branchenfremdes Geschäft + Unternehmereigenschaft
Service/Dienstleistungs Ges verkauft bewegl Sachen + Verkauf ist nicht Teil d Branche d Ges
Rspr
- Vermutung aus 344 HGB = branchenfremde Geschäfte
= im Zweifel ein Verbrauchsgüterkauf wenn Ges an Verbraucher verkauft
- Vermutung ist widerlegbar
- Vermutung aus 13 III GmbHG; 6 II HGB
- Einschränkung d Vermutung würde dazu fahren, dass nur noch gewerbl Verkäufer darunter fallen
+ würde bedeuten dass auch d Verkauf v Gebrauchtwagen einer Leasing/Vermietung nicht darunter fällt; widerspricht Sinn & Zweck
- Vergleich mit 491 dort ist anerkannt dass f ein Verbraucherkredit d Unternehmen nicht nur Kreditvergabe betreiben muss
- ausreichend ist die Ausübung v gewerbl/selbstständiger beruftlicher Tätigkeit
- Eine Einschränkung findet keine Stütze im Gesetz und läuft d Verbraucherschutz zuwider
= Gewährleistungsausschluss nichtig (475)
+ Nacherfüllungsmöglichkeit bleibt bestehen; Nacherfüllungsverlagen muss v Käufer gefordert werden (Obliegenheit d Käufers)
Rspr
- Vermutung aus 344 HGB = branchenfremde Geschäfte
= im Zweifel ein Verbrauchsgüterkauf wenn Ges an Verbraucher verkauft
- Vermutung ist widerlegbar
- Vermutung aus 13 III GmbHG; 6 II HGB
- Einschränkung d Vermutung würde dazu fahren, dass nur noch gewerbl Verkäufer darunter fallen
+ würde bedeuten dass auch d Verkauf v Gebrauchtwagen einer Leasing/Vermietung nicht darunter fällt; widerspricht Sinn & Zweck
- Vergleich mit 491 dort ist anerkannt dass f ein Verbraucherkredit d Unternehmen nicht nur Kreditvergabe betreiben muss
- ausreichend ist die Ausübung v gewerbl/selbstständiger beruftlicher Tätigkeit
- Eine Einschränkung findet keine Stütze im Gesetz und läuft d Verbraucherschutz zuwider
= Gewährleistungsausschluss nichtig (475)
+ Nacherfüllungsmöglichkeit bleibt bestehen; Nacherfüllungsverlagen muss v Käufer gefordert werden (Obliegenheit d Käufers)
Tags: Handelsrecht, Kaufrecht
Quelle:
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kostenpflichtige Zusatzgarantie + Inspektionsverpflichtung
wenn f Garantie gezahlt wurde ist die garantierte Leistung nicht von einer zusätzlichen Verpflichtung d Garantienehmers abhängig zu mache
- Kunde hat bereits f zusätzliche Garantie gezahlt
- zusätzliche Verpflichtung d Inspektion durchzuführen verstößt gegen 307 I = Unwirksamkeit entsprechender Klausel
- Kunde hat bereits f zusätzliche Garantie gezahlt
- zusätzliche Verpflichtung d Inspektion durchzuführen verstößt gegen 307 I = Unwirksamkeit entsprechender Klausel
Tags: Kaufrecht, Schuldrecht
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Erfüllungsort d Nacherfüllung
im Zweifel beim Verkäufer
Theorien: Belegenheitsort/urspr Erfüllungsort/Einzelfallabhängig
BGH - allg nach § 269 zu bestimmen
- vorrangig gilt Parteivereinbarung
- sekundär Umstände d Vertrages / Natur d SchV
- tertiär Wohnort d Schuldners zZt d Vertragsschluss
- § 439 I, II regeln nur Kostentragung nicht die Erfüllung
-> im Zweifel ist zum Verkäufer zu schicken
- § 439 II => Aufwendungsersatz f Käufer = keine Benachteiligung = kein Verstoß gegen VerbrauchsgüterRL; Käufer kann auch Vorschuss verlangen
- in Grenzfällen einzelfallabh; P AGB?
Theorien: Belegenheitsort/urspr Erfüllungsort/Einzelfallabhängig
BGH - allg nach § 269 zu bestimmen
- vorrangig gilt Parteivereinbarung
- sekundär Umstände d Vertrages / Natur d SchV
- tertiär Wohnort d Schuldners zZt d Vertragsschluss
- § 439 I, II regeln nur Kostentragung nicht die Erfüllung
-> im Zweifel ist zum Verkäufer zu schicken
- § 439 II => Aufwendungsersatz f Käufer = keine Benachteiligung = kein Verstoß gegen VerbrauchsgüterRL; Käufer kann auch Vorschuss verlangen
- in Grenzfällen einzelfallabh; P AGB?
Tags: Kaufrecht
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Fliesenfall (EuGH)
P muss iRd GewährleistungsR auch Ausbau&Einbaukosten tragen
EuGH
- Verbrauchsgut das gutgläubig vom Verbraucher eingebaut wurde muss durch/auf Kosten des Verkäufers ausgebautwerden und neues eingebaut werden
- nach dt R keine Pflicht wenn unverschuldeter Mangel
- UnionsR wollte Unentgeltlichkeit f Verbraucher
+ Verbraucher soll ohne Risiko sein GewährleistungsR ausüben können
+ wenn er dies nur mit Kosten ausüben kann, wäre er wirtschaftlich nicht an der Ausübung interessiert
+ kein ungerechtes Ergebnis; Kosten sind kausale Folge d Schlechtlieferung d Verkäufers
> Käufer hat schuldlos die Sache eingebaut (=/Pflichtverletzung); Verkäufer hat mangelhafte Sache geliefert (auch wenn unverschuldet dennoch Pflichtverletzung)
+ ob Verkäufer zum Einbau verpflichtet ist, ist irrelevant
P exzessive Einbaukosten bei verhältnismäßig niedrigem Kaufwert
EuGH
- Verbrauchsgut das gutgläubig vom Verbraucher eingebaut wurde muss durch/auf Kosten des Verkäufers ausgebautwerden und neues eingebaut werden
- nach dt R keine Pflicht wenn unverschuldeter Mangel
- UnionsR wollte Unentgeltlichkeit f Verbraucher
+ Verbraucher soll ohne Risiko sein GewährleistungsR ausüben können
+ wenn er dies nur mit Kosten ausüben kann, wäre er wirtschaftlich nicht an der Ausübung interessiert
+ kein ungerechtes Ergebnis; Kosten sind kausale Folge d Schlechtlieferung d Verkäufers
> Käufer hat schuldlos die Sache eingebaut (=/Pflichtverletzung); Verkäufer hat mangelhafte Sache geliefert (auch wenn unverschuldet dennoch Pflichtverletzung)
+ ob Verkäufer zum Einbau verpflichtet ist, ist irrelevant
P exzessive Einbaukosten bei verhältnismäßig niedrigem Kaufwert
Tags: Kaufrecht, Schadensersatz
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Ersatzlieferung bei Stückschulden
e.A.
Stückschuld = Ersatzlieferung (-)
a.A.
soweit es sich um eine vertretbare Sache handelt = Ersatzlieferung (+)
BGH wohl hM
wenn Ersatz durch gleichwertige/-artige Sache mgl = Ersatzlieferung (+)
Ansonsten Unterwanderung des WahlR d Käufers; Verstoss mit EU RL
Stückschuld = Ersatzlieferung (-)
a.A.
soweit es sich um eine vertretbare Sache handelt = Ersatzlieferung (+)
BGH wohl hM
wenn Ersatz durch gleichwertige/-artige Sache mgl = Ersatzlieferung (+)
Ansonsten Unterwanderung des WahlR d Käufers; Verstoss mit EU RL
Tags: Kaufrecht, Schuldrecht
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Verweigerung nach 439 III
absolute Unverhältnismäßigkeit mgl
- absolute Unverhältnismäßigkeit RL-konform
+ Unverhältnismäßigkeit über 275 I-III (str)
+ zw 100-150 % d obj Wert
relative Unverhältnismäßigkeit nach 439 III 2 weiterprüfen
Verweigerung ist bei Verbrauchsgüterkäufen einzuschränken
- richtlinienkonforme Rechtsfortbildung
- generell nach EuGH ist Nacherfüllung fast immer durchzuführen
- absolute Unverhältnismäßigkeit RL-konform
+ Unverhältnismäßigkeit über 275 I-III (str)
+ zw 100-150 % d obj Wert
relative Unverhältnismäßigkeit nach 439 III 2 weiterprüfen
Verweigerung ist bei Verbrauchsgüterkäufen einzuschränken
- richtlinienkonforme Rechtsfortbildung
- generell nach EuGH ist Nacherfüllung fast immer durchzuführen
Tags: Kaufrecht, Schuldrecht
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Prüfungsreihenfolge des Sachmangels gem. 434
434 I 1 - vereinbarte Beschaffenheit
434 I 2 Nr. 1 - subj. Fehlerbegriff (soweit Beschaffenheit nicht vereinbart dann für den Vertrag vereinbarte Verwenbarkeit)
434 I 2 Nr. 2 - obj Fehlerbegriff (sonst .... gewöhnliche Verwendbarkeit)
434 I 2 Nr. 1 - subj. Fehlerbegriff (soweit Beschaffenheit nicht vereinbart dann für den Vertrag vereinbarte Verwenbarkeit)
434 I 2 Nr. 2 - obj Fehlerbegriff (sonst .... gewöhnliche Verwendbarkeit)
Tags: Kaufrecht, Schuldrecht
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Formen des Gewährleistungsausschluss (KaufR)
- 444 mit Verweisung auf eine mgl. AGB Prüfung
- 442 - Kenntnis des Käufers
- 377 HGB - Untersuchungs- und Rügepflicht
- 442 - Kenntnis des Käufers
- 377 HGB - Untersuchungs- und Rügepflicht
Tags: Handelsrecht, Kaufrecht, Schuldrecht
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Täuschung d Verkäufer
Konkurrenz v GewährleistungsR/cic/Anfechtung
Fristsetzung wg Täuschung entbehrlich (=Unzumutbarkeit)
- auch bei arglistigem Verschweigen
280 iVm 311
- eA bestehen nebeneinander
- aA Gewährleistung sperrt cic
- vermittelndeA grdsl Gewährleistung; cic Ausnahme
+ bei Arglist/Vorsatz Schutzwürdigkeit d Verkäufers (-)
+ kein Interesse an Nacherfüllung = 434 nicht abschließend
> cic ist anwendbar bei vorvertraglicher Pflichtverletzung
Anfechtung - 123 I
- eA (-) weil R z 2. Andienung abgeschnitten wird
- aA (+) wg Arglist/Täuschung hat Verkäufer R z 2. Andienung verloren
Anfechtung - 119 II
- eA (-) wg R z 2. Andienung, nicht gleicher Schutzrahmen wie 123 I -> ab Gefahrübergang ausgeschlossen
- vor Gefahrübergang mgl
Fristsetzung wg Täuschung entbehrlich (=Unzumutbarkeit)
- auch bei arglistigem Verschweigen
280 iVm 311
- eA bestehen nebeneinander
- aA Gewährleistung sperrt cic
- vermittelndeA grdsl Gewährleistung; cic Ausnahme
+ bei Arglist/Vorsatz Schutzwürdigkeit d Verkäufers (-)
+ kein Interesse an Nacherfüllung = 434 nicht abschließend
> cic ist anwendbar bei vorvertraglicher Pflichtverletzung
Anfechtung - 123 I
- eA (-) weil R z 2. Andienung abgeschnitten wird
- aA (+) wg Arglist/Täuschung hat Verkäufer R z 2. Andienung verloren
Anfechtung - 119 II
- eA (-) wg R z 2. Andienung, nicht gleicher Schutzrahmen wie 123 I -> ab Gefahrübergang ausgeschlossen
- vor Gefahrübergang mgl
Tags: Anfechtung, Kaufrecht
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Nur eine Form d Nacherfüllung ist möglich
- WahlR d Verkäufers ist eingeschränkt auf die einzig mögliche Nacherfüllung
- soweit d einzig Form d Nacherfüllung verweigert wird, ist ein Rücktritt möglich
- soweit d einzig Form d Nacherfüllung verweigert wird, ist ein Rücktritt möglich
Tags: Kaufrecht
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MängelR Käufer
437 - Zusammenfassung
439 I - Nachlieferung/Mängelbeseitigung
- 439 III Einrede des Verkäufers bei Unverhältnismäßigkeit
Rücktrittsoption 326 V oder 440, 323
SEA 440, 280 f.
Minderung 441
439 I - Nachlieferung/Mängelbeseitigung
- 439 III Einrede des Verkäufers bei Unverhältnismäßigkeit
Rücktrittsoption 326 V oder 440, 323
SEA 440, 280 f.
Minderung 441
Tags: Kaufrecht
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unverzügliche Untersuchung wenn an 3. geliefert wurde (iSd 377 HGB)
- e. A.: wenn Käufer Lieferung an 3. verlangt muss Untersuchung + Rüge dennoch unverzüglich erfolgen ansonsten verliert Käufer die MängelR aus 377 HGB
- hM/Rspr.: Mängelrechte bleiben erhalten; Unverzüglichkeitsfrist wird auf ~ 6 Tage verlängert
- hM/Rspr.: Mängelrechte bleiben erhalten; Unverzüglichkeitsfrist wird auf ~ 6 Tage verlängert
Tags: Handelsrecht, Kaufrecht
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Unternehmerregress - 478
Verkäufer einer mangelhaften sache wird geschützt indem er einen Regressanspruch gegen den Lieferanten erhält
437, 478 I - unselbstständiger Regress (Minderung/Rücktritt/SE kl.+gr.)
478 II - selbstständiger Regress (bei Nacherfüllung ggü Verbraucher = Aufwendungsersatz)
478 III - Frist für Weiterverkäufer = 476 = Gefahrübergang an Verbraucher
478 VI - 377 HGB muss beachtet werden
437, 478 I - unselbstständiger Regress (Minderung/Rücktritt/SE kl.+gr.)
478 II - selbstständiger Regress (bei Nacherfüllung ggü Verbraucher = Aufwendungsersatz)
478 III - Frist für Weiterverkäufer = 476 = Gefahrübergang an Verbraucher
478 VI - 377 HGB muss beachtet werden
Tags: Handelsrecht, Kaufrecht
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Kartensatzinfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010
Schlagwörter Karten:
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