Kommunalrecht: Aufgaben den Gemeinde
Was ist unter dem Aufgabendualismus der Gemeinden zu verstehen?
Was ist unter dem Aufgabendualismus der Gemeinden zu verstehen?
Art. 57 III NV, § 2 I 1 NGO: Gemeinden sind ausschließlichen Träger öffentlicher Aufgaben soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Hierbvei ist zu unterscheiden.
Eigener Wirkungskreis:
a) Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft (Allzuständigkeit)
b) eigens zugewiesen Bereiche durch Normen (§ 4 I NGO).
Folge: Rechtsaufsicht bzgl Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung. Bei freiwillig übernommene Aufgaben - Entscheidung über "ob" und "wie" der Übernahme. Bei gesetzlich zugewiesene Aufgabe - Entscheidung nur über "ob" der Übernahme.
Übertragener Wirkungskreis:
Übertragung staatl. Aufgaben an die Gemeinde, Art. 57 IV NV.
Folge: Fachaufsicht (RM und Zweckmäßigkeitsprüfung durch Kommunalaufsichtsbehörde). Bindung an Weisungen, aber weiterhin eigene Personal- und Organisationshoheit .
Beachte: Gefahrenabwehr ist ÜWK.
Eigener Wirkungskreis:
a) Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft (Allzuständigkeit)
b) eigens zugewiesen Bereiche durch Normen (§ 4 I NGO).
Folge: Rechtsaufsicht bzgl Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung. Bei freiwillig übernommene Aufgaben - Entscheidung über "ob" und "wie" der Übernahme. Bei gesetzlich zugewiesene Aufgabe - Entscheidung nur über "ob" der Übernahme.
Übertragener Wirkungskreis:
Übertragung staatl. Aufgaben an die Gemeinde, Art. 57 IV NV.
Folge: Fachaufsicht (RM und Zweckmäßigkeitsprüfung durch Kommunalaufsichtsbehörde). Bindung an Weisungen, aber weiterhin eigene Personal- und Organisationshoheit .
Beachte: Gefahrenabwehr ist ÜWK.
Tags: Öffentliches Recht/Kommunalrecht/Aufgaben der Gemeinde
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Kommunalrecht: Aufgaben den Gemeinde
In Niedersachsen gibt es verschiedene Gemeindearten. Wie wirken sich diese auf den eigenen und den übertragenen Wirkungskreis aus?
Was ist unter dem Städtebegriff zu verstehen? Nimmt der Begriff heute noch eine Bedeutung ein?
Für welche Städte gelten besondere Befugnisse?
In Niedersachsen gibt es verschiedene Gemeindearten. Wie wirken sich diese auf den eigenen und den übertragenen Wirkungskreis aus?
Was ist unter dem Städtebegriff zu verstehen? Nimmt der Begriff heute noch eine Bedeutung ein?
Für welche Städte gelten besondere Befugnisse?
Gemeindearten gem. § 10 NGO
1) Kreisfreie Stadt, §§ 10 III, § 11 NGO
2) Kreisangehörige Gemeinde
a) große slbst. Städte (§ 10 II NGO - abschließende Aufzählung/ nehmen auch Aufgaben des LK war)
b) slbst. Gemeiden (§ 12 I NGO - Über 30.000 Einwohner/ nehmen Aufgaben des LK im ÜWK war)
c) Gemeinden ieS (nehmen nur eigene Aufgaben war)
1) Städte: Sonderform der Gemeinde im Mittelalter - Heute nicht mehr relevant.
2) Ausnamhen: Göttingen (Göttingen-Gesetz); Hannover (RegioHanG)
1) Kreisfreie Stadt, §§ 10 III, § 11 NGO
2) Kreisangehörige Gemeinde
a) große slbst. Städte (§ 10 II NGO - abschließende Aufzählung/ nehmen auch Aufgaben des LK war)
b) slbst. Gemeiden (§ 12 I NGO - Über 30.000 Einwohner/ nehmen Aufgaben des LK im ÜWK war)
c) Gemeinden ieS (nehmen nur eigene Aufgaben war)
1) Städte: Sonderform der Gemeinde im Mittelalter - Heute nicht mehr relevant.
2) Ausnamhen: Göttingen (Göttingen-Gesetz); Hannover (RegioHanG)
Tags: Öffentliches Recht/Kommunalrecht/Aufgaben der Gemeinde
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Author: Bötel
Main topic: Jura
Topic: Kommunalrecht
Published: 09.03.2010