Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote
- Beweiserhebungsverbote- wenn ein Beweisthema mit bestimmten Beweismitteln nicht aufgeklärt werden darf oder die Methoden, die eingesetzt worden sind, um das Beweismittel zu nutzen, unzulässig sind
- selbständige Beweisverwertungsverbote- wenn die Beweisgewinnung zwar nicht fehlerhaft war, diese aber dennoch in einem Verfahren nicht verwendet werden darf
- unselbständige Beweisverwertungsverbote- ergeben sich aus der Verletzung eines Beweiserhebungsverbotes. Für ein Verwertungsverbot sprechen folgende Argumente: § Schutzzweck der Norm: Rechtskreis des Beschuldigten ist tangiert; § Verletzung des unantastbaren Kernbereichs der Grundrechte; § Schwerer Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit; § bewusste Umgehung wichtiger Verfahrensrechte
Gegen ein Verwertungsverbot sprechen folgende Argumente: § Verstoß tangiert vorwiegend den Rechtskreis Dritter; § Es droht eine Lahmlegung des Strafverfahrens bei Berücksichtigung der Bedenken; § Es liegt ein Fall von Schwerstkriminalität vor; § Beweismittel hätte hypothetisch auch rechtmäßig erlangt werden können
Tags: Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote
Quelle: juriq
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Kartensatzinfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010
Tags: 2009/2010 Examen
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