Allgemeine Handlungsfreiheit Art. 2. GG Schutzbereich
Persöhnlichkeitskerntheorie:
= nur Entfaltung im Kern der Persönlichkeit, der den Menschen als sittlich geistige Person ausmacht
Allgmeine Handlungsfreiheit
= geschützt ist jeder Zustand, jedes Handeln und jede Rechtsposition
--> Eingriff ist jede Belastung des Bürgers mit einem Nachteil
Sondervotum Grimm
= geschützt ist nur das individuelle Verhalten, das eine gesteigerte, dem Schutzgut der übrigen Grundrechte vergleichbare Relevanz für die Persönlichkeitsentfaltung besitzt
= nur Entfaltung im Kern der Persönlichkeit, der den Menschen als sittlich geistige Person ausmacht
Allgmeine Handlungsfreiheit
= geschützt ist jeder Zustand, jedes Handeln und jede Rechtsposition
--> Eingriff ist jede Belastung des Bürgers mit einem Nachteil
Sondervotum Grimm
= geschützt ist nur das individuelle Verhalten, das eine gesteigerte, dem Schutzgut der übrigen Grundrechte vergleichbare Relevanz für die Persönlichkeitsentfaltung besitzt
Tags: Allgemeine Handlungsfreiheit Schutzbereich
Source:
Source:
Flashcard set info:
Author: CoboCards-User
Main topic: Jura
Topic: Grundrechte
School / Univ.: Ernst Moritz Arndt Uni
City: Greifswald
Published: 24.03.2011
Tags: Grundrechte I