Wem obliegt die Gesetzgebungskompetenz für den betrieblichen Teil der beruflichen Erstausbildung? Begründen Sie warum das so ist anhand des GG.
Die Gesetzgebungskompetenz für den betrieblichen Teil der beruflichen Erstausbildung (betriebliche Erstausbildung) liegt beim Bund.
Mit der Verabschiedung des BBiG macht der Bund von seinem Recht gebrauch, die betriebliche Ausbildung zu regeln, die traditionell dem Recht der Wirtschaft zugerechnet wird.Art 74 Abs. 1 Nr.11 GG
Mit der Verabschiedung des BBiG macht der Bund von seinem Recht gebrauch, die betriebliche Ausbildung zu regeln, die traditionell dem Recht der Wirtschaft zugerechnet wird.Art 74 Abs. 1 Nr.11 GG
Tags: Gesetzgebungskompetenz betriebliche Ausbildung
Source: Einführungstext zum Lesekurs
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Author: ulive
Main topic: Bildungswissenschaften
Topic: Einführung
Published: 08.04.2010
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