Subjektiver Tatbestand des Betrugs (§ 263 StGB)
- Vorsatz (dolus eventualis) und Bereicherungsabsicht (dolus directus 1. Grades)
- Vermögensvorteil- jede günstigere Gestaltung der Vermögenslage (wertsteigender Erwerb von Vermögenspositionen, Nichterbringen einer geschuldeten Leistung oder Befreiung von einer Verbindlichkeit)
- Stoffgleichheit zwischen Schaden und Vorteil, wenn die erstrebte Bereicherung und der Schaden auf derselben Vermögensverfügung beruhen
- "Provisionsvertreter"-Fälle- Bereicherungsabsicht bedeutet nicht, dass das erstrebte Ziel das Endziel des Täters ist. Es reicht aus, wenn das Ziel notwendiges Durchgangstadium zur Erreichung der eigentlichen Ziele ist. Bei lebensnaher Betrachtung wird es dem V auf die Bereicherung seines Unternehmens ankommen, da er nur in diesem Fall seine Provision erhält. Es liegt mithin ein sog. "fremdnütziger" Betrug zugunsten der beauftragenden Firma vor
Tags: Betrug, Subjektiver TB
Source: juriq
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Author: champarova
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht BT
School / Univ.: FU
City: Berlin
Published: 02.04.2010
Tags: 2009/2010 Examen
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