CoboCards App FAQ & Wishes Feedback
Language: English Language
Sign up for free  Login

This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!

All main topics / Jura / Sachenrecht / Bürgerliches Recht
20
Bürgerliches Recht: Lektion 1

BGB AT: Fall Missglückter Grundstückskauf
K will Grundstück von V kaufen und lässt sich durch G bei den Verhandlungen vertreten. G und V einigen sich über einen Preis von 100.000€, vor dem Notar sollen aber nur 50.000€ angegeben werden. K weis davon nichts und unterschreibt.
Ist ein Vertrag zustande gekommen?
§ 433 iVm § 311b BGB in Höhe von 50.000€
1) WE des K über 50.000€ (+)
2) WE des V nach obj Empfängehorizont über 50.000€ (+)
3) WE nichtig nach § 177 I BGB (-): Einverständnis ist Tatbestandsmerkmal. Daher ist dies keine rechtgeschäftlilche WE, bei der man sich vertreten lassen kann. Im übrigen § 166 I BGB analog (-), da dieser nur für Wissenzurechnung gilt.
4) Nichtigkeit, § 118 BGB analog (+): V wollte WE nicht und ging davon aus, das K dies auch wusste.
5) § 242 BGB (-): Da Handeln nicht rechtsmissbräuchlich.
§ 433 iVm § 311b BGB in Höhe von 100.000€ (-): Versteckter Dissens zwischen den Parteien. Will K das Geschäft aber für 100.000€, muss sich V an seiner Erklärung nacht Treu und Glauben festhalten lassen.
Beachte: Im Grundfall ist das Geschäft vor dem Notar nichtig (Scheingeschäft) und das gewollte Geschäfts formnichtig, § 125 BGB. Aber Heilung möglich, § 311b II BGB.
New comment
Flashcard info:
Author: Bötel
Main topic: Jura
Topic: Sachenrecht
Published: 10.05.2010

Cancel
Email

Password

Login    

Forgot password?
Deutsch  English