Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung, § 224 I Nr. 5 StGB
- umstritten ist, ob eine konkrete oder abstrakte Gefahr vorliegen muss:
- konkrete Lebensgefahr im Hinblick auf den hohen Strafrahmen
- abstrakte Lebensgefahr reicht aus- Wortlaut spricht nicht von der Herbeiführung einer Lebensgefahr, auch die anderen Tatbestände erfordern keine schwere Folge
Tags: lebensgefährliche Behandlung
Quelle: juriq
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Kartensatzinfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010
Tags: 2009/2010 Examen
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