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All main topics / Jura / Strafrecht BT

Strafrecht BT (85 Cards)

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Drohung mit einem Unterlassen (§ 240 StGB)

- nach der Lit. ist eine Drohung mit einem Unterlassen nur dann strafrechtlich relevant, wenn der Täter eine Handlung unterlässt, zu deren Vornahme er rechtlich verpflichtet ist (Garantenstellung), da sonst keine Freiheitseinschränkung vorliegt, wenn das Opfer keinen Anspruch auf die Handlung hat

- Nach dem BGH ist es für die Einschränkung der Willensfreiheit irrelevant, ob mit einem aktiven Tun oder mit einem Unterlassen gedroht wird. Es sei für die Drohung nur relevant, ob sie ein empfindliches Übel in Aussicht stelle. Die Lösung des Problems wird in den Bereich der Rechtswidrigkeit verlagert. Ob eine Drohung mit einem aktiven Tun oder einem Unterlassen vorliegt, hänge von der Formulierung ab
Tags: Drohung mit Unterlassen
Source: juriq
Flashcard set info:
Author: champarova
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht BT
School / Univ.: FU
City: Berlin
Published: 02.04.2010
Tags: 2009/2010 Examen
 
Card tags:
All cards (85)
Abgrenzung (1)
Anstiftung (1)
Bandendiebstahl (1)
Begünstigung (1)
Bei-Sich-Führen (1)
Beleidigung (1)
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (1)
Betrug (1)
Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote (1)
Brandstiftungsdelikte (1)
Computerbetrug (1)
Delikte gegen die Rechtspflege (1)
Diebstahl mit sonstigen Werkzeugen oder Mitteln (1)
Dreiecksbetrug (1)
Drohung mit Unterlassen (1)
Einbruchsdiebstahl (1)
Eingriffe aus dem Verkehr heraus (1)
Erpresserischer Menschenraub (1)
Erpresserischer Menschenraub bei Zwei-Personen-Verhältnissen (1)
Erpressung (1)
Erschleichen von Leistungen (1)
Falsche uneidliche Aussage (1)
Falsche Verdächtigung (2)
Finalzusammenhang (1)
Freiheitsberaubung (1)
Fremdheit der Sache (1)
gefährliches Werkzeug (1)
Geiselnahme (1)
Gesamturkunde (1)
Gewahrsam (1)
Gewahrsamsbruch und Gewahrsamswechsel (1)
Gewalt (1)
Gewaltbegriff (1)
Hehlerei (1)
Insertionsofferte (1)
Irrtumserregung (1)
konkludente Täuschung (1)
Meineid (1)
Nachstellung (1)
Nebeneinander von § 251 StGB und §§ 211 ff. StGB (1)
Nötigung (1)
Pfandkehr (1)
Qualifikation zwischen Vollendung und Beendigung (1)
Raub (2)
räuberische Erpressung (2)
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (1)
Räuberischer Diebstahl (1)
rechtswidrige Zueignung (1)
Rechtswidrigkeit (1)
Reproduktionen von Urkunden (1)
Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch (1)
Rückveräußerung (1)
Sachbeschädigung (1)
Sachbetrug (1)
Sacheigenschaft von Körperteilen (1)
schwerer Raub (2)
Sonderfälle des Vermögensschadens (1)
Strafbarkeit des Strafverteidigers nach § 258 I StGB (1)
Strafvereitelung im Amt (1)
Straßenverkehrsdelikte (1)
Subjektiver TB (1)
Submissionsbetrug (1)
Systematik der Eigentumsdelikte (1)
tatbestandsausschließendes Einverständnis (1)
Taterfolg des Computerbetrugs (1)
tätliche Beleidigung (1)
Täuschung durch Unterlassen (1)
Trickdiebstahl (1)
Trickdiebstahl in mittelbarer Täterschaft (1)
üble Nachrede (1)
üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (1)
Unbefugte Verwendung von Daten (1)
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (1)
Untreue (2)
Urkunde (1)
Urkundendelikte (1)
Verleitung zur Falschaussage (1)
Verleumdung (1)
Vermögensbegriff (1)
Vermögensverfügung (1)
Versicherungsbetrug (1)
Versicherungsmissbrauch (1)
Versuch des Regelbeispiels (1)
veruntreuende Unterschlagung (1)
Waffe (1)
Wahrnehmung berechtigter Interessen (1)
Wohnungseinbruchsdiebstahl (1)
Zueignung (1)
Zueignungsabsicht (1)
Zusammengesetzte Urkunde (1)
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