Wie wird ein Reisender vor Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt?
Jeder Reiseveranstalter muss eine Insolvenzversicherung abschließen, was er dem Reisenden gegenüber in Form eines Sicherungsscheins dokumentiert (§651k). Dies garantiert, dass bei einer Insolvenz das gezahlte Geld für noch nicht erbrachte Leistungen nicht der Insolvenzmasse zugerechnet, sondern an den Reisenden zurückgeführt wird.
Tags: Reisevertragsrecht
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Autor: Corinna
Oberthema: Wirtschaftsrecht
Veröffentlicht: 13.04.2010
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