Nenne die wesentlichen Unterschiede zwischen Arbeitnehmer und freier Mitarbeiter
Arbeitnehmer
- Privatrechtlicher Vertrag --> Arbeitsvertrag
- Im Dienste eines anderen
- Leistung ist fremdbestimmt
- Weisungsgebunden
Freie Mitarbeiter
- Dienstvertrag
- Nicht weisungsgebunden
- Nicht fremdbestimmt
- Privatrechtlicher Vertrag --> Arbeitsvertrag
- Im Dienste eines anderen
- Leistung ist fremdbestimmt
- Weisungsgebunden
Freie Mitarbeiter
- Dienstvertrag
- Nicht weisungsgebunden
- Nicht fremdbestimmt
Wie unterscheidet sich der Betriebsrat von der Gewerkschaft?
Gewerkschaft:
- überbetriebliche Aufgabe z.B. Abschluss von Tarifverträgen
- unterstützen den Betriebsrat, kann auf Antrag an Sitzungen im Betriebsrat teilnehmen oder Betriebsratversammlung erzwingen
Betriebsrat
- innerbetriebliche Aufgaben des einzelnen Arbeitnehmers ohne Rücksicht auf Gewerkschaftszugehörigkeit
- überbetriebliche Aufgabe z.B. Abschluss von Tarifverträgen
- unterstützen den Betriebsrat, kann auf Antrag an Sitzungen im Betriebsrat teilnehmen oder Betriebsratversammlung erzwingen
Betriebsrat
- innerbetriebliche Aufgaben des einzelnen Arbeitnehmers ohne Rücksicht auf Gewerkschaftszugehörigkeit
Wie wird eine Betriebsvereinbarung definiert?
- Einigung zwischen AG und Betriebsrat
- muss gemäß §77 Abs. 2 BetrVG schriftlich und von beiden Seiten unterzeichnet werden
- zustandekommend: freiwilliger Vetragsschluss, Einigungsschluss
- Sperrwirkung des TV: §77 III
- Geltungsdauer: Kündigung §77V
- Nachwirkung: §77 VI
- muss gemäß §77 Abs. 2 BetrVG schriftlich und von beiden Seiten unterzeichnet werden
- zustandekommend: freiwilliger Vetragsschluss, Einigungsschluss
- Sperrwirkung des TV: §77 III
- Geltungsdauer: Kündigung §77V
- Nachwirkung: §77 VI
Sperrwirkung des Tarifvertrags
- gemäß § 77 Abs. 3 haben Tarifverträge gegenüber Betriebsvereinbarungen Vorrang
- nur für kollektive Regelungen nicht für individuelle(Angestellte mit hohen Einkommen, die nicht im Tarifvertrag enthalten sind)
- gilt nicht, wenn Öffnungsklausel im Tarifvertrag gegeben ist
--> siehe Mitbestimmungsrechte des Betriebsrat § 87 Abs.1 BetrVG
- nur für kollektive Regelungen nicht für individuelle(Angestellte mit hohen Einkommen, die nicht im Tarifvertrag enthalten sind)
- gilt nicht, wenn Öffnungsklausel im Tarifvertrag gegeben ist
--> siehe Mitbestimmungsrechte des Betriebsrat § 87 Abs.1 BetrVG
Was muss bei einer Kündigung beachtet werden?
- Information und Erklärung gegenüber des BR
- bei Bedenken innerhalb einer Woche Einspruch
- bei außerordentlicher Kündigung drei Tage Einspruchszeit
- Abmahnung (erst Ermahnung, dann Abmahnung) > Kündigung nur bei selben Grund wie bei Ermahnung
- bei Bedenken innerhalb einer Woche Einspruch
- bei außerordentlicher Kündigung drei Tage Einspruchszeit
- Abmahnung (erst Ermahnung, dann Abmahnung) > Kündigung nur bei selben Grund wie bei Ermahnung
Pflichten des Arbeitgebers/ Betriebsrates bei Kündigung
Verfahrensabschnitt 1: AG > BR Unterrichtung:
1. Kündigungsabsicht
2. Person des AN
3. Art der Kündigung
4. Kündigungsfrist
5. Kündigungsgrund
6. Aufforderung Stellungnahme
Verfahrensabschnitt 2: BR > Anhörung oder Beratung und Beschluss
1. Zustimmung
2. Bedenken
3. Wiederspruch nur bei außerordentlichen Kündigung
4. Schweigen (gilt als Zustimmung für AG)
1. Kündigungsabsicht
2. Person des AN
3. Art der Kündigung
4. Kündigungsfrist
5. Kündigungsgrund
6. Aufforderung Stellungnahme
Verfahrensabschnitt 2: BR > Anhörung oder Beratung und Beschluss
1. Zustimmung
2. Bedenken
3. Wiederspruch nur bei außerordentlichen Kündigung
4. Schweigen (gilt als Zustimmung für AG)
Was versteht man unter einer Regelungsabrede/Betriebsabsprache?
- Formloser Vertrag zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber (verpflichtet nur BR und AG -> nicht normativ auf Angestellte
- AG muss diese Regelungen in jeweilige Arbeitsverträge umsetzen (Änderungsverträge und Weisungen)
- Beschlossen für Eilfälle, Einzelfälle, Angelegenheiten ohne Dauerwirkung
Beispiel: Arbeitszeitregelungen für einen bestimmten Tag
Kündigung analog zu BV nach §77 Abs. 3
- AG muss diese Regelungen in jeweilige Arbeitsverträge umsetzen (Änderungsverträge und Weisungen)
- Beschlossen für Eilfälle, Einzelfälle, Angelegenheiten ohne Dauerwirkung
Beispiel: Arbeitszeitregelungen für einen bestimmten Tag
Kündigung analog zu BV nach §77 Abs. 3
Regelwahlverfahren des Betriebsrates
1. Bestellung eines Wahlvorstandes
2. 1.Sitzung des Wahlvorstandes
3. Aufstellung der Wählerliste
4. Abstimmung mit Sprecherausschuß
5. Wahlausschreiben vorbereiten
6. Wahlausschreibung (Einleitung der Wahl)
7. Einreichung der Wahlvorschläge
8. Prüfung der Wahlvorschläge und Mängelbeseitigung
9. Bekanntgabe der Wahlvorschläge
10. BR-Wahl mit Auszählung und Bekanntmachung
erste konstituierende Sitzung
2. 1.Sitzung des Wahlvorstandes
3. Aufstellung der Wählerliste
4. Abstimmung mit Sprecherausschuß
5. Wahlausschreiben vorbereiten
6. Wahlausschreibung (Einleitung der Wahl)
7. Einreichung der Wahlvorschläge
8. Prüfung der Wahlvorschläge und Mängelbeseitigung
9. Bekanntgabe der Wahlvorschläge
10. BR-Wahl mit Auszählung und Bekanntmachung
erste konstituierende Sitzung
Was für Kriterien gelten bei einem Betriebsrat?
- Bei mehr als 5 ständige Arbeiter für BR nötig und Anzahl der BV-Mitarbeiter richtet sich nach Betriebsgröße (wahlberechtigte AN) –es gibt auch freigestellte BR-Mitarbeiter -
- Alle 4 Jahre zwischen März und Mai 13 BtrVG
- Alter Betriebsrat muss den Wahlvorstand bestellen (10 Wochen vor der Ablösung des aktuellen Betriebsrat), damit sichergestellt wird, dass kein Unternehmen Betriebsratlos für eine Zeit ist
- Ablauf des aktuellen BR endet am 24.05 um 24 Uhr (genau 4 Jahre) -> Neuer BR mit Bekanntgabe Gap kann entstehen Betriebsratlose Zeit
- Kündigungsschutz mit Bekanntgabe des Ergebnisses und läuft bis 1 Jahr nach Amtszeit (außerordentliche Kündigung)
- Wahlarten: Persönlichkeitswahl (Mehrheitswahl) oder Listenwahl (Verhältnismäßigkeitswahl)
- Alle 4 Jahre zwischen März und Mai 13 BtrVG
- Alter Betriebsrat muss den Wahlvorstand bestellen (10 Wochen vor der Ablösung des aktuellen Betriebsrat), damit sichergestellt wird, dass kein Unternehmen Betriebsratlos für eine Zeit ist
- Ablauf des aktuellen BR endet am 24.05 um 24 Uhr (genau 4 Jahre) -> Neuer BR mit Bekanntgabe Gap kann entstehen Betriebsratlose Zeit
- Kündigungsschutz mit Bekanntgabe des Ergebnisses und läuft bis 1 Jahr nach Amtszeit (außerordentliche Kündigung)
- Wahlarten: Persönlichkeitswahl (Mehrheitswahl) oder Listenwahl (Verhältnismäßigkeitswahl)
Was versteht man unter dem Informationsrecht des BR?
§92 BetrVG
- Arbeitgeber muss Planungen/Maßnahmen weitergeben
> vor Durchführung der Maßnahme mit BR beraten (!)
> Anhörungsrechts des BR vor Maßnahme
> Vetorecht
> Information(§105)
> Beraten (§90)
> Anhörung(§102)
> Veto (§99)// Echte Bestimmung §87
- Arbeitgeber muss Planungen/Maßnahmen weitergeben
> vor Durchführung der Maßnahme mit BR beraten (!)
> Anhörungsrechts des BR vor Maßnahme
> Vetorecht
> Information(§105)
> Beraten (§90)
> Anhörung(§102)
> Veto (§99)// Echte Bestimmung §87
Beispiele für BetrVG §87
1. Torkontrollen (Fragen der Ordnung)
Rauchverbote (Frage des Verhaltens)
Arbeitskontrollen, Benutzung des Geschäftshandys für private Zwecke KERNZIFFER
2. Arbeitszeitregelung: Schichtarbeit; 5 oder 6 Tage Woche
3. Kurzarbeit, Überstunden
4. Gehalt vorschüssig oder nachschüssig
5. Bildungsurlaub, Sonderurlaub für Heirat oder Todesfälle
6. Kamera und Mikrofone am Arbeitsplatz
7. Pausenzeiten für Bildschirmarbeit
8. Betriebskindergärten, Kantine, Sportanlagen --> kein Mitbestimmungsrecht bei Errichtung oder Schließung einer solcher Anlage
9. Werksmietwohnungen
10. Einführung oder Beendigung von Akkordarbeit
11. Prämienzusätze
12. Verfahrensgrundsätze für betriebliche Vorschläge, bei Verbesserungsvorschlag von Mitarbeiter (Prämie, Geschenk, etc.)
Bei Gruppenarbeit soziale Mitbestimmung des Betriebsrat
Rauchverbote (Frage des Verhaltens)
Arbeitskontrollen, Benutzung des Geschäftshandys für private Zwecke KERNZIFFER
2. Arbeitszeitregelung: Schichtarbeit; 5 oder 6 Tage Woche
3. Kurzarbeit, Überstunden
4. Gehalt vorschüssig oder nachschüssig
5. Bildungsurlaub, Sonderurlaub für Heirat oder Todesfälle
6. Kamera und Mikrofone am Arbeitsplatz
7. Pausenzeiten für Bildschirmarbeit
8. Betriebskindergärten, Kantine, Sportanlagen --> kein Mitbestimmungsrecht bei Errichtung oder Schließung einer solcher Anlage
9. Werksmietwohnungen
10. Einführung oder Beendigung von Akkordarbeit
11. Prämienzusätze
12. Verfahrensgrundsätze für betriebliche Vorschläge, bei Verbesserungsvorschlag von Mitarbeiter (Prämie, Geschenk, etc.)
Bei Gruppenarbeit soziale Mitbestimmung des Betriebsrat
Was ist ein Schuldverhältnis und wie entsteht es?
- ist ein besonderes Rechtsverhältnis zwischen mindestens zwei Personen
- wenn der eine (sog. Gläubiger) von dem anderen (sog. Schuldner) eine Leistung oder Rücksichtnahme zu fordern berechtigt ist
- ein solches Schuldverhältnis entsteht entweder durch Vertrag, einseitiges Rechtsgeschäft oder Gesetz
§241 BGB (§281BGB)
- wenn der eine (sog. Gläubiger) von dem anderen (sog. Schuldner) eine Leistung oder Rücksichtnahme zu fordern berechtigt ist
- ein solches Schuldverhältnis entsteht entweder durch Vertrag, einseitiges Rechtsgeschäft oder Gesetz
§241 BGB (§281BGB)
Wann darf bei Schuldverhältnissen Schadensersatz gefordert werden?
Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat.
Urlaub
- Jeder AN hat einen Anspruch auf mindestens 24 Werktage (bezahlt) im Jahr §3 BUrlG
- Vertraglich oder tariflich können nur mehr werden.
- Auch Teilzeit beschäftigte und befristete AN haben einen Anspruch auf Urlaub (oft nur Teilurlaubsansprüche §5 Abs. 1a BUrlG)
- Auch Studenten, die neben der Uni jobben haben Anspruch auf Urlaub
- Vertraglich oder tariflich können nur mehr werden.
- Auch Teilzeit beschäftigte und befristete AN haben einen Anspruch auf Urlaub (oft nur Teilurlaubsansprüche §5 Abs. 1a BUrlG)
- Auch Studenten, die neben der Uni jobben haben Anspruch auf Urlaub
Wann hat man Anspruch auf volle Höhe der Urlaubstage?
1. bestehen eines Arbeitsverhältnisses
2. die Erfüllung der Wartezeit 6 Monate gem. §4 BUrlG
3. Vor diesen 6 Monaten hat der AN einen Teilanspruch von 1/12 des Gesamturlaubs im Monat (wenn es 0,5 Tage sind wird auf einen 1 aufgerundet)
2. die Erfüllung der Wartezeit 6 Monate gem. §4 BUrlG
3. Vor diesen 6 Monaten hat der AN einen Teilanspruch von 1/12 des Gesamturlaubs im Monat (wenn es 0,5 Tage sind wird auf einen 1 aufgerundet)
Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
- Bei dringenden betrieblichen Belange und wenn Urlaubswünsche entgegenstehen, haben diese Vorrang vor dem einzelnen Wunsch auf eine bestimmte einzelne Lage
- §7 Abs. 2 BUrlG soll der Urlaub zusammenhängend sein
- Gem. §7 Abs 1 BUrlG kann es auch Betriebsferien geben, diese brauchen die Zustimmung des Betriebsrats
- Kann Urlaub wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewehrt werden, so muss der AG gem. §7 Abs.4 BUrlG den Urlaubsanspruch abgelten (entsprechenden Geldbetrag zahlen)
- §7 Abs. 2 BUrlG soll der Urlaub zusammenhängend sein
- Gem. §7 Abs 1 BUrlG kann es auch Betriebsferien geben, diese brauchen die Zustimmung des Betriebsrats
- Kann Urlaub wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewehrt werden, so muss der AG gem. §7 Abs.4 BUrlG den Urlaubsanspruch abgelten (entsprechenden Geldbetrag zahlen)
Wann wird eine Änderungskündigung ausgesprochen?
- Sollte der AG sein Direktionsrecht nicht ausüben können (z.B. weil sich die Arbeitsbedingungen verschlechtern), muss er eine Änderungskündigung aussprechen, ob der AN dies annimmt ist die Entscheidung des AN (§2 KSchG)
Vorrang einer Änderungskündigung als einer Beendigungskündigung
Vorrang einer Änderungskündigung als einer Beendigungskündigung
Die Abwicklung des beendeten Arbeitsverhältnisses: Zeugnis
- Der AG ist verpflichtet ein Zeugnis auszustellen (§109 GewO)
- Dieses muss wahrheitsgemäß und wohlwollend sein
- Im Zeugnis dürfen nicht erwähnt werden: außerdienstliches Verhalten, Beendigungsgründe, Betriebsratstätigkeit, einmalige Vorfälle, Krankheiten, Straftaten (außer sie haben einen Bezug zur Arbeit)
- Dieses muss wahrheitsgemäß und wohlwollend sein
- Im Zeugnis dürfen nicht erwähnt werden: außerdienstliches Verhalten, Beendigungsgründe, Betriebsratstätigkeit, einmalige Vorfälle, Krankheiten, Straftaten (außer sie haben einen Bezug zur Arbeit)
Pflichten bei einer Bewerbung
- Fahrtkosten müssen bezahlt werden (bei persönlichen Gespräch) §670 BGB
- Wirtschaftliche Situation (wenn negativ > vor Insolvenz)
- Anforderungen für Arbeitsplatz (Erwartungen, Gesundheitsschädliche Situationen..)
- Schadensersatz wenn Arbeitgeber fordert früher zu Kündigen vom alten Arbeitsplatz (Ausfallschutz aber zu beweisen)
- Bewerber hat Offenbarungspflichten (ungefragt Umstände mitteilen)
Stelleneignung > Bsp: LKW-Fahrer ohne Führerschein) Behinderung die beeinträchtigt
Verhinderungsgrund > Bsp: OP bei Beginn der Beschäftigung
- Wirtschaftliche Situation (wenn negativ > vor Insolvenz)
- Anforderungen für Arbeitsplatz (Erwartungen, Gesundheitsschädliche Situationen..)
- Schadensersatz wenn Arbeitgeber fordert früher zu Kündigen vom alten Arbeitsplatz (Ausfallschutz aber zu beweisen)
- Bewerber hat Offenbarungspflichten (ungefragt Umstände mitteilen)
Stelleneignung > Bsp: LKW-Fahrer ohne Führerschein) Behinderung die beeinträchtigt
Verhinderungsgrund > Bsp: OP bei Beginn der Beschäftigung
Welche Fragen darf der AG stellen und welche müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden?
Grundsatz: Darf alles fragen
> Bei Lüge kann AG Arbeitsvertrag anfechten
Wahrheitsgemäße Aussagen:
- Allgemeine Daten
- Berufliche Laufbahn
- Familienstand (NICHT ERLAUBT: Heiratswunsch und Kinderwunsch)
- Schwerbehinderung, wenn leistungsbeeinträchtigend (aber nicht was GdB ab 50%)
Recht zu Lügen:
- Absolute Frageverbote (Partei, Religion, Gewerkschaft, Schwangerschaft)
- Fragen zu bisherigen Gehalt
- Gesundheitszustand (Ausnahmen: zB. Bei Chirurgen)
- Nebentätigkeiten (nur bei anderen Hauptberuft verpflichtet mitzuteilen)
> Bei Lüge kann AG Arbeitsvertrag anfechten
Wahrheitsgemäße Aussagen:
- Allgemeine Daten
- Berufliche Laufbahn
- Familienstand (NICHT ERLAUBT: Heiratswunsch und Kinderwunsch)
- Schwerbehinderung, wenn leistungsbeeinträchtigend (aber nicht was GdB ab 50%)
Recht zu Lügen:
- Absolute Frageverbote (Partei, Religion, Gewerkschaft, Schwangerschaft)
- Fragen zu bisherigen Gehalt
- Gesundheitszustand (Ausnahmen: zB. Bei Chirurgen)
- Nebentätigkeiten (nur bei anderen Hauptberuft verpflichtet mitzuteilen)
Einstellung
- Kann mündlich vereinbart werden oder nach Handeln -> §2 NachwG
- Arbeitspapiere: Sozialversicherungsnachweis, Steuer ID, Zeugnis, Bescheinigung des gewährten Urlaubs
- Inhalt des Arbeitsvertrages -> Inhaltskontrolle nach AGB (Verbrauchervertrag)
- 5-7 Kündigungsschutzgesetz bei falschem Arbeitsvertrag > Feststellungsklage
Wichtige Inhalte:
- Betriebsvereinbarung
- Tarifvertrag
- Arbeitszeit(ArbZG)
- Probezeit
- Befristung
- Versetzungsklausel
- Widerrufsvorbehalte
- Hauptleistungspflichten
- Arbeitspapiere: Sozialversicherungsnachweis, Steuer ID, Zeugnis, Bescheinigung des gewährten Urlaubs
- Inhalt des Arbeitsvertrages -> Inhaltskontrolle nach AGB (Verbrauchervertrag)
- 5-7 Kündigungsschutzgesetz bei falschem Arbeitsvertrag > Feststellungsklage
Wichtige Inhalte:
- Betriebsvereinbarung
- Tarifvertrag
- Arbeitszeit(ArbZG)
- Probezeit
- Befristung
- Versetzungsklausel
- Widerrufsvorbehalte
- Hauptleistungspflichten
Wie ist die Haftung in Arbeitsverhältnissen geregelt (z.B. mit Dienstwagen)
- Vollhaftung: bei Vorsatz (Bsp. Kaputtfahren von Auto des Chefs)
- Haftungsverteilung: Normale und leichte Fahrlässigkeit(nach Quote: Bsp. Verkehr nicht beachtet -> nachlässig)
- Keine Haftung: bei Nichtverschulden > Gegenpartei zahlt
- Haftungsverteilung: Normale und leichte Fahrlässigkeit(nach Quote: Bsp. Verkehr nicht beachtet -> nachlässig)
- Keine Haftung: bei Nichtverschulden > Gegenpartei zahlt
Vergütung bei Urlaub
- 24 Urlaubstage gesetzlich gesichert
- Bis 1.3 des Folgejahres muss es abgebaut werden
- Voller Urlaubsanspruch nach 6 Monaten
- Pro Monat 2 Tage Urlaubsanspruch
- Darauf achten: Unterschied Arbeitstage und Werktage!!
- Aus dem Urlaub zurückrufen ist nicht möglich!
Übungen aus Vorlesung machen! Kommt garantiert dran.
- Bis 1.3 des Folgejahres muss es abgebaut werden
- Voller Urlaubsanspruch nach 6 Monaten
- Pro Monat 2 Tage Urlaubsanspruch
- Darauf achten: Unterschied Arbeitstage und Werktage!!
- Aus dem Urlaub zurückrufen ist nicht möglich!
Übungen aus Vorlesung machen! Kommt garantiert dran.
Vergütung bei Krankheit
o Weiterzahlung nach §3 EntgFG
o Bei Krankheit naher Verwandter (Eltern, Kinder etc.) darf frei genommen werden für die Pflege > Bsp. Kinder bis 12 Jahren SozGB > zahlt Krankenkasse
o Informationspflicht zum Arbeitgeber
o Krankheit im Urlaub werden gutgeschrieben
o Krankheit darf nicht selbstverschuldet sein (Fussball vs. Extremsportarten)
o Langzeiterkrankung > Wiedereingliederung
o Bei Krankheit naher Verwandter (Eltern, Kinder etc.) darf frei genommen werden für die Pflege > Bsp. Kinder bis 12 Jahren SozGB > zahlt Krankenkasse
o Informationspflicht zum Arbeitgeber
o Krankheit im Urlaub werden gutgeschrieben
o Krankheit darf nicht selbstverschuldet sein (Fussball vs. Extremsportarten)
o Langzeiterkrankung > Wiedereingliederung
Flashcard set info:
Author: Smoothie
Main topic: 5. Semester
Topic: Arbeitsrecht
Published: 28.01.2018
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