Probleme d GbR als Grundstückseigentümer
Rechtsfähigk't d GbR BGH 01
Grundbuchsfähigkeit als natürliche Konsequenz BGH 08
führte z Einf d 899a BGB/47 II GBO (Gutglaubensvorschrift)
47 II GBO = Pflicht d Gesellschaftereintragung
- BGH wollte die GbR Eintragung ausreichen lassen
899a iVm 892 I 1 erlaubt Auflassung v eingetragenen Gesellschaftern selbst wenn ein Gesellschafterwechsel stattgefunden hat
P Kondiktionsfestigkeit
- KV könnte wg fehlender Vertretungsmacht d alten Gesellschafter nichtig sein -> 177
- eA 899a auf d KV; (-) 899a ist dinglich nicht f SchuldR
- aA Nichtigkeit kann hingenommen werden, GbR hat bei wirtsch Betrachtung kein Interesse an Rückabwicklung
- aA wirksamer KV kraft allg Rechtsscheinshaftung
+ (-) 899a ist spez und verdrängt allg Rechtsscheinshaftung
> (+) vermischt dingl/schuldR
Grundbuchsfähigkeit als natürliche Konsequenz BGH 08
führte z Einf d 899a BGB/47 II GBO (Gutglaubensvorschrift)
47 II GBO = Pflicht d Gesellschaftereintragung
- BGH wollte die GbR Eintragung ausreichen lassen
899a iVm 892 I 1 erlaubt Auflassung v eingetragenen Gesellschaftern selbst wenn ein Gesellschafterwechsel stattgefunden hat
P Kondiktionsfestigkeit
- KV könnte wg fehlender Vertretungsmacht d alten Gesellschafter nichtig sein -> 177
- eA 899a auf d KV; (-) 899a ist dinglich nicht f SchuldR
- aA Nichtigkeit kann hingenommen werden, GbR hat bei wirtsch Betrachtung kein Interesse an Rückabwicklung
- aA wirksamer KV kraft allg Rechtsscheinshaftung
+ (-) 899a ist spez und verdrängt allg Rechtsscheinshaftung
> (+) vermischt dingl/schuldR
Tags: Gesellschaftsrecht, Sachenrecht, Vertreter
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VorkaufsR (schuldR/dingl)
schuldR 464 I, II
- d WE ggü d Verpflichtetem
- KV kommt z d gleichen Konditionen statt wie mit d Dritten
- P wenn Übereignung an Dritten schon stattgefunden hat = 275 I
-> SEA aus 280 I, III, 283
dingliches VorkaufsR - 1098 II iVm 883
- relative Unwirksamkeit d Dritten ggü d Berechtigtem
- Anspruch aus 888
V'ssen
1. Erwerb d VorkaufsR
2. kein Erlöschen - 1097
3. Vorkaufsfall - 1098
4. Ausübung - 1098 iVm 464
- d WE ggü d Verpflichtetem
- KV kommt z d gleichen Konditionen statt wie mit d Dritten
- P wenn Übereignung an Dritten schon stattgefunden hat = 275 I
-> SEA aus 280 I, III, 283
dingliches VorkaufsR - 1098 II iVm 883
- relative Unwirksamkeit d Dritten ggü d Berechtigtem
- Anspruch aus 888
V'ssen
1. Erwerb d VorkaufsR
2. kein Erlöschen - 1097
3. Vorkaufsfall - 1098
4. Ausübung - 1098 iVm 464
Tags: Sachenrecht
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Lehre vom nicht-so-berechtigten Besitzer
- Anwendung von 989,990 analog auf Besitzer die ihr Besitzrecht in einem größeren Ausmasse benutzen als es ihr vertraglich zugesichertes Recht erlaubt
- MM abzulehnen
- Aufspaltung in berechtigten Besitz und unberechtigten Besitz ist künstlich
- keine Notwendigkeit für eine Analogie
+ Eigentümer ist mit vertraglichen Ansprüchen, deliktischen und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen geschützt
+ insbesondere vertragliche Sekundäransprüche würden ihren Sinn durch diese Lehre verlieren
- MM abzulehnen
- Aufspaltung in berechtigten Besitz und unberechtigten Besitz ist künstlich
- keine Notwendigkeit für eine Analogie
+ Eigentümer ist mit vertraglichen Ansprüchen, deliktischen und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen geschützt
+ insbesondere vertragliche Sekundäransprüche würden ihren Sinn durch diese Lehre verlieren
Tags: Sachenrecht
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Gutgläubigkeit bei Verfügungen zw Minderjährigen
- (MM) Erwerber ist bösgläubig über die Verfügungsberechtigung, weil erkennen muss, dass der Minderjährige nicht berechtigt ist Verfügungen über Eigentum zu schliessen ohne die Zustimmung der Eltern zu haben
- (hM) Primat der Vermutung aus § 932 II, Verkehrsschutz überwiegt, Wertung d § 110
- (hM) Primat der Vermutung aus § 932 II, Verkehrsschutz überwiegt, Wertung d § 110
Tags: Sachenrecht
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Verstrickung
- behördliches Veräußerungsverbot für Eigentümer (§ 135, 136 BGB)
- Folge der Pfändung gem. § 803 ZPO
- eigene Verfügungsbefugnis des Gerichtsvollziehers aus § 817 ZPO
- Folge der Pfändung gem. § 803 ZPO
- eigene Verfügungsbefugnis des Gerichtsvollziehers aus § 817 ZPO
Tags: Sachenrecht, ZPO
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PfändungspfandR gem § 1204 BGB (V'ssen)
1) Bestand einer zu sichernden Forderung
2) gepfändete Sache muss im Eigentum des Schuldners sein
2) gepfändete Sache muss im Eigentum des Schuldners sein
Tags: Sachenrecht
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gutgläubiger Erwerb kraft Erbschein/vom Erben
- Anwendung von 935 möglich
+ durch Erbe geht neben Eigentum auch Besitz über (857)
- wenn Erbschein vorliegt ist gutgläubigr Erwerb möglich
+ Vermutung aus 2365 bzw. 2366
+ durch Erbe geht neben Eigentum auch Besitz über (857)
- wenn Erbschein vorliegt ist gutgläubigr Erwerb möglich
+ Vermutung aus 2365 bzw. 2366
Tags: Erbrecht, Sachenrecht
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Anwendbarkeit EBV im WohnraummietVerh
eA - EBV (-)
- 546a, 571 sind abschließend
- Umgehungsverbot 571 III
aA EBV (+) hM
- Nutzungen sind in 546a, 571 sind geregelt
- Mieter darf sich nicht unberechtigt aus d Sache bereichern
EBV folgt aus d Eigentum -> neben MietV anwendbar
-> gilt auch f KondR wenn nicht schon über EBV verdrängt ist
- 546a, 571 sind abschließend
- Umgehungsverbot 571 III
aA EBV (+) hM
- Nutzungen sind in 546a, 571 sind geregelt
- Mieter darf sich nicht unberechtigt aus d Sache bereichern
EBV folgt aus d Eigentum -> neben MietV anwendbar
-> gilt auch f KondR wenn nicht schon über EBV verdrängt ist
Tags: Miete, Sachenrecht
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Hausrat in Ehewohnung
- im Zweifel Miteigentum
- beide Ehegatten haben Besitz an den Sachen -> 1006 = Eigentumsvermutung des Besitzers => Miteigentum
- beide Ehegatten haben Besitz an den Sachen -> 1006 = Eigentumsvermutung des Besitzers => Miteigentum
Tags: Familienrecht, Sachenrecht
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Herausgabeanspruch d Erben
2018 f , 2029
Erbe -> Erbschaftsbesitzer
- dogmatische Ähnlichkeit z EBV
Erbe -> Erbschaftsbesitzer
- dogmatische Ähnlichkeit z EBV
Tags: Erbrecht, Sachenrecht
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V'ssen dingliches VorkaufsR
Übereignungsanspruch gem. § 1098 I, 464 II, 433 II
1. Erwerb d dingl VorkaufsR
- Einigung/Übertragung gem § 873
2. kein Erlöschen nach § 1097
- Erlöschen durch Schenkung; § 1097 ist dispositiv
3. Eintritt d. Vorkaufsfalles § 1098 iVm 463
4. ausübung d VorkaufsR § 1098 I iVm § 464 I
- Frist 469 II
1. Erwerb d dingl VorkaufsR
- Einigung/Übertragung gem § 873
2. kein Erlöschen nach § 1097
- Erlöschen durch Schenkung; § 1097 ist dispositiv
3. Eintritt d. Vorkaufsfalles § 1098 iVm 463
4. ausübung d VorkaufsR § 1098 I iVm § 464 I
- Frist 469 II
Tags: Sachenrecht
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GbR als Grundstückseigentümer
- BGH: immer mgl.
- Gesetzgebr: zusätzliche Eintragung der Gesellschafter im Grundbuch notwendig (47 II GBO)
P § 899a ermöglicht gutgläubigen Erwerb des Grundstücks von Alt-Gesellschaftern der GbR soweit diese im Grundbuch eingetragen sind und die Neu-Gesellschafter nicht eingetragen sind, Abwicklung mgl. über BereicherungsR soweit das Verpflichtungsgeschäft unwirksam war
- Gesetzgebr: zusätzliche Eintragung der Gesellschafter im Grundbuch notwendig (47 II GBO)
P § 899a ermöglicht gutgläubigen Erwerb des Grundstücks von Alt-Gesellschaftern der GbR soweit diese im Grundbuch eingetragen sind und die Neu-Gesellschafter nicht eingetragen sind, Abwicklung mgl. über BereicherungsR soweit das Verpflichtungsgeschäft unwirksam war
Tags: Bereicherungsrecht, Gesellschaftsrecht, Sachenrecht
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Gutgläubigkeit gem. § 892
- Kenntnis nach Eintragung schadet nicht
- Widerspruch vor Eintragung zerstört Gutgläubigkeit (892 I)
+ der Widerspruch kann bis 1 Tag vor der Eintragung eingetragen werden
- Vormerkung zerstört Gutgläubigketi (883 II/BGH)
- Widerspruch vor Eintragung zerstört Gutgläubigkeit (892 I)
+ der Widerspruch kann bis 1 Tag vor der Eintragung eingetragen werden
- Vormerkung zerstört Gutgläubigketi (883 II/BGH)
Tags: Sachenrecht
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Übertragung einer Vormerkung
- erfolgt durch Abtretung des Übereignungsanspruchs
- benötigt keine erneute Eintragung ins Grundbuch
- analoge Anwendung von § 401, Vormerkung als akzessorisches Nebenrecht
Gutgläubiger Erwerb von Vormerkungen ist str.
- hM (-) für Vormerkungen besteht kein Rechtsschein; Übertragung nach 401 ist gesetzlich nicht rechtsgeschäftlich
- Rspr (+) mittelbares Rechtsgeschäft existiert weiterhin (Abtretung der Forderung); vgl. mit Hypothek
+ Kritik an Rspr: Es fehlt am Publizitätsakt; bei der Hypothek existiert die Briefübergabe; fehlt bei der Vormerkung
- 892, 893 analog (hM)
- benötigt keine erneute Eintragung ins Grundbuch
- analoge Anwendung von § 401, Vormerkung als akzessorisches Nebenrecht
Gutgläubiger Erwerb von Vormerkungen ist str.
- hM (-) für Vormerkungen besteht kein Rechtsschein; Übertragung nach 401 ist gesetzlich nicht rechtsgeschäftlich
- Rspr (+) mittelbares Rechtsgeschäft existiert weiterhin (Abtretung der Forderung); vgl. mit Hypothek
+ Kritik an Rspr: Es fehlt am Publizitätsakt; bei der Hypothek existiert die Briefübergabe; fehlt bei der Vormerkung
- 892, 893 analog (hM)
Tags: Abtretung, Sachenrecht
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V'ssen Bestellung einer Hypothek/Grundschuld
Pfandrechtsbezogene V'ssen
873
Einigung
Eintragung - 1115
Berechtigung
Übergabe des Briefs - 1116, 1117
gilt auch für Grundschuld iVm 1192
Forderungsbezogene V'ssen
Bestehen einer Forderung
873
Einigung
Eintragung - 1115
Berechtigung
Übergabe des Briefs - 1116, 1117
gilt auch für Grundschuld iVm 1192
Forderungsbezogene V'ssen
Bestehen einer Forderung
Tags: Sachenrecht
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Übertragung von Hypotheken/Grundschulden
Hypothek
- Übertragung der Forderung gem. 398, 1153
- Publizitätsakt gem. 1154 I (Briefübergabe) oder 1154 II (Bucheintragung)
Grundschuld
- 398, 413 Abtretung der Grundschuld
- Übergabe des Briefs 1192 I iVm 1154 I
- Übertragung der Forderung gem. 398, 1153
- Publizitätsakt gem. 1154 I (Briefübergabe) oder 1154 II (Bucheintragung)
Grundschuld
- 398, 413 Abtretung der Grundschuld
- Übergabe des Briefs 1192 I iVm 1154 I
Tags: Sachenrecht
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Gefahr der Doppelbelastung bei der forderungsentkleideten Hypothek
Mitreisstheorie
- Forderung wird mitgerissen
- Wertung des § 1153 II
- Hypothekeninhaber wird automatisch auch Forderungsinhaber
Trennungstheorie
- Eigentümer ist bereits durch die Normen 1144,1160,1161 ausreichend geschützt
- Mitreisstheorie widerspricht 1138
- Forderung wird mitgerissen
- Wertung des § 1153 II
- Hypothekeninhaber wird automatisch auch Forderungsinhaber
Trennungstheorie
- Eigentümer ist bereits durch die Normen 1144,1160,1161 ausreichend geschützt
- Mitreisstheorie widerspricht 1138
Tags: Sachenrecht
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Gutgläubiger einredefreier Erwerb von Hypotheken
- Hypothek existiert nicht mehr - 892
- Hypotheke ist einredebehaftet - 1157 S. 2, 892 - Einreden bleiben bestehen soweir sie im Grundbuch eingetragen sind
- Einwendungen gegen Forderung - 1138 S. 1, 892 - gutgläubiger Erwerb nur der Hypothek (+), Forderung (-) - forderungsentkleidete Hypothek
- EInreden gegen Forderung - 1138, 2. Alt, 892
- Hypotheke ist einredebehaftet - 1157 S. 2, 892 - Einreden bleiben bestehen soweir sie im Grundbuch eingetragen sind
- Einwendungen gegen Forderung - 1138 S. 1, 892 - gutgläubiger Erwerb nur der Hypothek (+), Forderung (-) - forderungsentkleidete Hypothek
- EInreden gegen Forderung - 1138, 2. Alt, 892
Tags: Sachenrecht
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Einwendungen gegen dei Zwangsvollstreckung (Hypothek/Grundschuld)
Einwendungen
- Pfandrechtsbezogene Einwendungen
Einreden
- forderungsbezogene Einreden (1137)
- Einreden aus dem Sicherungsvertrag
- Pfandrechtsbezogene Einwendungen
Einreden
- forderungsbezogene Einreden (1137)
- Einreden aus dem Sicherungsvertrag
Tags: Sachenrecht
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Veräußerung einer verpfändeten Sache durch den Eigentümer
- in so einem Fall wird der Eigentümer wie ein Nichtberechtigter behandelt
- 136, 135 II
- 932 ff. anwendbar?
- 136, 135 II
- 932 ff. anwendbar?
Tags: Pfand, Sachenrecht
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gestohlenes Benzin/Geld in der Kasse (sachenrechtliche Bewertung)
- Rspr. Anwendung von § 948, 947 I -> Vermischung mit bestehendem Benzin im Tank -> Miteigentümer Tankstelle/Autobesitzer
- Geld in der Kasse = Vermischung
- Geld in der Kasse = Vermischung
Tags: Sachenrecht
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Verarbeitung (Sachenrechtlich)
- § 950
- Herstellung einer neuen Sache
- Wert der Ursprungssachen darf nicht erheblich höher als hergestelltes Produkt sein
+ Rspr.: Verarbeitungswert größer als 60 %
-> Ausgleich des früheren Eigentümers über § 951
+ keine Ausgleichspflicht wenn der frühere Eigentümer ein eigenes Miteigentum an der neuen Sache erwirbt
- Herstellung einer neuen Sache
- Wert der Ursprungssachen darf nicht erheblich höher als hergestelltes Produkt sein
+ Rspr.: Verarbeitungswert größer als 60 %
-> Ausgleich des früheren Eigentümers über § 951
+ keine Ausgleichspflicht wenn der frühere Eigentümer ein eigenes Miteigentum an der neuen Sache erwirbt
Tags: Bereicherungsrecht, Sachenrecht
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Hersteller (sachenrechtlich)
- Hersteller ist derjenige in dessen Name & wirtschaftlichem Interesse die Herstellung erfolgt (Auftraggeber, Hersteller etc.)
- Maßgeblich ist die Verkehrsauffassung
Selbstbestimmte Herstellung = Hersteller auch iSd § 950
Fremdbestimmte Herstellung = Auftraggeber ist Hersteller iSd § 950
- Maßgeblich ist die Verkehrsauffassung
Selbstbestimmte Herstellung = Hersteller auch iSd § 950
Fremdbestimmte Herstellung = Auftraggeber ist Hersteller iSd § 950
Tags: Sachenrecht
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Ausschluss § 950
- durch Verarbeitungsklausel (hM zulässig)
Rspr.:
§ 950 ist zwingendes Recht aber durch den Parteiwillen kann bestimmt werden wer der Hersteller ist
Lit.:
§ 950 ist dispositiv; § 950 ist BilligkeitsR und kann abbedungen werden, außerdem wer nicht Eigentum erwerben will muss nicht erwerben
a.A.:
§ 950 ist zwingend, Verarbeitungsklausel ist antizipierte Übereignung an den Rohstoffgeber mit Rückübereignung an Hersteller nach auflösender Bedingung, Hersteller wird nach Herstellung für eine juristische Sekunde Eigentümer (Durchgangserwerb) (Gefahr d Drittzugriffs durch Insolvenzgläubiger/Vermieter durch PfandR)
Rspr.:
§ 950 ist zwingendes Recht aber durch den Parteiwillen kann bestimmt werden wer der Hersteller ist
Lit.:
§ 950 ist dispositiv; § 950 ist BilligkeitsR und kann abbedungen werden, außerdem wer nicht Eigentum erwerben will muss nicht erwerben
a.A.:
§ 950 ist zwingend, Verarbeitungsklausel ist antizipierte Übereignung an den Rohstoffgeber mit Rückübereignung an Hersteller nach auflösender Bedingung, Hersteller wird nach Herstellung für eine juristische Sekunde Eigentümer (Durchgangserwerb) (Gefahr d Drittzugriffs durch Insolvenzgläubiger/Vermieter durch PfandR)
Tags: Sachenrecht
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936 - lastenfreier Erwerb
- Eigentumserwerb
- qualifizierter Besitzerwerb
+ Besitzverlust des Veräußerer
+ Erwerber ist näher an der Sache als der Berechtigte
+ dieses Kriterium kommt aus der dogmatischen Nähe zu 932 ff, ergibt sich nicht direkt aus 936
- Gutgläubigkeit des Erwerbers
- kein Abhandengekommen gem. 935 (analoge Anwendung)
+ Abhandenkommen ist der unfreiwillige Verlust des unmittelbaren Besitzers
- qualifizierter Besitzerwerb
+ Besitzverlust des Veräußerer
+ Erwerber ist näher an der Sache als der Berechtigte
+ dieses Kriterium kommt aus der dogmatischen Nähe zu 932 ff, ergibt sich nicht direkt aus 936
- Gutgläubigkeit des Erwerbers
- kein Abhandengekommen gem. 935 (analoge Anwendung)
+ Abhandenkommen ist der unfreiwillige Verlust des unmittelbaren Besitzers
Tags: Sachenrecht
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861 - V'ssen
- Besitzentziehung durch verbotene Eigenmacht gem. 858
- fehlerhafter Besitz
+ indiziert durch 858
- Ausschluss durch 861 II
+ Besitzer dem entzogen wurde, darf nicht selbst fehlerhaften Besitz haben
- fehlerhafter Besitz
+ indiziert durch 858
- Ausschluss durch 861 II
+ Besitzer dem entzogen wurde, darf nicht selbst fehlerhaften Besitz haben
Tags: Sachenrecht
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Drittwiderspruchsklage
- 771 ZPO
- ist begründet soweit der Kläger der Eigentümer der von der Zwangsvollstreckzung bedrohten Gegenstände ist
- ist nicht mehr anwendbar wenn die Vollstreckung bereits vollendet ist, nur präventiv anwendbar
Schema
1. Statthaftigkeit der Klage gem. § 771 ZPO
- umstritten bei Sicherungseigentum
+ (MM) SicherungsEig ähnelt wg Verwertungsmgl. einem PfandR -> 805 ZPO auf vorzugsweise Befriedigung
+ (hM) Sicherungseigentümer ist auch schutzwürdig, Zwangsversteigerung darf nicht dem SichEig aufgedrängt werden
2. Zuständigkeit
a) örtlich gem. § 771, 802 ZPO (ausschließliche)
b) sachlich = streitwertabhängig (abh. von der Forderung § 6 ZPO)
- ist begründet soweit der Kläger der Eigentümer der von der Zwangsvollstreckzung bedrohten Gegenstände ist
- ist nicht mehr anwendbar wenn die Vollstreckung bereits vollendet ist, nur präventiv anwendbar
Schema
1. Statthaftigkeit der Klage gem. § 771 ZPO
- umstritten bei Sicherungseigentum
+ (MM) SicherungsEig ähnelt wg Verwertungsmgl. einem PfandR -> 805 ZPO auf vorzugsweise Befriedigung
+ (hM) Sicherungseigentümer ist auch schutzwürdig, Zwangsversteigerung darf nicht dem SichEig aufgedrängt werden
2. Zuständigkeit
a) örtlich gem. § 771, 802 ZPO (ausschließliche)
b) sachlich = streitwertabhängig (abh. von der Forderung § 6 ZPO)
Tags: Sachenrecht, ZPO
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VorkaufsR
dingliche Variante | SchuldR |
§ 1094 | § 463 f. |
Wirkung wie Vormerkung | kann unmgl. werden wenn Grundstück an Dritte übereignet wird |
- relative Unwirksamkeit zugunsten des Berechtigtenauch im Fall der wirksamen Übereignung an Dritte |
Tags: Sachenrecht, Schuldrecht
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Veräußerung durch den Dieb(bösgläubigen Nichtberechtigten (Ansprüche)
EBV
- 989, 990
- 929,823
- 816
GoA
- 687 II, 678
- 687 II, 681
- 989, 990
- 929,823
- 816
GoA
- 687 II, 678
- 687 II, 681
Tags: GoA, Sachenrecht
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Veräußerung durch den gutgläubigen Nichtberechtigten (Ansprüche)
- nur 816
EBV gesperrt durch 993
GoA gesperrt durch 687 I
EBV gesperrt durch 993
GoA gesperrt durch 687 I
Tags: GoA, Sachenrecht
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Gutgläubiger Erwerb (Normen + V'ssen)
Grundnorm des Erwerbs + 3 = Gutglaubenserwerb
qualifizierter Besitzerwerb
- bei 929, 932 = Besitzerwerb vom Veräußerer
- bei 930, 933 = unmittelbarer Besitzerwerb
- bei 931,934
+ mittelbarer Besitzer -> Abtretung des Herausgabeanspruchs
+ unmittelbarer Besitzer -> Besitzerwerb
Gutgläubigkeit (Vermutung in 932 II)
kein Abhandenkommen nach 935
qualifizierter Besitzerwerb
- bei 929, 932 = Besitzerwerb vom Veräußerer
- bei 930, 933 = unmittelbarer Besitzerwerb
- bei 931,934
+ mittelbarer Besitzer -> Abtretung des Herausgabeanspruchs
+ unmittelbarer Besitzer -> Besitzerwerb
Gutgläubigkeit (Vermutung in 932 II)
kein Abhandenkommen nach 935
Tags: Sachenrecht
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Verhältnis EBV - 823 ff
- grdsl. EBV + EBV-SEA abschließend
- Ausnahmen:
+ 992 - verbotene Eigenmacht des Besitzers
+ Fremdbesitzerexzess erlaubt die Anwendung von 823 ff. (Umkehrschluss von 993)
- Ausnahmen:
+ 992 - verbotene Eigenmacht des Besitzers
+ Fremdbesitzerexzess erlaubt die Anwendung von 823 ff. (Umkehrschluss von 993)
Tags: Deliktsrecht, Sachenrecht
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Abtretung 985
hM nicht möglich
- 985 ist zu eng mit dem Eigentum verbunden als das er an einen Nicht-Eigentümer abgetreten werden kann
- Lsg = Abtretung d 812 Anspruch?
- 985 ist zu eng mit dem Eigentum verbunden als das er an einen Nicht-Eigentümer abgetreten werden kann
- Lsg = Abtretung d 812 Anspruch?
Tags: BGB-ATB, Sachenrecht
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GoA als BMV
eA
- GH hat noch keinen Besitzwillen
- Besitzwille kommt erst durch Genehmigung
aA
Wille d GF die Sache für einen Anderen zu besitzen ist bereits ausreichend
- GH hat noch keinen Besitzwillen
- Besitzwille kommt erst durch Genehmigung
aA
Wille d GF die Sache für einen Anderen zu besitzen ist bereits ausreichend
Tags: GoA, Sachenrecht
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Notwendige Verwendungen
994 - Verwendungen die erforderlich sind um den Erhalt/die Gebrauchsfähigkeit der Sache zu sichern
Erstattung bestimmt sich nach Bös-/Gutgläubigkeit
Gutgläubigkeit - Anspruch aus 994 I
- muss eine erforderliche Verwendung zur Sicherung der Gebrauchsfähigkeit sein
- fällig gem. 1001
Bösgläubigkeit
- Ausschluss von 994 I
- Anspruch nach GoA 683, 670
Erstattung bestimmt sich nach Bös-/Gutgläubigkeit
Gutgläubigkeit - Anspruch aus 994 I
- muss eine erforderliche Verwendung zur Sicherung der Gebrauchsfähigkeit sein
- fällig gem. 1001
Bösgläubigkeit
- Ausschluss von 994 I
- Anspruch nach GoA 683, 670
Tags: Sachenrecht
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Nützliche Verwendungen
996 - nicht notwendige Verwendungen
- Wert der Sache steigert sich dadurch
erstattungsfähig nur bei Gutgläubigkeit des Besitzers
- Bei Bösgläubigkeit kein Rückgriff auf GoA
- kein Rückgriff auf 812 ff, EBV ist abschließend "nur insoweit"
- Wert der Sache steigert sich dadurch
erstattungsfähig nur bei Gutgläubigkeit des Besitzers
- Bei Bösgläubigkeit kein Rückgriff auf GoA
- kein Rückgriff auf 812 ff, EBV ist abschließend "nur insoweit"
Tags: Sachenrecht
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Schema 985
I. Herausgabeanspruch
1. Eigentum des Anspruchsstellers
2. Besitz des Anspruchsgegners
3. Kein Recht zum Besitz
- vertragl. (Miete/Leihe etc.)
- dinglich (Pfand/Nießbrauch/Nutzungsrecht)
- ZBR, kein weiteres Recht zum Besitz
Regelung des 985
- Beweislast; Besitzer muss Besitzrecht nachweisen
1. Eigentum des Anspruchsstellers
2. Besitz des Anspruchsgegners
3. Kein Recht zum Besitz
- vertragl. (Miete/Leihe etc.)
- dinglich (Pfand/Nießbrauch/Nutzungsrecht)
- ZBR, kein weiteres Recht zum Besitz
Regelung des 985
- Beweislast; Besitzer muss Besitzrecht nachweisen
Tags: Sachenrecht, Schema
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SEA gem. 989, 990
1. Anwendbarkeit der 989, 990
- Vorliegen eines EBV (Vindikationslage)
- Eintritt eines Schadens
2. Bösgläubigkeit des Besitzers:
-"nicht in gutem Glauben" = Vermutung des gutgläubigen Besitzers
- Nach Rechtshängigkeit oder nach Kenntnis der Bösgläubigkeit ist Verschulden gegeben
3. Eigentumsverletzung
- Verschlechterung
- Untergang
- sonstige Unmöglichkeit d. Herausgabe
4. Verantwortlichkeit
- Vorsatz + Fahrlässigkeit (276)
5. Rechtsfolge = Schaden
- Vorliegen eines EBV (Vindikationslage)
- Eintritt eines Schadens
2. Bösgläubigkeit des Besitzers:
-"nicht in gutem Glauben" = Vermutung des gutgläubigen Besitzers
- Nach Rechtshängigkeit oder nach Kenntnis der Bösgläubigkeit ist Verschulden gegeben
3. Eigentumsverletzung
- Verschlechterung
- Untergang
- sonstige Unmöglichkeit d. Herausgabe
4. Verantwortlichkeit
- Vorsatz + Fahrlässigkeit (276)
5. Rechtsfolge = Schaden
Tags: Sachenrecht, Schema
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Schema 987, 990
I. Ansprüche innerhalb des EBV
1. Vorliegen eines EBV
2. obj. V'ssen d. Nutzungen
- gezogene Nutzungen (99, 100)
- nicht gezogene Nutzungen wenn diese bei ordnungsgemäßen Gebrauch hätten gezogen müssen (987 II)
3. subj. V'ssen
- Bösgläubigkeit gem. 990 I
- weiteres Verschulden
+ gezogene Nutzungen; Bösgläubigkeit ausreichend
+ nicht gezogene Nutzungen; Verschulden erforderlich 987 II
4. Rechtsfolge = Herausgabe
Wertersatz oder Herausgabe; keine Anwendung von 818 III
1. Vorliegen eines EBV
2. obj. V'ssen d. Nutzungen
- gezogene Nutzungen (99, 100)
- nicht gezogene Nutzungen wenn diese bei ordnungsgemäßen Gebrauch hätten gezogen müssen (987 II)
3. subj. V'ssen
- Bösgläubigkeit gem. 990 I
- weiteres Verschulden
+ gezogene Nutzungen; Bösgläubigkeit ausreichend
+ nicht gezogene Nutzungen; Verschulden erforderlich 987 II
4. Rechtsfolge = Herausgabe
Wertersatz oder Herausgabe; keine Anwendung von 818 III
Tags: Sachenrecht, Schema
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Immissionen gem. § 906 (allg.)
v. a. Ortsübliche Einwirkungen beachten
- Differenzierung nach Verhinderbarkeit
- nicht verhinderbar kann zu wirtschaftlicher Zumutbarkeit führen (906 II) (führt zur Duldungspflicht)
- wenn nicht ortsüblich dann besteht auch keine Duldungspflicht
§ 14 BImmSchG ist lex specialis
- Differenzierung nach Verhinderbarkeit
- nicht verhinderbar kann zu wirtschaftlicher Zumutbarkeit führen (906 II) (führt zur Duldungspflicht)
- wenn nicht ortsüblich dann besteht auch keine Duldungspflicht
§ 14 BImmSchG ist lex specialis
Tags: Sachenrecht, Unterlassungsanspruch
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Besitzdiener
855
Ein Besitzdiener übt den tatsächlichen Besitz weisungsgebunden für eine andere Person aus. Dann hat er nicht selber Besitz sondern der Andere.
Bösgläubigkeit des Besitzdieners kann dem Besitzherrn nach 166 I analog zugerechnet werden (MM nach 831)
Ein Besitzdiener übt den tatsächlichen Besitz weisungsgebunden für eine andere Person aus. Dann hat er nicht selber Besitz sondern der Andere.
Bösgläubigkeit des Besitzdieners kann dem Besitzherrn nach 166 I analog zugerechnet werden (MM nach 831)
Tags: Definition, Sachenrecht
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Fiktion zur Abgabe einer WE
894 ZPO
durch rechtskräftiges Urteil wird der Schuldner "gezwungen" eine Willenserklärung über die dingliche Einigung abzugeben nach § 929
Entziehung der Sache durch den Gerichtsvollzieher ist keine verbotene Eigenmacht noch Abhandenkommen iSd § 858, 935
durch rechtskräftiges Urteil wird der Schuldner "gezwungen" eine Willenserklärung über die dingliche Einigung abzugeben nach § 929
Entziehung der Sache durch den Gerichtsvollzieher ist keine verbotene Eigenmacht noch Abhandenkommen iSd § 858, 935
Tags: BGB-AT, Sachenrecht, ZPO
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Einigung gem. § 929
- Inhalt der Einigung
Übergangswille
Spezialitätsgebot: über eine bestimmte Sache
"Verfügungsvertrag"
- Zeitpunkt
bei Übergabe ("Einigsein")
- Widerruf der Einigung
generell mgl., ist eine empfangsbedürftige WE
- formfrei
Übergangswille
Spezialitätsgebot: über eine bestimmte Sache
"Verfügungsvertrag"
- Zeitpunkt
bei Übergabe ("Einigsein")
- Widerruf der Einigung
generell mgl., ist eine empfangsbedürftige WE
- formfrei
Tags: Sachenrecht
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Übergabe gem. § 929 S. 1
- Übergabe ist Besitzwechsel
1. Vollständiger Besitzverlust des Veräußerers
2. Besitz geht auf den Erwerber über
3. Veranlassung durch den Veräußerer
1. Vollständiger Besitzverlust des Veräußerers
2. Besitz geht auf den Erwerber über
3. Veranlassung durch den Veräußerer
Tags: Sachenrecht
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Grundstück im Rechtssinne
- Räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche
- Wird im Grundbuch als Grundstück unter einer Nummer (auch mehrere Grundstücke) geführt
Teil des Grundstücks
- Erdoberfläche
- Erdkörper unter dem Grundstück
- Luftraum
vgl. 905 S. 1
- Gebäude und Erzeugnisse
vgl. 93 ff.
- verbundene Rechte
vgl. § 96
- Wird im Grundbuch als Grundstück unter einer Nummer (auch mehrere Grundstücke) geführt
Teil des Grundstücks
- Erdoberfläche
- Erdkörper unter dem Grundstück
- Luftraum
vgl. 905 S. 1
- Gebäude und Erzeugnisse
vgl. 93 ff.
- verbundene Rechte
vgl. § 96
Tags: Sachenrecht
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Befugnisse des Eigentümers (Immobilien)
umfassende Befugnisse 903
positive Befugnisse
mit der Sache nach Belieben verfahren zu können
absolute Verfügungsgewalt, absolute Disposition im Gebrauch der Sache (inkl. Vernichtung)
negative Befugnisse
Mgl. Dritte von der Benutzung ausschließen zu können, unter anderem Schutz/Unterlassungsanspruch Immissionen, Zerstörung, Beschädigung
positive Befugnisse
mit der Sache nach Belieben verfahren zu können
absolute Verfügungsgewalt, absolute Disposition im Gebrauch der Sache (inkl. Vernichtung)
negative Befugnisse
Mgl. Dritte von der Benutzung ausschließen zu können, unter anderem Schutz/Unterlassungsanspruch Immissionen, Zerstörung, Beschädigung
Tags: Sachenrecht
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Abwehrrechte/Durchsetzung der Eigentumsrechte
Notwehr 227
Herausgabeansprüche 985
Vindikationsfolgeansprüche 987 ff.
Beseitigung 907 ff
Unterlassung 1004
SEA 823, 826
Herausgabeansprüche 985
Vindikationsfolgeansprüche 987 ff.
Beseitigung 907 ff
Unterlassung 1004
SEA 823, 826
Tags: Sachenrecht
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Nachbarschaftskonflikte
Einschränkung der eigentumsrechtlichen Abwehrrechten bei Nachbarschaftskonflikten
- folgt aus der Überlegung das Nachbarschaftskonflikte den Geboten von Treu und Glauben folgen müssen
- rechtstechnisch gesehen; Nachbarschaftskonflikte sind tatbestandlich aus 906 ff. ausgenommen
- folgt aus der Überlegung das Nachbarschaftskonflikte den Geboten von Treu und Glauben folgen müssen
- rechtstechnisch gesehen; Nachbarschaftskonflikte sind tatbestandlich aus 906 ff. ausgenommen
Tags: Sachenrecht
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Eintragungsvoraussetzungen (Grundbuch)
Können auf Antrag oder von Amts wegen eingetragen werden
V'ssen der rechtsändernden Eintragung
- Antrag 13 GBO
- einseitige Eintragungsbewilligung durch Betroffenen 19 GBO
- (bei Übereignung) Nachweis der Auflassung 20 GBO
- evtl. weitere erforderliche Erklärungen 22, 27, 39 ff GBO
V'ssen der rechtsändernden Eintragung
- Antrag 13 GBO
- einseitige Eintragungsbewilligung durch Betroffenen 19 GBO
- (bei Übereignung) Nachweis der Auflassung 20 GBO
- evtl. weitere erforderliche Erklärungen 22, 27, 39 ff GBO
Tags: Sachenrecht
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beschränkte dingliche Rechte
Verwertungsrechte
- (Grund)Pfandrechte (Grundschuld/Hypothek)
Nutzungsrechte
- Nießbrauch
- Dienstbarkeiten (Grund & beschränkte persönliche)
- Reallast
- Vorkaufsrecht
Sonderfall
Erbbaurecht, gem. § 11 ErbbauVO "grundstücksgleiches Recht"
Vormerkung, Widerspruch und Verfügungsbeschränkungen keine dinglichen Rechte
- (Grund)Pfandrechte (Grundschuld/Hypothek)
Nutzungsrechte
- Nießbrauch
- Dienstbarkeiten (Grund & beschränkte persönliche)
- Reallast
- Vorkaufsrecht
Sonderfall
Erbbaurecht, gem. § 11 ErbbauVO "grundstücksgleiches Recht"
Vormerkung, Widerspruch und Verfügungsbeschränkungen keine dinglichen Rechte
Tags: Sachenrecht
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Entstehung einer Vormerkung
883 I
- Existenz eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Einräumung eines dinglichen Rechts an Grundstücken
- Bewilligung der Vormerkung oder durch einstweilige Anordnung
- Eintragung ins Grundbuch (885)
- Berechtigung des Bestellers (gutgläubiger Erwerb § 893 2.Alt)
- Existenz eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Einräumung eines dinglichen Rechts an Grundstücken
- Bewilligung der Vormerkung oder durch einstweilige Anordnung
- Eintragung ins Grundbuch (885)
- Berechtigung des Bestellers (gutgläubiger Erwerb § 893 2.Alt)
Tags: Sachenrecht
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Wirkung der Vormerkung
883 II
- relative Unwirksamkeit von Eigentum zugunsten des Vormerkungsberechtigten
- gilt auch für die Belastung von Grundstücken die gegen die Interessen des Vormerkungsberechtigten abgeschlossen wurden
- auch eine weitere Vormerkung ist gegenüber dem ersten Vormerkungsberechtigten relativ unwirksam
- ein Widerspruch nach der Vormerkung ist ebenfalls unwirksam; (hM); § 883 II analog
- relative Unwirksamkeit von Eigentum zugunsten des Vormerkungsberechtigten
- gilt auch für die Belastung von Grundstücken die gegen die Interessen des Vormerkungsberechtigten abgeschlossen wurden
- auch eine weitere Vormerkung ist gegenüber dem ersten Vormerkungsberechtigten relativ unwirksam
- ein Widerspruch nach der Vormerkung ist ebenfalls unwirksam; (hM); § 883 II analog
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Prinzipien des Sachenrechts
Trennungsprinzip
Abstraktionsprinzip
Absolutheitsgrundsatz
Publizitätsgrundsatz
Spezialitätsprinzip
Akzessorietatsgrundsatz
numerus-clausus-Prinzip
Abstraktionsprinzip
Absolutheitsgrundsatz
Publizitätsgrundsatz
Spezialitätsprinzip
Akzessorietatsgrundsatz
numerus-clausus-Prinzip
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Trennungsprinzip
Schuldrechtliche Verpflichtung zur dinglichen Verfügung bilden 2 von einander getrennte Rechtsgeschäfte
Tags: Sachenrecht
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Abstraktionsprinzip
Dingliches Rechtsgeschäft (Verfügung) ist rechtlich unabhängig (abstrakt) vom Bestand, Inhalt und Wirksamkeit des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft
In Ausnahmefällen
Durchbruch des Abstraktionsprinzips
In Ausnahmefällen
Durchbruch des Abstraktionsprinzips
Tags: Sachenrecht
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Absolutheitsgrundsatz
Dingliche Rechte wirken gegen jedermann (absolute Rechte)
Schuldrechtliche Rechte wirken nur im Verhältnis zum Vertragspartner
Schuldrechtliche Rechte wirken nur im Verhältnis zum Vertragspartner
Tags: Sachenrecht
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Spezialitätsprinzip/Bestimmtheitsgrundsatz
Dingliche Verfügungen können sich nur auf eine bestimmte Sache beziehen
Muss genau benannt werden
Muss genau benannt werden
Tags: Sachenrecht
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Publizitätsgrundsatz
Dingliche Verfügungen aufgrund ihrer absoluten Wirkungen müssen publik gemacht werden
bei beweglichen Sachen gilt der Besitz als Indikator und die Übergabe als Beweis des Eigentumswechsels
bei Immobilien gilt entsprechend das Grundbuch, rechtsgeschäftliche Änderungen an Grundstücken erfordern Eintragung ins Grundbuch (vgl. 873)
bei beweglichen Sachen gilt der Besitz als Indikator und die Übergabe als Beweis des Eigentumswechsels
bei Immobilien gilt entsprechend das Grundbuch, rechtsgeschäftliche Änderungen an Grundstücken erfordern Eintragung ins Grundbuch (vgl. 873)
Tags: Sachenrecht
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Eintragungsfähige (Grundbuch) Rechte
- alle dinglichen Rechte an Grundstücken
- alle dinglichen Rechte Rechte an Grundstücksrechten
- relative Verfügungsverbote (135, 136 iVm 20 I 146 I ZVG)
- Widerspruch, 892 I 1
- Vormerkung
nicht eintragungsfähig
- nicht anerkannte Rechte
- Überbauduldung/Notwegrecht
- schuldrechtliche Rechte (Miete/Pacht)
- Anwartschaftsrecht
- Güterstand/Geschäftsfähigkeit
- ÖR-Belastungen, Bebauungsplanfestsetzungen
- alle dinglichen Rechte Rechte an Grundstücksrechten
- relative Verfügungsverbote (135, 136 iVm 20 I 146 I ZVG)
- Widerspruch, 892 I 1
- Vormerkung
nicht eintragungsfähig
- nicht anerkannte Rechte
- Überbauduldung/Notwegrecht
- schuldrechtliche Rechte (Miete/Pacht)
- Anwartschaftsrecht
- Güterstand/Geschäftsfähigkeit
- ÖR-Belastungen, Bebauungsplanfestsetzungen
Tags: Sachenrecht
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Akzessorietätsgrundsatz
Einzelne dingliche Rechte sind in Bestand, Umfang und Inhaberschaft vom Bestand eines anderen Rechtes oder eines Anspruchs abhängig
nochmal lesen
nochmal lesen
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numerus-clausus-Prinzip
Es können nur gesetzlich existierende Rechte (Typenzwang) mit dem gesetzlich vorgesehenen Inhalt (Typenfixierung) übertragen/geschaffen werden
Tags: Sachenrecht
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mittelbarer Besitzer (Allg. + Folgen)
geregelt in 868
- Gebrauchsüberlassung auf Zeit durch ein Rechtsverhältnis
- unmittelbarer & mittelbarer Besitzer sind beide Besitzer (Auch-Besitzer)
- wenn unmittelbarer Besitzer über Sache verfügt => Ausschluss der Berufung von 935 für mittelbarer Besitzer
- Übergabekonstitut nach 929, 931 zwischen Besitzmittler und mittelbarem Besitzer
- Gebrauchsüberlassung auf Zeit durch ein Rechtsverhältnis
- unmittelbarer & mittelbarer Besitzer sind beide Besitzer (Auch-Besitzer)
- wenn unmittelbarer Besitzer über Sache verfügt => Ausschluss der Berufung von 935 für mittelbarer Besitzer
- Übergabekonstitut nach 929, 931 zwischen Besitzmittler und mittelbarem Besitzer
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Übereignung V'ssen
- Einigung (dingl.)
- Übergabe bzw. Übergabekonstitut
- Verfügungsberechtigung
- Übergabe bzw. Übergabekonstitut
- Verfügungsberechtigung
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AnwartschaftsR
- wenn bei einem mehraktigen ErwerbsTB bereits so viele Akte vollzogen wurden, dass der Eigentumserwerb nur noch von weiteren Handlungen des Erwerbers abhängt; Veräußerer kann nicht mehr eigenmächtig den Eigenumserwerb verhindern
- Veräußerung des AnwartschaftsR nach 929 nicht 398
+ wenn Anwartschaftsberechtigter Eigentum übertragen versucht kommt es nach hM zumindest zu einer Übertragung des AnwartschaftsR entweder durch Umdeutung gem. 140 oder über ergänzende Vertragsauslegung
- wesensgleiches Minus zum Vollrecht des Eigentums
- meistens bei Ratenkäufen durch aufschiebende Bedingung gem. § 158 I, 449
- Veräußerung des AnwartschaftsR nach 929 nicht 398
+ wenn Anwartschaftsberechtigter Eigentum übertragen versucht kommt es nach hM zumindest zu einer Übertragung des AnwartschaftsR entweder durch Umdeutung gem. 140 oder über ergänzende Vertragsauslegung
- wesensgleiches Minus zum Vollrecht des Eigentums
- meistens bei Ratenkäufen durch aufschiebende Bedingung gem. § 158 I, 449
Tags: Sachenrecht
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gutgläubiger Erwerb nach 932
- qualifizierter Besitzerwerb
- Gutgläubigkeit (wird vermutet, 932 II)
- kein Abhandenkommen/gestohlene Sachen
+ nicht für Inhaberpapiere wirksam (807)
- Gutgläubigkeit (wird vermutet, 932 II)
- kein Abhandenkommen/gestohlene Sachen
+ nicht für Inhaberpapiere wirksam (807)
Tags: Sachenrecht
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Kartensatzinfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010
Schlagwörter Karten:
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