In welches Verhätnis zueinander stehen Staat, Bund und Länder? Sind diese Begriffe oder auch nur zwei dieser Begriffe synomym verwendbar?
Staat: eine Einheit, die sich aus Bund und Ländern zusammensetzt
Bund: staatliche Gemeinschaft, die sich aus den Einzelstaaten (Bundesländern) zusammensetzt
Länder: Einzelstaaten, mit allen staatlichen Hoheitsrechten
Art. 30 und 70 ff GG regeln die Hoheitsrechte der Länder und damit auch die Hoheitsrechte des Bundes
Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit das GG keine anderen Regelungen trifft. Das Grundgesetz muss daher also, dem Bund seine Kompetenzen ausdrücklich zuweisen.
Kein Begriff ist das Synomym eines anderen Begriffs!
staatliche Aufgaben werden durch den Bund und die Länder wahrgenommen
Bund: staatliche Gemeinschaft, die sich aus den Einzelstaaten (Bundesländern) zusammensetzt
Länder: Einzelstaaten, mit allen staatlichen Hoheitsrechten
Art. 30 und 70 ff GG regeln die Hoheitsrechte der Länder und damit auch die Hoheitsrechte des Bundes
Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit das GG keine anderen Regelungen trifft. Das Grundgesetz muss daher also, dem Bund seine Kompetenzen ausdrücklich zuweisen.
Kein Begriff ist das Synomym eines anderen Begriffs!
staatliche Aufgaben werden durch den Bund und die Länder wahrgenommen
Tags: Bund und Länder, Staat
Quelle: Einführungstext Bildung, Arbeit und Beruf
Quelle: Einführungstext Bildung, Arbeit und Beruf
In welches Verhätnis zueinander stehen Staat, Bund und Länder? Sind diese Begriffe oder auch nur zwei dieser Begriffe synomym verwendbar?
Staat: eine Einheit, die sich aus Bund und Ländern zusammensetzt
Bund: staatliche Gemeinschaft, die sich aus den Einzelstaaten (Bundesländern) zusammensetzt
Länder: Einzelstaaten, mit allen staatlichen Hoheitsrechten
Art. 30 und 70 ff GG regeln die Hoheitsrechte der Länder und damit auch die Hoheitsrechte des Bundes
Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit das GG keine anderen Regelungen trifft. Das Grundgesetz muss daher also, dem Bund seine Kompetenzen ausdrücklich zuweisen.
Kein Begriff ist das Synomym eines anderen Begriffs!
staatliche Aufgaben werden durch den Bund und die Länder wahrgenommen
Bund: staatliche Gemeinschaft, die sich aus den Einzelstaaten (Bundesländern) zusammensetzt
Länder: Einzelstaaten, mit allen staatlichen Hoheitsrechten
Art. 30 und 70 ff GG regeln die Hoheitsrechte der Länder und damit auch die Hoheitsrechte des Bundes
Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit das GG keine anderen Regelungen trifft. Das Grundgesetz muss daher also, dem Bund seine Kompetenzen ausdrücklich zuweisen.
Kein Begriff ist das Synomym eines anderen Begriffs!
staatliche Aufgaben werden durch den Bund und die Länder wahrgenommen
Tags: Bund und Länder, Staat
Quelle: Einführungstext Bildung, Arbeit und Beruf
Quelle: Einführungstext Bildung, Arbeit und Beruf
Kartensatzinfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Fachbegriffe aus 33040
Schule / Uni: FernUniversität in Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 07.06.2013
Schlagwörter Karten:
Alle Karten (1804)
Akteure (2)
Allokation (2)
Beruf (16)
Beruf Defintion (2)
Bund und Länder (2)
Definition (4)
Definition Beruf (2)
deutsches System (2)
Dewey (106)
Dokumente (2)
Erste Schwelle (2)
Finanzierung (2)
förderaler Staat (2)
Förderalismus (2)
Gesetz (2)
Kompetenzen (2)
Konsensprinzip (4)
Konstrukt Beruf (2)
Korporatismus (6)
Kulturautonomie (2)
Kulturhoheit (4)
Lehrpläne (2)
Lernorte (2)
Nachteile (2)
Neokorporatismus (4)
Rechtsgrundlage (4)
Rousseau (42)
Schutzfunktion (2)
Selekton (2)
Sozialisation (2)
Staat (2)
Statuszuweisung (2)
Überwachung (2)
Zahlen (2)
Zweite Schwelle (2)