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All main topics / Jura / Strafrecht BT

Strafrecht BT (85 Cards)

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Falsche Verdächtigung, § 164 StGB

- geschütztes Rechtsgut- (umstr.) die innerstaatliche Rechtspflege gegen Irreführung und unbegründete Inanspruchnahme und/oder den Einzelnen vor einem ungerechtfertigten behördlichen Untersuchungsverfahren oder sonstigen Maßnahmen hoheitlicher Art (wichtig für die rechtfertigende Einwilligung und bei Anzeige gegenüber einer ausländischen Behörde)
- Verdächtigen- jede Tätigkeit, durch die der Verdacht auf eine bestimmte Person gelenkt oder ein bereits bestehender Verdacht verstärkt wird. Umstritten ist das Verdächtigen bei Leugnung der eigenen Täterschaft, die zugleich zu einer falschen Verdächtigung eines anderen führt (h.M. (-), Selbstbegünstigungsprinzip (§ 258 V StGB) und nemo tenetur Grundsatz; umstritten wiederum, wenn der Täter neben der Leugnung (konkludente Bezichtigung) auch aktiv einen anderen verdächtigt
- "Richtige Verdächtigung mit falschen Bewiesmitteln"-
    - Rspr.: Verdächtigung ist nur dann falsch, wenn sie nach ihrem Inhalt zumindest in wesentlichen Punkten mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt und der Beschuldigte die Handlung, die ihm angelastet wird, tatsächlich nicht begangen hat
    - a.A.: Verdächtigung ist falsch, wenn die vorgebrachten Verdachtsmomente unwahr sind (Anspruch auch eines Schuldigen, nicht aufgrund falschen Beweismaterials in ein behördliches Ermittlungsverfahren verwickelt zu werden)
Tags: Falsche Verdächtigung
Source: juriq
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Falsche Verdächtigung, § 164 StGB

- geschütztes Rechtsgut- (umstr.) die innerstaatliche Rechtspflege gegen Irreführung und unbegründete Inanspruchnahme und/oder den Einzelnen vor einem ungerechtfertigten behördlichen Untersuchungsverfahren oder sonstigen Maßnahmen hoheitlicher Art (wichtig für die rechtfertigende Einwilligung und bei Anzeige gegenüber einer ausländischen Behörde)
- Verdächtigen- jede Tätigkeit, durch die der Verdacht auf eine bestimmte Person gelenkt oder ein bereits bestehender Verdacht verstärkt wird. Umstritten ist das Verdächtigen bei Leugnung der eigenen Täterschaft, die zugleich zu einer falschen Verdächtigung eines anderen führt (h.M. (-), Selbstbegünstigungsprinzip (§ 258 V StGB) und nemo tenetur Grundsatz; umstritten wiederum, wenn der Täter neben der Leugnung (konkludente Bezichtigung) auch aktiv einen anderen verdächtigt
- "Richtige Verdächtigung mit falschen Bewiesmitteln"-
    - Rspr.: Verdächtigung ist nur dann falsch, wenn sie nach ihrem Inhalt zumindest in wesentlichen Punkten mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt und der Beschuldigte die Handlung, die ihm angelastet wird, tatsächlich nicht begangen hat
    - a.A.: Verdächtigung ist falsch, wenn die vorgebrachten Verdachtsmomente unwahr sind (Anspruch auch eines Schuldigen, nicht aufgrund falschen Beweismaterials in ein behördliches Ermittlungsverfahren verwickelt zu werden)
Tags: Falsche Verdächtigung
Source: juriq
Flashcard set info:
Author: champarova
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht BT
School / Univ.: FU
City: Berlin
Published: 02.04.2010
Tags: 2009/2010 Examen
 
Card tags:
All cards (85)
Abgrenzung (1)
Anstiftung (1)
Bandendiebstahl (1)
Begünstigung (1)
Bei-Sich-Führen (1)
Beleidigung (1)
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (1)
Betrug (1)
Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote (1)
Brandstiftungsdelikte (1)
Computerbetrug (1)
Delikte gegen die Rechtspflege (1)
Diebstahl mit sonstigen Werkzeugen oder Mitteln (1)
Dreiecksbetrug (1)
Drohung mit Unterlassen (1)
Einbruchsdiebstahl (1)
Eingriffe aus dem Verkehr heraus (1)
Erpresserischer Menschenraub (1)
Erpresserischer Menschenraub bei Zwei-Personen-Verhältnissen (1)
Erpressung (1)
Erschleichen von Leistungen (1)
Falsche uneidliche Aussage (1)
Falsche Verdächtigung (2)
Finalzusammenhang (1)
Freiheitsberaubung (1)
Fremdheit der Sache (1)
gefährliches Werkzeug (1)
Geiselnahme (1)
Gesamturkunde (1)
Gewahrsam (1)
Gewahrsamsbruch und Gewahrsamswechsel (1)
Gewalt (1)
Gewaltbegriff (1)
Hehlerei (1)
Insertionsofferte (1)
Irrtumserregung (1)
konkludente Täuschung (1)
Meineid (1)
Nachstellung (1)
Nebeneinander von § 251 StGB und §§ 211 ff. StGB (1)
Nötigung (1)
Pfandkehr (1)
Qualifikation zwischen Vollendung und Beendigung (1)
Raub (2)
räuberische Erpressung (2)
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (1)
Räuberischer Diebstahl (1)
rechtswidrige Zueignung (1)
Rechtswidrigkeit (1)
Reproduktionen von Urkunden (1)
Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch (1)
Rückveräußerung (1)
Sachbeschädigung (1)
Sachbetrug (1)
Sacheigenschaft von Körperteilen (1)
schwerer Raub (2)
Sonderfälle des Vermögensschadens (1)
Strafbarkeit des Strafverteidigers nach § 258 I StGB (1)
Strafvereitelung im Amt (1)
Straßenverkehrsdelikte (1)
Subjektiver TB (1)
Submissionsbetrug (1)
Systematik der Eigentumsdelikte (1)
tatbestandsausschließendes Einverständnis (1)
Taterfolg des Computerbetrugs (1)
tätliche Beleidigung (1)
Täuschung durch Unterlassen (1)
Trickdiebstahl (1)
Trickdiebstahl in mittelbarer Täterschaft (1)
üble Nachrede (1)
üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (1)
Unbefugte Verwendung von Daten (1)
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (1)
Untreue (2)
Urkunde (1)
Urkundendelikte (1)
Verleitung zur Falschaussage (1)
Verleumdung (1)
Vermögensbegriff (1)
Vermögensverfügung (1)
Versicherungsbetrug (1)
Versicherungsmissbrauch (1)
Versuch des Regelbeispiels (1)
veruntreuende Unterschlagung (1)
Waffe (1)
Wahrnehmung berechtigter Interessen (1)
Wohnungseinbruchsdiebstahl (1)
Zueignung (1)
Zueignungsabsicht (1)
Zusammengesetzte Urkunde (1)
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