Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, § 316a StGB
- Strafgrund: liegt u.a. darin, dass der Kraftfehrzeugführer infolge der Konzentration auf die Straßenverkehrsvorgänge in seinen Abwehrmöglichkeiten eingeschränkt ist, so dass sowohl für ihn als aber auch für den Straßenverkehr eine erhöhte Gefahr besteht (wichtig für die Kraftfahrereigenschaft und für das Ausnutzen)
- Tatopfer: Kraftfahrzeugführer oder Mitfahrer
- Angreifer: jedermann (außenstehender Dritter, Kfz-Führer im Hinblick auf die Mitfahrer und umgekehrt)
- Angriff: jede feindselige Einwirkung auf Leib, Leben (Drohung reicht aus) oder Entschlussfreiheit (Einrichtung von Sperren u.ä.) des Opfers
- Ausnutzen: wenn der Täter eine Verkehrssituation ausnutzt, die typisch ist für den fließenden Verkehr und gerade deshalb das Opfer schutzlos macht (die Aufmerksamkeit des Opfers muss sich noch auf das Führen des Kraftfahrzeugs richten)
Tags: Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
Source: juriq
Source: juriq
Flashcard set info:
Author: champarova
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht BT
School / Univ.: FU
City: Berlin
Published: 02.04.2010
Tags: 2009/2010 Examen
Card tags:
All cards (85)
Abgrenzung (1)
Anstiftung (1)
Bandendiebstahl (1)
Begünstigung (1)
Bei-Sich-Führen (1)
Beleidigung (1)
Betrug (1)
Computerbetrug (1)
Dreiecksbetrug (1)
Erpressung (1)
Geiselnahme (1)
Gesamturkunde (1)
Gewahrsam (1)
Gewalt (1)
Gewaltbegriff (1)
Hehlerei (1)
Irrtumserregung (1)
Meineid (1)
Nachstellung (1)
Nötigung (1)
Pfandkehr (1)
Raub (2)
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (1)
Rechtswidrigkeit (1)
Rückveräußerung (1)
Sachbeschädigung (1)
Sachbetrug (1)
schwerer Raub (2)
Subjektiver TB (1)
Trickdiebstahl (1)
üble Nachrede (1)
Untreue (2)
Urkunde (1)
Urkundendelikte (1)
Verleumdung (1)
Vermögensbegriff (1)
Waffe (1)
Zueignung (1)