Körperliches Wohlbefinden $ 223 StGB
Das körperliche Wohlbefinden ist der Zustand, in dem sich ein Mensch befindet, wenn er keine körperliche oder geistige Beeinträchtigung verspürt, die ihn in irgendeiner Form belastet oder beeinträchtigt.
(Substanzverletzungen, herabsetzen körperlicher Funktionen, seelische Beeinträchtigung)
(Substanzverletzungen, herabsetzen körperlicher Funktionen, seelische Beeinträchtigung)
Rechtswidrigkeit/Schuld
Da tatbestandsmäßiges Handeln Rechtswidrigkeit grundsätzlich voraussetzt, kann das Handeln des B nur durch eine gesetzliche oder rechtlich anerkannte Bestimmungen gerechtfertigt werden.
>Es ergeben sich aus dem SV keine Anhaltspunkte, die Zweifel an der Rechtswidrigkeit geben.
Rechtswidriges, tatbestandsmäßiges Handeln muss zudem schuldhaft begangen werden. Es dürfen keine Schuldausschließungsgründe erkennbar sein.
> Zweifel an der Schuld ergeben sich aus dem SV nicht.
>Es ergeben sich aus dem SV keine Anhaltspunkte, die Zweifel an der Rechtswidrigkeit geben.
Rechtswidriges, tatbestandsmäßiges Handeln muss zudem schuldhaft begangen werden. Es dürfen keine Schuldausschließungsgründe erkennbar sein.
> Zweifel an der Schuld ergeben sich aus dem SV nicht.
Bedingter Vorsatz - dolus eventualis
...ist gegeben, wenn der Täter es für möglich hält, dass sein Verhalten zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt und sich mit diesem Risiko abfindet. Gilt auch, wenn der Enderfolg höchst unerwünscht ist.
> bewusst fahrlässig "wird schon gut gehen"
> billigende Inkaufnahme "na wenn schon"
> bewusst fahrlässig "wird schon gut gehen"
> billigende Inkaufnahme "na wenn schon"
Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung $ 32 StGB
Erforderlich ist jede Verteidigung, , die unter mehreren gleich geeigneten Mitteln das mildeste Mittel zur sicheren Abwehr des Angriffs darstellt.
- muss zur Angriffsabwehr geeignet sein (ganz beenden oder verhindern)
- muss das mildeste zur Verfügung stehende Gegenmittel darstellen (gleiche Wirksamkeit ddn geringsten Schaden anzurichten)
- muss zur Angriffsabwehr geeignet sein (ganz beenden oder verhindern)
- muss das mildeste zur Verfügung stehende Gegenmittel darstellen (gleiche Wirksamkeit ddn geringsten Schaden anzurichten)
Hinterlistiger Überfall $ 224 Abs. 1. Nr. 3 StGB
...der plötzliche, unerwartete Angriff auf einen Ahnungslosen.
Hinterlistig ist ein Überfall, wenn der Täter seine wahre Absicht planmäßig brechnend verdeckt, um gerade dadurch dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren.
(Nicht nur Ausnutzen Überraschungsmoment. Vorkehrungen, die den Angriff verschleiern)
Hinterlistig ist ein Überfall, wenn der Täter seine wahre Absicht planmäßig brechnend verdeckt, um gerade dadurch dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren.
(Nicht nur Ausnutzen Überraschungsmoment. Vorkehrungen, die den Angriff verschleiern)
Dauerhafte Entstellung $ 226 Abs.1 Nr. 3 StGB
Entstellt ist eine Person, wenn ihr äußeres Erscheinungsbild durch eine körperliche Verunstaltung beeinträchtigt wird.
Erheblich, wenn sie ihrem Gewicht nach mit den sonstigen in $ 226 Abs.1 aufgezählten Verletzungsfolgen vergleichbar ist.
Dauernd, wenn sie mit einer bleibenden oder unbestimmt langwierigen Beeinträchtigungen des Aussehens verbunden ist.
Erheblich, wenn sie ihrem Gewicht nach mit den sonstigen in $ 226 Abs.1 aufgezählten Verletzungsfolgen vergleichbar ist.
Dauernd, wenn sie mit einer bleibenden oder unbestimmt langwierigen Beeinträchtigungen des Aussehens verbunden ist.
Wissentlichkeit - dolus directus 2/direkter Vorsatz 2.
Bsp. Arzt
Wissen ist sicher, wollen braucht gar nicht vorliegen!
..ist gegeben, wenn der Täter weiß oder als sicher/höchstwahrscheinlich voraussieht, ,dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt. Er dieser Verwirklichung eigentlich jedoch ablehnend gegenüber steht.
Wissen ist sicher, wollen braucht gar nicht vorliegen!
..ist gegeben, wenn der Täter weiß oder als sicher/höchstwahrscheinlich voraussieht, ,dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt. Er dieser Verwirklichung eigentlich jedoch ablehnend gegenüber steht.
Objektive Sorgfaltspflichtverletzung (Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt)
Der Täter muss die obj. S. missachtet haben, deren Einhaltung von einem besonnenen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Lage und der sozialen Rolle des Handelnden zu erwarten gewesen wäre.
Tatbestandsirrtum (tatsächlich)
...i.S des $ 16 StGB ist immer dann gegeben, wenn der Täter einen Umstand, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört (Tatbestandsmerkmal) nicht kennt.
--> Der Täter irrt also nicht rechtlich, sondern tatsächlich!
! tatsächlich ! $ 16
! rechtlich ! $ 17 (subsumpt.)
--> Der Täter irrt also nicht rechtlich, sondern tatsächlich!
! tatsächlich ! $ 16
! rechtlich ! $ 17 (subsumpt.)
Lebensgefährliche Behandlung $ 224 Abs. 2 Nr. 3 StGB
Mittels einer das Leben gefährdeten Behandlung ist die KV begangen, wenn die Verletzungshandlung den konkreten Umständen nach geeignet war das Leben des Opfers in Gefahr zu bringen.
(Verletzung muss nicht lebensgefährlich sein. Es geht um das Geschehene, nicht um das was hätte passieren können. )
(Verletzung muss nicht lebensgefährlich sein. Es geht um das Geschehene, nicht um das was hätte passieren können. )
Gegenwärtigkeit des Angriffs $ 32 StGB
i.S des $ 32 StGB, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert.
(Auch Verhalten, dass noch kein Recht verletzt,aber unmittelbar in eine Verletzung umschlagen kann, so dass durch das Hinsausschieben der Abwehrhandlung deren Erfolg gefährdet würde. )
(Auch Verhalten, dass noch kein Recht verletzt,aber unmittelbar in eine Verletzung umschlagen kann, so dass durch das Hinsausschieben der Abwehrhandlung deren Erfolg gefährdet würde. )
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Author: Anni Fin
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht
Published: 19.03.2013
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