Zivilrechtliche Rechtfertigungsgründe
- Besitzwehr/-kehr, § 859 BGB- maßvolle Gewalt darf angewendet werden
- Selbsthilfe, § 229 BGB- eigenmächtige vorläufige Sicherung bzw. Durchsetzung eines einredefreien Anspruchs
- defensiver Notstand, § 228 BGB- die Gefahr geht von der Sache aus, die beschädigt oder zerstört wird; Verhältnismäßigkeitsprüfung- das verteidigte Rechtsgut darf geringwertiger sein, aber nicht in einem krassen Mißverhältnis zum verletzten Rechtsgut stehen
- agressiver Notstand, § 904 BGB- zur Abwendung der Gefahr werden Sachen von unbeteiligten Dritten beschädigt; Verhältnismäßigkeitsprüfung- das verteidigte Rechtsgut muss höherwertiger sein als das verletzte Rechtsgut (wesentliches Überwiegen)
- § 227 BGB ist mit § 32 StGB inhaltsgleich und braucht nicht geprüft werden
Tags: zivilrechtliche Rechtfertigungsgründe
Source: juriq
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Author: champarova
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht AT
School / Univ.: FU
City: Berlin
Published: 02.04.2010
Tags: 2009/2010 Examen
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