Taterfolg des Computerbetrugs (§ 263a StGB)
- Zwischenerfolg- Beeinflussung des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsvorgangs
- Datenverarbeitung- technischer Vorgang, bei dem durch Aufnahme von Daten und ihrer Verknüpfung nach Programmen bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt werden
- Beeinflusst wird das Ergebnis, wenn eine der im Gesetz genannten Handlungen in den Verarbeitungsvorgang Eingang findet, seinen Ablauf irgendwie mitbestimmt und eine Vermögensdisposition auslöst
- Taterfolg- Vermögensschaden (wie beim Betrug)
Tags: Taterfolg des Computerbetrugs
Source: juriq
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Author: champarova
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht BT
School / Univ.: FU
City: Berlin
Published: 02.04.2010
Tags: 2009/2010 Examen
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