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Alle Oberthemen / Jura / Zivilrecht

ZR (405 Karten)

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Beweislast ZR
Grundsatz
- Partei muss die ihr günstigen Tatsachen darlegen (138, 139, 286 ZPO)

SchuldR = 280 BGB = Verschuldensvermutung

DelR
- Verschuldensvermutung f Gefährderhaftung
- Umkehr auch bei Innensphäre d Schädigers (Produktion/Experten etc)
Tags: ZPO
Quelle:
11
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Fristen
Normen: 187 f BGB/221, 222 ZPO/31 VwVfG

Fristbeginn = fristauslösendes Ereignis
- 187 I BGB = Fristbeginn = 1 Tag später
+ Ausnahme wenn Frist auf einen Tag festgelegt ist
- 3-Tages-Fiktion = § 4 II VwVzG

Fristende = 188 BGB (Monatsfrist)
- +1 Monat;
- es sei denn Ende ist Feiertag; dann nächster Werktag; 193 BGB



Ereignis 17.02. - Beginn 18.02. 00.00 Ende 17.03. 23.59
Tags: ZPO
Quelle:
14
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Klageerhebung (ZPO)
253
- Antrag muss bestimmt sein 253 II Nr. 2 auf was/von wem/woraus
+ Schätzung ist zulässig soweit die Höhe nicht feststeht (287)
- Unterschrift 253 IV, 130 Nr. 6
Tags: ZPO
Quelle:
15
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0
örtl Zuständigkeit
allg
- Wohnsitz/Sitz - 12, 13, 17

auschließlich - 24, 28a

besondere
- Erfüllungsort (28), loci delicti (28)

ausschließlich (primär)
WahlR d Klägers bzgl besondere oder allg
Tags: ZPO
Quelle:
16
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sachl Zuständigkeit
1 ZPO iVm 23, 71 GVG
- weitestgehend streitwertabh
- Zusammenrechnun nach 5
+ nicht f Klage+WK
- auch Gerichtsstandsvereinbarungen + rügelosse Einlassung
+ 48-50
Tags: ZPO
Quelle:
17
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Existenz-/Parteifähigkeit
Fähigkeit Partei im Rechtsstreit zu sein
alle nat Personen (50 ZPO)
jur Personen 104 I, 161 II; 193 II; Handelsges; Parteien; Gewerkschaften; AG-Verbände
GbR 50 II ZPO + BGB Ges im Außenverkehr

Prozfähigkeit
- Fähigkeit proz Handlungen vorzunehmen bzw d Vertreter
- alle Geschäftsfähigen - 51 I, 52 ZPO 104 BGB
- jur Personen 26 II, 86 BGB, 78 I ArbGG, 35 I GmbH, 125, 161 II HGB

Prozführungsbefugnis
- Rechte in eigenem Namen geltend zu machen
- Träger d str Rechtsverhältnisses - Aktivlegitimation
oder Prozstandschaft
Tags: ZPO
Quelle:
18
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Zulässigkeit ZPO
1. Klageerhebung - 253
2. Zuständigkeit
- örtl - 12 d
- sachl - 23, 71 GVG iVm 1 ZPO
3. Parteifähigkeit = Rechtsfähigkeit/nat Personen
4. Prozessfähigkeit/gesetzl Vertreter
5. Prozführungsbefugnis = Aktiv-/Passivlegitimation
6. keine anderweitige Rechtshängigkeit - 261 III 1
7. keine anderweitige Rechtskraft - 322
8. allg RSB - 256-259

Tags: ZPO
Quelle:
19
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Einseitige Erledigterklärung
nicht im Gesetz geregelt aber anerkannt um 91a (Kostentragung) z verhindern

I. Zulässigkeit d eE
1. Klageerhebung/-änderung
2. Zulässigkeit d Klageänderung
- FK als Minus z LK enthalten
3. sonstige Zulässigkeitsv'ssen
- sachl/örtl + Feststellungsinteresse

II. Begründetheit
1. Erledigung
2. Zulässigkeit d ursprl Klage
3. Begründetheit d urspr Klage
Tags: ZPO
Quelle:
21
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0
Doppelwirkung d Verjährungshemmung
- Erhebung d Klage gegen d Gesellschaft hemmt Verjährung auch gegen die Gesellschafter
- bei Erhebung d Klage gegen Gesellschafter wirkt nur gegen Gesellschafter nicht gegen gegen Gesellschaft (str.)
Tags: Gesellschaftsrecht, ZPO
Quelle:
56
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0
Grundschema Erfolgsaussichten ArbR Klage
1. Zulässigkeit
a) ordnungsgem Klageerhebung
b) Rechtswegszuständigkeit
c) örtl Zuständigkeit
d) Klagearten + besondere V'ssen
2. obj Klagehäufung
3. Begründetheit
Tags: Arbeitsrecht, ZPO
Quelle:
57
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Zulässigkeit ArbR Klage
1. Rechtsweg
- § 2 I, 48 ArbGG iVm § 17 GVG

2. örtliche Zuständigkeit
- § 46 ArbGG, 12,13 oder 29 ZPO bzw 48 I ArbGG

3. Feststellungsinteresse
- 46 II ArbGG, 495, 256 ZPO
- hier Präklusion gem 4,7,13 I S. 2 KSchG als mittelbares Interesse

4. Klageerweiterung
- mgl gem 46 II ArbGG iVm 495,263,267 ZPO
- auch f obj Klagehäufung
Tags: Arbeitsrecht, ZPO
Quelle:
107
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Verstrickung
- behördliches Veräußerungsverbot für Eigentümer (§ 135, 136 BGB)
- Folge der Pfändung gem. § 803 ZPO
- eigene Verfügungsbefugnis des Gerichtsvollziehers aus § 817 ZPO
Tags: Sachenrecht, ZPO
Quelle:
110
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0
Versäumnisurteil
330 f. ZPO

- nur im Zivilprozess möglich
+ ergibt sich aus der Beibringungsmaxime (ZPO) im Gegensatz zum Amtsermittlungsverfahren (VwGO/StPO)
- Zulässigkeit muss geprüft werden
- Klage muss schlüssig sein (noch hRspr)
+ Schlüssigkeitsprüfung berücksichtigt nur das Klägerbegehren; in der Begründetheit werden Kläger und Beklagtenanträge geprüft
Tags: ZPO
Quelle:
111
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1
Schema Versäumnisurteil
I. Säumnis d. Beklagten gem 331 I 1 ZPO
- Termin zur mdl Verhandlung
- Säumnis

II. Antrag gem. 331 I 1 ZPO

III. Kein Unzulässigkeitsgrund gem. 335 ZPO

IV. Kein Vertagensgrund gem. 337 ZPO

V. Erfolgsaussichten der Klage
1. Zulässigkeit der Klage
a) sachliche Zuständigkeit gem. 23,71 GVG
b) örtliche Zuständigkeit gem. 12 ff ZPO
zuerst ausschliessliche; dann besonderer; danach allgemeiner
c) Prozessfähigkeit/Parteifähigkeit
d) Rechtsschutzbedürfnis gem 256 I ZPO

2. Schlüssigkeit der Klage
a) Aktivlegitimation der Kläger
b) Schlüssigkeit des Klägerbegehrens

Wenn Klage schlüssig = VU
Wenn unschlüssig = unechtes VU = Endurteil
Tags: ZPO
Quelle:
112
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Mahnverfahren
688 ff ZPO

- hemmt die Verjährung 204 I Nr. 3 BGB iVm 167 ZPO
- Gericht macht keine materielle Prüfung
- Widerspruch gegen den Mahnbescheid möglich
- Kein Widerspruch -> Vollstreckungsbescheid möglich 699 ZPO
+ dann Einspruch gem. 700  ZPO möglich
Tags: ZPO
Quelle:
113
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0
Streitgegenstand (ZPO)
- zweigliedrige Definition
+ nach Antrag oder durch Sachverhalt
Tags: ZPO
Quelle:
114
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Einseitige Erledigterklärung
- nützlich wenn anspruch nach Klageerhebung erlischt und der Kläger statt mit der Rücknahme die Prozesskosten zahlen will (269 III 2 ZPO)

- gerichet auf die Feststellung der Zulässigkeit & Begründetheit zum Zeitpunkt der Klageerhebung

- einseitige Erledigterklärung ist Änderung iSd 264 II Nr. 2 ZPO; Feststellung als Minus zu Leistung

- Prozesskosten gelten als Feststellungsinteresse
Tags: ZPO
Quelle:
116
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0
Rechtshängigkeit (ZPO)
- Zustellung beim Beklagten 253,261 ZPO
- Klagen können vor Rechtshängigkeit zurückgenommen werden, ohne dass der Kläger Kosten tragen muss (269 III 3 ZPO)
Tags: ZPO
Quelle:
184
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0
notwendige Streitgenossenschaft
- § 62 ZPO
- liegt immer vor wenn die zu erklagende Leistung nur von den Beklagten gemeinsam erbracht werden kann
- säumige Partei wird durch anwesende Partei vertreten
Tags: ZPO
Quelle:
194
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Verjährung durch Klage
- Es kommt auf die Erhebung der Klage an
- Zustellung wird durch die Erhebung fingiert
- Hemmung nach § 204 erfolgt durch Erhebung - § 167 ZPO
+ soweit Zustellung demnächst erfolgt oder durch Nicht-Verschuldnen verzögert wird
Tags: BGB-AT, ZPO
Quelle:
221
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0
ohne Rechtsgrund bei Zwangsvollstreckungsempfänger
gemischt priv-öffR Theorie
- es kommt darauf an ob ein PfändungspfandR entstanden ist, nicht mgl bei schuldnerfremden Sachen

öffR Theorie
- es kommt darauf an ob eine Forderung zw Ersteher und d Rechtsinhaber bestand
Tags: Bereicherungsrecht, ZPO
Quelle:
229
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0
Drittwiderspruchsklage
- 771 ZPO
- ist begründet soweit der Kläger der Eigentümer der von der Zwangsvollstreckzung bedrohten Gegenstände ist
- ist nicht mehr anwendbar wenn die Vollstreckung bereits vollendet ist, nur präventiv anwendbar

Schema
1. Statthaftigkeit der Klage gem. § 771 ZPO
- umstritten bei Sicherungseigentum
+ (MM) SicherungsEig ähnelt wg Verwertungsmgl. einem PfandR -> 805 ZPO auf vorzugsweise Befriedigung
+ (hM) Sicherungseigentümer ist auch schutzwürdig, Zwangsversteigerung darf nicht dem SichEig aufgedrängt werden

2. Zuständigkeit
a) örtlich gem. § 771, 802 ZPO (ausschließliche)
b) sachlich = streitwertabhängig (abh. von der Forderung § 6 ZPO)
Tags: Sachenrecht, ZPO
Quelle:
230
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0
Forderungspfändung
§ 828 ff ZPO

- Arrestatorium = Verbot der Zahlung an Schuldner durch Dritte - § 829 S. 1 ZPO = Forderung erlischt nicht durch Zahlung
- Abtretungsverbot der Forderung für Schuldner = Invitorium = § 829 S. 2 ZPO
- Überweisung der Geldforderung = zur Einziehung (erfüllungshalber) order zur Zahlung statt (Erfüllung statt) = § 835 ZPO
- 404 ff BGB in allen Fällen anwendbar
Tags: Pfand, ZPO
Quelle:
231
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0
Widerklage
§ 33 ZPO - Gegenanspruch des Beklagten gegen den Kläger aus dem gleichen Rechtsverh (Konnexität)
- str. ob § 33 ein besonderer Gerichtsstand (hL) oder eine Prozessv'ss ist (Rspr)
+ wenn nach hL § 33 (-) dann § 145 III soweit Zuständigkeit desselben Gerichtsstand begründet ist
+ wenn nach hL § 33 (-) und allg. Zuständigkeit (-) dann ist die Widerklage unzulässig es sei denn Verweisung nach nach § 281 mgl
+ nach BGH § 33 (-) = Klage ist unzulässig
> steht im Widerspruch zu § 145 II
- rügelose Einlassung kann heilen
+ § 39 bei Zuständigkeitsfragen
+ § 295 bei sonstigen Zulässigkeitsv'sseb
+ keine Anwendung bei Aufrechnung

- Selbstständigkeit der Widerklage
+ Hauptklage muss im Zeitpunkt der Widerklage bereits rechtshängig sein
+ danach ist Widerklage unabhängig vom Bestehen der Hauptklage (Sprungbretttheorie)

- sachliche Zuständigkeit der Widerklage
+ jeder Streitwert wird einzeln bewertet (vgl § 5 Hs. 2)
+ vgl. 506 (HK = AG) + (WK = LG) = LG
> aber aus Prozessökonomie (HK = LG) + (WK = AG) = LG
Tags: ZPO
Quelle:
232
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Drittwiderklage
- ist nicht an § 33 ZPO zu bewerten (Rspr)
+ Konnexität ist nicht zu prüfen
+ besonderer Gerichtsstand greift nicht

- HL = DrittWK ist besondere Form von § 59, 60 (Streitgenossenschaft)
+ falls § 59,60 (-) = § 145 prüfen
Tags: ZPO
Quelle:
233
Kartenlink
0
Prozessaufrechnung
ist eine prozessrechtliche EInrede, wirkt wie Einwendung im materiell-rechtlichen Sinne
Wirksamkeit von prozR Einrede bestimmt sich nach ZPO
- Präklusion beachten (§ 296, 767 II ZPO)

Doppelnatur der Proz.Aufrechnung (prozR/materiellR)

Welche Folgen hat er eine prozR unzulässige aber materiell wirksame Aufrechnung
- Eventualaufrechnung = Aufrechung soweit zulässig
- keine materiellR Wirkung von unzulässiger Proz. Aufrechnung
+ materiellR ist Wirkung ist aufschiebend bedingt abhängig von deren Zulässigkeit (§ 158 ZPO)
+ Wirkung des § 139 = materiellR Wirkung verliert Wirkung wg Unzulässigkeit der Proz.Aufrechnung

Arten der Proz Aufrechnnung
- Primäraufrechnung
+ eigentliche Forderung wird nicht bestritten aber Aufrechung ist primäres Verteidigungsmittel
- Hilfsanrechnung
+ Aufrechnung ist sekundäres Verteidigungsmittel
+ Zulässigkeit der Aufrechnung erst nachdem Primärverteidigung nicht wirksam ist

Proz. Zulässigkeit d ProzAufrechnung
- Proz. Aufrechnung begründet keine Rechthängigkeit
+ Gegenforderung kann auch in anderen Proz benutzt werden
- Zuständigkeitsdiskrepanz
+ wenn ein anderes Gericht ausschliesslich für die Gegenforderung zuständig wäre = ProzAufrechnung (+)
> vgl. Wertung § 33 II, 40 II; eine solche Regelung fehlt für die Proz.Aufrechnung
Tags: ZPO
Quelle:
234
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Klagerücknahme
§ 269 ZPO

zulässig auch wenn erkauft ist

ohne Zustimmung der Beklagten mgl. bis zur mündl. Verhandlung (269 I ZPO)

mit Zustimmung des Beklagten durch Schriftsatz oder in der mündl Verhandlung (269 II ZPO)
Tags: ZPO
Quelle:
235
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Prozessvergleich
materiellR = 779 BGB

ProzR = 794 I Nr. 1 ZPO, 160 III Nr. 1, 162, 163

278 ZPO
- gütliche Beilegung d Streits
- einvernehmliche Lsg ist milderes Mittel ggü Urteil
- ist vollstreckungsfähig gem 794 I 1 ZPO
- hM einheitlicher V mit Doppelcharakter
Tags: ZPO
Quelle:
236
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V'ssen Prozessvergleich proz Ebene
794 ZPO
- Abschluss v dt Ger (Unzuständigkeit irrelevant)
- Beilegung eines Rechtsstreits, min teilw; muss nicht Teil d Verfahrens sein
- Abschluss zw d Parteien; Ausfluss aus Dispositionsmaxime; übereinstimmender Wille d Parteien
+ Dritter bedeutet Zeuge/Sachverständiger
- Allg Prozhandlungsv'ssen (Partei-/Proz-/Postulations-)
+ ggf Anwalts-/Richterzwang 78 I, III ZPO
- Form
+ in mdl Verhandlung + Aufnahme Sitzungsprotokoll (160 III Nr 1, V, 161 ff ZPO)
+ schriftl Vorschlag + Vorlage ans Gericht (278 VI 1 1. Var)
+ Vorschlag d Gerichts (278 VI 1 2 Var) d Gerichtsbeschluss (278 VI 2)
Tags: ZPO
Quelle:
237
Kartenlink
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V'ssen Prozessvergleich materiellR Ebene
779 BGB
- gegenseitiges Nachgeben
- allg materiellR V'ssen (BGB AT)
+ wenn f matR Geschäft Notar nötig ist gilt dies nicht f d Vergleich (Gerichtsbeschluss ersetzt d Notar)
> Ausnahme f 278 VI 2 ZPO nach 127a BGB
- 158 BGB (aufschiebende Bedingung) erlaubt
Tags: Schuldrecht, ZPO
Quelle:
238
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Rechtsfolgen d wirksamen Prozessvergleich
- Beendigung d Rechtsstreits
+ nicht rechtskräftiges Urteil wird wirkungslos analog 269 III ZPO
- dem Vergleich erwächst keine Rechtskraft
+ aber erneute Klage ist unzulässig wenn Vergleich hinreichend bestimmt ist -> RSB (-)
- wenn Vergleich mangelhaft -> Klage zulässig
- Vollstreckungstitel 794 I Nr 1 ZPO
+ 767 II ZPO gilt nicht
- Vollstreckungsabwehrklage nach 767 ZPO mgl
+ ist begründend soweit Einwendungen im materiellR Sinn vorliegen und nicht präkludiert iSd 767 II, III ZPO
+ dürfen nur nach d Schluss d letzten mdl Verh Verhandlungen aufgetreten sein
> gilt nicht f ProzVergleich weil dieser nicht Rechtskraft erlangt
- Kosten nach 98 ZPO
- Wirksamkeit d Vergleichs d ursprl Gericht festzustellen
Tags: Schuldrecht, ZPO, Zwangsvollstreckung
Quelle:
239
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Übersicht der Zwangsvollstreckung (Anhand Vollstreckungsobjekte)
Geld Herausgabe Vertretbare Handlungen Unterlassung Willenserklärung
803-882 883-886 887 888,890 894
Pfändung & Verwertung; durch Gerichtsvollzieher Wegnahme; durch Gerichtsvollzieher Vollstreckung durch Ersatzvornahme; Gericht 1. Instanz Zwangsgeld; Gericht 1. Instanz durch Rechtskraft des Urteils; Fiktion
bewegl. 808 f, unbewegl. 864 f. 883 ersetzt Übergabe; 894 ersetzt Einigung iSd 929 BGB



soweit der Vollstreckungsschuldner nicht anzeigt, das das Eigentum an der vollstreckten Sache nicht bei ihm sondern bei einem anderen liegt stellt dies eine Pflichtverletzung dar
Tags: ZPO, Zwangsvollstreckung
Quelle:
240
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Vollstreckungsv'ssen + Hindernisse
allgemeine
1) Titel - Urteil oder § 794 ZPO
2) Klausel - Vollstreckungsgenehmigung durch Gericht
3) Zustellung - der Vollstreckbarkeitsanordnung an den Beklagten
4) Antrag - muss erfolgen, nicht von Amts wegen

besondere
sind abhängig von von Vollstreckungsart/-ziel

Hindernisse
- Parteivereinbarungen
- Vollstreckungsgegenklagen
- Fälle des § 775 ZPO
- § 811 ZPO
Tags: ZPO, Zwangsvollstreckung
Quelle:
280
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abgetretene Rechte im Prozess
- inter partes Wirkung im Prozess wird insoweit aufgehoben als die Partei die abgetreten hat über den Prozess benachrichtigt wurde
- Wirkung von 242
- Partei die abgetreten hat muss sich die Wirkung des Urteils entgegenhalten
Tags: Schuldrecht, ZPO
Quelle:
316
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Fiktion zur Abgabe einer WE
894 ZPO

durch rechtskräftiges Urteil wird der Schuldner "gezwungen" eine Willenserklärung über die dingliche Einigung abzugeben nach § 929

Entziehung der Sache durch den Gerichtsvollzieher ist keine verbotene Eigenmacht noch Abhandenkommen iSd § 858, 935
Tags: BGB-AT, Sachenrecht, ZPO
Quelle:
317
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V'ssen § 717 II ZPO
- vorläufig vollstreckbares Urteil
- Aufhebung/Abänderung
- Schaden des Beklagten
Tags: ZPO
Quelle:
Kartensatzinfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010
 
Schlagwörter Karten:
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