Welche Grundsätze gelten bezüglich der Streckenkenntnis?
Als Triebfahrzeugführer des Fahrzeugs an der Spitze des Zuges müssen Sie streckenkundig sein.
Als Triebfahrzeugführer eines elektrischen Triebfahrzeuges müssen Sie beim Fahren mit gehobenem Stromabnehmer auch dann streckenkundig sein, wenn das Triebfahrzeug nicht an der Spitze des Zuges läuft.
Wenn Sie den Auftrag erhalten, auf einer Strecke zu fahren, auf der Sie nicht streckenkundig sind, müssen Sie dies unaufgefordert der auftraggebenden Stelle melden.
Als Triebfahrzeugführer eines elektrischen Triebfahrzeuges müssen Sie beim Fahren mit gehobenem Stromabnehmer auch dann streckenkundig sein, wenn das Triebfahrzeug nicht an der Spitze des Zuges läuft.
Wenn Sie den Auftrag erhalten, auf einer Strecke zu fahren, auf der Sie nicht streckenkundig sind, müssen Sie dies unaufgefordert der auftraggebenden Stelle melden.
Wie kann auch ohne Streckenkenntnis gefahren werden?
Wenn Sie ausnahmsweise nicht streckenkundig sind, müssen Sie fahren, wenn Ihnen ein streckenkundiger Mitarbeiter beigegeben wird.
Steht ein streckenkundiger Mitarbeiter nicht zur Verfügung, dürfen Sie fahren, ohne dass ein streckenkundiger Mitarbeiter beigegeben wird, soweit es in den Örtlichen Richtlinien nicht verboten ist. Sie haben dann Ihre Fahrweise den Strecken- und Sichtverhältnissen anzupassen.
Die zulässige Geschwindigkeit beträgt auf Hauptbahnen 100 km/h, auf Nebenbahnen 40 km/h. In den Örtlichen Richtlinien für das Zugpersonal können auf Nebenbahnen höhere Geschwindigkeiten zugelassen sein.
Steht ein streckenkundiger Mitarbeiter nicht zur Verfügung, dürfen Sie fahren, ohne dass ein streckenkundiger Mitarbeiter beigegeben wird, soweit es in den Örtlichen Richtlinien nicht verboten ist. Sie haben dann Ihre Fahrweise den Strecken- und Sichtverhältnissen anzupassen.
Die zulässige Geschwindigkeit beträgt auf Hauptbahnen 100 km/h, auf Nebenbahnen 40 km/h. In den Örtlichen Richtlinien für das Zugpersonal können auf Nebenbahnen höhere Geschwindigkeiten zugelassen sein.
Wann muss trotz des Eintrags „Mindestens 90 % der Achsen des Wagenzuges müssen gebremst sein" im Kopf des Buchfahrplans eine Wagenliste geführt weerden?
Wenn:
- das geschätzte Gewicht des Wagenzuges größer als 800 t ist
oder
- nach Abschluss der Zugbildung weniger als 90 % der Achsen des Wagenzuges gebremst sind.
- das geschätzte Gewicht des Wagenzuges größer als 800 t ist
oder
- nach Abschluss der Zugbildung weniger als 90 % der Achsen des Wagenzuges gebremst sind.
Wann kann auf das führen einer Wagenliste verzichtet werden?
Sie brauchen keine Wagenliste zu führen,
- wenn diese durch ein Datenverarbeitungssystem erstellt wird,
- für Züge, wenn die Angaben im Display im Führerraum enthalten sind,
- wenn ein Dauerbremszettel nach Modul 408.0312 Abschnitt 3 ausgelegt ist,
- für Züge, die ausschließlich aus arbeitenden Lokomotiven oder aus arbeitenden
Lokomotiven und nur einem Fahrzeug im Wagenzug gebildet sind; die Angaben
für das Fahrzeug im Wagenzug müssen Sie unmittelbar in den Bremszettel eintragen,
- für Züge, die ausschließlich aus Nebenfahrzeugen gebildet sind; die Angaben müssen Sie unmittelbar in den Bremszettel eintragen.
- wenn diese durch ein Datenverarbeitungssystem erstellt wird,
- für Züge, wenn die Angaben im Display im Führerraum enthalten sind,
- wenn ein Dauerbremszettel nach Modul 408.0312 Abschnitt 3 ausgelegt ist,
- für Züge, die ausschließlich aus arbeitenden Lokomotiven oder aus arbeitenden
Lokomotiven und nur einem Fahrzeug im Wagenzug gebildet sind; die Angaben
für das Fahrzeug im Wagenzug müssen Sie unmittelbar in den Bremszettel eintragen,
- für Züge, die ausschließlich aus Nebenfahrzeugen gebildet sind; die Angaben müssen Sie unmittelbar in den Bremszettel eintragen.
Wann ist ein Zug vorbereitet?
Ein Zug ist vorbereitet, wenn (SaFTKoBBF)
a) die Fahrzeuge ordnungsgemäß gekuppelt sind,
b) die wagentechnische Behandlung(TWB) ausgeführt ist,
c) - soweit erforderlich - die Bremsprobe ausgeführt ist,
d) - soweit ein Bremszettel zu führen ist - dieser erstellt ist und sich beim Triebfahr-
zeugführer auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges befindet. Befindet sich der
Triebfahrzeugführer während der Fahrt auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zu-
ges, aber nicht im Führerraum, muss der Bremszettel im Führerraum des Trieb-
fahrzeugs liegen,
e) - soweit im Bremszettel angegeben ist, dass sich im Zug Wagen mit gefährlichen
Gütern befinden - sich Frachtbrief oder Begleitschein der Sendungen mit gefährli-
chen Gütern auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges befinden. Befindet sich
der Triebfahrzeugführer auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges, aber nicht
im Führerraum, müssen die Frachtbriefe oder Begleitscheine im Führerraum des
Triebfahrzeugs liegen,
f) 1. - soweit eine Wagenliste geführt wird - und in dieser „Schwer“, „Lü“, „Ausend“
oder „Aufz“ angegeben ist oder
2. - soweit keine Wagenliste geführt wird - und im Zug außergewöhnliche Sen-
dungen oder außergewöhnliche Fahrzeuge eingestellt sind,
sich die Beförderungsanordnungen für die im Zug eingestellten außergewöhnli-
chen Sendungen oder außergewöhnlichen Fahrzeuge beim Zug befinden und die
Nummern der Beförderungsanordnungen - ausgenommen bei Zügen nach Modul
408.0435 Abschnitt 1 Absatz 7 c, 7 d oder 7 e - dem Fahrdienstleiter mitgeteilt
worden sind,
g) - soweit der Zug aus Kleinwagen gebildet ist oder im Zug Kleinwagen eingestellt
sind - in der Führerraumanzeige der Fahrplanangaben oder in der gedruckten
Form des Fahrplans die Bezeichnung „Sperrfahrt Kl“ angegeben ist,
h) die Zugsignale angebracht sind; als Triebfahrzeugführer müssen Sie dafür sor-
gen, dass die Zugsignale an Ihrem Triebfahrzeug oder am Fahrzeug an der Spit-
ze des Zuges angebracht sind,
i) die Festlegemittel entfernt und die Hand- oder Feststellbremsen gelöst sind.
a) die Fahrzeuge ordnungsgemäß gekuppelt sind,
b) die wagentechnische Behandlung(TWB) ausgeführt ist,
c) - soweit erforderlich - die Bremsprobe ausgeführt ist,
d) - soweit ein Bremszettel zu führen ist - dieser erstellt ist und sich beim Triebfahr-
zeugführer auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges befindet. Befindet sich der
Triebfahrzeugführer während der Fahrt auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zu-
ges, aber nicht im Führerraum, muss der Bremszettel im Führerraum des Trieb-
fahrzeugs liegen,
e) - soweit im Bremszettel angegeben ist, dass sich im Zug Wagen mit gefährlichen
Gütern befinden - sich Frachtbrief oder Begleitschein der Sendungen mit gefährli-
chen Gütern auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges befinden. Befindet sich
der Triebfahrzeugführer auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges, aber nicht
im Führerraum, müssen die Frachtbriefe oder Begleitscheine im Führerraum des
Triebfahrzeugs liegen,
f) 1. - soweit eine Wagenliste geführt wird - und in dieser „Schwer“, „Lü“, „Ausend“
oder „Aufz“ angegeben ist oder
2. - soweit keine Wagenliste geführt wird - und im Zug außergewöhnliche Sen-
dungen oder außergewöhnliche Fahrzeuge eingestellt sind,
sich die Beförderungsanordnungen für die im Zug eingestellten außergewöhnli-
chen Sendungen oder außergewöhnlichen Fahrzeuge beim Zug befinden und die
Nummern der Beförderungsanordnungen - ausgenommen bei Zügen nach Modul
408.0435 Abschnitt 1 Absatz 7 c, 7 d oder 7 e - dem Fahrdienstleiter mitgeteilt
worden sind,
g) - soweit der Zug aus Kleinwagen gebildet ist oder im Zug Kleinwagen eingestellt
sind - in der Führerraumanzeige der Fahrplanangaben oder in der gedruckten
Form des Fahrplans die Bezeichnung „Sperrfahrt Kl“ angegeben ist,
h) die Zugsignale angebracht sind; als Triebfahrzeugführer müssen Sie dafür sor-
gen, dass die Zugsignale an Ihrem Triebfahrzeug oder am Fahrzeug an der Spit-
ze des Zuges angebracht sind,
i) die Festlegemittel entfernt und die Hand- oder Feststellbremsen gelöst sind.
Wann muss dem Fahrdienstleiter mitgeteilt weerden, dass der Zug vorbereitet ist?
Auf dem Zuganfangsbahnhof oder auf Unterwegsbahnhöfen, auf denen sich die Zusammensetzung oder die Fahrtrichtung des Zuges ändert, müssen Sie als Zugaufsicht an den Fahrdienstleiter melden, dass der Zug vorbereitet ist, es sei denn, dass der Fahrdienstleiter bereits die Zustimmung zur Abfahrt gegeben hat.
In den Örtlichen Richtlinien können ergänzende oder abweichende Regeln gegeben sein.
In den Örtlichen Richtlinien können ergänzende oder abweichende Regeln gegeben sein.
Wer übernimmt auf Bahnhöfen mit Ausfahrsignal i.d.R. die Zugaufsicht?
Der Zugführer.
Wo es in den Örtlichen Richtlinien zugelassen ist, dürfen Sie als Zugführer die Zugaufsicht im Einzelfall der örtlichen Aufsicht mündlich übertragen.
In den Örtlichen Richtlinien kann angegeben sein, dass die Zugaufsicht von der örtlichen Aufsicht wahrgenommen wird.
Als örtliche Aufsicht dürfen Sie die Zugaufsicht im Einzelfall dem Zugführer übertragen mit den Worten:
„Zugführer (Zugnummer) bitte Zugaufsicht übernehmen“.
Wo es in den Örtlichen Richtlinien zugelassen ist, dürfen Sie als Zugführer die Zugaufsicht im Einzelfall der örtlichen Aufsicht mündlich übertragen.
In den Örtlichen Richtlinien kann angegeben sein, dass die Zugaufsicht von der örtlichen Aufsicht wahrgenommen wird.
Als örtliche Aufsicht dürfen Sie die Zugaufsicht im Einzelfall dem Zugführer übertragen mit den Worten:
„Zugführer (Zugnummer) bitte Zugaufsicht übernehmen“.
Welche Arten der Zustimmung zur Abfahrt gibt es? (->7)
a) Fahrtstellung des Hauptsignals,
b) Befehle 2, 3 oder 6,
c) Signal Zs 1, Zs 7, Zs 8,
d) mündlicher Auftrag, wenn an einem Hauptsignal Signal Zs 12 vorhanden ist,
e) mündlicher Auftrag an die örtliche Aufsicht auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal,
soweit der Fahrdienstleiter nicht selbst die Zugaufsicht wahrnimmt,
f) bei LZB der Auftrag „LZB-Fahrt“, der LZB-Ersatzauftrag, der LZB-Vorsichtauftrag,
der LZB-Gegengleisfahrauftrag,
g) Kennlicht bei Hauptsignalen, soweit dies in den Örtlichen Richtlinien zugelassen
ist.
b) Befehle 2, 3 oder 6,
c) Signal Zs 1, Zs 7, Zs 8,
d) mündlicher Auftrag, wenn an einem Hauptsignal Signal Zs 12 vorhanden ist,
e) mündlicher Auftrag an die örtliche Aufsicht auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal,
soweit der Fahrdienstleiter nicht selbst die Zugaufsicht wahrnimmt,
f) bei LZB der Auftrag „LZB-Fahrt“, der LZB-Ersatzauftrag, der LZB-Vorsichtauftrag,
der LZB-Gegengleisfahrauftrag,
g) Kennlicht bei Hauptsignalen, soweit dies in den Örtlichen Richtlinien zugelassen
ist.
Was muss ich als Tf bei der Abfahrt eines LZB-geführten Zuges bei der Abfahrt beachten?
Ist das Hauptsignal durch die LZB betrieblich abgeschaltet (Dunkelschaltung), müssen Sie als Triebfahrzeugführer die Zustimmung des Fahrdienstleiters der Zugaufsicht übermitteln, soweit Sie nicht selbst die Zugaufsicht wahrnehmen.
Wie ist zu verfahren, wenn die Spitze des Zuges ausnahmsweise über das Signal, mit dem der Fahrdienstleiter der Abfahrt zustimmt, hinaus steht?
- den Fdl verständigen
- Wenn das Signal auf Fahrt gestellt wurde, muss der Fdl den Tf darüber informieren
- der Tf muss die Stellung des Signals selbst feststellen.
- bei Gruppensignalen müssen Sie zusätzlich feststellen, dass das zugehörige Sperrsignal die Fahrt nicht verbietet.
- bei Fahrt in das Gegengleis müssen Sie
zusätzlich das Signalbild Zs 6 feststellen.
- wenn Sie dies als Triebfahrzeugführer nicht feststellen können, müssen Sie die Zugaufsicht beauftragen, Ihnen die Signalstellung mitzuteilen.
- wurde Ihnen die Signalstellung durch den Zf übermittelt, müssen Sie:
- im anschließenden Weichenbereich und
- bis zum Erkennen der Stellung des folgenden Hauptsignals - höchstens 2.000 m -
mit höchstens 40 km/h fahren.
- Wenn das Signal auf Fahrt gestellt wurde, muss der Fdl den Tf darüber informieren
- der Tf muss die Stellung des Signals selbst feststellen.
- bei Gruppensignalen müssen Sie zusätzlich feststellen, dass das zugehörige Sperrsignal die Fahrt nicht verbietet.
- bei Fahrt in das Gegengleis müssen Sie
zusätzlich das Signalbild Zs 6 feststellen.
- wenn Sie dies als Triebfahrzeugführer nicht feststellen können, müssen Sie die Zugaufsicht beauftragen, Ihnen die Signalstellung mitzuteilen.
- wurde Ihnen die Signalstellung durch den Zf übermittelt, müssen Sie:
- im anschließenden Weichenbereich und
- bis zum Erkennen der Stellung des folgenden Hauptsignals - höchstens 2.000 m -
mit höchstens 40 km/h fahren.
Wie gibt der Fdl seine Zustimmung, wenn das Fahrzeug an der Spitze des Zuges über das Signal hinaus steht und das Signal nicht auf Fahrt gestellt werden kann?
- durch Befehl 2 und
-zusätzlich durch Befehl 2.1
(Auftrag, bis zum Erkennen der Stellung des nächsten Hauptsignals mit höchstens 40 km/h zu fahren. Befehl 2.1 ist nicht erforderlich, wenn ein Vorsignal am Fahrweg des Zuges die Stellung des folgenden Hauptsignals anzeigt oder der Zug in das Gegengleis ausfährt und Befehl 6 oder 7 erhält bzw. am Gegengleis ein
Signal Ne 2 vorhanden ist)
-zusätzlich durch Befehl 2.1
(Auftrag, bis zum Erkennen der Stellung des nächsten Hauptsignals mit höchstens 40 km/h zu fahren. Befehl 2.1 ist nicht erforderlich, wenn ein Vorsignal am Fahrweg des Zuges die Stellung des folgenden Hauptsignals anzeigt oder der Zug in das Gegengleis ausfährt und Befehl 6 oder 7 erhält bzw. am Gegengleis ein
Signal Ne 2 vorhanden ist)
Was ist zu beachten, wenn in einem Gleis mehrere Züge zur Abfahrt bereit stehen, die am selben Signal zugelassen werden sollen?
Die Zustimmung zur Abfahrt gilt nur für den ersten Zug. Dies gilt auch, wenn eine Rangierfahrt in eine Zugfahrt übergehen soll.
Bevor Sie als Fahrdienstleiter die Zustimmung für den ersten Zug geben, müssen Sie die Zugaufsicht des zweiten Zuges und weiterer Züge verständigen, dass Sie die Zustimmung zusätzlich noch mündlich geben.
Bevor Sie als Fahrdienstleiter die Zustimmung für den ersten Zug geben, müssen Sie die Zugaufsicht des zweiten Zuges und weiterer Züge verständigen, dass Sie die Zustimmung zusätzlich noch mündlich geben.
Wie oft und wo ist eine Zustimmung des Fdl notwendig, wenn ein Zug in einem Bahnhof zwischen zwei Hauptsignalen an mehreren gewöhnlichen Halteplätzen hält und zuvor an einem Einfahr- oder Zwischensignal vorbeigefahren ist?
Eine Zustimmung des Fahrdienstleiters zur Abfahrt nur am letzten gewöhnlichen Halteplatz erforderlich
Wann ist ein Zug abfahrbereit? (->4)
- er vorbereitet ist,
- die Ladearbeiten eingestellt sind,
- die Außentüren zum Aus- oder Einsteigen und - soweit vorgeschrieben - andere Außentüren geschlossen sind,
- zusätzliche Bedingungen erfüllt sind, die Ihnen Ihr Eisenbahnverkehrsunternehmen vorgegeben hat, z.B. bei Zügen mit Wirbelstrombremse.
- die Ladearbeiten eingestellt sind,
- die Außentüren zum Aus- oder Einsteigen und - soweit vorgeschrieben - andere Außentüren geschlossen sind,
- zusätzliche Bedingungen erfüllt sind, die Ihnen Ihr Eisenbahnverkehrsunternehmen vorgegeben hat, z.B. bei Zügen mit Wirbelstrombremse.
Wer hat den Achtungspfiff zu geben?
Die Zugaufsicht.
Wird der Zug nicht begleitet, brauchen Sie als Triebfahrzeugführer keinen Achtungspfiff zu geben.
Wenn Sie als Zugschaffner einen Zug begleiten, bei dem der Triebfahrzeugführer die Zugaufsicht wahrnimmt, müssen Sie den Achtungspfiff geben.
Wird der Zug nicht begleitet, brauchen Sie als Triebfahrzeugführer keinen Achtungspfiff zu geben.
Wenn Sie als Zugschaffner einen Zug begleiten, bei dem der Triebfahrzeugführer die Zugaufsicht wahrnimmt, müssen Sie den Achtungspfiff geben.
Wann muss das Schließen der Türen durch Lautsprecher angekündigt werden und wan kann darauf verzichtet werden?
Wenn der Triebfahrzeugführer die Außentüren vom Führerraum aus schließen muss.
Ausnahme: Ein Warntongeber ist vorhanden oder im Wagenzug ausschließlich Fahrzeuge mit dem Kennbuchstaben „a“ in der Gattungsbezeichnung oder hinter der Fahrzeugnummer sind.
Ausnahme: Ein Warntongeber ist vorhanden oder im Wagenzug ausschließlich Fahrzeuge mit dem Kennbuchstaben „a“ in der Gattungsbezeichnung oder hinter der Fahrzeugnummer sind.
Was muss der Zugführer oder Zugschaffner feststellen, nachdem die Türen geschlossen wurden?
Als Zugführer oder als Zugschaffner müssen Sie feststellen, dass die Außentüren geschlossen und keine Personen oder Gegenstände eingeklemmt sind.
Als Zugschaffner müssen Sie dies dem Zugführer melden. Dazu müssen Sie die orangefarbene Zugbegleiter-Meldescheibe, bei Dunkelheit eine weißleuchtende Handleuchte heben.
Wenn es in der Bedienungsanweisung des Triebfahrzeugs oder des Steuerwagens zugelassen ist, brauchen Sie bei wirksamer Überwachungseinrichtung im
Führerraum nicht festzustellen, dass die Außentüren geschlossen und keine Personen oder Gegenstände eingeklemmt sind.
Als Zugschaffner müssen Sie dies dem Zugführer melden. Dazu müssen Sie die orangefarbene Zugbegleiter-Meldescheibe, bei Dunkelheit eine weißleuchtende Handleuchte heben.
Wenn es in der Bedienungsanweisung des Triebfahrzeugs oder des Steuerwagens zugelassen ist, brauchen Sie bei wirksamer Überwachungseinrichtung im
Führerraum nicht festzustellen, dass die Außentüren geschlossen und keine Personen oder Gegenstände eingeklemmt sind.
Wie ist der Abfahrauftrag zu geben ?
- mündlich oder durch Zp 9
- Falls Zp 9 als Lichtsignal vorhanden ist, muss dieses verwendet werden
- keine einseitigen Sprechanlagen
- Triebwagen: mäßig langer Ton mit Summer- oder Klingelanlage
- Auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal dürfen Sie als örtliche Aufsicht den Abfahrauftrag mündlich erteilen, wenn der Triebfahrzeugführer sich bei Ihnen melden muss (Örtliche Richtlinien).
- Falls Zp 9 als Lichtsignal vorhanden ist, muss dieses verwendet werden
- keine einseitigen Sprechanlagen
- Triebwagen: mäßig langer Ton mit Summer- oder Klingelanlage
- Auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal dürfen Sie als örtliche Aufsicht den Abfahrauftrag mündlich erteilen, wenn der Triebfahrzeugführer sich bei Ihnen melden muss (Örtliche Richtlinien).
Wodurch können die zulässigen Geschwindigkeiten eingeschränkt sein ?
- Signale
- die für besondere Betriebsverhältnisse und für Unregelmäßigkeiten gegebenen Regeln,
- Befehl oder Fahrplan-Mitteilung,
- den Fahrplan bei einem LZB-geführten Zug bei Ausstieg aus der LZB,
- Regeln für das Bedienen der Triebfahrzeuge,
- Regeln im Abhilfetext zur Störungsbehebung im Display des Führerraums.
Die jeweils niedrigste Geschwindigkeit ist die zulässige Geschwindigkeit des Zu-
ges.
- die für besondere Betriebsverhältnisse und für Unregelmäßigkeiten gegebenen Regeln,
- Befehl oder Fahrplan-Mitteilung,
- den Fahrplan bei einem LZB-geführten Zug bei Ausstieg aus der LZB,
- Regeln für das Bedienen der Triebfahrzeuge,
- Regeln im Abhilfetext zur Störungsbehebung im Display des Führerraums.
Die jeweils niedrigste Geschwindigkeit ist die zulässige Geschwindigkeit des Zu-
ges.
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Author: FelixW
Main topic: Eisenbahbetrieb
Topic: EiB
Published: 26.02.2012
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