Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung (§ 249 StGB)
- Lit.: Raub = Fremdschädigungsdelikt und räuberische Erpressung = Selbstschädigungsdelikt => bei Freiwilligkeit des Gewahrsamsverlusts (Vermögensverfügung) liegt räuberische Erpressung vor. Freiwilligkeit liegt vor, wenn das Opfer entweder eine durchhaltbare, das Vermögen bewahrende Verhaltensalternative sieht oder seine Mitwirkung an der Gewahrsamsübertragung als notwendig erachtet
- BGH: keine Vermögensverfügung erforderlich => jeder Raub ist zugleich eine räuberische Erpressung => Raub ist lex specialis. Die Abgrenzung wird nach dem äußeren Erscheinungsbild vorgenommen
- erhebliche Konsequenzen für die Strafbarkeit des Täters hat dieser Meinungsstreit jedoch, wenn der Täter entweder eine eigene Sache oder aber eine Sache ohne Zueignungsabsicht wegnimmt:
- gegen den BGH: systematisches Argument (Pfandkehr + Nötigung ist nicht "raubende Erpressung"); Raub wäre überflüssig
- gegen die Lit.: keine Strafbarkeit bei der strafwürdigen Anwendung von vis absoluta; im Anbetracht des Nötigungsmittels kann von einer freiwilligen Selbstschädigung gesprochen werden. Die Lit. berücksichtigt auch nicht die Privilegierungen, wenn der Täter eine eigene Sache wegnimmt oder ohne Zueignungsabsicht handelt, wenn das Opfer seine Mitwirkunshandlung als notwendig erachtet
Tags: Abgrenzung, Raub, räuberische Erpressung
Source: juriq
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Erpressung, § 253 StGB, räuberische Erpressung, § 255 StGB
- Täter nimmt eine eigene Sache unter Anwendung von Nötigungsmittel weg- bei vis absoluta keine räuberische Erpressung nach der Lit., da keine Vermögensverfügung
- Täter nimmt eine fremde Sache ohne Zueignungsabsicht weg- keine Strafbarkeit (Lit.) nach § 255 StGB bei Anwendung von vis absoluta
- Täter nimmt mit Zueignungsabsicht eine fremde bewegliche Sache weg- Abgrenzung zum Raub nur bei Anwendung von vis compulsiva
Tags: Erpressung, räuberische Erpressung
Source: juriq
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Author: champarova
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht BT
School / Univ.: FU
City: Berlin
Published: 02.04.2010
Tags: 2009/2010 Examen
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