Bundeszuständigkeit im Bildungswesen (Lernkarte)
Die Zuständigkeit des Bundes im Bildungswesen beschränkt sich auf die außerschulische Berufsbildung und die Ausbildungsförderung (gemäß Art. 74 (1) Nr. 11, 12, 13 GG).
Für den Bereich der betrieblichen Ausbildung ist der Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung, Art. 72 (1) GG und Art. 74 (1) Nr. 11, zuständig, da er mit der Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes von seinem Recht der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht hat. Mit dem BBiG regelt der Bund also die betriebliche Ausbildung, die traditionell dem Recht der Wirtschaft zugerechnet wird.
Bundesgesetze im Bildungswesen sind z.B.
* BBIG (Berufsbildungsgesetz),
* AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz),
* BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
* SGB III (Weiterbildungsregelungen im Sozialgesetzbuch)
Für den Bereich der betrieblichen Ausbildung ist der Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung, Art. 72 (1) GG und Art. 74 (1) Nr. 11, zuständig, da er mit der Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes von seinem Recht der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht hat. Mit dem BBiG regelt der Bund also die betriebliche Ausbildung, die traditionell dem Recht der Wirtschaft zugerechnet wird.
Bundesgesetze im Bildungswesen sind z.B.
* BBIG (Berufsbildungsgesetz),
* AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz),
* BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
* SGB III (Weiterbildungsregelungen im Sozialgesetzbuch)
Tags: Bundeszuständigkeit im Bildungswesen
Source: Einführungstext zum Lesekurs
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Author: ulive
Main topic: Bildungswissenschaften
Topic: Einführung
Published: 08.04.2010
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