Was versteht man unter der Neuregelung der Sach- und Rechtsmängelhaftung?
- Neuregelung der Gewährleistung für fehlerhafte Produkte
- Begriff des Fehlers wurde neu definiert, die Rechte des Käufers zeitgemäß strukturiert und zwar dreistufig:
- bei Mangel kann Käufer Nacherfüllung verlangen entweder durch
Mangelbeseitigung oder durch Lieferung von neuer Ware
- erst wenn die Nacherfüllung nicht (rechtzeitig) durchgeführt wird,
kann er vom Vertrag zurücktreten oder Kaufpreis mindern
- hat der Verkäufer den Mangel zu vertreten, kann der Käufer
Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten
(Nacherfüllung und Schadensersatz gleichzeitig möglich)
=> Verjährungsfrist für diese Mangelansprüche beträgt im Regelfall zwei Jahre
=> Verschuldung ist problematisch nachzuweisen
- Begriff des Fehlers wurde neu definiert, die Rechte des Käufers zeitgemäß strukturiert und zwar dreistufig:
- bei Mangel kann Käufer Nacherfüllung verlangen entweder durch
Mangelbeseitigung oder durch Lieferung von neuer Ware
- erst wenn die Nacherfüllung nicht (rechtzeitig) durchgeführt wird,
kann er vom Vertrag zurücktreten oder Kaufpreis mindern
- hat der Verkäufer den Mangel zu vertreten, kann der Käufer
Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten
(Nacherfüllung und Schadensersatz gleichzeitig möglich)
=> Verjährungsfrist für diese Mangelansprüche beträgt im Regelfall zwei Jahre
=> Verschuldung ist problematisch nachzuweisen
Tags: Sach- und Rechtsmängelhaftung
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Kartensatzinfo:
Autor: Corinna
Oberthema: Wirtschaftsrecht
Veröffentlicht: 13.04.2010
Schlagwörter Karten:
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