Frage 1: Welche Möglichkeiten gibt es, das Gesetzgebungsverfahren einzuleiten?
• Nationalrat: Initiative eines Abgeordneten
Ausschuss
• Bundesrat: mind. 1/3 der Bundesratmitglieder oder gesamtes Organ
• Regierungsvorlage
• Volksbegehren
Ausschuss
• Bundesrat: mind. 1/3 der Bundesratmitglieder oder gesamtes Organ
• Regierungsvorlage
• Volksbegehren
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 2: Geben Sie einen Überblick über das Verfahren im vorparlamentarischen Raum betreffen Vorlagen der Bundesregierung!
Also wie kommt eine Regierungsvorlage zustande:
• Gesetzesentwurf
• Begutachtung (6 Wochen / mind. 4 Wochen wg. ev. ausgelöstem Konsultationsmechanismus wenn Bundes-/Länder-/Gemeindeinteressen betroffen, Kosten zukommen: Städte-/Gemeinebund muss sich einigen)
• Ministerratsbeschluss
-> Regierungsvorlage
• Gesetzesentwurf
• Begutachtung (6 Wochen / mind. 4 Wochen wg. ev. ausgelöstem Konsultationsmechanismus wenn Bundes-/Länder-/Gemeindeinteressen betroffen, Kosten zukommen: Städte-/Gemeinebund muss sich einigen)
• Ministerratsbeschluss
-> Regierungsvorlage
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 3: In welcher Form können selbstständige Anträge von Mitgliedern des Nationalrates auftreten?
* Initiativantrag: einer stellt Antrag, fünf müssen ihn unterstützen
* Ausschuss
* Ausschuss
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 4: Welche Beschlüsse kann der Ministerrat hinsichtlich eines Ministerratsvortrages fassen?
* i.S. des Antrages beschließen
* i.S. des Antrages beschließen mit Protokollanmerkung (bestimmte Punkte sollen diskutiert werden
* i.S. des Angrages beschließen mit Maßgabe (Bedingung) – inhaltliche Änderung gewünscht
* i.S. des Antrages beschließen mit Protokollanmerkung (bestimmte Punkte sollen diskutiert werden
* i.S. des Angrages beschließen mit Maßgabe (Bedingung) – inhaltliche Änderung gewünscht
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 6: Begutachtende Stellen und Begutachtungsfrist
Gesetzesentwurf in Begutachtung -> begutachtende Stellen je nach Materie
Wenn es Schulen betrifft: LSR, Gemeindebund, Städtebund, alle Ministerien, Bundeskanzleramt (BKA hat vorgefertigten Verteiler, welche Stellen zur Stellungnahme vorgesehen)
Frist: normal 6 Wochen (mindestens 4 Wochen wegen Möglichkeit des Auslösens eines Konsultationsverfahrens)
Ablauf: Entwurf -> Begutachtung -> Ministerrat (100 % Konsens) -> Regierungsvorlage Nationalrat
Dann: 1. Lesung - Ausschüsse - 2. Lesung (General- und Spezialdebatte, Abstimmung) - 3. Lesung (Formfehler)
-> Bundesrat (o.k. oder Einspruch und zurück an NR -> Änderungen oder Beharrungsbeschluss)
Wenn es Schulen betrifft: LSR, Gemeindebund, Städtebund, alle Ministerien, Bundeskanzleramt (BKA hat vorgefertigten Verteiler, welche Stellen zur Stellungnahme vorgesehen)
Frist: normal 6 Wochen (mindestens 4 Wochen wegen Möglichkeit des Auslösens eines Konsultationsverfahrens)
Ablauf: Entwurf -> Begutachtung -> Ministerrat (100 % Konsens) -> Regierungsvorlage Nationalrat
Dann: 1. Lesung - Ausschüsse - 2. Lesung (General- und Spezialdebatte, Abstimmung) - 3. Lesung (Formfehler)
-> Bundesrat (o.k. oder Einspruch und zurück an NR -> Änderungen oder Beharrungsbeschluss)
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 7: Wie läuft das Verfahren im vorparlamentarischen Raum bei der Erlassung von Bundesgesetzen im Weg von Regierungsvorlagen ab?
Also wie kommt eine Regierungsvorlage zustande:
• Gesetzesentwurf
• Begutachtung (6 Wochen / mind. 4 Wochen wg. ev. ausgelöstem Konsultationsmechanismus wenn Bundes-/Länder-/Gemeindeinteressen betroffen, Kosten zukommen: Städte-/Gemeinebund muss sich einigen, Stellungnahmen einarbeiten)
• Ministerrat -> Beschluss
-> Regierungsvorlage
• Gesetzesentwurf
• Begutachtung (6 Wochen / mind. 4 Wochen wg. ev. ausgelöstem Konsultationsmechanismus wenn Bundes-/Länder-/Gemeindeinteressen betroffen, Kosten zukommen: Städte-/Gemeinebund muss sich einigen, Stellungnahmen einarbeiten)
• Ministerrat -> Beschluss
-> Regierungsvorlage
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 8: wie setzt sich der Ministerrat zusammen und welches Präsens- und Konsensquotum ist für die Beschlussfassung erforderlich?
Ministerrat: Bundes- und Vizekanzler und Bundesminister (=Regierung)
Vorsitz: Bundeskanzler
Staatssekretäre: können teilnehmen, sind aber nicht stimmberechtigt
Präsenz: >50% Anwesenheit
Konsens: 100% (einhellig)
Vorsitz: Bundeskanzler
Staatssekretäre: können teilnehmen, sind aber nicht stimmberechtigt
Präsenz: >50% Anwesenheit
Konsens: 100% (einhellig)
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 10: Erklären Sie die Kompetenzverteilung des B-VG
Bundesverfassungsgesetz: Regelt die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern:
Artikel 10: Gesetzgebung Bund, Vollziehung Bund (z.B. Bundesfinanzen, Geld-, Kredit-, Börse- und Bankwesen, Gesundheitswesen (mit Ausnahmen), Asylrecht, Ausweisung und Abschiebung…, Organisation und Führung der Bundespolizei)
Artikel 11: Gesetzgebung Bund, Vollziehung Land (Staatsbürgerschaft, Straßenpolizei, Umweltverträglichkeitsprüfung, Tierschutz (mit Ausnahmen)
Artikel 12: Grundsatzgesetzgebung: Bund, Ausführungsgesetz: Land; Vollziehung Land (Armenwesen, Jugendfürsorge, öffentliche Einrichtungen zur außergerichtlichen Vermittlungen von Streitigkeiten, Bodenreform)
Artikel 15: Gesetzgebung Land, Vollziehung Land (örtliche Sicherheitspolizei, Theater- und Kinowesen)
Artikel 14: Generalklausel zu Gunsten des Bundes: Schulen unterliegen dem Bund, außer Land- und Forstwirtschaftliche Schulen, innerhalb des Artikels Sonderregelungen wo der Bund nur Grundsatzgesetzgebung hat (z.B. in Teilen der Schulorganisation, Zusammensetzung und Gliederung der Kollegien der Bundesschulbehörden in den Ländern und politischen Bezirken)
Grundsatzgesetze müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden
Artikel 14a: Land- und Forstwirtschaftliche Schulen: Generalklausel zu Gunsten der Länder.
Artikel 10: Gesetzgebung Bund, Vollziehung Bund (z.B. Bundesfinanzen, Geld-, Kredit-, Börse- und Bankwesen, Gesundheitswesen (mit Ausnahmen), Asylrecht, Ausweisung und Abschiebung…, Organisation und Führung der Bundespolizei)
Artikel 11: Gesetzgebung Bund, Vollziehung Land (Staatsbürgerschaft, Straßenpolizei, Umweltverträglichkeitsprüfung, Tierschutz (mit Ausnahmen)
Artikel 12: Grundsatzgesetzgebung: Bund, Ausführungsgesetz: Land; Vollziehung Land (Armenwesen, Jugendfürsorge, öffentliche Einrichtungen zur außergerichtlichen Vermittlungen von Streitigkeiten, Bodenreform)
Artikel 15: Gesetzgebung Land, Vollziehung Land (örtliche Sicherheitspolizei, Theater- und Kinowesen)
Artikel 14: Generalklausel zu Gunsten des Bundes: Schulen unterliegen dem Bund, außer Land- und Forstwirtschaftliche Schulen, innerhalb des Artikels Sonderregelungen wo der Bund nur Grundsatzgesetzgebung hat (z.B. in Teilen der Schulorganisation, Zusammensetzung und Gliederung der Kollegien der Bundesschulbehörden in den Ländern und politischen Bezirken)
Grundsatzgesetze müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden
Artikel 14a: Land- und Forstwirtschaftliche Schulen: Generalklausel zu Gunsten der Länder.
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 11: Was versteht man unter dem Prinzip der Diskontinuität zwischen den Gesetzgebungsperioden?
Innerhalb einer Gesetzgebungsperiode (zwischen zwei Wahlen): Kontinuität
Es gibt 1 "ordentliche Tagung" des Nationalrats von Mitte Sept. bist Mitte Juli (Nationalratspräsident legt Sitzungen fest, die während der ordentlichen Tagung stattfinden), dann ist Sommerpause, ev. mit außerordentlichen Tagungen (von Bundesregierung oder 1/3 der Abgeordneten des Bundesrats (?) verlangt).
Herbst: die (unterbrochene) Arbeit geht weiter = Kontinuität.
Diskontinuität zwischen den Gesetzgebungsperioden: alles was bis dahin nicht behandelt ist, ist hinfällig.
Es gibt 1 "ordentliche Tagung" des Nationalrats von Mitte Sept. bist Mitte Juli (Nationalratspräsident legt Sitzungen fest, die während der ordentlichen Tagung stattfinden), dann ist Sommerpause, ev. mit außerordentlichen Tagungen (von Bundesregierung oder 1/3 der Abgeordneten des Bundesrats (?) verlangt).
Herbst: die (unterbrochene) Arbeit geht weiter = Kontinuität.
Diskontinuität zwischen den Gesetzgebungsperioden: alles was bis dahin nicht behandelt ist, ist hinfällig.
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 12: Was versteht man unter ordentlichen und außerordentlichen Tagungen?
Ordentliche Tagung: von Mitte September bis Mitte Juli
Außerordentliche Tagung: in der Sommerpause (sitzungsfreien Zeit), Beschluss durch Nationalrat, Bundesrat, Bundesregierung
Außerordentliche Tagung: in der Sommerpause (sitzungsfreien Zeit), Beschluss durch Nationalrat, Bundesrat, Bundesregierung
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 13: Erklären Sie die Kundmachung eines Bundesgesetzes
Bundeskanzler veröffentlicht Gesetz im Bundesgesetzblatt und im RIS (Rechtsinformationssystem – elektronisch) – rechtliche Gültigkeit hat Kundmachung im RIS.
Tritt mit Ablauf des Tages der Kundgebung im gesamten Bundesgebiet in Kraft, außer es ist anders angegeben.
Erst ab Kundmachung ist Gesetz rechtlich existent.
Bezeichnung des Gesetzes ist wichtig (Bundesgesetz, Grundsatzgesetz, Verfassungsgesetz).
Tritt mit Ablauf des Tages der Kundgebung im gesamten Bundesgebiet in Kraft, außer es ist anders angegeben.
Erst ab Kundmachung ist Gesetz rechtlich existent.
Bezeichnung des Gesetzes ist wichtig (Bundesgesetz, Grundsatzgesetz, Verfassungsgesetz).
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 15: Wodurch unterscheidet sich das Mehrheitswahlsystem vom Verhältniswahlsystem?
Verhältniswahlsystem: es sind mehrere Mandate/Wahlkreis zu vergeben, werden im Verhältnis der abgegebenen Stimmen verteilt -> besser für Minderheiten.
Mehrheitswahlsystem: es gibt pro Wahlkreis nur ein Mandat, wer die meisten Stimmen hat, bekommt es
Vorteil: Entscheidungsfindungsprozesse sind leichter, weil weniger (wer/was???) daran beteiligt.
Mehrheitswahlsystem: es gibt pro Wahlkreis nur ein Mandat, wer die meisten Stimmen hat, bekommt es
Vorteil: Entscheidungsfindungsprozesse sind leichter, weil weniger (wer/was???) daran beteiligt.
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 16: Welche Vor- bzw. Nachteile haben ein Verhältnis- bzw. Mehrheitswahlsystem?
Verhältniswahlsystem: es sind mehrere Mandate/Wahlkreis zu vergeben, werden im Verhältnis der abgegebenen Stimmen verteilt -> besser für Minderheiten
Mehrheitswahlsystem: es gibt pro Wahlkreis nur ein Mandat, wer die meisten Stimmen hat, bekommt es
Vorteil: Entscheidungsfindungsprozesse sind leichter, weil weniger daran beteiligt
Mehrheitswahlsystem: es gibt pro Wahlkreis nur ein Mandat, wer die meisten Stimmen hat, bekommt es
Vorteil: Entscheidungsfindungsprozesse sind leichter, weil weniger daran beteiligt
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 17: Was ist der Unterschied zwischen Menschenrechten und Bürgerrechten? Führen Sie Beispiele an!
Menschenrechte: gelten für alle Menschen, die sich in Österreich aufhalten, z.B. Recht auf Leben, persönliche Freiheit, Eigentum, Briefgeheimnis, Freizügigkeit und freien Aufenthalt, Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Bürgerrechte: für Staats- und EU-Bürger, z.B. Freiheit der Erwerbstätigkeit, freier Liegenschaftserwerb, freie Einreise, Recht auf Unterrichtserteilung.
Beispiele: (???)
Bürgerrechte: für Staats- und EU-Bürger, z.B. Freiheit der Erwerbstätigkeit, freier Liegenschaftserwerb, freie Einreise, Recht auf Unterrichtserteilung.
Beispiele: (???)
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 18: Welche Einrichtungen gewährleisten einem Österreicher die Durchsetzung der Grundrechte?
Grundrechte werden auch als Freiheits- oder Menschenrechte bezeichnet, schützen den Einzelnen vor staatlichen Eingriffen und garantieren ihm persönlichen Freiraum.
Je nachdem, für welchen Personenkreis die Grundrechte gelten unterscheidet man Menschenrechte, Bürgerrechte und Staatsbürgerrechte.
Schutz der Grundrechte:
VfGH (Verfassungsgerichtshof) – bei Verletzung der Grundrechte durch Verwaltungsakte oder bei unmittelbarer Verletzung durch Gesetze.
OGH (Oberster Gerichtshof) – bei Verletzung der Grundrechte durch Gerichtsentscheidungen.
EuGH (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) in Strassburg: bei Verletzung von Rechten, die in europ. Menschenrechtskonvention angeführt und nach Ausschöpfung aller innerstaatlicher Möglichkeiten kann Beschwerde an EuGH gerichtet werden.
Je nachdem, für welchen Personenkreis die Grundrechte gelten unterscheidet man Menschenrechte, Bürgerrechte und Staatsbürgerrechte.
Schutz der Grundrechte:
VfGH (Verfassungsgerichtshof) – bei Verletzung der Grundrechte durch Verwaltungsakte oder bei unmittelbarer Verletzung durch Gesetze.
OGH (Oberster Gerichtshof) – bei Verletzung der Grundrechte durch Gerichtsentscheidungen.
EuGH (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) in Strassburg: bei Verletzung von Rechten, die in europ. Menschenrechtskonvention angeführt und nach Ausschöpfung aller innerstaatlicher Möglichkeiten kann Beschwerde an EuGH gerichtet werden.
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 21: Worin besteht der Unterschied zwischen Volksabstimmung, Volksbefragung und Volksbegehren?
Sind Mittel der direkten Demokratie.
Volksabstimmung = Referendum mit rechtlich bindendem Ergebnis bei vorliegendem Gesetzesbeschluss: Soll das Gesetz in Kraft treten – ja oder nein?
* Wenn es um Gesamtänderung der Verfassung geht (verpflichtend)
* Wenn es Nationalrat beschließt
* Wenn es Mehrheit der Abgeordneten verlangt (ist noch kein Beschluss)
Volksbefragung: schon vor Gesetzesentwurf von Nationalrat beschlossen (antragsberechtigt: Mitglied des National- oder Bundesrates, Beschluss: Nationalrat)
Rechtlich nicht bindend. Erhebung der Meinung des Volkes, man will Einstellung der Bevölkerung zu Thema wissen, bevor Gesetzgebung eingeleitet wird.
Volksbegehren: eine der Möglichkeiten, Gesetzesvorschläge an den Nationalrat zu bringen.
100 000 Unterstützungserklärungen, dann muss Antrag auf Tagesordnung des Nationalrats gesetzt und diskutiert werden (Vorrang ggü. allen anderen Tagesordnungspunkten), aber nicht inhaltlich bindend. Es geht darum, bestimmtes Gesetz durchzusetzen.
Volksabstimmung = Referendum mit rechtlich bindendem Ergebnis bei vorliegendem Gesetzesbeschluss: Soll das Gesetz in Kraft treten – ja oder nein?
* Wenn es um Gesamtänderung der Verfassung geht (verpflichtend)
* Wenn es Nationalrat beschließt
* Wenn es Mehrheit der Abgeordneten verlangt (ist noch kein Beschluss)
Volksbefragung: schon vor Gesetzesentwurf von Nationalrat beschlossen (antragsberechtigt: Mitglied des National- oder Bundesrates, Beschluss: Nationalrat)
Rechtlich nicht bindend. Erhebung der Meinung des Volkes, man will Einstellung der Bevölkerung zu Thema wissen, bevor Gesetzgebung eingeleitet wird.
Volksbegehren: eine der Möglichkeiten, Gesetzesvorschläge an den Nationalrat zu bringen.
100 000 Unterstützungserklärungen, dann muss Antrag auf Tagesordnung des Nationalrats gesetzt und diskutiert werden (Vorrang ggü. allen anderen Tagesordnungspunkten), aber nicht inhaltlich bindend. Es geht darum, bestimmtes Gesetz durchzusetzen.
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 22: Nennen Sie die Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung und erklären Sie das Demokratische Prinzip!
* Demokratisches Prinzip
* Bundesstaatliches Prinzip
* Republikanisches Prinzip
* Liberales Prinzip
* Gewaltenteilendes Prinzip
* Rechtsstaatliches Prinzip
(Diese Prinzipien sind der Verfassung immanent, d.h. eine Änderung entspricht einer Veränderung der Verfassungsänderung, dazu ist ein erhöhtes Beschlusserfordernis des Nationalrats und eine Volksabstimmung erforderlich.)
Demokratisches Prinzip:
Regelt Wahlrecht (mittelbare Demokratie über Wahl von Vertrauenspersonen).
Möglichkeiten der direkten Demokratie (Volksbegehren, -abstimmung, -befragung, und Bürgerinitiativen)
(Bürgerinitiativen: Anfragen ab 500 Personen an Gesetzgebung oder Vollziehung des Bundes; im Nationalrat gibt es einen Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, in dessen Ermessen es liegt, was er mit Bürgerinitiative macht, z.B. Experten beauftragen, Stellungnahmen einholen…)
Petition: ähnlich Bürgerinitiative, muss aber von einem Mitglied des Nationalrates oder Bundesrates gestellt sein (also eigentlich kein Mittel der direkten Demokratie).
* Bundesstaatliches Prinzip
* Republikanisches Prinzip
* Liberales Prinzip
* Gewaltenteilendes Prinzip
* Rechtsstaatliches Prinzip
(Diese Prinzipien sind der Verfassung immanent, d.h. eine Änderung entspricht einer Veränderung der Verfassungsänderung, dazu ist ein erhöhtes Beschlusserfordernis des Nationalrats und eine Volksabstimmung erforderlich.)
Demokratisches Prinzip:
Regelt Wahlrecht (mittelbare Demokratie über Wahl von Vertrauenspersonen).
Möglichkeiten der direkten Demokratie (Volksbegehren, -abstimmung, -befragung, und Bürgerinitiativen)
(Bürgerinitiativen: Anfragen ab 500 Personen an Gesetzgebung oder Vollziehung des Bundes; im Nationalrat gibt es einen Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, in dessen Ermessen es liegt, was er mit Bürgerinitiative macht, z.B. Experten beauftragen, Stellungnahmen einholen…)
Petition: ähnlich Bürgerinitiative, muss aber von einem Mitglied des Nationalrates oder Bundesrates gestellt sein (also eigentlich kein Mittel der direkten Demokratie).
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 23: Nennen Sie die Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung und erklären Sie das Republikanische Prinzip!
* Demokratisches Prinzip
* Bundesstaatliches Prinzip
* Republikanisches Prinzip
* Liberales Prinzip
* Gewaltenteilendes Prinzip
* Rechtsstaatliches Prinzip
(Diese Prinzipien sind der Verfassung immanent, d.h. eine Änderung entspricht einer Veränderung der Verfassungsänderung, dazu ist ein erhöhtes Beschlusserfordernis des Nationalrats und eine Volksabstimmung erforderlich.)
Republikanisches Prinzip:
Betrifft die Rechtsstellung des Bundespräsidenten:
* vom Volk für 6 Jahre gewählt (Direktwahl)
* von Bundesversammlung angelobt
* passives Wahlrecht mit 35 Jahren
* kann Regierung auflösen
* oberster Heerführer
* unterliegt der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit (d.h. kann z.B. auch behördlich belangt werden bei Vergehen gegen das Verfassungsgesetz)
* Bundesstaatliches Prinzip
* Republikanisches Prinzip
* Liberales Prinzip
* Gewaltenteilendes Prinzip
* Rechtsstaatliches Prinzip
(Diese Prinzipien sind der Verfassung immanent, d.h. eine Änderung entspricht einer Veränderung der Verfassungsänderung, dazu ist ein erhöhtes Beschlusserfordernis des Nationalrats und eine Volksabstimmung erforderlich.)
Republikanisches Prinzip:
Betrifft die Rechtsstellung des Bundespräsidenten:
* vom Volk für 6 Jahre gewählt (Direktwahl)
* von Bundesversammlung angelobt
* passives Wahlrecht mit 35 Jahren
* kann Regierung auflösen
* oberster Heerführer
* unterliegt der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit (d.h. kann z.B. auch behördlich belangt werden bei Vergehen gegen das Verfassungsgesetz)
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 24: Nennen Sie die Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung und erklären Sie das Rechtsstaatliche Prinzip!
* Demokratisches Prinzip
* Bundesstaatliches Prinzip
* Republikanisches Prinzip
* Liberales Prinzip
* Gewaltenteilendes Prinzip
* Rechtsstaatliches Prinzip
(Diese Prinzipien sind der Verfassung immanent, d.h. eine Änderung entspricht einer Veränderung der Verfassungsänderung, dazu ist ein erhöhtes Beschlusserfordernis des Nationalrats und eine Volksabstimmung erforderlich.)
Rechtsstaatliches Prinzip:
Im B-Vg nicht ausdrücklich genannt, kann im Interpretationsweg hergeleitet werden.
3 wesentliche Punkte:
1. Art 18, Abs. 1 BVG: Legalitätsprinzip: gesamte staatliche Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze erfolgen (Staat darf nur tun, wozu er gesetzlich ermächtigt ist).
2. Bestimmtheitsgebot: Gesetzgebung muss das staatliche Vollziehungshandeln vorgeben (determinieren) – d.h. wenn neues Gesetz geschrieben wird, muss darin stehen, was und wie der Staat es vollziehen muss.
3. Rechtschutzsystem: gewährleistet, dass einzelne Entscheidungen auf ihre Gesetzmäßigkeit hin überprüfen und kontrollieren werden und ggf. bekämpft werden können.
Manchmal umfasst das rechtsstaatliche Prinzip noch das liberale Prinzip (Grund- und Menschenrechte) und das gewaltenteilende Prinzip (Trennung von Justiz und Verwaltung), manchmal werden diese als eigene Prinzipien angesehen
Ad Gewaltenteilung:
3 Staatsgewalten: Legislative (Gesetzgebung)
Administrative (Verwaltung)
} gemeins. Überbegriff: Vollziehung (Exekutive)
Judikatur (Gerichtsbarkeit)
(Gesetzgebung und Verwaltung werden von Bund und Land ausgeübt, Gerichtsbarkeit nur vom Bund.)
Gewaltenteilung: Trennung zwischen Justiz und Verwaltung, Behörde ist entweder Gericht oder Verwaltung, kann nicht beides sein
Gesetzgebung:
Bundesebene: National- und Bundesrat (2 Kammernsystem)
Landesebene: Landtage
Verwaltung:
Bundesebene: Bundespräsident und Bundesregierung
Landesebene: Landeshauptmann und Landesregierung
Gerichtsbarkeit:
ordentliche Gerichtsbarkeit (Oberster Gerichtshof, Oberlandesgerichte, Landesgerichte, Bezirksgerichte)
außerordentliche Gerichte (Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof)
Nationalrat: 183 Abgeordnete, auf fünf Jahre direkt gewählt
Aufgaben: Antrag, Beratung und Beschluss von Bundesgesetzen
Kontrolle der Bundesregierung (kann gesamter Regierung oder Teilen das Vertrauen entziehen = Misstrauensvotum)
Organisation
Transparenz (Sitzungen grundsätzlich öffentlich)
Auflösung der Regierung: mit einfacher Mehrheit (?) durch Nationalrat oder durch Bundespräsident.
Bundesrat: 9 Landtage entsenden 62 Mitglieder in den BR (Änderung alle 10 Jahre nach Volkszählung), auf Dauer des Bestehens der Landtage
Aufgaben: Vertretung der Länderinteressen
Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse des NR (suspensives Veto)
Anträge auf Bundesgesetze (als gesamtes Organ oder 1/3 seiner Mitglieder)
Wo muss BR zustimmen:
* Gesetze, die Länderkompetenzen einschränken
* gesetzliche Bestimmungen, die BR an sich betreffen
* kein Einspruchsrecht (nur zur Kenntnis gebracht): Bundesfinanzgesetz
Bundesversammlung: Mitglieder des NR und BR zusammen
Aufgaben:
* Angelobung des Bundespräsidenten
* behördliche Verfolgung des Bundespräsidenten
* Volksabstimmung zur vorzeitigen Absetzung des Bundespräsidenten
* Kriegserklärung
* Bundesstaatliches Prinzip
* Republikanisches Prinzip
* Liberales Prinzip
* Gewaltenteilendes Prinzip
* Rechtsstaatliches Prinzip
(Diese Prinzipien sind der Verfassung immanent, d.h. eine Änderung entspricht einer Veränderung der Verfassungsänderung, dazu ist ein erhöhtes Beschlusserfordernis des Nationalrats und eine Volksabstimmung erforderlich.)
Rechtsstaatliches Prinzip:
Im B-Vg nicht ausdrücklich genannt, kann im Interpretationsweg hergeleitet werden.
3 wesentliche Punkte:
1. Art 18, Abs. 1 BVG: Legalitätsprinzip: gesamte staatliche Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze erfolgen (Staat darf nur tun, wozu er gesetzlich ermächtigt ist).
2. Bestimmtheitsgebot: Gesetzgebung muss das staatliche Vollziehungshandeln vorgeben (determinieren) – d.h. wenn neues Gesetz geschrieben wird, muss darin stehen, was und wie der Staat es vollziehen muss.
3. Rechtschutzsystem: gewährleistet, dass einzelne Entscheidungen auf ihre Gesetzmäßigkeit hin überprüfen und kontrollieren werden und ggf. bekämpft werden können.
Manchmal umfasst das rechtsstaatliche Prinzip noch das liberale Prinzip (Grund- und Menschenrechte) und das gewaltenteilende Prinzip (Trennung von Justiz und Verwaltung), manchmal werden diese als eigene Prinzipien angesehen
Ad Gewaltenteilung:
3 Staatsgewalten: Legislative (Gesetzgebung)
Administrative (Verwaltung)
} gemeins. Überbegriff: Vollziehung (Exekutive)
Judikatur (Gerichtsbarkeit)
(Gesetzgebung und Verwaltung werden von Bund und Land ausgeübt, Gerichtsbarkeit nur vom Bund.)
Gewaltenteilung: Trennung zwischen Justiz und Verwaltung, Behörde ist entweder Gericht oder Verwaltung, kann nicht beides sein
Gesetzgebung:
Bundesebene: National- und Bundesrat (2 Kammernsystem)
Landesebene: Landtage
Verwaltung:
Bundesebene: Bundespräsident und Bundesregierung
Landesebene: Landeshauptmann und Landesregierung
Gerichtsbarkeit:
ordentliche Gerichtsbarkeit (Oberster Gerichtshof, Oberlandesgerichte, Landesgerichte, Bezirksgerichte)
außerordentliche Gerichte (Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof)
Nationalrat: 183 Abgeordnete, auf fünf Jahre direkt gewählt
Aufgaben: Antrag, Beratung und Beschluss von Bundesgesetzen
Kontrolle der Bundesregierung (kann gesamter Regierung oder Teilen das Vertrauen entziehen = Misstrauensvotum)
Organisation
Transparenz (Sitzungen grundsätzlich öffentlich)
Auflösung der Regierung: mit einfacher Mehrheit (?) durch Nationalrat oder durch Bundespräsident.
Bundesrat: 9 Landtage entsenden 62 Mitglieder in den BR (Änderung alle 10 Jahre nach Volkszählung), auf Dauer des Bestehens der Landtage
Aufgaben: Vertretung der Länderinteressen
Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse des NR (suspensives Veto)
Anträge auf Bundesgesetze (als gesamtes Organ oder 1/3 seiner Mitglieder)
Wo muss BR zustimmen:
* Gesetze, die Länderkompetenzen einschränken
* gesetzliche Bestimmungen, die BR an sich betreffen
* kein Einspruchsrecht (nur zur Kenntnis gebracht): Bundesfinanzgesetz
Bundesversammlung: Mitglieder des NR und BR zusammen
Aufgaben:
* Angelobung des Bundespräsidenten
* behördliche Verfolgung des Bundespräsidenten
* Volksabstimmung zur vorzeitigen Absetzung des Bundespräsidenten
* Kriegserklärung
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 25: Nennen Sie die Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung und erklären Sie das Bundesstaatliche Prinzip!
* Demokratisches Prinzip
* Bundesstaatliches Prinzip
* Republikanisches Prinzip
* Liberales Prinzip
* Gewaltenteilendes Prinzip
* Rechtsstaatliches Prinzip
(Diese Prinzipien sind der Verfassung immanent, d.h. eine Änderung entspricht einer Veränderung der Verfassungsänderung, dazu ist ein erhöhtes Beschlusserfordernis des Nationalrats und eine Volksabstimmung erforderlich.)
Österreich ist ein Bundesstaat, es besteht aus einem Oberstaat (Bund) und 9 Teilstaaten (Länder) mit eigener Gesetzgebung, Vollziehung (Kompetenzverteilung bei Gesetzgebung und Vollziehung) und Finanzwirtschaften.
Änderungen im Bestand der Länder oder Einschränkungen der Mitwirkung der Länder bedürfen auch verfassungsgesetzlicher Regelungen der Länder (da muss Bundesrat dann zustimmen, glaub ich).
* Bundesstaatliches Prinzip
* Republikanisches Prinzip
* Liberales Prinzip
* Gewaltenteilendes Prinzip
* Rechtsstaatliches Prinzip
(Diese Prinzipien sind der Verfassung immanent, d.h. eine Änderung entspricht einer Veränderung der Verfassungsänderung, dazu ist ein erhöhtes Beschlusserfordernis des Nationalrats und eine Volksabstimmung erforderlich.)
Österreich ist ein Bundesstaat, es besteht aus einem Oberstaat (Bund) und 9 Teilstaaten (Länder) mit eigener Gesetzgebung, Vollziehung (Kompetenzverteilung bei Gesetzgebung und Vollziehung) und Finanzwirtschaften.
Änderungen im Bestand der Länder oder Einschränkungen der Mitwirkung der Länder bedürfen auch verfassungsgesetzlicher Regelungen der Länder (da muss Bundesrat dann zustimmen, glaub ich).
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 26: Nennen Sie die Grundsätze des österreichischen Wahlrechts!
Allgemein: aktiv ab 16, passiv ab 18 (35 für Bundespräsidenten)
* unmittelbar – direkt, nicht über z.B. Wahlmänner
* persönlich – man gibt Stimme persönlich ab, nicht über Vertreter
* geheim
* gleich – jede Stimme gleich viel wert
* unmittelbar – direkt, nicht über z.B. Wahlmänner
* persönlich – man gibt Stimme persönlich ab, nicht über Vertreter
* geheim
* gleich – jede Stimme gleich viel wert
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 28: Welche Voraussetzungen sind bei der Abstimmung im Nationalrat zu beachten?
Einfaches Gesetz: 1/3 Anwesenheit, > 50% Zustimmung (unbedingte Mehrheit)
Verfassungsgesetz: > 50% Anwesenheit, > 2/3 Zustimmung (erhöhtes Beschlusserfordernis)
Gesamtänderung der Verfassung: erhöhtes Beschlusserfordernis und Volksabstimmung (z.B. bei EU-Beitritt)
Verfassungsgesetz: > 50% Anwesenheit, > 2/3 Zustimmung (erhöhtes Beschlusserfordernis)
Gesamtänderung der Verfassung: erhöhtes Beschlusserfordernis und Volksabstimmung (z.B. bei EU-Beitritt)
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 29: Welche Aufgaben erfüllen die Ausschüsse im Parlament?
* Beratende Funktion (dafür können auch Expertenmeinungen eingeholt werden)
* bei Gesetzesentwurf: zwischen erster und zweiter Lesung können Ausschüsse inhaltliche Änderungen vornehmen
* bei Gesetzesentwurf: zwischen erster und zweiter Lesung können Ausschüsse inhaltliche Änderungen vornehmen
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 30: Welche Wirkung hat das Einspruchsrecht (Veto) des Bundesrates?
Aufschiebende Wirkung (suspensives Veto).
Dann geht der Gesetzesentwurf an den Nationalrat zurück, kann Beharrungsbeschluss beschließen oder sie nehmen Anregungen auf und ändern das Gesetz.
Dann geht der Gesetzesentwurf an den Nationalrat zurück, kann Beharrungsbeschluss beschließen oder sie nehmen Anregungen auf und ändern das Gesetz.
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 31: Welche Aufgabe hat der Bundesrat und wie werden die Abgeordneten des Bundesrates bestellt?
2-Kammernsystem in der Gesetzgebung (National- und Bundesrat)
Bundesrat: vertritt Länderinteressen
Abgeordnete: vom Landtag gestellt (Zahl der Abgeordneten ändert sich alle 10 Jahre nach Volkszählung)
Aufgaben:
* Vertretung der Länderinteressen
* Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse des NR (suspensives Veto)
* Anträge auf Bundesgesetze (als gesamtes Organ oder 1/3 seiner Mitglieder)
Wo muss BR zustimmen:
* Gesetze, die Länderkompetenzen einschränken
* gesetzliche Bestimmungen, die BR an sich betreffen
* kein Einspruchsrecht (nur zur Kenntnis gebracht): Bundesfinanzgesetz
Bundesrat: vertritt Länderinteressen
Abgeordnete: vom Landtag gestellt (Zahl der Abgeordneten ändert sich alle 10 Jahre nach Volkszählung)
Aufgaben:
* Vertretung der Länderinteressen
* Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse des NR (suspensives Veto)
* Anträge auf Bundesgesetze (als gesamtes Organ oder 1/3 seiner Mitglieder)
Wo muss BR zustimmen:
* Gesetze, die Länderkompetenzen einschränken
* gesetzliche Bestimmungen, die BR an sich betreffen
* kein Einspruchsrecht (nur zur Kenntnis gebracht): Bundesfinanzgesetz
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 33: Nennen Sie einige Kompetenzen des Bundespräsidenten!
* Auflösung des Nationalrats
* Oberbefehlshaber des Bundesheers
* Ernennung von Bundeskanzler und Landeshauptleuten
* Beurkundung und formale Prüfung von Bundesgesetzen
* Oberbefehlshaber des Bundesheers
* Ernennung von Bundeskanzler und Landeshauptleuten
* Beurkundung und formale Prüfung von Bundesgesetzen
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 34: Aus welchen Anlässen kann es zu einer Volksabstimmung kommen?
* Wenn Gesamtänderung der Bundesverfassung bevorsteht, dann muss es zu einer Volksabstimmung kommen (grundlegende Änderung eines Prinzips reicht als Änderung der Gesamtverfassung).
* Auf Initiative des Nationalrats über ein Gesetz (einfache Mehrheit reicht).
* Auf Initiative des Nationalrats über ein Gesetz (einfache Mehrheit reicht).
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 36: Erklären Sie das parlamentarische Verfahren im Überblick!
Regierungsvorlage (oder andere Quellen)
1. Lesung
Ausschüsse (inhaltl. Änderungen mögl.)
2. Lesung (General- u. Spezialdebatte, Abstimmung)
3. Lesung (behebt Formfehler)
Vorgabe im Bundesrat (ähnlich aufgebaut).
-> Einspruch oder nicht
Je nachdem…: Beurkundung und Bekanntmachung oder neuerliche Verhandlung, Beharrensbeschluss,...
1. Lesung
Ausschüsse (inhaltl. Änderungen mögl.)
2. Lesung (General- u. Spezialdebatte, Abstimmung)
3. Lesung (behebt Formfehler)
Vorgabe im Bundesrat (ähnlich aufgebaut).
-> Einspruch oder nicht
Je nachdem…: Beurkundung und Bekanntmachung oder neuerliche Verhandlung, Beharrensbeschluss,...
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 37: Woraus besteht die zweite Lesung?
* Generaldebatte – eher allgemeine Dinge
* Spezialdebatte
(Kann getrennt oder gemeinsam geführt werden.)
* Abstimmung über Gesetz
* Spezialdebatte
(Kann getrennt oder gemeinsam geführt werden.)
* Abstimmung über Gesetz
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 38: Verfahren im Bundesrat - Mitwirkung des Bundesrates - welche Möglichkeiten bestehen?
* Beschluss, keinen Einspruch zu erheben
* Beschluss, Einspruchsfrist verstreichen zu lassen
* Einspruch -> zurück an den Nationalrat (Beharrungsbeschluss oder Änderungen)
* Beschluss, Einspruchsfrist verstreichen zu lassen
* Einspruch -> zurück an den Nationalrat (Beharrungsbeschluss oder Änderungen)
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 39: In welchen Fällen steht dem Bundesrat kein Mitwirkungsrecht zu?
* Bundesfinanzen
* Geschäftsordnung des Nationalrats
* Auflösung des Nationalrats
* …(???)
Wird dem Bundesrat nur zur Kenntnis gebracht.
* Geschäftsordnung des Nationalrats
* Auflösung des Nationalrats
* …(???)
Wird dem Bundesrat nur zur Kenntnis gebracht.
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 40: Nennen Sie einige Fälle, in denen im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist!
Wenn Länderinteressen eingeschränkt werden -> Bestellung des Bundesrates, unabhängig davon ob einfaches Gesetz oder Verfassungsgesetz. <50% Anwesenheit, 2/3 Mehrheit nötig.
Und wenn BR selbst betroffen.
Und wenn BR selbst betroffen.
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Frage 41: Durch wen hat die Vorlage des Gesetzesbeschlusses zur Beurkundung zu erfolgen, worauf erstreckt sich die Prüfungsbefugnis des Bundespräsidenten?
Bundeskanzler muss dem Bundespräsidenten das Gesetz zur Beurkundung vorlegen, dieser prüft es in formaler Hinsicht.
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
Source:
Source:
Flashcard set info:
Author: dstockinger
Main topic: Rechtskunde
Topic: Dienstprüfungskurs
School / Univ.: Schulpsychologie Österreich
City: W
Published: 10.09.2009
Tags: Psychologie, Schule
Card tags:
All cards (129)
Beamten-Dienstrecht (30)
Behördenaufbau (33)
Haller (2)
Jäger (33)
Jugendrecht (54)
Lanske (10)
Schmidlechner (30)
Schulrecht (54)
Verfassung (33)
Verwaltung (33)
Wohlkinger (54)