Schema einer Stufenweise Fixkostendeckungsrechnung
Umsatzerlöse einer Produktart
-variable Kosten der abgesetzten Produkte dieser Produktart
=Deckungsbeitrag I (je Produktart)
-Produktfixkosten der Produktart
=Deckungsbeitrag II (je Produktart)
- Produktfixkosten der Produktgruppe
= Deckungsbeitrag III (je Produktgruppe)
- Bereichsfixkosten
= Deckungsbeitrag IV (je Bereich)
- Spartenfixkosten
= Deckungsbeitrag V (je Sparte)
- Unternehmensfixkosten
= Deckungsbeitrag VI = Betriebsergebnis
-variable Kosten der abgesetzten Produkte dieser Produktart
=Deckungsbeitrag I (je Produktart)
-Produktfixkosten der Produktart
=Deckungsbeitrag II (je Produktart)
- Produktfixkosten der Produktgruppe
= Deckungsbeitrag III (je Produktgruppe)
- Bereichsfixkosten
= Deckungsbeitrag IV (je Bereich)
- Spartenfixkosten
= Deckungsbeitrag V (je Sparte)
- Unternehmensfixkosten
= Deckungsbeitrag VI = Betriebsergebnis
Verbuchung von Privaten Vorfällen nicht durch Privatentnahem sondern direkt
Verstoß geg. die Bilanzwahrheit
Lieferung geht im Laufenden Geschäftsjahr ein, Rechnung und Zahlung aber im nächsten Jahr. Buchung jedoch für nächstes Jahr geplannt ->
Verstoß gegen die Vollständigkeit
Die Bilanz soll nun statt wie immer anders dargestellt werden und Posten zusammengefasst werden, um besser dar zu stehen ->
Verstoß gegen Bilanzkontinuität und Bilanzklarheit
Verbuchung von Aktiv und Passivseite der Bilanz miteinander (Bsp.: Guthaben mit Verbl. gegenbuchen) ->
Verstoß geg. der Bilanzklareit / Finanziele Bewertung -> §246 II
Kalkolatorische Kosten als Aufwand verrechnen
-> Verstoß geg.Grundsatz der Pagatorik (Kosten, die durch reale Auszahlungsströme verursacht werden (pagatorisch bedeutet so viel wie „aus Zahlungen stammend“).) (§ 252 I.5)
Realisierung des Verkaufserlöse zu einem Zeitpunkt in der Gegenwart:
Verstoß geg. Realisationsprinzip -> Verkauferlös gilt erst als realisiert, wenn Lieferung erfolgt ist §252 IV. 2
Geringwertige Geschäftsfälle nicht berücksichtigen ->
Verstoß geg. das Vollständigkeitsprinzip (§ 239 II)
Zahlung für jetziges und zukünftiges Geschäftsjahr wird vorrausgezahlt aber in jetzigen Geschäftsjahr aber als komplette erfolgswirksame Berücksichtigung verbucht ->
Verstoß geg. Realisationsprinzip, Abrenzung der Zeit nach
Erweiterung der Produktion -> organisatorische Umstrukturierung -> Aufwendungen ->
Erweiterung des Geschäftsbetrieb -> Bilanzierungshilfe, Ausweis in Bilanz vor AV -> gesonderte Abschreibung
Es soll unter der Annahme, dass der Wertverzehr der Maschine sowohl durch den Zeitablauf als auch durch die Leistungsabgabe ausgelöst wird, ein Abschreibungsplan aufgestellt werden. Gehen Sie davon aus, dass die Maschine wenn sie ungenutzt bliebe nach fünf Jahren noch 165.000 € Wert wäre! Die Leistungsabgabe im ersten Jahr der Nutzung betrage 3.100 Maschinenstunden. Stellen Sie - soweit möglich - einen Abschreibungsplan auf! (Anschaffungsausgaben der Maschine 240000)
1. Zeitverlust Linear verteilen:
240.000 - 165.000 / 5 = 15.000
2.Leistungsverlust = 165.000
3.Wertverlust pro Leistungseinheit:
165.000 / 15.000 = 11 €
240.000 - 165.000 / 5 = 15.000
2.Leistungsverlust = 165.000
3.Wertverlust pro Leistungseinheit:
165.000 / 15.000 = 11 €
Geben Sie kurz und knapp Kriterien einer kurzfristigen Eliminationsentscheidung eines Produktes und im Gegensatz dazu einer langfristigen Eliminationsentscheidung an!
kurzfristiges Kriterium einer Eliminationsentscheidung: Deckungsbeitrag (I) > 0, entspricht Deckung der variablen Kosten, ganz korrekt sind noch Opportunitätskosten miteinzubeziehen: wertmäßiger Deckungsbeitrag > 0.
langfristiges Kriterium einer Eliminationsentscheidung: Anregungsinformation aus der stufenweisen Fixkostendeckungsbeitragsrechnung
=> Deckungsbeitrag II > 0, Deckung aller produktspezifischen Kosten, aber eigentlich investitionstheoretische Entscheidungskalküle notwendig (z. B. Kapitalwert > 0)
noch zu beachten:
- Stillegungskosten
- sunk costs
- Verbundeffekte
- Absatz
- Produktion
- „weiche“ Faktoren (Image, Marketing, Proteste, etc.)
langfristiges Kriterium einer Eliminationsentscheidung: Anregungsinformation aus der stufenweisen Fixkostendeckungsbeitragsrechnung
=> Deckungsbeitrag II > 0, Deckung aller produktspezifischen Kosten, aber eigentlich investitionstheoretische Entscheidungskalküle notwendig (z. B. Kapitalwert > 0)
noch zu beachten:
- Stillegungskosten
- sunk costs
- Verbundeffekte
- Absatz
- Produktion
- „weiche“ Faktoren (Image, Marketing, Proteste, etc.)
Schema zur Ermittlung der hrl. HK
Arap Prap
Arap Aufwand erfolgt teilweise noch, Zahlung bereits erfolgt
Prap Leistung erfolgt teilweise noch, bereits erhalten
Prap Leistung erfolgt teilweise noch, bereits erhalten
Berechnung des durchschnittlich gebundenen betriebsnotwendigen Kapitals
Grundstücke
- nicht betriebsnotwendig
+ kalkulatorisch
+ Gebäude
+ Maschinen
+ Umlaufvermögen
=Betriebsnotwendiges Vermögen
- Kundenzahlungen
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
= Betriebsnotwendiges Kapital
Addition zweier verschiedener Buchwerte und Division durch 2 führt zum Durchschnittswert.
- nicht betriebsnotwendig
+ kalkulatorisch
+ Gebäude
+ Maschinen
+ Umlaufvermögen
=Betriebsnotwendiges Vermögen
- Kundenzahlungen
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
= Betriebsnotwendiges Kapital
Addition zweier verschiedener Buchwerte und Division durch 2 führt zum Durchschnittswert.
Berechnung der kalkulatorischen Zinsen einer Maschine mittels Restwertmethode
1.Ermitteln des Jährlichen Abschreibungsbetrages
Anschaffungswert - RBW / ND
2.Durchschnittlich gebundenes Kapital der aktuellen Periode ermitteln
Anschaffungswert- Jährlicher Abschreibungsbetrag
Dieses Ergebnis mal dem kalkulatorischem Zinssatz ergibt die kalk. Zinsen
3.Durchschnittlich gebundenes Kapital der nächsten Periode(n) ermitteln
RBW der vorherigen Periode + RBW der aktuellen Periode / 2
Dieses Ergebnis mal dem kalkulatorischem Zinssatz ergibt die kalk. Zinsen
Anschaffungswert - RBW / ND
2.Durchschnittlich gebundenes Kapital der aktuellen Periode ermitteln
Anschaffungswert- Jährlicher Abschreibungsbetrag
Dieses Ergebnis mal dem kalkulatorischem Zinssatz ergibt die kalk. Zinsen
3.Durchschnittlich gebundenes Kapital der nächsten Periode(n) ermitteln
RBW der vorherigen Periode + RBW der aktuellen Periode / 2
Dieses Ergebnis mal dem kalkulatorischem Zinssatz ergibt die kalk. Zinsen
Wo ist der Unterschied zum BaB nach GK und VK Verfahren
Im Rhamen der GKbetrchtung enthält dieser die variablen primären + sekundären GK.
Im Rahmen der Vollkostenrechnung zusätzlich die fixen GK.
Im Rahmen der Vollkostenrechnung zusätzlich die fixen GK.
Digitale Abschreibung
•Sonderform der arithmetisch-degressiven Abschreibung
at=(ND+1-t)*d
ND = Nutzungsdauer
d = 2*A / n*(n + 1)
at=(ND+1-t)*d
ND = Nutzungsdauer
d = 2*A / n*(n + 1)
Betriebsergebniskonto Umsatzkostenverfahren
HK der abgesetzten Güter und DL | Umsatzerlöse |
Forschungs- und Entwicklungskosten | |
Verwaltungskosten | |
Vertriebskosten | |
Betriebsgewinn | Betriebsverlust |
HK der abgesetzten Güter und DL = Material und Fertigung / Menge
Betriebsergebniskonto nach dem Gesamtkostenverfahren
Gesamtkosten | Umsatzerlöse |
Bestandsminderungen | Bestandserhöhungen |
aktivierte Eigenleistungen | |
Betriebsgewinn | Betriebsverlust |
Der Bestand wird als Diff. zw. der Produktions und der Absatzmenge gewertet.
Produktionsmenge höher als Absatzmenge = Bestandserhöhung
Das ganze wird mit dem Wert der HK des Produktes Multipliziert.
Allgemeiner Ablauf der Bilanzentscheidung
Prüfen auf Vermögensgegenstand
Vorliegen von Vermögens-/Schuldgegenstand?
Wirtschaftlicher Wert?
Selbständige Bewertbarkeit? (Ja, Bewertung zu Anschaffungskosten möglich)
Selbständige Verwertbarkeit? (durch Verkauf in Geld transformierbar)
Zurechnung zum Betriebsvermögen
Betriebsvermögen?
Konkretes Bilanzierungsverbot?
Bilanzierungswahlrecht?
=> Bilanzierung
Auch möglich: Rechnungsabgrenzungsposten mit Wahlrecht, so wie Bilanzierungshilfe mit Wahlrecht.
Vorliegen von Vermögens-/Schuldgegenstand?
Wirtschaftlicher Wert?
Selbständige Bewertbarkeit? (Ja, Bewertung zu Anschaffungskosten möglich)
Selbständige Verwertbarkeit? (durch Verkauf in Geld transformierbar)
Zurechnung zum Betriebsvermögen
Betriebsvermögen?
Konkretes Bilanzierungsverbot?
Bilanzierungswahlrecht?
=> Bilanzierung
Auch möglich: Rechnungsabgrenzungsposten mit Wahlrecht, so wie Bilanzierungshilfe mit Wahlrecht.
Korrekturmöglichkeiten bei zu kurz geschätzter Nutzungsdauer (ND)
1. Weiter verfahren wie bisher, entsprechend des ursprünglichen
Abschreibungsplans (Abschreibung unter 0)
Weder Aufwand noch Vermögen werden richtig dargestellt!
2. Korrektur im Zeitpunkt des Bekanntwerdens (t*) auf lineare Abschreibung mit richtiger Nutzungsdauer.
Weder Aufwand noch Vermögen werden richtig dargestellt! Jedoch wird ein tendenziell besserer Einblick vermittelt!
3.Zuschreibung im Zeitpunkt des Bekanntwerdens (t*) auf den Betrag der sich ergeben hätte, wenn die richtige Nutzungsdauer von Anfang an bekannt gewesen wäre. Dieser bildet den Ausgangspunkt des „neuen“ Abschreibungsbetrags.
Nach der Zuschreibung erfolgt die Abschreibung in richtiger Höhe!
Allerdings: Verzerrung des Jahresergebnisses im Jahr der Zuschreibung!
Abschreibungsplans (Abschreibung unter 0)
Weder Aufwand noch Vermögen werden richtig dargestellt!
2. Korrektur im Zeitpunkt des Bekanntwerdens (t*) auf lineare Abschreibung mit richtiger Nutzungsdauer.
Weder Aufwand noch Vermögen werden richtig dargestellt! Jedoch wird ein tendenziell besserer Einblick vermittelt!
3.Zuschreibung im Zeitpunkt des Bekanntwerdens (t*) auf den Betrag der sich ergeben hätte, wenn die richtige Nutzungsdauer von Anfang an bekannt gewesen wäre. Dieser bildet den Ausgangspunkt des „neuen“ Abschreibungsbetrags.
Nach der Zuschreibung erfolgt die Abschreibung in richtiger Höhe!
Allerdings: Verzerrung des Jahresergebnisses im Jahr der Zuschreibung!
Korrekturmöglichkeiten bei zu lang geschätzter Nutzungsdauer
1. Beibehaltung des ursprünglichen Abschreibungsplans Es wird zu wenig abgeschrieben!
Weder Aufwand noch Vermögen werden richtig dargestellt!
2. Berichtigung des Abschreibungsplanes im Zeitpunkt t*.
Der vorhandene Restbuchwert wird auf die neue Restnutzungsdauer verteilt.
Weder Aufwand noch Vermögen werden richtig dar gestellt!
3. Völlige Neuberechnung des Abschreibungsplans.
Es werden die Abschreibungsbeträge ermittelt die sich ergeben hätten, wenn die richtige Nutzungsdauer von vornherein bekannt gewesen wäre.
Wird dem Verursachungsprinzip am ehesten gerecht.
Weder Aufwand noch Vermögen werden richtig dargestellt!
2. Berichtigung des Abschreibungsplanes im Zeitpunkt t*.
Der vorhandene Restbuchwert wird auf die neue Restnutzungsdauer verteilt.
Weder Aufwand noch Vermögen werden richtig dar gestellt!
3. Völlige Neuberechnung des Abschreibungsplans.
Es werden die Abschreibungsbeträge ermittelt die sich ergeben hätten, wenn die richtige Nutzungsdauer von vornherein bekannt gewesen wäre.
Wird dem Verursachungsprinzip am ehesten gerecht.
Neutraler Aufwand und seine Arten
Wertung immer negativ
– Nicht betriebsbedingt (Bsp.: Werkswohnung)
– periodenfremd (Bsp.: Steuernachzahlung)
– außerordentlich (Bsp.: Brand der Fabrikhalle)
– Nicht betriebsbedingt (Bsp.: Werkswohnung)
– periodenfremd (Bsp.: Steuernachzahlung)
– außerordentlich (Bsp.: Brand der Fabrikhalle)
Abschreibungen im Überblick
Bis 2000 30%
Ab 2001 20%
2006 und 2007 30%
2008 Linear!
2009 25%
Ab 2001 20%
2006 und 2007 30%
2008 Linear!
2009 25%
FiFo, Lifo, HiFo, LoFo Periodisch
FiFo
Den letzten Wert nehmen bis EB voll
LiFo
Den ersten Wert bis EB voll
Hifo
Höchsten Wert bis EB voll
Lofo
Niedrigster Wert bis EB voll
Den letzten Wert nehmen bis EB voll
LiFo
Den ersten Wert bis EB voll
Hifo
Höchsten Wert bis EB voll
Lofo
Niedrigster Wert bis EB voll
FiFo, Lifo, HiFo, LoFo Fortlaufend
Zu und Abgänge buchen wie bei einem Stack
Abgänge bei
Fifo: älteste Zugangswert
Lifo: jüngster Zugangswert
HiFo: Höchsten Wert
LoFo: Niedrigsten Wert
Abgänge bei
Fifo: älteste Zugangswert
Lifo: jüngster Zugangswert
HiFo: Höchsten Wert
LoFo: Niedrigsten Wert
Aufwendungen, denen keine Kosten gegenüber stehen und seine Arten
Dieser Aufwand wird als Zweckaufwand bezeichnet weil er Betriebszweckbezogen ist.
Er kann als kostengleich oder kostenverschieden klassifiziert werden.
+/- Grundkosten = Kostengleich.
+/- Anderskosten = Kosten, dennen Aufwand in anderer Höhe gegenüber steht.
+ Zusatzkosten = Kosten, denen kein Aufwand gegenübersteht.
Er kann als kostengleich oder kostenverschieden klassifiziert werden.
+/- Grundkosten = Kostengleich.
+/- Anderskosten = Kosten, dennen Aufwand in anderer Höhe gegenüber steht.
+ Zusatzkosten = Kosten, denen kein Aufwand gegenübersteht.
Ermitteln der zulässigen Preisänderung eines Produktes, bei dem sich die Produktionsentscheidung nicht ändert.
Die Produktionsentscheidung basiert auf dem wertm. DB (DB/PK)
Daher darf der wertm. DB des Produktes max. auf den des nächst niedriger gerankten Produktes sinken.
Dazu stellt man diese Formel auf:
DB/PK = wermt. DB (niedrigeres Produkt)
<=>
P-kv-Pk*kr / PK = wermt. DB (niedrigeres Produkt)
=>
P = wermt. DB (niedrigeres Produkt) * PK + kv + Pk*kr
Daher darf der wertm. DB des Produktes max. auf den des nächst niedriger gerankten Produktes sinken.
Dazu stellt man diese Formel auf:
DB/PK = wermt. DB (niedrigeres Produkt)
<=>
P-kv-Pk*kr / PK = wermt. DB (niedrigeres Produkt)
=>
P = wermt. DB (niedrigeres Produkt) * PK + kv + Pk*kr
Formel für kalkulatorische Zinsen
= Zinssatz • betriebsnotwendiges Kapital
Zinsatz = Zinsatz EK + Zinsatz FK
Zinsatz = Zinsatz EK + Zinsatz FK
Berechnung der kalkulatorischen Zinsen einer Maschine mittels Durchschnittsmethode
1.Ermitteln des durchschnittlichen gebundenen Kapitals
Wert + Restbuchwert / 2
2.Den oben ermittelten Wert * dem kalkulatorischen Zinssatz ergibt die Kalk. Zinsen pro Periode.
Wert + Restbuchwert / 2
2.Den oben ermittelten Wert * dem kalkulatorischen Zinssatz ergibt die Kalk. Zinsen pro Periode.
Herstellkosten
Materialeinzelkosten
+Materialgemeinkosten
= Materialkosten
+Fertigungseinzelkosten
+Fertigungsgemeinkosten
+Sondereinzelkosten der Fertigung
= Fertigungskosten
= Herstellkosten
Herstellkosten sind dem internen Rechnungswesen also der Kostenrechnung ein zu ordnen.
+Materialgemeinkosten
= Materialkosten
+Fertigungseinzelkosten
+Fertigungsgemeinkosten
+Sondereinzelkosten der Fertigung
= Fertigungskosten
= Herstellkosten
Herstellkosten sind dem internen Rechnungswesen also der Kostenrechnung ein zu ordnen.
Selbstkosten
Materialeinzelkosten (Fertigungsmat.)
+Materialgemeinkosten
= Materialkosten
+Fertigungseinzelkosten (Fertigungslöhne)
+Fertigungsgemeinkosten
+Sondereinzelkosten der Fertigung
= Fertigungskosten
= Herstellkosten
+ Verwaltungsgemeinkosten
+ Vetriebsgemeinkosten
+ Sondereinzelkosten des Vertriebs
= Selbstkosten
+Materialgemeinkosten
= Materialkosten
+Fertigungseinzelkosten (Fertigungslöhne)
+Fertigungsgemeinkosten
+Sondereinzelkosten der Fertigung
= Fertigungskosten
= Herstellkosten
+ Verwaltungsgemeinkosten
+ Vetriebsgemeinkosten
+ Sondereinzelkosten des Vertriebs
= Selbstkosten
Unterschied betriebswirtschaftliches Rechnungswesen vs. betrieblichen Rechnungswesen
Betriebliches Rechnungswesen = Nur Kosten- und Leistungsrechnung (also internes ReWe)
Betriebswirtschaftliches Rechnungswesen = Internes (Betrieb) + Externes (Unternehmen)
Betriebswirtschaftliches Rechnungswesen = Internes (Betrieb) + Externes (Unternehmen)
Allgemeine Zweckorientierung des BWRewe
Tabellarisch spezifizierte Zweckorientierung des BWRewe
Zweckrichtung, Zeithorizont, Wiederholungscharekter
Zweckrichtung, Zeithorizont, Wiederholungscharekter
Tabellarisch spezifizierte Zweckorientierung des BWRewe
Sachlicher Bezugsrahmen, Informationsrichtung, Zielrichtung, erfasste Wertkategorien
Sachlicher Bezugsrahmen, Informationsrichtung, Zielrichtung, erfasste Wertkategorien
Bestandsgrößen - Fond I:
I.Fonds „Liquide Mittel“ (auch: Zahlungsmittelbestand/Kasse) = Bargeld + Sichteinlagen
Bestandsgrößen - Fond II:
II.Fonds „Geldvermögen“ = I. + Forderungen ./. Verbindlichkeiten
Bestandsgrößen Fonds IV:
IV. Fonds „Betriebsnotwendiges Vermögen“ = III. (kostenrechnerisch bewertet) ./. nicht betriebsnotwendiges Vermögen ("neutrales Vermögen")
Aus-/Einzahlungen
= Veränderung liquider Mittel
• bei den Ausgaben und Einnahmen werden die Auszahlungen und Einzahlungen um Verbindlichkeiten bzw. Forderungen rechnerisch berichtigt
• somit wird die Veränderung des Fonds „Geldvermögen“ der Unternehmung (als Summe der Veränderungen der liquiden Mittel, der Veränderungen des Bestandes an Forderungen und der Veränderungen des Bestandes an Verbindlichkeiten) betrachtet
• langfristig stimmen Ausgaben und Auszahlungen bzw. Einnahmen und Einzahlungen überein; die Differenzen resultieren aus der Betrachtung unterschiedlicher Perioden
• bei den Ausgaben und Einnahmen werden die Auszahlungen und Einzahlungen um Verbindlichkeiten bzw. Forderungen rechnerisch berichtigt
• somit wird die Veränderung des Fonds „Geldvermögen“ der Unternehmung (als Summe der Veränderungen der liquiden Mittel, der Veränderungen des Bestandes an Forderungen und der Veränderungen des Bestandes an Verbindlichkeiten) betrachtet
• langfristig stimmen Ausgaben und Auszahlungen bzw. Einnahmen und Einzahlungen überein; die Differenzen resultieren aus der Betrachtung unterschiedlicher Perioden
Einnahme / Ausgabe
Einnahme / Ausgabe stellen Wert der in einer Periode beschafften bzw. abgesetzten Güter und Dienstleitungen dar.
Einnahme = Wert der in einer Periode abgesetzten Güter und Dienstleitungen bzw. positive Veränderung des Fonds "Geldvermögen"
(Einzahlung, Forderungszugang, Verbindlichkeitenzugang)
Ausgabe = Wert der in einer Periode beschafften Güter und Dienstleitungen (kurz: "Beschaffungswert") bzw. negative Veränderung des Fonds "Geldvermögen"
(Einzahlung, Forderungszugang, Verbindlichkeitenabgang)
Einnahme = Wert der in einer Periode abgesetzten Güter und Dienstleitungen bzw. positive Veränderung des Fonds "Geldvermögen"
(Einzahlung, Forderungszugang, Verbindlichkeitenzugang)
Ausgabe = Wert der in einer Periode beschafften Güter und Dienstleitungen (kurz: "Beschaffungswert") bzw. negative Veränderung des Fonds "Geldvermögen"
(Einzahlung, Forderungszugang, Verbindlichkeitenabgang)
Aufwand / Ertrag
• Die Unterscheidung Ausgabe/Aufwand und Einnahme/Ertrag resultiert aus der Notwendigkeit periodenbezogener Rechnungen (aufgrund rechtlicher Vorgaben)
Aufwand = Werteverzehr einer Periode
Ertrag = Wertentstehung einer Periode
Es bestehen mehrere Möglichkeiten, die im Saldu dazu führen können, dass der Fonds "Reinvermögen" steigt:
• Die liquiden Mittel steigen
• Die Forderungen nehmen zu
• Das Sachvermögen erhöht sich
• Die Verbindlichkeiten sinken
Aufwand = Werteverzehr einer Periode
Ertrag = Wertentstehung einer Periode
Es bestehen mehrere Möglichkeiten, die im Saldu dazu führen können, dass der Fonds "Reinvermögen" steigt:
• Die liquiden Mittel steigen
• Die Forderungen nehmen zu
• Das Sachvermögen erhöht sich
• Die Verbindlichkeiten sinken
Unterschied Unternehmen vs. Betrieb
Und Unternehmenszweck vs. Betriebszweck
Und Unternehmenszweck vs. Betriebszweck
Unternehmen = rechtliche Einheit (die juristische Person)
Betrieb = Teil des Unternehmens
Unternehmenszweck = Wertsteigerung des von dem Eigentümer eingesetzten Eigenkapitals
Betriebszweck = Produktion und Verkauf von Fahrrädern
Betrieb = Teil des Unternehmens
Unternehmenszweck = Wertsteigerung des von dem Eigentümer eingesetzten Eigenkapitals
Betriebszweck = Produktion und Verkauf von Fahrrädern
Kosten / Leistungen
Kosten = betriebsbedingter, bewerteter Güter- und Dienstleistungsverzehr einer Periode (bzw. betriebszweckbezogener Werteverzehr einer Periode)
Leistung = betrieblich bedingte, bewertete Entstehung von Gütern und Dienstleistungen einer Periode (bzw. betriebszweckbezogener Werteentstehung einer Periode)
Leistung = betrieblich bedingte, bewertete Entstehung von Gütern und Dienstleistungen einer Periode (bzw. betriebszweckbezogener Werteentstehung einer Periode)
Zusammenhang von Kosten und Leistungen
Leistungen => Zweck d. Unternehmung
Kosten => Mittel zum Zweck
=> Kosten und Leistungen fallend i.d.R. zeitgleich an.
Kosten => Mittel zum Zweck
=> Kosten und Leistungen fallend i.d.R. zeitgleich an.
Sonderfall Dividende (Auszahlung/Ausgabe/Aufwand/Kosten)
Die Zahlung der Dividende ist natürlich in voller Höhe eine Auszahlung.
Um eine Ausgabe, um Aufwand oder um Kosten handelt es sich hingegen nicht, da die Dividendenzahlung Gewinnverwendung und keine Güterbeschaffung/keinen Güterverzehr darstellt.
Um eine Ausgabe, um Aufwand oder um Kosten handelt es sich hingegen nicht, da die Dividendenzahlung Gewinnverwendung und keine Güterbeschaffung/keinen Güterverzehr darstellt.
Darlehen an den Prokuristen eines Unternehmens (Aufwand/Kosten?)
weder Aufwand noch Kosten (Zinsen sind anschließend neutrale Erträge, sofern es sich nicht um ein Kreditinstitut handelt)
Ausschüttung von Gewinnen an die Gesellschafter einer GmbH (Aufwand/Kosten?)
weder Aufwand noch Kosten
kalkulatorische Mieten (Gebäude im Eigentum des Unternehmens) (Aufwand/Kosten?)
kein Aufwand, aber Kosten (Zusatzkosten)
Beispiel für Auszahlung, nicht Ausgabe in der gleichen Periode
Begleichung einer Lieferantenverbindlichkeit in bar. Keine Ausgabe, da keine Güter und Dienstleistungen zugegangen sind; Beschaffungswert = 0, oder andere Argumentation: keine Veränderung des Fonds „Geldvermögen“.
Beispiel für Auszahlung = Ausgabe
Bareinkauf von Rohstoffen, da Änderung der Fonds „Liquide Mittel“ und „Geldvermögen“
Beispiel für Einzahlung, nicht Einnahme in der gleichen Periode
Wir empfangen eine Vorauszahlung für Produkte (Anzahlung vor Bezug)
Beispiel für Einnahme, nicht Einzahlung in der gleichen Periode
Zielverkauf von Produkten (d. h. auf Kredit)
Beispiel für Ausgabe, kein Aufwand
Kauf und Lagerung von Rohstoffen, die noch nicht verbraucht werden
Beispiel für Einnahme,kein Ertrag
Fertige Erzeugnisse werden zum Buchwert vom Lager verkauft Einnahme = Ertrag: Produktion und Verkauf von Ware (bar oder auf Kredit), die sofort geliefert wird
Beispiel für Aufwand, keine Kosten
Spenden für einen gemeinnützigen Verein, Kursverluste bei nicht betriebsnotwendigen Wertpapieren
Beispiel für Aufwand=Kosten(Normalfall)
Akkordlöhne, Verbrauch von Verpackungsmaterial
Beispiel für Kosten, kein Aufwand
Kalkulatorischer Unternehmerlohn, kalkulatorische Zinsen auf Eigenkapital
Beispiel für Ertrag, keine Leistung
Kursgewinne bei nicht betriebsnotwendigen Wertpapieren
Beispiel für Leistung, kein Ertrag
Forschungsergebnisse,Bewertungder betrieblichen Leistungen zu erwarteten höheren Marktpreisen
Bei einer Datenreise durchs Internet fischte der Programmierer eine Idee für das neue Programm auf, das er in Eigenentwicklung hergestellt hat. Die Kosten der Programmierung der selbsterstellen Software belaufen sich in etwa auf 50.000€ (Ertrag/Leistungen)
Selbsterstellte immaterielle Güter des Anlagevermögens sind in der Finanzbuchhaltung nicht aktivierungsfähig (HGB § 248 II). In der Kosten- und Leistungsrechnung werden diese Leistungen oft aber aus Zweckmäßigkeitsgründen angesetzt.
=> Zusatzleistungen i.H.v. 50.000 €. Ein marktorientierter Wertansatz ist auch denkbar.
=> Zusatzleistungen i.H.v. 50.000 €. Ein marktorientierter Wertansatz ist auch denkbar.
Das Geschäft läuft zur Zeit sehr gut. Es liegen wieder Fakturierungen i.H.v. 70.000 € vor. (Ertrag/Leistungen)
Fakturierungen sind Zweckertrag aus abgesetzten Gütern. Diese sind nach Art und Wert identisch mit Grundleistungen, die damit ebenfalls i. H. v. 70.000 € vorliegen.
Geben Sie 3 bedeutsame Differenzierungsmöglichkeiten von Kosten in Kostenarten an! + Def. von Kostenarten
Kostenarten: Kosten die hinsichtlich eines zugrunde gelegten Kriteriums die gleichen Merkmalsausprägungen besitzen.
1.) Diff. nach Art der verbrauchten Güter und DL (Kostenarten)
Unterscheidungen in Kostenartenhauptgruppen wie z.B. Personalkosten, Sachkosten, Energiekosten, Kapitalkosten.
2.) Diff. nach Zurechenbarkeit in einer Bezugsgröße (Einzeln vs. Gemeinkosten)
-> EK lassen sich direkt bzw. verursachungsgemäß zurechnen
-> GK lassen sich nur bedingt einzelnen betrieblichen Leistungen zuordnen.
-> Unechte GK:Ließen sich zuordnen, wäre allerdings unwirtschaftlich (Z.B.:Nägel, Nieten, ...)
3.) Diff. nach der Rehabilität (var. vs. fixe Kosten)
-> Fixe Kosten sind unabhängig von der Ausbringungsmenge konstant. (Z.B. Gehälter)
-> Sprungfixekosten: Nicht bel. teilbare Kosten Z.B. Maschinen kosten
-> Var. Kosten: Abhängig vom Grad d. Beschäftigung / Ausbringungsmenge
1.) Diff. nach Art der verbrauchten Güter und DL (Kostenarten)
Unterscheidungen in Kostenartenhauptgruppen wie z.B. Personalkosten, Sachkosten, Energiekosten, Kapitalkosten.
2.) Diff. nach Zurechenbarkeit in einer Bezugsgröße (Einzeln vs. Gemeinkosten)
-> EK lassen sich direkt bzw. verursachungsgemäß zurechnen
-> GK lassen sich nur bedingt einzelnen betrieblichen Leistungen zuordnen.
-> Unechte GK:Ließen sich zuordnen, wäre allerdings unwirtschaftlich (Z.B.:Nägel, Nieten, ...)
3.) Diff. nach der Rehabilität (var. vs. fixe Kosten)
-> Fixe Kosten sind unabhängig von der Ausbringungsmenge konstant. (Z.B. Gehälter)
-> Sprungfixekosten: Nicht bel. teilbare Kosten Z.B. Maschinen kosten
-> Var. Kosten: Abhängig vom Grad d. Beschäftigung / Ausbringungsmenge
Erläutern Sie 3 unterschiedliche Zurechnungsprinzipien für Kosten im Rahmen der Kostenrechnung.
1.Verursachungsprinzip
Einem Bezugsobjekt werden die Kosten zugerechnet, die von diesen verursacht werden
2.Durchschnittsprinzip
Kosten, die eigentlich mehreren Bezugsobjekten nach einem (willkürlichen) Schlüssel zugeordnet werden (z.B. Kostenträger Gemeinkosten durch Zuschläge auf Kostenträger Einzelkosten)
3.Kostentragfähigkeitsprinzip
Wue viele Kosten kann ein Produkt tragen?
Einem Bezugsobjekt werden die Kosten zugerechnet, die von diesen verursacht werden
2.Durchschnittsprinzip
Kosten, die eigentlich mehreren Bezugsobjekten nach einem (willkürlichen) Schlüssel zugeordnet werden (z.B. Kostenträger Gemeinkosten durch Zuschläge auf Kostenträger Einzelkosten)
3.Kostentragfähigkeitsprinzip
Wue viele Kosten kann ein Produkt tragen?
2.Tut
Aufgaben des internen Rechnungswesens
Aufgaben des internen Rechnungswesens
• Preise: Kalkulation, Beurteilung, z. B.
– Preisuntergrenzen (Verkauf)
– Preisobergrenzen (Einkauf)
– interne Verrechnungspreise
• Kontrolle der Wirtschaftlichkeit, z. B.
– Art angefallener Kosten (Kostenarten)
– Verantwortungsbereiche (Kostenstellen)
– Kosten erzeugter Produkte (Kostenträger)
– Kostenstrukturen
– Kostenplanung/Budgetierung, Soll/Ist
• Bewertung von Handlungsalternativen, z. B.
– Programm
– Auftrag
– Verfahren
• Erfolgsermittlung, -spaltung
– ganzer Betrieb
– einzelne Bereiche • Präsentation
– Rechtfertigung (z. B. von Preisen/Verlusten)
– Lug & Trug (z. B. zur Verhinderung von Personalabbau)
• Bestandsbewertung für Jahresabschluss
– Preisuntergrenzen (Verkauf)
– Preisobergrenzen (Einkauf)
– interne Verrechnungspreise
• Kontrolle der Wirtschaftlichkeit, z. B.
– Art angefallener Kosten (Kostenarten)
– Verantwortungsbereiche (Kostenstellen)
– Kosten erzeugter Produkte (Kostenträger)
– Kostenstrukturen
– Kostenplanung/Budgetierung, Soll/Ist
• Bewertung von Handlungsalternativen, z. B.
– Programm
– Auftrag
– Verfahren
• Erfolgsermittlung, -spaltung
– ganzer Betrieb
– einzelne Bereiche • Präsentation
– Rechtfertigung (z. B. von Preisen/Verlusten)
– Lug & Trug (z. B. zur Verhinderung von Personalabbau)
• Bestandsbewertung für Jahresabschluss
Aufgaben des externen Rechnungswesens
• Rechenschaftslegung/Information (Gläubiger, Eigner, Arbeitnehmer, Öffentlichkeit)
• Grundlage für die Bestimmung der Steuerschuld
• Dokumentation und Kontrolle für alle Interessenten, tangierten
Gruppen
• Unterstützung der Disposition (in engem Rahmen)
• Grundlage für die Bestimmung der Steuerschuld
• Dokumentation und Kontrolle für alle Interessenten, tangierten
Gruppen
• Unterstützung der Disposition (in engem Rahmen)
Unterschiede zwischen externem und internem ReWe
Ausrichtung
• nach innen (Kostenrechnung)
• nach außen (externes Rechnungswesen)
Ziele
• Kostenrechnung: Entscheidung
• Externes Rechungswesen: Rechenschaft folgend:
pagatorische/kalkulatorische Rechnungen
Rechtlicher Rahmen
• In der Kostenrechnung ist alles erlaubt, was Sinn macht: Das
Handeln wird nur durch seine Sinnhaftigkeit i.S. der Entscheidungsrelevanz von Kosteninformationen gelenkt. ("Denke!")
• Der "Gestaltungsfreiheit" des externen Rechnungswesens werden durch gesetzliche Vorschriften enge Grenzen gesetzt. ("Schlage im HGB nach!")
• nach innen (Kostenrechnung)
• nach außen (externes Rechnungswesen)
Ziele
• Kostenrechnung: Entscheidung
• Externes Rechungswesen: Rechenschaft folgend:
pagatorische/kalkulatorische Rechnungen
Rechtlicher Rahmen
• In der Kostenrechnung ist alles erlaubt, was Sinn macht: Das
Handeln wird nur durch seine Sinnhaftigkeit i.S. der Entscheidungsrelevanz von Kosteninformationen gelenkt. ("Denke!")
• Der "Gestaltungsfreiheit" des externen Rechnungswesens werden durch gesetzliche Vorschriften enge Grenzen gesetzt. ("Schlage im HGB nach!")
Datenzusammenhang zwischen internem und externem Rechnungswesen
• teilweise gemeinsame Datengrundlage (z. B. in weiten Teilen die Daten aus der Finanzbuchhaltung)
Tutorium
• Daten aus dem internen Rechnungswesen finden teilweise im externen Rechnungswesen Verwendung (z. B. bei der Bestandsbewertung)
• Daten aus dem externen Rechnungswesen haben teilweise Rückwirkungen auf das interne Rechnungswesen (z. B. Übernahme der handelsrechtlichen Abschreibungen in die Kostenrechnung)
Tutorium
• Daten aus dem internen Rechnungswesen finden teilweise im externen Rechnungswesen Verwendung (z. B. bei der Bestandsbewertung)
• Daten aus dem externen Rechnungswesen haben teilweise Rückwirkungen auf das interne Rechnungswesen (z. B. Übernahme der handelsrechtlichen Abschreibungen in die Kostenrechnung)
Überleitungsrechnung
• die Differenz zwischen dem Ergebnis des externen Rechnungswesens (Ertrag – Aufwand) und dem Ergebnis des internen Rechnungswesens (Leistung – Kosten) kann im Rahmen einer Überleitungsrechnung verdeutlicht werden
• dazu kann z. B. je Position der Gewinn- und Verlustrechnung ein Übergang zum kostenrechnerischen Ansatz vollzogen werden, indem je Aufwandsart die neutralen Aufwände abgezogen, die Zusatzkosten hinzuaddiert werden und die Aufwände um Anderskosten korrigiert werden, analog dazu kann auch mit den Ertragsarten verfahren werden
• zusätzlich können die Abweichungen noch kommentiert werden, sodass die unterschiedlichen Ergebnisse im externen und internen Rechnungswesen nachvollziehbar werden
• dazu kann z. B. je Position der Gewinn- und Verlustrechnung ein Übergang zum kostenrechnerischen Ansatz vollzogen werden, indem je Aufwandsart die neutralen Aufwände abgezogen, die Zusatzkosten hinzuaddiert werden und die Aufwände um Anderskosten korrigiert werden, analog dazu kann auch mit den Ertragsarten verfahren werden
• zusätzlich können die Abweichungen noch kommentiert werden, sodass die unterschiedlichen Ergebnisse im externen und internen Rechnungswesen nachvollziehbar werden
Charakteristika von Einzel- und Gemeinkosten
Gliederung nach der Zurechenbarkeit auf einzelne betrachtete Objekte (z. B. Produkte) und Art der Verrechnung in der Kostenrechnung.
Def. (EK, direkte Kosten)
• direkt den betrachteten Bezugsobjekten zurechenbar; durch diese verursacht
• genügen in hohem Maße dem Verursachungsprinzip
Tutorium
• werden unmittelbar aus der Kostenartenrechnung ohne Durchlaufen der Kostenstellenrechnung auf die Kostenträger weiter verrechnet z. B. Materialkosten, Stuhlbeine für Stuhl
• genügen in hohem Maße dem Verursachungsprinzip
Tutorium
• werden unmittelbar aus der Kostenartenrechnung ohne Durchlaufen der Kostenstellenrechnung auf die Kostenträger weiter verrechnet z. B. Materialkosten, Stuhlbeine für Stuhl
Def. Gemeinkosten (GK)
• nur indirekt dem Kostenträger zurechenbar („Kostenträger- Gemeinkosten“)
• Verursachungsprinzip nur schwer bzw. bei echten Gemeinkosten gar nicht einzuhalten, da Kosten nicht von einer Bezugsobjekteinheit allein verursacht werden, sondern von mehreren gemeinsam
• unechte GK sind EK, die aus Wirtschaftlichkeitsgründen als GK behandelt werden (z.B. Nägel/Leim)
• abrechnungstechnisch werden die GK über die Kostenstellen geleitet und mit Hilfe von Bezugs-/Schlüsselgrößen auf die Kostenträger verteilt
• Beispiele für Gemeinkosten: Versicherungsprämien, Vorstandsgehälter
Beachte:
Bezugsobjekte in der Bezugsobjekthierarchie müssen zur korrekten Klassifikation angegeben werden, z. B. Kostenträger-EK/GK, Kostenstellen- EK/GK, Perioden-EK/GK!
• Verursachungsprinzip nur schwer bzw. bei echten Gemeinkosten gar nicht einzuhalten, da Kosten nicht von einer Bezugsobjekteinheit allein verursacht werden, sondern von mehreren gemeinsam
• unechte GK sind EK, die aus Wirtschaftlichkeitsgründen als GK behandelt werden (z.B. Nägel/Leim)
• abrechnungstechnisch werden die GK über die Kostenstellen geleitet und mit Hilfe von Bezugs-/Schlüsselgrößen auf die Kostenträger verteilt
• Beispiele für Gemeinkosten: Versicherungsprämien, Vorstandsgehälter
Beachte:
Bezugsobjekte in der Bezugsobjekthierarchie müssen zur korrekten Klassifikation angegeben werden, z. B. Kostenträger-EK/GK, Kostenstellen- EK/GK, Perioden-EK/GK!
Charakteristika Variabler und fixer Kosten
Gliederung der Kosten nach Art ihres Verhaltens bei
Beschäftigungsänderungen
Definition: Beschäftigung = Leistungsmenge (Ausbringung)
(üblicherweise unterstellter Kosteneinflussfaktor)
• EK sind in aller Regel bei korrekter Angabe von Einflussgröße und Bezugsobjekt (Identität) variabel. Ausnahme: Sondereinzelkosten der Fertigung, z. B. Kosten für eine spezielle Backform, mit der mehrere (gleiche) Kuchen gebacken werden.
Beachte auch Fristigkeit: z. B. Löhne und Gehälter sind innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist natürlich auch dann fix, wenn sie einem Produkt als Einzelkosten zurechenbar sind und sofern der Betrachtungszeitraum kürzer ist als die Kündigungsfrist.
• GK können variabel und/oder fix sein.
Beschäftigungsänderungen
Definition: Beschäftigung = Leistungsmenge (Ausbringung)
(üblicherweise unterstellter Kosteneinflussfaktor)
• EK sind in aller Regel bei korrekter Angabe von Einflussgröße und Bezugsobjekt (Identität) variabel. Ausnahme: Sondereinzelkosten der Fertigung, z. B. Kosten für eine spezielle Backform, mit der mehrere (gleiche) Kuchen gebacken werden.
Beachte auch Fristigkeit: z. B. Löhne und Gehälter sind innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist natürlich auch dann fix, wenn sie einem Produkt als Einzelkosten zurechenbar sind und sofern der Betrachtungszeitraum kürzer ist als die Kündigungsfrist.
• GK können variabel und/oder fix sein.
Def. Fixer und Variabler Kosten
Fixe Kosten (1)
Ändern sich bei Veränderung der Beschäftigung nicht
Variable Kosten
Ändern sich bei Veränderung der Beschäftigung z. B.
(2) proportional (linear)
(3) degressiv fallend
(4) progressiv steigend
(5) Sonderfall/Grenzfall: sprungfixe Kosten
Ändern sich bei Veränderung der Beschäftigung nicht
Variable Kosten
Ändern sich bei Veränderung der Beschäftigung z. B.
(2) proportional (linear)
(3) degressiv fallend
(4) progressiv steigend
(5) Sonderfall/Grenzfall: sprungfixe Kosten
Kostenträger
Eine kurzfristige Erfolgsrechnung kann nach mehrere Dimensionen erfolgen, wobei diese Kombiniert werden können und auch abstrakt als Kostenträger definieren.
Im Gegensatz zur Kostenarten- und Stellenrechnung handelt es sich hierbei um einen Bestandteil der Kostenrechnung.
In einem Versicherungsunternehmen würde z.B. die Kombination der zwei Sparten Privatkunden und Firmenkunden einen Kostenträger darstellen.
Im Gegensatz zur Kostenarten- und Stellenrechnung handelt es sich hierbei um einen Bestandteil der Kostenrechnung.
In einem Versicherungsunternehmen würde z.B. die Kombination der zwei Sparten Privatkunden und Firmenkunden einen Kostenträger darstellen.
Def. Kostenstellen
Die Orte der Kostenentstehung werden als Kostenstellen bezeichnet.
Sind Vorstandsgehälter EK oder GK?
EK, wenn Zurechnung zur Kostenstelle Vorstand und
Gemeinkosten wenn Kostenträger Möbel.
Gemeinkosten wenn Kostenträger Möbel.
Personalkosten für Mitarbeiter in der Abteilung Fertigung (= Fertigungskostenstelle) (EK/GK und welche KST/Kostenträger)
EK KST Fertigung.
Def. Deckungsbeitrag
Der Deckungsbeitrag (engl. contribution margin) ist in der Kosten- und Leistungsrechnung die Differenz zwischen den erzielten Erlösen (Umsatz) und den variablen Kosten. Es handelt sich also um den Betrag, der zur Deckung der Fixkosten zur Verfügung steht. Der Deckungsbeitrag kann sowohl auf die Gesamtmenge (DB) eines Produktes bezogen sein, als auch auf eine Mengeneinheit (db) (Stückgröße).
Daher auch: Gewinn = Gesamt-Deckungsbeitrag – fixe Kosten
Daher auch: Gewinn = Gesamt-Deckungsbeitrag – fixe Kosten
Sollte man Produkte mit einem negativen Deckungsbeitrag mit in die Betrachtung ziehen?
Nein.
Tags:
Quelle: Tut 2 Afg.4
Quelle: Tut 2 Afg.4
Allgemeine Formel für den Stück Deckungsbeitrag
Tags:
Quelle: Tut 2 Afg.4
Quelle: Tut 2 Afg.4
Tags:
Quelle: Tut 2 Afg.4
Quelle: Tut 2 Afg.4
Wertmässige Kosten
Wertmäßige Kosten des Engpassfaktors: = Grenzausgabe + Opportunitätskosten (Grenzgewinn)
Der Grenzgewinn ergibt aus dem relativen Stück-Deckungsbeitrag des letzten nicht voll ausgeschöpften Produktes des Produktionsplanes.
Achtung wenn es um die Aufstellung eines PP mittels Wertmässige Kosten geht, bestehen die Wertmässigen kosten aus PK * Preis des Rohstoffes
Die wertmässigen Gesamtkosten sind kv* + wertm. Kosten • PK
Der Grenzgewinn ergibt aus dem relativen Stück-Deckungsbeitrag des letzten nicht voll ausgeschöpften Produktes des Produktionsplanes.
Achtung wenn es um die Aufstellung eines PP mittels Wertmässige Kosten geht, bestehen die Wertmässigen kosten aus PK * Preis des Rohstoffes
Die wertmässigen Gesamtkosten sind kv* + wertm. Kosten • PK
Tags:
Quelle: Tut 2. Afg. 4
Quelle: Tut 2. Afg. 4
Erstellen eines Optimalen Produktionsplanes
1.Bestimmen ob Engpass vorliegt, mittel Produktionsmenge*Produktionskoeffizient (summiert).
Hierbei natürlich nur Produkte mit einem positiven DB mit einbeziehen.
2.Rel. Stückdeckungsbeitrag ermitteln (DB/PK)
3.Rang der zu Produkte nach Produktionskoeffizient
4.Wertmäßige Kosten: = Grenzausgabe + Opportunitätskosten (Grenzgewinn)
Der Grenzgewinn ergibt sich aus dem relativen Stück-Deckungsbeitrag des Produktes, was mit einer Einheit mehr des Rohstoffes produziert worden wäre.
Hierbei natürlich nur Produkte mit einem positiven DB mit einbeziehen.
2.Rel. Stückdeckungsbeitrag ermitteln (DB/PK)
3.Rang der zu Produkte nach Produktionskoeffizient
4.Wertmäßige Kosten: = Grenzausgabe + Opportunitätskosten (Grenzgewinn)
Der Grenzgewinn ergibt sich aus dem relativen Stück-Deckungsbeitrag des Produktes, was mit einer Einheit mehr des Rohstoffes produziert worden wäre.
Erstellen eines optimalen Produktionsplans anhand der wertmässigen Gesamtkosten
Dazu benötigt: Der wertmässige Stück-DB (=p - wermässige Gesamtkosten)
wert. Gesamtkosten = kv + wertm. Kosten • PK
wert. Gesamtkosten = kv + wertm. Kosten • PK
Tags:
Quelle: Tut 2 Afg.4
Quelle: Tut 2 Afg.4
Wertmässige Kosten je Faktoreinheit eines Rohstoffes R
= Grenzgewinn + Grenzausgabe
Grenzgewinn = relativer Stück-Deckungsbeitrag des ersten Erzeugnisses, welches im Opt. Produktionsplan nicht mit max. Menge produziert werden konnte.
Grenzausgabe = Variable Faktoreinheit des Rohstoffes je Faktoreinheit.
Grenzgewinn = relativer Stück-Deckungsbeitrag des ersten Erzeugnisses, welches im Opt. Produktionsplan nicht mit max. Menge produziert werden konnte.
Grenzausgabe = Variable Faktoreinheit des Rohstoffes je Faktoreinheit.
Gewinnermittlung mittels DB und Fixkosten
Gewinn = Gesamt-Deckungsbeitrag – fixe Kosten
Da DB = P-kv
Da DB = P-kv
Wenn mehrere Produktionskoeefizienten vorhanden sind, welchen wählt man zur ermittlung des relativen Stück DB aus?
Den, welcher den Engpassfaktor widerspiegelt.
Wozu setzt man kalkulatorische Löhne an?
Kalkulatorischer Unternehmerlohn wird in Einzelunternehmen und Personengesellschaften verrechnet, die von den Inhabern geleitet werden. Hierdurch wird versucht, eine Vergleichbarkeit zur Kostensituation in Kapitalgesellschaften herzustellen.
Zu welchen Betrag sollte man Kalkulatorische Kosten ansetzten?
Die Höhe des Unternehmerlohns resultiert aus dem Opportunitätsgedanken. Eine erste Ausgangsbasis zur Bemessung der kalkulatorischen Kosten könnte die Überlegung bieten, wie hoch das Gehalt des Unternehmers wäre, wenn dieser als Manager in einer anderen Unternehmung in vergleichbar Position tätig wäre.
Eine alternative Bewertung könnte aus der Frage resultieren, wie hoch das Gehalt eines Dritten sein müsste, der als Manager in der betrachteten Unternehmung in einem ähnlichen Leistungsfeld arbeiten würde.
Bei gleicher Qualifikation und vollständiger Arbeitsmarkttransparenz und Abwesenheit von persönlichen Präferenzen müssten beide Ansätze gleiche Ergebnisse aufweisen.
Die Wahl des Wertansatzes hängt davon ab, ob als Standort der Betrachtung die Unternehmung (der Betrieb) oder aber der Unternehmer genommen wird. Aus Unternehmenssicht wäre das Gehalt eines Dritten anzusetzen, aus der persönlichen Sicht des Unternehmers dagegen das Gehalt, das dieser bei einer anderen Unternehmung beziehen würde.
Eine alternative Bewertung könnte aus der Frage resultieren, wie hoch das Gehalt eines Dritten sein müsste, der als Manager in der betrachteten Unternehmung in einem ähnlichen Leistungsfeld arbeiten würde.
Bei gleicher Qualifikation und vollständiger Arbeitsmarkttransparenz und Abwesenheit von persönlichen Präferenzen müssten beide Ansätze gleiche Ergebnisse aufweisen.
Die Wahl des Wertansatzes hängt davon ab, ob als Standort der Betrachtung die Unternehmung (der Betrieb) oder aber der Unternehmer genommen wird. Aus Unternehmenssicht wäre das Gehalt eines Dritten anzusetzen, aus der persönlichen Sicht des Unternehmers dagegen das Gehalt, das dieser bei einer anderen Unternehmung beziehen würde.
Sonstige Aspekte, die bei einer Stilllegungsentscheidung beachtet werden sollten
• Wiedereinstellung der Arbeiter bei Wiedereröffnung noch möglich? (Fachkräfte?)
• Imagewirkungen für Unternehmen?
• Verbund-/Sortimenteffekte Produkt?
• Kosten der Stilllegung?
• Verfall von Maschinen, Anlagen, Gebäuden?
• Personal (Sozialplan o.ä.)
• Widerstände gegen Entlassungen?
• Gewerkschaften, Betriebsrat, Öffentlichkeit
Entscheidung über Stilllegung nur aufgrund vorliegender Daten der Kostenrechnung nicht möglich!
• Imagewirkungen für Unternehmen?
• Verbund-/Sortimenteffekte Produkt?
• Kosten der Stilllegung?
• Verfall von Maschinen, Anlagen, Gebäuden?
• Personal (Sozialplan o.ä.)
• Widerstände gegen Entlassungen?
• Gewerkschaften, Betriebsrat, Öffentlichkeit
Entscheidung über Stilllegung nur aufgrund vorliegender Daten der Kostenrechnung nicht möglich!
Restwertansatz in der Kostenrechnung?
Intern, sofern nicht explizit gefordert, kein Ansatz zu Wiederbeschaffungswert.
Automatischer Wechsel von Geometrisch Degressiv auf Linear
Nein, es wird gefordert, wenn notwendig.
SinnhaftigkeitprogressiverAbschreibungen
progressive Abschreibung = steigende Abschreibungsbeträge
• Sinnvoll nur für Vermögensgegenstände, bei denen der Wertverlauf entsprechend ist.
• z. B. Anlagen, die erst allmählich in ihre volle Nutzung herein- wachsen (Großkraftwerke, Verkehrsunternehmen, Gasleitungen, Weinberge!).
• Sinnvoll nur für Vermögensgegenstände, bei denen der Wertverlauf entsprechend ist.
• z. B. Anlagen, die erst allmählich in ihre volle Nutzung herein- wachsen (Großkraftwerke, Verkehrsunternehmen, Gasleitungen, Weinberge!).
Ermitteln von Var. und Fixen Kosten mittels der Gesamtkosten und der Verkaufsmenge von 2 Perioden
Gesamtkosten P2-P1 /
Verkaufsmenge P2-P1
= Var. Kosten
Gesamtkosten Pi - Var. Kosten = Fixkosten.
Verkaufsmenge P2-P1
= Var. Kosten
Gesamtkosten Pi - Var. Kosten = Fixkosten.
Erklärungsansätze für Rabatte
Aus bestimmten Motiven heraus, nimmt man evtl. Verluste in Kauf:
• Kundengewinnung
• Verdrängung anderer Wettbewerber
• Hoffnung auf Folgeaufträge
Wenn man unterstellt, dass sich der Auftrag für die Druckerei immer noch lohnt (kein reines Preisdumping) kommen weiter in Betracht:
• das 1. Angebot war bewusst überteuert (Preiskalkulation unabhängig von Kosten), sodass evtl. ganz andere Kostenstrukturen vorherrschen
• der Gewinnzuschlag ist viel zu niedrig eingeschätzt worden
• die kurzfristige Preisuntergrenze liegt bei nicht ausgelasteten Kapazitäten bei den variablen Kosten -> diese sind trotz Rabatte gedeckt; die relevanten Kosten sind nur die Auftragseinzelkosten, also die durch den Zusatzauftrag zusätzlich verursachten Kosten, insofern sind alle Gemeinkosten (sowohl fix als auch variabel) für die Preisuntergrenzenfestlegung irrelevant
• Kundengewinnung
• Verdrängung anderer Wettbewerber
• Hoffnung auf Folgeaufträge
Wenn man unterstellt, dass sich der Auftrag für die Druckerei immer noch lohnt (kein reines Preisdumping) kommen weiter in Betracht:
• das 1. Angebot war bewusst überteuert (Preiskalkulation unabhängig von Kosten), sodass evtl. ganz andere Kostenstrukturen vorherrschen
• der Gewinnzuschlag ist viel zu niedrig eingeschätzt worden
• die kurzfristige Preisuntergrenze liegt bei nicht ausgelasteten Kapazitäten bei den variablen Kosten -> diese sind trotz Rabatte gedeckt; die relevanten Kosten sind nur die Auftragseinzelkosten, also die durch den Zusatzauftrag zusätzlich verursachten Kosten, insofern sind alle Gemeinkosten (sowohl fix als auch variabel) für die Preisuntergrenzenfestlegung irrelevant
Berechnung von Verrechnungssätzen mittels mathematischen Verfahren (Stufenleiterverfahren)
Insgesamt erstellte Leistung * q1 = Primäre Kosten + Empfangene Leistung * q1 + ... + Empfangene Leistung* qi
Wieso ist ein Lösungsansatz mit Mathematischen Verfahren beim Stufenleiterverfahren möglich?
Keine wechselseitigen Leistungsverflechtungen, daher keine simultane Lösung erforderlich.
Welche Bedingungen sollten Kosten erfüllen, die als Zuschlagsbasis dienen?
1.Bezug zu Kosen, die verteilt werden sollen.
2.Kosten müssen bereits den Produkten zugeordnet sein.
2.Kosten müssen bereits den Produkten zugeordnet sein.
Ablehnen eines Auftrages, wenn die Selbstkosten höher sind als der Absatzpreis des Auftrages?
Es kommt darauf an, ob in den Selbstkosten Fixkostenanteile enthalten sind! Falls die Selbstkosten ausschl. variable Kosten darstellen, läge der Absatzpreis unter der Preisuntergrenze und der Auftrag wäre unter kostenrechnerischen Aspekten abzulehnen. Es kann davon ausgegangen
werden, dass ein Großteil der Gemeinkosten Fixkosten sind.
werden, dass ein Großteil der Gemeinkosten Fixkosten sind.
Welche Verwendung haben die Kosteninformationen für die unternehmerische Preisbestimmung
Die Kostenrechnung liefert lediglich relevante Informationen zur Bestimmung von Preisuntergrenzen und damit zur Preisbeurteilung. Zur Kalkulation eines Marktpreises („Preisbestimmung“) sind Marktinformationen bezüglich des vermuteten Nachfrageverhaltens der Kunden und der Reaktionen eventueller Konkurrenten zu berücksichtigen.
In Sonderfällen sind Kosten aber auch für die Kalkulation von Preisen heranzuziehen, beispielsweise wenn es darum geht, Preiserhöhungen mit dem Hinweis auf eingetretene Kostenerhöhungen zu begründen. Die Zurechnung der Kosten erfolgt dann auf Basis des Akzeptanzprinzips. Derartige Preisargumentationen dienen letztlich der Beeinflussung der Nachfrage des Kunden.
Kosten zur Preisermittlung sind ebenfalls für die Kalkulation öffentlicher Aufträge notwendig, falls für Güter, die der Staat nachfragt, kein Marktpreis existiert.
Wenn bei Preiskalkulationen schematisch auf die Selbstkosten der gewünschte Gewinn prozentual aufgeschlagen wird, wird bei der Preisbestimmung das Optimum verfehlt.
Generell gilt, dass bei einer schematischen Orientierung der Preisbestimmung an den vollen Selbstkosten die Gefahr besteht, dass sich die Unternehmung bei Nachfrageschwankungen aus dem Markt herauskalkuliert.
In Sonderfällen sind Kosten aber auch für die Kalkulation von Preisen heranzuziehen, beispielsweise wenn es darum geht, Preiserhöhungen mit dem Hinweis auf eingetretene Kostenerhöhungen zu begründen. Die Zurechnung der Kosten erfolgt dann auf Basis des Akzeptanzprinzips. Derartige Preisargumentationen dienen letztlich der Beeinflussung der Nachfrage des Kunden.
Kosten zur Preisermittlung sind ebenfalls für die Kalkulation öffentlicher Aufträge notwendig, falls für Güter, die der Staat nachfragt, kein Marktpreis existiert.
Wenn bei Preiskalkulationen schematisch auf die Selbstkosten der gewünschte Gewinn prozentual aufgeschlagen wird, wird bei der Preisbestimmung das Optimum verfehlt.
Generell gilt, dass bei einer schematischen Orientierung der Preisbestimmung an den vollen Selbstkosten die Gefahr besteht, dass sich die Unternehmung bei Nachfrageschwankungen aus dem Markt herauskalkuliert.
Worauf fällt der Zuschlagssatz der Verwaltung und Vertriebskosten bei der Selbstkosten Ermittlung?
Auf die HK
Verbrauchsabweichung
Verbrauchsabweichung = Ist-Kosten – Soll-Kosten (jeweils bei Ist-Beschäftigung)
Die Verbrauchsabweichung gibt die Mehrkosten an, die dadurch entstehen, dass der tatsächliche Verbrauch über dem wirtschaftlichen Verbrauch (dem „Soll“) liegt. Der Unterschied zwischen den Ist- und den Soll-Kosten ist somit auf Unwirtschaftlichkeiten zurückzuführen und vom Kostenstellen- leiter zu verantworten.
Die Verbrauchsabweichung gibt die Mehrkosten an, die dadurch entstehen, dass der tatsächliche Verbrauch über dem wirtschaftlichen Verbrauch (dem „Soll“) liegt. Der Unterschied zwischen den Ist- und den Soll-Kosten ist somit auf Unwirtschaftlichkeiten zurückzuführen und vom Kostenstellen- leiter zu verantworten.
Beschäftigungsabweichung
Beschäftigungsabweichung = Soll-Kosten – verrechnete Plan-Kosten (jeweils bei Ist-Beschäftigung)
Die Beschäftigungsabweichung resultiert daraus, dass bei einer Auslastung, die niedriger ist als die Planbeschäftigung, ein Teil der fixen Kosten nicht verrechnet wird.
Die Beschäftigungsabweichung resultiert daraus, dass bei einer Auslastung, die niedriger ist als die Planbeschäftigung, ein Teil der fixen Kosten nicht verrechnet wird.
Soll-Kosten-Funktion
= fixe Plan-Kosten + variable Plan-Kosten * ( Ist-Beschäftigung / Plan - Beschäftigung)
= fixe Plan-Kosten + Variable Plan-Kosten * Beschäftigungsgrad
= + *
Variable Plan-Kosten heißt hier die ges. Var. Kosten.
Alternativ ist es auch möglich, bei Variablen Plan-STÜCK-Kosten, den Term nur mit Xi zu multiplizieren.
= +
In die Soll-Kosten-Funktion wird dann die IST-Beschäftigung eingetragen.
= fixe Plan-Kosten + Variable Plan-Kosten * Beschäftigungsgrad
= + *
Variable Plan-Kosten heißt hier die ges. Var. Kosten.
Alternativ ist es auch möglich, bei Variablen Plan-STÜCK-Kosten, den Term nur mit Xi zu multiplizieren.
= +
In die Soll-Kosten-Funktion wird dann die IST-Beschäftigung eingetragen.
Ver.-Kosten-Funktion
Plankosten / Planbeschäftigung * ist beschäftigung
Plankosten / Planbeschäftigung = Plankostenverrrechnungssatz
Plankosten / Planbeschäftigung = Plankostenverrrechnungssatz
Formen der Plankostenrechnung und ihre unterschiede
starre Plankostenrechnung
flexible Plankostenrechnung
- auf Vollkostenbasis
- auf Grenzkostenbasis
• starre Plankostenrechnung nimmt Fixkosten nicht zur Kenntnis
• bei der flexiblen Plankostenrechnung werden fixe Kosten
berücksichtigt/zur Kenntnis genommen
• im Gegensatz zur flexiblen Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis werden bei der flexiblen Plankostenrechnung auf Grenzkostenbasis nicht alle, sondern nur die variablen Kosten betrachtet
flexible Plankostenrechnung
- auf Vollkostenbasis
- auf Grenzkostenbasis
• starre Plankostenrechnung nimmt Fixkosten nicht zur Kenntnis
• bei der flexiblen Plankostenrechnung werden fixe Kosten
berücksichtigt/zur Kenntnis genommen
• im Gegensatz zur flexiblen Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis werden bei der flexiblen Plankostenrechnung auf Grenzkostenbasis nicht alle, sondern nur die variablen Kosten betrachtet
Was versteht man unter einem Jahresabschluss?
Jahresabschluss = Formalisierter, gesetzlich geregelter Rechenschaftsbericht der Unternehmensleitung über ein abgelaufenes Geschäftsjahr.
Bilanz:
• Darstellung der V ermögenslage, absolute&strukturelle Vermögensänderungen
• Zweifache Zusammenstellung betrieblicher Werte:
=> Aktivseite: Vermögensgegenstände, Kapitalverwendung
=> Passivseite: Quellen betrieblicher Mittel, Kapitalherkunft
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV):
• Darstellung der Ertragslage, absolute Vermögensänderungen • Feststellung des Erfolgs als Saldo von Aufwendungen und Erträgen
• Entstehungsursachen des (Perioden-)erfolgs
Zusammenhang zwischen Bilanz- und GuV:
• Saldenidentität
Bedeutung:
• Rechentechnisches Modell des Unternehmens
Ziel:
• Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz:
• Darstellung der V ermögenslage, absolute&strukturelle Vermögensänderungen
• Zweifache Zusammenstellung betrieblicher Werte:
=> Aktivseite: Vermögensgegenstände, Kapitalverwendung
=> Passivseite: Quellen betrieblicher Mittel, Kapitalherkunft
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV):
• Darstellung der Ertragslage, absolute Vermögensänderungen • Feststellung des Erfolgs als Saldo von Aufwendungen und Erträgen
• Entstehungsursachen des (Perioden-)erfolgs
Zusammenhang zwischen Bilanz- und GuV:
• Saldenidentität
Bedeutung:
• Rechentechnisches Modell des Unternehmens
Ziel:
• Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Welche Personen sind handelsrechtlich zur jährlichen Aufstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet, und auf welchen gesetzlichen Vorschriften beruht diese Pflicht?
• Jeder Kaufmann ist gem. § 242 I, II HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet.
• Aufstellung von Bilanz und GuV
• Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften müssen zusätzlich Anhang (§ 264 I HGB) und Lagebericht (§ 289 HGB) erstellen
• Lagebericht ist jedoch nicht Bestandteil des Jahresabschlusses • Aufstellung zu Beginn des Handelsgewerbes und zum Ende eines
Geschäftsjahres
• Aufstellung von Bilanz und GuV
• Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften müssen zusätzlich Anhang (§ 264 I HGB) und Lagebericht (§ 289 HGB) erstellen
• Lagebericht ist jedoch nicht Bestandteil des Jahresabschlusses • Aufstellung zu Beginn des Handelsgewerbes und zum Ende eines
Geschäftsjahres
Skizzieren Sie das Zwecksystem des Jahresabschlusses
Elemente
• Dokumentation
• Rechenschaft
• Kapitalerhaltung
Dokumentation
• Vollständige Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle als Grundlage der Abschlusserstellung
• Prävention gegen Unterschlagungen o.ä. durch Nachprüfbarkeit mit Aufzeichnungen
Rechenschaft
• Vermittlung eines Bilds der tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 II HGB)
• Rechenschaft über Verwendung der anvertrauten Mittel (insbesondere bei Trennung von Management und Unternehmenseigentum von Bedeutung)
Kapitalerhaltung
• Erhaltung des Unternehmens als Quelle von Zahlungen (für Gläubiger und Anteilseigner aber auch Arbeitnehmer)
• Kapitalerhaltung durch Informationen durch Ermittlung des Jahresüberschusses: Ausschüttung über Jahresüberschuss bedeutet Kapitalverminderung
• Kapitalerhaltung durch Ausschüttungsregeln: bei Kapitalgesellschaften zusätzlich explizite Regelungen bzgl. der Ausschüttung
Beziehungen im Zwecksystem
• Dokumentation bildet Basis für Erfüllung der Jahresabschlusszwecke
• Jahresabschlusszwecke repräsentieren divergierende Interessen der verschiedenen Anspruchsgruppen
• Kein eindeutiger Vorrang eines der Jahresabschlusszwecke Kapitalerhaltung und Rechenschaft zu erkennen
• Mangelnder Vorrang eines Zwecks entspringt Intention des Gesetzgebers nach Interessenausgleich
=> Relativer Schutz aller Adressaten
• Dokumentation
• Rechenschaft
• Kapitalerhaltung
Dokumentation
• Vollständige Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle als Grundlage der Abschlusserstellung
• Prävention gegen Unterschlagungen o.ä. durch Nachprüfbarkeit mit Aufzeichnungen
Rechenschaft
• Vermittlung eines Bilds der tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 II HGB)
• Rechenschaft über Verwendung der anvertrauten Mittel (insbesondere bei Trennung von Management und Unternehmenseigentum von Bedeutung)
Kapitalerhaltung
• Erhaltung des Unternehmens als Quelle von Zahlungen (für Gläubiger und Anteilseigner aber auch Arbeitnehmer)
• Kapitalerhaltung durch Informationen durch Ermittlung des Jahresüberschusses: Ausschüttung über Jahresüberschuss bedeutet Kapitalverminderung
• Kapitalerhaltung durch Ausschüttungsregeln: bei Kapitalgesellschaften zusätzlich explizite Regelungen bzgl. der Ausschüttung
Beziehungen im Zwecksystem
• Dokumentation bildet Basis für Erfüllung der Jahresabschlusszwecke
• Jahresabschlusszwecke repräsentieren divergierende Interessen der verschiedenen Anspruchsgruppen
• Kein eindeutiger Vorrang eines der Jahresabschlusszwecke Kapitalerhaltung und Rechenschaft zu erkennen
• Mangelnder Vorrang eines Zwecks entspringt Intention des Gesetzgebers nach Interessenausgleich
=> Relativer Schutz aller Adressaten
Nennen Sie Personen bzw. Gruppen, die ein Interesse an den Informationen des Jahresabschlusses besitzen.
Nennen Sie Gründe für deren Interesse.
Nennen Sie Gründe für deren Interesse.
Anteilseigner
-> Entwicklung (Verzinsung und Sicherheit) ihrer Investition
Gläubiger
-> Sicherheit der Rückzahlung von gewährten Krediten
Konkurrenten
-> Lage des Konkurrenten, evtl. Ableitung von Maßnahmen aus JA- Informationen (z.B. Preiskampf)
Lieferanten, Kunden
-> Perspektive und Sicherheit der Geschäftsbeziehungen
Staat
-> Steuereinnahmen
Arbeitnehmer
-> Sicherheit des Arbeitsplatzes
-> Entwicklung (Verzinsung und Sicherheit) ihrer Investition
Gläubiger
-> Sicherheit der Rückzahlung von gewährten Krediten
Konkurrenten
-> Lage des Konkurrenten, evtl. Ableitung von Maßnahmen aus JA- Informationen (z.B. Preiskampf)
Lieferanten, Kunden
-> Perspektive und Sicherheit der Geschäftsbeziehungen
Staat
-> Steuereinnahmen
Arbeitnehmer
-> Sicherheit des Arbeitsplatzes
Intressenkonflikt zwischen Staat und Gesellschafter
Staat -> möglichst hohe Steuern
Gesellschafter -> Gewinn im Unternehmen belassen
Gesellschafter -> Gewinn im Unternehmen belassen
Erläutern Sie, was mit dem Begriff der Grundsätzen der Ordnungsgemäßen Buchführung gemeint ist.
• GoB: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung
• Regeln über Form und Inhalt des Jahresabschlusses, die für alle Kaufleute verbindlich sind (§§ 243, 264 HGB)
• Auch Steuerrecht und andere Gesetze verweisen auf GoB.
• Zwingende Rechtssätze bezüglich Form und Inhalt der Erfassung der Geschäftsvorfälle in der Buchhaltung und ihrer Zusammenstellung und Darstellung im Jahresabschluss.
• Im Gesetz explizit formulierte (= kodifizierte) GoB sowie nicht kodifizierte GoB
• Regeln über Form und Inhalt des Jahresabschlusses, die für alle Kaufleute verbindlich sind (§§ 243, 264 HGB)
• Auch Steuerrecht und andere Gesetze verweisen auf GoB.
• Zwingende Rechtssätze bezüglich Form und Inhalt der Erfassung der Geschäftsvorfälle in der Buchhaltung und ihrer Zusammenstellung und Darstellung im Jahresabschluss.
• Im Gesetz explizit formulierte (= kodifizierte) GoB sowie nicht kodifizierte GoB
Welchen Zweck verfolgt der Gesetzgeber mit seiner Forderung nach der Befolgung der GoB?
• Gesetzliche Regelungen sind nicht in der Lage umfassende und abschließende Regelung aller mögliche Einzelfälle zu gewährleisten
=> Einbeziehung von GoB als allgemein anerkannten Regeln bzgl. Buchführung und Jahresabschluss sichert adäquate Berücksichtigung aller Einzelfälle
+ Auslegung spezifischer Gesetzesregelungen
+ Bringt nötige Flexibilität in ansonsten starres Gesetzeswerk um mit neuen Entwicklungen auch bei der handelsrechtlichen Berücksichtigung Schritt zu halten
=> Einbeziehung von GoB als allgemein anerkannten Regeln bzgl. Buchführung und Jahresabschluss sichert adäquate Berücksichtigung aller Einzelfälle
+ Auslegung spezifischer Gesetzesregelungen
+ Bringt nötige Flexibilität in ansonsten starres Gesetzeswerk um mit neuen Entwicklungen auch bei der handelsrechtlichen Berücksichtigung Schritt zu halten
Zeigen Sie Möglichkeiten der Gewinnung von GOB auf
1. Induktion
• Ableitung von allgemeinen Regeln aus Einzelfällen
• Ansichten ordentlicher und ehrenwerter Kaufleute
• Produkt kaufm. Gepflogenheiten, Handelsbräuche
2. Deduktion
• Ableitung aus Zwecken des Jahresabschlusses (handelsrechtlich oder betriebswirtschaftlich)
3. Hermeneutik
• = die (das Gesetz) verstehende ganzheitliche Methode
• Juristische Methode, die auf Auslegung der Gesetzestexte basiert
• Ableitung von allgemeinen Regeln aus Einzelfällen
• Ansichten ordentlicher und ehrenwerter Kaufleute
• Produkt kaufm. Gepflogenheiten, Handelsbräuche
2. Deduktion
• Ableitung aus Zwecken des Jahresabschlusses (handelsrechtlich oder betriebswirtschaftlich)
3. Hermeneutik
• = die (das Gesetz) verstehende ganzheitliche Methode
• Juristische Methode, die auf Auslegung der Gesetzestexte basiert
Stellen Sie kurz die Auswirkung der GoB auf Buchführung und Jahresabschluss dar
Systematisieren Sie die Ihnen bekannten GoB und gehen Sie kurz auf deren Inhalt ein.
Dokumentationsgrundsätze
• Systematischer Aufbau der Buchführung
• Sicherung der Vollständigkeit der Konten
• Vollständige und verständliche Aufzeichnung
• Beleggrundsatz / Einzelerfassung
• Einhaltung der Aufbewahrungs- und Aufstellungsfristen
• Sicherung der Zuverlässigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens durch ein der Art und Größe des Unternehmens angemessenes Internes Überwachungssystem (IÜS)
• Dokumentation und Sicherung des IÜS
Rahmengrundsätze
• Richtigkeit: Objektivität, Willkürfreiheit
• Vergleichbarkeit: Stetigkeit, Erläuterung von Unstetigkeiten (Bilanzidentität) • Klarheit und Übersichtlichkeit
• Vollständigkeit; Stichtags- und Periodisierungsprinzip
• Wirtschaftlichkeit; Relevanz (= materiality)
Systemgrundsätze (= Konzeptionsgrundsätze)
• Fortführung der Unternehmenstätigkeit (= going concern)
• Pagatorik
• Einzelbewertung
Ansatzgrundsätze für die Bilanz
• Aktivierungsgrundsatz: Prinzip der selbständigen Verwertbarkeit
• Passivierungsgrundsatz: Prinzip der V erpflichtung, der wirtschaftlichen Belastung und der Quantifizierbarkeit
Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg
• Realisationsprinzip (Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenprinzip)
• Abgrenzung der Sache und der Zeit nach
Kapitalerhaltungsgrundsätze
• Imparitätsprinzip
– impars = ungleich, Ungleichbehandlung
– Positive Dinge, die einem Unternehmen drohen, dürfen nicht berücksichtigt werden, negative Dinge (drohende Verluste) müssen berücksichtigt werden (Ö Rückstellungen)
• Vorsichtsprinzip
• Systematischer Aufbau der Buchführung
• Sicherung der Vollständigkeit der Konten
• Vollständige und verständliche Aufzeichnung
• Beleggrundsatz / Einzelerfassung
• Einhaltung der Aufbewahrungs- und Aufstellungsfristen
• Sicherung der Zuverlässigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens durch ein der Art und Größe des Unternehmens angemessenes Internes Überwachungssystem (IÜS)
• Dokumentation und Sicherung des IÜS
Rahmengrundsätze
• Richtigkeit: Objektivität, Willkürfreiheit
• Vergleichbarkeit: Stetigkeit, Erläuterung von Unstetigkeiten (Bilanzidentität) • Klarheit und Übersichtlichkeit
• Vollständigkeit; Stichtags- und Periodisierungsprinzip
• Wirtschaftlichkeit; Relevanz (= materiality)
Systemgrundsätze (= Konzeptionsgrundsätze)
• Fortführung der Unternehmenstätigkeit (= going concern)
• Pagatorik
• Einzelbewertung
Ansatzgrundsätze für die Bilanz
• Aktivierungsgrundsatz: Prinzip der selbständigen Verwertbarkeit
• Passivierungsgrundsatz: Prinzip der V erpflichtung, der wirtschaftlichen Belastung und der Quantifizierbarkeit
Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg
• Realisationsprinzip (Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenprinzip)
• Abgrenzung der Sache und der Zeit nach
Kapitalerhaltungsgrundsätze
• Imparitätsprinzip
– impars = ungleich, Ungleichbehandlung
– Positive Dinge, die einem Unternehmen drohen, dürfen nicht berücksichtigt werden, negative Dinge (drohende Verluste) müssen berücksichtigt werden (Ö Rückstellungen)
• Vorsichtsprinzip
Diskutieren Sie für die jeweiligen Grundsatz ihre mögliche Bedeutung für den Jahresabschluss vor dem Hintergrund der Zielsetzung des Jahresabschlusses.
Skizzieren Sie die Systematik, nach der die Handelsbilanz aufgebaut ist.
Wie lässt sich Eigenkapital als bilanzielle Größe charakterisieren?
• Entspricht Differenz von Summe der Aktiva und Summe der Schulden abzüglich der passiven (auch: passivischen) RAP
• Kann als Reinvermögen des Unternehmens gesehen werden
• Erinnerungsposten für alle Mittel, die Unternehmen in der Vergangenheit von Eigentümern des Unternehmens von außen oder durch einbehaltene Gewinne zur Verfügung gestellt wurden
• Kann als Reinvermögen des Unternehmens gesehen werden
• Erinnerungsposten für alle Mittel, die Unternehmen in der Vergangenheit von Eigentümern des Unternehmens von außen oder durch einbehaltene Gewinne zur Verfügung gestellt wurden
Welche Funktionen kommen dem Eigenkapital zu? Nennen Sie je ein Beispiel.
1) Arbeits- bzw. Kontinuitätsfunktion
• Eigenkapital steht dem Unternehmen unbefristet überlassen
• Sichert dadurch die Fortführung der Unternehmenstätigkeit und
• kann dauerhaft zur Finanzierung unternehmerischer Aktivitäten genutzt werden
2) Haftungsfunktion
• Kapitalgesellschaften haften mit ihrem gesamten Eigenkapital für Schulden und Verpflichtungen
• Haftung auf Eigenkapital beschränkt
• daher auch gesonderter Ausweis von festem und variablem Eigenkapital zur Information Außenstehender
3) Verlustausgleichsfunktion
• Durch Eigenkapital können in einer Periode erwirtschaftete Verluste ausgeglichen werden
• Ohne Eigenkapital würde Verlust Überschuldung des Unternehmens bedeuten
4) Gewinnbeteiligungsfunktion
• Anteilseigner entsteht durch Verlustausgleichsfunktion Risiko
• Entlohnung für Risiko durch Gewinnbeteiligung
• Höhe der Gewinnbeteiligung bemisst sich nach Höhe des Anteils am gezeichneten Kapital
5) Geschäftsführungsfunktion
• In Abhängigkeit vom Anteil am gezeichneten Kapital hat Anteils- eigner Einfluss auf zu treffende Unternehmensentscheidungen
• In (großen) Aktiengesellschaften Einfluss aufgrund der Vielzahl der Aktionäre zumeist sehr gering
• Eigenkapital steht dem Unternehmen unbefristet überlassen
• Sichert dadurch die Fortführung der Unternehmenstätigkeit und
• kann dauerhaft zur Finanzierung unternehmerischer Aktivitäten genutzt werden
2) Haftungsfunktion
• Kapitalgesellschaften haften mit ihrem gesamten Eigenkapital für Schulden und Verpflichtungen
• Haftung auf Eigenkapital beschränkt
• daher auch gesonderter Ausweis von festem und variablem Eigenkapital zur Information Außenstehender
3) Verlustausgleichsfunktion
• Durch Eigenkapital können in einer Periode erwirtschaftete Verluste ausgeglichen werden
• Ohne Eigenkapital würde Verlust Überschuldung des Unternehmens bedeuten
4) Gewinnbeteiligungsfunktion
• Anteilseigner entsteht durch Verlustausgleichsfunktion Risiko
• Entlohnung für Risiko durch Gewinnbeteiligung
• Höhe der Gewinnbeteiligung bemisst sich nach Höhe des Anteils am gezeichneten Kapital
5) Geschäftsführungsfunktion
• In Abhängigkeit vom Anteil am gezeichneten Kapital hat Anteils- eigner Einfluss auf zu treffende Unternehmensentscheidungen
• In (großen) Aktiengesellschaften Einfluss aufgrund der Vielzahl der Aktionäre zumeist sehr gering
Stellen Sie die Bestandteile des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft nach § 266 HGB dar. Erläutern Sie, was sich unter den einzelnen Positionen wiederfindet. Nennen Sie ggf. Beispiele.
I. Gezeichnetes Kapital
• Enthält die Summe der Nennbeträge aller ausgegebenen Anteile einer Gesellschaft
Beispiel: Unternehmen hat 50.000 Aktien mit einem Nennbetrag von 5 € für 20 € verkauft. Unter dem Gezeichneten Kapital werden 50.000•5 €=250.000 € verbucht.
II. Kapitalrücklage
• Nimmt Überschuss von gezahltem Betrag über Nennbetrag auf
• In vorherigem Beispiel fließen 50.000•(20 €-5 €)=750.000 € in die Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
• Bildung erfolgt im Rahmen der Gewinnverwendung
1. Gesetzliche Rücklage
• Dotierung dient dem Gläubigerschutz
• Gem. § 150 I und II AktG müssen 5% des Jahresüberschusses in gesetzliche Rücklagen eingestellt werden bis diese zusammen mit Kapitalrücklagen 10% der Höhe des gezeichneten Kapitals erreicht haben
• Gilt für AG und KGaA
2. Rücklage für eigene Anteile
• Entspricht Korrekturposten für den Fall, dass Gesellschaft eigene Anteile hält
• Dotierung erfolgt aus Jahresüberschuss, auch wenn kein oder kein ausreichender Jahresüberschuss vorhanden ist, dadurch entsteht eventuell V erlust
• Sinn: Begrenzung der Gewinnausschüttung durch Korrekturposten zum gezeichneten Kapital, dadurch keine Ausschüttung an sich selbst
III. Gewinnrücklagen
3. satzungsmäßige Rücklagen
• Zuführung erfolgt, wenn Satzung einer Kapitalgesellschaft Zuführung zu Rücklagen vorschreibt
• Hier nur Verbuchung, wenn Satzung mehr als 10% des Grundkapitals für gesetzliche und Kapitalrücklagen vorschreibt, sonst bei gesetzlichen Rücklagen
4. Andere Gewinnrücklagen
• Nimmt gesamten zu thesaurierenden Gewinn nach Abzug der Zuführung zu gesetzlicher und satzungsmäßiger Rücklage auf
• Enthält die Summe der Nennbeträge aller ausgegebenen Anteile einer Gesellschaft
Beispiel: Unternehmen hat 50.000 Aktien mit einem Nennbetrag von 5 € für 20 € verkauft. Unter dem Gezeichneten Kapital werden 50.000•5 €=250.000 € verbucht.
II. Kapitalrücklage
• Nimmt Überschuss von gezahltem Betrag über Nennbetrag auf
• In vorherigem Beispiel fließen 50.000•(20 €-5 €)=750.000 € in die Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
• Bildung erfolgt im Rahmen der Gewinnverwendung
1. Gesetzliche Rücklage
• Dotierung dient dem Gläubigerschutz
• Gem. § 150 I und II AktG müssen 5% des Jahresüberschusses in gesetzliche Rücklagen eingestellt werden bis diese zusammen mit Kapitalrücklagen 10% der Höhe des gezeichneten Kapitals erreicht haben
• Gilt für AG und KGaA
2. Rücklage für eigene Anteile
• Entspricht Korrekturposten für den Fall, dass Gesellschaft eigene Anteile hält
• Dotierung erfolgt aus Jahresüberschuss, auch wenn kein oder kein ausreichender Jahresüberschuss vorhanden ist, dadurch entsteht eventuell V erlust
• Sinn: Begrenzung der Gewinnausschüttung durch Korrekturposten zum gezeichneten Kapital, dadurch keine Ausschüttung an sich selbst
III. Gewinnrücklagen
3. satzungsmäßige Rücklagen
• Zuführung erfolgt, wenn Satzung einer Kapitalgesellschaft Zuführung zu Rücklagen vorschreibt
• Hier nur Verbuchung, wenn Satzung mehr als 10% des Grundkapitals für gesetzliche und Kapitalrücklagen vorschreibt, sonst bei gesetzlichen Rücklagen
4. Andere Gewinnrücklagen
• Nimmt gesamten zu thesaurierenden Gewinn nach Abzug der Zuführung zu gesetzlicher und satzungsmäßiger Rücklage auf
Welche allgemeinen Bewertungsgrundsätze sind für die Zugansbewertung maßgeblich?
• Bilanzidentität
• Unternehmensfortführung
• Einzelbewertung
• Vorsichtsprinzip
• Periodenabgrenzung und Pagatorik
• Bewertungsstetigkeit
• Unternehmensfortführung
• Einzelbewertung
• Vorsichtsprinzip
• Periodenabgrenzung und Pagatorik
• Bewertungsstetigkeit
Erläutern Sie die Bedeutung der Grundsätze für den Bilanzansatz der höhe nach.
• Bilanzidentität
-> Eröffnungsbilanz muss Schlussbilanz des Vorjahres entsprechen
-> Sorgt für kontinuierliche Wertansätze durch Identität, dadurch keine „Sprünge“
• Unternehmensfortführung
-> Wertansatz zu AK/HK
-> Verhindert Bewertung zu Zerschlagungspreisen, die tatsächliches Bild der VFE-Lage verhindern würde
• Einzelbewertung
-> Bewertungen sind für einzelne VG und Schulden vorzunehmen -> Objektiver Wertansatz wird zu erreichen versucht
• Kapitalerhaltungsgrundsätze und Realisationsprinzip
-> Im Sinne der Kapitalerhaltung soll überhöhter Ausweis des
ausschüttungsfähigen Gewinns verhindert werden
-> Bewertung eher zu pessimistisch als zu optimistisch
-> Niederstwertprinzip
• Periodenabgrenzung und Pagatorik
-> Erfolgswirksamkeit unabhängig von Zahlungszeitpunkt zu berücksichtigen
-> Orientierung von Wertansätzen an tatsächlichen Zahlungen
• Bewertungsstetigkeit
-> In vorhergehenden Jahren verwendete Bewertungsverfahren sind grundsätzlich beizubehalten
-> Eröffnungsbilanz muss Schlussbilanz des Vorjahres entsprechen
-> Sorgt für kontinuierliche Wertansätze durch Identität, dadurch keine „Sprünge“
• Unternehmensfortführung
-> Wertansatz zu AK/HK
-> Verhindert Bewertung zu Zerschlagungspreisen, die tatsächliches Bild der VFE-Lage verhindern würde
• Einzelbewertung
-> Bewertungen sind für einzelne VG und Schulden vorzunehmen -> Objektiver Wertansatz wird zu erreichen versucht
• Kapitalerhaltungsgrundsätze und Realisationsprinzip
-> Im Sinne der Kapitalerhaltung soll überhöhter Ausweis des
ausschüttungsfähigen Gewinns verhindert werden
-> Bewertung eher zu pessimistisch als zu optimistisch
-> Niederstwertprinzip
• Periodenabgrenzung und Pagatorik
-> Erfolgswirksamkeit unabhängig von Zahlungszeitpunkt zu berücksichtigen
-> Orientierung von Wertansätzen an tatsächlichen Zahlungen
• Bewertungsstetigkeit
-> In vorhergehenden Jahren verwendete Bewertungsverfahren sind grundsätzlich beizubehalten
Erläutern Sie in welchem Fall Anschaffungs- und in welchem Fall Herstellungskosten als Bewertungsgrundlage herangezogen werden!
Anschaffungskosten werden dann als Berechnungsgrundlage herangezogen, wenn das Gut von Dritten beschafft worden ist (Fremdbezug). => §255 Abs. 1 HGB
Herstellungskosten dienen als Berechnungsgrundlage, wenn der Vermögensgegenstand selbst erstellt wurde (Eigenfertigung). => §255 Abs. 2 und 3 HGB
Herstellungskosten dienen als Berechnungsgrundlage, wenn der Vermögensgegenstand selbst erstellt wurde (Eigenfertigung). => §255 Abs. 2 und 3 HGB
Stellen Sie die allgemeine Berechnungs zur Ermittlung der Anschaffungskosten gemäß § 255 HGB dar
Erläutern Sie den Begriff der Abschreibung
Abschreibungen stellen die periodisierte Anschaffungsauszahlung (Anschaffungs“kosten“ nach HBG) des betreffenden Vermögensgegenstandes dar. Sie stellen den Versuch dar, den Werteverzehr den jeweiligen Perioden zuzuordnen.
Hier wird der Unterschied zwischen Auszahlung und Aufwand deutlich: in der Periode der Beschaffung besteht eine Auszahlung in Höhe der Anschaffungskosten. Als handelsrechtlicher Aufwand wird jedoch nur ein Teil der Anschaffungskosten berücksichtigt, um der Nutzung über mehrere Perioden Rechnung zu tragen.
Hier wird der Unterschied zwischen Auszahlung und Aufwand deutlich: in der Periode der Beschaffung besteht eine Auszahlung in Höhe der Anschaffungskosten. Als handelsrechtlicher Aufwand wird jedoch nur ein Teil der Anschaffungskosten berücksichtigt, um der Nutzung über mehrere Perioden Rechnung zu tragen.
Beschreiben Sie systematisch alle möglichen Abschreibungsursachen. Geben Sie je ein Beispiel an. Erläutern Sie anschließend den Unterschied zwischen planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibung.
Planm. Absch.
- anwendbar bei abnutzbarem Anlagevermögen
- Verteilungsrechnung
- Werteverzehr
- Erfassung des Wertverzehrs nach Abschreibungsplan
- Berücksichtigung von insb. verbrauchsbedingter Wertminderung
Außerplanm. Abschreibungen
- anwendbar bei abnutzbaren Anlagevermögen
- anpassungsrechnung
- Herabsetzung des Wertes aufgrund nicht vorhersehbaren Ursachen
- Berücksichtigung von ins. wirt. Verminderung
- anwendbar bei abnutzbarem Anlagevermögen
- Verteilungsrechnung
- Werteverzehr
- Erfassung des Wertverzehrs nach Abschreibungsplan
- Berücksichtigung von insb. verbrauchsbedingter Wertminderung
Außerplanm. Abschreibungen
- anwendbar bei abnutzbaren Anlagevermögen
- anpassungsrechnung
- Herabsetzung des Wertes aufgrund nicht vorhersehbaren Ursachen
- Berücksichtigung von ins. wirt. Verminderung
Welche 4 Funktionen erfüllen Abschreibungen?
• Verteilungsfunktion
=> Verteilung von AK/HK über die Zeit der Nutzung
• Gewinnermittlungsfunktion
=> Periodengerechte Aufwandszurechnung
• Kapitalerhaltungsfunktion
=> Verhinderung von zu hohem ausschüttungsfähigem Gewinn in Perioden nach Anschaffung bzw. Herstellung
• Finanzierungsfunktion
=> Finanzierung aus Abschreibungen
=> Verteilung von AK/HK über die Zeit der Nutzung
• Gewinnermittlungsfunktion
=> Periodengerechte Aufwandszurechnung
• Kapitalerhaltungsfunktion
=> Verhinderung von zu hohem ausschüttungsfähigem Gewinn in Perioden nach Anschaffung bzw. Herstellung
• Finanzierungsfunktion
=> Finanzierung aus Abschreibungen
Inwiefern besitzt der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit für die Wahl der Abschreibungsmethode eine besondere Bedeutung
• Materielle Bewertungsstetigkeit § 252 I Nr. 6
Stellen Sie das allgemeine handeslrechtliche Verfahren zur Ermittlung der Herstellungskosten dar.
Geben Sie insbesondere an, welche Teile einbezogen werden müssen, können oder nicht einbezogen werden dürfen.
Geben Sie insbesondere an, welche Teile einbezogen werden müssen, können oder nicht einbezogen werden dürfen.
Skizzieren Sie den Unterschied zwischen den Herstellungskosten und den Herstellkosten
Mind. Herstellkosten
Nach §255 II
Mat. - EK
+ Fert. - EK
+ Sondereinzelkosten der Fert.
= Untergrenze der handelsrechtlichen HK
Material GK
+ Fert. GK
+ Abschreibungen
+Kosten d. allg. Verwaltung
+Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen
+Aufwendungen für betriebliche Altersvorsorge
+FK-Zins
= Obergrenze der handelsrechtlichen HK
Mat. - EK
+ Fert. - EK
+ Sondereinzelkosten der Fert.
= Untergrenze der handelsrechtlichen HK
Material GK
+ Fert. GK
+ Abschreibungen
+Kosten d. allg. Verwaltung
+Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen
+Aufwendungen für betriebliche Altersvorsorge
+FK-Zins
= Obergrenze der handelsrechtlichen HK
Welche Verwaltungskosten dürfen nicht in die Herstellungskostenrechnung aufgenommen werden?
- Verkaufskosten
- Produktionskosten
- Rewe
- Unternehmensplannung
- F & E - Kosten
- Produktionskosten
- Rewe
- Unternehmensplannung
- F & E - Kosten
Unterschied GKV vs. UKV
-> Gesamtkostenverfahren (Produktionserfolgsrechnung)
• Gegenüberstellung aller Aufwendungen der Produktion und Umsatzerlöse der Periode
• Wenn Produktionsmenge
-> Absatzmenge:
Berücksichtigung von Bestandsveränderungen bzw. anderen aktivierten Eigenleistungen, da sonst falsches Periodenergebnis
-> Umsatzkostenverfahren (Absatzerfolgsrechnung)
• Gegenüberstellung von Umsatzerlösen und Produktionsaufwendungen der
Periode
• Differenz von Produktions- und Absatzmenge wird aktiviert und in der Bilanz berücksichtigt
• Gegenüberstellung aller Aufwendungen der Produktion und Umsatzerlöse der Periode
• Wenn Produktionsmenge
-> Absatzmenge:
Berücksichtigung von Bestandsveränderungen bzw. anderen aktivierten Eigenleistungen, da sonst falsches Periodenergebnis
-> Umsatzkostenverfahren (Absatzerfolgsrechnung)
• Gegenüberstellung von Umsatzerlösen und Produktionsaufwendungen der
Periode
• Differenz von Produktions- und Absatzmenge wird aktiviert und in der Bilanz berücksichtigt
Welches der beiden Verfahren GKV vs. UKV ist zu wählen, wenn ein möglichst hoher Ertrag; Aufwand; Jahresüberschuss ausgewiesen werden soll?
1. Fall: Absatzmenge < Produktionsmenge
Für möglichst hohen
• Gesamtertrag -> GKV
• Gesamtaufwand -> GKV
• Jahresüberschuss -> Egal
2. Fall: Absatzmenge > Produktionsmenge
Für möglichst hohen
• Gesamtertrag -> Egal
• Gesamtaufwand -> Egal
• Jahresüberschuss -> Egal
Für möglichst hohen
• Gesamtertrag -> GKV
• Gesamtaufwand -> GKV
• Jahresüberschuss -> Egal
2. Fall: Absatzmenge > Produktionsmenge
Für möglichst hohen
• Gesamtertrag -> Egal
• Gesamtaufwand -> Egal
• Jahresüberschuss -> Egal
Wer ist grundsätzlich zur Aufstellung eines Anhangs, wer zur Aufstellung eines Lageberichts verpflichtet?
Geben Sie die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften an.
Geben Sie die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften an.
Welche Intention verfolgt der Gesetzgeber durch die Verpflichtung bestimmter Gruppen zur Aufstellung von Anhang bzw. Lagebericht.
Aufgaben des Anhangs:
• Anhang dient primär dem Rechenschaftszweck
• Anhang bezweckt Erläuterung, Ergänzung bzw. Korrektur der Angaben in Bilanz und GuV
• Zusätzlich wird Entlastung von Bilanz und GuV von bestimmten Angaben erreicht
Aufgaben des Lageberichts:
• Verdichtung der Jahresabschlussinformationen
• Zeitliche und sachliche Ergänzung des Jahresabschlusses durch Prognosen sowie Berichte über Gesamtlage des Unternehmens
• Anhang dient primär dem Rechenschaftszweck
• Anhang bezweckt Erläuterung, Ergänzung bzw. Korrektur der Angaben in Bilanz und GuV
• Zusätzlich wird Entlastung von Bilanz und GuV von bestimmten Angaben erreicht
Aufgaben des Lageberichts:
• Verdichtung der Jahresabschlussinformationen
• Zeitliche und sachliche Ergänzung des Jahresabschlusses durch Prognosen sowie Berichte über Gesamtlage des Unternehmens
Wer ist verpflichtet, seinen Jahresabschluss prüfen zu lassen?
• Gem. § 316 Prüfungspflicht für alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (Abgrenzung der Größenklassen in § 267 I)
Wie wird der Jahresabschlussprüfer bestimmt und bestellt?
• Prüfung ist Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorbehalten
• Prüfer wird durch Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrates bestimmt
• Prüfungsauftrag erfolgt durch Aufsichtsrat
• Prüfer wird durch Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrates bestimmt
• Prüfungsauftrag erfolgt durch Aufsichtsrat
Wo liegen die Grenzen der Jahresabschlussanalyse?
-> u.a. durch Informationsmängel des JA
-> Vergangenheitsbezogen
-> Vorsichtsprinzip
-> Ansatz - Bewertungswahlrecht
-> Bilanzpolitik
-> Vergangenheitsbezogen
-> Vorsichtsprinzip
-> Ansatz - Bewertungswahlrecht
-> Bilanzpolitik
Welches Ziel verfolgt die Gesetzgebung durch die Verpflichtung bestimmter Gruppen zur Aufstellung von Anhang bzw. Lagebericht?
Ziel: Gewährleistung von objektivem Urteil über Jahresabschluss und Lagebericht durch Fachleute
Funktionen:
1) Kontrollfunktion
• Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen / Vorschriften
2) Informationsfunktion
• Insbesondere Information des Aufsichtsrates, auch Gesellschafter und Geschäftsführung
3) Beglaubigungsfunktion
• Bestätigungsvermerk an externe Adressaten gerichtet
• Auch Aufklärung über bestandsgefährdende Unternehmensrisiken
Funktionen:
1) Kontrollfunktion
• Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen / Vorschriften
2) Informationsfunktion
• Insbesondere Information des Aufsichtsrates, auch Gesellschafter und Geschäftsführung
3) Beglaubigungsfunktion
• Bestätigungsvermerk an externe Adressaten gerichtet
• Auch Aufklärung über bestandsgefährdende Unternehmensrisiken
Was bestätigt der Abschlussprüfer durch die Testierung des Jahresabschlusses? Wann muss der Bestätigungsvermerk abgelehnt werden?
Bestätigungsvermerk (§ 322 Abs. 1 HGB)
• Erteilung, wenn nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu machen sind
• Inhalt:
– Buchführung und Jahresabschluss entsprechen den gesetzlichen Vorschriften
– Jahresabschluss vermittelt unter GoB-Einhaltung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
– Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss
• Hat der Abschlussprüfer Einwendungen, so muss er den Bestätigungsvermerk
– einschränken oder
– versagen.
Einschränkungen, wenn Verstöße gegen
– Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
– Gliederungs- und Bewertungsvorschriften
– Vorschriften über die Berichterstattung im Anhang
– Satzung – „mäßige“ Verletzung der Auskunftspflichten der Geschäftsführung oder wenn der Lagebericht falsche Aussagen über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft im Allgemeinen macht, die das sich aus dem JA ergebende Bild wesentlich verändern.
– In praxi weitere Vorbehalte und Zusätze (vergl. § 322 Abs. 2 HGB)
• Versagung des Bestätigungsvermerkes bei besonders schwerwiegenden Verstößen
• Keine eindeutige Grenze zwischen Einschränkung und Versagung
• Soweit JA nach § 256 AktG wegen bestimmter Verstöße nichtig ist, kommt eine Einschränkung nicht mehr in Betracht
Versagung des Bestätigungsvermerkes
• Erteilung, wenn nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu machen sind
• Inhalt:
– Buchführung und Jahresabschluss entsprechen den gesetzlichen Vorschriften
– Jahresabschluss vermittelt unter GoB-Einhaltung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
– Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss
• Hat der Abschlussprüfer Einwendungen, so muss er den Bestätigungsvermerk
– einschränken oder
– versagen.
Einschränkungen, wenn Verstöße gegen
– Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
– Gliederungs- und Bewertungsvorschriften
– Vorschriften über die Berichterstattung im Anhang
– Satzung – „mäßige“ Verletzung der Auskunftspflichten der Geschäftsführung oder wenn der Lagebericht falsche Aussagen über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft im Allgemeinen macht, die das sich aus dem JA ergebende Bild wesentlich verändern.
– In praxi weitere Vorbehalte und Zusätze (vergl. § 322 Abs. 2 HGB)
• Versagung des Bestätigungsvermerkes bei besonders schwerwiegenden Verstößen
• Keine eindeutige Grenze zwischen Einschränkung und Versagung
• Soweit JA nach § 256 AktG wegen bestimmter Verstöße nichtig ist, kommt eine Einschränkung nicht mehr in Betracht
Versagung des Bestätigungsvermerkes
Erläutern Sie, inwiefern die Jahresabschlussanalyse sich i.d.R. ausschließlich für unternehmensexterne Interessentern anbietet.
• JA ist primäres und häufig einziges Instrument der externen Interessenten, da JA-Erstellung und JA-Publikation gesetzlich verpflichtend ist.
• Interne Interessenten (z.B. Management) hat Zugang zu wesentlich aussagekräftigeren Informationen.
• Interne Interessenten (z.B. Management) hat Zugang zu wesentlich aussagekräftigeren Informationen.
Stellen Sie die Erkenntnisziele sowie die Vorgehensweise der Jahresabschlussanalyse dar.
• Erkenntnisziele:
– Gewinnung von entscheidungsrelevanten Informationen über die gegenwärtige und künftige wirtschaftliche Situation aus dem Jahresabschluss eines Unternehmens, die nicht direkt aus diesen zu entnehmen sind
– Orientierung an der finanziellen Zielsetzung von Unternehmen:
a) Geld verdienen
b) Verdienstquelle sichern
– Abschlussanalyse wird (insbesondere) von Außenstehenden benötigt
– Gewinnung von entscheidungsrelevanten Informationen über die gegenwärtige und künftige wirtschaftliche Situation aus dem Jahresabschluss eines Unternehmens, die nicht direkt aus diesen zu entnehmen sind
– Orientierung an der finanziellen Zielsetzung von Unternehmen:
a) Geld verdienen
b) Verdienstquelle sichern
– Abschlussanalyse wird (insbesondere) von Außenstehenden benötigt
Skizzieren Sie die verschiedenen Stoßrichtungen der Jahresabschlussanalyse. Gehen Sie dabei auf die daniederliegenden Unternehmensziele ein.
Vor welche Probleme wird der externe Bilanzanalytiker gestellt? Welche Folgen hat dies für die Aussagekraft der Analyseergebnisse
Im Umlaufvermögen befinden sich fertige Erzeugnisse, deren Herstellungskosten 1.500 € pro Produkt betrugen. Am 31.12 des abgelaufenen Geschäftsjahres betrug der gängige Verkaufspreis der Produkte 2.500 €. Um den tatsächlichen Wert zu berücksichtigen, setzt Herr Sauer die Produkte zu je 2.500 € an, ist das in Ordnung?
Bilanzansatz zu Absatzmarktpreisen
-> Verstoß gegen Realisationsprinzip (§ 252 I Nr. 4 2. Halbsatz)
-> Wertobergrenze: AK/ HK
-> Verstoß gegen Realisationsprinzip (§ 252 I Nr. 4 2. Halbsatz)
-> Wertobergrenze: AK/ HK
Herrn Sauer gefällt die im letzten Jahresabschluss verwendete Bilanzgliederung nicht. Er schlägt vor, eine weniger tiefe Gliederung der Bilanz zu verwenden, ist das ok?
Veränderung der Bilanzgliederung
-> Verstoß gegen Grundsatz der Vergleichbarkeit (§ 252 I Nr. 1 i.V.m. § 243 II)
-> hier: (formelle) Stetigkeit
-> Kodifiziert in § 265 I und II HGB
-> Wenn, dann nur in begründeten Fällen und Erläuterung im Anhang
-> Verstoß gegen Grundsatz der Vergleichbarkeit (§ 252 I Nr. 1 i.V.m. § 243 II)
-> hier: (formelle) Stetigkeit
-> Kodifiziert in § 265 I und II HGB
-> Wenn, dann nur in begründeten Fällen und Erläuterung im Anhang
Einen Monat nach Ende des Geschäftsjahres arbeitet Herr Sauer mit seinen Kollegen an der Erstellung des Abschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres, das am 31.12 endete. Während der Abschlusserstellung tätigt das Unternehmen einen neuen Geschäftsabschluss. Um das im abgelaufenen Jahr nicht besonders positiv ausgefallene Ergebnis aufzubessern, möchte Herr Sauer den neuen Geschäftsabschluss gerne im Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres mit berücksichtigen, da dieser ja noch nicht fertig gestellt ist, ist das ok?
Berücksichtigung von Vorfällen des neuen Geschäftsjahres
-> Verstoß gegen Stichtagsprinzip (§ 252 I Nr. 3 und 4)
-> Unterschied zwischen wertaufhellenden (altes Jahr) und wertbegründenden (neues Jahr) Informationen
-> Ansatzverbot für wertbegründende Informationen (hier), bei großer Bedeutung Angabe im Lagebericht
-> Verstoß gegen Stichtagsprinzip (§ 252 I Nr. 3 und 4)
-> Unterschied zwischen wertaufhellenden (altes Jahr) und wertbegründenden (neues Jahr) Informationen
-> Ansatzverbot für wertbegründende Informationen (hier), bei großer Bedeutung Angabe im Lagebericht
Am Ende des abgelaufenen Jahres wird eine selbst erstellte Maschine verkauft. Die Lieferung ist im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgt, der Kunde zahlt jedoch erst im April des darauf folgenden Jahres. Herr Sauer möchte den Umsatzerlös im Abschluss des abgelaufenen Jahres berücksichtigen.
Verkauf von Maschine
-> Richtig, Realisationsprinzip beachtet
-> Kein Verstoß gegen Grundsatz der Pagatorik, da auch künftig zu leistende Zahlungen/ zufließende Einzahlungen darunter fallen, hier durch Vertrag hinreichend sicher
-> Richtig, Realisationsprinzip beachtet
-> Kein Verstoß gegen Grundsatz der Pagatorik, da auch künftig zu leistende Zahlungen/ zufließende Einzahlungen darunter fallen, hier durch Vertrag hinreichend sicher
Um allzu große Langeweile in der Buchhaltung zu vermeiden, schlägt Sauer vor, jedes Jahr eine andere Abschreibungsmethode anzuwenden, ist das ok?
Wechsel der Abschreibungsmethode
-> Verstoß gegen Grundsatz der Vergleichbarkeit
-> Hier: materielle Stetigkeit (§ 252 I Nr. 6)
-> Wechsel nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt, dann aber Angeben im Anhang
-> Verstoß gegen Grundsatz der Vergleichbarkeit
-> Hier: materielle Stetigkeit (§ 252 I Nr. 6)
-> Wechsel nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt, dann aber Angeben im Anhang
In der Buchhaltung erscheinen alle Vermögensgegenstände mit ihren fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Dies scheint Herrn Sauer für die Buchführung auch plausibel, jedoch plädiert er bei der Erstellung des Jahresabschlusses dafür, alle Gegenstände des Anlagevermögens mit dem Wert anzusetzen, der beim Verkauf des Gegenstandes zu erzielen wäre. Einen Kollegen, der das Gegenteil vermutet, kann er mit dem Argument, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage zu vermitteln habe, von seiner Meinung überzeugen.
Bewertung mit Zerschlagungspreisen
-> Verstoß gegen going concern Prinzip (§ 252 I Nr. 2) und/oder
Realisationsprinzip (§ 252 I Nr. 4 2. Halbsatz)
-> Verstoß gegen going concern Prinzip (§ 252 I Nr. 2) und/oder
Realisationsprinzip (§ 252 I Nr. 4 2. Halbsatz)
Um Zeit und Platz zu sparen, schlägt Sauer vor, die Rechnungen von weniger wichtigen Geschäften nicht aufzubewahren, sondern nach Verbuchung wegzuwerfen.
Vernichtung von Belegen
-> Verstoß gegen Beleggrundsatz und Einhaltung von Aufbewahrungsfristen (§§ 243 III, 257 IV und V, 264 I)
-> Verstoß gegen Beleggrundsatz und Einhaltung von Aufbewahrungsfristen (§§ 243 III, 257 IV und V, 264 I)
Um die Bilanz nicht unnötig aufzublähen, erscheint es Sauer sinnvoll, alle Verbindlichkeiten und Forderungen zu verrechnen und nur den Saldo in der Bilanz auszuweisen.
Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten
-> Verstoß gegen Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 I 3 HGB)
-> Saldierungsverbot
-> Verstoß gegen Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 I 3 HGB)
-> Saldierungsverbot
Am 31.12. kommt Sauer das Gerücht zu Ohren, dass ein Konkurrent das Unternehmen wegen einer im abgelaufenen Jahr angeblich erfolgten Patentrechtsverletzung auf Schadensersatz in nicht bekannter Höhe verklagen will. Es ist nicht bekannt, um welches Patent es sich handelt. Da Herrn Sauer das alles zu wage ist, verzichtet er auf einen Ansatz in der Bilanz.
Nichtansatz von möglicher Schadensersatzklage
-> Richtig: Passivierungsgrundsatz nicht erfüllt, da nicht quantifizierbar, Verpflichtung nicht übermäßig wahrscheinlich
-> Ausweis unter der Bilanz als potentielles Risiko
-> Richtig: Passivierungsgrundsatz nicht erfüllt, da nicht quantifizierbar, Verpflichtung nicht übermäßig wahrscheinlich
-> Ausweis unter der Bilanz als potentielles Risiko
Das Unternehmen hat im abgelaufenen Jahr durch auslaufende Chemikalien auf dem Werksgelände einen Umweltschaden in nicht unbeträchtlicher Höhe verursacht, der entsprechend der geltenden Gesetze zu beseitigen ist. Die Kosten für die im nächsten oder übernächsten Jahr durchzuführende Schadensbeseitigung werden zwischen 200.000 und 500.000 Euro eingeschätzt. Da für den Vorfall noch keine Zahlungen angefallen sind, sieht Herr Sauer den Vorgang als noch nicht realisiert an und will aufgrund des Verstoßes gegen das Realisationsprinzip eine Berücksichtigung im Jahresabschluss unterlassen.
Nichtbildung von Rückstellung
-> Imparitätsprinzip bedingt Ungleichbehandlung von „drohenden“ positiven und drohenden negativen Entwicklungen
-> Negative Vorfälle sind auch bei noch nicht vorliegender Realisation zu berücksichtigen
-> Dient dem Grundsatz der Kapitalerhaltung
-> Imparitätsprinzip bedingt Ungleichbehandlung von „drohenden“ positiven und drohenden negativen Entwicklungen
-> Negative Vorfälle sind auch bei noch nicht vorliegender Realisation zu berücksichtigen
-> Dient dem Grundsatz der Kapitalerhaltung
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden zu verschiedenen Zeitpunkten Bürokleinteile eingekauft. Der Wert einer Bestellung betrug stets weniger als 50 €. Aufgrund der Unwesentlichkeit der Vorgänge möchte Herr Sauer auf eine Verbuchung verzichten
Nichtberücksichtigung von „unbedeutenden“ Vorgängen
-> Verstoß gegen Grundsatz der Vollständigkeit (Rahmengrundsatz; 246 I) und Grundsatz der Vollständigen Aufzeichnung (Dokumentationsgrundsatz; § 239 II)
-> Verstoß gegen Grundsatz der Vollständigkeit (Rahmengrundsatz; 246 I) und Grundsatz der Vollständigen Aufzeichnung (Dokumentationsgrundsatz; § 239 II)
Bilanzierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände erlaubt?
Nein, erbot der Bilanzierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände gem. § 248 II HGB
=> Bilanzierung ist untersagt
=> Bilanzierung ist untersagt
Bilanzierung von Krediten erlaubt?
Ja,
- rechtlich begründete Außenverpflichtung, Zinslosigkeit irrelevant
- Rückzahlung stellt Belastung dar
- Zurechnung zum Betriebsvermögen
=> Bilanzierung muss erfolgen
=> C. 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- rechtlich begründete Außenverpflichtung, Zinslosigkeit irrelevant
- Rückzahlung stellt Belastung dar
- Zurechnung zum Betriebsvermögen
=> Bilanzierung muss erfolgen
=> C. 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Bilanzierung von Kunden Reklamationen?
wirtschaftlich begründete Außenverpflichtung, da sonst wichtiger Kunde wohl verloren gehen würde.
=> Bilanzierung muss erfolgen
=> C. 8. Sonstige Verbindlichkeiten
=> Bilanzierung muss erfolgen
=> C. 8. Sonstige Verbindlichkeiten
Bilanzierung von Mehrpreis bei Unternehmenserwerb
Bilanzierung von Marktforschungsaufwendungen
Ermittlung: Gewogener periodischer Durchschnittspreis
Anfangsbestandswert + Summe Zugangswerte
/
Anfangsbestandsgewicht + Summe Anfangsbestandsgewichte
/
Anfangsbestandsgewicht + Summe Anfangsbestandsgewichte
Ermittlung: Gleitender Durchschnittspreis
• Die durchschnittlichen Anschaffungskosten werden nicht nur einmal am Ende der Periode, sondern laufend (d.h. nach jedem Zugang) ermittelt.
• Der Endbestand wird mit den zuletzt ermittelten durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet; der Inventurwert kann hier direkt aus dem Lagerkonto entnommen werden.
• Der Endbestand wird mit den zuletzt ermittelten durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet; der Inventurwert kann hier direkt aus dem Lagerkonto entnommen werden.
Welcher Wert ist jeweils anzusetzen, wenn der Marktpreis zum 31.12.2007 2,60 €/kg beträgt? Nennen Sie zur Begründung die entsprechende Gesetzesstelle. (Bewertungsvereinfachungsverfahren)
Strenges Niederwertprinzip (§253, II)
=>Abschreibungen vornehmen.
=>Abschreibungen vornehmen.
Formel für die Eigenkapitalquote
Formel für Kurzfristige Verbindlichkeitsstruktur
Formel für Liquidität 2. Grades
Formel für Cashflowberechnung
Formel für Eigenkapitalrentabilität EKR
Formel für Gesamtkapitalrentabilität GKR
Formel für Umsatzrendite
Unterschied zw. Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten
Rückstellungen = ungewisse Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten = gewisse Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten = gewisse Verbindlichkeiten
Kartensatzinfo:
Autor: Binary
Oberthema: BWL
Thema: Rechnungswesen
Veröffentlicht: 02.03.2010
Schlagwörter Karten:
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