Rechtsfolgen bei Verletzung der §§ 3,4,5,6,7 UWG: Wer hat Ansprüche und wie sehen diese aus?
Ansprüche hat wer nach § 8 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 erwähnt ist.
Ansprüche sind:
- Unterlassung
- Schadensersatz nach § 9 UWG (Voraussetzung: schuldhaftes oder fahrlässiges Handeln)
- Gewinnabschöpgung nach § 10 UWG (Gewinn geht an Staatskasse)
Ansprüche sind:
- Unterlassung
- Schadensersatz nach § 9 UWG (Voraussetzung: schuldhaftes oder fahrlässiges Handeln)
- Gewinnabschöpgung nach § 10 UWG (Gewinn geht an Staatskasse)
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