Wie zeigt sich die föderale Grundstruktur der BRD in der Organisation des Bildungswesens?
auch in der Organisation des Bildungswesens zeigt sich die förderale Grundstruktur
Art. 30 GG Kompetenzenregelungen zwischen Bund und Ländern:
Im schulischen Bereich haben die Länder die Gesetzgebungskompentenz (komplett), im Bereich der außerschulischen Berufsbildung und der Ausbildungsförderung hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz.
Art. 30 GG Kompetenzenregelungen zwischen Bund und Ländern:
Im schulischen Bereich haben die Länder die Gesetzgebungskompentenz (komplett), im Bereich der außerschulischen Berufsbildung und der Ausbildungsförderung hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz.
Tags: Förderlismus, Organisation des Bildungswesens
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"Da die Verantwortung für den betrieblichen Teil der beruflichen Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des dualen Systems beim Bund liegt, schreibt der Bund die Regelungen für die Teilzeitberufsschule fest."
Diese Aussage ist falsch!
Der Bund hat nur für den betrieblichen also außerschulischen Teil der beruflichen Erstausbildung die Gesetzgebungskompetenz. Die Länder haben im Rahmen der Kulturhoheit die Gesetzgebungskompetenz für die Teilzeitberufsschule.
Der Bund hat nur für den betrieblichen also außerschulischen Teil der beruflichen Erstausbildung die Gesetzgebungskompetenz. Die Länder haben im Rahmen der Kulturhoheit die Gesetzgebungskompetenz für die Teilzeitberufsschule.
Tags: berufliche Erstausbildung, Gesetzgebungkompetenz
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"Da das Grundgesetz vorsieht, dass die Aufsicht über das Schulwesen in staatlicher Verantwortung liegt, ist der Bund den Ländern gegenüber in schulischen Angelegenheiten weisungsbefugt."
Diese Aussage ist falsch.
Die Schule unterliegt der staatlichen Aufsicht. Die staatliche Aufsicht unterliegt den Bundesländern, da sie in der schulischen Bildung die umfassende Gesetzgebungskompetenz haben.
Der Bund ist den Bundesländern gegenüber in schulischen Angelegenheiten nicht weisungsbefugt. Der Bund hat in schulischen Angelegenheiten keinerlei Gesetzgebungskompetenzen.
Der Förderalismus weist durch das GG den Ländern und dem Bund die Gesetzgebungskompetenzen zu.
Die Schule unterliegt der staatlichen Aufsicht. Die staatliche Aufsicht unterliegt den Bundesländern, da sie in der schulischen Bildung die umfassende Gesetzgebungskompetenz haben.
Der Bund ist den Bundesländern gegenüber in schulischen Angelegenheiten nicht weisungsbefugt. Der Bund hat in schulischen Angelegenheiten keinerlei Gesetzgebungskompetenzen.
Der Förderalismus weist durch das GG den Ländern und dem Bund die Gesetzgebungskompetenzen zu.
Tags: Schulwesen, staatliche Aufsicht
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"Wenn im Rahmen einer Diskussion um staatliche Zuständigkeiten im schulischen Bildungswesen auf die „Kulturhoheit der Länder“ verwiesen wird, wird die ausschließliche Zuständigkeit der Länder für das gesamte schulische Bildungswesen thematisiert."
Unter Kulturhoheit/ Kulturautonomie der Länder versteht man die Verwaltungskompetenz sowie die Entscheidungs- und Gesetzgebungsgewalt in allen Fragen der Kulturpolitik. Dies umfasst alle schulischen Angelegenheiten, sowie Rundfunk, Fernsehen, Hochschulpolitik und Kunst.
Die Aussage ist richtig.
Die Aussage ist richtig.
Tags: Kulturhoheit der Länder
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"Das Grundgesetz sieht vor: die staatliche Schulaufsicht ist Angelegenheit der Länder. Der betriebliche Teil der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf wird durch Bundeskompetenz geregelt."
Die Aussage ist richtig.
Die Länder haben gem. Art. 30 GG die Kulturhoheit und somit die Gesetzgebungskompetenz und auch die Kompetenz, die Gesetze auszuführen. Gemäß Art. 7 GG steht das Schulwesen unter staatlicher Aufsicht, diese wird über die Länder wahrgenommen.
Der betriebliche Teil der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf wird duch Bundeskompentenz geregelt. Gemäß Art. 74 ist das Recht der Wirtschaft der konkurrierenden Gesetzgebung zugeordnet. Der Bund hat von der Gesetzgebungskompetenz durch die Verkündung des BBiG Gebrauch gemacht. Damit ist der betriebliche Teil der Ausbildung durch Bundeskompetenz geregelt.
Die Länder haben gem. Art. 30 GG die Kulturhoheit und somit die Gesetzgebungskompetenz und auch die Kompetenz, die Gesetze auszuführen. Gemäß Art. 7 GG steht das Schulwesen unter staatlicher Aufsicht, diese wird über die Länder wahrgenommen.
Der betriebliche Teil der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf wird duch Bundeskompentenz geregelt. Gemäß Art. 74 ist das Recht der Wirtschaft der konkurrierenden Gesetzgebung zugeordnet. Der Bund hat von der Gesetzgebungskompetenz durch die Verkündung des BBiG Gebrauch gemacht. Damit ist der betriebliche Teil der Ausbildung durch Bundeskompetenz geregelt.
Tags: berufliche Erstausbildung, Schulaufsicht
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"Die Verpflichtung des Bundes die staatliche Schulaufsicht wahrzunehmen ergibt sich aus Artikel 8 des Grundgesetzes."
Diese Aussage ist falsch.
Die staatliche Schulaufsicht ist in Art. 7 GG geregelt. Durch die Art. 30 und 70 GG nehmen die Länder die staatliche Schulaufsicht wahr.
Die staatliche Schulaufsicht ist in Art. 7 GG geregelt. Durch die Art. 30 und 70 GG nehmen die Länder die staatliche Schulaufsicht wahr.
Tags: staatliche Aufsicht
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Was sagen ihnen die Stichworte „Kulturautonomie/Kulturhoheit“?
Unter Kulturhoheit/ Kulturautonomie der Länder versteht man die Verwaltungskompetenz sowie die Entscheidungs- und Gesetzgebungsgewalt in allen Fragen der Kulturpolitik. Dies umfasst alle schulischen Angelegenheiten, sowie Rundfunk, Fernsehen, Hochschulpolitik und Kunst.
Die Kulturhoheit/ Kulturautonomie ist das „Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Länder“.
Die Kulturhoheit/ Kulturautonomie der Länder ergibt sich aus Artikel 30 GG und Artikel 70 GG.
Die Kulturhoheit/ Kulturautonomie ist das „Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Länder“.
Die Kulturhoheit/ Kulturautonomie der Länder ergibt sich aus Artikel 30 GG und Artikel 70 GG.
Tags: Kulturautonomie, Kulturhoheit
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Fassen sie die wichtigsten Infos kurz zusammen, die Sie in Kap. 2.3 zur KMK finden.
KMK = Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder
wurde 1949 gegründet
zur Abstimmung und Selbstkoordinierung der Bildungspolitik der Bundesländer
ist eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft der Bundesländer
Prinzip der freiwilligen Zusammenarbeit
Beschlüsse werden in der Regel einstimmig gefasst (wenn es um die Einheitlichkeit und Mobilität im Bildungssystem geht bzw. die Länderhaushalte betroffen sind)
Beschlüsse = Empfehlungen für die Länderparlamente, verfasssungsrechtlich nicht bindend
wurde 1949 gegründet
zur Abstimmung und Selbstkoordinierung der Bildungspolitik der Bundesländer
ist eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft der Bundesländer
Prinzip der freiwilligen Zusammenarbeit
Beschlüsse werden in der Regel einstimmig gefasst (wenn es um die Einheitlichkeit und Mobilität im Bildungssystem geht bzw. die Länderhaushalte betroffen sind)
Beschlüsse = Empfehlungen für die Länderparlamente, verfasssungsrechtlich nicht bindend
Tags: KMK
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Wie wurde die gegliederte Schulstruktur im historischen Entwicklungsprozess begründet, wie lautet die Begründung heute?
18.Jhd. - 1919 :
"niedere", "mittlere" und "höhere" Schulen
Ständeprinzip, naturgemäße Ungleichheit der Menschen
"niedere" Schulen = Volksschule = Bildungsbegrenzung, Untertanenerziehung, herrschaftskonforme Glaubenserziehung
"mittlere" Schulen = Mittellschulen
auf Anwendbarkeit hin orientiert, praxisbewzogen
"höhere" Schulen = Gymansium = Allgemeinbildung = Beamtenerziehung
Ende des 19. Jhd Modernisierungstendenzen
Weimarer Republik:
gemeinsame Grundschule, Mehrgleidrigkeit Sekundarstufe I und II
Restauration und Reformen
Übergang zum Leistungsprinzip
heute:
Leistungsprinzip, Verteilung, Eliteförderung
"niedere", "mittlere" und "höhere" Schulen
Ständeprinzip, naturgemäße Ungleichheit der Menschen
"niedere" Schulen = Volksschule = Bildungsbegrenzung, Untertanenerziehung, herrschaftskonforme Glaubenserziehung
"mittlere" Schulen = Mittellschulen
auf Anwendbarkeit hin orientiert, praxisbewzogen
"höhere" Schulen = Gymansium = Allgemeinbildung = Beamtenerziehung
Ende des 19. Jhd Modernisierungstendenzen
Weimarer Republik:
gemeinsame Grundschule, Mehrgleidrigkeit Sekundarstufe I und II
Restauration und Reformen
Übergang zum Leistungsprinzip
heute:
Leistungsprinzip, Verteilung, Eliteförderung
Tags: historische Entwicklung, Schulstruktur
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Skizzieren Sie die Strukturmerkmale des Bildungssystems.
- Mehrgliedrigkeit im Anschluss an Grundschule
- Horizontale Gliederung in Primar-, Sekundar- (I u, II) und Tertiärstufen
- Vertikale Gliederung in abschlussgebundene Schulformen
- Trennung allgemeinbildende Schulen und berufliche Schulen
- (in der beruflichen Bildung: duale Ausbildung in Schule und Betrieb)
- föderale Organisation = 16 uneinheitliche, landeshoheitliche Systeme; im Rahmen des kooperativen Föderalisums (KMK, BLKoA) wird für Kompatibilität gesorgt
- Horizontale Gliederung in Primar-, Sekundar- (I u, II) und Tertiärstufen
- Vertikale Gliederung in abschlussgebundene Schulformen
- Trennung allgemeinbildende Schulen und berufliche Schulen
- (in der beruflichen Bildung: duale Ausbildung in Schule und Betrieb)
- föderale Organisation = 16 uneinheitliche, landeshoheitliche Systeme; im Rahmen des kooperativen Föderalisums (KMK, BLKoA) wird für Kompatibilität gesorgt
Tags: Strukturmerkmale
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Skizzieren Sie: die in der jeweiligen Stufe erreichbaren Abschlüsse und Berechtigungen.
Grundschule: Berechtgung für Sekundarstufe I
Sekundarstufe I:
Hauptschule Abschluss Hauptschulabschluss, Berechtigung Berufliche Erstausbildung
Realschule Abschluss Realschulabschluss, Berechtigung Berufliche Erstausbildung
Gymnasium Abschluss Hochschulreife, Berechtigung Universitäts- bzw. Fachhochschulstudium
Berufliche Erstausbildlng:Abschluss Berufsausbildung, Berechtigung Einstieg in Berufswelt, evtl. Hochschulstudium
Sekundarstufe I:
Hauptschule Abschluss Hauptschulabschluss, Berechtigung Berufliche Erstausbildung
Realschule Abschluss Realschulabschluss, Berechtigung Berufliche Erstausbildung
Gymnasium Abschluss Hochschulreife, Berechtigung Universitäts- bzw. Fachhochschulstudium
Berufliche Erstausbildlng:Abschluss Berufsausbildung, Berechtigung Einstieg in Berufswelt, evtl. Hochschulstudium
Tags: Abschlüsse, Berechtigungen
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Skizzieren Sie die in der jeweiligen Stufe gegebenen Übergangsoptionen.
Stufe | Übergangsoption |
Primarstufe | Grundschule bzw. Förderschule |
Sekundarstufe I | Förderschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium |
Sekundarstufe II | Gymnasium, Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule, Abendgymnasium/ Kolleg |
Tertiär | Universität, Fachhochschule, Berufsakademie |
Tags: Organisation des Bildungswesens, Übergangsoptionen
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Erklären Sie kurz, was unter der horizontalen und vertikalen Gliederung des Schulsystems zu verstehen ist.
Das allgemein bildende Schulsystem ist horizontal gegliedert in: Primarstufe, Sekundarstufe I und II. Horizontal ist es, weil es von allen Schülern einer Altersklasse zu durchlaufen ist und es dabei keiner Wertung unterliegt (= keine Aufteilung aufgrund offizieller oder inoffizieller Kriterien)
--> Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Tertiärer Bereich (Universität), Weiterbildung
Unter der vertikalen Gliederung des Schulsystems versteht man -auf der 2. Stufe- die Gliederung der Sekundarstufe I in Haupt-, Realschule und Gymnasium und Gesamtschule. Die Schüler werden hierbei auf die vom Niveau her unterschiedlichen Schulformen aufgeteilt. Es findet also eine Wertung statt. Auf der 3. Stufe gliedert sich die Sekundarstufe II in ein "allgemein bildendes" und ein "berufsbildendes" Schul- und Ausbildungswesen.
--> Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Tertiärer Bereich (Universität), Weiterbildung
Unter der vertikalen Gliederung des Schulsystems versteht man -auf der 2. Stufe- die Gliederung der Sekundarstufe I in Haupt-, Realschule und Gymnasium und Gesamtschule. Die Schüler werden hierbei auf die vom Niveau her unterschiedlichen Schulformen aufgeteilt. Es findet also eine Wertung statt. Auf der 3. Stufe gliedert sich die Sekundarstufe II in ein "allgemein bildendes" und ein "berufsbildendes" Schul- und Ausbildungswesen.
Tags: horizontale Gliederung, Schulsystem, vertikale Gliederung
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Wie wirken sich die Strukturmerkmale des allgemeinen Bildungssystems auf die Chancengleichheit aus? Nennen Sie - schlagwortartig und kurz - wichtige Weichenstellungen im allgemeinen Bildungssystem.
Chancengeichheit im Bildungswesen: Art. 3 GG
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Weichenstellungen: Einschulung, Überweisung in Sonderschulen, Übergang aus der Grundschule in weiterführende Schulen, Klassenwiederholungen und Wechsel zwischen den unterschiedlichen Bildungswegen der Sekundarschulen (Durchlässigkeit), Verbleib im allgemeinbildenden oder Übergang in das berufsbildende Schulsystem
Auswirkung auf Chancengleichheit:
- Chancenungleichheit durch starke Selektivität an den Übergängen,
- ungleiche Chancenverteilung zwischen Kindern aus unterschiedlichen sozialen Schichten durch frühe Aufteilung der SchülerInnen,
- einzelnen Schulformen zeichnen sich durch systemspezifische Milieus aus, welche die Heranwachsenden prägen und damit zur Chancenungleichheit beitragen.
- Selektion erfolgt u. a. nach Leistungsvermögen. Die frühe Verteilung der Kinder auf institutionell getrennte Bildungsgänge kann z.B. soziale Segregation fördern.
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Weichenstellungen: Einschulung, Überweisung in Sonderschulen, Übergang aus der Grundschule in weiterführende Schulen, Klassenwiederholungen und Wechsel zwischen den unterschiedlichen Bildungswegen der Sekundarschulen (Durchlässigkeit), Verbleib im allgemeinbildenden oder Übergang in das berufsbildende Schulsystem
Auswirkung auf Chancengleichheit:
- Chancenungleichheit durch starke Selektivität an den Übergängen,
- ungleiche Chancenverteilung zwischen Kindern aus unterschiedlichen sozialen Schichten durch frühe Aufteilung der SchülerInnen,
- einzelnen Schulformen zeichnen sich durch systemspezifische Milieus aus, welche die Heranwachsenden prägen und damit zur Chancenungleichheit beitragen.
- Selektion erfolgt u. a. nach Leistungsvermögen. Die frühe Verteilung der Kinder auf institutionell getrennte Bildungsgänge kann z.B. soziale Segregation fördern.
Tags: Bildungssystem, Chancengleichheit. Weichenstellungen
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Wurden Kompensationsinstrumente zur Herstellung von Chancengleichheit und/oder zum Ausgleich einer frühzeitigen Festlegung im gegliederten Schulsystem geschaffen? Wenn ja, welche? Definieren Sie die Instrumente.
Entkopplung:
Es ist in allen Schulformen der Sekundarstufe I möglich mittlere Schulabschlüsse zu erreichen. Ebenso besteht die Möglichkeit des Erreichens der Fachhochschulreife und der Allgemeinen Hochschulreife in der Sek II, sowohl an allgemeinbildenden Schulen als auch in beruflichen Schulen.
Durchlässigkeit:
Schüler können im Verlauf ihrer Schullaufbahn zwischen den verschiedenen Schulformen der Sekundarstufe I wechseln, sowohl von anspruchsärmeren in anspruchsvollere Schulformen, als auch umgekehrt.
Der Begriff der Durchlässigkeit bezieht sich aber auch auf die Möglichkeiten, innerhalb der Sek II zwischen beruflicher und allgemeiner Bildung zu wechseln oder von der Sek II in die Tertiäre Bildung zu wechseln.
Klassenwiederholungen:
Schüler, die das Klassenziel nicht erreicht haben, erhalten durch eine Klassenwiederholung die Möglichkeit einer längeren Lernzeit und brauchen den Bildungsgang nicht zu wechseln.
Überweisung in Sonderschulen:
Wenn bei schulpflichtigen Kindern ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird, können die Kinder in Sonder- bzw. Förderschulen aufgenommen werden, in denen sie von Klasse eins bis zehn entsprechend ihres Förderbedarfes unterrichtet werden.
Es ist in allen Schulformen der Sekundarstufe I möglich mittlere Schulabschlüsse zu erreichen. Ebenso besteht die Möglichkeit des Erreichens der Fachhochschulreife und der Allgemeinen Hochschulreife in der Sek II, sowohl an allgemeinbildenden Schulen als auch in beruflichen Schulen.
Durchlässigkeit:
Schüler können im Verlauf ihrer Schullaufbahn zwischen den verschiedenen Schulformen der Sekundarstufe I wechseln, sowohl von anspruchsärmeren in anspruchsvollere Schulformen, als auch umgekehrt.
Der Begriff der Durchlässigkeit bezieht sich aber auch auf die Möglichkeiten, innerhalb der Sek II zwischen beruflicher und allgemeiner Bildung zu wechseln oder von der Sek II in die Tertiäre Bildung zu wechseln.
Klassenwiederholungen:
Schüler, die das Klassenziel nicht erreicht haben, erhalten durch eine Klassenwiederholung die Möglichkeit einer längeren Lernzeit und brauchen den Bildungsgang nicht zu wechseln.
Überweisung in Sonderschulen:
Wenn bei schulpflichtigen Kindern ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird, können die Kinder in Sonder- bzw. Förderschulen aufgenommen werden, in denen sie von Klasse eins bis zehn entsprechend ihres Förderbedarfes unterrichtet werden.
Tags: Durchlässigkeit, Entkopplung, Förderschule, Klassenwiederholungen, Kompensationsinstrumente
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Beschreiben Sie die Wirkungen der Kompensationsinstrumente auf die Chancengleichheit.
Entkoppelung
- durch Öffnung des Abschlusssystems und Erweiterung des Angebotsspektrums Verbesserung der individuellen Entwicklungschancen
- Rehierarchisierung der formal gleichen Schulabschlüsse (durch die differentiellen Lernmilieus mit unterschiedlicher Förderung der kognitiven Leistungen)
Durchlässigkeit
- falsche Bildungslaufbahnentscheidungen können korrigiert werden
- Auswirkung der differentiellen Lernmilieus erschweren den Aufstieg, daher mehr Abstiege
Sonderschulen
- bessere Förderung der Defizite
- starke Ausprägung des differentiellen Lernmilieus
- keine Anerkennnung, daher ist der erworbene Schulabschluss fast nichts wert
Klassenwiederholung
-Zurverfügungstellung einer längeren Lernzeit (Förderung) um das Leistungsniveau des Klassenzieles zu erreichen
.
- durch Öffnung des Abschlusssystems und Erweiterung des Angebotsspektrums Verbesserung der individuellen Entwicklungschancen
- Rehierarchisierung der formal gleichen Schulabschlüsse (durch die differentiellen Lernmilieus mit unterschiedlicher Förderung der kognitiven Leistungen)
Durchlässigkeit
- falsche Bildungslaufbahnentscheidungen können korrigiert werden
- Auswirkung der differentiellen Lernmilieus erschweren den Aufstieg, daher mehr Abstiege
Sonderschulen
- bessere Förderung der Defizite
- starke Ausprägung des differentiellen Lernmilieus
- keine Anerkennnung, daher ist der erworbene Schulabschluss fast nichts wert
Klassenwiederholung
-Zurverfügungstellung einer längeren Lernzeit (Förderung) um das Leistungsniveau des Klassenzieles zu erreichen
.
Tags: Durchlässigkeit, Entkopplung, Förderschule, Klassenwiederholungen
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Author: ulive
Main topic: Bildungswissenschaften
Topic: Einführung
Published: 08.04.2010
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Berechtigungen (1)
Bildungssystem (1)
Durchlässigkeit (2)
Entkopplung (2)
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Förderschule (2)
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Kulturautonomie (1)
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Schulaufsicht (1)
Schulstruktur (1)
Schulsystem (1)
Schulwesen (1)
Strukturmerkmale (1)