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All main topics / Jura / WEG-Recht

WEGrecht-Urteile (70 Cards)

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Übersendung aller Einzelabrechnungen an alle Eigentümer ausgeschlossen
Bevor eine Eigentümergemeinschaft über eine Jahresabrechnung und einen Wirtschaftsplan abstimmt, muss der Verwalter den Eigentümern lediglich die Gesamtabrechnung und die jeweilige, einem Wohnungseigentümer zugeordnete Einzelabrechnung zur Verfügung stellen. Der Verwalter ist keineswegs verpflichtet, allen Eigentümern alle Einzelabrechnungen aller Eigentümer zugänglich zu machen. So urteilte das Landgericht Itzehoe abweichend von der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts in Köln.

Anlass für das Urteil war die Anfechtungsklage eines Wohnungseigentümers, mit der dieser den Beschluss über eine Jahresabrechnung anfocht. Der Eigentümer machte geltend, dass er vor der Eigentümerversammlung keine Gelegenheit hatte, die gesamten Einzelabrechnungen aller Eigentümer zu prüfen.

Das Landgericht in Itzehoe entschied, dass es einem Verwalter nicht zumutbar ist, einem einzelnen Eigentümer die Einzelabrechnungen von jedem Eigentümer der Gemeinschaft zuzusenden. Es würde auch den Rahmen jeder Eigentümerversammlung sprengen, wenn sämtliche Einzelabrechnungen vor der Versammlung zur Prüfung ausgelegt werden (LG Itzehoe, Urteil v. 09.09.2008, Az. 11 S 6/08).
Tags: alle Eigentümer, Einzelabrechnung, Jahresabrechnung
Source:
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Welchen Streitwert hat eine Klage auf Erstellung einer Jahresabrechnung ?
Dieser Frage ging das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt nach. Dabei war ein Hausverwalter verurteilt worden, nachträglich Jahresabrechnungen über einen Zeitraum von 4 Jahren zu erstellen. Gegen das Urteil legte er Berufung ein, die er aber später wieder zurücknahm. Das ursprünglich zuständige Landgericht setzte den Streitwert mit insgesamt 12.000 Euro an; die einzelnen Jahresabrechnungen dementsprechend mit jeweils 3.000 Euro. Gegen die Höhe des Streitwerts reichte der Hausverwalter Beschwerde ein, um die Höhe der Anwaltskosten zu reduzieren.

Die Richter des OLG Frankfurt, denen die Beschwerde vorlag, minderten den Streitwert jedoch nicht. Sie führten aus, dass das Interesse an der Erstellung einer Jahresabrechnung grundsätzlich mit 3.000 Euro anzusetzen ist. Dieser Regelsatz kann jedoch im Einzelfall variieren. Im hier entschiedenen Fall hatten die Wohnungseigentümer aufgrund der Wirtschaftspläne Hausgeldvorauszahlungen in Höhe von 4.000 Euro pro Jahr erbracht. Daraufhin wurde dieser höhere Beitrag anstelle des Regelsatzes von 3.000 Euro zugrunde gelegt. Der Gegenstandswert war also nicht nur mit 12.000 Euro, sondern sogar mit 16.000 Euro anzusetzen. Der festgesetzte Wert darf aber nicht verfünffacht werden, da das Gerichtskostengesetz (GKG) eine Höchstgrenze festlegt § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG). Das Fazit der Frankfurter Richter: Der Kostenstreitwert einer Klage auf Erstellung einer Wohngeldabrechnung in WEG-Angelegenheiten bestimmt sich nach dem Interesse der Beteiligten (OLG Frankfurt, Beschluss v. 02.06.2009, Az. 3 W 34/09).
Tags: Jahresabrechnung, Streitwert
Source:
67
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Verweis auf Bestände der Bankkonten reicht für Beschluss der Jahresabrechnung aus
Das Kammergericht in Berlin (KG) stellte klar, dass in der Jahresgesamtabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Anfangs- und Endbestände der Bankkonten angegeben werden müssen. Im vorliegenden Fall hatte ein Wohnungseigentümer den Genehmigungsbeschluss einer Jahresabrechnung angefochten. Der Beschluss enthielt die Formulierung, dass die Bankkontobestände per 01.01. und 31.12.2005 genehmigt werden. Der Eigentümer war der Ansicht, dass diese Formulierung zu ungenau ist.

Das KG stufte die Klage als erfolglos ein. Zwar müssen in einer Jahresgesamtabrechnung zwingend die Anfangs- und Endbestände der Bankkonten angegeben werden. Aber die Prüfung des Gerichts ergab, dass in der vorgelegten Jahresabrechnung der Anfangs- und der Endbestand des Kontos richtig aufgeführt waren. Die Berliner Richter waren der Meinung, dass der Verweis auf die Abrechnung ausreicht. Danach kann die strittige Formulierung so ausgelegt werden, dass die Eigentümergemeinschaft die in der Abrechnung genau benannten Anfangs- und Endbestände ihrer Konten genehmigen wollte (KG, Beschluss v. 29.10.2008, Az. 24 W 49/08).
Tags: bankkonto, bschlussanfechtung, jahresabrechnung
Source:
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Author: Zungenkoeder
Main topic: Jura
Topic: WEG-Recht
Published: 19.03.2010
Tags: WEG
 
Card tags:
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