Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung in Deutschland. Beschreiben Sie die Organisationsstruktur dieser Sozialversicherung!
- Träger sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als Körperschaften öffentlichen Rechts
- Mitglieder sind Unternehmen und Organisationen, die Beiträge für jeden Versicherten zahlen, welche sich nach Einstufung in eine Gefahrenklasse und u.a. aus der Lohnsumme für jeden einzelnen bemessen
- Versicherte sind Arbeitnehmer oder Angehörige der Organistaionen
- Mitglieder sind Unternehmen und Organisationen, die Beiträge für jeden Versicherten zahlen, welche sich nach Einstufung in eine Gefahrenklasse und u.a. aus der Lohnsumme für jeden einzelnen bemessen
- Versicherte sind Arbeitnehmer oder Angehörige der Organistaionen
Tags: Unfallversicherungsrecht
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Welche Versicherungsfälle deckt die gesetzliche Unfallversicherung ab?
- Arbeitsunfälle
- Wegeunfälle
- Berufskrankheiten
- Wegeunfälle
- Berufskrankheiten
Tags: Unfallversicherungsrecht
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Welche Personen gehören zum Arbeitsschutzmanagement und welche Aufgaben haben sie?
- Unternehmer (oder Bauherr) -> Verantwortungsträger und nach ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) verpflichtet, selbst oder durch von ihm bestellte Sachkundige die Einhaltung von Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz zu gewährleisten
- Fachkraft für Arbeitssicherheit -> Beratung des Unternehmers und Unterstützung der Belegschaft bei der Erfüllung ihrer Pflichten in Sachen Arbeitssicherheit
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator -> legt während der Planung und Ausführung eines Projektes (Bauvorhabens) die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit fest und sorgt für deren Einhaltung; er wird vom Bauherrn beauftragt, entbindet diesen jedoch nicht komplett von dessen Verantwortung
- Fachkraft für Arbeitssicherheit -> Beratung des Unternehmers und Unterstützung der Belegschaft bei der Erfüllung ihrer Pflichten in Sachen Arbeitssicherheit
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator -> legt während der Planung und Ausführung eines Projektes (Bauvorhabens) die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit fest und sorgt für deren Einhaltung; er wird vom Bauherrn beauftragt, entbindet diesen jedoch nicht komplett von dessen Verantwortung
Tags: Arbeitsschutzmanagement, Unfallversicherungsrecht
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Author: oHLeWa
Main topic: Bauingenieurwesen
School / Univ.: FH Aachen
City: Aachen
Published: 06.03.2010
Tags: Schmidt
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