Begründen Sie, warum an dem uneinheitlichem ländereigenen Schulsystem festgehalten wird?
Gemäß Art. 30 und 70 GG sind die Länder für die Gesetzgebung im schulischen Bildingswesen zuständig. Dies kann nur durch eine GGänderung geändert werden.
Tags: Kulturhoheit
Quelle: Einführungstext Bildung, Arbeit und Beruf
Quelle: Einführungstext Bildung, Arbeit und Beruf
Was bedeuten die Termini "Kulturhoheit" und "Kulturautonomie" der Länder
Mit Kulturhoheit ist die Zuständigkeit der Bundesländer für alle Fragen der Kulturpolitik und -verwaltung (Schule und Hochschule) gemeint.
Die Kulkturhoheit ergibt sich aus Art. 30 und 70 GG.
Kulturhoheit = Kulturautonomie
Die Kulkturhoheit ergibt sich aus Art. 30 und 70 GG.
Kulturhoheit = Kulturautonomie
Tags: Kulturautonomie, Kulturhoheit
Quelle: Einführungstext Bildung, Arbeit und Beruf
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Kartensatzinfo:
Autor: ulive
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Einführung
Veröffentlicht: 08.04.2010
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