Problematische Fälle der mittelbaren Täterschaft (I)
- absichtslos doloses und qualifikationslos doloses Werkzeug:
- nach der Lit. ist eine mittelbare Täterschaft nicht möglich, da weder eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit des Vordermannes (überlegenes Wissen) noch eine reale Einflussmacht des Hintermannes auf die Psyche des Vordermannes (überlegenes Wollen) vorliege (keine faktische Überlegenheit)
- nach einer a.A. reicht rechtliche Überlegenheit aus (in der deliktspezifischen Absicht bzw. Qualifikation des Hintermannes liege dessen rechtlich beherrschender Einfluss: Vermeidung von Strafbarkeitslücken)
- nach der subj. Theorie ist die Tatherrschaft nur eines von vielen Abgrenzungskriterien
Tags: absichtslos doloses und qualifikationslos doloses Werkzeug
Quelle: juriq
Quelle: juriq
Kartensatzinfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010
Tags: 2009/2010 Examen
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