"Doppelselbstmord"
- nach dem BGH ist auf die Tatherrschaft abzustellen- wenn sich der Getötete dem dominant handelnden Partner unterordnet und den durch ihn veranlassten Tod duldend entgegen nimmt, liegt keine freiverantwortliche Selbstgefährdung vor
- nach der Lit. liegt auch in Doppelselbstmord-Fällen Eigenverantwortlichkeit vor, wenn der dominierte Partner jederzeit den Ort des Geschehens verlassen kann ("Giselafall")
Tags: Doppelselbstmord
Quelle: juriq
Quelle: juriq
Kartensatzinfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010
Tags: 2009/2010 Examen
Schlagwörter Karten:
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