"Da die Verantwortung für den betrieblichen Teil der beruflichen Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des dualen Systems beim Bund liegt, schreibt der Bund die Regelungen für die Teilzeitberufsschule fest."
Diese Aussage ist falsch!
Der Bund hat nur für den betrieblichen also außerschulischen Teil der beruflichen Erstausbildung die Gesetzgebungskompetenz. Die Länder haben im Rahmen der Kulturhoheit die Gesetzgebungskompetenz für die Teilzeitberufsschule.
Der Bund hat nur für den betrieblichen also außerschulischen Teil der beruflichen Erstausbildung die Gesetzgebungskompetenz. Die Länder haben im Rahmen der Kulturhoheit die Gesetzgebungskompetenz für die Teilzeitberufsschule.
Tags: berufliche Erstausbildung, Gesetzgebungkompetenz
Source: Skript 1
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"Das Grundgesetz sieht vor: die staatliche Schulaufsicht ist Angelegenheit der Länder. Der betriebliche Teil der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf wird durch Bundeskompetenz geregelt."
Die Aussage ist richtig.
Die Länder haben gem. Art. 30 GG die Kulturhoheit und somit die Gesetzgebungskompetenz und auch die Kompetenz, die Gesetze auszuführen. Gemäß Art. 7 GG steht das Schulwesen unter staatlicher Aufsicht, diese wird über die Länder wahrgenommen.
Der betriebliche Teil der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf wird duch Bundeskompentenz geregelt. Gemäß Art. 74 ist das Recht der Wirtschaft der konkurrierenden Gesetzgebung zugeordnet. Der Bund hat von der Gesetzgebungskompetenz durch die Verkündung des BBiG Gebrauch gemacht. Damit ist der betriebliche Teil der Ausbildung durch Bundeskompetenz geregelt.
Die Länder haben gem. Art. 30 GG die Kulturhoheit und somit die Gesetzgebungskompetenz und auch die Kompetenz, die Gesetze auszuführen. Gemäß Art. 7 GG steht das Schulwesen unter staatlicher Aufsicht, diese wird über die Länder wahrgenommen.
Der betriebliche Teil der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf wird duch Bundeskompentenz geregelt. Gemäß Art. 74 ist das Recht der Wirtschaft der konkurrierenden Gesetzgebung zugeordnet. Der Bund hat von der Gesetzgebungskompetenz durch die Verkündung des BBiG Gebrauch gemacht. Damit ist der betriebliche Teil der Ausbildung durch Bundeskompetenz geregelt.
Tags: berufliche Erstausbildung, Schulaufsicht
Source: Skript 1
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Author: ulive
Main topic: Bildungswissenschaften
Topic: Einführung
Published: 08.04.2010
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