Schema § 823
1) RG Verletzung
2) Verletzungshandlung
3) Kausalität haftungsbegründende
- Aquivalenz
- Adäquanz
- Schutzzweck
4) Rechtswidrigkeit
- zwischen Erfolgs/Handlungsunrecht unterscheiden
+ ändert die Beweislast für ReWi
5) Verschulden
6) Schaden
7) Kausalität zwischen Verschulden und Schaden (haftungsausfüllend)
2) Verletzungshandlung
3) Kausalität haftungsbegründende
- Aquivalenz
- Adäquanz
- Schutzzweck
4) Rechtswidrigkeit
- zwischen Erfolgs/Handlungsunrecht unterscheiden
+ ändert die Beweislast für ReWi
5) Verschulden
6) Schaden
7) Kausalität zwischen Verschulden und Schaden (haftungsausfüllend)
Tags: Deliktsrecht, Schema
Quelle:
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812 I 1, 2. Alt - Schema
1. Bereicherung
- jeder Verwendungs-/Nutzungs-/Eingriffserfolg
- Wert ist unerheblich
- nicht Besitz sonst unterlaufung 861
2. sonstige Weise = Nicht-Leistung
3. auf Kosten
- anhand der Zuweisung des fremden R
- Zuweisungsfunktion bestimmt Gläubiger (in dessen R eingegriffen wurde)
- unmittelbare Bereicherung des Schuldners ohne Umweg über 3. (zus. Krit Rspr)
4. ohne Rechtsgrund
- jeder Verwendungs-/Nutzungs-/Eingriffserfolg
- Wert ist unerheblich
- nicht Besitz sonst unterlaufung 861
2. sonstige Weise = Nicht-Leistung
3. auf Kosten
- anhand der Zuweisung des fremden R
- Zuweisungsfunktion bestimmt Gläubiger (in dessen R eingegriffen wurde)
- unmittelbare Bereicherung des Schuldners ohne Umweg über 3. (zus. Krit Rspr)
4. ohne Rechtsgrund
Tags: Bereicherungsrecht, Schema
Quelle:
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823 II
- Schutzgesetze müssen individuell schützend sein =/ abstrakter Allgemeinschutz
- keine haftungsbegründende Kausalität notwendig
- ansonsten gleicher Aufbau wie in 823 I
1. RG-Verletzung
2. Verletzungshandlung
3. Kausalität
4. RWK
5. Verschulden
6. Schaden
7. Kausalität, haftungsausfüllend
- keine haftungsbegründende Kausalität notwendig
- ansonsten gleicher Aufbau wie in 823 I
1. RG-Verletzung
2. Verletzungshandlung
3. Kausalität
4. RWK
5. Verschulden
6. Schaden
7. Kausalität, haftungsausfüllend
Tags: Deliktsrecht, Schema
Quelle:
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Schema 985
I. Herausgabeanspruch
1. Eigentum des Anspruchsstellers
2. Besitz des Anspruchsgegners
3. Kein Recht zum Besitz
- vertragl. (Miete/Leihe etc.)
- dinglich (Pfand/Nießbrauch/Nutzungsrecht)
- ZBR, kein weiteres Recht zum Besitz
Regelung des 985
- Beweislast; Besitzer muss Besitzrecht nachweisen
1. Eigentum des Anspruchsstellers
2. Besitz des Anspruchsgegners
3. Kein Recht zum Besitz
- vertragl. (Miete/Leihe etc.)
- dinglich (Pfand/Nießbrauch/Nutzungsrecht)
- ZBR, kein weiteres Recht zum Besitz
Regelung des 985
- Beweislast; Besitzer muss Besitzrecht nachweisen
Tags: Sachenrecht, Schema
Quelle:
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SEA gem. 989, 990
1. Anwendbarkeit der 989, 990
- Vorliegen eines EBV (Vindikationslage)
- Eintritt eines Schadens
2. Bösgläubigkeit des Besitzers:
-"nicht in gutem Glauben" = Vermutung des gutgläubigen Besitzers
- Nach Rechtshängigkeit oder nach Kenntnis der Bösgläubigkeit ist Verschulden gegeben
3. Eigentumsverletzung
- Verschlechterung
- Untergang
- sonstige Unmöglichkeit d. Herausgabe
4. Verantwortlichkeit
- Vorsatz + Fahrlässigkeit (276)
5. Rechtsfolge = Schaden
- Vorliegen eines EBV (Vindikationslage)
- Eintritt eines Schadens
2. Bösgläubigkeit des Besitzers:
-"nicht in gutem Glauben" = Vermutung des gutgläubigen Besitzers
- Nach Rechtshängigkeit oder nach Kenntnis der Bösgläubigkeit ist Verschulden gegeben
3. Eigentumsverletzung
- Verschlechterung
- Untergang
- sonstige Unmöglichkeit d. Herausgabe
4. Verantwortlichkeit
- Vorsatz + Fahrlässigkeit (276)
5. Rechtsfolge = Schaden
Tags: Sachenrecht, Schema
Quelle:
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Schema 987, 990
I. Ansprüche innerhalb des EBV
1. Vorliegen eines EBV
2. obj. V'ssen d. Nutzungen
- gezogene Nutzungen (99, 100)
- nicht gezogene Nutzungen wenn diese bei ordnungsgemäßen Gebrauch hätten gezogen müssen (987 II)
3. subj. V'ssen
- Bösgläubigkeit gem. 990 I
- weiteres Verschulden
+ gezogene Nutzungen; Bösgläubigkeit ausreichend
+ nicht gezogene Nutzungen; Verschulden erforderlich 987 II
4. Rechtsfolge = Herausgabe
Wertersatz oder Herausgabe; keine Anwendung von 818 III
1. Vorliegen eines EBV
2. obj. V'ssen d. Nutzungen
- gezogene Nutzungen (99, 100)
- nicht gezogene Nutzungen wenn diese bei ordnungsgemäßen Gebrauch hätten gezogen müssen (987 II)
3. subj. V'ssen
- Bösgläubigkeit gem. 990 I
- weiteres Verschulden
+ gezogene Nutzungen; Bösgläubigkeit ausreichend
+ nicht gezogene Nutzungen; Verschulden erforderlich 987 II
4. Rechtsfolge = Herausgabe
Wertersatz oder Herausgabe; keine Anwendung von 818 III
Tags: Sachenrecht, Schema
Quelle:
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§ 1 ProdHaftG - Schema & Allg
1. RG-Verletzung gem. ProdHaftG
2. Produkt gem. § 2 ProdHaftG
3. Produktfehler gem. § 3 ProdHaftG
4. Kausalität gem. § 1 IV 1 ProdHaftG
5. Haftender gem. § 4 ProdHaftG
6. Kein Haftungsausschluss gem. § 1 II, III ProdHaftG
7. Selbstbeteiligung gem. § 11 ProdHaftG
- Stellt Gefährdungshaftung dar
- nur Schutz von absoluten Rechtsgütern
- Weitere BGB Ansprüche bleiben anwendbar = § 15 II ProdHaftG
- Exkulpation gem. 1 II Nr. 5 ProdHaftG = "Stand von Wissenschaft und Technik" (sehr restriktiv)
2. Produkt gem. § 2 ProdHaftG
3. Produktfehler gem. § 3 ProdHaftG
4. Kausalität gem. § 1 IV 1 ProdHaftG
5. Haftender gem. § 4 ProdHaftG
6. Kein Haftungsausschluss gem. § 1 II, III ProdHaftG
7. Selbstbeteiligung gem. § 11 ProdHaftG
- Stellt Gefährdungshaftung dar
- nur Schutz von absoluten Rechtsgütern
- Weitere BGB Ansprüche bleiben anwendbar = § 15 II ProdHaftG
- Exkulpation gem. 1 II Nr. 5 ProdHaftG = "Stand von Wissenschaft und Technik" (sehr restriktiv)
Tags: Deliktsrecht, Schema
Quelle:
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Schema § 18 StVG
1) Führer
2) Schaden
3) Verschulden
- Fahrer trägt Beweislast
4) Kein Halter
5) Mitverschulden (§ 9 StVG iVm § 254)
2) Schaden
3) Verschulden
- Fahrer trägt Beweislast
4) Kein Halter
5) Mitverschulden (§ 9 StVG iVm § 254)
Tags: Deliktsrecht, Schema
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§ 831 - Schema
A. Verrichtungsgehilfe
- Weisungsgebundenheit
- Abhängigkeitsverhältnis
1. RG-Verletzung
2. Verletzungshandlung
3. haftungsbegründende Kausalität
4. Rechtswidrigkeit
B. Geschäftsherr
- Exkulpationsmöglichkeit gem. § 831 I S. 2
C. Rechtsfolge
1. Schaden
2. Haftungsausfüllende Kausalität
3. Vorteilsanrechnung
4. Mitverschulden
- Weisungsgebundenheit
- Abhängigkeitsverhältnis
1. RG-Verletzung
2. Verletzungshandlung
3. haftungsbegründende Kausalität
4. Rechtswidrigkeit
B. Geschäftsherr
- Exkulpationsmöglichkeit gem. § 831 I S. 2
C. Rechtsfolge
1. Schaden
2. Haftungsausfüllende Kausalität
3. Vorteilsanrechnung
4. Mitverschulden
Tags: Deliktsrecht, Schema
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V'ssen 812 I 1, 2. Alt
- etwas erlangt
- auf sonstige Weise = bspl. durch Eingriff/Verarbeitung etc.
- auf Kosten von
- ohne Rechtsgrund
- auf sonstige Weise = bspl. durch Eingriff/Verarbeitung etc.
- auf Kosten von
- ohne Rechtsgrund
Tags: Bereicherungsrecht, Schema
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Kartensatzinfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010
Schlagwörter Karten:
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