Kulturhoheit der Länder (Lernkarte)
Bezeichnet die primäre Zuständigkeit der deutschen Bundesländer zur Gesetzgebung und Verwaltung in den Bereichen Bildungs- und Kulturpolitik (Schul- und Hochschulwesen, Rundfunk, Fernsehen, Kunst).
Die Kulturhoheit der Länder ergibt sich im deutschen Föderalismus aus der Kompetenzregelung des Grundgesetzes.
GG Art. 30
Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.
GG Art. 70
(1) Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.
Die Kulturhoheit der Länder ergibt sich im deutschen Föderalismus aus der Kompetenzregelung des Grundgesetzes.
GG Art. 30
Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.
GG Art. 70
(1) Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.
Tags: Kulturhoheit der Länder
Quelle: Einführungstext zum Lesekurs
Quelle: Einführungstext zum Lesekurs
Kartensatzinfo:
Autor: ulive
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Einführung
Veröffentlicht: 08.04.2010
Schlagwörter Karten:
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