Was versteht man unter dem Grundsatz "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung"?
Tragender Grundsatz des Rechtsstaats.
Der Grundsatz bedeutet, dass die Verwaltung an die gesamte Rechtsordnung gebunden ist, also an geschriebene und ungeschriebene Normen, Verfassungen, Gesetze und untergesetzliche Normen wie Satzungen und Verordnungen.
Unterscheidung nach Vorrang des Gesetzes und Vorbehalt des Gesetzes.
Vorbehalt des Gesetzes ➡ kein Handeln ohne gesetzliche Grundlage / Befugnisnorm
Vorrang des Gesetzes ➡ kein Handeln gegen das Gesetz, also kein Verstoß gegen Normen
Der Grundsatz bedeutet, dass die Verwaltung an die gesamte Rechtsordnung gebunden ist, also an geschriebene und ungeschriebene Normen, Verfassungen, Gesetze und untergesetzliche Normen wie Satzungen und Verordnungen.
Unterscheidung nach Vorrang des Gesetzes und Vorbehalt des Gesetzes.
Vorbehalt des Gesetzes ➡ kein Handeln ohne gesetzliche Grundlage / Befugnisnorm
Vorrang des Gesetzes ➡ kein Handeln gegen das Gesetz, also kein Verstoß gegen Normen
Tags: Gesetzmässigkeit der Verwaltung
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Was versteht man unter dem Willkürverbot?
Wesentlich Gleiches darf nicht ungleich, wesentlich Ungleiches nicht gleich behandelt werden.
Keine Gleichbehandlung im Unrecht!
Selbstbindung der Verwaltung, Eine Behörde darf von einer mehrmals in gleicher Weise ausgeübten Ermessenshandhabung oder einer Verwaltungsvorschrift nur abweichen, wenn sie für die verschiedene Behandlung einen sachlichen Grund vorweisen kann. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die bisherige Praxis rechtswidrig war (keine Gleichheit im Unrecht), wenn neue Tatsachen vorliegen, wenn sich die Rechtslage geändert oder die bisherige Praxis sich als unzweckmäßig herausgestellt hat.
Keine Gleichbehandlung im Unrecht!
Selbstbindung der Verwaltung, Eine Behörde darf von einer mehrmals in gleicher Weise ausgeübten Ermessenshandhabung oder einer Verwaltungsvorschrift nur abweichen, wenn sie für die verschiedene Behandlung einen sachlichen Grund vorweisen kann. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die bisherige Praxis rechtswidrig war (keine Gleichheit im Unrecht), wenn neue Tatsachen vorliegen, wenn sich die Rechtslage geändert oder die bisherige Praxis sich als unzweckmäßig herausgestellt hat.
Tags: Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Willkürverbot
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Autor: CoboCards-User
Oberthema: Jura
Veröffentlicht: 19.10.2013
Tags: Verwaltungsrecht
Schlagwörter Karten:
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