Definition "Kausal"
Kausal ist ein Verhalten dann, wenn es nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele (quasikausal, wenn es nicht hinzugedacht werden kann, ohne das der tatbestandsmäßige Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele).
Tags: Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfällt sonst, Verhalten kann nicht hinweg gedacht werden
Quelle:
Quelle:
Kartensatzinfo:
Autor: Remmert
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Veröffentlicht: 05.04.2010
Tags: Strafrecht, Begehungsdelikt
Schlagwörter Karten:
Alle Karten (24)
§ 32 StGB (1)
§§ 19 (1)
§§ 33 (1)
17 S1. StGB (1)
20 (1)
35 StGB (1)
Angriff (1)
Beeinträchtigung (2)
Begehungsdelikt (1)
Dauerdelikt (1)
dolus directus (1)
Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfällt sonst (1)
Erfolgsdelikt (1)
Erfolgsdelikte (1)
Gefährungsdelikt (1)
Gegenwärtiger (1)
Handlung (1)
Kein Rechtfertigungsgrund bei Erfüllung des tatbestandsmäßigen Verhaltens = Rechtswidriges Verhalten (1)
Notstand (1)
Notwehrhandlung (1)
Notwehrlage (1)
rechtswidriger (1)
Rechtswidrigkeit (1)
Risikotheorie (1)
Schuld (1)
Schuldfähigkeit (1)
Sozialerheblich (1)
Tatbestand (1)
Tätigkeitsdelikt (1)
Veränderung (1)
Verbrechen (1)
Vergehen (1)
Zustandsdelikt (1)