Wie müssen Triebfahrzeuge beim Rangieren besetzt sein?
Arbeitende Triebfahrzeuge müssen beim Rangieren mit einem Triebfahrzeugführer
besetzt sein. Obliegt Ihnen als Triebfahrzeugführer die Beobachtung des Fahrwegs
und der Signale, müssen Sie sich bei Triebfahrzeugen mit zwei Führerräumen im vor-
deren Führerraum aufhalten. Sind arbeitende Triebfahrzeuge gesteuert, dürfen sie
unbesetzt sein.
besetzt sein. Obliegt Ihnen als Triebfahrzeugführer die Beobachtung des Fahrwegs
und der Signale, müssen Sie sich bei Triebfahrzeugen mit zwei Führerräumen im vor-
deren Führerraum aufhalten. Sind arbeitende Triebfahrzeuge gesteuert, dürfen sie
unbesetzt sein.
Verständigung beim Rangieren -> Allgemeines ...
a) Mündlich gegebene Aufträge und Meldungen müssen Sie als Empfänger wie-
derholen. Sie müssen alle wesentlichen Angaben wiederholen.
b) Wenn Sie sich fernmündlich verständigen, müssen Sie jedes Wiederholen mit
den Worten „Ich wiederhole“ beginnen.
c) Ist richtig wiederholt worden, müssen Sie als Mitarbeiter, der den Auftrag oder
die Meldung abgegeben hat, mit „Richtig“ bestätigen.
derholen. Sie müssen alle wesentlichen Angaben wiederholen.
b) Wenn Sie sich fernmündlich verständigen, müssen Sie jedes Wiederholen mit
den Worten „Ich wiederhole“ beginnen.
c) Ist richtig wiederholt worden, müssen Sie als Mitarbeiter, der den Auftrag oder
die Meldung abgegeben hat, mit „Richtig“ bestätigen.
Wie hat man sich im Gefahrenfall zu verhalten?
Bei Gefahr müssen Sie Fahrzeuge anhalten, soweit nicht die Gefahr durch das Anhalten vergrößert wird. Gefahr müssen Sie auch für Nachbargleise annehmen, wenn nicht einwandfrei festgestellt wird, dass die Nachbargleise befahren werden können.
Wann ist der Ww nicht über Ziel, Zweck und Besonderheiten zu informieren? -> 6 Fälle!
- wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende Fahrten mit dem Triebfahr-
zeug eines Zuges (z. B. Vorziehen von Fahrzeugen zum Kuppeln von
Zugteilen, Abstellen von Fahrzeugen, Fahrten von und zum Zug) handelt,
- wenn ein Triebfahrzeug zum Kuppeln oder Entkuppeln von Fahrzeugen
aufdrücken muss oder nach dem Entkuppeln geringfügig vorziehen soll,
damit die Fahrzeuge getrennt stehen,
- wo für das Beidrücken Förderanlagen oder von einem Ablaufrechner gesteuerte Lokomotiven verwendet werden,
- wo in Einfahrstumpfgleisen einzeln oder zu zweien fahrende Triebfahrzeuge (auch Einheiten, die aus Triebwagen, Triebköpfen, Steuerwagen
oder Mittelwagen gebildet sind) eines angekommenen Zuges dem ausfahrenden Zug oder den als Rangierfahrt wegfahrenden Fahrzeugen ohne
Zustimmung des Weichenwärters nachfahren dürfen,
- wo einzelne Wagen oder Wagengruppen beim Beladen oder Entladen ohne Zustimmung des Weichenwärters verschoben werden dürfen,
- wenn im Baugleis rangiert werden soll.
zeug eines Zuges (z. B. Vorziehen von Fahrzeugen zum Kuppeln von
Zugteilen, Abstellen von Fahrzeugen, Fahrten von und zum Zug) handelt,
- wenn ein Triebfahrzeug zum Kuppeln oder Entkuppeln von Fahrzeugen
aufdrücken muss oder nach dem Entkuppeln geringfügig vorziehen soll,
damit die Fahrzeuge getrennt stehen,
- wo für das Beidrücken Förderanlagen oder von einem Ablaufrechner gesteuerte Lokomotiven verwendet werden,
- wo in Einfahrstumpfgleisen einzeln oder zu zweien fahrende Triebfahrzeuge (auch Einheiten, die aus Triebwagen, Triebköpfen, Steuerwagen
oder Mittelwagen gebildet sind) eines angekommenen Zuges dem ausfahrenden Zug oder den als Rangierfahrt wegfahrenden Fahrzeugen ohne
Zustimmung des Weichenwärters nachfahren dürfen,
- wo einzelne Wagen oder Wagengruppen beim Beladen oder Entladen ohne Zustimmung des Weichenwärters verschoben werden dürfen,
- wenn im Baugleis rangiert werden soll.
Wen müssen Sie als Tf verständigen, bevor Fz bewegt werden?
1. beteiligte Rangierer über Ziel und Zweck der Fahrzeugbewegung und über
Besonderheiten, die beim Durchführen der Fahrzeugbewegung zu beach-
ten sind,
2. andere Triebfahrzeugführer, die Fahrzeugbewegungen durchführen, wenn
eine gegenseitige Gefährdung eintreten kann.
Vor dem Bewegen von Fahrzeugen oder vor dem Heranfahren an Fahrzeuge
müssen Sie als Triebfahrzeugführer Personen, die sich an oder in diesen
Fahrzeugen befinden, verständigen. In den Örtlichen Richtlinien können zu-
sätzliche Regeln gegeben sein.
Besonderheiten, die beim Durchführen der Fahrzeugbewegung zu beach-
ten sind,
2. andere Triebfahrzeugführer, die Fahrzeugbewegungen durchführen, wenn
eine gegenseitige Gefährdung eintreten kann.
Vor dem Bewegen von Fahrzeugen oder vor dem Heranfahren an Fahrzeuge
müssen Sie als Triebfahrzeugführer Personen, die sich an oder in diesen
Fahrzeugen befinden, verständigen. In den Örtlichen Richtlinien können zu-
sätzliche Regeln gegeben sein.
Was Sie als Tf/Rb feststellen, bevor Fahrzeuge bewegt werden?
Die Fahrbereitschaft: -> HAMBg BH + La Pe Fa Li
a) gemeinsam zu bewegende Fahrzeuge untereinander gekuppelt sind, ausgenommen beim Beidrücken oder an Trennstellen abzustoßender oder ablaufender Fahrzeuge,
b) die Bremsen gelöst sind,
c) die zu bewegenden Fahrzeuge nicht durch Hemmschuhe oder Radvorleger festgelegt sind,
d) Mitfahrende verständigt sind,
e) Außentüren von Reisezugwagen geschlossen sind,
f) - soweit erforderlich - die Bremsprobe ausgeführt ist oder die besetzten Handbremsen auf ihre Wirksamkeit geprüft sind,
g) beim Abstoßen oder Ablaufen die erforderlichen Hemmschuhe zum Anhalten
der Wagen gebrauchsfähig an den vorgesehenen Stellen bereitliegen.
auf Zusatzanlagen:
a) Ladearbeiten eingestellt und Personen, die sich zum Be- und Entladen im
Wagen befinden, ausgestiegen sind,
b) lose Fahrzeugteile ordnungsgemäß festgelegt und bewegliche Fahrzeugeinrichtungen richtig gestellt und verriegelt und Wagendecken befestigt sind,
c) der lichte Raum frei ist; hierzu gehört auch das Entfernen von an Fahrzeugen
angeschlossenen Ver- oder Entsorgungseinrichtungen.
a) gemeinsam zu bewegende Fahrzeuge untereinander gekuppelt sind, ausgenommen beim Beidrücken oder an Trennstellen abzustoßender oder ablaufender Fahrzeuge,
b) die Bremsen gelöst sind,
c) die zu bewegenden Fahrzeuge nicht durch Hemmschuhe oder Radvorleger festgelegt sind,
d) Mitfahrende verständigt sind,
e) Außentüren von Reisezugwagen geschlossen sind,
f) - soweit erforderlich - die Bremsprobe ausgeführt ist oder die besetzten Handbremsen auf ihre Wirksamkeit geprüft sind,
g) beim Abstoßen oder Ablaufen die erforderlichen Hemmschuhe zum Anhalten
der Wagen gebrauchsfähig an den vorgesehenen Stellen bereitliegen.
auf Zusatzanlagen:
a) Ladearbeiten eingestellt und Personen, die sich zum Be- und Entladen im
Wagen befinden, ausgestiegen sind,
b) lose Fahrzeugteile ordnungsgemäß festgelegt und bewegliche Fahrzeugeinrichtungen richtig gestellt und verriegelt und Wagendecken befestigt sind,
c) der lichte Raum frei ist; hierzu gehört auch das Entfernen von an Fahrzeugen
angeschlossenen Ver- oder Entsorgungseinrichtungen.
Was ist in der Regel notwendig, bevor Fahrzeuge bewegt werden können und wie lauten die Voraussetzungen(3)?
Die Zustimmung des Weichenwärters.
1. die Beteiligten nach Abschnitt 1 Absatz 3 verständigt sind,
2. Zugfahrten oder andere Fahrzeugbewegungen nicht gefährdet sind,
3. der Fahrweg eingestellt ist und
4. vor dem Rangieren an der Spitze eines LZB-geführten Zuges alle für den
Zug von der LZB dunkel geschalteten Hauptsignale in Haltstellung gebracht
wurden und, wenn es der Triebfahrzeugführer gefordert hat, der Zug Be-
fehl 11 mit dem Wortlaut „Bedienen Sie die Befehlstaste zur Entlassung aus
der LZB“ erhalten hat.
1. die Beteiligten nach Abschnitt 1 Absatz 3 verständigt sind,
2. Zugfahrten oder andere Fahrzeugbewegungen nicht gefährdet sind,
3. der Fahrweg eingestellt ist und
4. vor dem Rangieren an der Spitze eines LZB-geführten Zuges alle für den
Zug von der LZB dunkel geschalteten Hauptsignale in Haltstellung gebracht
wurden und, wenn es der Triebfahrzeugführer gefordert hat, der Zug Be-
fehl 11 mit dem Wortlaut „Bedienen Sie die Befehlstaste zur Entlassung aus
der LZB“ erhalten hat.
Welche Möglichkeiten hat der Ww einer Rangierfahrt zuzustimmen?
1. durch Signal Sh 1 oder Ra 12 (DV 301) - in den Örtlichen Richtlinien kön-
nen zusätzliche Regeln gegeben sein -,
2. mündlich oder
3. durch Hochhalten eines Arms oder einer weißleuchtenden Handleuchte,
wenn Sie nicht durch ein Signal oder mündlich zustimmen können.
nen zusätzliche Regeln gegeben sein -,
2. mündlich oder
3. durch Hochhalten eines Arms oder einer weißleuchtenden Handleuchte,
wenn Sie nicht durch ein Signal oder mündlich zustimmen können.
Wann ist eine Zustimmung des Ww nicht notwendig?
a) wenn bei regelmäßig wiederkehrenden Fahrten mit dem Triebfahrzeug eines
Zuges zum Kuppeln von Zugteilen vorgezogen werden soll,
b) wo - soweit es in den Örtlichen Richtlinien zugelassen ist - in Einfahrstumpfgleisen einzeln oder zu zweien fahrende Triebfahrzeuge (auch Einheiten, die
aus Triebwagen, Triebköpfen, Steuerwagen oder Mittelwagen gebildet sind)
eines angekommenen Zuges dem ausfahrenden Zug oder den als Rangier-
fahrt wegfahrenden Fahrzeugen nachfahren dürfen,
c) wenn ein Triebfahrzeug zum Kuppeln oder Entkuppeln von Fahrzeugen aufdrücken muss oder nach dem Entkuppeln geringfügig vorziehen soll, damit die
Fahrzeuge getrennt stehen,
d) wo für das Beidrücken Förderanlagen oder von einem Ablaufrechner gesteuer-
te Lokomotiven verwendet werden,
e) wo einzelne Wagen oder Wagengruppen beim Beladen oder Entladen ver-
schoben werden dürfen; die hierfür zugelassenen Gleisabschnitte sind in den
Örtlichen Richtlinien angegeben, oder
f) wenn im Baugleis rangiert werden soll.
Beim Rangieren müssen Sie als Triebfahrzeugführer die Geschwindigkeit so
regeln, dass Sie ...
regeln, dass Sie ...
... - vor Halt gebietenden Signalen,
- vor Fahrzeugen,
- vor Gefahrstellen, die einen Halt erfordern
(Örtliche Richtlinien oder Betra)
oder
- an der beabsichtigten Stelle anhalten können.
b) Die Geschwindigkeit, mit der Sie höchstens fahren dürfen, beträgt 25 km/h,
beim Rangieren im Baugleis 20 km/h. In den Örtlichen Richtlinien oder in einer
Betra kann eine niedrigere Geschwindigkeit vorgeschrieben sein.
- vor Fahrzeugen,
- vor Gefahrstellen, die einen Halt erfordern
(Örtliche Richtlinien oder Betra)
oder
- an der beabsichtigten Stelle anhalten können.
b) Die Geschwindigkeit, mit der Sie höchstens fahren dürfen, beträgt 25 km/h,
beim Rangieren im Baugleis 20 km/h. In den Örtlichen Richtlinien oder in einer
Betra kann eine niedrigere Geschwindigkeit vorgeschrieben sein.
Auf was haben Sie Tf während der Fahrt zu achten(Fahrwegbeobachtung -> FeWOGIBSLü)?
Als Tf achte ich darauf, dass
1. der Fahrweg frei ist,
2. Weichen - soweit ein bestimmter Fahrweg vereinbart wurde und Weichensignale vorhanden sind -, Gleissperren, Drehscheiben, Schiebebühnen, Gleisbremsen und sonstige Einrichtungen richtig gestellt sind,
3. die einmündenden Gleisabschnitte bis zum Grenzzeichen frei sind,
4. sich dem Fahrweg kein Fahrzeug in gefährdender Weise nähert,
5. kein Fahrzeug unbeabsichtigt über ein Grenzzeichen oder Isolierzeichen am anderen Ende des Gleises gelangt,
6. Bahnübergänge gesichert sind,
7. ein Triebfahrzeug mit gehobenem Stromabnehmer nur in einen Fahrweg mit Oberleitung eingelassen wird und diese weder abgeschaltet noch gestört ist.
Beim Rangieren mit Lü-Sendungen müssen Sie feste Gegenstände am Gleis, Fahrzeuge in Nachbargleisen und die Sendungen selbst beobachten. Ein in der Beförderungsanordnung ausgesprochenes Verbot des Fahrtrichtungswechsels gilt nicht.
8. Die Signale die Fahrt erlauben
1. der Fahrweg frei ist,
2. Weichen - soweit ein bestimmter Fahrweg vereinbart wurde und Weichensignale vorhanden sind -, Gleissperren, Drehscheiben, Schiebebühnen, Gleisbremsen und sonstige Einrichtungen richtig gestellt sind,
3. die einmündenden Gleisabschnitte bis zum Grenzzeichen frei sind,
4. sich dem Fahrweg kein Fahrzeug in gefährdender Weise nähert,
5. kein Fahrzeug unbeabsichtigt über ein Grenzzeichen oder Isolierzeichen am anderen Ende des Gleises gelangt,
6. Bahnübergänge gesichert sind,
7. ein Triebfahrzeug mit gehobenem Stromabnehmer nur in einen Fahrweg mit Oberleitung eingelassen wird und diese weder abgeschaltet noch gestört ist.
Beim Rangieren mit Lü-Sendungen müssen Sie feste Gegenstände am Gleis, Fahrzeuge in Nachbargleisen und die Sendungen selbst beobachten. Ein in der Beförderungsanordnung ausgesprochenes Verbot des Fahrtrichtungswechsels gilt nicht.
8. Die Signale die Fahrt erlauben
Was ist zu beachten, wenn im Baugleis bzw. im gesperrten Bahnhofsgleis rangiert werden soll?
1. Die Spitze der Rangierfahrt muss mit mindestens einem weißen Licht gekennzeichnet sein.
2. Sie müssen die Rangierfahrt luftgebremst durchführen.
3. Die Rangierfahrt muss von der Spitze aus gesteuert sein oder die Spitze der
Rangierfahrt muss mit einem Rangierbegleiter besetzt sein. Auf das Besetzen des Fahrzeugs an der Spitze dürfen Sie verzichten, wenn
- nur ein Fahrzeug geschoben wird,
- Sie als Triebfahrzeugführer den Fahrweg beobachten können und
- eine Person unmittelbar vor Ingangsetzen der Fahrt das Freisein des Fahrwegs von Beschäftigten direkt vor dem ersten Fahrzeug feststellt.
4. Wenn Sie sich als Triebfahrzeugführer an der Spitze der Rangierfahrt, aber nicht im Führerraum befinden, müssen Sie mit einem Signalhorn ausgerüstet sein.
Wenn ein Rangierbegleiter die Spitze der Rangierfahrt besetzt, muss
dieser in Funkkontakt mit Ihnen als Triebfahrzeugführer stehen, einen Luftbremskopf verwenden und mit einem Signalhorn ausgerüstet sein.
5. Sie dürfen mit höchstens 20 km/h fahren.
6. Als Mitarbeiter an der Spitze der Rangierfahrt müssen Sie Personen an und im
Gleis mit Signal Zp 1 warnen.
7. Sie müssen vor im Gleis befindliche Personen anhalten, wenn diese das Gleis nicht verlassen.
In einer Betra können abweichende Regeln gegeben sein.
2. Sie müssen die Rangierfahrt luftgebremst durchführen.
3. Die Rangierfahrt muss von der Spitze aus gesteuert sein oder die Spitze der
Rangierfahrt muss mit einem Rangierbegleiter besetzt sein. Auf das Besetzen des Fahrzeugs an der Spitze dürfen Sie verzichten, wenn
- nur ein Fahrzeug geschoben wird,
- Sie als Triebfahrzeugführer den Fahrweg beobachten können und
- eine Person unmittelbar vor Ingangsetzen der Fahrt das Freisein des Fahrwegs von Beschäftigten direkt vor dem ersten Fahrzeug feststellt.
4. Wenn Sie sich als Triebfahrzeugführer an der Spitze der Rangierfahrt, aber nicht im Führerraum befinden, müssen Sie mit einem Signalhorn ausgerüstet sein.
Wenn ein Rangierbegleiter die Spitze der Rangierfahrt besetzt, muss
dieser in Funkkontakt mit Ihnen als Triebfahrzeugführer stehen, einen Luftbremskopf verwenden und mit einem Signalhorn ausgerüstet sein.
5. Sie dürfen mit höchstens 20 km/h fahren.
6. Als Mitarbeiter an der Spitze der Rangierfahrt müssen Sie Personen an und im
Gleis mit Signal Zp 1 warnen.
7. Sie müssen vor im Gleis befindliche Personen anhalten, wenn diese das Gleis nicht verlassen.
In einer Betra können abweichende Regeln gegeben sein.
Unter welchen Bedingungen dürfen Sie als Tf 40 km/h im Rangierdienst fahren?
... wenn:
- Sie sich als Triebfahrzeugführer an der Spitze in einem Führerraum befinden,
- alle Fahrzeuge an die Hauptluftleitung angeschlossen sind und alle brauch-
baren Bremsen eingeschaltet sind und
- festgestellt wurde, dass alle eingeschalteten Druckluftbremsen ordnungs-
gemäß wirken oder
b) mit allein oder zu zweien fahrenden Triebfahrzeugen (außer Kleinwagen)
dürfen Sie bis zu 40 km/h fahren, wenn der Weichenwärter den freien Fahrweg
angesagt hat.
Bei der Beobachtung des Fahrwegs dürfen Sie damit rechnen, dass die Bedin-
gungen nach Abschnitt 4 Absatz 1 Nr. 1 und 2 erfüllt sind.
- Sie sich als Triebfahrzeugführer an der Spitze in einem Führerraum befinden,
- alle Fahrzeuge an die Hauptluftleitung angeschlossen sind und alle brauch-
baren Bremsen eingeschaltet sind und
- festgestellt wurde, dass alle eingeschalteten Druckluftbremsen ordnungs-
gemäß wirken oder
b) mit allein oder zu zweien fahrenden Triebfahrzeugen (außer Kleinwagen)
dürfen Sie bis zu 40 km/h fahren, wenn der Weichenwärter den freien Fahrweg
angesagt hat.
Bei der Beobachtung des Fahrwegs dürfen Sie damit rechnen, dass die Bedin-
gungen nach Abschnitt 4 Absatz 1 Nr. 1 und 2 erfüllt sind.
Wann darf der Ww den freien Fahrweg ansagen?
Als Weichenwärter dürfen Sie den freien Fahrweg ansagen, wenn
1. dies in den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen zugelassen
ist,
2. Sie den Fahrweg bis zu dem Signal eingestellt haben, das Ziel oder Zwischen-
ziel der Rangierfahrt ist und
3. Sie festgestellt haben, dass der Fahrweg frei von Fahrzeugen ist.
Die Ansage des freien Fahrwegs lautet: „Fahrweg bis (Bezeichnung des Signals)
frei“. Einseitig gerichtete Sprecheinrichtungen dürfen Sie für die Ansage nicht
verwenden.
(3) Wenn die Voraussetzungen für die Ansage des freien Fahrwegs bei bestimmten
Rangierfahrten in bestimmten Gleisen vor Zulassung der Fahrt stets gegeben
sind, kann in den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen bestimmt
sein, dass auf die Ansage verzichtet wird.
1. dies in den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen zugelassen
ist,
2. Sie den Fahrweg bis zu dem Signal eingestellt haben, das Ziel oder Zwischen-
ziel der Rangierfahrt ist und
3. Sie festgestellt haben, dass der Fahrweg frei von Fahrzeugen ist.
Die Ansage des freien Fahrwegs lautet: „Fahrweg bis (Bezeichnung des Signals)
frei“. Einseitig gerichtete Sprecheinrichtungen dürfen Sie für die Ansage nicht
verwenden.
(3) Wenn die Voraussetzungen für die Ansage des freien Fahrwegs bei bestimmten
Rangierfahrten in bestimmten Gleisen vor Zulassung der Fahrt stets gegeben
sind, kann in den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen bestimmt
sein, dass auf die Ansage verzichtet wird.
Wie ist mit Fahrzeugen mit den Zeichen am Ablaufberg zu verfahren?
Güterwagen mit einem Ausrundungsradius von 250m oder kleiner dürfen den Ablaufberg nicht befahren.
Alle übrigen Fahrzeuge mit dem Zeichen dürfen keinen Ablaufberg befahren.
Fahrzeuge mit einer Zahl unter dem Zeichen,
z. B. , dürfen Ablaufberge mit einem Ausrundungsradius unter dem angegebenen Wert nicht befahren.
Alle übrigen Fahrzeuge mit dem Zeichen dürfen keinen Ablaufberg befahren.
Fahrzeuge mit einer Zahl unter dem Zeichen,
z. B. , dürfen Ablaufberge mit einem Ausrundungsradius unter dem angegebenen Wert nicht befahren.
Was ist bei Weichen im Baugleis zu beachten?
Weichen im Baugleis dürfen Sie in der Regel nicht umstellen. Sie müssen Sperre
nach Modul 408.0403 Nr. 13 anbringen bzw. eingeben. Durch ein „W“ gekennzeichnete ortsgestellte Weichen müssen Sie durch Handverschluss sichern.
In der Betra können abweichende Regeln gegeben sein.
nach Modul 408.0403 Nr. 13 anbringen bzw. eingeben. Durch ein „W“ gekennzeichnete ortsgestellte Weichen müssen Sie durch Handverschluss sichern.
In der Betra können abweichende Regeln gegeben sein.
Wie sind Weichen ohne Spitzenverschluss gegen die Spitze zu befahren?
Der Weichenhebel ist während des Befahrens kräftig
niederzudrücken.
Steht beim Befahren mehrerer solcher Weichen nur ein Mitarbei-
ter zur Verfügung, muss er die erste Weiche entsprechend bedienen und die anderen Weichen beaufsichtigen.
niederzudrücken.
Steht beim Befahren mehrerer solcher Weichen nur ein Mitarbei-
ter zur Verfügung, muss er die erste Weiche entsprechend bedienen und die anderen Weichen beaufsichtigen.
Beim Rangieren müssen Sie Weichen, die gegen die Spitze befahren werden,
durch Handverschluss sichern, wenn ...
durch Handverschluss sichern, wenn ...
... 1. sie abgebunden und nicht mit Hebelgewichten versehen sind,
2. die Überwachungseinrichtung einer elektrisch gestellten Weiche eine Störung anzeigt und der Stellstrom nicht abgeschaltet ist oder
3. eine Fachkraft dies bei Arbeiten vorgeschrieben hat.
b) Ist eine Weiche mit Handverschluss 73 ohne Sperrvorrichtung gesichert, darf
sie mit höchstens 5 km/h befahren werden.
2. die Überwachungseinrichtung einer elektrisch gestellten Weiche eine Störung anzeigt und der Stellstrom nicht abgeschaltet ist oder
3. eine Fachkraft dies bei Arbeiten vorgeschrieben hat.
b) Ist eine Weiche mit Handverschluss 73 ohne Sperrvorrichtung gesichert, darf
sie mit höchstens 5 km/h befahren werden.
Wie ist im Betrieb(bei einer Rangierfahrt) mit gestörten Gleissperren zu verfahren?
Gestörte Gleissperren müssen Sie als Bediener überblicken und gegen unberechtigten Eingriff schützen können. Ist das nicht möglich, darf auf dem Gleis, in dem die Gleissperre liegt, keine Fahrt stattfinden; bei abgestellten Fahrzeugen müssen Sie sich vergewissern, dass sie gegen unbeabsichtigte Bewegungen
festgelegt sind.
festgelegt sind.
Wie ist ein Bahnübergang zu befahren dessen technische Sicherung ausgefalllen ist, nachdem der Zug davor gehalten hat?
Wird das Triebfahrzeug gesteuert - ausgenommen von einem Steuerwagen aus -
oder ist ein Rangierbegleiter anwesend, dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit
weiterfahren, wenn der Bahnübergang durch Posten gesichert ist und die Wege-
benutzer durch Signal Zp 1 gewarnt sind. Wenn das erste Fahrzeug etwa die Stra-
ßenmitte erreicht hat, müssen Sie den Bahnübergang schnellstens räumen
oder ist ein Rangierbegleiter anwesend, dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit
weiterfahren, wenn der Bahnübergang durch Posten gesichert ist und die Wege-
benutzer durch Signal Zp 1 gewarnt sind. Wenn das erste Fahrzeug etwa die Stra-
ßenmitte erreicht hat, müssen Sie den Bahnübergang schnellstens räumen
Wie ist die Sicherung eines Bahnübergangs durch einen Posten durchzuführen ?
Mit der Brust
oder dem Rücken dem Straßenverkehr zugewandt, gut sichtbar auf der Straße aufstellen und die Zeichen „Anhalten“ (Hochheben eines ausgestreckten Armes)
und anschließend
„Halt“ (seitliches Ausstrecken eines Armes oder beider Arme)
geben.
Straßenverkehr aus beiden Richtungen -> den Fahrer des zuerst angehaltenen Fahrzeugs zum weiteren Halten auf-
fordern, ehe Sie sich der anderen Seite des Bahnübergangs zuwenden.
Bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter müssen Sie die Zeichen mit rotleuchtender Handleuchte nach beiden Straßenrichtungen geben. Für das Geben der Tageszeichen müssen Sie - soweit vorhanden - eine weiß-rot-weiße Signalfahne benutzen.
Das „Halt“-Zeichen müssen Sie so lange geben, bis das erste Eisenbahnfahrzeug
etwa die Straßenmitte erreicht hat. Anschließend dürfen Sie den Bahnübergang
verlassen.
oder dem Rücken dem Straßenverkehr zugewandt, gut sichtbar auf der Straße aufstellen und die Zeichen „Anhalten“ (Hochheben eines ausgestreckten Armes)
und anschließend
„Halt“ (seitliches Ausstrecken eines Armes oder beider Arme)
geben.
Straßenverkehr aus beiden Richtungen -> den Fahrer des zuerst angehaltenen Fahrzeugs zum weiteren Halten auf-
fordern, ehe Sie sich der anderen Seite des Bahnübergangs zuwenden.
Bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter müssen Sie die Zeichen mit rotleuchtender Handleuchte nach beiden Straßenrichtungen geben. Für das Geben der Tageszeichen müssen Sie - soweit vorhanden - eine weiß-rot-weiße Signalfahne benutzen.
Das „Halt“-Zeichen müssen Sie so lange geben, bis das erste Eisenbahnfahrzeug
etwa die Straßenmitte erreicht hat. Anschließend dürfen Sie den Bahnübergang
verlassen.
Wie wird ein nicht gesicherter Bü ohne Sicherung durch einen Posten befahren ?
Der Triebfahrzeugführer muss vor der Weiterfahrt die Wegebenutzer durch Signal Zp 1 warnen. Danach dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit auf den Bahnübergang fahren. Wenn das erste Fahrzeug etwa die Straßenmitte erreicht hat, müssen Sie den Bahnübergang schnellstens räumen.
Welche Reihenfolge muss beim Ein- bzw. Ausschalten der Oberleitung an Ladestellen eingehalten werden ?
- Arbeiter informieren
- Kontrollieren, dass keine Arbeiter gefährdet sind
- Oberleitung einschalten
- Weichen stellen
- Weichen zurück in Grundstellung
- Oberleitung ausschalten
- Dreikant-Steckschlüssel verwahren
- Erlaubnis zur Arbeitsvortsetzung
- Kontrollieren, dass keine Arbeiter gefährdet sind
- Oberleitung einschalten
- Weichen stellen
- Weichen zurück in Grundstellung
- Oberleitung ausschalten
- Dreikant-Steckschlüssel verwahren
- Erlaubnis zur Arbeitsvortsetzung
Welche Einschränkungen gibt es für das Abstoßen oder Ablaufen ?
Verboten!
Andere Fahrzeuge dürfen Sie auf diese
Fahrzeuge nicht abstoßen oder ablaufen lassen!
Angehaltene Wagen müssen Sie durch einen Hemmschuh gegen unerwartet nachlaufende Wagen schützen.
Anhalten durch Handbremse
Anhalten durch Handbremse oder zwei Hemmschuhe
Gelb und Grün:
Schützen gegen Auflaufen anderer Fahrzeuge durch ein Fahrzeug mit angezogener Handbremse oder durch zwei Hemmschuhe erforderlich.
Wie viele Achsen (inkl. Fahrzeuge) dürfen gleichzeitig abgestoßen werden ?
- Ohne bediente Handbremse dürfen Sie höchstens 10 Achsen gleichzeitig abstoßen.
- In stärkeren Wagengruppen müssen Sie für je angefangene 20 Achsen mindestens eine Handbremse bedienen.
In den Örtlichen Richtlinien können andere Werte vorgeschrieben sein.
- In stärkeren Wagengruppen müssen Sie für je angefangene 20 Achsen mindestens eine Handbremse bedienen.
In den Örtlichen Richtlinien können andere Werte vorgeschrieben sein.
Wie viele Achsen dürfen gleichzeitig ablaufen ?
- Ohne bediente Handbremse dürfen Sie höchstens 6 Achsen, bei Leerwagengruppen höchstens 10 Achsen, gleichzeitig ablaufen lassen.
- In stärkeren Wagengruppen müssen Sie für je angefangene 20 Achsen mindestens eine Handbremse bedienen. In den Örtlichen Richtlinien können andere Werte vorgeschrieben sein.
- Beim Abdrücken ist in den vom Triebfahrzeug geschobenen Wagengruppen keine wirkende Bremse erforderlich. In den Örtlichen Richtlinien können andere Regeln gegeben sein.
- Einrichtungen zur kontinuierlichen Geschwindigkeitsregelung kann in den Örtlichen Richtlinien für eine ablaufende Wagengruppe eine größere Achsenzahl ohne bediente Handbremse zugelassen sein.
- In stärkeren Wagengruppen müssen Sie für je angefangene 20 Achsen mindestens eine Handbremse bedienen. In den Örtlichen Richtlinien können andere Werte vorgeschrieben sein.
- Beim Abdrücken ist in den vom Triebfahrzeug geschobenen Wagengruppen keine wirkende Bremse erforderlich. In den Örtlichen Richtlinien können andere Regeln gegeben sein.
- Einrichtungen zur kontinuierlichen Geschwindigkeitsregelung kann in den Örtlichen Richtlinien für eine ablaufende Wagengruppe eine größere Achsenzahl ohne bediente Handbremse zugelassen sein.
Was muss beim Abfangen abgestoßener oder ablaufender Wagen beachtet werden ?
- Hemmschuhe vollzählig und in Ordnung
- Abstand zu Hindernissen im Gleis
- Zwei Hemmschuhe: Entweder auf derselben Schiene hintereinander oder verteilt auf beide Schienen versetzt angeordnet auslegen. Dabei müssen Sie den hinteren Hemmschuh für den Ablauf so auflegen, dass ein ausreichender Bremsweg vorhanden ist. Den zweiten Hemmschuh müssen Sie möglichst entfernen, wenn der erste wirkt.
- Wirkungsweise überwachen
- Abstand zu Hindernissen im Gleis
- Zwei Hemmschuhe: Entweder auf derselben Schiene hintereinander oder verteilt auf beide Schienen versetzt angeordnet auslegen. Dabei müssen Sie den hinteren Hemmschuh für den Ablauf so auflegen, dass ein ausreichender Bremsweg vorhanden ist. Den zweiten Hemmschuh müssen Sie möglichst entfernen, wenn der erste wirkt.
- Wirkungsweise überwachen
Wie erteilt der Ww die erlaubnis zum Rangieren über das Signal Ra 10 ?
Mit Befehl 11.
Wortlaut:
„Sie dürfen im Bf/Bft (Name des Bahnhofs oder Bahnhofsteils) auf Einfahrgleis aus Richtung (Name der benachbarten Zugfolgestelle) über Signal Ra 10/Einfahrweiche Nr. (Nummer der Weiche) hinaus bis (Uhrzeit) Uhr rangieren“
Wortlaut:
„Sie dürfen im Bf/Bft (Name des Bahnhofs oder Bahnhofsteils) auf Einfahrgleis aus Richtung (Name der benachbarten Zugfolgestelle) über Signal Ra 10/Einfahrweiche Nr. (Nummer der Weiche) hinaus bis (Uhrzeit) Uhr rangieren“
Was muss dem Ww gemeldet werden, nachdem auf dem Ein- oder Ausfahrgleis rangiert wurde ?
Die Rückkehr aller Fahrzeuge.
wenn Sie:
- auf dem Ausfahrgleis über den letzten Abschnitt der Bahnhofsgleisfreimeldeanlage, sonst über die Höhe des Einfahrsignals der Gegenrichtung hinaus oder
- auf dem Einfahrgleis über Signal Ra 10 oder, wo kein Signal Ra 10 vorhanden ist, über die Einfahrweiche hinaus
rangiert haben.
In den Örtlichen Richtlinien können zusätzliche Regeln gegeben
sein.
wenn Sie:
- auf dem Ausfahrgleis über den letzten Abschnitt der Bahnhofsgleisfreimeldeanlage, sonst über die Höhe des Einfahrsignals der Gegenrichtung hinaus oder
- auf dem Einfahrgleis über Signal Ra 10 oder, wo kein Signal Ra 10 vorhanden ist, über die Einfahrweiche hinaus
rangiert haben.
In den Örtlichen Richtlinien können zusätzliche Regeln gegeben
sein.
Flashcard set info:
Author: FelixW
Main topic: Eisenbahnbetrieb
Topic: EiB
Published: 28.08.2010
Tags: Modul 08xx, EiB
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