1. Nennen Sie die Zielkonflikte in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Konflikte entstehen aus folgenden unterschiedlichen Zielen:
Ziele | Gesetzl. Grundlage |
bedarfsgerechte medizinische Versorgung | Art. 20 GG, § 2 SGB V |
Beitragssatzstabilität | § 71 SGB V |
angemessener Vergütungsanspruch der Leistungserbinger | § 85 Abs. 2 SGB V |
Tags: GKV, Zielkonflikte
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2. Was versteht man unter Beitragssatzstabilität?
Beitragssatzstabilität
Die Beitragssatzstabilität ist per Gesetz (§ 71 SGB V) die Festlegung dass die jährlich vom Bundesgesundheitsministeriuem festgelegten Beitragssätze nicht überschritten werden.
Die Beitragssatzstabilität ist per Gesetz (§ 71 SGB V) die Festlegung dass die jährlich vom Bundesgesundheitsministeriuem festgelegten Beitragssätze nicht überschritten werden.
Tags: Beitragssatzstabilität
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3. Erläutern Sie den Begriff „bedarfsgerechte medizinische Versorgung“.
Ergibt sich aus § 2 SGB V:
- Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12).
- Qualität und Wirksamkeit der Leistungen müssen dem anerkannten Stand der med. Erkenntnisse zu entsprechen.
- Berücksichtigung medizinischer Fortschritt.
- Leistungen als Sach- und Dienstleistungen.
-Leistungen sollen nur im notwendigen Umfang genutzt werden.
- Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12).
- Qualität und Wirksamkeit der Leistungen müssen dem anerkannten Stand der med. Erkenntnisse zu entsprechen.
- Berücksichtigung medizinischer Fortschritt.
- Leistungen als Sach- und Dienstleistungen.
-Leistungen sollen nur im notwendigen Umfang genutzt werden.
Tags: Bedarf, Versorgung
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4. Was besagt das Wirtschaftlichkeitsprinzip und wo ist es dokumentiert?
Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V)
Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein
dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Gedankenstütze: W.A.N.Z. (wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig)
nicht notwendige - oder unwirtschaftlich Leistungen dürfen Versicherte nicht beanspruchen, Leistungserbringer nicht bewirken und Krankenkassen nicht bewilligen
Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein
dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Gedankenstütze: W.A.N.Z. (wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig)
nicht notwendige - oder unwirtschaftlich Leistungen dürfen Versicherte nicht beanspruchen, Leistungserbringer nicht bewirken und Krankenkassen nicht bewilligen
Tags: Wirtschaftlichkeitsprinzip
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6. Nennen Sie die 4 Eckpunkte des Vierecks der Gesundheitsökonomie.
Versuch eines Ausgleichs zwischen:
medizinischen Möglichkeiten |
Finanzierbarkeit |
Qualität |
Gerechtigkeit |
Tags: Eckpunkte, Gesundheitsökonomie, Viereck
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7. Welche Grundvoraussetzung muss jeder Leistungserbringer in der GKV erfüllen?
Grundvoraussetzungen:
fachliche Qualifikation |
vorausgehende Einwilligung Krankenkasse od. zwischengeschalteter Organisation |
Tags: GKV, Grundvoraussetzung, Leistungserbringer
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Tags: Leistungserbringer, Persönlich, Zulassung
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9. Warum gehört das Krankenhaus zu den institutionell zugelassenen Leistungserbringern?
Gehört laut § 108 SGB V zu den institutionell zugelassenen Leistungserbringern..
Tags: institutionell, Krankenhaus, Leistungserbringer
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10. Was unterscheidet den Vertragsarzt vom Belegarzt?
Unterschiede
Kriterium: | Vertragsarzt | Belegarzt |
Anstelltungsverhältnis: | angestellt | nicht angestellt |
Patientengut: | Pat. des KH | eigene (Belegpat.) |
Vergütung: | KH | andere Vergütungsform |
Mittelverwendung des KH: | durch Arbeitsvertrag | durch Nutzungsvertrag mit KH |
Tags: Belegarzt, Vertragsarzt
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11. Charakterisieren Sie das Krankenhaus.
Art der Behandlung: | KH- Behandlung,Geburtshilfe |
fachlich-medizinische Leitung: | ständig durch ÄrztInnen |
verfügt über: | eigene Diagnostik und Therapie |
arbeitet nach: | wissenschaftlichen Methoden |
jederzeit verfügbares Personal | ÄrztInnen, Pflege-P., Funktions-P., med.-techn. P. |
was? | Krankheiten erkennen u. heilen |
Krankheitsverschlimmerung verhüten und -beschwerden lindern, Geburtshilfe leisten | |
Patienten: | unterbringen, pflegen |
Tags: Krankenhaus
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12. Krankenkassen sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Was bedeutet das und nennen Sie mindestens eine weitere Körperschaft öffentlichen Rechts im Gesundeitswesen?
Rechtsgrundlage: Nach § 4 SGB V rechtsfähige KdöR in Selbstverwaltung.
Bedeutung: KdöR sind öffentlich-rechtlich organisiert und dürfen öffentlich-rechtlich handeln!
weitere KdöR sind u. A. auch Universitäten, Fachhochschulen, AOK, BKK, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Differenzierung: Körperschaften des Privatrechts wie z.B. Aktiengesellschaft (AG), GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), Verein, Gesellschaft
Bedeutung: KdöR sind öffentlich-rechtlich organisiert und dürfen öffentlich-rechtlich handeln!
weitere KdöR sind u. A. auch Universitäten, Fachhochschulen, AOK, BKK, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Differenzierung: Körperschaften des Privatrechts wie z.B. Aktiengesellschaft (AG), GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), Verein, Gesellschaft
Tags: Körperschaft, Körperschaft öffentlichen Rechts, Krankenkassen
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13. Warum ist Preisbildung im Gesundheitswesen so kompliziert?
3 Grundprobleme: | ||
1. Problematische | ||
Erfassung | ||
Messung | ||
Bewertung | ||
des Wertes der Gesundheitsleistungen | ||
2. asymmetrische Informationsverteilung | Arzt - Patient | |
Krankenversicherer - Krankenversichertem | ||
3.Bereitstellung der Leistungen erfolgt in regulierten Märkten |
Tags: Gesundheitswesen, Preisbildung
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14. Welche Möglichkeiten der Preisbildung können grundsätzlich im Gesundheitswesen unterschieden werden?
Marktliche Preisbildung: Freie Marktwirtschaft! Die Preisbildung orientiert sich an Angebot und Nachfrage; die Nachfrage bestimmt das Angebot!
Verhandlungen zwischen Leistungserbringern und Leistungsempfängern (Versicherten): Gebührenordnungen wurden bereits verhandelt
Festlegung durch staatliche Instanzen:
Verhandlungen zwischen Leistungserbringern und Leistungsempfängern (Versicherten): Gebührenordnungen wurden bereits verhandelt
Festlegung durch staatliche Instanzen:
Tags: Gesundheitswesen, Preisbildung
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15. Charakterisieren Sie mit einem Satz, was eine Fallpauschale ist.
Die Fallpauschale ist EINE Vergütungsform, bei der pro BehandlungsFALL ein bestimmtes Entgelt vergütet wird meist hinterlegt in OPS (Operationen- und Prozedurenschlüssel),
Tags: Fallpauschale, Vergütungsform
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16. Diskutieren Sie den Unterschied der Vergütungsform „Kopfpauschale“ zur Vergütungsform „Fallpauschale“.
Die Kopfpauschale vergütet pro Patient (Kopf) in einem bestimmten Zeitabschnitt die Leistungen für diesen Patienten, während die Fallpauschale pro Fall definierte Entgelte vorsieht. Bei gleich hohen Kopfpauschalen jedes Versicherten können die Unterschiede im jeweiligen Gesundheitszustand nicht berücksichtigt werden. Die Steuerung über Fallpauschalen begrenzt die Resourcen für (häufig) auftretende Behandlungsfälle. Es werden also unterschiedliche Ziele mit beiden Pauschalen in verschiedenen Anwendungsbereichen abgebildet.
Tags: Fallpauschale, Kopfpauschale, Vergütungsform
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17. Nennen Sie die drei Ebenen, die relevant sind für die Preisbildung einer DRG.
Die Vergütung medizinischer Leistung kann anhand der DRG (Diagnosis-related-groups) erfolgen. Auf drei Ebenen erfolgt, die Preisbildung:
Bundesebene |
Landesebene |
Krankenhausebene |
Tags: DRG, Ebenen, Preisbildung
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18. Was ist die obere Grenzverweildauer?
Die obere Grenzverweildauer beschreibt den Zeitraum, der oberhalb der definierten max. Verweildauer bei einer Fallpauschale hinausgeht. Ab dem Erreichen der oberen Grenzverweildauer steigt der Erlös für ein KH wieder an, da NICHT mehr nach Fallpauschale abgerechnet wird (??).
Grundsätzlich soll es für KH attraktiv sein, ein Plateau zu erreichen! Man soll den Patienten weder früher nach Hause schicken, noch extrem länger behalten.
Tags: Grenzverweildauer
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Tags: ambulant, Sektor, Vergütungskreislauf
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20. Was ist der Unterschied zwischen EBM und GOÄ?
Zwei unterschiedliche TARIFE im ambulanten Sektor:
EBM (Einheitlicher Bewertungsmassstab) und GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte)
EBM (Einheitlicher Bewertungsmassstab) und GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte)
EBM | GOÄ |
§ 87 SGB V | Selbstzahler |
Vereinbarung zw. KBV und Bundesverbände KK | Vergütungsanspruch, wenn Arzt Leistung nach Regeln der ärztlichen Kunst erbracht hat. |
Inhalt abrechnungsfähiger Leistungen | im Rahmen der medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung |
wertmässiges Verhältnis Leistungen | hinausgehende Leistungen nur auf Verlangen des Zahlungspflichtigen |
Tags: EBM, GOÄ
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21. Nennen Sie ein dualistisches und ein monistisches Vergütungssystem im Gesundheitswesen.
DUAL: DRG (Betriebskosten), Fördermittel (Investitionskosten) | stationäre |
MONIST.: Tarifwerk / Gebührenordnung (Betriebskosten + Investitionskosten) | ambulante |
Tags: dualistisch, Gesundheitswesen, monistisch, Vergütungssystem
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22. Erläutern Sie die Begriffe „Preis“, „Angebot“ und „Nachfrage“ und setzen Sie diese in Beziehung zueinander.
Preis: Welcher Preis ist für eine Leistung zu zahlen? Möglichkeiten:
Angebot: Welche Leistungen werden auf dem Markt angeboten?
Nachfrage: Für welche Leistungen besteht eine Nachfrage?
Beziehungen zwischen:
"Marktstörung": Nur was teuer ist, ist auch gut! Wenn ein bestimmtes Gut teuer ist, kaufe ich es auch.
Markt | Verhandlung | Festlegung |
Angebot: Welche Leistungen werden auf dem Markt angeboten?
Nachfrage: Für welche Leistungen besteht eine Nachfrage?
Beziehungen zwischen:
Angebot | Preis | Nachfrage |
knapp | hoch | gering |
gering | tief | hoch |
"Marktstörung": Nur was teuer ist, ist auch gut! Wenn ein bestimmtes Gut teuer ist, kaufe ich es auch.
Tags: Angebot, Nachfrage, Preis
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Tags: Einflussfaktoren, Güternachfrage
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24. Was ist das Marktgleichgewicht?
In dieser Abbildung ist derKompromiss zwischen Käufer und Anbieter zu sehen. Beispiel: Tanken, da habe ich meist keine Alternative.
Tags: Gleichgewicht, Markt
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25. Welche institutionellen Besonderheiten des Gesundheitsmarktes existieren?
• rationale Wahlhandlungen eher selten
• analytische Nachfragemodelle bilden die Realität nicht ab
• Krankheiten verändern Präferenzen
• starke Einfluss des Arztes
• Postulat der Konsumentensouveränität zu hinterfragen
- bewusstloser Patient
- Lebensgefahr
• Besonderheiten der Nachfrage
- Dringlichkeit bei akuter Erkrankung
- Ungewissheit über Nutzen
• analytische Nachfragemodelle bilden die Realität nicht ab
• Krankheiten verändern Präferenzen
• starke Einfluss des Arztes
• Postulat der Konsumentensouveränität zu hinterfragen
- bewusstloser Patient
- Lebensgefahr
• Besonderheiten der Nachfrage
- Dringlichkeit bei akuter Erkrankung
- Ungewissheit über Nutzen
Tags: Besonderheiten, Gesundheitsmarkt, institution
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26. Erläutern Sie angebotsinduzierte Nachfrage. Was können Sie dagegen tun?
Angebotsinduzierte Nachfrage (AN) stellt eine Störung des Marktgleichgewichts dar. AN ist definiert als:
"Beeinflussung der Nachfrage durch den Anbieter in Menge und Struktur" |
Weniger Informationsgefälle | unabhängige Patienten-Beratung |
Vertragliche Mengenbegrenzung | Budget Arzt Patienten/Quartal |
Zuzahlung zu Behandlung | Eigenanteil zahlen |
Begrenzung/Kontrolle der Geräteanzahl | Nutzung, weil nur wenige das Gerät zur Verfügung stellen |
Bessere Steuerung der Arztdichte/weniger Wettbewerb | mehr Ärzte/mehr AN |
Tags: angebotsinduziert, Nachfrage
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27. Definieren Sie Marketing. Warum brauchen Sie das mittlerweile auch im Gesundheitswesen?
Definition Marketing:
Mittel zur Sicherstellung
– der Wettbewerbsfähigkeit
– der Substanzerhaltung
– der Liquidität
– einer langfristigen Existenzgrundlage
Gesundheitswesen: Immer mehr Praxen eröffnen (Substanzerh.), Käufermarkt (Nachfrage dominiert Angebot), auch für Zuweiser(Ärzte) wichtig!
planmäßige und konsequente Ausrichtung der Unternehmensstrategien an den Erfordernissen des Marktes. |
Mittel zur Sicherstellung
– der Wettbewerbsfähigkeit
– der Substanzerhaltung
– der Liquidität
– einer langfristigen Existenzgrundlage
Gesundheitswesen: Immer mehr Praxen eröffnen (Substanzerh.), Käufermarkt (Nachfrage dominiert Angebot), auch für Zuweiser(Ärzte) wichtig!
Tags: Gesundheitswesen, Marketing
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28. Aus welchen Elementen besteht das Marketing-Mix? Charakterisieren Sie jedes Element in einem kurzen Satz.
Tags: Elemente, Marketing
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29. Entwerfen Sie einen Werbespot für Ihre Praxis. Welche Grundelemente muss er enthalten? Bestehen bestimmte Klischees, die zu bedienen sind?
Ausgehend vom beworbenen Produkt sollen
- die Funktionen erläutert werden:
- die Zusatzleistungen dargestellt werden:
- nach Marktsegmenten:
Klischees: Der medizinische FACHmensch, der sie HEILEN will, Der weisse Kittel, Die freundliche Ansprache, Gut gelaunt, Das kriegen wir wieder hin!
- die Funktionen erläutert werden:
Beraten | Diagnostizieren |
Behandeln | Prävention |
- die Zusatzleistungen dargestellt werden:
Termine nach Wunsch | Paralleltermine für Geschwisterkinder |
(kostenlose) Vorträge | Beratung |
- nach Marktsegmenten:
Geografisch | Demografisch |
Psychografisch | Verhaltensorientiert |
Klischees: Der medizinische FACHmensch, der sie HEILEN will, Der weisse Kittel, Die freundliche Ansprache, Gut gelaunt, Das kriegen wir wieder hin!
Tags: Elemente, Marketing, Webespot, Werbung
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Flashcard set info:
Author: FUHR
Main topic: Logopädie
Topic: Gesundheitsökonomie
School / Univ.: Hochschule Fresenius
City: Idstein
Published: 16.11.2011
Tags: Dr. Thomas Kolb
Card tags:
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Angebot (1)
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dualistisch (1)
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Fallpauschale (2)
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Gesundheitswesen (4)
GKV (2)
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GOÄ (1)
Güternachfrage (1)
institution (1)
institutionell (1)
Kopfpauschale (1)
Körperschaft (1)
Krankenhaus (2)
Krankenkassen (1)
Marketing (3)
Markt (1)
monistisch (1)
Nachfrage (2)
Persönlich (1)
Preis (1)
Preisbildung (3)
Sektor (1)
Vergütungsform (2)
Versorgung (1)
Vertragsarzt (1)
Viereck (1)
Webespot (1)
Werbung (1)
Zielkonflikte (1)
Zulassung (1)