Was für eine Kausalitätstheorie kennst du und woraus besteht sie?
Äquivalenztheorie:
a) conditio-sine-qua-non-Formel:
- Begehungsdelikte: Ursache ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Festgestellt durch "ex-post-Betrachtung"
- Unterlassungsdelikt: Ursächlich ist jede Bedingung, die nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
b) Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung:
- Ursächlich -> Durch Handlung entstandene Veränderungen in der Außenwelt, die nach den bekannten Naturesetzen mit ihr verbunden sind und den tatbestandlichen Erfolg darstellen.
Nach Feststellung der Kausalität folgt die "objektive Zurechnung":
- Kann der Erfolg rechtlich als ein "Werk des Täters" angesehen werden (Kann es ihm objektiv zugerechnet werden)?
a) conditio-sine-qua-non-Formel:
- Begehungsdelikte: Ursache ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Festgestellt durch "ex-post-Betrachtung"
- Unterlassungsdelikt: Ursächlich ist jede Bedingung, die nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
b) Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung:
- Ursächlich -> Durch Handlung entstandene Veränderungen in der Außenwelt, die nach den bekannten Naturesetzen mit ihr verbunden sind und den tatbestandlichen Erfolg darstellen.
Nach Feststellung der Kausalität folgt die "objektive Zurechnung":
- Kann der Erfolg rechtlich als ein "Werk des Täters" angesehen werden (Kann es ihm objektiv zugerechnet werden)?
Tags: Conditio-sine-qua-non-Formel, Objektive Zurechnung
Quelle: AG Strafrecht I (Frau Königschulte) - Der Zusammenhang zwischen Handlung und Erfolg (AB)
Quelle: AG Strafrecht I (Frau Königschulte) - Der Zusammenhang zwischen Handlung und Erfolg (AB)
Kartensatzinfo:
Autor: Remmert
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Veröffentlicht: 05.04.2010
Tags: Strafrecht, Begehungsdelikt
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