Definition "Tatbestandsmäßigkeit"
Tatbestandsmäßig handelt der Täter, der den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt.
Dies ist der Fall, wenn sein Verhalten mit der Beschreibung des verbotenen Tuns im gesetzlichen Tatbestand übereinstimmt.
Dies ist der Fall, wenn sein Verhalten mit der Beschreibung des verbotenen Tuns im gesetzlichen Tatbestand übereinstimmt.
Tags: Erfüllen des Tatbesandes eines Strafgesetzes
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Kartensatzinfo:
Autor: Remmert
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Veröffentlicht: 05.04.2010
Tags: Strafrecht, Begehungsdelikt
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