3 grundlegenden Marktformen + Definition.
Monopol
- anbietendes Unternehmen= Alleinanbieter -> konkurrenzlos
- willkürliches Festsetzen der Verkaufspreise seiner Güter ist möglich
Oligopol
- starke Konkurrenz
- Unternehmen sind sehr voneinander abhängig, da der Marktschwache sich dem Marktführer in der Preisgestaltung anpassen muss, um nicht vom Markt verdrängt zu werden
Polypol
- vollständige Konkurrenz
- Preis wird vom Markt vorgegeben -> keine Preispolitik der Anbieter mehr möglich
- Marktanteile können sich nur durch Erhöhung der Absatzmenge verschafft werden.
- anbietendes Unternehmen= Alleinanbieter -> konkurrenzlos
- willkürliches Festsetzen der Verkaufspreise seiner Güter ist möglich
Oligopol
- starke Konkurrenz
- Unternehmen sind sehr voneinander abhängig, da der Marktschwache sich dem Marktführer in der Preisgestaltung anpassen muss, um nicht vom Markt verdrängt zu werden
Polypol
- vollständige Konkurrenz
- Preis wird vom Markt vorgegeben -> keine Preispolitik der Anbieter mehr möglich
- Marktanteile können sich nur durch Erhöhung der Absatzmenge verschafft werden.
Mitwirkung (Betriebsrat)
der Betriebrat muss angehört werden und hat ein Widerspruchsrecht. Diese verweigerte Zustimmung kann dann ausschließlich seitens des Arbeitsgerichtes vom Arbeitgeber eingeholt werden.
- Einstellungen
- Versetzungen
- Umgruppierungen
- Kündigungen
- Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren
- Betriebsänderungen
- Einstellungen
- Versetzungen
- Umgruppierungen
- Kündigungen
- Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren
- Betriebsänderungen
Arbeitsschutzrecht
Allgemeiner Kündigungsschutz
Allgemeiner Kündigungsschutz
allgemeiner Kündigungsschutz (= Schutz vor einer sozial ungerechtfertigten Kündigung) besteht bei:
AN in Betrieben mit in der Regel mehr als 5 Beschäftigten
und einer Beschäftigungsdauer von mindestens 6 Monaten in demselben Betrieb.
Kündigungen sind sozial gerechtfertigt wenn sie verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt sind und der Personalrat befragt wurde.
AN in Betrieben mit in der Regel mehr als 5 Beschäftigten
und einer Beschäftigungsdauer von mindestens 6 Monaten in demselben Betrieb.
Kündigungen sind sozial gerechtfertigt wenn sie verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt sind und der Personalrat befragt wurde.
Arbeitsschutzrecht
Besonderer Kündigungsschutz
Besonderer Kündigungsschutz
Betriebsratsmitglieder sowie Jugend- & Auszubildendenvertreter- während der Amtszeit und ein Jahr danach
werdende Mütter bzw. Mütter
- während der Schwangerschaft (AG muss Kenntnis davon haben
bzw. 2 Wochen nach der kündigung Kenntnis davon erlangen
- während einer Frist von 4 Monaten nach der entbindung
- während der Elternzeit (maximal 3 Jahre)
Auszubildende
- während der Ausbildung (nach der Probezeit)
Wehr- und Zivildienstleistende
- während des Grundwehr- bzw. Zivildienstes und während der
Wehrübung
Schwerbehinderte (mind. 50 % Erwerbsminderung)
- Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 4 Wochen. Die Kündigung ist nur mit behördlicher Zustimmung möglich.
werdende Mütter bzw. Mütter
- während der Schwangerschaft (AG muss Kenntnis davon haben
bzw. 2 Wochen nach der kündigung Kenntnis davon erlangen
- während einer Frist von 4 Monaten nach der entbindung
- während der Elternzeit (maximal 3 Jahre)
Auszubildende
- während der Ausbildung (nach der Probezeit)
Wehr- und Zivildienstleistende
- während des Grundwehr- bzw. Zivildienstes und während der
Wehrübung
Schwerbehinderte (mind. 50 % Erwerbsminderung)
- Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 4 Wochen. Die Kündigung ist nur mit behördlicher Zustimmung möglich.
Arbeitsschutzrecht
Gesundheits- und Unfallschutz
Gesundheits- und Unfallschutz
AG werden verpflichtet die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben und die Gesundheit der AN vermieden wird.
Die Einhaltung der Bestimmung wird von den Gewerbeaufsichtsämtern und auf betriebsebene von den Sicherheitsbeauftragten überwacht.
Die von den berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften sind im Betrieb den AN bekannt zu geben.
Die Einhaltung der Bestimmung wird von den Gewerbeaufsichtsämtern und auf betriebsebene von den Sicherheitsbeauftragten überwacht.
Die von den berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften sind im Betrieb den AN bekannt zu geben.
Arbeitsschutzrecht
Frauen- und Mutterschutz
Frauen- und Mutterschutz
besonderer Schutz für Frauen aufgrund ihrer körperlichen Konstitution + Stellung in der Familie (z.B. keine Arbeit im Bergbau unter Tage)
werdende Mütter bzw. Mütter dürfen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden.
werdende und stillende Mütter dürfen keine
schwere körperliche Arbeit,
Mehrarbeit,
Akkordarbeit,
Fließbandarbeit,
Nachtarbeit
Sonntagsarbeit
leisten.
Mutter und Vater können zusammen insgesamt eine 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen.
werdende Mütter bzw. Mütter dürfen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden.
werdende und stillende Mütter dürfen keine
schwere körperliche Arbeit,
Mehrarbeit,
Akkordarbeit,
Fließbandarbeit,
Nachtarbeit
Sonntagsarbeit
leisten.
Mutter und Vater können zusammen insgesamt eine 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen.
Arbeitsschutzrecht
Arbeitszeitschutz
Arbeitszeitschutz
nach dem Arbeitszeitgesetz darf die tägliche Arbeitszeit in der Regel 8 Stunden nicht überschreiten.
Erhöhung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden nur mit Zustimmung des Betriebsrates.
Diese verlängerten Arbeitszeiten müssen jedoch innerhalb von 6 Monaten durch kürzere Arbeitszeit oder finanziell ausgeglichen werden.
Erhöhung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden nur mit Zustimmung des Betriebsrates.
Diese verlängerten Arbeitszeiten müssen jedoch innerhalb von 6 Monaten durch kürzere Arbeitszeit oder finanziell ausgeglichen werden.
Arbeitsschutzrecht
Schwerbehindertenschutz
Schwerbehindertenschutz
5 Tage mehr Urlaub im Jahr
bei einem Betrieb mit mindestens 16 AN müssen Schwerbehinderte (mit 50 % Erwerbsminderung) 6 Prozent der AN ausmachen.
Ansonsten:
Muss eine Ausgleichsabgabe an die Fürsorgestelle in Höhe von 100 - 500 € pro Monat und nicht besetztem Schwerbehindertenplatz gezahlt werden.
bei einem Betrieb mit mindestens 16 AN müssen Schwerbehinderte (mit 50 % Erwerbsminderung) 6 Prozent der AN ausmachen.
Ansonsten:
Muss eine Ausgleichsabgabe an die Fürsorgestelle in Höhe von 100 - 500 € pro Monat und nicht besetztem Schwerbehindertenplatz gezahlt werden.
2 Markttypen
vollkommener Markt
Modell, welches nicht der Realität entspricht
notwendige Bedingungen:
- Homogenität der Güter, d.h. die Güter müssen gleichartig sein
- jegliches Fehlen von Präferenzen
z.B. räumlicher Art (Standvorteile)
z.B. personeller art (Beziehungen)
z.B. zeitlicher Art (verschiedene Lieferzeiten/Geschäftszeiten)
- vollständige Marktransparenz für Anbieter/Nachfrager
- keine Zeitverzögerungen, d.h. unendlich große Reaktionsgeschwindigkeiten der Anbieter und Nachfrager
unvollkommener Markt
wirklichkeitsnaher Markttyp
notwendige Bedingungen:
- eine oder mehrere der o. g. Bedingungen sind nicht vorhanden
Modell, welches nicht der Realität entspricht
notwendige Bedingungen:
- Homogenität der Güter, d.h. die Güter müssen gleichartig sein
- jegliches Fehlen von Präferenzen
z.B. räumlicher Art (Standvorteile)
z.B. personeller art (Beziehungen)
z.B. zeitlicher Art (verschiedene Lieferzeiten/Geschäftszeiten)
- vollständige Marktransparenz für Anbieter/Nachfrager
- keine Zeitverzögerungen, d.h. unendlich große Reaktionsgeschwindigkeiten der Anbieter und Nachfrager
unvollkommener Markt
wirklichkeitsnaher Markttyp
notwendige Bedingungen:
- eine oder mehrere der o. g. Bedingungen sind nicht vorhanden
Wirtschaftspolitische Ziele nach dem Stabilitätsgesetz
Hauptziele
Hauptziele
HAUPTZIELE
Preisniveaustabilität
Der Durchschnitt aller Preise soll im Zeitablauf gleich bleiben. Zur Verhinderung der Inflation sollte jedoch keine Preissteigerung entstehen.
Messgröße: Lebenshaltungskostenindex + Inflationsrate
Hoher Beschäftigungsstand
Die Arbeitslosenquote soll weniger als 2 % betragen und die Zahl der offenen Stellen gleich der Zahl der arbeitssuchenden Arbeitsfähigen sein.
-> Sicherung des sozialen Friedens
Messgröße: Arbeitslosenquote
Außenwirtschaftliches Gleichgewicht
Die Zahlungsbilanz (=Saldo von Handels- und Dienstleistungsbilanz) sollte ausgeglichen sein.
Der Außenbetrag sollte positiv sein (größer oder gleich null)
-> Erfüllung der Devisenverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland sowie Sicherung der Exportarbeitsplätze.
Messgröße: Werte der Zahlungsbilanz
Stetiges/angemessenes Wirtschaftswachstum
Das reale BIP sollte stetig und angemessen steigen. Gründe:
mehr Investitionen
der Bildungsstand der Bevölkerung
der technische Fortschritt
Entwicklungsstand der Infrastruktur
-> Steigerung des Lebensstandards, Erhaltung der Vollbeschäftigung, Abbau sozialer Spannungen
Messgröße: Bruttonationaleinkommen + Bruttoinlandsprodukt
Preisniveaustabilität
Der Durchschnitt aller Preise soll im Zeitablauf gleich bleiben. Zur Verhinderung der Inflation sollte jedoch keine Preissteigerung entstehen.
Messgröße: Lebenshaltungskostenindex + Inflationsrate
Hoher Beschäftigungsstand
Die Arbeitslosenquote soll weniger als 2 % betragen und die Zahl der offenen Stellen gleich der Zahl der arbeitssuchenden Arbeitsfähigen sein.
-> Sicherung des sozialen Friedens
Messgröße: Arbeitslosenquote
Außenwirtschaftliches Gleichgewicht
Die Zahlungsbilanz (=Saldo von Handels- und Dienstleistungsbilanz) sollte ausgeglichen sein.
Der Außenbetrag sollte positiv sein (größer oder gleich null)
-> Erfüllung der Devisenverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland sowie Sicherung der Exportarbeitsplätze.
Messgröße: Werte der Zahlungsbilanz
Stetiges/angemessenes Wirtschaftswachstum
Das reale BIP sollte stetig und angemessen steigen. Gründe:
mehr Investitionen
der Bildungsstand der Bevölkerung
der technische Fortschritt
Entwicklungsstand der Infrastruktur
-> Steigerung des Lebensstandards, Erhaltung der Vollbeschäftigung, Abbau sozialer Spannungen
Messgröße: Bruttonationaleinkommen + Bruttoinlandsprodukt
Mögliche Schutzmaßnahmen für die Umwelt
- freie Güter (z.B. Luft, Meere, Flüsse) dürfen nicht weiter durch Schadstoffe verschmutz werden
- Einführung einer Öko-Steuer auf umweltschädliche Produkte
-> verstärkte Einführung von umweltfreundlichen Erzeugnissen
- Vermeidung von Abfall z.B. durch Recyclingsysteme/Einwegpfand
- erhöhter Einsatz von umweltfreundlichen Herstellungstechniken
- Umsteigen von schädlichen Energiequellen wie Kohle und Öl zu umweltverträglichen Energieträgern wie Windkraft u. Sonnenenergie
Freiwillige Überprüfung des betrieblichen Umweltmanagements durch einen Gutachter -> kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung des Unternehmens
- Einführung einer Öko-Steuer auf umweltschädliche Produkte
-> verstärkte Einführung von umweltfreundlichen Erzeugnissen
- Vermeidung von Abfall z.B. durch Recyclingsysteme/Einwegpfand
- erhöhter Einsatz von umweltfreundlichen Herstellungstechniken
- Umsteigen von schädlichen Energiequellen wie Kohle und Öl zu umweltverträglichen Energieträgern wie Windkraft u. Sonnenenergie
Freiwillige Überprüfung des betrieblichen Umweltmanagements durch einen Gutachter -> kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung des Unternehmens
Was ist ein Tarifvertrag?
- regelt Rechte u. Pflichten der Tarifvertragsparteien
- enthält Rechtsnormen
-> Ordnung des Inhalts
-> " des Abschlusses/ der Beendigung von Arbeitsver-
hältnissen
-> " von betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen
Fragen
- Tarifverträge bedürfen der Schriftform
- werden im Tarifregister eingetragen
(Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung)
- enthält Rechtsnormen
-> Ordnung des Inhalts
-> " des Abschlusses/ der Beendigung von Arbeitsver-
hältnissen
-> " von betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen
Fragen
- Tarifverträge bedürfen der Schriftform
- werden im Tarifregister eingetragen
(Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung)
Arten von Tarifverträgen
Lohn-/ Gehaltstarifverträge
- Regelung der geldlichen Arbeitsbedingungen
z.B. Arbeitsentgelt pro Stunde/ Monat
Ausbildungsvergütungen pro Ausbildungsjahr
- haben kurze Laufzeiten
Rahmentarifverträge
- Regelung der Entgeltgruppen (unter Berücksichtigung von Alter,
Ausbildung und Schwierigkeitsgrad der auszuführenden Arbeit)
- haben i. d. R. eine Laufzeit von mehreren Jahren
Manteltarifvertrag
- Regelung der allgemeinen Arbeitsbedingungen
z.B. Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden
Anzahl der Urlaubstage pro Kalenderjahr
Regelungen zum 13. Monatsgehalt
Weihnachtsgeld bzw. Urlaubsgeld
Höhe des AG-Anteils zu den VL
Zuschläge für Mehr-, Nacht- Sonntags-, Feiertagsarbeit
- haben i. d. R. eine Laufzeit von mehreren Jahren
- Regelung der geldlichen Arbeitsbedingungen
z.B. Arbeitsentgelt pro Stunde/ Monat
Ausbildungsvergütungen pro Ausbildungsjahr
- haben kurze Laufzeiten
Rahmentarifverträge
- Regelung der Entgeltgruppen (unter Berücksichtigung von Alter,
Ausbildung und Schwierigkeitsgrad der auszuführenden Arbeit)
- haben i. d. R. eine Laufzeit von mehreren Jahren
Manteltarifvertrag
- Regelung der allgemeinen Arbeitsbedingungen
z.B. Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden
Anzahl der Urlaubstage pro Kalenderjahr
Regelungen zum 13. Monatsgehalt
Weihnachtsgeld bzw. Urlaubsgeld
Höhe des AG-Anteils zu den VL
Zuschläge für Mehr-, Nacht- Sonntags-, Feiertagsarbeit
- haben i. d. R. eine Laufzeit von mehreren Jahren
Tarifrecht
Das Tarifrecht (als Teil des Arbeitsrechts) regelt die Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmerverbänden (Gewerkschaften) und den Arbeitgeberverbänden.
Die zwischen diesen Tarifpartnern ausgehandelten Rahmenbedingungen (Tarifverträge) gelten jeweils für eine vielzahl einzelner Arbeitsverhältnisse.
Die zwischen diesen Tarifpartnern ausgehandelten Rahmenbedingungen (Tarifverträge) gelten jeweils für eine vielzahl einzelner Arbeitsverhältnisse.
Was ist ein Bedürfnis?
Wie lautet die Unterscheidung nach Dringlichkeit der Bedürfnisbefriedigung?
Wie lautet die Unterscheidung nach Dringlichkeit der Bedürfnisbefriedigung?
Ausgangspunkt allen Wirtschaftens sind die Wünsche der Menschen.
Dieses Gefühl eines Mangels, verbunden mit dem Bestreben diesen zu beseitigen, bezeichnet man als Bedürfnis.
Existenzbedürfnisse (Primärbedürfnisse)
- lebensnotwendige Bedürfnisse
z.B. :Wunsch nach Nahrung, Kleidung, einer Wohnung
Kulturbedürfnisse (Sekundärbedürfnisse)
- werden durch die Umwelt/Kultur geprägt
- müssen weitgehend befriedigt werden, wenn der Mensch in einer sozialen Umwelt anerkannt werden will
d. h. wichtig für Lebensqualität, individuell verschieden jedoch sowohl austauschbar als auch aufschiebbar
z.B. Wunsch nach Hobbys, modischer Kleidung, Bildung
Luxusbedürfnisse (Sekundärbedürfnisse)
- sind übersteigerte Ansprüche
- können vom Großteil der Bevölkerung nicht (bzw. nur teilweise durch sparen) befriedigt werden
z.B. Wunsch nach einer Yacht, Designerkleidung
Dieses Gefühl eines Mangels, verbunden mit dem Bestreben diesen zu beseitigen, bezeichnet man als Bedürfnis.
Existenzbedürfnisse (Primärbedürfnisse)
- lebensnotwendige Bedürfnisse
z.B. :Wunsch nach Nahrung, Kleidung, einer Wohnung
Kulturbedürfnisse (Sekundärbedürfnisse)
- werden durch die Umwelt/Kultur geprägt
- müssen weitgehend befriedigt werden, wenn der Mensch in einer sozialen Umwelt anerkannt werden will
d. h. wichtig für Lebensqualität, individuell verschieden jedoch sowohl austauschbar als auch aufschiebbar
z.B. Wunsch nach Hobbys, modischer Kleidung, Bildung
Luxusbedürfnisse (Sekundärbedürfnisse)
- sind übersteigerte Ansprüche
- können vom Großteil der Bevölkerung nicht (bzw. nur teilweise durch sparen) befriedigt werden
z.B. Wunsch nach einer Yacht, Designerkleidung
Rechte des Azubi
(bzw. Pflichten des Ausbilders)
(bzw. Pflichten des Ausbilders)
- die Ausbildung gemäß des Ausbildungsziels zu absolvieren
- Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen/ gestellt bekommen
- Freistellung des Azubis zum Schulbesuch
- Vergütungspflicht (seitens des Ausbilders)
- Urlaubsrecht
- Fürsorgepflicht
- Zeugnispflicht
- Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen/ gestellt bekommen
- Freistellung des Azubis zum Schulbesuch
- Vergütungspflicht (seitens des Ausbilders)
- Urlaubsrecht
- Fürsorgepflicht
- Zeugnispflicht
berufliche Arbeitsteilung
Berufsbildung
= Spezialisierung von Personen, nach ihren Neigungen und Fähigkeiten, auf bestimmte Tätigkeitsfelder
-> bessere Förderung spezieller Begabungen und Geschicklichkeiten
Berufsspaltung
= Aufgliederung von Aufgabenfeldern in kleinere Arbeitsgebiete (z.B. Bürokaufmann, Bankkaufmann etc.)
= Spezialisierung von Personen, nach ihren Neigungen und Fähigkeiten, auf bestimmte Tätigkeitsfelder
-> bessere Förderung spezieller Begabungen und Geschicklichkeiten
Berufsspaltung
= Aufgliederung von Aufgabenfeldern in kleinere Arbeitsgebiete (z.B. Bürokaufmann, Bankkaufmann etc.)
betriebliche Arbeitsleitung
Arbeitszerlegung
= Zerlegung eines gesamten Arbeitsvorgangs in mehrere Teilleistungsprozesse
Abteilungsbildung
= Ergebnis der Arbeitszerlegung.
Die zuvor zerlegten Arbeitsprozesse werden nun auf einzelne Stellen/ Personen verteilt und zu organisatorischen Einheiten(Abteilungen) zusammengefasst
Folge:
- Steigerung der Qualität der Güter sowie der Arbeit
- aber auch: Verluste der Arbeitsfreude sowie die Einsicht in den
Sinn der Arbeit (einseitige körperl. + geistige Belastung)
volkswirtschaftl. Arbeitsteilung
primärer Sektor
= Urerzeugung, d.h. Gewinnung von Rohstoffen und Energie (landwirtschaftl. Anbau u. Abbau der Bodenschätze)
-> Voraussetzung der Produktion
sekundärer Sektor
= Weiterverarbeitung, d.h. Verarbeitung der Stoffe durch Industrie und Handwerk
tertiärer Sektor
= Handel u. Dienstleistungen, d.h. Verteilung der Waren (Groß- u. Einzelhandel) sowie Erstellung von Dienstleistungen (Kreditinstitute, Transportunternehmen)
Finanzierungsarten
Fremdfinanzierung (Außenfinanzierung)
Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften, Kunden oder Lieferer gewähren Kredite gegen Zinsbelastung
-> Aufnahme von Fremdkapital
Einlagen- bzw. Beteiligungsfinanzierung (Außenfinanzierung)
liegt vor, wenn der Eigentümer/Gesellschafter z.B. durch Bareinlage Kapital in das Unternehmen einbringt
-> Erhöhung des Eigenkapitals
Selbstfinanzierung (Innenfinanzierung)
einbehaltene Gewinne des Unternehmens werden wieder investiert bzw. stille Rücklagen aufgelöst
Finanzierung durch Kapitalfreisetzung (Innenfinanzierung)
durch den Verkauf von Anlagegegenständen, durch Abschreibungsbeträgen (da das Unternehmen diese durch Verkaufspreise einnimmt und somit Teilbeträge lange vor dem Ersatzzeitpunkt des Anlagegutes zur Verfügung stehen), durch Rückstellungen (Beträge für erwartete Zahlungen, bei welchem der termin noch nicht feststeht)
Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften, Kunden oder Lieferer gewähren Kredite gegen Zinsbelastung
-> Aufnahme von Fremdkapital
Einlagen- bzw. Beteiligungsfinanzierung (Außenfinanzierung)
liegt vor, wenn der Eigentümer/Gesellschafter z.B. durch Bareinlage Kapital in das Unternehmen einbringt
-> Erhöhung des Eigenkapitals
Selbstfinanzierung (Innenfinanzierung)
einbehaltene Gewinne des Unternehmens werden wieder investiert bzw. stille Rücklagen aufgelöst
Finanzierung durch Kapitalfreisetzung (Innenfinanzierung)
durch den Verkauf von Anlagegegenständen, durch Abschreibungsbeträgen (da das Unternehmen diese durch Verkaufspreise einnimmt und somit Teilbeträge lange vor dem Ersatzzeitpunkt des Anlagegutes zur Verfügung stehen), durch Rückstellungen (Beträge für erwartete Zahlungen, bei welchem der termin noch nicht feststeht)
Leasing
Ein Unternehmen hat die Möglichkeit benötigte Gegenstände, wie z.B. Maschinen, Autos etc., zu leasen (= mieten oder pachten) statt zu kaufen.
Im Leasingvertrag werden die Nutzungsrechte vom Leasinggeber (bleibt Eigentümer) auf den Leasingnehmer (wird Besitzer) übertragen sowie die folgenden individuellen Größen vereinbart:
- Höhe der Anzahlung
- Vertragslaufzeit
- Höhe der monatl. Leasingrate
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann das Leasingobjekt weiter gemietet, zum Restwert gekauft oder zurückgegeben werden.
Die Leasingraten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, sie mindern somit die Gewerbe-, Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer.
Hauptvorteil Hauptnachteil
verringerter Kapitalbedarf anfallende Kosten
Im Leasingvertrag werden die Nutzungsrechte vom Leasinggeber (bleibt Eigentümer) auf den Leasingnehmer (wird Besitzer) übertragen sowie die folgenden individuellen Größen vereinbart:
- Höhe der Anzahlung
- Vertragslaufzeit
- Höhe der monatl. Leasingrate
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann das Leasingobjekt weiter gemietet, zum Restwert gekauft oder zurückgegeben werden.
Die Leasingraten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, sie mindern somit die Gewerbe-, Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer.
Hauptvorteil Hauptnachteil
verringerter Kapitalbedarf anfallende Kosten
Einseitige Rechtsgeschäfte
werden durch eine Willenserklärung rechtswirksam.
empfangsbedürftig
(erst rechtswirksam, wenn Empfänger die Willenserklärung erhalten hat)
Bsp.
- Kündigung
- Vollmachtserteilung
- Mahnung
nicht empfangsbedürftig
(auch gültig, ohne dass sie einer anderen Person zugeht, d.h. die Willenserklärung ist bereits bei Abgabe rechtswirksam)
Bsp.
- Testament
empfangsbedürftig
(erst rechtswirksam, wenn Empfänger die Willenserklärung erhalten hat)
Bsp.
- Kündigung
- Vollmachtserteilung
- Mahnung
nicht empfangsbedürftig
(auch gültig, ohne dass sie einer anderen Person zugeht, d.h. die Willenserklärung ist bereits bei Abgabe rechtswirksam)
Bsp.
- Testament
Mehrseitige Rechtsgeschäfte
werden durch mind. zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag und Annahme mit inhaltlicher Übereinstimmung) rechtswirksam.
einseitig verpflichtend = Schenkung, Bürgschaft
mehrseitig verpflichtend = Kaufvertrag, Ausbildungsvertrag
Vertragsarten, welcher zwei übereinstimmenden Willenserklärungen bedürfen sind z.B. :
- Kaufvertrag
- Schenkung
- Mietvertrag
- Pachtvertrag
- Leihvertrag
- Darlehensvertrag
- Dienstvertrag
- Werkvertrag
einseitig verpflichtend = Schenkung, Bürgschaft
mehrseitig verpflichtend = Kaufvertrag, Ausbildungsvertrag
Vertragsarten, welcher zwei übereinstimmenden Willenserklärungen bedürfen sind z.B. :
- Kaufvertrag
- Schenkung
- Mietvertrag
- Pachtvertrag
- Leihvertrag
- Darlehensvertrag
- Dienstvertrag
- Werkvertrag
JAV
Zuständigkeit
Fragen der Berufsbildung
Fragen der berufsüberwachung
Einhaltung der Schutzbestimmungen für Jugendliche
Voraussetzung für die Bildung einer JAV
mind. 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb
Wahlberechtigt
Arbeitnehmer, die das 18. lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie alle Auaszubildenden, welche am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Wählbar
Alle Arbeitnehmer des Betriebes, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Wahlen
alle 2 Jahre
Fragen der Berufsbildung
Fragen der berufsüberwachung
Einhaltung der Schutzbestimmungen für Jugendliche
Voraussetzung für die Bildung einer JAV
mind. 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb
Wahlberechtigt
Arbeitnehmer, die das 18. lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie alle Auaszubildenden, welche am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Wählbar
Alle Arbeitnehmer des Betriebes, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Wahlen
alle 2 Jahre
Mitbestimmung (Betriebsrat)
Arbeitgeber und Betriebsrat können Entscheidungen nur gemeinsam treffen. Gelingt dies bei Konflikten z.B. nicht so entscheidet die Einigungsstelle
- Beginn und Ende der tägl. Arbeitszeit
- betriebsordnung
- Urlaubsgrundsätze + Urlaubsplan
- betriebl. Lohngestaltung
- betriebl. Berufsbildung
- Sozialplan bei Betriebsänderungen
- Gestaltung des Personalfragebogens
- Festlegung von beurteilungsgrundsätzen
- Beginn und Ende der tägl. Arbeitszeit
- betriebsordnung
- Urlaubsgrundsätze + Urlaubsplan
- betriebl. Lohngestaltung
- betriebl. Berufsbildung
- Sozialplan bei Betriebsänderungen
- Gestaltung des Personalfragebogens
- Festlegung von beurteilungsgrundsätzen
Wahl eines Betriebsrates
Voraussetzung
mind. 5 ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb
Wahlberechtigt
Arbeiter, Angestellte, Azubis, welche am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Auch Leiharbeiter, wenn sie länger als 3 Monate im Entleiherbetrieb eingesetzt werden.
Wählbar
alle wahlberechtigten Personen, welche dem Betrieb mind. 6 Monate angehören.
Amtszeit
4 Jahre
mind. 5 ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb
Wahlberechtigt
Arbeiter, Angestellte, Azubis, welche am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Auch Leiharbeiter, wenn sie länger als 3 Monate im Entleiherbetrieb eingesetzt werden.
Wählbar
alle wahlberechtigten Personen, welche dem Betrieb mind. 6 Monate angehören.
Amtszeit
4 Jahre
Information (Betriebsrat)
der Betriebsrat hat das Recht, über betriebliche Vorgänge unterrichtet zu werden. Der Arbeitgeber kann dies jedoch auch erst nach Fällung der Entscheidung tun.
- Maßnahmen des Arbeitsschutzes
- Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses über wirtschaftl.
Angelegenheiten des Betriebes
- Lohn- und Gehaltslisten
- Einstellung leitender Angestellter
- Maßnahmen des Arbeitsschutzes
- Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses über wirtschaftl.
Angelegenheiten des Betriebes
- Lohn- und Gehaltslisten
- Einstellung leitender Angestellter
Ist-Kaufmann
Voraussetzung eines Gewerbetreibenden zum Ist-Kaufmann:
Kaufmann im Sinne des HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(Person = Kaufmann) Gilt nicht für Handelsgesellschaften!
Voraussetzung eines gewerblichen Unternehmens zum Handelsgewerbe:
- jede auf Dauer angelegte und auf Gewinnerzielung ausgerichtete selbstständige Tätigkeit
- wenn eine kaufmännische Organisation erforderlich ist
dies ist der Fall wenn folgende Größen in einem Geschäftsjahr überschritten werden:
Gewinn: 30.000 €
Umsatz: 500.000 €
Wichtig: Das Vorliegen eines Handelsgewerbes ist unabhängig von der Eintragung in das Handelsregister. Diese ist jedoch trotzdem Pflicht und kann durch Ordnungsmaßnahmen erzwungen werden.
Eintragung= deklaratorisch (rechtsbezeugend)
Kaufmann im Sinne des HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(Person = Kaufmann) Gilt nicht für Handelsgesellschaften!
Voraussetzung eines gewerblichen Unternehmens zum Handelsgewerbe:
- jede auf Dauer angelegte und auf Gewinnerzielung ausgerichtete selbstständige Tätigkeit
- wenn eine kaufmännische Organisation erforderlich ist
dies ist der Fall wenn folgende Größen in einem Geschäftsjahr überschritten werden:
Gewinn: 30.000 €
Umsatz: 500.000 €
Wichtig: Das Vorliegen eines Handelsgewerbes ist unabhängig von der Eintragung in das Handelsregister. Diese ist jedoch trotzdem Pflicht und kann durch Ordnungsmaßnahmen erzwungen werden.
Eintragung= deklaratorisch (rechtsbezeugend)
Kann-Kaufmann
Gewerbetreibender dessen Betrieb keine kaufmännische Organisation erfordert, da Gewinn < 30.000 € und Umsatz < 500.000 € = Kleingewerbetreibender (Kann-Kaufmann)
Kann-Kaufmann, da Eintragung ins Handelsregister freiwillig ist
Eintragung= konstitutiv (rechtserzeugend)
(Person=Kaufmann)
Land- und Forstwirte stellen eine Ausnahme dar.
Sie sind nicht zur Eintragung in das HR verpflichtet, können dies jedoch tun und gehören somit ebenfalls zu den Kann-Kaufleuten.
Kann-Kaufmann, da Eintragung ins Handelsregister freiwillig ist
Eintragung= konstitutiv (rechtserzeugend)
(Person=Kaufmann)
Land- und Forstwirte stellen eine Ausnahme dar.
Sie sind nicht zur Eintragung in das HR verpflichtet, können dies jedoch tun und gehören somit ebenfalls zu den Kann-Kaufleuten.
Form-Kaufmann
Handelsgesellschaften, d.h. die Aktiengesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die eingetragene Genossenschaft sind Kaufmann kraft Rechtsform.
(Firma=Kaufmann)
Sie sind ab der Eintragung in das HR juristische Person und erwerben damit die Eigenschaft eines Kaufmanns, des so genannten Form-Kaufmanns.
(Firma=Kaufmann)
Sie sind ab der Eintragung in das HR juristische Person und erwerben damit die Eigenschaft eines Kaufmanns, des so genannten Form-Kaufmanns.
Rechte u. Pflichten eines Nicht-Kaufmannes
BGB gilt:
HGB gilt nur in beschänktem Umfang:
- eingeschränkte Buchführungspflicht
- kein HR-Eintrag notwendig
- führt keine Firma
- kann keine Prokura erteilen
- kann keine Personengesellschaft gründen
- kann nur eine Ausfallbürgschaft übernehmen
HGB gilt nur in beschänktem Umfang:
- eingeschränkte Buchführungspflicht
- kein HR-Eintrag notwendig
- führt keine Firma
- kann keine Prokura erteilen
- kann keine Personengesellschaft gründen
- kann nur eine Ausfallbürgschaft übernehmen
Begriff "Firma"
Umgangssprachlich werden die Begriffe Unternehmen, Betrieb und Firma gleichgesetzt.
Der Betrieb und das Unternehmen bezeichnen allerdings den Ort an dem eine Leistung erstellt wird.
Die Firma eines Kaufmanns ist im juristischen Sinne, d.h. laut HGB der Name, unter dem er im Handel Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
Der Betrieb und das Unternehmen bezeichnen allerdings den Ort an dem eine Leistung erstellt wird.
Die Firma eines Kaufmanns ist im juristischen Sinne, d.h. laut HGB der Name, unter dem er im Handel Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
Firmenname
Der Firmenname besteht aus Firmenkern und Firmenzusatz.
Der Firmenkern beinhaltet den Namen des Kaufmanns, den Gegenstand des Unternehmens, d.h. die Rechtsform oder eine Fantasiebezeichnung.
Der Firmenzusatz informiert über Art und Umfang des Geschäftes oder dient der Unterscheidung.
Bsp.
Primus KG Großhandel für Bürobedarf
Computec GmbH & Co. KG Hard- und Softwarevertrieb
Der Firmenkern beinhaltet den Namen des Kaufmanns, den Gegenstand des Unternehmens, d.h. die Rechtsform oder eine Fantasiebezeichnung.
Der Firmenzusatz informiert über Art und Umfang des Geschäftes oder dient der Unterscheidung.
Bsp.
Primus KG Großhandel für Bürobedarf
Computec GmbH & Co. KG Hard- und Softwarevertrieb
Arten der Firma
(aufgrund des Firmennamens)
(aufgrund des Firmennamens)
Personenfirma
Der Firmenkern besteht aus dem Namen des Inhabers bzw. mehrerer Gesellschafter (ggfs dem Vornamen).
Bsp. Herbert Blank e. K. / Müller & Schmidt OHG
Sachfirma
Der Firmenkern ist aus dem Gegenstand des Unternehmens, der Branche abgeleitet.
Bsp. Transport KG
Mischfirma
Die Firma besteht aus dem Personennamen und Art/Gegenstand des Unternehmens.
Bsp. Meier Immobilien KG
Fantasiefirma
Die Firma besteht aus einer Abkürzung (Buchstabenkombinationen) oder einem Fantasienamen (erfundene Bezeichnung).
Bsp. Modellux KG
Der Firmenkern besteht aus dem Namen des Inhabers bzw. mehrerer Gesellschafter (ggfs dem Vornamen).
Bsp. Herbert Blank e. K. / Müller & Schmidt OHG
Sachfirma
Der Firmenkern ist aus dem Gegenstand des Unternehmens, der Branche abgeleitet.
Bsp. Transport KG
Mischfirma
Die Firma besteht aus dem Personennamen und Art/Gegenstand des Unternehmens.
Bsp. Meier Immobilien KG
Fantasiefirma
Die Firma besteht aus einer Abkürzung (Buchstabenkombinationen) oder einem Fantasienamen (erfundene Bezeichnung).
Bsp. Modellux KG
Firmengrundsätze
Firmenöffentlichkeit
Jeder Kaufmann muss seine Firma ins HR eintragen lassen. Denn jede Person kann Einsicht in dieses Register nehmen.
Firmenwahrheit
Der Kaufmann darf keine falschen Angaben über Art oder Umfang seines Betriebes machen.
Firmenbeständigkeit
Eine am Markt bekannte Firma kann einen großen Wert darstellen. Darum darf der Firmenname auch nach dem Verkauf an eine andere Person weitergeführt werden.
Firmenausschließlichkeit
Jede neu gegründete Firma muss sich von allen bereits im HR eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden. Jede Verwechslungsgefahr mit einer schon bestehenden Firma muss ausgeschlossenen werden, z.B. durch einen Firmenzusatz.
Jeder Kaufmann muss seine Firma ins HR eintragen lassen. Denn jede Person kann Einsicht in dieses Register nehmen.
Firmenwahrheit
Der Kaufmann darf keine falschen Angaben über Art oder Umfang seines Betriebes machen.
Firmenbeständigkeit
Eine am Markt bekannte Firma kann einen großen Wert darstellen. Darum darf der Firmenname auch nach dem Verkauf an eine andere Person weitergeführt werden.
Firmenausschließlichkeit
Jede neu gegründete Firma muss sich von allen bereits im HR eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden. Jede Verwechslungsgefahr mit einer schon bestehenden Firma muss ausgeschlossenen werden, z.B. durch einen Firmenzusatz.
das Handelregister
= amtliches Verzeichnis aller Kaufleute nach HGB, das vom Amtsgericht des Bezirkes geführt wird.
Mitlerweile kann man auch online Einsicht in das HR nehmen.
Die Eintragungen werden im Bundesanzeiger und mind. einer Zeitung des Amtsgerichtsbezirks veröffentlicht.
Gliederung in zwei Abteilungen
Abteilung A: Einzelunternehmen (e.K.), Personengesellschaften (OHG, KG)
Abteilung B: Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
Inhalt- Firma und Ort der Niederlassung
- Name der persönlich haftenden Gesellschafter
- Art der Prokura/ Name der Prokuristen
- Name und Einlage von Kommanditisten
- Gegenstand des Unternehmens
- Tag der Eintragung
- Höhe des Haftungskapitals
Mitlerweile kann man auch online Einsicht in das HR nehmen.
Die Eintragungen werden im Bundesanzeiger und mind. einer Zeitung des Amtsgerichtsbezirks veröffentlicht.
Gliederung in zwei Abteilungen
Abteilung A: Einzelunternehmen (e.K.), Personengesellschaften (OHG, KG)
Abteilung B: Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
Inhalt- Firma und Ort der Niederlassung
- Name der persönlich haftenden Gesellschafter
- Art der Prokura/ Name der Prokuristen
- Name und Einlage von Kommanditisten
- Gegenstand des Unternehmens
- Tag der Eintragung
- Höhe des Haftungskapitals
Vertragsarten Teil I
(Wichtige Rechtsgeschäfte)
(Wichtige Rechtsgeschäfte)
Kaufvertrag
Entgeltliche Veräußerung und Kauf von Sachen und Rechten
Bsp. Kauf von Waren/Patenterwerb
Tauschvertrag
Gegenseitige Übereignung von Rechtsobjekten
Werkvertrag
Herstellung eines Werkes gegen Geld, wobei der Besteller die Stoffe liefert, Bsp. Autoreparatur
Dienstvertrag
entgeltliche Ableistung von Diensten, Bsp. Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes (meist durch Arbeitsvertrag)
Gesellschaftsvertrag
Regelung der Zusammenarbeit von Gesellschaften in einem Unternehmen
Entgeltliche Veräußerung und Kauf von Sachen und Rechten
Bsp. Kauf von Waren/Patenterwerb
Tauschvertrag
Gegenseitige Übereignung von Rechtsobjekten
Werkvertrag
Herstellung eines Werkes gegen Geld, wobei der Besteller die Stoffe liefert, Bsp. Autoreparatur
Dienstvertrag
entgeltliche Ableistung von Diensten, Bsp. Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes (meist durch Arbeitsvertrag)
Gesellschaftsvertrag
Regelung der Zusammenarbeit von Gesellschaften in einem Unternehmen
Vertragsarten Teil II
(wichtige Rechtsgeschäfte)
(wichtige Rechtsgeschäfte)
Leihvertrag
Unentgeltliche Überlassung von Sachen zum Gebrauch gegen spätere Rückgabe derselben Gegenstände
Darlehensvertrag
Entgeltliche o. unentgeltliche Überlassung von Sachen zum Verbrauch gegen spätere Rückgabe gleichartiger Dinge
Mietvertrag
Entgeltliche Überlassung von Sachen zum Gebrauch
Pachtvertrag
Entgeltliche Überlassung von Sachen zum Gebrauch und Fruchtgenuss, Bsp. Vertrag zur Nutzung einer Obstplantage)
Unentgeltliche Überlassung von Sachen zum Gebrauch gegen spätere Rückgabe derselben Gegenstände
Darlehensvertrag
Entgeltliche o. unentgeltliche Überlassung von Sachen zum Verbrauch gegen spätere Rückgabe gleichartiger Dinge
Mietvertrag
Entgeltliche Überlassung von Sachen zum Gebrauch
Pachtvertrag
Entgeltliche Überlassung von Sachen zum Gebrauch und Fruchtgenuss, Bsp. Vertrag zur Nutzung einer Obstplantage)
Zustandekommen des Kaufvertrages
Der Kaufvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen von zwei oder mehr Personen zustande. (Antrag und Annahme)
Der Verkäufer verpflichtet sich:
- rechtzeitig und mangelfrei zu liefern
- dem Käufer das Eigentum an der Ware zu verschaffen
Der Käufer verpflichtet sich:
- die ordnungsgemäß gelieferte Ware anzunehmen
- den Kazfpreis rechtzeitig zu zahlen.
Bsp.
Verkäufer verschickt ein Angebot seines Bürostuhls (Antrag)
Daraufhin Bestellung des Käufers (Annahme)
Bestellung eines Bürostuhls durch den Käufer (Antrag)
Auftragsbestätigung durch den Verkäufer (Annahme)
Der Verkäufer verpflichtet sich:
- rechtzeitig und mangelfrei zu liefern
- dem Käufer das Eigentum an der Ware zu verschaffen
Der Käufer verpflichtet sich:
- die ordnungsgemäß gelieferte Ware anzunehmen
- den Kazfpreis rechtzeitig zu zahlen.
Bsp.
Verkäufer verschickt ein Angebot seines Bürostuhls (Antrag)
Daraufhin Bestellung des Käufers (Annahme)
Bestellung eines Bürostuhls durch den Käufer (Antrag)
Auftragsbestätigung durch den Verkäufer (Annahme)
Arten des Kaufvertrages
nach rechtlicher Stellung der Vertragspartner
nach rechtlicher Stellung der Vertragspartner
zweiseitiger Handelskauf
Vertragspartner sind zwei Kaufleute (nach HGB)
einseitiger Handelskauf
Vertragspartner ist ein Kaufmann (nach HGB) sowie ein
Privatmann (nach BGB)
bürgerlicher Kauf
Vertragspartner sind zwei Privatleute (nach BGB)
Vertragspartner sind zwei Kaufleute (nach HGB)
einseitiger Handelskauf
Vertragspartner ist ein Kaufmann (nach HGB) sowie ein
Privatmann (nach BGB)
bürgerlicher Kauf
Vertragspartner sind zwei Privatleute (nach BGB)
Arten des Kaufvertrages
nach Festlegung der Warenart
nach Festlegung der Warenart
Stückkauf
Kauf eines Unikats, z.B. Gemälde von Picasso,gebrauchte Ware
Gattungskauf
Kauf von massenhaft hergestellter Ware (umtauschbar)
Kauf auf Probe
Kauf mit festgelegtem Rückgaberecht innerhalb einer Frist
Kauf nach Probe
Kaufgegenstand muss dem Muster der Probe entsprechen
Spezifikationskauf (= Bestimmungskauf)
Kauf einer Ware, bei welcher Form/Aussehen erst kurz vor der Lieferung bestimmt/spezifiziert wird.
Kauf eines Unikats, z.B. Gemälde von Picasso,gebrauchte Ware
Gattungskauf
Kauf von massenhaft hergestellter Ware (umtauschbar)
Kauf auf Probe
Kauf mit festgelegtem Rückgaberecht innerhalb einer Frist
Kauf nach Probe
Kaufgegenstand muss dem Muster der Probe entsprechen
Spezifikationskauf (= Bestimmungskauf)
Kauf einer Ware, bei welcher Form/Aussehen erst kurz vor der Lieferung bestimmt/spezifiziert wird.
Arten des Kaufvertrages
nach Zeitpunkt der Zahlung
nach Zeitpunkt der Zahlung
Zielkauf
Zahlung zu einem bestimmten Termin nach der Lieferung
Sofortkauf (=Barkauf)
Zahlung bei Lieferung der Ware (Zug um Zug Geschäft)
Vorauszahlung
Zahlung vor der Lieferung
Ratenzahlung
Kaufpreis wird in kleineren Raten bezahlt (i.d.R. mit Zinsaufschlag)
Zahlung zu einem bestimmten Termin nach der Lieferung
Sofortkauf (=Barkauf)
Zahlung bei Lieferung der Ware (Zug um Zug Geschäft)
Vorauszahlung
Zahlung vor der Lieferung
Ratenzahlung
Kaufpreis wird in kleineren Raten bezahlt (i.d.R. mit Zinsaufschlag)
Nichtigkeit von Rechtsgeschäften
Rechtsgeschäfte können von Anfang an ungültig sein.
(d.h. ohne Rechtsfolgen)
Nichtig sind Rechtsgeschäfte, die folgende Aspekte aufweisen:
- Vertrag mit Geschäftsunfähigen
- Vertrag mit beschränkt Geschäftsfähigen ohne Zustimmung des
Erziehungsberechtigten bzw. Betreuers
- Verstoß gegen die guten Sitten (Ausnutzen einer Notlage,
Verlagen eines Wucherzinses)
- Verstoß gegen gesetzl. Verbot (Waffenhandel)
- Verstoß gegen die Formvorschriften
- Scherzgeschäfte (es muss für jedermann erkennbar sein, dass
es sich um einen Scherz handelt.)
- Scheingeschäft
(d.h. ohne Rechtsfolgen)
Nichtig sind Rechtsgeschäfte, die folgende Aspekte aufweisen:
- Vertrag mit Geschäftsunfähigen
- Vertrag mit beschränkt Geschäftsfähigen ohne Zustimmung des
Erziehungsberechtigten bzw. Betreuers
- Verstoß gegen die guten Sitten (Ausnutzen einer Notlage,
Verlagen eines Wucherzinses)
- Verstoß gegen gesetzl. Verbot (Waffenhandel)
- Verstoß gegen die Formvorschriften
- Scherzgeschäfte (es muss für jedermann erkennbar sein, dass
es sich um einen Scherz handelt.)
- Scheingeschäft
Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften
Rechtsgeschäfte können durch besondere Erklärungen gegenüber dem Vertragspartner nachträglich ungültig werden.
Bis zur Anfechtung sind diese jedoch gültig.
Anfechtbar sind Rechtsgeschäfte mit folgenden Aspekten:
- wegen Irrtum in der Erklärung (Nennung eines falschen Preises)
- wegen Irrtum in der Übermittlung (z.B. schlechte Telefonverb.)
- wegen Irrtum in der Eigenschaft einer Person/Sache
- wegen arglistiger Täuschung (Unfallwagen als unfallfrei verkaufen)
- wegen widerrechtlicher Drohung (z.B. Erpressung)
Bis zur Anfechtung sind diese jedoch gültig.
Anfechtbar sind Rechtsgeschäfte mit folgenden Aspekten:
- wegen Irrtum in der Erklärung (Nennung eines falschen Preises)
- wegen Irrtum in der Übermittlung (z.B. schlechte Telefonverb.)
- wegen Irrtum in der Eigenschaft einer Person/Sache
- wegen arglistiger Täuschung (Unfallwagen als unfallfrei verkaufen)
- wegen widerrechtlicher Drohung (z.B. Erpressung)
Form von Rechtsgeschäften
Die meisten Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens können formlos abgeschlossen werden (Formfreiheit).
Bei einigen Rechtsgeschäften besteht der Gesetzgeber auf der Erhaltung bestehender Formvorschriften, d.h. einige Rechtsgeschäfte müssen schriftlich abgeschlossen, öffentlich beglaubigt oder notariell beurkundet werden.
Bei Nichtbeachtung dieser Formvorschriften ist das Rechtsgeschäft nichtig, d.h. der Vertrag ist von Anfang an nicht zustande gekommen.
Bei einigen Rechtsgeschäften besteht der Gesetzgeber auf der Erhaltung bestehender Formvorschriften, d.h. einige Rechtsgeschäfte müssen schriftlich abgeschlossen, öffentlich beglaubigt oder notariell beurkundet werden.
Bei Nichtbeachtung dieser Formvorschriften ist das Rechtsgeschäft nichtig, d.h. der Vertrag ist von Anfang an nicht zustande gekommen.
Formvorschriften - Schriftform
Bestätigung eines Vertrages durch eigenhändige Unterschrift
Bsp.
- Mietverträge über eine längere Dauer als ein Jahr
- Bürgschaften unter Privatpersonen
- Ratenkäufe
- Ausbildungsverträge und deren Kündigung
- Arbeitsverträge und deren Kündigung
- handschriftliche Testamente
Bsp.
- Mietverträge über eine längere Dauer als ein Jahr
- Bürgschaften unter Privatpersonen
- Ratenkäufe
- Ausbildungsverträge und deren Kündigung
- Arbeitsverträge und deren Kündigung
- handschriftliche Testamente
Formvorschriften - öffentl. Beglaubigung
eigenhändige Unterschrift wird notarielle bzw. behördlich beglaubigt. Wobei die Beglaubigung nur die Echtheit der Unterschrift bestätigt.
Bsp.
- Anträge auf Eintragung ins:
Grundbuch
Handelsregister
Vereinsregister
Güterrechtsregister
- maschinenschriftliche Testamente
Bsp.
- Anträge auf Eintragung ins:
Grundbuch
Handelsregister
Vereinsregister
Güterrechtsregister
- maschinenschriftliche Testamente
Formvorschriften - notarielle Beurkundung
Niederschrift und Beurkundung der Echtheit des Vertragsinhaltes sowie der Unterschrift durch einen Notar.
D.h. Bestätigung des Inhaltes der Willenserklärung UND der Echtheit der Unterschrift
Bsp.
- Haus- und Grundstückskäufe und -verkäufe
- Eintragung von Hypotheken und Grundschuld ins Grundbuch
- Eheverträge
- Beschlüsse der Hauptversammlung einer AG
D.h. Bestätigung des Inhaltes der Willenserklärung UND der Echtheit der Unterschrift
Bsp.
- Haus- und Grundstückskäufe und -verkäufe
- Eintragung von Hypotheken und Grundschuld ins Grundbuch
- Eheverträge
- Beschlüsse der Hauptversammlung einer AG
Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit von Personen, Rechtsgeschäfte wirksam abschließen zu können und somit Rechte zu erwerben und Pflichten einzugehen.
(D.h. nicht automatisch Träger von Rechten und Pflichten wie bei der Rechtsfähigkeit)
Aufgrund unterschiedlicher Einsichtsfähigkeit in die Rechtsfolgen von Willenserklärungen hat der Gesetzgeber 3 Stufen der Geschäftsfähigkeit vorgesehen.
Geschäftsunfähigkeit
beschränkte Geschäftsfähigkeit
unbeschränkte bzw. volle Geschäftsfähigkeit
(D.h. nicht automatisch Träger von Rechten und Pflichten wie bei der Rechtsfähigkeit)
Aufgrund unterschiedlicher Einsichtsfähigkeit in die Rechtsfolgen von Willenserklärungen hat der Gesetzgeber 3 Stufen der Geschäftsfähigkeit vorgesehen.
Geschäftsunfähigkeit
beschränkte Geschäftsfähigkeit
unbeschränkte bzw. volle Geschäftsfähigkeit
Geschäftsunfähigkeit
- alle Personen unter 7 Jahren
- Personen mit andauernder krankhafter Störung der
Geistestätigkeit
Eigene Willenserklärungen dieser Personen sind nichtig.
Ausnahme:
Beim Auftreten als Bote für den gesetzlichen Vertreter.
Denn Botengänge stellen keine eigene Willenserklärung dar.
- Personen mit andauernder krankhafter Störung der
Geistestätigkeit
Eigene Willenserklärungen dieser Personen sind nichtig.
Ausnahme:
Beim Auftreten als Bote für den gesetzlichen Vertreter.
Denn Botengänge stellen keine eigene Willenserklärung dar.
Beschränkte Geschäftsfähigkeit
- Personen zwischen 7 und 18 Jahren
- betreute Personen mit Einwilligungsvorbehalt
Eigene Willenserklärungen sind bis zur Zustimmung des gesetzlichen Vertreters schwebend unwirksam .
Bei Ablehnung durch den gesetzlichen Vertreter ist das Rechtsgeschäft nichtig.
Ausnahme:
- Beschränkt Geschäftsfähiger hat rechtlichen Vorteil durch das
Rechtsgeschäft (z.B. bei einer Schenkung)
- Kauf einer Leistung mit eigenen Mitteln (Taschengeld)
- Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen des Arbeits-
oder Dienstverhältnisses
- betreute Personen mit Einwilligungsvorbehalt
Eigene Willenserklärungen sind bis zur Zustimmung des gesetzlichen Vertreters schwebend unwirksam .
Bei Ablehnung durch den gesetzlichen Vertreter ist das Rechtsgeschäft nichtig.
Ausnahme:
- Beschränkt Geschäftsfähiger hat rechtlichen Vorteil durch das
Rechtsgeschäft (z.B. bei einer Schenkung)
- Kauf einer Leistung mit eigenen Mitteln (Taschengeld)
- Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen des Arbeits-
oder Dienstverhältnisses
Juristische Personen
Juristische Personen werden vom Gesetz wie natürliche Personen behandelt.
Sie sind sowohl rechts- als auch geschäftsfähig.
Zu den juristischen Personen zählen die juristischen Personen des öffentl. Rechts und des Privatrechts.
des Privatrechts:
GmbH, AG, eingetragene Genossenschaften, e. V.
des öffentl. Rechts:
Gemeinden, Kreise, Länder, BRD, IHK, Krankenkassen, Stiftungen
Die Rechtsfähigkeit beginnt allerdings erst mit der Eintragung in das jeweilige Register, z.B. Handels- oder Vereinsregister, und endet mit Löschung.
Juristische Personen sind immer über ihre Organe geschäftsfähig. So handeln beispielsweise "die Organe" Frau Schmitz und Herr Müller für die Herstadt Warenhaus GmbH.
Sie sind sowohl rechts- als auch geschäftsfähig.
Zu den juristischen Personen zählen die juristischen Personen des öffentl. Rechts und des Privatrechts.
des Privatrechts:
GmbH, AG, eingetragene Genossenschaften, e. V.
des öffentl. Rechts:
Gemeinden, Kreise, Länder, BRD, IHK, Krankenkassen, Stiftungen
Die Rechtsfähigkeit beginnt allerdings erst mit der Eintragung in das jeweilige Register, z.B. Handels- oder Vereinsregister, und endet mit Löschung.
Juristische Personen sind immer über ihre Organe geschäftsfähig. So handeln beispielsweise "die Organe" Frau Schmitz und Herr Müller für die Herstadt Warenhaus GmbH.
Rechtsfähigkeit
Die Fähigkeit von Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Dies trifft auf alle natürlichen Personen mit Vollendung der Geburt bis zum Tod zu.
Bsp. Eine natürliche Person hat das Recht ein Vermögen zu erben und gleichzeitig die Pflicht dafür Steuern zu zahlen.
Dies trifft auf alle natürlichen Personen mit Vollendung der Geburt bis zum Tod zu.
Bsp. Eine natürliche Person hat das Recht ein Vermögen zu erben und gleichzeitig die Pflicht dafür Steuern zu zahlen.
Besitz und Eigentum
Besitz = tatsächlich Herrschaft über eine Sache.
(Wer hat eine Sache?)
Eigentum = rechtliche Herrschaft über eine Sache.
(Wem gehört eine Sache?)
Bsp.
Miete eines Autos
Besitzer= Mieter
Eigentümer= Vermieter
Kauf einer CD
Besitzer= Käufer
Eigentümer= Käufer
- Tiere sind im rechtl. Sinne keine Sachen
- An gestohlenen Sachen kann man nie Eigentum erwerben
- Hat der Käufer in Gutem Glauben gehandelt, so kann dieser auch Eigentümer einer Sache werden die dem Verkäufer nicht gehörte, die er sich beispielsweise nur geliehen hatte.
(Wer hat eine Sache?)
Eigentum = rechtliche Herrschaft über eine Sache.
(Wem gehört eine Sache?)
Bsp.
Miete eines Autos
Besitzer= Mieter
Eigentümer= Vermieter
Kauf einer CD
Besitzer= Käufer
Eigentümer= Käufer
- Tiere sind im rechtl. Sinne keine Sachen
- An gestohlenen Sachen kann man nie Eigentum erwerben
- Hat der Käufer in Gutem Glauben gehandelt, so kann dieser auch Eigentümer einer Sache werden die dem Verkäufer nicht gehörte, die er sich beispielsweise nur geliehen hatte.
Rechtsobjekte
(Sachen/Rechte)
(Sachen/Rechte)
Rechtsobjekte werden unterschieden in körperliche Rechtsobjekte (=Sachen) und nicht körperliche Rechtsobjekte (=Rechte)
Sachen werden aufgeteilt in unbewegliche, z.B. Immobilien (Grundstücke, Häuser, Wohnungen) und bewegliche (vertretbare und nicht vertretbare Sachen).
Vertretbare Sachen sind untereinander austauschbar (ersetzbar) z.B. neue Konsumgüter, Neuwagen
Nicht vertretbare Sachen können nicht durch andere ersetz werden
z.B. Originalgemälde, Maßanfertigung, gebrauchte Gegenstände
Rechte sind beispielsweise:
- Besitz
- Eigentum
- Forderungen
- Patente
Sachen werden aufgeteilt in unbewegliche, z.B. Immobilien (Grundstücke, Häuser, Wohnungen) und bewegliche (vertretbare und nicht vertretbare Sachen).
Vertretbare Sachen sind untereinander austauschbar (ersetzbar) z.B. neue Konsumgüter, Neuwagen
Nicht vertretbare Sachen können nicht durch andere ersetz werden
z.B. Originalgemälde, Maßanfertigung, gebrauchte Gegenstände
Rechte sind beispielsweise:
- Besitz
- Eigentum
- Forderungen
- Patente
volkswirtschaftl. Produktionsfaktoren
originäre (=ursprüngliche) Produktionsfaktoren
Arbeit (geistige und körperliche Arbeit)
Natur (Boden, Bodenschätze, Wasser, Klima)
Sie ermöglichen die Herstellung von Gütern und Dienstleistungen
derivative (= abgeleitete) Produktionsfaktoren
Bildung (technisches wissen, rechtl. u. wirtschft. Kenntnisse)
Kapital (Gebäude, Maschinen, Büroausstattung, Geld)
Da diese Produktionsfaktoren nicht von Anfang an vorhanden sind, sondern erst durch den Einsatz der ursprünglichen Produktionsfaktoren Arbeit und Boden entsteht, bezeichnet man ihn als abgeleitet.
Arbeit (geistige und körperliche Arbeit)
Natur (Boden, Bodenschätze, Wasser, Klima)
Sie ermöglichen die Herstellung von Gütern und Dienstleistungen
derivative (= abgeleitete) Produktionsfaktoren
Bildung (technisches wissen, rechtl. u. wirtschft. Kenntnisse)
Kapital (Gebäude, Maschinen, Büroausstattung, Geld)
Da diese Produktionsfaktoren nicht von Anfang an vorhanden sind, sondern erst durch den Einsatz der ursprünglichen Produktionsfaktoren Arbeit und Boden entsteht, bezeichnet man ihn als abgeleitet.
betriebswirtschaftl. Produktonsfaktoren
Die volkswirtschaftl. Produktionsfaktoren werden im Betrieb durch die so genannten betriebswirtschaftlichen Produktionsfaktoren
Arbeitskräfte (ausführende Arbeit wie verkaufen)
Werkstoffe (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe)
Betriebsmittel (Maschinen, Pcs)
Rechte (Patente, Lizenzen)
dargestellt. Die leitenden Mitarbeiter setzen diese so ein, dass das angestrebte Unternehmensziel erreicht wird.
Ihre Aufgabe ist die Leitung, Planung, Organisation, Durchführung und Kontrolle der Unternehmung. Aufgrund der Bedeutung bilden diese einen eigenständigen betriebswirtschaftl. Produktionsfaktor, den dispositiven Faktor .
Arbeitskräfte (ausführende Arbeit wie verkaufen)
Werkstoffe (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe)
Betriebsmittel (Maschinen, Pcs)
Rechte (Patente, Lizenzen)
dargestellt. Die leitenden Mitarbeiter setzen diese so ein, dass das angestrebte Unternehmensziel erreicht wird.
Ihre Aufgabe ist die Leitung, Planung, Organisation, Durchführung und Kontrolle der Unternehmung. Aufgrund der Bedeutung bilden diese einen eigenständigen betriebswirtschaftl. Produktionsfaktor, den dispositiven Faktor .
Wirtschaftssektoren
(volkswirtschaftliche Arbeitsteilung)
(volkswirtschaftliche Arbeitsteilung)
Primärer Sektor (Urerzeugung)
Betriebe welche sich mit dem landwirtschaft. Anbau und dem Abbau der Bodenschätze befassen, d.h. Land- und Forstwirte sowie Bergbau, Öl- und Gasgewinnung.
Vorraussetzung für die Produktion.
Sekundärer Sektor (Weiterverarbeitung)
Hierbei handelt es sich um Handwerks- und Industriebetriebe, welche die o. g. Rohstoffe Be- und Verarbeiten, d.h. Maschinenbaubetriebe, Molkerei etc.
Tertiärer Sektor (Dienstleistungen)
Hierbei handelt es sich um Dienstleistungsbetriebe wie z.B. Groß- und Einzelhandel, Kreditinstitute, Versicherungen
Betriebe welche sich mit dem landwirtschaft. Anbau und dem Abbau der Bodenschätze befassen, d.h. Land- und Forstwirte sowie Bergbau, Öl- und Gasgewinnung.
Vorraussetzung für die Produktion.
Sekundärer Sektor (Weiterverarbeitung)
Hierbei handelt es sich um Handwerks- und Industriebetriebe, welche die o. g. Rohstoffe Be- und Verarbeiten, d.h. Maschinenbaubetriebe, Molkerei etc.
Tertiärer Sektor (Dienstleistungen)
Hierbei handelt es sich um Dienstleistungsbetriebe wie z.B. Groß- und Einzelhandel, Kreditinstitute, Versicherungen
Kreditsicherungsmöglichkeiten
Die Sicherungsmöglichkeiten von Kreditarten ist unterteilt in die Personalsicherheiten und die Realsicherheiten.
Bei den so genannten Personalkrediten haftet lediglich die Person oder aber Dritte für die Kreditsumme.
Nach der Art der persönlichen Haftung wird unterschieden in:
Blankokredit
Bürgschaftskredit
Zessionskredit (Sicherungsabtretung)
Bei den so genannten Realkrediten stehen nicht Personen sondern bewegliche oder unbewegliche Sachen im Mittelpunkt der Kreditsicherheit. (dingliche Sicherheit)
Nach der Art der dinglichen Haftung wird unterschieden in:
Eigentumsvorbehalt
Sicherungsübereignungskredit
Lombardkredit (Pfandrecht)
Bei den so genannten Personalkrediten haftet lediglich die Person oder aber Dritte für die Kreditsumme.
Nach der Art der persönlichen Haftung wird unterschieden in:
Blankokredit
Bürgschaftskredit
Zessionskredit (Sicherungsabtretung)
Bei den so genannten Realkrediten stehen nicht Personen sondern bewegliche oder unbewegliche Sachen im Mittelpunkt der Kreditsicherheit. (dingliche Sicherheit)
Nach der Art der dinglichen Haftung wird unterschieden in:
Eigentumsvorbehalt
Sicherungsübereignungskredit
Lombardkredit (Pfandrecht)
Blankokredit
Der Kreditgeber gewährt den Blankokredit ohne besondere Sicherheit. Diese besteht lediglich in der Person des Schuldners und im Vertrauen darauf, dass er seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachkommt.
Beispiele für Blankokredite:
- Dispositionskredite
- Kontokorrentkredite
(sind meistens jedoch auch noch zusätzlich abgesichert
Beispiele für Blankokredite:
- Dispositionskredite
- Kontokorrentkredite
(sind meistens jedoch auch noch zusätzlich abgesichert
Bürgschaftskredit
Verstärkte Form des Personalkredites da zusätzlich zum Kreditvertrag zwischen Kreditnehmer und -geber ein Bürgschaftsvertrag zwischen Kreditgeber und Bürge abgeschlossen wird.
Durch die Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einzustehen, wenn dieser nicht leisten kann.
Für die Bürgschaft ist die Schriftform vorgeschrieben.
Grundsätzlich sind 2 Arten von Bürgschaften zu unterscheiden:
- Ausfallbürgschaft (Bürge muss erst für die Schulden aufkommen,
wenn der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung erfolglos versuchte)
- selbstschuldnerische Bürgschaft (Kreditgeber kann den Bürgen
sofort in Anspruch nehmen, zeitraubende und kostspielige Ver-
suche der Zwangsvollstreckung sind nicht erforderlich)
Durch die Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einzustehen, wenn dieser nicht leisten kann.
Für die Bürgschaft ist die Schriftform vorgeschrieben.
Grundsätzlich sind 2 Arten von Bürgschaften zu unterscheiden:
- Ausfallbürgschaft (Bürge muss erst für die Schulden aufkommen,
wenn der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung erfolglos versuchte)
- selbstschuldnerische Bürgschaft (Kreditgeber kann den Bürgen
sofort in Anspruch nehmen, zeitraubende und kostspielige Ver-
suche der Zwangsvollstreckung sind nicht erforderlich)
Zessionskredit
(Sicherungs- bzw. Forderungsabtretung)
(Sicherungs- bzw. Forderungsabtretung)
Bei dieser Kreditart werden Forderungen des Kreditnehmers gegenüber Dritten direkt an den Kreditgeber als Sicherheit abgeteten.
Je nach dem ob der Drittschuldner informiert wird unterscheidet man zwischen offener und stiller Zession.
Offene Zession
Drittschuldner kann nur noch an den Kreditgeber mit schuldbefreuender Wirkung zahlen. Eingegangene Beträge werden mit der Schuld des Kreditnehmers verrechnet.
Stille Zession
Drittschuldner begleicht seine Verbindlichkeiten an den Kreditnehmer, welcher die Zahlungen an den Kreditgeber weitergibt.
Je nach dem ob der Drittschuldner informiert wird unterscheidet man zwischen offener und stiller Zession.
Offene Zession
Drittschuldner kann nur noch an den Kreditgeber mit schuldbefreuender Wirkung zahlen. Eingegangene Beträge werden mit der Schuld des Kreditnehmers verrechnet.
Stille Zession
Drittschuldner begleicht seine Verbindlichkeiten an den Kreditnehmer, welcher die Zahlungen an den Kreditgeber weitergibt.
Eigentumsvorbehalt (einfacher)
- typische Kreditsicherung beim Lieferantenkredit
- Eigentumsvorbehalt muss zwischen den Vertragspartnern im Kaufvertrag oder durch Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden.
Einfacher Eigentumsvorbehalt
Risiko des Forderungsausfalls entfällt, da der Verkäufer einer Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer bleibt. Der Käufer ist zunächst nur Besitzer der Ware und muss diese bei Zahlungsunfähigkeit wieder herausgeben.
Dies ist ebenfalls bei Insolvenzen sowie bei Pfändung durch einen Vollstreckungsbeamten der Fall.
Jedoch kann die Ware an einen gutgläubigen Dritten verkauft werden oder aber verarbeitet, verbraucht, vernichtet oder mit einer unbeweglichen Sache fest verbunden werden. In diesem Fall erlischt der einfache Eigentumsvorbehalt.
- Eigentumsvorbehalt muss zwischen den Vertragspartnern im Kaufvertrag oder durch Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden.
Einfacher Eigentumsvorbehalt
Risiko des Forderungsausfalls entfällt, da der Verkäufer einer Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer bleibt. Der Käufer ist zunächst nur Besitzer der Ware und muss diese bei Zahlungsunfähigkeit wieder herausgeben.
Dies ist ebenfalls bei Insolvenzen sowie bei Pfändung durch einen Vollstreckungsbeamten der Fall.
Jedoch kann die Ware an einen gutgläubigen Dritten verkauft werden oder aber verarbeitet, verbraucht, vernichtet oder mit einer unbeweglichen Sache fest verbunden werden. In diesem Fall erlischt der einfache Eigentumsvorbehalt.
Weitere Arten des Eigentumsvorbehaltes
Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die beim Weiterverkauf der erworbenen Waren entstehenden Forderungen werden an den Lieferer abgetreten.
Bei Verarbeitung der Waren erwirbt der Lieferer Miteigentum an der hergestellten Sache.
Risiko des einfachen Eigentumsvorbehaltes entfällt.
Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Nicht nur die Forderungen aus einer Lieferung werden abgesichert, sondern die sämtlicher Lieferungen an einen Käufer. Das Eigentum geht demnach erst nach begleichung aller Forderungen des Verkäufers an den Käufer über
Die beim Weiterverkauf der erworbenen Waren entstehenden Forderungen werden an den Lieferer abgetreten.
Bei Verarbeitung der Waren erwirbt der Lieferer Miteigentum an der hergestellten Sache.
Risiko des einfachen Eigentumsvorbehaltes entfällt.
Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Nicht nur die Forderungen aus einer Lieferung werden abgesichert, sondern die sämtlicher Lieferungen an einen Käufer. Das Eigentum geht demnach erst nach begleichung aller Forderungen des Verkäufers an den Käufer über
Sicherungsübereignungskredit
Das Eigentum an einer beweglichen Sache, z.B. Maschinen, Autos, Einrichtungsgegenständen etc., wird zur Kreditsicherung an den Kreditgeber abgetreten.
Der Kreditnehmer bleibt aber im Besitz des Gegenstandes und kann ihn auch weiter nutzen.
Bei Rückzahlung des Kredites geht das Eigentum ohne besondere Vereinbarung wieder auf den Kreditnehmer über.
Der Kreditnehmer bleibt aber im Besitz des Gegenstandes und kann ihn auch weiter nutzen.
Bei Rückzahlung des Kredites geht das Eigentum ohne besondere Vereinbarung wieder auf den Kreditnehmer über.
Lombardkredit
Der Kreditnehmer kann zur Sicherheit des aufgenommenen Kredites bewegliche Sachen ,z.B. Wertpapiere, Schmuck etc., beim Kreditgeber pfänden, d.h. als Pfand hinterlegen.
Durch die Pfandübergabe geht der Besitz auf den Kreditgeber (die Bank) über. Der Kreditnehmer bleibt jedoch Eigentümer des Gegenstandes.
Durch den Lombardkredit kann sich ein Unternehmen bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen schnell flüssige Mittel verschaffen.
Die Verpsändung von betriebsnotwendigen Gegenständen scheidet jedoch aus, da der Pfandgegenstand in den Besitz des Kreditgebers übergeht und somit nicht mehr genutzt werden kann.
Durch die Pfandübergabe geht der Besitz auf den Kreditgeber (die Bank) über. Der Kreditnehmer bleibt jedoch Eigentümer des Gegenstandes.
Durch den Lombardkredit kann sich ein Unternehmen bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen schnell flüssige Mittel verschaffen.
Die Verpsändung von betriebsnotwendigen Gegenständen scheidet jedoch aus, da der Pfandgegenstand in den Besitz des Kreditgebers übergeht und somit nicht mehr genutzt werden kann.
Steuerarten
Gliederung der Steuern nach dem Empfänger
- Bundessteuern (Tabaksteuer, Mineralölsteuer, Tee/Kaffeesteuer)
- Landessteuern (Kfz-Steuer, Erbschafts-, Grunderwerbssteuer)
- Gemeindesteuern (Grund-, Hunde-, Grunderwerbs-, Gewerbest.)
- Gemeinschaftssteuern, Aufteilung zwischen Bund, Ländern und
Gemeinden (Umsatz-, Körperschafts-, Lohn-,Einkommenssteuer)
der Art der Erhebung
- direkte Steuern, die der Steuerpflichtige selbst und unmittelbar an
das Finanzamt zu entrichten hat (Einkommens-, Gewerbe-,
Grund-, Kfz-Steuer)
- indirekte Steuern, bei der der Steuerschuldner die Steuer auf
andere Personen abwälzen kann (Umsatz-, Tabak-, Biersteuer)
dem Gegenstand der Besteuerung
- Besitzsteuern,Einkommen, Erträge+Vermögen werden besteuert (Einkommen-,Lohn-,Gewerbe-,Erbschafts-,Körperschafts-, Grund-)
- Verkehrssteuern, hier werden die Umsätze von Lieferungen und
Leistungen besteuert (Umsatz-, Grunderwerbs-,Versicherungsst.)
- Verbrauchsteuern, werden auf den Verbrauch bestimmter Güter
erhoben (Tee-, Kaffee-,Bier-, Tabak-, Mineralölsteuer)
- Bundessteuern (Tabaksteuer, Mineralölsteuer, Tee/Kaffeesteuer)
- Landessteuern (Kfz-Steuer, Erbschafts-, Grunderwerbssteuer)
- Gemeindesteuern (Grund-, Hunde-, Grunderwerbs-, Gewerbest.)
- Gemeinschaftssteuern, Aufteilung zwischen Bund, Ländern und
Gemeinden (Umsatz-, Körperschafts-, Lohn-,Einkommenssteuer)
der Art der Erhebung
- direkte Steuern, die der Steuerpflichtige selbst und unmittelbar an
das Finanzamt zu entrichten hat (Einkommens-, Gewerbe-,
Grund-, Kfz-Steuer)
- indirekte Steuern, bei der der Steuerschuldner die Steuer auf
andere Personen abwälzen kann (Umsatz-, Tabak-, Biersteuer)
dem Gegenstand der Besteuerung
- Besitzsteuern,Einkommen, Erträge+Vermögen werden besteuert (Einkommen-,Lohn-,Gewerbe-,Erbschafts-,Körperschafts-, Grund-)
- Verkehrssteuern, hier werden die Umsätze von Lieferungen und
Leistungen besteuert (Umsatz-, Grunderwerbs-,Versicherungsst.)
- Verbrauchsteuern, werden auf den Verbrauch bestimmter Güter
erhoben (Tee-, Kaffee-,Bier-, Tabak-, Mineralölsteuer)
Sozialversicherung
Die Sozialversicherung, d.h.
Renten-,
Kranken-,
Arbeitslosen-,
Plege-, und
Unfallversicherung,
dient der Absicherung von Arbeitnehmern gegen das Versorgungsrisiko
im Alter,
bei Krankheit,
von Arbeitslosigkeit,
von Pflegebedürftigkeit und
von Arbeits- und Wegeunfall.
Die Beiträge dieser Versicherungen werden bis auf die Unfallversicherung je zur Hälfte von AN und AG getragen.
Renten-,
Kranken-,
Arbeitslosen-,
Plege-, und
Unfallversicherung,
dient der Absicherung von Arbeitnehmern gegen das Versorgungsrisiko
im Alter,
bei Krankheit,
von Arbeitslosigkeit,
von Pflegebedürftigkeit und
von Arbeits- und Wegeunfall.
Die Beiträge dieser Versicherungen werden bis auf die Unfallversicherung je zur Hälfte von AN und AG getragen.
Sozialversicherung
(Träger, Leistung, Beiträge)
(Träger, Leistung, Beiträge)
Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung)
19,9 % (AN/AG = 9,95 %)
Altersruhegeld, Witwen-, Waisenrente, Erwerbsminderungsrente
Krankenversicherung (AOK, Ersatzkassen wie TK,DAK usw. Betriebs- und Innungskrankenkassen) 14,9 % (AN=7,9 %/AG= 7 %)
Vorsorgeuntersuchungen, Heil- und Hilfsmittel, verodnungsfähige Arznei- und Verbandmittel, Krankengeld (ab der 7. Woche 70%)
Arbeitslosenversicherung (Bundesagentur für Arbeit)
2,8% (AN/AG 1,4 %)
Arbeitslosengeld I/II, Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, Kurzarbeitergeld, Förderung berufl. Bildung: Ausb./Fortb./Umsch.
Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung)
1,975 % (AN + 0,25 wenn keine Kinder u. über 23/AG 0,975 %)
häusliche und stationäre Pflege, Pflegegeld, Sachleistungen
Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), Beitragshöhe abhängig von d. Gefahrenklasse,Heilbehandlung nach einem Unfall,Maßnahmen d. Rehabilitation,Verletzten-u. Hinterbliebenenr.
19,9 % (AN/AG = 9,95 %)
Altersruhegeld, Witwen-, Waisenrente, Erwerbsminderungsrente
Krankenversicherung (AOK, Ersatzkassen wie TK,DAK usw. Betriebs- und Innungskrankenkassen) 14,9 % (AN=7,9 %/AG= 7 %)
Vorsorgeuntersuchungen, Heil- und Hilfsmittel, verodnungsfähige Arznei- und Verbandmittel, Krankengeld (ab der 7. Woche 70%)
Arbeitslosenversicherung (Bundesagentur für Arbeit)
2,8% (AN/AG 1,4 %)
Arbeitslosengeld I/II, Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, Kurzarbeitergeld, Förderung berufl. Bildung: Ausb./Fortb./Umsch.
Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung)
1,975 % (AN + 0,25 wenn keine Kinder u. über 23/AG 0,975 %)
häusliche und stationäre Pflege, Pflegegeld, Sachleistungen
Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), Beitragshöhe abhängig von d. Gefahrenklasse,Heilbehandlung nach einem Unfall,Maßnahmen d. Rehabilitation,Verletzten-u. Hinterbliebenenr.
Individualversicherung
Anders als die Sozialversicherungen überlassen es die Individualversicherungen der Verantwortung des Einzelnen sich gegen bestimmte Risiken abzusichern.
Sie werden unterteilt in:
Personenversicherungen
private Kranken-, private Unfall-, private Pflege-, private Renten-, Lebensversicherung
Sachversicherungen
Feuer-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl-, Schwachstromanlagen-, Transportversicherung
Vermögensversicherungen
Haftpflicht-, Kredit-, Betriebsunterbrechungs-, Rechtsschutzvers.
Buch S. 357-359 (detaillierter)
Sie werden unterteilt in:
Personenversicherungen
private Kranken-, private Unfall-, private Pflege-, private Renten-, Lebensversicherung
Sachversicherungen
Feuer-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl-, Schwachstromanlagen-, Transportversicherung
Vermögensversicherungen
Haftpflicht-, Kredit-, Betriebsunterbrechungs-, Rechtsschutzvers.
Buch S. 357-359 (detaillierter)
Generationenvertrag
Die im Beruf stehenden AN zahlen mit ihren Beiträgen die Renten der jeweiligen Rentnergeneration.
Diese Vereinbarung wird als Generationenvertrag bezeichnet.
Problem dieser Art der Finanzierung
wenn die Zahl der Rentner gegenüber den Beitragszahlenden AN überproportional steigt.
Diese Vereinbarung wird als Generationenvertrag bezeichnet.
Problem dieser Art der Finanzierung
wenn die Zahl der Rentner gegenüber den Beitragszahlenden AN überproportional steigt.
Wirtschaftsordnung Deutschlands
In Deutschland herrscht die soziale Marktwirtschaft.
Folgende Merkmale stimmen nicht mit dem "Rein-Modell" überein:
- Einengung der Vertragsfreiheit durch gesetzliche Vorschriften
(z.B. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften)
- Einschränkung der Gewerbefreiheit
- Einengung der Konsumfreiheit (z.B. Verbot d. Rauschgifthandels)
- Beeinflussung des Exports und Imports von Waren durch staatl.
Maßnahmen (z.B. durch Zölle)
- Der Staat hat nicht nur die Funktion als Schützer der inneren und
äußeren Sicherheit, er greift zudem steuernd in das Wirtschafts-
geschehen ein
Folgende Merkmale stimmen nicht mit dem "Rein-Modell" überein:
- Einengung der Vertragsfreiheit durch gesetzliche Vorschriften
(z.B. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften)
- Einschränkung der Gewerbefreiheit
- Einengung der Konsumfreiheit (z.B. Verbot d. Rauschgifthandels)
- Beeinflussung des Exports und Imports von Waren durch staatl.
Maßnahmen (z.B. durch Zölle)
- Der Staat hat nicht nur die Funktion als Schützer der inneren und
äußeren Sicherheit, er greift zudem steuernd in das Wirtschafts-
geschehen ein
Das magische Viereck
Keines der Ziele kann ohne gleichzeitige Beeinflussung eines oder mehrer anderer Ziele verwirklicht werden.
Stabilität des Außenwirtschaftliches
Preisniveaus Gleichgewicht
(max. Inflations- (Exporte und Importe)
rate von ca. 2%)
Hoher Stetiges und angemessenes
Beschäftigungsstand Wirtschaftswachstum
(max. Arbeitslosen- (steigendes Bruttoinlandsprodukt)
quote von ca. 2%)
Neben diesen Zielen des Stabilitätsgesetzes gewinnen zunehmend andere Ziele an Bedeutung, so die gerechte Einkommensverteilung und eine lebenswerte Umwelt.
Das magischer Viereck wird so zu einem magischen Fünf- oder Sechseck.
Stabilität des Außenwirtschaftliches
Preisniveaus Gleichgewicht
(max. Inflations- (Exporte und Importe)
rate von ca. 2%)
Hoher Stetiges und angemessenes
Beschäftigungsstand Wirtschaftswachstum
(max. Arbeitslosen- (steigendes Bruttoinlandsprodukt)
quote von ca. 2%)
Neben diesen Zielen des Stabilitätsgesetzes gewinnen zunehmend andere Ziele an Bedeutung, so die gerechte Einkommensverteilung und eine lebenswerte Umwelt.
Das magischer Viereck wird so zu einem magischen Fünf- oder Sechseck.
Zielkonflikte
(des magischen Vierecks)
(des magischen Vierecks)
Das Stabilitätsgesetzt fordert die gleichzeitige Verwirklichung der vier grundlegenden wirtschaftspolitischen Ziele.
Ergänzen sich diese Ziele so spricht man von Zielharmonie
In diesem Fall begünstigt die Verwirklichung eines Ziels das Erreichen eines anderen.
Wirtschaftswachstum - hoher Beschäftigungsstand
Verhalten sich diese Ziele neutral zueinander so spricht man von Zielneutralität .
In diesem Fall ist die Erfüllung von Einzelzielen unabhängig voneinander möglich.
außenwirtschaftl. Gleichgewicht - Wirtschaftswachstum
Konkurrieren diese Ziele miteinander so spricht man von Zielkonflikt. In diesem Fall geht die Erreichung eines Ziels auf Kosten eines anderen Ziels.
Preisniveaustabilität - hoher Beschäftigungsstand
Hoher Beschäftigungsstand - Außenwirtschaftl. Gleichgewicht
Außenwirtschaftl. Gleichgewicht - Preisniveaustabilität
Wirtschaftswachstum - Preisniveaustabilität
Ergänzen sich diese Ziele so spricht man von Zielharmonie
In diesem Fall begünstigt die Verwirklichung eines Ziels das Erreichen eines anderen.
Wirtschaftswachstum - hoher Beschäftigungsstand
Verhalten sich diese Ziele neutral zueinander so spricht man von Zielneutralität .
In diesem Fall ist die Erfüllung von Einzelzielen unabhängig voneinander möglich.
außenwirtschaftl. Gleichgewicht - Wirtschaftswachstum
Konkurrieren diese Ziele miteinander so spricht man von Zielkonflikt. In diesem Fall geht die Erreichung eines Ziels auf Kosten eines anderen Ziels.
Preisniveaustabilität - hoher Beschäftigungsstand
Hoher Beschäftigungsstand - Außenwirtschaftl. Gleichgewicht
Außenwirtschaftl. Gleichgewicht - Preisniveaustabilität
Wirtschaftswachstum - Preisniveaustabilität
Konjukturphasenmodell
1. Phase
1. Phase
Aufschwung (Expansion)
- die Nachfrage nach Gütern steigt
- hohe Nachfrage führt zu noch geringen Preissteigerungen
- Einstellung von Arbeitskräften, Senkung der Arbeitslosenzahl
- vorsichtige bis optimistische Erwartungen
höhere Investitionsbereitschaft
- mehr Kredite (durch hohen Verbrauch und Investitionen)
Steigerung der Zinsen
- Durchsetzung höherer Löhne u. Gehälter in Tarifverhandl. möglich
- Steigerung der Gewinne
- die Nachfrage nach Gütern steigt
- hohe Nachfrage führt zu noch geringen Preissteigerungen
- Einstellung von Arbeitskräften, Senkung der Arbeitslosenzahl
- vorsichtige bis optimistische Erwartungen
höhere Investitionsbereitschaft
- mehr Kredite (durch hohen Verbrauch und Investitionen)
Steigerung der Zinsen
- Durchsetzung höherer Löhne u. Gehälter in Tarifverhandl. möglich
- Steigerung der Gewinne
Konjukturphasenmodell
2. Phase
2. Phase
Hochkonjuktur (Boom)
- Kapazitäten sind aufgrund der hohen Nachfrage voll ausgelastet.
hohe Umsätze
- Vollbeschäftigung (eventuell sogar Arbeitsmangel)
- Steigung des Einkommens aber auch der Preise sowie d. Zinsen
- hohe Investitionsbereitschaft der Unternehmen
Überproduktion, Marktsättigung, nachlassende Nachfrage
- Bruttoinlandsprodukt nimmt nicht weiter zu
- optimistische bis gedämpfte Erwartungen der Unternehmner
- Kapazitäten sind aufgrund der hohen Nachfrage voll ausgelastet.
hohe Umsätze
- Vollbeschäftigung (eventuell sogar Arbeitsmangel)
- Steigung des Einkommens aber auch der Preise sowie d. Zinsen
- hohe Investitionsbereitschaft der Unternehmen
Überproduktion, Marktsättigung, nachlassende Nachfrage
- Bruttoinlandsprodukt nimmt nicht weiter zu
- optimistische bis gedämpfte Erwartungen der Unternehmner
Konjunkturphasenmodell
3. Phase
3. Phase
Abschwung (Rezession)
- sinkende Nachfrage durch Marktsättigung
- Rückgang der Produktion, Kurzarbeit
Entlassung von Arbeitskräften, Sinkende Löhne und Gehälter
- fallende Preise durch sinkende Nachfrage
- pessimistische Gewinnerwartungen
geringere Investitionen
- rückläufige Nachfrage nach Krediten und somit sinkende Zinsen
- sinkende Nachfrage durch Marktsättigung
- Rückgang der Produktion, Kurzarbeit
Entlassung von Arbeitskräften, Sinkende Löhne und Gehälter
- fallende Preise durch sinkende Nachfrage
- pessimistische Gewinnerwartungen
geringere Investitionen
- rückläufige Nachfrage nach Krediten und somit sinkende Zinsen
Konjunkturphasenmodell
4. Phase
4. Phase
Konjunkturtief (Depression)
- Nachfrage nach Gütern erreicht niedrigstes Niveau
hohe Lagerbestände, unausgelastete Produktionskapazitäten
- niedrige Preise
- sinkende Löhne und Gehälter
- hohe Arbeitslosigkeit
- niedriges Volkseinkommen
- Erwirtschaftung von Verlusten statt Gewinnen
viele Insolvenzanmeldungen
- geringe Investitionsneigung bis hin zum Investitionsstopp
- da das niedrige Zinsniveau sowie die niedrigen Personal- und
Rohstoffkosten günstige Voraussetzungen für die Produktion
darstellen, leitet dies oft einen neuen Aufschwung ein.
- Nachfrage nach Gütern erreicht niedrigstes Niveau
hohe Lagerbestände, unausgelastete Produktionskapazitäten
- niedrige Preise
- sinkende Löhne und Gehälter
- hohe Arbeitslosigkeit
- niedriges Volkseinkommen
- Erwirtschaftung von Verlusten statt Gewinnen
viele Insolvenzanmeldungen
- geringe Investitionsneigung bis hin zum Investitionsstopp
- da das niedrige Zinsniveau sowie die niedrigen Personal- und
Rohstoffkosten günstige Voraussetzungen für die Produktion
darstellen, leitet dies oft einen neuen Aufschwung ein.
Fiskalpolitik
Durch den Konjunkturaufschwung steigen die Gehälter und somit die Steuereinnahmen des Staates. Dieses Geld verwendet der Staat nun für öffentliche Ausgaben. Sind die Gehälter und somit die Steuereinnahmen im Abschwung geringer, so schränkt auch der Staat seine Ausgaben ein.
Folge: Verschärfung der Konjunkturkrise, da die private Nachfrage durch einen weiteren Rückgang der Staatsnachfrage beschleunigt wird.
Durch antizyklisches Verhalten seitens des Staates kann eine stabilisierende Wirkung auf den Konjunkturverlauf erzielt werden.
D.h. geht die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zurück, soll der Staat seine Ausgaben erhöhen und somit die Staatsnachfrage ausweiten. Steigt die gesamtwirtschaftliche Nachfrage, soll der Staat die Ausgaben einschränken und die Staatsnachfrage senken
Folge: Verschärfung der Konjunkturkrise, da die private Nachfrage durch einen weiteren Rückgang der Staatsnachfrage beschleunigt wird.
Durch antizyklisches Verhalten seitens des Staates kann eine stabilisierende Wirkung auf den Konjunkturverlauf erzielt werden.
D.h. geht die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zurück, soll der Staat seine Ausgaben erhöhen und somit die Staatsnachfrage ausweiten. Steigt die gesamtwirtschaftliche Nachfrage, soll der Staat die Ausgaben einschränken und die Staatsnachfrage senken
Interne Personalbeschaffung
Innerbetriebliche Stellenausschreibung
Versetzung
Mehrarbeit
Fort- und Weiterbildung
Vorteile:
- Motivation der Mitarbeiter durch Aufstiegsmöglichkeiten
- gute Betriebskenntnis der Bewerber
- erhöhte Bindung an den Betrieb
- genaue Kenntnis des Mitarbeiters durch den Betrieb
- erleichterte Einarbeitung
- niedrigere Beschaffungskosten
Nachteile:
- geringere Auswahl an Bewerbern
- Enttäuschung bei nicht berücksichtigten Bewerbern des Betriebes
- keine Lösung des quantitativen Bedarfs, da an anderer Stelle
neuer Personalbedarf entsteht
Versetzung
Mehrarbeit
Fort- und Weiterbildung
Vorteile:
- Motivation der Mitarbeiter durch Aufstiegsmöglichkeiten
- gute Betriebskenntnis der Bewerber
- erhöhte Bindung an den Betrieb
- genaue Kenntnis des Mitarbeiters durch den Betrieb
- erleichterte Einarbeitung
- niedrigere Beschaffungskosten
Nachteile:
- geringere Auswahl an Bewerbern
- Enttäuschung bei nicht berücksichtigten Bewerbern des Betriebes
- keine Lösung des quantitativen Bedarfs, da an anderer Stelle
neuer Personalbedarf entsteht
Externe Personalbeschaffung
Vermittlung durch die Arbeitsagentur
Zeitungsinserate bzw. Stellenanzeigen
Inanspruchnahme von Zeitarbeitsunternehmen
sonstige Möglichkeiten (Vermittlung durch Mitarbeiter, Plakate oder Handzettel, Kontakte zu Schulen bzw. Universitäten)
Vorteile:
- umfangreichere Auswahlmöglichkeiten unter den Bewerbern
- ggf. neue Anregungen und Impulse für das Unternehmen
- ggf. leichtere Anerkennung gegenüber den Mitarbeitern
Nachteile:- höherer Zeit- und Kostenaufwand für die Beschaffung
(Anzeigen, Bewerberauswahl usw.)
- Eingewöhnungsschwierigkeiten neuer Mitarbeiter
- ggf. negative Auswirkungen auf das Betriebsklima, wenn inner-
betriebliche Bewerbungen nicht berücksichtigt wurden
Zeitungsinserate bzw. Stellenanzeigen
Inanspruchnahme von Zeitarbeitsunternehmen
sonstige Möglichkeiten (Vermittlung durch Mitarbeiter, Plakate oder Handzettel, Kontakte zu Schulen bzw. Universitäten)
Vorteile:
- umfangreichere Auswahlmöglichkeiten unter den Bewerbern
- ggf. neue Anregungen und Impulse für das Unternehmen
- ggf. leichtere Anerkennung gegenüber den Mitarbeitern
Nachteile:- höherer Zeit- und Kostenaufwand für die Beschaffung
(Anzeigen, Bewerberauswahl usw.)
- Eingewöhnungsschwierigkeiten neuer Mitarbeiter
- ggf. negative Auswirkungen auf das Betriebsklima, wenn inner-
betriebliche Bewerbungen nicht berücksichtigt wurden
Verjährung
Nach Ablauf einer gesetzlichen Frist, kann der Gläubiger seinen Anspruch auf Zahlung, Mägelbeseitigung, Schadenersatz usw. gegen den Schuldner gerichtlich nicht mehr geltend machen.
Ist ein Anspruch verjährt, so kann sich der Schuldner unter
"Einrede der Verjährung" darauf berufen. Leistet der Schuldner jedoch in Unkenntnis der Verjährung, kann er die Leistung nicht mehr zurückfordern.
3 Jahre (regelmäßige Verjährungsfrist)
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres indem:
der Anspruch entstanden ist, und
der Gläubiger von dem Anspruch und der Person des Schuldners Kenntnis erlang.
alle Normalfälle,d.h.
- Schadenersatz aus unerlaubter Handlung
- Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Sachmängel
- Ansprüche auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen
Ist ein Anspruch verjährt, so kann sich der Schuldner unter
"Einrede der Verjährung" darauf berufen. Leistet der Schuldner jedoch in Unkenntnis der Verjährung, kann er die Leistung nicht mehr zurückfordern.
3 Jahre (regelmäßige Verjährungsfrist)
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres indem:
der Anspruch entstanden ist, und
der Gläubiger von dem Anspruch und der Person des Schuldners Kenntnis erlang.
alle Normalfälle,d.h.
- Schadenersatz aus unerlaubter Handlung
- Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Sachmängel
- Ansprüche auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen
Verjährungsfristen
10 Jahre
Beginn mit Entstehung des Anspruchs
- Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück
- Ansprüche auf Übertragung/Aufhebung eines Rechts an einem G.
30 Jahre
- Herausgabeanspruch aus Eigentum und anderen dingl. Rechten
- familien- und erbrechtliche Ansprüche
Beginn mit Entstehung des Anspruchs
-rechtskräftig festgestellte Ansprüche
Beginn mit Rechtskraft der Entscheidung
- Ansprüche welche durch die im Insolbenzverfahren erfolgte
Feststellung vollstreckbar geworden ist
Beginn mit Feststellung im Insolvenzverfahren
Beginn mit Entstehung des Anspruchs
- Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück
- Ansprüche auf Übertragung/Aufhebung eines Rechts an einem G.
30 Jahre
- Herausgabeanspruch aus Eigentum und anderen dingl. Rechten
- familien- und erbrechtliche Ansprüche
Beginn mit Entstehung des Anspruchs
-rechtskräftig festgestellte Ansprüche
Beginn mit Rechtskraft der Entscheidung
- Ansprüche welche durch die im Insolbenzverfahren erfolgte
Feststellung vollstreckbar geworden ist
Beginn mit Feststellung im Insolvenzverfahren
Neubeginn/Hemmung einer Verjährung
Die Verjährung beginnt neu wenn:
- der Schuldner den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zins-
zahlung oder in anderer Weise anerkennt
- wenn eine gerichtliche Vollstreckungshandlung vorgenommen
oder vom Gläubiger beantragt wird
Die Verjährung wird angehalten, bis der Grund entfallen ist:
- bei schwebenden Verhandlungen über den Anspruch
- bei Rechtsverfolgung, z.B. Zustellung d. Mahnbescheides
- bei höherer Gewalt
- aus familiären Gründen, z.B. Ansprüche zwischen Ehegatten,
solange die Ehe besteht
- der Schuldner den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zins-
zahlung oder in anderer Weise anerkennt
- wenn eine gerichtliche Vollstreckungshandlung vorgenommen
oder vom Gläubiger beantragt wird
Die Verjährung wird angehalten, bis der Grund entfallen ist:
- bei schwebenden Verhandlungen über den Anspruch
- bei Rechtsverfolgung, z.B. Zustellung d. Mahnbescheides
- bei höherer Gewalt
- aus familiären Gründen, z.B. Ansprüche zwischen Ehegatten,
solange die Ehe besteht
kaufmännisches Mahnverfahren
Der Ablauf des außergerichtlichen (kaufmännischen) Mahnverfahrens ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und liegt im Ermessen des Lieferers.
Art und weise der Durchführung werden bestimmt durch die Zielsetzung, einen pünktlichen Zahlungseingang zu erreichen, ohne den Kunden zu verletzen.
Möglicher Ablauf:
- Erinnerung an die Fälligkeit der Forderung mit Höhe und
Fälligkeitsdatum des Rechnungsbetrages
- 1. Mahnung mit Fristsetzung, Erinnerung an die Zahlung,
Bitte um Überweisung
- 2. Mahnung mit erneuter Fristsetzung und Hinweis auf ent-
stehenden Kreditkosten
- Letzte Mahnung und Androhung die Zahlung gerichtlich
einziehen zu lassen (Zustellung eines Mahnbescheides)
Art und weise der Durchführung werden bestimmt durch die Zielsetzung, einen pünktlichen Zahlungseingang zu erreichen, ohne den Kunden zu verletzen.
Möglicher Ablauf:
- Erinnerung an die Fälligkeit der Forderung mit Höhe und
Fälligkeitsdatum des Rechnungsbetrages
- 1. Mahnung mit Fristsetzung, Erinnerung an die Zahlung,
Bitte um Überweisung
- 2. Mahnung mit erneuter Fristsetzung und Hinweis auf ent-
stehenden Kreditkosten
- Letzte Mahnung und Androhung die Zahlung gerichtlich
einziehen zu lassen (Zustellung eines Mahnbescheides)
Zahlungsverzug
Ist die Fälligkeit der Zahlung kalendermäßig bestimmt, kommt der Schuldner ohne Mahnung in Verzug.
Bsp. zahlbar am 06.03.09
Ist die Fälligkeit nicht kalendermäßig bestimmt, so kommt der Schuldner nur durch eine Mahnung in Verzug.
Bsp. Zahlung sofort
Abweichend davon kommt der Schuldner 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug.
Rechte des Gläubigers bei Zahlungsverzug:
Ohne Nachfristsetzung
- Erfüllung des Vertrages
- Erfüllung des Vertrages mit anschließender Berechnung des Ver-
zugsschadens (ist ein Verbraucher beteiligt 5% über dem Basis-
zinssatz, sonst 8%)
Nach einer angemessenen Nachfrist
- Rücktritt vom Vertrag
- Schadenersatz statt Leistung
Bsp. zahlbar am 06.03.09
Ist die Fälligkeit nicht kalendermäßig bestimmt, so kommt der Schuldner nur durch eine Mahnung in Verzug.
Bsp. Zahlung sofort
Abweichend davon kommt der Schuldner 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug.
Rechte des Gläubigers bei Zahlungsverzug:
Ohne Nachfristsetzung
- Erfüllung des Vertrages
- Erfüllung des Vertrages mit anschließender Berechnung des Ver-
zugsschadens (ist ein Verbraucher beteiligt 5% über dem Basis-
zinssatz, sonst 8%)
Nach einer angemessenen Nachfrist
- Rücktritt vom Vertrag
- Schadenersatz statt Leistung
Jugendarbeitsschutzgesetz
gilt für die Beschäfigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind.
Beschäftigung
- die Beschäftigung von Kindern ist grundsetzlich verboten
- die tägl. Arbeitszeit beträgt 8 Stunden
- die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden
- für Jugendliche gilt die 5 Tage-Woche
- es müssen festgelegte Ruhepausen gewährt werden
- die tägliche Freizeit beträgt mind. 12 Stunden
- von 20 - 06 Uhr dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden
- keine Sonntagsarbeit
- festgelegter Urlaubsanspruch
Berufschulbesuch und Prüfungen
- Ein Beurfsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden wird mit 8
Stunden auf die wöchentl. Arbeitszeit angerechnet
- arbeitsfrei, an dem Arbeitstag der der Prüfung vorangeht, bei Tag
mit mehr als 5 Unterrichtsstunden, vor 9 Uhr an einem Schultag
Beschäftigung
- die Beschäftigung von Kindern ist grundsetzlich verboten
- die tägl. Arbeitszeit beträgt 8 Stunden
- die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden
- für Jugendliche gilt die 5 Tage-Woche
- es müssen festgelegte Ruhepausen gewährt werden
- die tägliche Freizeit beträgt mind. 12 Stunden
- von 20 - 06 Uhr dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden
- keine Sonntagsarbeit
- festgelegter Urlaubsanspruch
Berufschulbesuch und Prüfungen
- Ein Beurfsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden wird mit 8
Stunden auf die wöchentl. Arbeitszeit angerechnet
- arbeitsfrei, an dem Arbeitstag der der Prüfung vorangeht, bei Tag
mit mehr als 5 Unterrichtsstunden, vor 9 Uhr an einem Schultag
Berufsausbildungsvertrag
Ausbildungsvertrag muss vor Beginn der Ausbildung zwischen Azubi und Ausbildendem schriftl niedergelegt. Oftmals durch Vordruck der IHK.
Mindestangaben:
1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Ausbildung
2. Beginn und Dauer der Berufsausbilung
3. Ausbildungsmaßnahemn außerhalb der Ausbildungsstätte
4. Dauer der tägl. Ausbildungszeit
5. Dauer der Probezeit
6. Zahlung und Höhe der Vergütung
7. Dauer des Urlaubs
8. Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden
kann
Der Ausbildungsvertrag muss der IHK zur Eintragung vorgelegt werden.
Mit Abschluss des Vertrages übernehmen Ausbilder und Azubi Pflichten, die gleichzeitig Rechte der anderen Vertragspartei sind.
Mindestangaben:
1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Ausbildung
2. Beginn und Dauer der Berufsausbilung
3. Ausbildungsmaßnahemn außerhalb der Ausbildungsstätte
4. Dauer der tägl. Ausbildungszeit
5. Dauer der Probezeit
6. Zahlung und Höhe der Vergütung
7. Dauer des Urlaubs
8. Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden
kann
Der Ausbildungsvertrag muss der IHK zur Eintragung vorgelegt werden.
Mit Abschluss des Vertrages übernehmen Ausbilder und Azubi Pflichten, die gleichzeitig Rechte der anderen Vertragspartei sind.
Arbeitsrecht
Unter dem kollektiven Arbeitsrecht versteht man das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht (Streiks und Aussperrungen) sowie das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben.
Das Individualarbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer.
Es befasst sich hauptsächlich mit dem Zustandekommen des Arbeitsvertrages, mit den Pflichten der Arbeitsvertragsparteien und mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere der Kündigung.
Das Individualarbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer.
Es befasst sich hauptsächlich mit dem Zustandekommen des Arbeitsvertrages, mit den Pflichten der Arbeitsvertragsparteien und mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere der Kündigung.
Betriebsvereinbarung
Neben dem Tarifvertrag gibt es für AG und AN aauch die Möglichkeit eigene (individuelle) Absprachen zu treffen. Daher spricht man hier auch von Individualverträgen.
Des Weiteren können auch innerhalb eines Unternehmens Absprachen zwischen Betriebsrat und AG getroffen werden. (Betriebsvereinbarungen)
Diese müssen schriftlich niedergelegt werden und sind an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
Alledings dürfen die AN weder in Individualvetrrägen noch in Betriebsvereinbarungen schlechter gestellt werden als dies die Regelungen aus den Tarifverträgen vorsieht.
Bsp.: Im Manteltarifvertrag ist die Dauer des Jahresurlaubs festgelegt. Eine Betriebsvereinbarung zwischen der Primus KG und dem Betriebsrat legt nun fest zu welchen Zeiten bestimmte Mitarbeiter Urlaub beanspruchen können, beispielsweise werden Eltern mit schulpflichtigen Kindern in den Schulferien bevorzugt.
Des Weiteren können auch innerhalb eines Unternehmens Absprachen zwischen Betriebsrat und AG getroffen werden. (Betriebsvereinbarungen)
Diese müssen schriftlich niedergelegt werden und sind an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
Alledings dürfen die AN weder in Individualvetrrägen noch in Betriebsvereinbarungen schlechter gestellt werden als dies die Regelungen aus den Tarifverträgen vorsieht.
Bsp.: Im Manteltarifvertrag ist die Dauer des Jahresurlaubs festgelegt. Eine Betriebsvereinbarung zwischen der Primus KG und dem Betriebsrat legt nun fest zu welchen Zeiten bestimmte Mitarbeiter Urlaub beanspruchen können, beispielsweise werden Eltern mit schulpflichtigen Kindern in den Schulferien bevorzugt.
Geldpolitische Instrumente der EZB
ständige Fazilitäten
ständige Fazilitäten
Sie dienen dazu, den Kreditinstituten Übernacht-Liquidität bereitzustellen (Übernachtkredit) oder kurzfristige Geldanlage-Möglichkeiten anzubieten (Übernachtguthaben).
Man unterscheidet:
Spitzenrefinanzierungsfazilität, d.h. das Kreditinstitut "überzieht" sein Konto gegen Sollzinsen.
Hier muss das Kreditinstitut jedoch refinanzierungsfähige Sicherheiten hinterlegen, z.B. in den von der EZB veröffentlichten Verzeichnissen aufgelistete Wertpapiere.
Einlagenfazilität, d.h. das Kreditinstitut bildet Einlagen gegen Habenzinsen
Erhöht die EZB also die Zinsen für Übernachtkredite verteuert sich die Refinanzierungsmöglichkeit für die Kreditinstitute. Die Geldbeschaffung für die Banken wird teuer, die Zinsen steigen und somit werden auch weniger Kredite bei den Kreditinstituten aufgenommen und folglich weniger Waren und Dienstleistungen nachgefragt. Folge: Senkung der Preise
Man unterscheidet:
Spitzenrefinanzierungsfazilität, d.h. das Kreditinstitut "überzieht" sein Konto gegen Sollzinsen.
Hier muss das Kreditinstitut jedoch refinanzierungsfähige Sicherheiten hinterlegen, z.B. in den von der EZB veröffentlichten Verzeichnissen aufgelistete Wertpapiere.
Einlagenfazilität, d.h. das Kreditinstitut bildet Einlagen gegen Habenzinsen
Erhöht die EZB also die Zinsen für Übernachtkredite verteuert sich die Refinanzierungsmöglichkeit für die Kreditinstitute. Die Geldbeschaffung für die Banken wird teuer, die Zinsen steigen und somit werden auch weniger Kredite bei den Kreditinstituten aufgenommen und folglich weniger Waren und Dienstleistungen nachgefragt. Folge: Senkung der Preise
Geldpolitische Instrumente der EZB
Offenmarktgeschäfte
Offenmarktgeschäfte
Durch den Kauf oder Verkauf von geldmarktfähigen Wertpapieren an der Wertpapierbörse (dem offenen Markt) kann die EZB dem Wirtschaftskreislauf Geld entziehen oder zuführen.
In der Rezession kauft die EZB Wertpapiere bei den Banken und zahlt mit Euro. Sie erhöht so die Liquidität der Kreditinstitute (Geldschöpfung).
in der Hochkonjunktur bietet sie Wertpapiere zu günstigen Kursen an. Werden diese von den Kreditinstituten erworben, wird der Geldumlauf verringert und dem Wirtschaftskreislauf Liqidität entzogen (Geldvernichtung).
In der Rezession kauft die EZB Wertpapiere bei den Banken und zahlt mit Euro. Sie erhöht so die Liquidität der Kreditinstitute (Geldschöpfung).
in der Hochkonjunktur bietet sie Wertpapiere zu günstigen Kursen an. Werden diese von den Kreditinstituten erworben, wird der Geldumlauf verringert und dem Wirtschaftskreislauf Liqidität entzogen (Geldvernichtung).
Geldpolitische Instrumente der EZB
Mindestreserve
Mindestreserve
Über die Höhe des Mindestreservesatzes nimmt die EZB Einfluss auf die Liquidität der Bank
Erhöht die EZB die Mindestreservesätze, stehen dem Banksektor weniger Kreditmittel zur Verfügung. Als Folge steigen die Zinsen, Investitionen werden zurückgestellt, die gesamtwirtschaftliche Nachfrage geht zurück und die Konjunktur wird gedämpft. Eine Senkung der Mindestreserve hat die gegenteilige Wirkung.
Folgende Verbindlichkeiten sind reservepflichtig (mit einem Reservesatz von 1,5 - 2,5 %):
- die Einlagen auf den Girokonten (Sichteinlage)
- Termingelder, die für eine bestimmte Zeit festgelegt sind (befristete Einlagen)
- Sparbuch (Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigung)
Erhöht die EZB die Mindestreservesätze, stehen dem Banksektor weniger Kreditmittel zur Verfügung. Als Folge steigen die Zinsen, Investitionen werden zurückgestellt, die gesamtwirtschaftliche Nachfrage geht zurück und die Konjunktur wird gedämpft. Eine Senkung der Mindestreserve hat die gegenteilige Wirkung.
Folgende Verbindlichkeiten sind reservepflichtig (mit einem Reservesatz von 1,5 - 2,5 %):
- die Einlagen auf den Girokonten (Sichteinlage)
- Termingelder, die für eine bestimmte Zeit festgelegt sind (befristete Einlagen)
- Sparbuch (Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigung)
Duale Ausbildung
Ausbildung an zwei Lernorten, im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Der Berufsschulunterricht kann in Teilzeitform oder als Blockunterricht erteilt werden.
Die betriebliche Ausbildung wird von den Kammer, die schulische Ausbildung von der Schulaufsicht der Kultusminister der Länder überwacht.
Der Berufsschulunterricht kann in Teilzeitform oder als Blockunterricht erteilt werden.
Die betriebliche Ausbildung wird von den Kammer, die schulische Ausbildung von der Schulaufsicht der Kultusminister der Länder überwacht.
Einigungsstelle
Die Einigungsstelle dient zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen AG und Betriebsrat im Rahmen der Mitbestimmung.
Die Zusammensetzung erfolgt je zur Hälfte aus Mitgliedern die Betriebsrat und AG benennen (paritätisch). Der Vorsitzende wird von beiden Seiten gewählt und ist eine unparteiische Person (meist ein Arbeitsrichter).
Einigungsstellen sind hauptsächlich vorgesehen für Entscheidungen über:
- Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Aufstellung eines Sozialplans bei Betriebsänderungen
- Durchführung der Berufsbildungsmaßnahmen
Die Zusammensetzung erfolgt je zur Hälfte aus Mitgliedern die Betriebsrat und AG benennen (paritätisch). Der Vorsitzende wird von beiden Seiten gewählt und ist eine unparteiische Person (meist ein Arbeitsrichter).
Einigungsstellen sind hauptsächlich vorgesehen für Entscheidungen über:
- Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Aufstellung eines Sozialplans bei Betriebsänderungen
- Durchführung der Berufsbildungsmaßnahmen
Betriebsversammlung
Die Betriebsversammlung ist eine zusammenkunft aller AN eines Betriebes.
mind. einmal im Jahr
auf Wunsch des Betriebsrates bzw. auf Antrag des AG können weitere außerordentliche Betriebsversammlungen stattfindet
Betriebsversammlungen finden während der Arbeitszeit statt. Den AN ist das Arbeitsentgelt zu zahlen.
Leitung der Betriebsversammlung: Betriebsratsvorsitzende(r)
Inhalte:
- Tätigkeitsbericht des Betriebsrates
- Information über Ergebnisse der Zusammenarbeit zwischen
AG und Betriebsrat
- Bericht des AG
- Aussprache
mind. einmal im Jahr
auf Wunsch des Betriebsrates bzw. auf Antrag des AG können weitere außerordentliche Betriebsversammlungen stattfindet
Betriebsversammlungen finden während der Arbeitszeit statt. Den AN ist das Arbeitsentgelt zu zahlen.
Leitung der Betriebsversammlung: Betriebsratsvorsitzende(r)
Inhalte:
- Tätigkeitsbericht des Betriebsrates
- Information über Ergebnisse der Zusammenarbeit zwischen
AG und Betriebsrat
- Bericht des AG
- Aussprache
Wirtschaftskreislauf
In der stationären Wirtschaft gibt es zwei Sektoren, die Haushalte und die Unternehmen.
Aufgabe der Unternehmen ist die Erzeugung von Sachgütern und Dienstleistungen. Die Haushalte verwenden ihr gesamtes Einkommen für die Beschaffung der Güter bei den Unternehmen.
In der evolutorischen Wirtschaft geben die Haushalte nicht ihr gesamtes Einkommen für Konsumgüter aus, sondern sparen einen Teil. Die Sparguthaben werden bei den Kreditinstituten angelegt, die sie den Unternehmen für Investitionen zur Verfügung stellen.
In der evolutorischen Wirtschaft mit staatlicher Aktivität werden zusätzlich die Staatseinnahmen und Staatsausgaben berücksichtigt.
Die evolutorische Wirtschaft mit staatlicher Aktivität und Außenhandelsbeziehungen berücksichtigt zusätzlich den Im- und Export.
Aufgabe der Unternehmen ist die Erzeugung von Sachgütern und Dienstleistungen. Die Haushalte verwenden ihr gesamtes Einkommen für die Beschaffung der Güter bei den Unternehmen.
In der evolutorischen Wirtschaft geben die Haushalte nicht ihr gesamtes Einkommen für Konsumgüter aus, sondern sparen einen Teil. Die Sparguthaben werden bei den Kreditinstituten angelegt, die sie den Unternehmen für Investitionen zur Verfügung stellen.
In der evolutorischen Wirtschaft mit staatlicher Aktivität werden zusätzlich die Staatseinnahmen und Staatsausgaben berücksichtigt.
Die evolutorische Wirtschaft mit staatlicher Aktivität und Außenhandelsbeziehungen berücksichtigt zusätzlich den Im- und Export.
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Author: zara
Main topic: Berufsausbildung
Topic: BWL
School / Univ.: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
City: Aachen
Published: 26.04.2010
Tags: 2009/2010
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