Was darf in der "Organischen Bilanztheorie" aktiviert werden?
Aktivieren:
- wird fast alles aktiviert
1) Immaterieller Kostenwert, wenn Kosten verursacht wurden
(egal ob originär oder derivativ) -
nach HGB nur wenn Anlagevermögen derivativ erworben 248/(2)
2) Monopolwert - derivativ - Pflicht
- originär - Wahlrecht - nach HGB Verbot
- wird fast alles aktiviert
1) Immaterieller Kostenwert, wenn Kosten verursacht wurden
(egal ob originär oder derivativ) -
nach HGB nur wenn Anlagevermögen derivativ erworben 248/(2)
2) Monopolwert - derivativ - Pflicht
- originär - Wahlrecht - nach HGB Verbot
Nennen Sie die Rahmengrundsätze der GoB:
1.Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit 239 (2) HGB
- Unstimmigkeiten bei der Inventur
(Beachte: Prinzip der "wirtschaftlichen Betrachtungsweise")
2.Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
243 (2) HGB ; 238 (1) S.1 HGB
a) Grundsatz der Einzelbewertung 252 (1) Nr.3 HGB
- verschiedene Maschinen werden zusammengefasst und
als Gesamtheit im JA bewertet
b) Saldierungsverbot 246 (2) HGB
- Verbindlichkeiten und Forderungen werden ohne
Ausweiß miteinander verrechnet
3.Grundsatz der Vollständigkeit 239 (2) HGB ; 246 (1) HGB
- Kauf einer Maschine vor Bilanzstichtag, Rechnungsstellung
und Überweisung folgen im neuen Jahr, aber der Zugang
der Maschine wird nicht im alten sondern erst im neuen
Jahr erfasst
a) Wertaufhelung 252 (1) Nr.4 HGB
- Im laufenden Geschäftsjahr erfährt man, dass
Unternehmen mit Verbindlichkeiten letztes Jahr Insolvenz
gegangen ist, Forderungen müssen auf zu erwartenden
Betrag korrigiert werden
- Unstimmigkeiten bei der Inventur
(Beachte: Prinzip der "wirtschaftlichen Betrachtungsweise")
2.Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
243 (2) HGB ; 238 (1) S.1 HGB
a) Grundsatz der Einzelbewertung 252 (1) Nr.3 HGB
- verschiedene Maschinen werden zusammengefasst und
als Gesamtheit im JA bewertet
b) Saldierungsverbot 246 (2) HGB
- Verbindlichkeiten und Forderungen werden ohne
Ausweiß miteinander verrechnet
3.Grundsatz der Vollständigkeit 239 (2) HGB ; 246 (1) HGB
- Kauf einer Maschine vor Bilanzstichtag, Rechnungsstellung
und Überweisung folgen im neuen Jahr, aber der Zugang
der Maschine wird nicht im alten sondern erst im neuen
Jahr erfasst
a) Wertaufhelung 252 (1) Nr.4 HGB
- Im laufenden Geschäftsjahr erfährt man, dass
Unternehmen mit Verbindlichkeiten letztes Jahr Insolvenz
gegangen ist, Forderungen müssen auf zu erwartenden
Betrag korrigiert werden
Nenne Sie die Abgrenzungsgrundsätze der GoB:
1.Realisationsprinzip 252 (1) Nr.4 HGB
- Bewertung von noch nicht erfolgtem Gewinn
(Gefahrenübergang noch nicht erfolgt)
2.Imparitätsprinzip 252 (1) Nr.4 HGB
- Es drohen Verluste aus einem Geschäft durch Veränderung
des Ölpreises
3.Grundsatz der zeitlichen und sachlichen Abgrenzung
252 (1) Nr.5 HGB
- Mietaufwand für kommendes Geschäftsjahr wird vollkomen im
alten Geschäftsjahr erfasst, es erfolgt keine Bildung eines PRAP
- Bewertung von noch nicht erfolgtem Gewinn
(Gefahrenübergang noch nicht erfolgt)
2.Imparitätsprinzip 252 (1) Nr.4 HGB
- Es drohen Verluste aus einem Geschäft durch Veränderung
des Ölpreises
3.Grundsatz der zeitlichen und sachlichen Abgrenzung
252 (1) Nr.5 HGB
- Mietaufwand für kommendes Geschäftsjahr wird vollkomen im
alten Geschäftsjahr erfasst, es erfolgt keine Bildung eines PRAP
Nennen Sie die "Ergänzenden Vorsätze" der GoB:
1.Vorsichtsprinzip 252 (1) Nr.4 HGB
a) Niederstwertprinzip 253 (3) HGB
- Wertgegenstände des Umlaufvermögens werden nicht im Wert
korrigiert
2.Going-Concern-Prinzip 252 (1) Nr.2 HGB
3.Stichtagsprinzip 252 (1) Nr.3 HGB
- Im laufenden Geschäftsjahr erfährt man von der Insolvenz
eines Unternehmens mit Zahlungsverpflichtung und es findet
keine Umbuchung statt (wertaufhellende Tatsachen)
4.Grundsatz der Stetigkeit:
a) materielle Stetigkeit 252 (1) Nr.6 HGB
- Änderung der Abschreibungsmethode ohne Begründung
b) formelle Stetigkeit 252 (1) Nr.1 HGB
a) Niederstwertprinzip 253 (3) HGB
- Wertgegenstände des Umlaufvermögens werden nicht im Wert
korrigiert
2.Going-Concern-Prinzip 252 (1) Nr.2 HGB
3.Stichtagsprinzip 252 (1) Nr.3 HGB
- Im laufenden Geschäftsjahr erfährt man von der Insolvenz
eines Unternehmens mit Zahlungsverpflichtung und es findet
keine Umbuchung statt (wertaufhellende Tatsachen)
4.Grundsatz der Stetigkeit:
a) materielle Stetigkeit 252 (1) Nr.6 HGB
- Änderung der Abschreibungsmethode ohne Begründung
b) formelle Stetigkeit 252 (1) Nr.1 HGB
Wie errechnen sich die Herstellungskosten nach dem HGB?
Materialeinzelkosten
+ Fertigungseinzelkosten
+ Sondereinzelkosten der Fertigung
>>Wertuntergrenze nach Handelsrecht (§255 (2) S.2 HGB)
+ Variable Material- und Fertigungseinzelkosten
+ Fixe Material- und Fertigungseinzelkosten
+ Werteverzehr des Anlagevermögen
>>Wertuntergrenze nach Steuerrecht (R 33 EStR)
+ Allgemeine Verwaltungskosten
>>Wertobergrenze nach Handels- und Steuerrecht
+ Fertigungseinzelkosten
+ Sondereinzelkosten der Fertigung
>>Wertuntergrenze nach Handelsrecht (§255 (2) S.2 HGB)
+ Variable Material- und Fertigungseinzelkosten
+ Fixe Material- und Fertigungseinzelkosten
+ Werteverzehr des Anlagevermögen
>>Wertuntergrenze nach Steuerrecht (R 33 EStR)
+ Allgemeine Verwaltungskosten
>>Wertobergrenze nach Handels- und Steuerrecht
Tags: Herstellungskosten
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