Angriff, § 32 StGB
- Angriff ist jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen des Einzelnen, unabhängig davon, ob di eBedrohung bezweckt oder ungewollt ist
- Angriff durch Unterlassen:
- e.A.: nur durch aktives Tun (Wortlaut: "Angriff")
- h.M.: auch durch Unterlassen möglich, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln besteht (umstritten: irgendeine straf- oder ordnungsrechtlich sanktionierte Pflicht oder eine echte Garantenstellung i.S.d. § 13 StGB erforderlich)
- ein Angriff ist vom Versuch bis zur Beendigung gegenwärtig
Tags: Angriff
Quelle: juriq
Quelle: juriq
Kartensatzinfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010
Tags: 2009/2010 Examen
Schlagwörter Karten:
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