Wem obliegt die Gesetzgebungskompetenz für den betrieblichen Teil der beruflichen Erstausbildung? Begründen Sie warum das so ist anhand des GG.
Die Gesetzgebungskompetenz für den betrieblichen Teil der beruflichen Erstausbildung (betriebliche Erstausbildung) liegt beim Bund.
Mit der Verabschiedung des BBiG macht der Bund von seinem Recht gebrauch, die betriebliche Ausbildung zu regeln, die traditionell dem Recht der Wirtschaft zugerechnet wird.Art 74 Abs. 1 Nr.11 GG
Mit der Verabschiedung des BBiG macht der Bund von seinem Recht gebrauch, die betriebliche Ausbildung zu regeln, die traditionell dem Recht der Wirtschaft zugerechnet wird.Art 74 Abs. 1 Nr.11 GG
Tags: Gesetzgebungskompetenz betriebliche Ausbildung
Quelle: Einführungstext zum Lesekurs
Quelle: Einführungstext zum Lesekurs
Kartensatzinfo:
Autor: ulive
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Einführung
Veröffentlicht: 08.04.2010
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