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Alle Oberthemen / Bauingenieurwesen / Bauwirtschaft

Bauwirtschaft (138 Karten)

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4. Rechtsformen für Unternehmen
4.2 Gesichtspunkte für die Wahl von Unternehmen

Welche Gruppen von Menschen können ein Unternehmen gründen?
- gewerbliche und Institutionelle Bauherren einschließlich Bauherrengemeinschaften, Immobilienfonds, Projektgesellschaften etc.

- ausführende Unternehmen in allen Unternehmereinsatzformen wie beispielsweise Rohbauer, Generalunternehmer, Nachtunternehmer etc.

- Zulieferer und Dienstleister aller Art

- Architekten und Ingenieure, typische Freiberufler, Ingenieursgesellschaften, Partnerschaften und ähnliches
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4. Rechtsformen für Unternehmen
4.2 Gesichtspunkte für die Wahl von Unternehmen

Nennen sie entscheidene Gesichtspunkte für die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens!
- Leitungsbefugnisse: soll das Unternehmen allein oder gemeinsam mit anderen geführt werden?

- Haftung: soll das Haftungsrisiko eingeschränkt werden, um das Privatvermögen zu schützen?

- Kapital: soll die Möglichkeit bestehen Fremde am Kapital zu beteiligen?

- Namen
- Verwaltungsaufwand
- Nachfolge
- Publizitätspflichten
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4. Rechtsformen für Unternehmen
4.3 Firma, Kaufmannseigenschaft und Kaufmannsrecht

Was versteht man unter folgenden Begriffen:

- Firma
- Prokura
- Handlungsvollmacht
Die Firma
Der Name unter dem der Kaufmann sein Geschäft betreibt. Dieser muss zur Kennzeichnung geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.

Prokura
Die Prokura ermächtigt zu allenArten von gerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Eine Beschränkung der Vollmacht ist gegenüber Dritten unwirksam. Die Prokura wird ins Handelsregister eingetragen.

Handlungsvollmacht
Die Handlungsvollmacht berechtigt zu allen Geschäften, die der Betrieb eines Handelsgewerbes gewöhnlich mit sich bringt. Die Handlungsvollmacht wird nicht ins Handelsregister eingetragen.
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4. Rechtsformen für Unternehmen
4.3 Firma, Kaufmannseigenschaft und Kaufmannsrecht

Was versteht man unter folgenden Begriffen:

- Kaufmannseigenschaft
- Kaufmannsrecht
Die Kaufmannseigenschaft
- Laut HGB ist derjenige Kaufmann, der ein Handelsgewerbe (jeder Gewerbebetrieb) betreibt
- Freiberufler besitzen vorerst keine Kaufmannseigenschaft
- Unternehmer können sie als "Kannkaufmann" ins HGB eintragen lassen
- Personen- und Kapitalgesellschaften sind immer Kaufleute ("Formkaufmann)

Kaufmannsrecht
Der Kaufmann bedarf im Gegensatz zu normalen Bürgern weniger Schutz. Dies äußert sich beispielweise dadurch, dass:
- der Kaufmann sich mündlich verbürgen kann
- der Kaufmann seine Ware sofort prüfen und festgestellte Mängel rügen muss
-  wenn der Kaufmann nicht auf ein Angebot antwortet, dies als Annahme desselbigen gilt.
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4. Rechtsformen für Unternehmen
4.4 Das Einzelunternehmen
Der Einzelunternehmer betreibt "unter seiner Firma" ein Unternehmen und ist als natürliche Person Träger aller Rechten und Pflichten. Die Firma muss seinen Namen undzur weiteren Unterscheidung noch einen das Gewerbe präzisierenden Zusatz enthalten
B Otto Dingsda Erdarbeiten und Transporte

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist an keine Formerfordernis gebunden (kein schriftloicher Vertrag, kein Eigenkapitalnachweis). Der Eigentümer hat alleinige Entscheidungsbefugnis

Ab 10 Mitarbeitern wird der EInzelunternehmer zum Vollkaufmann und muss sein Gewerbe in Handelsregister eintragen lassen.

Freiberuflich Architekten und Ingenieure sind häufig als Einzelunternehmer tätig
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4. Rechtsformen für Unternehmen
4.4 Das Einzelunternehmen

Nennen Sie Vor- und Nachteile der Einzelunternehmerschaft
Vorteile
- formlose Gründung möglich, kein Nachweis von Eigenkapital nötig
- der Unternehmer kann alleine führen und muss keine Rechenschaft ablegen
- der administrative Aufwand kann gering gehalten werden


Nachteile
- der Unternehmer muss alleine führen, das Unternehmen hängt von einer Person ab
- der Unternehmer haftet mit dem gesamten Privatvermögen, die Kreditbasis ist schmal


- das Einzelunternehmen fällt bei Tod des Unternehmers in den Nachlass
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4. Rechtsformen für Unternehmen
4.5 Die Personengesellschaften
- Personengesellschaften sind Zusammenschlüsse mehrerer natürlicher oder juristischer Personen zu einer Gesellschaft, beider nicht die ausschließliche kapitalmäßige Beteiligung im Vordergrund steht, sondern die Mitgliedschaft und das Mitwirken von (natürlichen und juristischen) Personen.

- mehrere oder ggf alle Gesellschafter können als Geschäftsführer auftreten und die Gesellschaft gegenüber Dritten vertreten.

- PG sind nur beschränkt rechtsfähig, sie können zwar Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, jedoch nicht klagen oder verklagt werden.

- Das Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft wird auch als Gesamthandvermögen bezeichnet, da die Gesellschafter nur gemeinschaftlich über dieses verfügen können.
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4. Rechtsformen für Unternehmen
4.5 Die Personengesellschaften

Beschreiben sie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Sonderform der Personengesellschaften näher und erläutern sie für wen die Gründung einer GbR geeignet ist und für wen eher nicht.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR; BGB-Gesellschaft)

- Sie ist als einzige PG im BGB geregelt

- Mind. zwei Personen müssen einen nicht zwingen schriftlich festegelegten Gesellschaftsvertrag abschließen. Sie entsteht jedoch auch automatisch, wenn sich zwei Personen zur Erreichnung eines wirtschaftlichen Ziels zusammenschließen (B Mieten eines Ruderbootes)

- Bei der GbR haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch, dh jeder haftete persönlich und uneschränkt

Die GbR ist gut geeignet für:
- Gesellschaftliche Zusammenschlüsse von Freiberuflern
- Den Zusammmenschluss zu einer sog. Bauherrengemeinschaft B Immobilien-KG

Die GbR ist weniger gut geeignet für:
- der Betrieb von gewerblichen Unternehmen

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4. Rechtsformen für Unternehmen
4.5 Die Personengesellschaften

Beschreiben sie die Arbeitsgemeinschaft als Sonderform der Personengesellschaften näher.
- Man spricht von einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) wenn sich Unternehmen in der Rechtsform von Personen- oder Kapitalgesellschaften zu einer GbR zusammenschließen. Von dieser Möglichkeit wird besonders in der Bauwirtschaft sehr häufig Gebrauch gemacht.

- Für Arbeitsgemeinschaften besteht keine Eintragungspflicht ins Handelsregister

Gründe für die Unternehmer eine Arge einzugehen:
- das Risiko soll verteilt werden
- der Auftrag würde die Kapazität eines einzelnen Unternehmens überschreiten
- der Auftraggeber will nicht an ein Unternehmen alleine vergeben
- Einzelne Partner verfügen üer spezielles Know-How oder spezielle Verfahren
- Personal und Gerät können kontinuierlicher eingesetzt werden
- im Vorfeld des Wettbewerbs wird die Anzahl der Konkurrenten geringer

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4. Rechtsformen für Unternehmen
4.5 Die Personengesellschaften

Beschreiben sie die offene Handelsgesellschaft (OHG) als Sonderform der Personengesellschaften näher.
- Die OHG ist im HGB geregelt mit dem Zweck ein Handelsgewerbe oder eine Vermögensverwaltung unter einer gemeinschaftlichen Firma zu führen
- Jeder Gesellschafter ist allein zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt
- Die Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch

Die OHG kommt als Rechtsform für Architektur- und Ingenieurbüros nicht infrage.
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4. Rechtsformen für Unternehmen
4.5 Die Personengesellschaften

Beschreiben sie die Kommanditgesellschaft (KG) als Sonderform der Personengesellschaften näher.
- Die Haftung der Kommandisten ist auf eine bestimmte Einlagenhöhe beschränkt.
- Der Komplementär haftet hingegen unbeschränkt als persönlicher Gesellschafter
- Kommandisten sind, sofern nicht anders festgesetzt, von der Führung der Geschäfte ausgeschlossen
- Für ihre Einlage erhalten die Kommandisten, ebenso wie die Komplemetäre einen Gewinnanteil oder eine feste Verzinsung

Die KG ist geeignet für:
- Familienunternehmen, bei denen eine Person die Geschäftsführung und volle Haftung übernimment und die übrigen Familienunternehmer nur begrenzt mit ihrer Einlage haften

Die KG kommt als Rechtsform für Architektur- und Ingenieurbüros nicht infrage
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4. Rechtsformen für Unternehmen
4.5 Die Personengesellschaften

Beschreiben sie die GmbH&Co.KG als Sonderform der Kommanditgesellschaft näher.
Es handelt sich um eine Kommanditgesellschaft, bei der allerdings keine natürliche Person als Komplementär mehr haftet. Als Komplemetär tritt eine GmbH ein, die voll haftet (jedoch nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen).
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4. Rechtsformen für Unternehmen
4.6 Die Kapitalgesellschaften

Erläutern sie die Wirkungsweisen einer GmbH etwas genauer.
- die in Deutschland häufigste Gesellschaftsform
- die Geselschafter haften nie persönlich, lediglich das eingezahlte Kapital kann bei Konkurs verloren gehen
- auch freiberufliche Architekten und Ingenieure können in einer GmbH arbeiten
- Die GmbH wird gerichtlich und außergerichtlich durch einen Geschäftsführer vertreten. Dieser kann bei Verstoß gegen gesetzliche Pflichten sogar persönlich haftbar gemacht werden
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4. Rechtsformen für Unternehmen
4.6 Die Kapitalgesellschaften

Nennen sie Vor- und Nachteile einer GmbH aus Gesellschaftersicht.
Vorteile
- Minimales Stammkapital bei Gründung beträgt 25.000€. Die Haftung der Gesellschafter ist auf dieses Kapital beschränkt.
- Die Satzung der Gesellschaft kann betrieblichen Bedürfnissen angepasst werden
- Die Geschäftsführung kann von Personen übernommen werden die nicht Gesellschafter sind
- Gesellschafter können in das Tagesgeschäft und die Geschäftspolitik eingreifen

Nachteile
- In der Vor-Gründungsphase besteht eine verschärfte persönlich Haftung der Geschäftsführer
- Die Geschäftsführer haften persönlich für die Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen sowie bei Verschleppung von Konkursanmeldungen
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6. Baubetriebliches Rechnungswesen
6.1 Aufgaben des Rechnungswesens

Was versteht man untern Internen und Externen Aufgaben des Rechnungswesen?
Interne Aufgabe
Entscheidungsunterlagen für die wirtschaftliche Steuerung des betrieblichen Geschehens (Controlling) und für die Preisermittlung (Kalkulation) zu liefern.

Externe Aufgabe
Zu den externen Aufgaben gehört die Rechnungslegung (geordnetes Zusammmenstellen von Einnahmen und Ausgaben unter Beifügung von Belegen) gegenüber Kapitalgebern, Kreditgebern und insbesondere den Finanzbehörden
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6. Baubetriebliches Rechnungswesen
6.1 Aufgaben des Rechnungswesens

Nennen sie einige Aufgaben des Rechnungswesen.
- Ermittlung von Vermögen und Schulden zum Ende eines Wirtschaftsjahres

- Ermittlung von Gewinn und Verlust im Laufe eines Wirtschaftsjahres

- Bereitstellen von nachprüfbaren Unterlagen (für die Steuer)

- Erfassen von Kosten und Leistungen zur wirtschaftlichen Steuerung der Betriebsführung

- Bereitstellen von Kosten- und Leistungsdaten für die Aquisition zukünftiger Aufträge

- Bereitstellung von Kennzahlen für Statistik und Unternehmensentscheidungen

- Bereitstellung von Auskünften für Anteilseigener und Gläubiger

- Erfassungen von Veränderungen im Laufe eines Wirtschaftsjahres
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6. Baubetriebliches Rechnungswesen
6.1 Aufgaben des Rechnungswesens

Wem gegenüber ist das Unternehmen zur Rechnungslegung verantwortlich?
- den Beschäftigten

- den Gesellschaftern und Aktionären

- den Gläubigern (Lieferanten)

- der öffentlichen Hand

- dem Unternehmen selbst
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6. Baubetriebliches Rechnungswesen
6.2 Systematik des Rechnungswesens

Stellen sie in einer Graphik die Aufgaben des Rechnungswesens dar.
Bild 6-1 Untergliederung des Rechnungswesens
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6. Baubetriebliches Rechnungswesen
6.2 Systematik des Rechnungswesens

Was ist die Finanzbuchhaltung (FIBU) ?
Die Finanzbuchhaltung ermittelt den Erfolg des Unternehmens als Ganzes. Ihr wichtigstes Ziel ist die Ermittlung des gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlusses.
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6. Baubetriebliches Rechnungswesen
6.2 Systematik des Rechnungswesens

Was versteht man unter Finanzrechnung?
Die Finanzrechnung dient der laufenden Sicherstellung  der notwendigen Liquidität des Unternehmens. Diese laufende Vorschau auf betriebliche Ereignisse setzt eine Planung vorraus.
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6. Baubetriebliches Rechnungswesen
6.2 Systematik des Rechnungswesens

Welchem Zweck dient die Betriebsrechnung? Nennen Sie drei Bestandteile.
Die Betriebsrechnung ist für interne betriebliche Zwecke erforderlich, jedoch nicht gesetzlich zwingend. Sie macht insbesondere die Verteilung und Art der Kosten für ein Bauvorhaben sichtbar.

Bestandteile der Betriebsrechnung sind:
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Investitionsrechnung
- Statistik/Kennzahlen
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6. Baubetriebliches Rechnungswesen
6.2 Systematik des Rechnungswesens

Nennen sie den "Kernbereich der Betriebsrechnung" und erläutern sie dessen Bestandteile kurz!
Kernbereich ist die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)


Dieser Begriff deckt folgende Bereiche ab:

Bauauftragsrechnung (Kalkulation)
Sie dient der Festlegung von Preisen für Bauleistungen

Baubetriebsrechnung (BAB)
Sie wird im Betriebsabrechnungsbogen dargestellt und erledigt die projekt-periodenspezifische Erfassung von Kosten und Leistungen

Soll/Ist-Vergleich
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6. Baubetriebliches Rechnungswesen
6.3 Grundbegriffe des Rechnungswesens

Was sind Einzahlungen und Auszahlungen?
Einzahlung: Der Geldbestand des Unternehmens wird erhöht

Auszahlung: Der Geldbestand des Unternehmens wird vermindert



Einzahlungen und Auszahlungen sagen jedoch nichts darüber aus, ob dem Zahlungsstrom eine entsprechende Produktionsleistung oder ein Warenwert gegenüber steht
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6. Baubetriebliches Rechnungswesen
6.3 Grundbegriffe des Rechnungswesens

Was sind Einnahmen und Ausgaben?
Einnahmen und Ausgaben müssen nicht mit tatsächlichen Geldbewegungen einhergehen!

Einnahmen: Forderungszugang, Schuldenabgang, Einzahlungen
Ausgaben: Verbindlichkeiten, Schuldenzugang, Auszahlungen

Aus dem zeitlichen Versatz zwischen späteren Einnahmen und früheren Ausgaben ergibt sich meist eine erhebliche Liquiditätenbelastung für die Unternehmen. Dies muss mit Eigenkapital oder Krediten ausgeglichen werden.
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6. Baubetriebliches Rechnungswesen
6.3 Grundbegriffe des Rechnungswesens

Was versteht man unter Aufwand, Ertrag und Erfolg?
Um den Unternehmenserfolg darzustellen werden folgende Begriffe verwendet:

Aufwand ist der Werteverzehr (in Geld bewerteter Verbrauch von Arbeitskraft, Gütern und Dienstleistungen) in einer Periode

Ertrag ist der Wertezuwachs (in Geld bewertetes Resultat der betrieblichen Tätigkeit) einer Periode

Erfolg = Ertrag-Aufwand

Sie beziehen sich auf Perioden, meist ein Wirtschaftsjahr.
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6. Baubetriebliches Rechnungswesen
6.3 Grundbegriffe des Rechnungswesens

Was versteht man unter Kosten, Leistung und Ergebnis?
Kosten und Leistung sind Rechnungsgrößen, die zur Kontrolle des eigentlichen auftragsbezogenen periodenübergreifenden Betriebsprozess verwendet werden. Sie beziehen sich auf Aufträge.

Kosten sind der in Geld bewertete Verbrauch von Arbeitskraft, Gütern und Dienstleistungen für die Durchführung eines Auftrages

Leistung ist das in Geld bewertete Resultat der Tätigkeit für die Erledigung eines Auftrags

Ergebnis = Leistung - Kosten
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6. Baubetriebliches Rechnungswesen
6.4 Grundbegriffe der Buchführung

Nennen sie die Aufgaben der Buchführung.
Mit Hilfe der Buchführung werden sämtliche Geschäftsvorfälle zahlenmäßig festgehalten. Dies geschieht nach einer bestimmten Logik, die betriebs- und branchenabhängig ist. Als  "rechnerische Sammelgefäße" dienen Konten.
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6. Baubetriebliches Rechnungswesen
6.4 Grundbegriffe der Buchführung

Was ist die Besonderheit der doppelten Buchführung (Doppik) und welche Grundüberlegungen sind zu treffen?
Bei der doppelten Buchführung werden sämtliche Geschäftsvorfälle immer auf zwei Konten festgehalten. ( Einmal auf der Soll-Seite (links) und einmal auf der Haben-Seite (rechts).
Prinzip: Keine Buchung ohne Gegenbuchung!

Überlegungen:
1. Welche Konten werden durch den Geschäftsvorfall berührt?
2. Handelt es sich um Aktiv-/Passivkonton oder um Auftrags-/Ertragskonten?
3. Bedeutet der Geschäftsvorfall einen Zugang oder einen Abgang beim betreffenden Konto?
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6. Baubetriebliches Rechnungswesen
6.4 Grundbegriffe der Buchführung

Wann entspricht die Buchführung den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung?
nach § 238 HGb dann, wenn sie..

..einem sachverständigen Dritten, innerhalb angemessener Zeit, einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann.
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6. Baubetriebliches Rechnungswesen
6.6 Besonderheiten der Bilanzen von Bauunternehmen

Definieren sie zunächst allgemein den Begriff Bilanz und nennen sie dann 4 Besonderheiten der Bilanzen von Bauunternehmen.
Die Bilanz zeigt den Bestand von
- Vermögen (Aktiva)
- Schulden (Passiva)
zum Ende eines Wirtschaftsjahres.

Besonderheiten:
1. Das Anlagevermögen ist relativ gering (ca. 20-30% der Bilanzsumme)

2. Bauleistung und Umsatz sind zeitverschoben (Liquiditätsengpässe)

3. Hohe Vorräte (unfertige Baustellen) mit einem relativ großem Bewertungsspielraum

4. Anteile an Argen wirken bilanzverzerrend, da lediglich der Gewinnanteil als Umsatz in die GuV eingeht.
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6. Baubetriebliches Rechnungswesen
6.6 Besonderheiten der Bilanzen von Bauunternehmen

Was sind Imparitäts- und Realistationsprinzipien? 
Imparitätsprinzip: Drohende Verluste müssen sofort berücksichtigt werden.

Realisationsprinzp: Erwartete Gewinne dürfen erst nach Fertigstellung angesetzt werden.

Diese werden gewährleistet, indem eine monatliche Leistungsmeldung verlangt wird.
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6. Baubetriebliches Rechnungswesen
6.6 Besonderheiten der Bilanzen von Bauunternehmen

Welche Schlußfolgerung können die Bauunternehmen hinsichtlich der Aussagekraft des Jahresabschlusses machen?
Der dem Jahresabschluss zugrunde liegende Begriff des Umsatzes ist bei Bauunternehmen wenig aussagekräftig. Stattdessen wird der Begriff der Bauleistung als Maß für die tatsächlich erbrachte und geldwerte Bauproduktion verwendet.
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6. Baubetriebliches Rechnungswesen
6.7 Kosten- und Leistungsrechnung

Nennen sie die 3 Zuordnungen für entsprechende Rechnungsarten in der KLR.
Kostenartenrechnung
ermöglicht die Gesamtkosten jeder Kostenart zu überblicken, indem die Rechnung auf einzelnen Konten "verbucht" werden
B 6504 Werkstatteinrichtungen

Kostenstellenrechnung
sortiert alle den einzelnen Produkten oder Leistungen nicht zuordnungsbaren Kosten auf unterschiedliche Bereiche des Unternehmens. Die Kostenstelle dient als Sammelstelle für Kosten mit dem Ziel der Weiterverrechnung auf die vorläufigen Produkte oder Leistungen.

Kostenträgerrechnung
ordnet alle direkten Kosten den Produkten und Leistungen zu. Nur verkaufte Leistungen können letztendlich Kosten tragen

Alle Kosten müssen mit zwei numerischen Kodierungen versehen sein. Einer Kostenarten Nr. und entweder eine Kostenstellen oder Kostenträger Nr.

Kostenträger = Baustellen
Kostenstellen = Verwaltungseinheiten oder Hilfsbetriebe wie interne Dienstleister
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Fragen zum Thema "Betriebliches Rechnungswesen"

Nennen sie mindestens 3 Elemente der GoB.
1. Der Grundsatz der Klarheit
Übersichtlichkeit des Aufbaus, Geschlossenheit des Systems, Nachweisbarkeit der Vorgäng (Belegprinzip).

2. Der Grundsatz der Wahrheit
Vollständige, richtige, zeitgerechte und zweckmäßige Aufzeichnungen.

3. Der Grundsatz der Bewertungskontinuität
Ein über die Jahre hinweg gleichmäßig angewendetes Bewertungsprinzip.
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Fragen zum Thema "Betriebliches Rechnungswesen"

Was sind "Geschäftsvorfälle"?
Ein Geschäftsvorfall oder Geschäftsfall ist ein Ereignis im Geschäftsprozess, das in der Buchhaltung erfasst werden muss, weil es finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen hat.

Mögliche Geschäftsvorfälle sind:

    - Das Vermögen oder die Schulden verändern sich.
    - Geld wird eingenommen oder ausgegeben.
    - Das Ereignis führt zu Aufwand oder Ertrag.

Beispiele: Kauf, Verkauf, Verbrauch von Material in der Produktion, Zahlung von Gehalt.
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Fragen zum Thema "Betriebliches Rechnungswesen"

Welche Informationen/Kenngrößen sagen etwas über die "Lage eines Unternehmens" aus?
Auf einen bestimmten Zeitraum bezogen: Aufwand, Ertrag und Erfolg

Auf ein Projekt bezogen: Kosten, Leistungund Ergebnis
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Fragen zum Thema "Betriebliches Rechnungswesen"

Auf welcher rechtlichen Grundlage haben Beschäftigte Anspruch auf Auskunft über die "Lage eines Unternehmens"?
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz von 1972 kann ein Betriebsrat in Betrieben mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern gegründet werden, von denen drei wählbar sein müssen. Dieser Betriebsrat hat Einsicht in alle Bücher.
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Fragen zum Thema "Betriebliches Rechnungswesen"

Erläutern sie den Zusammenhang zwischen ihrer Aufgabe als Bauleiter und dem betrieblichen Rechnungswesen.
Bauleiter sind insbesondere für die Kosten- und Leistungsrechnung in Betrieben zuständig. Dies betrifft insbesondere die Aufgaben der Kalkulation, der Baubetriebsrechnung und dem Soll/Ist-Vergleich.
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Fragen zum Thema "Betriebliches Rechnungswesen"

Was geschieht im Soll/Ist Vergleich?
Der Soll/Ist-Vergleich dient insesondere der Kontrolle.
"Was waren meine gesteckten Ziele und in welchem Umfang habe ich diese bisher erreicht." Er weist Handlungsbedarf auf, jedoch oft zu spät.
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Fragen zum Thema "Betriebliches Rechnungswesen"

Erläutern sie, warum die Zuführung von Buchgeld keine Aussage über ihre Vermögenslage erlaubt!
Weil es sich bei Einzahlung auch um Dinge wie:

- Die Vorrauszahlung eines Kunden
- Die Kapitaleinlage eines Gesellschafters
- Die Auszahlung von Krediten durch die Bank

handeln kann. Diese steigern die Vermögenslage des Unternehmens jedoch nicht!
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Fragen zum Thema "Betriebliches Rechnungswesen"

Definieren sie KOSTEN und LEISTUNG
Kosten: der in Geld bewertete Verbrauch von Arbeitskraft, Gütern und Dienstleistungen für die Durchführung eines Auftrags.

Leistung: das in Geld bewertete Resultat der Tätigkeit für die Erledigung eines Auftrags.
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Fragen zum Thema "Betriebliches Rechnungswesen"

Nennen sie bautypische Beispiele für Kostenarten.
- Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Einzelteile sowie für bezogene Waren
- Aufwendungen für Rüst- und Schalmaterial
- Aufwendungen für Baugeräte
- Aufwendungen für Baustellen-, Betriebs- und Geschäftsaustattungen
- Personalaufwendungen
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Fragen zum Thema "Betriebliches Rechnungswesen"

Vervollständige folgende Sätze:

a) Der Jahresabschluss besteht aus...
b) Umsatz ist...
a) Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der GuV, einem Anhang und ggf. einem Lagebericht

b) Umsatz ist die wertmäßige Erfassung des Absatzes eines Unternehmens.
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7. Ausschreibung und Vergabe (AVA)
7.2 Der große Unterschied: Private und öffentliche Auftraggeber

Was ist das besondere an privaten Auftraggebern?
- Private Auftraggeber können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sein
- sie müssen sich vor der Öffentlichkeit nicht rechtfertigen, sondern haben bestenfalls interne Regelungen einzuhalten. Ausnahme: Unternehmen, die nach Kartellrecht eine marktbeherrschende Stellung einnehmen
- der Wettbewerb der Anbieter wird sich durch Ausschreibungen zu nutze gemacht, jedoch sind auch alle anderen nicht sittenwidrigen Vergaben zulässig
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7. Ausschreibung und Vergabe (AVA)
7.2 Der große Unterschied: Private und öffentliche Auftraggeber

Wer sind öffentlichen Auftraggeber?
Öffentliche Auftraggeber sind:

- Alle Gebietskörperschaften, Bund, Länder, Gemeinden etc.
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen)
- Verbände (zb kommunale Abwasserverbände)
- juristische Personen des privaten Rechts, die im Allgemeininteresse liegende Aufgaben erfüllen
- Unternehmen in Privater Rechtsform auf den Gebieten der Trinkwasser- und Energieversorgung sowie dem Verkehrs- und Telekommunikationssektor
- Unternehmen die für Vorhaben zu mehr als 50% öffentlich finanziert werden
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7. Ausschreibung und Vergabe (AVA)
7.2 Der große Unterschied: Private und öffentliche Auftraggeber

Welche Verpflichtung hat die öffentliche Hand?

Sie muss sparsam und wirtschaftlich mit den Haushaltsmitteln (Steuern) umgehen

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen jedweder Art muss objektiv, transparent und nachvollziehbar und auf der Grundlage des Wettbewerbs erfolgen


Es existieren 3 Ziele:
1. haushaltswirtschaftliche Ziele
2. wettbewerbspolitische Ziele
3. Mittelstandsförderung
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7. Ausschreibung und Vergabe (AVA)
7.3. Die Leistungsbeschreibung

Was ist die Leistungsbeschreibung? (hier LB)
Unabhängig, ob es sich um einen privaten, oder öffentlichen Auftraggeber handelt, er muss immer, wenn er eine Bauleistung erbracht haben will, diese Leistung beschreiben.

- Bauherr definiert seine Anforderungen an die zu erbingende
  Leistung in der LB
- Unternehmer ermittelt einen verbindlichen Preis auf Grundlage der
  LB
- LB ist nach Abschluss Grundlage der Ausführung und Abrechnung
- LB ist Leitfaden für Architekten und Ingenieure zur Kontrolle der Bauausführung
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7. Ausschreibung und Vergabe (AVA)
7.3. Die Leistungsbeschreibung

Welche grundlegenden Anforderungen gibt es an die Leistungsbeschreibung?
nach Artikel 9 "Beschreibung der Leistung":

- Leistung ist eindeutig und erschöpfend zu beschreiben
- dem Auftragnehmer dürfen keine Wagnise auferlegt werden
-> Fairness-Gebot
- alle beeinflussenden Umstände sind mit aufzunehmen, um eine
  einwandfreie Preisermittlung zu ermöglichen
- Zweck und vorhergesehene Beanspruchung der fertigen Leistung
  sind mit anzugeben
- erforderliche Verhältnisse der Baustelle (Boden+Wasser,ect.) sind
  zu beschreiben
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7. Ausschreibung und Vergabe (AVA)
7.3. Die Leistungsbeschreibung

Nenne und beschreibe die einzelnen Positionen eines Leistungsverzeichnisses (LV).
Wird beabsichtigt einen Einheitspreis abzuschließen, muss immer eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis erstellt werden.

Grundposition:kommen in jedem Fall zu Anwendung
Alternativposition:kommen alternativ zu einer Grundposition zur Anwendung
Eventualposition:kommen evt. zu Anwendung. Notwendigkeit ist bei Vertragsabschluss nicht klar (z.B. Wasserhaltung).
Zulageposition:wenn eine Zulageposition zum Einsatz kommt, werden später Grundposition und Zulageposition abgerechnet.
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7. Ausschreibung und Vergabe (AVA)
7.3. Die Leistungsbeschreibung

Was versteht man unter einer Leistungsbeschreibung mit einem Leistungsprogramm?
Bei einem Leistungsprogramm wird bewusst die zu erbringende Leistung nicht detailliert und mengenmäßig beschrieben, sondern nur von den funktionalen Anforderungen her definiert.
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7. Ausschreibung und Vergabe (AVA)
7.4. Die Ausschreibung

Was versteht man unter Ausschreibung?
Die Methode der Ausschreibung hat zum Ziel, einen Kreis von Bietern dazu zu bewegen, ein Angebot abzugeben.
Für alle angesprochenen Bieter sollen die gleichen Ausgangsvoraussetzungen bestehen.

Die öffentliche Ausschreibung wird als der Regelfall angesehen. Jeder interessierte Unternehmer kann ein Angebot abgeben.
Die ausschreibende Stelle prüft dann die Qualität der Bieter und jeder ungeeignete Bieter scheidet aus.
Öffentliche Ausschreibungen werden beispielsweise in behördlichen Amtsblättern bekannt gemacht.

Umfangreiche Bauleistungen werden auch oftmals in Teillose unterteilt und vergeben.
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7. Ausschreibung und Vergabe (AVA)
7.4. Die Ausschreibung

Was versteht man unter beschränkter Ausschreibung?
Bei einer beschränkten Ausschreibung werden die Ausschreibungsunterlagen an 3-8 ausgewählte Bewerber geschickt.

Bei einer beschränkten Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb qualifizieren sich die geeigneten Bewerber und bekommen nur dann die Ausschreibungsunterlagen zugeschickt.

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7. Ausschreibung und Vergabe (AVA)
7.5. Der Eröffnungstermin

Wie sieht die Angebotsabgabe und der weitere Werdegang beim privaten Auftraggeber aus?
- Angebote müssen bis zu einem bestimmten Termin abgegeben
  werden (Überschreiten des Termins ist durch einzelne Bieter
  Verhandlungssache)

- Eröffnungstermin mit Bekanntgabe der Angebotssummen findet
  nicht statt.

- Bieter erfahren nicht, wer ihre Konkurrenten sind und wie hoch
  deren Angebote sind (Geheimhaltung)

- private Auftraggeber hat das Ziel noch mit den Bietern über den
  Preis zu verhandeln (Verhandlungsrunden)

-> Intransparenz und Nichtvorhandensein von festen Regeln
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7. Ausschreibung und Vergabe (AVA)
7.5. Der Eröffnungstermin

Was geschieht während des Eröffnungstermins und danach? (öffentliche Hand)
- förmlicher Eröffnungstermin ist einzuhalten
-> dieser schafft Markttransparenz (jeder kennt seine Konkurrenten)
-> dieser schafft einen Kontrollmechanismus gegen
     Manipulaionsversuche
durch den öffentlichen Auftraggeber
     (jedem ist bekannt, wer der billigste Anbieter ist)
- Ablauf des Eröffnungstermins ergeben sich aus dem Artikel 22
  VOB/A

- nach dem Eröffnunstermin sind die Angebote nach Artikel 23
  VOB/A zu prüfen und anschließend nach Artikel 25 VOB/A zu
  werten

1. Eignung der Bieter prüfen
2. Formale Richtigkeit prüfen
3. Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung

- Verhandlungen über den Preis dürfen nicht stattfinden
  (grundsätzlich wird der billiste Anbieter genommen)
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8. Löhne und Gehälter
8.1. Einleitung

Wieviel Prozent fallen vom Bruttoproduktionswert der Bauwirtschaft  auf die Personalkosten ab?
Der Anteil der Personalkosten am Bruttoproduktionswert der Bauwirtschaft liegt bei etwa 50%.

Der Anteil wäre noch höher, wenn er nicht durch Arbeiter aus z.B. Südeuropa nach unten gedrückt würde.
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8. Löhne und Gehälter
8.2. Tarifverträge
- Vereinbarung des Lohnes zwischen AG und AN unterliegt der
  Vertragsfreiheit (mal profitiert AN, mal AG davon)

- im Tarifvertragsgesetz von 1949 sind die Grundregeln der
  Tarifpolitik festgehalten
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8. Löhne und Gehälter
8.2. Tarifverträge

Was versteht man unter "Tarifvertragsparteien", "Tarifgebunden" und "Haustarifvertrag"?
Tarifvertragsparteien sind Gewerkschaften, einzelne AG sowie
  Vereinigungen von AG

Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und
  der AG, der selbst partei des Tarifvertrages ist

Haustarifvertrag werden beispielsweise von Unternehmen
  abgeschlossen. Die Haustarifverträge dürfen die AN allerdings
  nicht schlechter als die normalen Tarifverträge stellen
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8. Löhne und Gehälter
8.2. Tarifverträge

Was bedeuten die Abkürzungen ZDB und HDB und was sind deren Aufgaben, Klientel,...?
ZDB = Zentralverband des Deutschen Baugewerbes:
- vertritt die in Bauinnungen organisierten Handelsbetriebe und mittelständischen Bauunternehmen

HDB = Hauptverband der Deutschen Bauindustrie:
- vertritt die bauindustriell organisierten Mittelständler und die
  Bauindustrie

-> Bauunternehmen die zu keinem dieser Verbände zugehörig sind,
    werden von den Bautarifverträgen nicht erfasst
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8. Löhne und Gehälter
8.2. Tarifverträge

In welche 3 Gruppen lassen sich Tarifverträge einordnen?
1. Entgeltarifverträge

2. Rahmentarifverträge

3. Sozialkassen - und Verfahrenstarifverträge
    (werden in VL nicht gesondert behandelt)
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8. Löhne und Gehälter
8.2. Tarifverträge

Was versteht man unter Entgelttarifverträgen?
Der Begriff Entgeltstarifverträge steht als Oberbgriff für "Lohn- und Gehaltstarifverträge".

Lohn erhalten gewerbliche AN.
Gehalt erhalten Poliere und Angestellte.

-> Entgelttarifverträge werden getrennt vereinbart für:
- gewerbliche AN und
- technisch und kaufmännisch Angestellte

- Mindestlaufzeit von 1 Jahr, danach werden sie wieder neu
  verhandelt
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8. Löhne und Gehälter
8.2. Tarifverträge

Was versteht man unter TL, BZ und GLT?
TL = Tariflöhne

BZ = Bauzuschlag
-> Bauzuschlag wird auf alle Zeit-Lohn Stunden gewährt
-> Er soll die beuspezifischen Belastungen der AN ausgleichen
    (z.B. Wechsel der Baustelle, verschiedene Witterungen, etc. )

GTL = Gesamttariflohn
-> Besteht aus Tariflohn + Bauzuschlag

Der Tarifstundenlohn der Lohngruppe 4 (siehe Bild S. 8-6) wird als Bundesecklohn bezeichnet. Alle anderen Tarifstundenlöhne haben jeweils feste Abstände zum Bundesecklohn.
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8. Löhne und Gehälter
8.2. Tarifverträge

Was versteht man unter Rahmentarifverträgen?
Rahmentarifverträge enthalten alle arbeitsvertraglichen Regelungen, die über die reinen Lohn- und Gehaltsfestsetzungen hinausgehen.

-> Arbeitszeitgestaltung
   (durchschnittliche Regelarbeitszeit von 40 Std, jedoch Winter- und
    Sommerarbeitszeit)

-> Urlaub
-> Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
-> Zuschläge und Zulagen aller Art
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8. Löhne und Gehälter
8.2. Tarifverträge

Was versteht man unter dem BRTV?
BRTV = Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe

Der BRTV regelt beispielsweise die durchschnittliche Wochenarbeitszeit oder die Ausgleichszeiten.

Unter Ausgleichszeiten versteht man, dass der AG innerhalb von 1 Jahr bestimmte Arbeitsstunden vor- und nacharbeiten lassen kann.
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8. Löhne und Gehälter
8.2. Tarifverträge

Was ist die Allgemeinverbindlichkeitserklärung?
Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung können Tarifverträge nach einem bestimmte Procedere für allgemein verbindlich erklärt werden (durch den Bundesminister für Arbeit).

Allgemeinverbindlich sind:

- der Bundesrahmentarifvertrag
- der Tarifvertrag über die Berufsbildung
- die Sozialkassen- und Verfahrenstarifverträge und
- der Mindestlohn-Tarifvertrag
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8. Löhne und Gehälter
8.2. Tarifverträge

Was versteht man unter dem Mindestlohn?
Bis 1993 wurden AN fair behandelt und fair bezahlt. Dann gab es Überkapazitäten und Arbeitskräfte z.B. aus Südeuropa verdrängten mit ihrem niedrigen Lohnniveau die deutschen AN vom Markt.

1997: Allgemein verbindlicher Mindestlohn-Tarifvertrag
-> Alle in Dtld. tätigen Unternehmen der Bauwirtschaft müssen
    mindestens eine Vergütung nach den vereinbarten Mindestlöhnen
    zahlen.

Bauunternehmer aus Sachsen-Anhalt muss für seinen AN bei einem Einsatz in WOB den gesetzlichen Mindestlohn des Landes Niedersachsen zahlen.
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8. Löhne und Gehälter
8.3. Lohn- und Gehaltszusatzkosten

Was versteht man unter Lohn- und Gehaltszusatzkosten?
Lohn- und Gehaltszusatzkosten sind die Kosten, die auf der Grundlage gesetzlicher, tariflicher und betrieblicher Regelungen zusätzlich zu den Grundlöhnen anfallen.

Beispiel: Sozialkosten (Renten-, Arbeitslosen- Kranken-, Unfallversicherung etc.); Urlaub; Berufsbildende Maßnahmen)

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8. Löhne und Gehälter
8.3. Lohn- und Gehaltszusatzkosten

Wofür gibt es die ULAK?
ULAK = Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft

Die ULAK erhebt Beiträge von den Unternehmen zur Sicherung des den AN zustehenden Urlaubsentgeltes.

Die ULAK erstattet dem AG die von ihm an den AN ausgezahlten Urlaubsvergütungen.

Die Zusatzversorgungskasse (ZVK) gewährt den AN des Baugewerbes in den alten Bundesländern eine zusätzliche Rente. Hierfür werden Beiträge von den Unternehmen eingezogen.
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8. Löhne und Gehälter
8.4. Lohn- und Gehaltsnebenkosten

Was versteht man unter Lohn- und Gehaltsnebenkosten?
Der AN kann nach Bundesrahmentarif für das Baugewerbe (BRTV) auf allen Bau- und sonstigen Arbeitsstellen des Betriebes eingesetzt werden, auch auf solchen, die er von seiner Wohnung aus nicht jeden Arbeitstag erreichen kann. (Direktionsrecht)

- Fahrtkostenabgeltung (ab 6km)
- Verpflegungszuschuss

Diese beiden Ansprüche nur, wenn er keinen Auflösungsanspruch besitzt:
- wenn Baustelle weiter als 25km von Wohnort entfernt, so ist die
  tägliche Rückfahrt zur Wohnung nicht zumutbar
-> Anspruch für jeden Tag auf Auflösung
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9. Arbeitszeitwerte
9.1. Einleitung
Arbeitszeitwerte (= Stundenaufwandswerte) ergeben sich neu für jedes Bauvorhaben, da immer unterschiedliche Randbedingungen herrschen.

Leistungsermittlung von Geräten ist eine notwendige Voraussetzung zur Ermittlung des Stundenaufwands bei geräteintensiven Arbeiten, aber nicht hinreichend.
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9. Arbeitszeitwerte
9.2. Definitionen

Wie werden Arbeitszeitwerte definiert?
Arbeitszeitwerte (Stundenaufwandswerte) geben an, wie viele Arbeitsstunden pro Mengeneinheit angefallen sind bzw. voraussichtlich anfallen werden.

Sie können beispielsweise folgende Einheiten haben:
- Std./m³: Mauerwerk; Beton einbauen; Grabenaushub mit Bagger,
- Std/m²: Großflächenschalung,
- Std/t: Bewehrungsstahl verlegen,
- Std/Stück: Schließen von Deckendurchbrüchen.


Allgemein wird der Stundenaufwandswert wie folgt definiert:

Stundenaufwandswert = Anzahl benötigter Arbeitsstunden (Std)/
                                          Ausbringungsmenge
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9. Arbeitszeitwerte
9.2. Definitionen

Von welchen Einflüssen hängen die benötigten Arbeitsstunden ab?
Von dem Leistungsvermögen der Arbeitskräfte und dem Leistungswillen der Arbeitskräfte.

Wovon hängt das Leistungsvermögen ab?
Ausbildung, Erfahrung, Körperkraft, Witterungsverhältnisse, Arbeitsplatzgestaltung

Wovon hängt der Leistungswillen ab?
persönlicher Disposition, Bezahlung, Arbeitsklima

Bauleitung vor Ort muss für positive Beschaffenheiten sorgen, damit Leistungsvermögen und Leistungswille starkt ausgeprägt sind.
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9. Arbeitszeitwerte
9.2. Definitionen

Welche Nachteile hat der Stundenaufwandswert?
Aus dem Stundenaufwandswert geht nicht hervor, von wievielen Arbeitskräften die Leistung erbracht wurde.

Der Stundenaufwandswert liefert keinen Hinweis darauf, wie die optimale Gruppenstärke auszusehen hat.
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9. Arbeitszeitwerte
9.3. Die Nöte des Kalkulators und Arbeitsvorbereiters

Was sind die Probleme bei der Angebotskalkulation?
Angebotskalkulation bedeutet auch die Stundenaufwandswerte festzulegen. Oft bestehen gerade zwischen der Kalkulation von Stunden der Arbeiter und der Baustellenrealität große Abweichungen.

Bauleiter setzen höhere Stundenaufwandswerte fest.
Kalkulatoren sehen den ungestörten Bauvertragablauf vor sich und kennen die Wettbewerbssituation.
Arbeitsvorbereiter sehen einen optimalen Ablauf und damit "optimale" Stundenaufwandswerte.
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9. Arbeitszeitwerte
9.3. Die Nöte des Kalkulators und Arbeitsvorbereiters

Woher nehmen Kalkulatoren und Arbeitsvorbereiter die richigen Stundenaufwandswerte, um im Wettbewerb erfolgreich zu sein und trotzdem die richtigen Werte der Realität anzusetzen?
- eigene Erfahrung
- eigene systematische Beobachtung und Auswertung
- Aufzeichnungen
- Vorstellungskraft
- erfahrene Kollegen
- Lehrbücher
- Spezialauswertungen (teuer)
- Kalkulationssoftware
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9. Arbeitszeitwerte
9.4. Sammlung von Arbeitszeit-Richtwerten

Wo und wie werden die Arbeitszeitwerte gesammelt und wovon sind sie abhängig?
Fachinstitute führen seit vielen Jahren systematische Analysen von häufig wiederkehrenden Arbeiten des Hochbaus durch.
-> sorgfältige Dokumentation ist dafür notwendig
    ( Bsp. siehe Seite 9-4 bis 9-7)

Arbeitszeitwerte sind abhängig von:
- dem Umfang des Arbeitsauftrags
- der Häufigkeit des Einsatzes

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9. Arbeitszeitwerte
9.5. Werte aus der Nachkalkulation mit Bauarbeitsschlüssel (BAS)

Was ist der BAS?
Der BAS (Bauarbeitsschlüssel) ist ein Werkzeug zur einfachen Codierung von Arbeitszeitwerten für ausgewählte Tätigkeiten.

Eine derartige Kodierung kann verwendet werden:

- in der Phase der Angebotskalkulation (um die kalkulierten
  Lohnstunden ähnlicher LV-Positionen zusammenzufassen)

- während der Bauausführung ( zur zeitnahen Kontrolle des
  Lohnstundenverbrauchs (Soll-Ist-Vergleich))

- nach Abschluss der Bausausführung (zur Auswertung der verbrauchten Lohnstunden)

Der BAS sagt aber z.B. nur aus, dass mehr Stunden als vorgesehen gebraucht werden. Er gibt nicht an, für welche Tätigkeiten mehr Stunden gebraucht werden.
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9. Arbeitszeitwerte
9.5. Werte aus der Nachkalkulation mit Bauarbeitsschlüssel (BAS)

Wie werden die LV-Positionen BAS zugeordnet?
Baustellen können aus sehr vielen LV-Positionen bestehen, es ist also nötig einige zusammenzufassen und dadurch zu vereinfachen.

(beispielsweise werden die Schalung von Wänden aller Wandstärken und Höhen zu einer Schlüssel-Nummer zusammengefasst)
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9. Arbeitszeitwerte
9.5. Werte aus der Nachkalkulation mit Bauarbeitsschlüssel (BAS)

Wie geht ein Polier mit BAS-Schlüsselnummern um?
Aufgabe des Poliers ist es, die Arbeitsstunden seiner Mitarbeiter zu erfassen (meist in Wochenberichten). Auf dieser Grundlage erfolgt die Lohnberechnung.

Sollen die Arbeitsstunden nach BAS erfasst werden, ist der Aufwand für den Polier deutlich höher. Er muss die Arbeitszeit von jedem einzelnen Mitarbeiter auf BAS-Schlüsselnummern zuordnen.
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9. Arbeitszeitwerte
9.5. Werte aus der Nachkalkulation mit Bauarbeitsschlüssel (BAS)

Wie findet die Auswertung der BAS-Nummern statt?
Eine einfache Addition der pro BAS-Nummer erfassten Stunden für den Berichtszeitraum (meist Monat) gibt die insgesamt für diese Gruppe von Tätigkeiten geleisteten Stunden wieder.

Um zu den tatsächlich im Berichtsraum angefallenden Stundenaufwandswerten zu gelangen, ist eine Mengenermittlung erforderlich.
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10. Gerätekosten
10.1 Einleitung

Was fällt alles unter den Begriff Geräte? Wie unterscheidet man Geräte im kalkulatorischen Sinne?
Der Begriff Gerät dient als Sammelbegriff für Maschinen mit Antrieb und für bautechnische Einrichtungen ohne Antrieb, wie beispielsweise Schalungen, Gerüste, Container, Silos etc.

Bei der Kalkulation unterscheidet man Bereitstellungsgeräte, also Geräte die keiner bestimmten Teilleistung zugeordnet werden können (zB: Turmdrehkran) und Leistungsgeräte, die einschließlich ihres  Bedienungspersonals einer Teilleistung zugeordnet werden können.
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10. Gerätekosten
10.2 Einsatz von Eigen- oder Fremdgerät?

Was spricht für den Einsatz von Fremdgeräten?
Für den Einsatz von Fremdgeräten spricht:

- beim Kauf wird Eigenkapital für eine sehr lange Zeit fest gebunden, der Verschuldungsgrad des Unternehmens wird erhöht.

- der Mietmarkt für Baugeräte ist in Europa und den USA flächendeckend ausgebaut.

- Autokrane, Betonpumpen, mobile Recyclinganlagen oder Ähnliche (S. 10-2) werden mit Bedienpersonal vermietet und meist als Fremdleistung bezeichnet. Leistungen werden in diesem Fall zu einem festen Preis eingekauft, das unternehmerische Risiko entfällt.
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10. Gerätekosten
10.3 Typologie der Gerätekosten

Welche Arten von Kosten unterscheidet man ? Siehe auch Bild 10-1 im Skript
Man unterscheidet

Kosten der Gerätevorbehaltung
- Wertminderung (Abschreibung)
- Verzinsung des Kapitals
- Reparaturen

Betriebskosten
- Betriebsstoffe
- Bedienung
- Wartung und Pflege

Einmalkosten
- Be-/Entladekosten
- Montage

Sonstige Gerätekosten wie Versicherung und Steuern
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10. Gerätekosten
10.4 Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung

Was versteht man unter Abschreibung?
Die Abschreibung beschreibt den Werteverzehr am Anlagevermögen entstanden durch den Verschleiß des Gerätes. Am Ende seiner Nutzung hat das Gerät den Wert Null oder einen entsprechenden Restwert.

Man unterscheidet die bilanzielle und die kalkulatorische Abschreibung
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10. Gerätekosten
10.4 Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung

Was bedeutet bilanzielle Abschreibung?
Bei der bilanziellen Abschreibung müssen die Anschaffungs- oder Herstellkosten über mehrere Jahre entsprechend ihrem tatsächlichen mehrjährigen Werteverzehr verteilt werden.

Man unterscheidet::

- lineare Abschreibung mit jährlich gleichen Raten
- degressive Abschreibung mit fallenden Jahresbeträgen
- variable Abschreibung als Leistungsabschreibung entsprechend der Beanspruchung des Wirtschaftsguts
- variable Abschreibung für Substanzverringerung

Die Finanzverwaltung hat die anzusetzenden Nutzungsdauern festgelegt. (Afa-Tabellen)
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10. Gerätekosten
10.4 Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung

Was bedeutet kalkulatorische Abschreibung?
Die bilanzielle Abschreibung führt zu einem Substanzverlust des Unternehmens. Will das Unternehmen seine Substanz behalten so müssen die notwendigen Abschreibungsbeträge bei der Kalkulation von Bauleistungen in die Herstellkosten eingerechnet werden. Nur wenn die Aufträge die Abschreibungen decken wird einem Substanzverlust entgegengewirkt.
= kalkulatorische Abschreibung
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10. Gerätekosten
10.4 Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung

Welche Zeitbegriffe gibt es beim Geräteeinsatz?
Lebensdauer = Zeitspanne zwischen Herstellung und Verschrottung eines Geräts. Die Lebensdauer kann durch Reparaturen verlängert werden. Dies ist wirtschaftlich jedoch nicht sehr sinnvoll (technische Überalterung)

Nutzungsdauer = Zeitspanne in der ein Gerät wirtschaftlich eingesetzt werden kann. Sie wird beeinflusst von Verschleiß, Wartung und Pflege, Reparaturen, Witterungs- und Baustellenumwelteinflüssen sowie dem Ausmaß technischer Überalterung

Vorhaltezeit = Zeit, in der ein Gerät der Baustelle zur Verfügung steht und anderweitig nicht darüber verfügt werden kann (inklusive Transport- und Verladezeit)

Einsatzzeit = Zeit innerhalb der Vorhaltezeit, in der das Gerät eingesetzt werden kann


Betriebszeit = Zeit, in der das Gerät tatsächlich arbeitet

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10. Kalkulation
10.4 Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung

Wieso sind kalkulatorische Zinsen Kosten der Kapitalbindung?
Investiert ein Unternehmer in Geräte, so bindet er dadurch langfristig Kapital. Handelt es sich um Fremdkapital, so fallen dafür Zinskosten an. Handelt es sich um Eigenkapital, so entgehen dem Unternehmer die Zinsen, die er bekommen würde, würde er sein Geld am freien Markt anlegen.

Der Unternehmer kann diesen Werteverzehr jedoch nicht nur über kalkulatorische Abschreibungen wieder einspielen, sondern auch tatsächlich erwirtschaften. Die hierfür bei den Gerätekosten anzusetzenden Kostenbestandteile werden als kalkulatorische Zinsen bezeichnet.
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10. Kalkulation
10.6 Die Baugeräteliste (BGL)

Wer gibt die BGL heraus und was beinhaltet sie?
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie gibt etwa alle 10 Jahre die Baugeräteliste heraus.

Die BGL enthält für eine Vielzahl von Baugeräten wichtige Kennzahlen wie Motorleistung, Gewicht, mittlerer Neuwert sowie den monatlichen Satz für Abschreibung und Verzinsung sowie Reparaturkosten

Die BGL dient den Kalkulatoren bei ihrer Tagesarbeit zur schnellen Ermittlung von Gerätekosten und dient zur Festlegung von Mietsätzen.
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10. Kalkulation
10.6 Die Baugeräteliste (BGL)

Wie verhält sich die BGL in der Praxis?
Da die BGL auf Vereinfachungen beruht, kann es in der Praxis zu deutlich anderen Ergebnissen kommen. Dies ist besonders der Fall wenn:


- Unternehmer günstiger als zum BGL Listenpreis einkaufen

- Unternehmer mehr Vorhaltemonate innerhalb der Nutzungsdauer erreichen

- Geräte länger als die Nutzungsdauer der BGL wirtschaftlich eingesetzt werden

- ein pfleglicher Umgang mit dem Gerät niedrige Reparaturen
verursacht

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11. Kalkulation
11.1. Einleitung

Was versteht man allgemein unter der Kalkulation?
Die Bauauftragsrechnung wird im Allgemeinen als Kalkulation bezeichnet.

Die Kalkulation erfordert weitgehende Kenntnisse und möglichst auch Erfahrungen in der Arbeitsvorbereitung und praktischen Durchführung von Baumaßnahmen.
Sie verlangt ein gutes Vorstellungsvermögen und die Kenntnis der verfahrenstechnischen Zusammenhänge und Zwänge.

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11. Kalkulation
11.2. Arten und Zeitphasen der Kalkulation

Welche Arten der Kalkulation gibt es und wie sehen die Zeitphasen dazu aus?
Vor Auftragserteilung: (Vorkalkulationen)

1. Angebotskalkulation (Bieterphase)
2. Auftragskalkulation (Verhandlungsphase)

Nach Auftragserteilung: (Vorkalkulationen)

3. Ausführungskalkulation (AV)
4. Nachtragskalkulation (Bauzeit)

Nach der Bauzeit: (Nachkalkulationen)

5. Nachkalkulation (Abrechnung/Auswertung)
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11. Kalkulation
11.2. Arten und Zeitphasen der Kalkulation

Was versteht man unter Angebotskalkulation?
Die Angebotskalkulation hat das Ziel, einen Auftrag zu erhalten. Sie ist nötig für das erstellen eines Angebots und erfolgt immer auf Grundlage einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis.
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11. Kalkulation
11.2. Arten und Zeitphasen der Kalkulation

Was versteht man unter der Auftragskalkulation?
Auftragskalkulationen werden in die ursprüngliche Angebotskalkulation eingearbeitet, wenn Verhandlungen über hinzukommende oder wegfallende Teilleistungen stattfanden und Änderungen vereinbart wurden sind.

--> Nach der Abgabe eines Angebots und vor der Auftragserteilung
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11. Kalkulation
11.2. Arten und Zeitphasen der Kalkulation

Was versteht man unter der Ausführungskalkulation?
Durch eine AV kann es oftmals zu Änderungen der Arbeitsabläufe oder zu gänzlich anderen Ausführungsmethoden kommen. Somit ändern sich die geplanten Kosten. Diese Änderungen werden in der Ausführungskalkulation kostenmmäßig geplant.
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11. Kalkulation
11.2. Arten und Zeitphasen der Kalkulation

Was versteht man unter der Nachtragskalkulation?
Werden während der Durchführung eines Bauvertrages Leistungen erforderlich, die im Vertrag noch nicht enthalten sind, muss für diese Leistungen im Rahmen einer Nachtragskalkulation ein Preis ermittelt werden. Sie können auch erforderlich werden, wenn sich während der Bauzeit die Randbedingungen ändern und somit sich auch die Preise ändern.
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11. Kalkulation
11.2. Arten und Zeitphasen der Kalkulation

Was versteht man unter der Nachkalkulation?
Die Nachkalkulation erfolgt nach Abschluss von Bauleistungen (oder auch nach Abschluss einzelner Bauabschnitte).

--> Soll-Ist-Vergleich
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11. Kalkulation
11.3. Die Kalkulationsverfahren

Was versteht man unter der Divisionskalkulation?
Einfache Divisionskalkulation: 
Stückkosten des Produktes = Gesamtkosten der Periode/
                                                    Produktionsmenge der Periode
-> Lagerbestände in Periode werden nicht verändert
-> Bei Betrieben mit einfacher Massenfertigung
(Grundstoffind.)

Mehrstufige Divisionskalkulation:
-> Veränderungen der Lagerbestände können berücksichtigt werden (Herstellungskosten werden von Verwaltungs- und Vertriebskosten getrennt)
-> Herstellkosten werden durch produzierte Menge, Verwaltungs- und Vertriebskosten durch die abgesetzte Menge dividiert

Stufenkalkulation:
-> einheitliches Produkt mit getrennten Produktionsstufen
      (z.B. Elektrizität)

Kalkulation mit Äquivalenzziffern:
-> mehrere Produktionssorten, die infolge gleicher oder ähnlicher Produktionsverfahren eine ähnliche Kostenstruktur aufweisen, kann das kostenverhältnis durch eine Äquivalenzziffer ausgedrückt werden
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11. Kalkulation
11.3. Arten und Zeitphasen der Kalkulation

Was versteht man unter Zuschlagskalkulation?
Zuschlagskalkulation ist die gängige Methode der Kalkulationen.
Man unterscheidet hinsichtlich der Kosten zwischen
- Einzelkosten der Teilleistungen und
- Gesamtkosten.

Hinzu kommen Wagnis und Gewinn.
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11. Kalkulation
11.3. Arten und Zeitphasen der Kalkulation

Was versteht man unter Einzelkosten der Teilleistung (EKT) und unter Gemeinkosten?
Einzelkosten der Teilleistung (EKT):
- Kosten, die einer Einzelleistung eindeutig ganz oder in definierten
  Anteilen zugeordnet werden können
  z.B. Löhne, Stoffe, einzelne Geräte

Gemeinkosten:
- Kosten, die nicht direkt zugeordnet werden können sowie die
  Kosten der allgemeinen Verwaltung
  z.B. Kosten der Bauleitung, Baustelleneinrichtung
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11. Kalkulation
11.3. Arten und Zeitphasen der Kalkulation

Was versteht man unter der Zuschlagskalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen?
Zuschlagskalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen:

1. EKT ermitteln
2. EKT * Zuschlagsfaktor

Zuschlagsfaktor:
Der Zuschlagsfaktor ergibt sich z.B. aus Erfahrungen des Vorjahres, Nachkalkulationen, ...
In ihm werden die Gemeinkosten aller Baustellen, häufig auch die Kosten der Baustelleneinrichtung, die Allgemeinen Geschäftskosten und Wagnis und Gewinn berücksichtigt.

Vorteil:
Ermittelte Einheitspreise sind voneinander unabhängig
Eine Änderung innerhalb der Kalkulationssätze eines Einheitspreises beeinflusst nicht die übrigen Einheitspreise

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11. Kalkulation
11.3. Arten und Zeitphasen der Kalkulation

Was versteht man unter der Kalkulation über die Endsumme?
Kalkulation über die Endsumme:

Der Zuschlgsfaktor wird für jedes Angebot neu ermittelt. Daraus folgt ein erheblich größerer Aufwand bei der Kalkulation, aber auch eine präzisere Darstellung.

1. Ansätze für die EKT werden ermittelt
2. Ansätze für die EKT werden mit den Mengen laut
    Leistungsverzeichnis multipliziert und anschließend getrennt nach
    Kostenarten aufaddiert
3. Lohnkosten werden mit dem seperat ermittelten Mittellohn
    multipliziert
4. ..... weiß nicht, ob das hier so wichtig ist, mal schauen, ob wirs
          brauchen
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11. Kalkulation
11.4. Einzelkosten der Teilleistungen (EKT)

Was versteht man unter der Analyse des Kalkulators?
Verantwortlich für die vollständige Erfassung aller kostenbeeinflussende Elemente ist immer der Kalkulator. Abgegebene Angebote sind immer verbindlich, Kalkulatinsfehler führen zu großen Verlusten.

Der Kalkulator ermittelt die Kosten durch: (1. Analyse)
- Leistungsverzeichnis
- Baubeschreibung
- VOB/C
- Normen und Regelwerke
- Gesetze und Vorschriften

2. Bewertung
3. Aufstellen des Kostenschemas
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11. Kalkulation
11.4. Einzelkosten der Teilleistungen (EKT)

Warum ist es notwendig, die Kosten Kostenarten zuzuordnen?
Die Notwendigkeit einer Zuordnung nach Kostenarten kann wie folgt begründet werden:

1. strukturierter Leitfaden für die gedankliche Durchdringung einer
    Leistung
2. tabellarische Dokumentation
3. erlaubt spätere Plausibilitätskontrolle durch den Kalkulator
4. erlaubt eine nach Kostenarten unterschiedliche Beaufschlagung
5. erleichtert spätere Kostenkontrolle
6. erlaubt eine Kontrolle des Angebots durch den Auftraggeber
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11. Kalkulation
11.4. Einzelkosten der Teilleistungen (EKT)

Welche Kostenarten gibt es?
Verschiedene Kostenarten:

- Lohnkosten
- Gerätekosten
- Stoffkosten
- Fremd- und Nachunternehmerleistungen
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11. Kalkulation
11.4. Einzelkosten der Teilleistungen (EKT)

Was versteht man unter Einzellohn- und -gehaltskosten?
Unterscheidung der Mittellöhne:
Gewerbliche Arbitnehmer:
A: Tariflohn mit Bauzuschlag
AS: Mittellohn A + Lohnzusatzkosten
ASL: Mittellohn AS + Lohnnebenkosten

Poliere:
AP: Mittellohn A einschl. Polieranteil
APS: Mittellohn AS einschl. Polieranteil
APSL: Mittellohn ASL einschl. Polieranteil

ASL bzw. APSL multipliziert mit den Stundenaufwandswerten einer Position und der Menge dieser Position ergibt die Gesamtlohnstunden eines Projekts.
Eventuelle Überstunden und tarifliche Erschwerniszulage sind mit zu berückichtigen!
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11. Kalkulation
11.4. Einzelkosten der Teilleistungen (EKT)

Was versteht man unter Einzelkosten der Stoffe?
Die Einzelkosten der Baustoffe und Bauteile umfassen erforderliche Stoffe, wie:

- Fracht-, Verlade- und Entladekosten
- Verpackung etc.
- Fertige Bauteile wie Fenster, Türen...
- Hilfsstoffe wie Nägel, Draht, ...
(können Hilfsstoffe nicht einzelnen Teilleistungen zugeordnet werden, gehen sie in die Baustellengemeinkosten ein)
- Vorhaltestoffe wie Verbauträger, Kranbhnschienen..
(sind auf Baustelle vorzuhalten, werden danach anderweitig genutzt und deshalb werden die Kosten der  Vorhaltung nur anteilig beechnet)

--> Stoffe gehen in Bauwerk ein und werden Eigentum des Auftraggebers
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11. Kalkulation
11.4. Einzelkosten der Teilleistungen (EKT)

Was versteht man unter Fremdleistungen?
Fremdleistung:
Arbeiten, die an Fremdunternehmer abgegeben werden, aber keine abgeschlossene Bauleistung darstellen (z.B. Bewehrungsarbeiten) oder als Leistung nicht direkt in die Bauleistung einfließen (z.B. Kranarbeiten).
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11. Kalkulation
11.4. Einzelkosten der Teilleistungen (EKT)

Was versteht man unter Nachunternehmerleistungen?
Nachunternehmerleistungen:
Arbeiten, die komplett an ein anderes Unternehmen vergeben werden
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11. Kalkulation
11.4. Einzelkosten der Teilleistungen (EKT)

Welche Kostenarten im Hochbau gibt es?
- Lohnkosten
- Stoffkosten
- Gerätekosten
- Kosten für Schalung und Rüstung
- Fremd- und NU-Kosten
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11. Kalkulation
11.4. Einzelkosten der Teilleistungen (EKT)

Welche Kostenarten gibt es im Erd- und Straßenbau?
- Lohnkosten
- Stoffkosten
- A+V und Reparatur der Geräte
- Betriebs- und Schmierstoffe
- Fremdleistungen

Im Ingenieurbau ist auch üblich, die Kosten der Baustelleneinrichtung als eigene Kostenart zu erfassen.
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11. Kalkulation
11.5. Gemeinkosten
Kostenbestandteile, die im Gesamtprozess anfallen, aber nicht direkt zugeordnet werden können, werden als Gemeinkosten bezeichnet.
Sie sind in Form einer Umlage auf die Positionen des LV verteilt.

Man unterscheidet zwischen:
Baustellengemeinkosten (BGK) und
Allgemeinen Geschäftskosten (AGK)
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11. Kalkulation
11.5. Gemeinkosten

Was versteht man unter BGK?
Gemeinkosten, die direkt auf der Baustelle oder ausschließlich für die Baustelle anfallen.
Oftmals werden die Baustelleneinrichtung getrennt in einer Position des LV vermerkt.
(oftmals Werte zwischen 5-25% der Angebotssumme)

Die Baustellengemeinkosten werden unterschieden in:


- zeitunabhängige Kosten
(Kosten der BE, Baustellenausstattung, Technischen Bearbeitung, Versicherungen, Lizenzgebühren,...)
- zeitabhängige Kosten
(Vorhaltekosten, Betriebskosten, Kosten der Bauleitung, Allgemeine Baukosten, Mieten, Bauzinsen,...)
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11. Kalkulation
11.5. Gemeinkosten

Wonach sollte man die Kosten der BE trennen?
1. Einrichtung (Antransport, Aufbau)
2. Vorhaltung (laufende Kosten pro Monat)
3. Räumung (Abbau, Abtransport)
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11. Kalkulation
11.5. Gemeinkosten

Was versteht man unter den AGK?
= allgemeine Geschäftskosten

Gemeinkosten, die den Betrieb des Unternehmens als Ganzes betreffen und daher nicht mehr einer einzelnen Baustelle zugeordnet werden können. Sie werden daher nie für eine Baustelle individuell ermittelt.

Zu den AGK gehören:

- Gehälter der Verwaltung
- Sachkosten der Verwaltung
- Kosten des Fahrzeigparks der Verwaltung
- Kosten des Bauhofs
- Steuern und Abgaben
- Versicherungen
....
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11. Kalkulation
11.6. Wagnis

Was versteht man unter Wagnis?
Als Wagnis wird ein Ansatz für zusätzliche Kosten bezeichnet, die zwar noch unbekannt sind, deren Auftreten aber aufgrund jahrelanger Erfahrungen mit Sicherheit zu erwarten ist.

Man unterscheidet zwischen:
1. Einzelwagnis (z.B. Bruch, Schwund)
2. Unternehmerischem Wagnis (Auslastungsrisiken --> Unterauslastung, Investitionsrisiken, Zahlungsausfallrisiken,..)
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11. Kalkulation
11.6. Wagnis

Was versteht man unter Wagnis?
Als Wagnis wird ein Ansatz für zusätzliche Kosten bezeichnet, die zwar noch unbekannt sind, deren Auftreten aber aufgrund jahrelanger Erfahrungen mit Sicherheit zu erwarten ist.

Man unterscheidet zwischen:
1. Einzelwagnis (z.B. Bruch, Schwund)
2. Unternehmerischem Wagnis (Auslastungsrisiken --> Unterauslastung, Investitionsrisiken, Zahlungsausfallrisiken,..)
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11. Kalkulation
11.7. Gewinn

Was versteht man unter Gewinn?
Die unternehmerische Tätigkeit ist auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet.

-> Vergrößerung Eigenkapital (Stärkung Liquidität)
-> Ersatzinvestitionen
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12. Bauvertrag und VOB/B
12.2. Der Werkvertrag nach BGB

Wo kann man das Bauvertragsrecht einordnen?
Das Bauvertragsrecht gehört wie jedes andere Vertragsrecht zum Privatrecht (Zivilrecht).
(Vertragsrecht ist Schuldrecht)



Privatrecht: Beteiligte stehen auf einer Stufe
                     (z.B. Verkäufer-Käufer, Vermieter-Mieter,...)
                    -> Es geht um das Rechtsverhältnis der am Bau
                         Beteiligten untereinander

Öffentliche Recht: Über- und Unterordnung
                               ( Baubehörde - Bauherr, Gemeinde - Bürger,..)
                         -> Es geht um die öffentlich-rechtliche Zulassung von
                             Bauvorhaben und deren Interesse der Allgemeinheit
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12. Bauvertrag und VOB/B
12.2. Der Werkvertrag nach BGB

Wie und worein kann man den Bauvertrag einordnen?
Der Bauvertrag ist im BGB nicht gesondert behandelt. Er gehört zum Vertragstyp des Werkvertrags.
Das Grundmodell eines Werkvertrags erreicht nicht die Komplexität eines typischen Bauvertrags:


-> Die Regelungen des BGB alleine sind untauglich für den Bauvertrag!!

Die Vertragsparteien haben also das Recht, ihrem Vertrag einen vom Grundmuster des BGB abweichenden Inhalt zu geben. Dies wird in der Praxis auch in weitem Umfang genutzt.
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12. Bauvertrag und VOB/B
12.2. Der Werkvertrag nach BGB

Wo endet die Vertragsfreiheit?
Die meisten Regeln des BGB sind abdingbar (Prinzip der Vertragsfreiheit).

Die Vertragsfreiheit endet jedoch:
- bei einem Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot
- bei einem Verstoß gegen die guten Sitten
- bei der Vereinbarung einer unmöglichen Leistung.
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12. Bauvertrag und VOB/B
12.3. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im BGB

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen und wofür sind sie gut?
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte und standardisierte Vertragsbedingungen, die allen Verträgen gleichermaßen zugrunde liegen.

Die Besteller (Kunden) stellen gegenüber den Unternehmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf.
Bauunternehmen setzen vorformulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber ihren Nachunternehmern durch.


Das BGB definiert Allgemeine Geschäftsbedingungen als Vertragsbedingungen,
- die vorformuliert und nicht verhandelbar sind
- die für viele Verträge verwendet werden sollen
- die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsschluss stellt
- die wirksam in den Vertrag einbezogen sind
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12. Bauvertrag und VOB/B
12.4. Zustandekommen eines Vertrags

Was ist die Besonderheit bei dem Zustandekommen eines Vertrags und was sind die einzelnen Schritte bei dem Zustandekommen?
Der Auftragnehmer (Unternehmer) schuldet als Vertragsleistung einen Erfolg (Werk).
Der Auftraggeber schuldet Abnahme und Vergütung (Werklohn).

1. Angebot und Annahme
2. Bindungsfristen
   Durch Abgabe eines Angebots bindet sich der Bieter, es steht
    dem Auftraggeber frei, dieses anzunehmen oder abzulehnen.

3. Formfreiheit
    Bauverträge könnten auch mündlich abgeschlossen werden
4. Konkludes(stillschweigen) Handeln
    Wer eine Bauleistung entgegennimmt, und nicht sagt, dass er mit
    deren Erbringung nicht einverstanden ist, handelt konklud.

5. Vertretung bei Vertragsabschluss
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12. Bauvertrag und VOB/B
12.5. Notwendige Inhalte eines Bauvertrages

Welche Inhalte sind zwingend notwendig in Bauverträgen?
Die VOB/B ("Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) liegt vielen Verträgen als Allgemeine Geschäftsbedingung zu grunde. Trotzdem müssen auch dann folgende Aspekte explizit geregelt sein:

- Einheits- oder Pauschalvertrag?
- Welcher Einheits- bzw. Pauschalpreis?
- Vertragsfristen?
- Sicherheitsleistungen?
- Vertragsstrafen?
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12. Bauvertrag und VOB/B
12.6. Wichtige Regelungen der VOB/B

Welche Teile der VOB gibt es und was sind deren Aufgaben?
VOB/A : Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von
               Bauleistungen
               Verabevorschrift -> nicht Bestandteil von Bauvertrag
               Verwaltungsvorschrift für öffentl. Auftraggeber
               Für priv. Auftraggeber maximal Empfehlung

              
VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von
              Bauleistungen
              Wird nur Bestandteil von Bauvertrag, wenn Parteien wollen
              Für öffentl. Auftraggeber ist Einbeziehung Pflicht
              Priv. Auftraggeber können auch ohne VOB/B


VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
              Bauleistungen
              Wird automatisch Bestandteil, wenn VOB/B vereinbart ist
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12. Bauvertrag und VOB/B
12.6. Wichtige Regelungen der VOB/B

Welche wichtigen Regelungen der VOB/B sind zu beachten? (1-3)
1. Vertragsgrundlagen
Es wird festgelegt, in welcher Rangfolge bei Widersprüchen die einzelnen Unterlagen herangezogen werden sollen.

2. Änderungen der auszuführenden Menge
Soweit nicht anders vereinbart -> Einheitspreisvertrag.
Endgültige Mengen ergeben sich erst am Ende.

Bis 10% - Preis bleibt gleich
Mehr als 10%ige Über-Unterschreitung: Änderung des Preises


3. Änderungen der Zusatzleistungen
Änderungen und Zusatzleistungen muss der AN ausführen, sofern sein betrieb darauf eingerichtet ist -> Mehrkostenvergütung
AN sollte vor der Ausführung seinen Vergütungsanspruch gegen AG anmelden.

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12. Bauvertrag und VOB/B
12.6. Wichtige Regelungen der VOB/B

Welche wichtigen Regelungen der VOB/B sind zu beachten? (4-6)
4. Ausführungsunterlagen
AG hat die Ausführungsunterlagen an den AN unentgeltlich zu übergeben, sofern nichts anderes im Vertrag geregelt. Es muss im Vertrag geregelt werden, wann welche übergeben werden müssen.

5. Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung
Hat AG Bedenken gegen Stoffe, Bauteile oder ähnliches so hat er dies dem AN mitzuteilen -> Schriftlich!.

6. Behinderung
Glaubt sich der AN behindert, so hat er dies dem AG schrftlich mitzuteilen.
Nur bei denjenigen Witterungseinflüssen, mit denen der AN nicht rechnen muss, wird die Ausführungsfrist vom AG verlängert, der AN hat seine eigenen Kosten der Bauzetverlänegrung zu tragen.
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12. Bauvertrag und VOB/B
12.6. Wichtige Regelungen der VOB/B

Welche wichtigen Regelungen der VOB/B sind zu beachten? (7-9)
7. Kündigung des Vertrages
Der AG kann jederzeit den Bauvertrag schriftlich kündigen. Dem AN steht die vereinbarte Vergütung zu.

8. Vertragsstrafe
Vertragsstrafen müssen einzelvertraglich vereinbart werden. AG kann auch Schadensersatz fordern.
Höchstens 5% des Auftragswertes, bei 0,3& pro Werktag der Terminüberschreitung.

9.Abnahme
Eine Abnahme kann nur wegen "wesentlicher Mängel" vom AG verweigert werden.
-> Gefahrtragung geht auf AG über
-> Verjährungsfrist für Mängel beginnt
-> AG wird zahlungspflichtig
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12. Bauvertrag und VOB/B
12.6. Wichtige Regelungen der VOB/B

Welche wichtigen Regelungen der VOB/B sind zu beachten? (10-13)
10. Mängelansprüche
Die Rechtssprechung zur Gewährleistung ist äußerst umfangreich
-> Vertiefung


11. Abrechnung
Der Bauleiter muss die unter seiner Leitung erbrachten Bauleistungen abrechnen.

12. Zahlung
AN kann auch vor der Fertigstellung Abschlagszahlungen verlangen, aber nur für "in sich abgeschlossene Teile des Werkes".

13. Sicherheitsleistung
VERTIEFUNG
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12. Bauvertrag und VOB/B
12.7. Die Realität der Bauverträge

Nennen sie Beispiele für nichtige Vertragsklauseln im Bezug auf die VOB/B.
Nichtige Vertragsklauseln sind zum Beispiel:

" Der AG hat keinen Anspruch auf Vergütung oder entangene Gewinne für Leistungen, die z.B. auf Grund einer Kündigung seitens des AG nicht zur Ausführung gelangen."

"Stehen vertragliche Regelungen im Widerspruch zueinander, ist die für den AG günstigste anzuwenden."

"Der AG hat das Recht, während der Bauzeit Auflagen üder die Anzahl der am Bau beschäftigten Arbeitskräfte zu machen, die innerhalb von 24 Stunden zu erfüllen sind."

....usw.
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13. Qualitätsmanagement
13.1 Einleitung

Nennen sie die drei großen Aufgaben des Qualitätsmanagements und beschreiben sie sie kurz!
Qualitätskontrolle
Nur mangellose Ware an den Kunden weitergeben.
-> Keine Verbesserung der Produktion

Qualitätssicherung (QS)
QS erfordert Maßnahmen die das Herstellen einwandfreier und vertragsgerechter Produkte erlauben. Es soll eine Vergleichsmäßigung der Produktion erfolgen. Der Kostenaspekt steht jedoch im Vordergrund

Qualitätsmanagement (QM)
Durch organisatorische Maßnahmen sollen Fehler vermieden werden und dadurch die Kosten minimiert und die Kundenzufriedentheit maximiert werden. Es erfolgen nicht nur Eingriffe in das direkte Produktionsgeschehen sondern tief greifende Veränderungen im gesamten organsisatorischen Ablauf.
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13. Qualitätsmanagement
13.3 Die QM-Philosophie

Was steht hinter der QM-Philosophie?
QM wird als Fühungsaufgabe und Führungsmethodik verstanden, welche die Qualitätspolitik in einer Organisation, Ziel und Verantwortung festlegt und diese durch mittel wie Qualitätsplanung und -lenkung, Qualitätssicherung und -verbesserung im Rahmen eines QM-Systems verwirklicht.

8 Grundsätze wurden in der DIN EN ISO 9000 formuliert:

- Kundenorientierung
- Führung
- Einbeziehung der Personen
- Prozessorientierter Ansatz
- Systemorientierter Managementansatz
- Ständige Verbesserung
- Sachbezogener Ansatz zur Entscheidungsfindung
- Lieferantenbeziehungen zum gegenseitigen Nutzen
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13. Qualitätsmanagement
13.3 Wesentlich Elemente des QM-Systems

Aus welchen notwendigen Dokumentationen besteht ein QM-System?
- Aussagen zur Qualitätspolitik und zu den Qualitätszielen

- dem QM-Handbuch

- dokumentierten Verfahren (Prozesse- Verfahrens- und Arbeitsanweisungen)

- Dokumenten zur Sicherstellung einer wirksamen Planung, Durchführung und Lenkung

- Qualitätsaufzeichnungen
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13. Qualitätsmanagement
13.3 Wesentliche Elemente des QM-Systems

Welche Faktoren fließen in die Bewertung des QM-Systems ein?
- Ergebnisse von Audits (= allgemeine Untersuchungsverfahren)
- Rückmeldung vom Kunden
- Prozessleistung und Prozesskonformität
- Status von Vorbeuge und Korrekturmaßnahmen
- Folgemaßnahmen vorangegangener Managementbewertungen
- Änderungen, die das QM-System beeinflussen könnten
- Empfehlungen für Verbesserungen

Die Bewertung durch das Managment muss Aussagen zu folgenden Punkten enthalten:

- Verbesserung der Wirksamkeite des QM-Systems und seiner Prozesse
- Produktverbesserung in Bezug auf Kundenforderungen
- Bedarf an Ressourcen
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13. Qualitätsmanagement
13.3 Wesentliche Elemente des QM-Systems

Was sind Audits und wofür dienen sie?
Audits sind Untersuchungsverfahren und sollen feststellen, ob das praktizierte QM-System den Forderungen der Norm sowie den internen Festlegungen entspricht. Das Auditprogramm legt Umfang, Häufigkeit und Methoden der internen Audits fest.
Mitarbeiter die auditierende Tätigkeiten ausführen dürfen nicht teilnehmen . (kein Selbstaudit erlaubt!)
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13. Qualitätsmanagement
13.4 Wesentliche Element eines QM-Systems

Nennen sie die 4 Hauptprozesse des betrieblichen organisatorischen Ablaufs!
- die Führungsprozesse (Verantwortung der Leitung)
- das Ressourcenmanagement (Management der Mittel)
- die Leistungserbringungsprozesse (Produktrealisierung)
- die Bewertungs-, Analyse- und Verbesserungsprozesse

Diese Hauptprozesse werden bei der Anwendung des QM immer wieder durchlaufen. Dahinter steht der Plan des P-D-C-A-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) zur ständigen Verbesserung der Leistung (Skizze Seite 13-8)
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13. Qualitätsmanagement
13.5 Die Zertifizierung

Welche Arten der Zertifizierung gibt es?
First party certification = Selbstzertifizierung

Second party certification = Der Kunde überprüft die Organisation

Third party certification = Ein unabhängiger Dritter (Zertifizierer) überprüft die Organisation auf ihr QM-System: TÜV,DQS etc.
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13. Qualitätsmanagement
13.5 Die Zertifizierung

Beschreiben sie den Prozess der Zertifizierung.
- Die Organisation baut aus eigenener Kraft oder mit fremder Hilfe ein QM-system einschließlich QM-Handbuch auf
- Das QM-system muss gelebt werden
- Die Organisation führt ein vollständiges internes Audit durch
- Die Organisation beantragt nacch einem Vorgespräch mit einem Zertifizierer und einem Voraudit die Zertifizierung
- Der Zertifizierer beurteilt die Dokumentation des QM-systems auf Konformität
- In einem Zertifizierungsaudit vor Ort wird die Verwirklichung des QM-systems mit seiner Dokumentation verglichen
- Die Ergebnisse werden bewertet und in einem Bericht dokumentiert
- Falls es keine Abweichungen gibt wird ein Zertifikat mit 3 Jahren Gültigkeit erteilt
- Es erfolgen jährliche Überwachungsaudits, festgestellte Nichtkonformitäten sind zu beheben
- Nach drei Jahren ist ein komplettes Re-Audit erforderlich
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13. Qualitätsmanagement
13.6 Der Nutzen eines gelebten QM-Systems

Welche monetären und nichtmonetären Aspekte gibt es?
monetäre Aspekte
- Die anfallenden Kosten zur Fehlerverhütung und zur Prüfung sowie die direkten Kosten für die Aufrechterhaltung des QM-Systems können als Investition ind Qualität gesehen werden.

- Der Abbau an internen Fehlerkosten und externen Fehlerkost führt zu Kostenersparnis

nichtmonetäre Aspekte
- marketing-wirksam
Kartensatzinfo:
Autor: OZ_Julia
Oberthema: Bauingenieurwesen
Thema: Bauwirtschaft
Veröffentlicht: 06.03.2010
 
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