Wogegen und worauf richtet sich die Vollstreckungserinnerung?
gegen die Art & Weise der Vollstreckung, § 766 I S. 1
auf die vollstreckungsverfahrensrechtliche Überprüfung durch das Vollstreckungsgericht, § 764
auf die vollstreckungsverfahrensrechtliche Überprüfung durch das Vollstreckungsgericht, § 764
Tags: Vollstreckungserinnerung
Source: Alpmann/Schmidt, ZPO, S. 197
Source: Alpmann/Schmidt, ZPO, S. 197
Wann ist § 766 statthaft? (2) Wann nicht?
- gegen das gesamte Verhalten des GV, § 766 II, auch Kostenansatz
- gegen Vollstreckungsmaßnahmen des Vollstreckungsgerichts ohne vorherige Anhörung
- nicht gegen Entscheidungen
- gegen Vollstreckungsmaßnahmen des Vollstreckungsgerichts ohne vorherige Anhörung
- nicht gegen Entscheidungen
Tags: Vollstreckungserinnerung
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Was versteht man unter "Entscheidungen", gegen die § 766 nicht statthaft ist? (3)
- Vollstreckungsmaßnahmen nach Anhörung (wg. § 891 S. 2 alle des Prozessgerichtes)
- Ablehnung
oder
- Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen
- Ablehnung
oder
- Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen
Tags: Entscheidung, Vollstreckungserinnerung
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Prüfungsschema der Zulässigkeit der Vollstreckungserinnerung (5)
1. Statthaftigkeit
2. Zuständigkeit
3. Erinnerungsbefugnis (bei § 793 Beschwerde-)
4. RSB
5. Form
2. Zuständigkeit
3. Erinnerungsbefugnis (bei § 793 Beschwerde-)
4. RSB
5. Form
Tags: Prüfungsschema, Vollstreckungserinnerung, Zulässigkeit
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Wer ist als Antragsteller erinnerungsbefugt? Wer kann das sein? (4)
wer durch die Vollstreckungsmaßnahme beeinträchtigt, d.h. in seinen Rechten verletzt sein kann
- Schuldner
- Gläubiger
- Drittschuldner
- Dritter
- Schuldner
- Gläubiger
- Drittschuldner
- Dritter
Tags: Vollstreckungserinnerung
Source: Alpmann/Schmidt, ZPO, S. 199
Source: Alpmann/Schmidt, ZPO, S. 199
Wann ist der Gläubiger erinnerungsbefugt? (3)
- Ablehnung,
- Verzögerung des Vollstreckungsauftrags,
- Abweichung vom Vollstreckungsauftrag
- Verzögerung des Vollstreckungsauftrags,
- Abweichung vom Vollstreckungsauftrag
Tags: Vollstreckungserinnerung
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Ist der nachpfändende Gläubiger erinnerungsbefugt?
Ja,
er ist durch jede vorrangige Pfändung beschwert, § 804 III
er ist durch jede vorrangige Pfändung beschwert, § 804 III
Tags: Vollstreckungserinnerung
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Ist der Drittschuldner erinnerungsbefugt?
Der Drittschuldner einer gepfändeten Forderung ist erinnerungsbefugt, da ihn die Pflicht und Haftung aus § 840 treffen.
Tags: Vollstreckungserinnerung
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Wann ist der sonst. Dritte erinnerungsbefugt? (3 Bsp.)
nur dann, wenn er geltend macht, dass die verletzte Verfahrensvorschrift (auch) seinem Schutz/Interesse dient
insb.:
§ 809
§ 811 Nr. 1 u. 5 (Familienangehörige)
evidentes Dritteigentum
insb.:
§ 809
§ 811 Nr. 1 u. 5 (Familienangehörige)
evidentes Dritteigentum
Tags: Vollstreckungserinnerung
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Wann ist der Schuldner nicht erinnerungsbefugt?
wenn die gerügte Verletzung eine Verfahrensvorschrift betrifft,
die nicht seinem Schutz/Interesse dient
die nicht seinem Schutz/Interesse dient
Tags: Vollstreckungserinnerung
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Wann ist die Vollstreckungserinnerung begründet?
wenn die Vollstreckungsmaßnahme verfahrensfehlerhaft ist
Tags: Begründetheit, Vollstreckungserinnerung
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Wie ist der Prüfungsumfang? Ausnahme?
generell prüft das Gericht umfassend nach Verfahrensfehlern/-gemäßheit
Ausnahme: bei sonst. Dritten wird nur geprüft, ob der zulässig gerügte Verfahrensfehler vorliegt
Ausnahme: bei sonst. Dritten wird nur geprüft, ob der zulässig gerügte Verfahrensfehler vorliegt
Tags: Begründetheit, Vollstreckungserinnerung
Source: Alpmann, ZPO, S. 200
Source: Alpmann, ZPO, S. 200
Prüfungsschema "Verfahrensgemäßheit" der Vollstreckungsmaßnahme in der Begründetheit? (4)
1. allg.
2. bes. Vollstreckungsvoraussetzungen
3. Vollstreckungshindernisse
4. ordnungsgemäße Durchführung
2. bes. Vollstreckungsvoraussetzungen
3. Vollstreckungshindernisse
4. ordnungsgemäße Durchführung
Tags: Begründetheit, Prüfungsschema, Vollstreckungserinnerung
Source: Alpmann, ZPO, S. 200
Source: Alpmann, ZPO, S. 200
Nenne die besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen. (3)
- Zug um Zug:
Befriedigung oder Annahmeverzug (wörtl. Angebot
reicht, Nachweis durch Urteil möglich)
- Kalendertag bestimmt, § 751
- Sicherheitsleistung:
Nachweis durch öffentl. (beglaubigte) Urkunde und
Zustellung, § 751 II
MERKE:
Es handelt sich um die Voraussetzungen, die vom Klauselerteilungsorgan nicht geprüft werden (-> einfache Klausel)
Befriedigung oder Annahmeverzug (wörtl. Angebot
reicht, Nachweis durch Urteil möglich)
- Kalendertag bestimmt, § 751
- Sicherheitsleistung:
Nachweis durch öffentl. (beglaubigte) Urkunde und
Zustellung, § 751 II
MERKE:
Es handelt sich um die Voraussetzungen, die vom Klauselerteilungsorgan nicht geprüft werden (-> einfache Klausel)
Tags: Klausel, Vollstreckungserinnerung
Source: Alpmann/Schmidt, ZPO, S. 158
Source: Alpmann/Schmidt, ZPO, S. 158
Tags: Vollstreckungserinnerung
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Tags: Vollstreckungserinnerung
Source: Th/P - Rn. 10
Source: Th/P - Rn. 10
Welche Möglichkeiten hat das Gericht bei einer zulässigen und erfolgreichen Erinnerung? (3)
- ZwV wird für unzulässig erklärt
- Auhebung einer Vollstreckungsmaßnahme
(sofern Vollstreckungsgericht Organ)
oder
- Anordnung einer Maßnahme (Vornahme/Aufhebung
-> Anweisung an das Organ)
- Auhebung einer Vollstreckungsmaßnahme
(sofern Vollstreckungsgericht Organ)
oder
- Anordnung einer Maßnahme (Vornahme/Aufhebung
-> Anweisung an das Organ)
Tags: Entscheidung, Vollstreckungserinnerung
Source: Th/P - Rn. 11-13
Source: Th/P - Rn. 11-13
Woran ist bei der Unzulässigkeitserklärung und der Aufhebung zu denken?
Vollzug der Entscheidung bis zum Eintritt der Rechtskraft auszusetzen
gem. § 570 II ZPO analog
gem. § 570 II ZPO analog
Tags: Entscheidung, Vollstreckungserinnerung
Source: Th/P - 11, 12
Source: Th/P - 11, 12
Der Mangel an welcher der 3 Grundvoraussetzungen für die Vollstreckung kann ausschließlich mit der Erinnerung geltend gemacht werden?
Zustellung
Tags: Vollstreckungserinnerung
Source: Alpmann, ZPO, S. 200
Source: Alpmann, ZPO, S. 200
Wann muss grundsätzlich die Zustellung des Titels erfolgen? Ausnahmen?
grundsätzl. vor oder mit Vollstreckung, § 750 I
Ausnahmen:
1. Wartefrsiten, § 798, §§ 750 III, 720a
2. entbehrlich , bei Arrest und einstw. Verfügung nachholbar,
§§ 729 III, 736. bei § 845 I S. 3
Ausnahmen:
1. Wartefrsiten, § 798, §§ 750 III, 720a
2. entbehrlich , bei Arrest und einstw. Verfügung nachholbar,
§§ 729 III, 736. bei § 845 I S. 3
Tags: Vollstreckungserinnerung, Zustellung
Source: Hemmer - Zusatzprogramm
Source: Hemmer - Zusatzprogramm
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Author: huppi
Main topic: Jura
Topic: Zivilrecht
Published: 08.03.2010
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