Allgemeine Handlungsfreiheit Art. 2. GG Schutzbereich
Persöhnlichkeitskerntheorie:
= nur Entfaltung im Kern der Persönlichkeit, der den Menschen als sittlich geistige Person ausmacht
Allgmeine Handlungsfreiheit
= geschützt ist jeder Zustand, jedes Handeln und jede Rechtsposition
--> Eingriff ist jede Belastung des Bürgers mit einem Nachteil
Sondervotum Grimm
= geschützt ist nur das individuelle Verhalten, das eine gesteigerte, dem Schutzgut der übrigen Grundrechte vergleichbare Relevanz für die Persönlichkeitsentfaltung besitzt
= nur Entfaltung im Kern der Persönlichkeit, der den Menschen als sittlich geistige Person ausmacht
Allgmeine Handlungsfreiheit
= geschützt ist jeder Zustand, jedes Handeln und jede Rechtsposition
--> Eingriff ist jede Belastung des Bürgers mit einem Nachteil
Sondervotum Grimm
= geschützt ist nur das individuelle Verhalten, das eine gesteigerte, dem Schutzgut der übrigen Grundrechte vergleichbare Relevanz für die Persönlichkeitsentfaltung besitzt
Tags: Allgemeine Handlungsfreiheit Schutzbereich
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Autor: CoboCards-User
Oberthema: Jura
Thema: Grundrechte
Schule / Uni: Ernst Moritz Arndt Uni
Ort: Greifswald
Veröffentlicht: 24.03.2011
Tags: Grundrechte I