Welche Pflichten hat der Bauherr aufgrund der BaustellV hinsichtlich der Arbeitssicherheit?
- Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach §4 ArbSchG in der Planungsphase
- Ankündigung des Vorhabens bei der Behörde bei größeren Bauvorhaben
- Bestellung eines Koordinators, wenn mehrere Arbeitgeber auf der BS tätig werden
- Erarbeitung eines SiGe-Plans bei größeren BS bzw. bei besonders gefährlichen Arbeiten
- Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
- Ankündigung des Vorhabens bei der Behörde bei größeren Bauvorhaben
- Bestellung eines Koordinators, wenn mehrere Arbeitgeber auf der BS tätig werden
- Erarbeitung eines SiGe-Plans bei größeren BS bzw. bei besonders gefährlichen Arbeiten
- Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
Tags: Bauherr, Baustellenverordnung, SiGeKo
Source: Erläuterung zur Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Source: Erläuterung zur Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
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Author: oHLeWa
Main topic: Bauingenieurwesen
School / Univ.: FH Aachen
City: Aachen
Published: 06.03.2010
Tags: Schmidt
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