2.) Was ermöglicht die sprachwissenschaftliche Sparte des Usul al-Fiqh? Woraus lässt sich dies deutlich erkennen?
Genauso ein korrektes Verständnis von von Menschen gemachten nichtislamischen juristischen Gesetzestexten auf arabisch.
Dies lässt sich daraus deutlich erkennen, dass Allah dem Propheten saw den Quran auf arabisch offenbart hat.
Wären die Ausdrucksweisen und Termini in diesem Buch nicht auf die Art und Weise zu verstehen, wie die Benutzer dieser Sprache ansonsten ihre Sprache benutzen, dann wäre es kein Buch der Rechtleitung und die Menschen könnten auch nicht für ihr Handeln zur Verantwortung gezogen werden.
Allah sagt: „Wir haben einen jeden Gesandten mit der Sprache seines Volkes entsandt, damit er ihnen (die Sachverhalte) klar macht.“ (14:4)
Dies lässt sich daraus deutlich erkennen, dass Allah dem Propheten saw den Quran auf arabisch offenbart hat.
Wären die Ausdrucksweisen und Termini in diesem Buch nicht auf die Art und Weise zu verstehen, wie die Benutzer dieser Sprache ansonsten ihre Sprache benutzen, dann wäre es kein Buch der Rechtleitung und die Menschen könnten auch nicht für ihr Handeln zur Verantwortung gezogen werden.
Allah sagt: „Wir haben einen jeden Gesandten mit der Sprache seines Volkes entsandt, damit er ihnen (die Sachverhalte) klar macht.“ (14:4)
1.) Gib ein Beispiel an, wie aus der WORTWÖRTLICHEN BEDEUTUNG DES TEXTES (ARAB. 'IBARAT AN-NASS) die Bestimmung abgeleitet wird
Ibarat an nass: Wortwörtliche Bedeutung der Wörter und Sätze.
Bsp:
Allah hat gesagt: „Und Allah hat den Handel erlaubt und den Zins verboten.“ (2:274)
Aus der wortwörtlichen Bedeutung versteht man zweierlei:
1. Dass der Handel nicht gleich Zins ist, da davor die Aussage einiger Leute zitiert wurde, die behaupteten, dass der Handel gleich dem Zins sei.
2. Dass der Handel erlaubt ist und der Zins verboten.
Bsp:
Allah hat gesagt: „Und Allah hat den Handel erlaubt und den Zins verboten.“ (2:274)
Aus der wortwörtlichen Bedeutung versteht man zweierlei:
1. Dass der Handel nicht gleich Zins ist, da davor die Aussage einiger Leute zitiert wurde, die behaupteten, dass der Handel gleich dem Zins sei.
2. Dass der Handel erlaubt ist und der Zins verboten.
2.) Was ist darunter zu verstehen, dass die Bedeutung aus der Nebenaussage des Textes ( ISCHARAT AN-NASS) gezogen wird? Gib ein Beispiel an.
Diese Art ist klar aus dem wortwörtlichen Text (Wörter und Sätze) ersichtlich, jedoch nicht gleich auf den ersten Blick, sondern erst, wenn man etwas darüber nachdenkt. Außerdem liegt im Unterschied zur wortwörtlichen Bedeutung (ibarat an nass)nicht die Schwerpunktaussage des Textes darauf.
Bsp: „Es ist für die armen Flüchtlinge , die von ihren Heimstätten und ihren Besitztümern vertrieben wurden, indes sie nach Allahs Huld und Wohlgefallen trachteten.“ (59:8)
wortwörtlichen Bedeutung (ibarat an nass): die armen Muhadschirun haben einen Anteil an der Kriegsbeute (fai') .
Nebenaussage (ischarat an nass): die Muhadschirun haben ihren Besitz bei ihrer Auswanderung verloren. Sonst würden sie im Text nicht als arm bezeichnet werden.
Bsp: „Es ist für die armen Flüchtlinge , die von ihren Heimstätten und ihren Besitztümern vertrieben wurden, indes sie nach Allahs Huld und Wohlgefallen trachteten.“ (59:8)
wortwörtlichen Bedeutung (ibarat an nass): die armen Muhadschirun haben einen Anteil an der Kriegsbeute (fai') .
Nebenaussage (ischarat an nass): die Muhadschirun haben ihren Besitz bei ihrer Auswanderung verloren. Sonst würden sie im Text nicht als arm bezeichnet werden.
3.) Was ist der GEIST DES TEXTES (ARAB. DALALAT AN-NASS)? Erläutere dies anhand eines Beispieles
Bsp:
„Sage nie pfui!“ zu ihnen (d.h. Den Eltern)“ (17:23)
Die wortwörtliche Bedeutung (ibarat) ist, dass es verboten ist, zu den Eltern „Pfui“ zu sagen. Der Grund für dieses Verbot ist, dass man sie dadurch kränken und ihnen Schmerz zufügen würde. Jedoch kann man seinen Eltern auch dadurch Schmerz zufügen und sie kränken, indem man sie beschimpft oder sogar schlägt. Somit ist aus dem Geist des Textes (dalalat) zu ersehen, dass es erst recht verboten ist, die Eltern zu schlagen und zu beschimpfen.
„Sage nie pfui!“ zu ihnen (d.h. Den Eltern)“ (17:23)
Die wortwörtliche Bedeutung (ibarat) ist, dass es verboten ist, zu den Eltern „Pfui“ zu sagen. Der Grund für dieses Verbot ist, dass man sie dadurch kränken und ihnen Schmerz zufügen würde. Jedoch kann man seinen Eltern auch dadurch Schmerz zufügen und sie kränken, indem man sie beschimpft oder sogar schlägt. Somit ist aus dem Geist des Textes (dalalat) zu ersehen, dass es erst recht verboten ist, die Eltern zu schlagen und zu beschimpfen.
4.) Wie erfolgt die UNMITTELBARE SCHLUSSFOLGERUNG AUS DEM TEXT (IQTIDA AN NASS)? Erkläre diese Aussage anhand eines Beispieles.
Ohne sie ist die Bedeutung des Textes nicht aufrecht zu erhalten.
Bsp: Der Prophet saw. sagte:
„Allah hat die Taten meiner Gemeinde hinweggenommen, die sie aus Vergessenheit taten, die sie aus unabsichtlichem Fehlverhalten taten und zu denen sie gezwungen wurden.“ (Buchari, Muslim)
Die Taten wurden nicht hinweggenommen , sondern die Sünden der Taten hat Allah hinweggenommen.
Bsp: Der Prophet saw. sagte:
„Allah hat die Taten meiner Gemeinde hinweggenommen, die sie aus Vergessenheit taten, die sie aus unabsichtlichem Fehlverhalten taten und zu denen sie gezwungen wurden.“ (Buchari, Muslim)
Die Taten wurden nicht hinweggenommen , sondern die Sünden der Taten hat Allah hinweggenommen.
5.) Was ist zu tun, wenn sich Bedeutungen von Offenbarungstexten widersprechen, die über zwei verschiedene Arten abgeleitet wurden? Welche Reihenfolge der Beachtung gilt? Bsp!
So gilt folgende Reihenfolge der Beachtung:
Die wortwörtliche Bedeutung (ibarat)dominiert über die Nebenbedeutung (isharat), die wiederum über den Geist des Textes (dalalat )dominiert:
1.ibarat: wortwörtliche Bedeutung
2.isharat: Nebenbedeutung
3.dalalat:Geist des Textes
BSP:
„O die ihr glaubt, Vergeltung nach dem rechten Maß ist euch vorgeschrieben für die Ermordeten.“ (2:178)
„Und wer einen Gläubigen vorsätzlich tötet, dessen Lohn ist die Hölle.“ (4:93)
Die wortwörtliche Bedeutung (ibarat) des Verses 2:178 sagt aus, dass man Vergeltung für einen Mord verüben soll. Die Nebenbedeutung (isharat) von Vers 4:93 sagt aus, dass einem, der absichtlich tötet – also einem Mörder -keine Vergeltung (im Diesseits) verübt wird.Da die wortwörtliche Bedeutung (ibarat) dominiert, ist die wortwörtliche Bedeutung (ibarat) von Vers 2:178 die gültige Shariabestimmung.
????????????? Es heisst aber sinngemäß weiter, „wenn ihr vergibt, ist dies besser für euch??
Die wortwörtliche Bedeutung (ibarat)dominiert über die Nebenbedeutung (isharat), die wiederum über den Geist des Textes (dalalat )dominiert:
1.ibarat: wortwörtliche Bedeutung
2.isharat: Nebenbedeutung
3.dalalat:Geist des Textes
BSP:
„O die ihr glaubt, Vergeltung nach dem rechten Maß ist euch vorgeschrieben für die Ermordeten.“ (2:178)
„Und wer einen Gläubigen vorsätzlich tötet, dessen Lohn ist die Hölle.“ (4:93)
Die wortwörtliche Bedeutung (ibarat) des Verses 2:178 sagt aus, dass man Vergeltung für einen Mord verüben soll. Die Nebenbedeutung (isharat) von Vers 4:93 sagt aus, dass einem, der absichtlich tötet – also einem Mörder -keine Vergeltung (im Diesseits) verübt wird.Da die wortwörtliche Bedeutung (ibarat) dominiert, ist die wortwörtliche Bedeutung (ibarat) von Vers 2:178 die gültige Shariabestimmung.
????????????? Es heisst aber sinngemäß weiter, „wenn ihr vergibt, ist dies besser für euch??
Nichtheranziehung eines Offenbarungstextes für gegenteilige bzw. nichtgleiche Umstände wie die, für die der Offenbarungstext eine Aussage macht (ARAB. MAFHUM AL-MUKHALAFA)
1.) Wenn in einem Text eine Aussage an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, kann man dann etwas darüber aussagen, wie eine Bestimmung wäre, wenn gegenteilige Umstände vorlägen? Erkläre deine Antwort anhand eines Beispieles
1.) Wenn in einem Text eine Aussage an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, kann man dann etwas darüber aussagen, wie eine Bestimmung wäre, wenn gegenteilige Umstände vorlägen? Erkläre deine Antwort anhand eines Beispieles
Nein, weil da über gegenteilige Umstände keine der Arten und Weisen (ibarat,isharat,dalalat iqtida') etwas ausgesagt wurde.
Offenbarungstext wird also nicht herangezogen.
Bestimmung für gegenteilige Umstände muss aus einer anderen Textstelle abgeleitet werden.
Bsp: 6:145 Schweinefleisch und verendeter Blut: Verbot für ausströmendes Blut und nicht ausströmendes Blut: andere Quelle wird betrachtet: Milz und Leber sind laut Hadith erlaubt.
Offenbarungstext wird also nicht herangezogen.
Bestimmung für gegenteilige Umstände muss aus einer anderen Textstelle abgeleitet werden.
Bsp: 6:145 Schweinefleisch und verendeter Blut: Verbot für ausströmendes Blut und nicht ausströmendes Blut: andere Quelle wird betrachtet: Milz und Leber sind laut Hadith erlaubt.
2.)Woher bekommt man dann die Bestimmung für gegenteilige Umstände?
Diese muss aus einer anderen Textstelle über die Arten und Weisen (ibarat, dalalat, isharat und iqtida) abgeleitet werden.
Bsp: „Sprich: „Ich finde in dem , was mir offenbart ward, nichts, das einem Essenden, der es essen möchte, verboten wäre, es sei denn von selbst Verendetem oder vergossenem Blut (masfuh) oder Schweinefleisch...“ (6:145)
In diesem Koranvers wird festgelegt, dass es verboten ist, vergossenes Blut zu essen. Az-Zuhaili sagt: Mit vergossenem Blut ist das Blut gemeint, welches vom Schlachttier beim Schlachten ausströmt. Was die Erlaubnis von nicht-ausgeströmten Blut betrifft, so lässt sich durch diese Textstelle nichts sagen. Die Bestimmung für nicht-ausgeströmtes Blut muss man aus einer anderen Quelle ableiten-z.B. Aus folgendem Hadith:
Ibn Umar (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (sas) gesagt hat: „Uns sind zwei (natürlich)verendete Tierarten und zwei Arten von Blut zu essen erlaubt: Bei den zwei (natürlich) verendeten Tierarten handelt es sich um Heuschrecken und Fisch, die zwei Blutarten sind die beiden Innereien Milz und Leber.“ (Ahmad , Ibn Madscha. Albani erklärte den Hadith für sahih)
Bsp: „Sprich: „Ich finde in dem , was mir offenbart ward, nichts, das einem Essenden, der es essen möchte, verboten wäre, es sei denn von selbst Verendetem oder vergossenem Blut (masfuh) oder Schweinefleisch...“ (6:145)
In diesem Koranvers wird festgelegt, dass es verboten ist, vergossenes Blut zu essen. Az-Zuhaili sagt: Mit vergossenem Blut ist das Blut gemeint, welches vom Schlachttier beim Schlachten ausströmt. Was die Erlaubnis von nicht-ausgeströmten Blut betrifft, so lässt sich durch diese Textstelle nichts sagen. Die Bestimmung für nicht-ausgeströmtes Blut muss man aus einer anderen Quelle ableiten-z.B. Aus folgendem Hadith:
Ibn Umar (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (sas) gesagt hat: „Uns sind zwei (natürlich)verendete Tierarten und zwei Arten von Blut zu essen erlaubt: Bei den zwei (natürlich) verendeten Tierarten handelt es sich um Heuschrecken und Fisch, die zwei Blutarten sind die beiden Innereien Milz und Leber.“ (Ahmad , Ibn Madscha. Albani erklärte den Hadith für sahih)
1. In welche Abstufungen kann man die autark herausgezogenen Bedeutungen
einteilen? Was ist davon am klarsten/eindeutigsten?
einteilen? Was ist davon am klarsten/eindeutigsten?
1.Äußerer Wortlaut (dhahir)
2.Wortlaut (nass)
3.Durch Koran und Sunna erläuterter Text (mufassar)
4.Absolut klarer Offenbarungstext, der Grundsätze des Islams beschreibt. (muhkam)
In aufsteigender Reihenfolge nimmt die Eindeutigkeit zu, dh muhkam ist am klarsten und eindeutigsten.
Ein Großteil der malikitischen, schafiitischen und hanafitischen Gelehrten, der Usul-Gelehrten der klassischen Rechtsschulen, macht keinen Unterschied zwischen dhahir und nass.
2.Wortlaut (nass)
3.Durch Koran und Sunna erläuterter Text (mufassar)
4.Absolut klarer Offenbarungstext, der Grundsätze des Islams beschreibt. (muhkam)
In aufsteigender Reihenfolge nimmt die Eindeutigkeit zu, dh muhkam ist am klarsten und eindeutigsten.
Ein Großteil der malikitischen, schafiitischen und hanafitischen Gelehrten, der Usul-Gelehrten der klassischen Rechtsschulen, macht keinen Unterschied zwischen dhahir und nass.
2. Was versteht man unter „äußerer Wortlaut (dhahir)? Woraus ergibt sich dieser?
1. Die Bedeutung ergibt sich allein aus dem OT, die dass eine weitere Quelle hinzugezogen wird.
2. Entspricht u.U. nicht der wirklichen Absicht, wobei der Text interpretierbar sein muss.
Die eigentliche Bedeutung ergibt sich UU durch Hinzuziehung einer /mehreren anderen Quellen.
2. Entspricht u.U. nicht der wirklichen Absicht, wobei der Text interpretierbar sein muss.
Die eigentliche Bedeutung ergibt sich UU durch Hinzuziehung einer /mehreren anderen Quellen.
3.Erkläre anhand der Aussage Allahs „Allah hat Handel erlaubt und Zins verboten“ aus Vers 2:275, was hier tatsächlich gemeint ist.
Der äußere Wortlaut sagt, dass jede Art von Handel erlaubt ist und jede Art von Zinsgeschäft verboten ist, weil diese Textstelle 1. keiner anderen Textstelle bedarf, um den Inhalt zu verstehen und 2. weil halal und haram sprachlich gesehen ein generelles Verbot bzw. eine generelle Erlaubnis bedeuten.
Jedoch wird aus dem Zusammenhang des gesamten Koranverses klar, dass dies nicht die beabsichtigte Aussage ist. Vielmehr ist die beabsichtigte Aussage, dass hiermit das zurückgewiesen wird, was einige sagen, nämlich dass Handel und Zinsgeschäft das gleiche wären.
Außerdem wird die allgemeine Erlaubnis des Handels durch viele Hadithe eingeschränkt, die z.b. betrügerischen Handel verbieten.
Jedoch wird aus dem Zusammenhang des gesamten Koranverses klar, dass dies nicht die beabsichtigte Aussage ist. Vielmehr ist die beabsichtigte Aussage, dass hiermit das zurückgewiesen wird, was einige sagen, nämlich dass Handel und Zinsgeschäft das gleiche wären.
Außerdem wird die allgemeine Erlaubnis des Handels durch viele Hadithe eingeschränkt, die z.b. betrügerischen Handel verbieten.
4. Wie ist mit dem äußeren Wortlaut des Textes umzugehen (dh dem hukm des dhahir)?
-Es gilt, dass es Pflicht ist, sich nach dem äußeren Wortlaut zu richten, solange kein Beleg vorhanden ist, sich nach etwas anderem als dem äußeren Wortlaut des Textes zu richten.
-Wenn der äußere Wortlaut auf eine allgemeingültige Bestimmung weist, so ist es möglich, dass die wahre Bedeutung eine eingeschränkte Gültigkeit hat, die sich aber erst im Zusammenhang mit einer oder mehreren anderen Textstellen ergibt.
Wen der äußere Wortlaut auf eine bestimmte Bedeutung weist, kann es sein, dass die eigentlich beabsichtigte Bedeutung die Bedeutung im übertragenen Sinne ist.
Die Bedeutung des äußeren Wortlauts kann u.U. abrogiert sein durch eine andere Textstelle.
-Wenn der äußere Wortlaut auf eine allgemeingültige Bestimmung weist, so ist es möglich, dass die wahre Bedeutung eine eingeschränkte Gültigkeit hat, die sich aber erst im Zusammenhang mit einer oder mehreren anderen Textstellen ergibt.
Wen der äußere Wortlaut auf eine bestimmte Bedeutung weist, kann es sein, dass die eigentlich beabsichtigte Bedeutung die Bedeutung im übertragenen Sinne ist.
Die Bedeutung des äußeren Wortlauts kann u.U. abrogiert sein durch eine andere Textstelle.
5.) Was versteht man unter „Wortlaut (arab. nass)“?
Dies ist die Bedeutung des vorliegenden Offenbarungstextes
1. die sich allein aus dem vorliegenden Offenbarungstext ergibt, ohne dass eine weitere Quelle hinzugezogen wird.
2. die von der sprachlichen Bedeutung her einem in den Sinn kommt und die der eigentlichen Absicht des Textes entspricht, es sei denn, er muss aus rechtmäßigen Gründen anders interpretiert werden.
1. die sich allein aus dem vorliegenden Offenbarungstext ergibt, ohne dass eine weitere Quelle hinzugezogen wird.
2. die von der sprachlichen Bedeutung her einem in den Sinn kommt und die der eigentlichen Absicht des Textes entspricht, es sei denn, er muss aus rechtmäßigen Gründen anders interpretiert werden.
7. Welche rechtmäßigen Gründe gibt es, den Text nicht nur nach dem Wortlaut zu verstehen, sondern eine Interpretation vorzunehmen?
1. wenn es einen anderen Offenbarungstext gibt,
2.einen Analogieschluß oder
3.das allgemeine Schariaverständnis Anlass gibt, die betreffende Textstelle im Zusammenhang sehen zu müssen und nicht nur isoliert.
Wenn man einfach nach Gutdünken in einen Offenbarungstext etwas hinein interpretiert, um zu einer Bedeutung zu kommen, die nicht dem gewöhnlichen Verständnis des Wortlauts entspricht, ist das nicht korrekt und abzuweisen und auch im Islam verboten.
2.einen Analogieschluß oder
3.das allgemeine Schariaverständnis Anlass gibt, die betreffende Textstelle im Zusammenhang sehen zu müssen und nicht nur isoliert.
Wenn man einfach nach Gutdünken in einen Offenbarungstext etwas hinein interpretiert, um zu einer Bedeutung zu kommen, die nicht dem gewöhnlichen Verständnis des Wortlauts entspricht, ist das nicht korrekt und abzuweisen und auch im Islam verboten.
8.) Nenne ein Beispiel für eine DURCH QURAN UND SUNNA ERLÄUTERTE BEDEUTUNG EINES OFFENBARUNGSTEXTES (MUFASSAR)
Im Strafrecht:
Die Aussage Allahs bzgl. derjenigen, die unbescholtene muslimische Frauen der Unzucht bezichtigen:
„Peitscht sie mit 80 Peitschenhieben“ (24:2)
D.h. Hier wird gleich die Anzahl der Peitschenhiebe mitgenannt, so dass kein Platz für etwaige anderweitige Interpretation da ist.
Die Aussage Allahs bzgl. derjenigen, die unbescholtene muslimische Frauen der Unzucht bezichtigen:
„Peitscht sie mit 80 Peitschenhieben“ (24:2)
D.h. Hier wird gleich die Anzahl der Peitschenhiebe mitgenannt, so dass kein Platz für etwaige anderweitige Interpretation da ist.
Welche Bedeutung fällt noch unter diese Kategorie?
Zu dieser Kategorie gehört auch eine Bedeutung, die man aus einem allgemein gehaltenen Text erhält, wobei jedoch von Allah und Seinen Gesandten ein weiterer Text hinterher geschoben wird, der die allgemein gehaltene Bedeutung so erläutert, dass kein Platz für Zweideutigkeit vorhanden ist.
11.)Wie ist mit einer vON ALLAH UND SEINEM GESANDTEN ERLÄUTERTEN BEDEUTUNG UMZUGEHEN (D. H. DER HUKM DES MUFASSAR)
Es ist Pflicht, sich nach der detaillierten Ausführung zu richten.Diese detaillierte erläuterte Bedeutung kann u.U. durch eine andere Stelle aus Koran und Sunna abrogiert sein.
12.) Was ist gemäß dem Sprachgebrauch der Usul-Gelehrten mit „MUHKAM gemeint?
Ein Inhalt eines Offenbarungstextes, der
1.so durch Allah bzw. Seinen Gesandten erläutert wird, dass keine Möglichkeit mehr da ist, ihn anders zu verstehen bzw. zu interpretieren.
2.Der entweder Basisinhalte des Islams beschreibt, wo keine Abrogation (wie z.B. dass man nur den Einen Gott anbeten darf, dass man gut zu den Eltern sein soll-beide Inhalte kommen in sehr vielen Stellen des Korans und der Sunna vor )oder aber Detailinhalte der Religion, die aber Allah bzw. Sein Gesandter als feststehend beschreiben wie z.B. in der Aussage des Gesandten Allahs sas:
„Der Dschihad ist aktuell (madin) bis zum Tag der Auferstehung.“
1.so durch Allah bzw. Seinen Gesandten erläutert wird, dass keine Möglichkeit mehr da ist, ihn anders zu verstehen bzw. zu interpretieren.
2.Der entweder Basisinhalte des Islams beschreibt, wo keine Abrogation (wie z.B. dass man nur den Einen Gott anbeten darf, dass man gut zu den Eltern sein soll-beide Inhalte kommen in sehr vielen Stellen des Korans und der Sunna vor )oder aber Detailinhalte der Religion, die aber Allah bzw. Sein Gesandter als feststehend beschreiben wie z.B. in der Aussage des Gesandten Allahs sas:
„Der Dschihad ist aktuell (madin) bis zum Tag der Auferstehung.“
15. Was ist die Gemeinsamkeit? An welcher Stelle im Quran wird auf diese beiden Arten hingewiesen?
Beide sind klar und detailliert von Allah bzw. Seinen Gesandten erläutert.
Allah sagt: „Er ist es, Der das Buch zu dir herabgesandt hat, darin sind Verse, die muhkam sind (im arabischen Korantext steht der Plural: muhkamat)- sie sind die Grundlage des Buches – und andere, die verschiedener Deutung (mutaschabihat) fähig sind. Die aber, in deren Herzen Verderbnis wohnt, suchen gerade jene heraus, die verschiedener Deutung fähig sind, im Trachten nach Zwiespalt und im Trachten nach Deutelei. Doch keiner kennt ihre Deutung als Allah und diejenigen, die fest gegründet im Wissen sind.“ (3:7)
Allah sagt: „Er ist es, Der das Buch zu dir herabgesandt hat, darin sind Verse, die muhkam sind (im arabischen Korantext steht der Plural: muhkamat)- sie sind die Grundlage des Buches – und andere, die verschiedener Deutung (mutaschabihat) fähig sind. Die aber, in deren Herzen Verderbnis wohnt, suchen gerade jene heraus, die verschiedener Deutung fähig sind, im Trachten nach Zwiespalt und im Trachten nach Deutelei. Doch keiner kennt ihre Deutung als Allah und diejenigen, die fest gegründet im Wissen sind.“ (3:7)
Antwortbogen 3
Fach Usul al Fiqh 2
Bedeutungen eines nichtautarken Offenbarungstextes (arab. ghair wadih ad-dalala) und Grade der Möglichkeit, die unbekannte Bedeutung durch Forschung herauszufinden oder nicht
1.) Wodurch kann man die genaue Bedeutung mancher Textstellen erkennen, wenn diese vorerst nicht eindeutig aus dem betreffenden Text herauslesbar ist?
Fach Usul al Fiqh 2
Bedeutungen eines nichtautarken Offenbarungstextes (arab. ghair wadih ad-dalala) und Grade der Möglichkeit, die unbekannte Bedeutung durch Forschung herauszufinden oder nicht
1.) Wodurch kann man die genaue Bedeutung mancher Textstellen erkennen, wenn diese vorerst nicht eindeutig aus dem betreffenden Text herauslesbar ist?
Durch Forschung d.h diese Offenbarungstexte haben die Eigenschaft, dass darin Bedeutungen verborgen sind, die nicht erkannt werden können, wenn man den betreffenden Text isoliert betrachtet.
2.) Gibt es auch die Möglichkeit, dass die Bedeutung mancher Textstellen überhaupt nicht erforscht werden kann und wenn ja – welche sind dies?
Ja z.B. die Anfangsbuchstaben mancher Suren: „Alim Lam Mim“ usw. Es gibt zwar hierzu Erläuterungen von Gelehrten. Jedoch haben diese Erläuterungen keine sichere Basis und man muss sie als Vermutungen ansehen.
3.) Welche Abstufung gibt es bezüglich der nicht autark herausziehbaren Bedeutungen?
Die zunächst unklaren Arten von Textstellen wurden von den Usul-Gelehrten in vier Gruppen eingeteilt:
Khafijj: verborgen
muschkil: mehrdeutig
mudschmal: Zusammenfassung
mutaschabih: undurchsichtig, unklar
1. khafii : verborgen:Bedeutung des Textes, welches Unklarheiten in sich birgt, wenn man diese Bedeutung auf manche konkrete Fälle anwenden will.
2. Muschkil: mehrdeutig:Texte, welche Ausdrücke der arabischen Sprache benutzen, welche mehr als eine Bedeutung haben.D.h. Man kann gleichzeitig mehrere mögliche konkrete Bedeutungen ableiten.
3. Mudschmal: Zusammenfassung:Text, aus dem man, wenn man ihn isoliert betrachtet, nichts Konkretes ableiten kann-auch nicht mehrere Bedeutungen wie beim muschkil.
4. Mutaschabih: undurchsichtig, unklar: Text, dessen Bedeutung Allah allein vorbehalten ist und wo es auch keine Möglichkeit für den Menschen gibt, die Bedeutung zu erfassen.
In aufsteigender Reihenfolge nimmt die Unklarheit zu, dh.mutaschabih ist am unklarsten.
Khafijj: verborgen
muschkil: mehrdeutig
mudschmal: Zusammenfassung
mutaschabih: undurchsichtig, unklar
1. khafii : verborgen:Bedeutung des Textes, welches Unklarheiten in sich birgt, wenn man diese Bedeutung auf manche konkrete Fälle anwenden will.
2. Muschkil: mehrdeutig:Texte, welche Ausdrücke der arabischen Sprache benutzen, welche mehr als eine Bedeutung haben.D.h. Man kann gleichzeitig mehrere mögliche konkrete Bedeutungen ableiten.
3. Mudschmal: Zusammenfassung:Text, aus dem man, wenn man ihn isoliert betrachtet, nichts Konkretes ableiten kann-auch nicht mehrere Bedeutungen wie beim muschkil.
4. Mutaschabih: undurchsichtig, unklar: Text, dessen Bedeutung Allah allein vorbehalten ist und wo es auch keine Möglichkeit für den Menschen gibt, die Bedeutung zu erfassen.
In aufsteigender Reihenfolge nimmt die Unklarheit zu, dh.mutaschabih ist am unklarsten.
4.Welche Texte/Textstellen sind mit kahfijj:verborgen gemeint? Nenne Bsp.
Texte, deren Bedeutung aus dem Wortlaut zu verstehen ist, wenn man ihn isoliert betrachtet, so sich jedoch Verständnisprobleme ergeben, wenn man diesen text auf spezielle Fälle anwenden will.
Die Verständnisprobleme können beseitigt werden, indem man die Ursache (illa) für die betreffende Bestimmung, von der der Text handelt, ermittelt. Da sich jedoch bei der Ursachenermittlung Meinungsunterschiede zwischen den Gelehrten ergeben können, können sich auch bzgl. des heutigen Verständnisses des Textes in Bezug auf die speziellen Fälle Meinungsunterschiede geben.
Bsp:
Im Koran ist die Strafe für Diebstahl festgelegt (in 5:38). Das arabische Wort für Diebstahl, welches im Koran in 5:38 vorkommt, ist sariqa.
Sariqa wird definiert als:
Die heimliche Entwendung von Hab und Gut eines anderen, welches sich an einem Aufbewahrungsort (wie Kiste, Geldbeutel usw.) befindet. Der Aufbewahrungsort ist deshalb wichtig, weil der Besitzer dadurch ausdrückt, dass die Sache für ihn einen Wert hat. Wenn man etwas einfach auf einen öffentlichen Platz tut, wie z.B. den Sperrmüll, den man vor die Tür stellt, wird dadurch ausgedrückt, dass es eigentlich jedermann nehmen kann. Es wäre auch kein Diebstahl, wenn jemand den Sperrmüll z.B. des Nachbarn nimmt. Im islamischen Recht würde dann auch nicht die Strafe für Diebstahl zum Tragen kommen.
Was ist nun, wenn man den Koranvers (5:38) auf die Entwendung von Gütern aus einem Grab, welche eigentlich normalerweise nicht begehrt sind, wie z.B. das Totengewand der Leiche, anwenden will? Da diese Handlung einen etwas anderen Aspekt hat als ein gewöhnlicher Diebstahl, wird er im Arabischen mit einem anderen Namen bezeichnet. Nicht sariqa, sondern nibasch.
Imam Shafii und Abu Yusuf, der Schüler Abu Hanifas, sagen, dass hier Diebstahl vorliegt, und dass die in 5:38 erwähnte Strafe, das Handabhacken, zum Tragen kommt. Die übrigen Imame der hanafitischen Rechtschule jedoch sagen, dass hier nicht der Tatbestand von Diebstahl vorliegt, da diese Grabsachen niemandem gehören und auch nicht an einen Aufbewahrungsort verwahrt werden. Somit sagen diese Gelehrten, dass nicht die in 5:38 erwähnte Strafe zum Tragen kommt, sondern eine sog. Ta'zir Strafe, die vom Staat festgesetzt wird. Ta'zir-Strafe ist quasi ein Bußgeld bzw. eine abzubüßende Strafe, die nicht zu den Hadd-Strafen gehört. Hadd Strafen sind die in Koran und Sunna mit ihrem genauen Strafmaß gelegten Strafen.
Die Verständnisprobleme können beseitigt werden, indem man die Ursache (illa) für die betreffende Bestimmung, von der der Text handelt, ermittelt. Da sich jedoch bei der Ursachenermittlung Meinungsunterschiede zwischen den Gelehrten ergeben können, können sich auch bzgl. des heutigen Verständnisses des Textes in Bezug auf die speziellen Fälle Meinungsunterschiede geben.
Bsp:
Im Koran ist die Strafe für Diebstahl festgelegt (in 5:38). Das arabische Wort für Diebstahl, welches im Koran in 5:38 vorkommt, ist sariqa.
Sariqa wird definiert als:
Die heimliche Entwendung von Hab und Gut eines anderen, welches sich an einem Aufbewahrungsort (wie Kiste, Geldbeutel usw.) befindet. Der Aufbewahrungsort ist deshalb wichtig, weil der Besitzer dadurch ausdrückt, dass die Sache für ihn einen Wert hat. Wenn man etwas einfach auf einen öffentlichen Platz tut, wie z.B. den Sperrmüll, den man vor die Tür stellt, wird dadurch ausgedrückt, dass es eigentlich jedermann nehmen kann. Es wäre auch kein Diebstahl, wenn jemand den Sperrmüll z.B. des Nachbarn nimmt. Im islamischen Recht würde dann auch nicht die Strafe für Diebstahl zum Tragen kommen.
Was ist nun, wenn man den Koranvers (5:38) auf die Entwendung von Gütern aus einem Grab, welche eigentlich normalerweise nicht begehrt sind, wie z.B. das Totengewand der Leiche, anwenden will? Da diese Handlung einen etwas anderen Aspekt hat als ein gewöhnlicher Diebstahl, wird er im Arabischen mit einem anderen Namen bezeichnet. Nicht sariqa, sondern nibasch.
Imam Shafii und Abu Yusuf, der Schüler Abu Hanifas, sagen, dass hier Diebstahl vorliegt, und dass die in 5:38 erwähnte Strafe, das Handabhacken, zum Tragen kommt. Die übrigen Imame der hanafitischen Rechtschule jedoch sagen, dass hier nicht der Tatbestand von Diebstahl vorliegt, da diese Grabsachen niemandem gehören und auch nicht an einen Aufbewahrungsort verwahrt werden. Somit sagen diese Gelehrten, dass nicht die in 5:38 erwähnte Strafe zum Tragen kommt, sondern eine sog. Ta'zir Strafe, die vom Staat festgesetzt wird. Ta'zir-Strafe ist quasi ein Bußgeld bzw. eine abzubüßende Strafe, die nicht zu den Hadd-Strafen gehört. Hadd Strafen sind die in Koran und Sunna mit ihrem genauen Strafmaß gelegten Strafen.
5. Was ist mit muschkil: mehrdeutig gemeint? Erkläre deine Aussage anhand eines Bsp.
In der Fachsprache der Usul-Gelehrten ist muschkil ein Ausdruck, der in der arabischen Sprache mehrere Bedeutungen hat. D.h. Um die Bedeutung des betreffenden Textes zu ermitteln, in dem ein solcher mehrdeutiger Ausdruck steht, bedarf es einer weiteren Informationsquelle. Jedoch kann man diese weitere Informationsquelle bekommen. Dies geschieht durch Forschung-Idschtihad-indem man z.B. versucht, durch Hinzuziehen anderer Texte die Sachlage zu klären. Hierbei können die Gelehrten durchaus zu einem unterschiedlichen Ergebnis gelangen.
Bsp:Allah sagt: „Und die geschiedenen Frauen sollen in Bezug auf sich selbst drei quru (regelblutungen oder Reinigungen) zuwarten „ (2:228)
Der Singular des in diesem Vers vorkommenden Wortes quru ist qar. Qar hat in der arabischen Sprache eine Doppelbedeutung. „Regelblutung“ und „Reinigungen von Regelblutung“.
Wenn man es gemäß der einen Bedeutung versteht, wäre die Wartezeit für eine geschiedenene Frau länger, als wenn man es auf die andere Weise versteht. D.h. Man muss die Sache klären.
Bei der Untersuchung kamen die Gelehrten zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Imam Shafii und einige andere Gelehrte sagen, dass im Koranvers „Reinigung von Regelblutung“ gemeint ist.
Die hanafitische Rechtschule und andere Gelehrte kamen hingegen zum Ergebnis, dass damit „Regelblutung“ gemeint ist.
Bsp:Allah sagt: „Und die geschiedenen Frauen sollen in Bezug auf sich selbst drei quru (regelblutungen oder Reinigungen) zuwarten „ (2:228)
Der Singular des in diesem Vers vorkommenden Wortes quru ist qar. Qar hat in der arabischen Sprache eine Doppelbedeutung. „Regelblutung“ und „Reinigungen von Regelblutung“.
Wenn man es gemäß der einen Bedeutung versteht, wäre die Wartezeit für eine geschiedenene Frau länger, als wenn man es auf die andere Weise versteht. D.h. Man muss die Sache klären.
Bei der Untersuchung kamen die Gelehrten zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Imam Shafii und einige andere Gelehrte sagen, dass im Koranvers „Reinigung von Regelblutung“ gemeint ist.
Die hanafitische Rechtschule und andere Gelehrte kamen hingegen zum Ergebnis, dass damit „Regelblutung“ gemeint ist.
6.) Was versteht man unter „mudschmal“ =Zusammenfassung“?
In der Fachsprache der Usul-Gelehrten bedeutet mudschmal ein nicht weiter definierter Begriff.Er muss durch weitere Texte genau bestimmt werden.
Bsp: Wenn im Koran das Wort „Rituelles Gebet“ (salah) oder das Wort Zakat vorkommt, weiss man nicht, wie man die oft vorkommende koranische Anweisung „und verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakat z.B 24:56 umsetzten soll,wenn man nicht noch einen Hadith hat, der definiert, wie man ein Gebet verrichten soll oder wie die Zakat zu entrichten ist.
Bsp: Wenn im Koran das Wort „Rituelles Gebet“ (salah) oder das Wort Zakat vorkommt, weiss man nicht, wie man die oft vorkommende koranische Anweisung „und verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakat z.B 24:56 umsetzten soll,wenn man nicht noch einen Hadith hat, der definiert, wie man ein Gebet verrichten soll oder wie die Zakat zu entrichten ist.
7. Welcher Text wird mit mutaschabih :undurchsichtig, unklar bezeichnet? Nenne ein Bsp.
Dies ist ein Text, der nicht genau definiert ist, bei dem es keine Möglichkeit gibt, durch Forschung zu seiner Bedeutung zu gelangen und den Gott auch nicht erläutert hat. Es gibt also keine Möglichkeit , eine sichere Aussage über die Bedeutung eines solchen Textes zu machen.
Bsp.:Bedeutung von Alif Lam Mim.
Die Aussage Allahs: „Die Hand Allahs ist über ihren Händen)“48:10
Zwar haben einige Gelehrte trotzdem versucht, die Bedeutung solcher Verse aus dem Koran zu erläutern. Jedoch muss einem bewusst sein, dass das nur Vermutungen sein können.
Bsp.:Bedeutung von Alif Lam Mim.
Die Aussage Allahs: „Die Hand Allahs ist über ihren Händen)“48:10
Zwar haben einige Gelehrte trotzdem versucht, die Bedeutung solcher Verse aus dem Koran zu erläutern. Jedoch muss einem bewusst sein, dass das nur Vermutungen sein können.
2.Welcher Beleg kann welche Folgerung korrigieren?
-Nur ein 100 % Beleg kann die Folgerungen , die aus einem anderen 100 % Beleg isoliert gezogen wurden, noch korrigieren.
-Ein nicht-100% Beleg kann die Folgerungen, die aus einem anderen nicht-100% Beleg isoliert gezogen wurden, noch korrigieren.
-Ein nicht-100% Beleg kann die Folgerungen, die aus einem anderen nicht-100% Beleg isoliert gezogen wurden, noch korrigieren.
3.Welche Texte kommen aufgrund der Sicherheit der Überlieferungen in Frage?
1.Koranverse: sind mutawatir überliefert und haben deshalb 100 % Beweiskraft bzgl. der Heranziehung des Textes.
2.Mutawatir überlieferte Hadithe: 100 % Beweiskraft
3.nicht mutawatir überlieferte Hadithe (ahad Hadithe) : nicht 100 % Beweiskraft
Die hanafitischen Gelehrten sind übereingekommen, dass ein Hadith, der von einem vertrauenswürdigen (thiqa) , rechtschaffenen (adl) durch seine Hadithüberlieferungen berühmten Gelehrten ist, dh. Der gleichzeitig Hadith und Fiqhgelehrter ist, überliefert wurde, als ein 100% Beleg gilt, auch wenn er (lediglich) im Grade von „khabar al wahid“ ist, d.h. Wenn ein Hadith in der ersten Ebene (d.h. Der der Prophetengefährten) nur von einer Person überliefert wurde.
2.Mutawatir überlieferte Hadithe: 100 % Beweiskraft
3.nicht mutawatir überlieferte Hadithe (ahad Hadithe) : nicht 100 % Beweiskraft
Die hanafitischen Gelehrten sind übereingekommen, dass ein Hadith, der von einem vertrauenswürdigen (thiqa) , rechtschaffenen (adl) durch seine Hadithüberlieferungen berühmten Gelehrten ist, dh. Der gleichzeitig Hadith und Fiqhgelehrter ist, überliefert wurde, als ein 100% Beleg gilt, auch wenn er (lediglich) im Grade von „khabar al wahid“ ist, d.h. Wenn ein Hadith in der ersten Ebene (d.h. Der der Prophetengefährten) nur von einer Person überliefert wurde.
4. Welche Art des Herausziehens der Bedeutung ist möglich?
Der äußere Wortlaut (arab. Dhahir) und
der Wortlaut (nass) des Textes haben nicht-100% Beweiskraft, da die eigentliche Bedeutung des Textes bedingt durch das Vorhandensein anderer Textstellen von diesen (d.h. Vom dhahir und vom nass) abweichen kann.
Muhkam-Inhalte haben 100 % Beweiskraft, da sie bis ins Detail erläutert sind und keine Abrogation denkbar ist.
der Wortlaut (nass) des Textes haben nicht-100% Beweiskraft, da die eigentliche Bedeutung des Textes bedingt durch das Vorhandensein anderer Textstellen von diesen (d.h. Vom dhahir und vom nass) abweichen kann.
Muhkam-Inhalte haben 100 % Beweiskraft, da sie bis ins Detail erläutert sind und keine Abrogation denkbar ist.
5. In welchen Fällen gibt es unter den Gelehrten Meinungsunterschiede bzg. der Bewertung von Beweiskraft? Wie macht sich dies bemerkbar innerhalb der einzelnen Rechtsschulen?
in Detailfragen der Religion (furu) , vor allem beim Umgang mit allgemein formulierten Koranversen, zu denen es nicht-mutawatir überlieferte Sunna gibt, die detaillierter auf die im Koran allgemein formulierten Anweisungen eingeht.
Bsp:
Die hanafitische Rechtsschule betrachtet allgemein gehaltene Koranverse als Belege mit 100 % Beweiskraft, die nicht durch nicht-mutawatir überlieferte Sunna eingeschränkt werden kann, da nicht-mutawatir überlieferte Sunna keine 100 % Beweiskraft hat aufgrund der nicht absolut sicheren Überlieferung.
Hingegen betrachten die malikitische, schafiitische und hanbalitische Rechtsschule allgemein gehaltene Koranverse nicht als Belege mit 100 % Beweiskraft, weil die autarke Betrachtung dieser Verse bei diesen Rechtsschulen zunächst eine Worlaut (dhahir)Bedeutung ist, die noch durch andere Offenbarungstexte korrigiert werden kann. Da diese allgemein gehaltenen Verse also keine 100 % Beweiskraft haben-aufgrund der Art des Harausziehens der Bedetung, nicht aufgrund der Überlieferung, die mutawatir ist, kann das Verständnis der Verse sehr wohl durch nicht-mutawatir überlieferte Sunna, welche auch keine 100 % Beweiskraft hat, korrigiert werden.
Diese unterschiedliche Sichtweise der Rechtsschulen machen sich stark im Fiqh, den islamischen Bestimmungen bemerkbar,.
Bsp:
Die hanafitische Rechtsschule betrachtet allgemein gehaltene Koranverse als Belege mit 100 % Beweiskraft, die nicht durch nicht-mutawatir überlieferte Sunna eingeschränkt werden kann, da nicht-mutawatir überlieferte Sunna keine 100 % Beweiskraft hat aufgrund der nicht absolut sicheren Überlieferung.
Hingegen betrachten die malikitische, schafiitische und hanbalitische Rechtsschule allgemein gehaltene Koranverse nicht als Belege mit 100 % Beweiskraft, weil die autarke Betrachtung dieser Verse bei diesen Rechtsschulen zunächst eine Worlaut (dhahir)Bedeutung ist, die noch durch andere Offenbarungstexte korrigiert werden kann. Da diese allgemein gehaltenen Verse also keine 100 % Beweiskraft haben-aufgrund der Art des Harausziehens der Bedetung, nicht aufgrund der Überlieferung, die mutawatir ist, kann das Verständnis der Verse sehr wohl durch nicht-mutawatir überlieferte Sunna, welche auch keine 100 % Beweiskraft hat, korrigiert werden.
Diese unterschiedliche Sichtweise der Rechtsschulen machen sich stark im Fiqh, den islamischen Bestimmungen bemerkbar,.
Antwortbogen 5
Fach : Usul al Fiqh 2
Allgemeingültigkeit (am) und Gültigkeit nur für eingeschränkte Fälle (khass) von Offenbarungstexten.
1. )Worauf beruhen Meinungsunterschiede zw. den Gelehrten in diesem Bereich?
Fach : Usul al Fiqh 2
Allgemeingültigkeit (am) und Gültigkeit nur für eingeschränkte Fälle (khass) von Offenbarungstexten.
1. )Worauf beruhen Meinungsunterschiede zw. den Gelehrten in diesem Bereich?
Sie beruhen auf unterschiedliche Sichtweise, wie man nicht-mutawatir überlieferte Hadithe im Verhältnis zu allgemien gehaltenen koranischen Vorschriften zu sehen hat und wie der Analogieschluss im Verhältnis zu Offenbarungstexten steht, die allgemein gehalten sind.
2. )Was bedeutet Allgemeingültigkeit (am ) im Sinne der Usul-Gelehrten?
Ein allgemeingültiger Ausdruck im Sinne der Usul-Gelehrten bedeutet, dass ein Umstand für eine unbeschränkte Anzahl vor Individuen oder Arten gleichermaßen gilt.
Bsp:
1. unbeschränkte Anzahl von Individuen : eine Bestimmung gilt gleichermaßen für „alle Männer“
2. unbeschränkte Anzahl von Arten: eine Bestimmung gilt gleichermaßen für „alle Menschen“.
Bsp:
1. unbeschränkte Anzahl von Individuen : eine Bestimmung gilt gleichermaßen für „alle Männer“
2. unbeschränkte Anzahl von Arten: eine Bestimmung gilt gleichermaßen für „alle Menschen“.
3. )Was bedeutet „von Gültigkeit nur für eingeschränkte Fälle“ (khass) im Sinne der Usul-Gelehrten?
Dass ein Umstand nur für eine bestimmte Person oder eine bestimmte Art gültig ist.
Angewendet auf die oberen Bsp :
1.Ein spezielles Individuum: eine Bestimmung gilt nicht für alle Männer, sondern „nur für Herrn Meier“
2.Eine spezielle Art: eine Bestimmung gilt nicht für „alle Menschen“, sondern „nur für die Götzendiener auf der arabischen Halbinsel.“
Angewendet auf die oberen Bsp :
1.Ein spezielles Individuum: eine Bestimmung gilt nicht für alle Männer, sondern „nur für Herrn Meier“
2.Eine spezielle Art: eine Bestimmung gilt nicht für „alle Menschen“, sondern „nur für die Götzendiener auf der arabischen Halbinsel.“
4.) Bei der Bewertung von allgemeingültigen (arab. 'ām) Formulierungen in mutawatir überlieferten Offenbarungstexten gibt es Meinungsunterschiede unter den Gelehrten, ob diese hundertprozentige Beweiskraft haben oder nicht. Wie ist die Ansicht der einzelnen Gelehrten?
Die hanafitische Rechtsschule sagt: Sie haben 100 % Beweiskraft. (qat'i)
Die malikitische, schafiitische und hanbalitische Rechtsschulen sagen, sie haben eine nicht-100% Beweiskraft (dhanni)
Die malikitische, schafiitische und hanbalitische Rechtsschulen sagen, sie haben eine nicht-100% Beweiskraft (dhanni)
5.) Hat die nicht-mutawatir überlieferte Sunna einen Einfluss auf das richtige Verständnis von allgemein formulierten Koranversen? Wie sehen die Gelehrten das?
Die Gelehrten haben Meinungsunterschiede diesbezüglich. Hanafitische Rechtsschule verneint dies, während die anderen Rechtschhulen es bejahen.
6.) Erkläre deine Behauptung anhand des folgenden Koranverses und des angeführten, nicht mutawatir überlieferten Hadithes: Allah sagt: „O die ihr glaubt! Wenn ihr zum Gebet hintretet, waschet euer Gesicht und (arab. wa) eure Hände bis zu den Ellbogen und (arab. wa) fahrt euch über den Kopf und (arab. wa) (waschet) eure Füße bis zu den Knöcheln.“[5:6] In einem nicht mutawatir überlieferten Hadith sagt der Gesandte Allahs (s.a.s.): „Allah nimmt nicht das Gebet eines Mannes an, wenn er nicht die Reinigung (in vorgeschriebener) Reihenfolge ausgeführt hat: Er muss das Gesicht waschen, dann (arab. thumma) die Hände und Unterarme...“
Da das Wort „und“ eine beliebige Reihenfolge ausdrückt, sagt die hanafitische Rechtsschule, dass die Gebetsvorwaschung gültig ist bei beliebiger Reihenfolge der Waschung der einzelnen zu waschenden Körperteile.Bei Hanafiten ist die Reihenfolge lediglich eine sunna mu'akkada,d.h. Eine sehr vorzügliche Tat, die der Prophet saw regelmäßig ausgeführt hat, die aber keine Pflicht ist.
Die Malikitische, shafiitische und hanbalitische Rechtschulen sagen, dass das Wort „thumma“ im Hadith die Beliebigkeit der Waschreihenfolge im Koranvers konkretisiert und somit die Möglichkeiten der gültigen Wascharten einschränkt.
Gemäß diesen Rechtsschulen ist es eine Pflicht, die im Hadith erwähnte Waschreihenfolge einzuhalten.
Die Malikitische, shafiitische und hanbalitische Rechtschulen sagen, dass das Wort „thumma“ im Hadith die Beliebigkeit der Waschreihenfolge im Koranvers konkretisiert und somit die Möglichkeiten der gültigen Wascharten einschränkt.
Gemäß diesen Rechtsschulen ist es eine Pflicht, die im Hadith erwähnte Waschreihenfolge einzuhalten.
8.) Imam Abu Zahra befürwortet das Mittelmaß bzgl. des oben Genannten. Was meint er damit?
Er sagt, dass man weder die sahih-Sunna abweisen darf im Verhältnis zum allgemeingültig formulierten Text aus dem Koran noch bei allgemein formulierten Korantexten auf präzisierende Sunna wartet, um überhaupt danach zu handeln.
Seine Argumente bezieht er u.a. aus einem allgemeinen Verständnis dessen, wie die ersten Generationen von Muslimen mit Koran und Sunna umgingen und von Aussagen von Gelehrten, die später als die Gründer der vier klassischen Rechtsschulen gelebt haben.
Seine Argumente bezieht er u.a. aus einem allgemeinen Verständnis dessen, wie die ersten Generationen von Muslimen mit Koran und Sunna umgingen und von Aussagen von Gelehrten, die später als die Gründer der vier klassischen Rechtsschulen gelebt haben.
10.) Welche Eigenschaften müssen diese Texte aufweisen?
Der Offenbarungszeitpunkt der beiden Texte muss nah beieinander sein. Ansonsten spricht man nicht von Einschränkung , sondern von Abrogation.
Der Offenbarungsanlass bedeutet keine Einschränkung des allgemeingültig gehaltenen Offenbarungstextes.
Es gilt, dass eine allgemein gehaltene Formulierung und nicht der spezielle Offenbarungsanlass relevant ist. Der Offenbarungsanlass kann also den Text erläutern, aber nicht Gültigkeit einschränken.
Der Offenbarungsanlass bedeutet keine Einschränkung des allgemeingültig gehaltenen Offenbarungstextes.
Es gilt, dass eine allgemein gehaltene Formulierung und nicht der spezielle Offenbarungsanlass relevant ist. Der Offenbarungsanlass kann also den Text erläutern, aber nicht Gültigkeit einschränken.
2. Was bedeutet , dass er an vierter Stelle nach Koran, Sunna und Idschma kommt?
D.h.wenn die Bestimmungen für einen Sachverhalt nicht durch
Offenbarungstext (Koran oder Sunna) oder
durch Übereinkunft aller Gelehrtern einer Zeit (idschma)
geklärt werden können und dieser Sachverhalt in seinem Kern einem anderen Sachverhalt mit bekannter rechtlicher Bestimmung entspricht, dass die gleiche Bestimmung dafür angewendet wird und man dementsprechend zu handeln hat.
Offenbarungstext (Koran oder Sunna) oder
durch Übereinkunft aller Gelehrtern einer Zeit (idschma)
geklärt werden können und dieser Sachverhalt in seinem Kern einem anderen Sachverhalt mit bekannter rechtlicher Bestimmung entspricht, dass die gleiche Bestimmung dafür angewendet wird und man dementsprechend zu handeln hat.
4. Bringe mindestens je ein Argument aus Quran und Sunna, die die Legitimität von Analogieschluss festigen.
-Die Aussage Allahs „Wiederbeleben wird sie Derjenige, Der sie zum ersten Mal erschaffen hat“ (36:79) als Antwort auf jemanden, der fragte: „Wer wird denn die Knochen wiederbeleben, wenn sie schon verwest sind?
Allah macht hier selber qiyas.
-In einer ganzen Anzahl von Koranversen ist zusätzlich zur rechtlichen Bestimmung auch der Grund für diese Bestimmung erwähnt. Damit zeigt Allah, dass hinter den rechtlichen Bestimmungen die Herbeiführung von Vorteilen für die Menschen steht und dass diese Vorteile-in den genannten Fällen-an erkennbare Ursachen für die betreffenden Bestimmungen geknüpft sind.
Bsp:
die Bestimmung Allahs bzgl. der monatl. Regelblutung der Frauen:
„Sprich: Das ist Schaden bringend, so haltet euch fern von Frauen während der monatlichen Regelblutung, und geht nicht ein zu ihnen.(2:222)
die Aussage Allahs bzgl. der Erlaubnis von Tajammum (rituelle Reinigung mit erde anstatt mit Wasser) unter gewissen Umständen: „Allah will euch nicht in Schwierigkeiten bringen, sondern Er will euch nur reinigen...“(5:6)
Die wichtigsten Argumente aus der Sunna:
-Es ist sahih überliefert, dass der Prophet sas oft selbst in Sachverhalten, die anstanden und über die ihm keine Offenbarung zukam, durch Qiyas Bestimmungen erließ, die dann bindend für alle Muslime waren-falls er in einem solchen Fall einen unkorrekten Qiyas machte, wurde er von Allah durch Offenbarung korrigiert.
-Ebenso wie im Koran gibt es in der Sunna Bestimmungen, wo der Prophet sas eine Begründung für diese Bestimmung nachschiebt.
-Die Prophetengefährten pflegten Idschtihat zu machen in Fällen wo es keinen Offenbarungstext gab und führten durch Analogieschluss diese unbekannten Sachverhalte auf Sachverhalte zurück, wo es Offenbarungstexte gab.
Bsp:
Sie wählten Abu Bakr zum Kalifen mit einem Argument, in dem sie einen Qiyas machen zw. Dem Kalifanamt (dh dem Imam für das Gebet. Denn der Prophet sas bestimmte kurz vor seinem Tod, als er krank war, Abu Bakr zum Imam, der das Gebet führen sollte. Und so sagten die Prophetengefährten: „Der Prophet war zufrieden damit, ihn für uns in der Religion (als Führer aufzustellen), sollen wir dann nicht damit zufrieden sein, dass er (unser Führer) für unsere irdischen Angelegenheiten ist?“
-Der Prophet saw hat es nicht verboten oder schlecht geheißen , wenn die Prophetengefährten selbst durch Qijas ein Problem zu lösen versuchen, wenn sie nicht beim Propheten sas waren und sie einer Situation begegneten, wo sie keine entsprechende Stelle aus dem Koran oder Aussage des Propheten sas. kannten.
5.) Gibt es auch logische und verstandesgemäße Argumente der Gelehrten für qijas?
Ja und zwar folgende:
1.Allah hat jede islamische Bestimmung aufgrund eines beabsichtigten Vorteils (maslaha) für die Menschen erlassen. Somit also ein Sachverhalt vorliegt, über den zwar kein Offenbarungstext vorliegt, dessen Kern-von dem man ausgeht, dass dies die Weisheit hinter der Bestimmung ist-aber gleich ist mit dem eines Sachverhaltes, für den ein Text vorliegt, dann ist es nur weise und gerecht, die Bestimmung des neuen Sachverhaltes an den bekannten anzugleichen.
Bsp: Allah hat Wein, der aus Datteln hergestellt wird per Offenbarungstext verboten. Man geht davon aus, dass der Vorteil für die Menschen durch dieses Verbot darin besteht, dass dadurch die Funktionsfähigkeit des Verstandes bewahrt wird, die durch den Rauschzustand eingeschränkt bzw. ganz zunichte gemacht würde.
Wenn es sich jetzt um ein berauschendes Getränk handelt, welches auf eine andere Art und Weise hergestellt wird, so bleibt die Eigenart des Weins, nämlich dass durch den Rauschzustand der menscheliche Versatnd gefährdet ist. Somit ist es nur weise und gerecht, dass für dieses neue Getränkt die gleiche Bestimmung gilt.
2. Die Offenbarungstexte haben einen begrenzten Umfang, die Sachverhalte und Fälle, die den Menschen begegnen, nehmen aber an Zahl ständig zu, sind also unbegrenzt. Somit kann eine begrenzte Anzahl von Bestimmungen auf eine unbegrenzte Anzahl von Sachverhalten nur dann übertragen wrden, wenn man neue Sachverhalte auf alte, bekannte zurückführt. Nichts Anderes als das ist qijas.
3. Qiyas zu führen heisst, einen Fall mit einem anderen zu vergleichen. Gleich zu handeln, wenn sich die Fälle im Kern gleichen, ist ein natürliches und gesundes Verhalten (fitra) des Menschen. Wenn jemandem gesagt wurde, dass er etwas Bestimmtes nicht essen darf, weil es giftig für ihn ist, dann wird er auch jede andere Speise lassen, die giftig für ihn wäre.
1.Allah hat jede islamische Bestimmung aufgrund eines beabsichtigten Vorteils (maslaha) für die Menschen erlassen. Somit also ein Sachverhalt vorliegt, über den zwar kein Offenbarungstext vorliegt, dessen Kern-von dem man ausgeht, dass dies die Weisheit hinter der Bestimmung ist-aber gleich ist mit dem eines Sachverhaltes, für den ein Text vorliegt, dann ist es nur weise und gerecht, die Bestimmung des neuen Sachverhaltes an den bekannten anzugleichen.
Bsp: Allah hat Wein, der aus Datteln hergestellt wird per Offenbarungstext verboten. Man geht davon aus, dass der Vorteil für die Menschen durch dieses Verbot darin besteht, dass dadurch die Funktionsfähigkeit des Verstandes bewahrt wird, die durch den Rauschzustand eingeschränkt bzw. ganz zunichte gemacht würde.
Wenn es sich jetzt um ein berauschendes Getränk handelt, welches auf eine andere Art und Weise hergestellt wird, so bleibt die Eigenart des Weins, nämlich dass durch den Rauschzustand der menscheliche Versatnd gefährdet ist. Somit ist es nur weise und gerecht, dass für dieses neue Getränkt die gleiche Bestimmung gilt.
2. Die Offenbarungstexte haben einen begrenzten Umfang, die Sachverhalte und Fälle, die den Menschen begegnen, nehmen aber an Zahl ständig zu, sind also unbegrenzt. Somit kann eine begrenzte Anzahl von Bestimmungen auf eine unbegrenzte Anzahl von Sachverhalten nur dann übertragen wrden, wenn man neue Sachverhalte auf alte, bekannte zurückführt. Nichts Anderes als das ist qijas.
3. Qiyas zu führen heisst, einen Fall mit einem anderen zu vergleichen. Gleich zu handeln, wenn sich die Fälle im Kern gleichen, ist ein natürliches und gesundes Verhalten (fitra) des Menschen. Wenn jemandem gesagt wurde, dass er etwas Bestimmtes nicht essen darf, weil es giftig für ihn ist, dann wird er auch jede andere Speise lassen, die giftig für ihn wäre.
6.) Nenne Gegenargumente von Leuten, die Analogieschluss (qijas) ablehnen
Khallaf:
1. Q. Fusst auf einer nicht sicheren Vermutung, da die Ermittlung der Ursache für eine bekannte Bestimmtung aus einem Offenbarungstext oft nur durch Forschung (idschtihad) ermittelt wird. Auf diesem Ergebnis dieser Forschung, was nun vermutlich-und nicht mit Sicherheit-richtig ist, basiert dann ein Analogieschluss. Und Allah verbot es im Koran Vermutungen zu folgen: „Und folge nicht etwas, worüber du kein Wissen hast.“(17:36)
2. Analogieschluss fußt auf der Erforschung der Ursachen (ilal sg. Illa pl) für durch Koran und Sunna feststehende Bestimmungen. Dieser Ursachenforschung kann jedoch bei verschiedenen Gelehrten zu verschiedenen Ergebnissen führen, die sich widersprechen, was wiederum zu widersprüchlichen Bestimmungen des islamischen Rechts führt. Und das islamische Recht ist von Gott und ist nicht widersprüchlich.
3. Einige von den Prophetengefährten überlieferten Aussagen, die „Meinungen“ (ra') bzgl. Bestimmungen der Religion scharf verurteilen.
Hierzu gehört die Aussage von Umar r.a.:
„Seid gewarnt vor den Leuten, die entsprechend ihrer Meinung Bestimmungen der Religion ableiten (ashab ar-ra'i). Denn diese sind die Feinde der Sunna. Ihnen fiel es zu schwer, Hadithe auswendig zu lernen, und so manchen sie religiöse Bestimmungen aufgrund ihrer Meinung (und nicht auf Basis der Aussagen des Propheten sas.)“
1. Q. Fusst auf einer nicht sicheren Vermutung, da die Ermittlung der Ursache für eine bekannte Bestimmtung aus einem Offenbarungstext oft nur durch Forschung (idschtihad) ermittelt wird. Auf diesem Ergebnis dieser Forschung, was nun vermutlich-und nicht mit Sicherheit-richtig ist, basiert dann ein Analogieschluss. Und Allah verbot es im Koran Vermutungen zu folgen: „Und folge nicht etwas, worüber du kein Wissen hast.“(17:36)
2. Analogieschluss fußt auf der Erforschung der Ursachen (ilal sg. Illa pl) für durch Koran und Sunna feststehende Bestimmungen. Dieser Ursachenforschung kann jedoch bei verschiedenen Gelehrten zu verschiedenen Ergebnissen führen, die sich widersprechen, was wiederum zu widersprüchlichen Bestimmungen des islamischen Rechts führt. Und das islamische Recht ist von Gott und ist nicht widersprüchlich.
3. Einige von den Prophetengefährten überlieferten Aussagen, die „Meinungen“ (ra') bzgl. Bestimmungen der Religion scharf verurteilen.
Hierzu gehört die Aussage von Umar r.a.:
„Seid gewarnt vor den Leuten, die entsprechend ihrer Meinung Bestimmungen der Religion ableiten (ashab ar-ra'i). Denn diese sind die Feinde der Sunna. Ihnen fiel es zu schwer, Hadithe auswendig zu lernen, und so manchen sie religiöse Bestimmungen aufgrund ihrer Meinung (und nicht auf Basis der Aussagen des Propheten sas.)“
7.) Was sind die wesentlichen Teile (Pfeiler) des qijas (Analogieschlusses)?
Der qiyas hat 4 Pfeiler (arkan, pl von rukn)
1. Der ursprünglichen Sachverhalte (asl), welcher durch einen Offenbarungstext festgelegt ist.
2. Der abgeleitete Sachverhalt (al-far'), für welchen kein Offenbarungstext vorhanden ist und dessen Bestimmung durch Analogieschluss herausgefunden wird (durch Anlehnung an einen existierenden ursprünglichen Sachverhalt).
3. Die rechtliche Bestimmung des ursprünglichen Sachverhalts (hukm al asl)
4. Die Ursache und der Grund für die Bestimmung (dh relevante Eigenschaft des ursprünglichen und auch des abgeleiteten Sachverhalts) (illa)
1. Der ursprünglichen Sachverhalte (asl), welcher durch einen Offenbarungstext festgelegt ist.
2. Der abgeleitete Sachverhalt (al-far'), für welchen kein Offenbarungstext vorhanden ist und dessen Bestimmung durch Analogieschluss herausgefunden wird (durch Anlehnung an einen existierenden ursprünglichen Sachverhalt).
3. Die rechtliche Bestimmung des ursprünglichen Sachverhalts (hukm al asl)
4. Die Ursache und der Grund für die Bestimmung (dh relevante Eigenschaft des ursprünglichen und auch des abgeleiteten Sachverhalts) (illa)
8.) Erläutere anhand eines Beispiels, wie Qijas durchgeführt wird
Das Trinken von Wein ist ein ursprünglicher Sachverhalt (asl), da für dessen islamische Bestimmung (hukm) ein Offenbarungstext existiert: „Haltet euch fern davon „(5:90), durch die ein Verbot des Trinkens von Wein abgeleitet wird. Die Ursache (illa) fürs Verbot ist die Tatsache, dass das Trinken des Weins einen Rauschzustand hervorruft. Man könnte auch sagen, dass Trinken von Alkohol eine relevante Eigenschaft hat, nämlich das Hervorrufen eines Rauschzustands.
Über Trinken von Eierlikör, ein anderes alkoholisches Getränk, existiert ein expliziter Offenbarungstext. Das „Trinken von Eierlikör“ ist also abgeleiteter Sachverhalt (far), der durch qiyas die gleiche Bestimmung wie der Wein bekommt, nämlich dass es verboten ist, dieses Getränk zu trinken, weil es die gleiche relevante Eigenschaft hat-das Hervorrufen eines Rauschzustandes, wenn man es trinkt.
Systematisches Vorgehen bei diesem Beispiel:
Aufgabe: Wie lautet die Bestimmung für das Trinken von Eierlikör? Dabei ist die relevante Eigenschaft des Trinkens von Eierlikör bekannt: ES berauscht.
Lösungsansatz:
Suche einen Sachverhalt, dessen relevante Eigenschaft bekannt ist und mit der des Trinkens von Eierlikör übereinstimmt und für dessen Bestimmung (ob es erlaubt, verboten, erwünscht oder Pflicht ist, den Sachverhalt zu tun) ein Offenbarungstext existiert:
Ergebnis:
Es gibt einen solchen Sachverhalt: Trinen von Wein. Seine relevante Eigenschaft ist auch, dass es zu einem Rauschzustand führt. Seine Bestimmung ist aus dem Quranvers (5:90) bekannt.
Das Trinken von Eierlikör wird durch Analogieschluss an das Trinken von Wein angegliechen. Somit ist das Trinken von Wein angeglichen. Somit ist das Trinken von Eierlikör auch verboten.
Also kann man nun die Pfeiler dieses Analogieschlusses auflisten:
1. ursprünglicher Sachverhalt (asl). Trinken von Wein.
2. Abgeleiteter Sachverhalt (far): Trinken von Eierlikör
3. Bestimmung des ursprünglichen Sachverhalts (hukm al asl): Verbot
4. relevante Eigenschaft des ursprünglichen und auch abgeleiteten Sachverhaltes bzw. Ursache der Bestimmung des ursprünglichen Sachverhalts (illa): Hervorrufen eines Rauschzustandes.
Über Trinken von Eierlikör, ein anderes alkoholisches Getränk, existiert ein expliziter Offenbarungstext. Das „Trinken von Eierlikör“ ist also abgeleiteter Sachverhalt (far), der durch qiyas die gleiche Bestimmung wie der Wein bekommt, nämlich dass es verboten ist, dieses Getränk zu trinken, weil es die gleiche relevante Eigenschaft hat-das Hervorrufen eines Rauschzustandes, wenn man es trinkt.
Systematisches Vorgehen bei diesem Beispiel:
Aufgabe: Wie lautet die Bestimmung für das Trinken von Eierlikör? Dabei ist die relevante Eigenschaft des Trinkens von Eierlikör bekannt: ES berauscht.
Lösungsansatz:
Suche einen Sachverhalt, dessen relevante Eigenschaft bekannt ist und mit der des Trinkens von Eierlikör übereinstimmt und für dessen Bestimmung (ob es erlaubt, verboten, erwünscht oder Pflicht ist, den Sachverhalt zu tun) ein Offenbarungstext existiert:
Ergebnis:
Es gibt einen solchen Sachverhalt: Trinen von Wein. Seine relevante Eigenschaft ist auch, dass es zu einem Rauschzustand führt. Seine Bestimmung ist aus dem Quranvers (5:90) bekannt.
Das Trinken von Eierlikör wird durch Analogieschluss an das Trinken von Wein angegliechen. Somit ist das Trinken von Wein angeglichen. Somit ist das Trinken von Eierlikör auch verboten.
Also kann man nun die Pfeiler dieses Analogieschlusses auflisten:
1. ursprünglicher Sachverhalt (asl). Trinken von Wein.
2. Abgeleiteter Sachverhalt (far): Trinken von Eierlikör
3. Bestimmung des ursprünglichen Sachverhalts (hukm al asl): Verbot
4. relevante Eigenschaft des ursprünglichen und auch abgeleiteten Sachverhaltes bzw. Ursache der Bestimmung des ursprünglichen Sachverhalts (illa): Hervorrufen eines Rauschzustandes.
9.) Erkläre theoretisch Aufgabenstellung und Vorgehen bei der Durchführung eines Analogieschlusses (Qijas)
Zu Anfang liegt der abzuleitende Sachverhalt und eine große Menge von Sachverhalten mit zugehörigen Bestimmungen , die durch Offenbarungstexte vorlegt wurden vor. Idschtihad wird gemacht durch:
1. Charakterisierung des neu aufgetretenen Sachverhaltes und Ermittlung von relevanten Eigenschaften dieses neu aufgetrenen Sachverhalts.
2. Ermittlung der Ursache (illa) für jedes bekannte Paar (Sachverhalt+zugehörige durch Offenbarungstext bekannte Bestimmung:Zu einem großen Teil ist diese Vorarbeit, die unabhängig von neu auftretenden Sachverhalte ist, bereits von früheren Gelehrten gemacht worden-wobie sie z.T. Zu unterschiedlichen Ergenissen kamen.
3. Aussuchen eines passenden ursprünglichen Sachverhaltes mit aus Offenbarungstext bekannter Bestimmung, der zur Aufgabenstellung-dem neu aufgetrenen Sachverhalt-passt: Das Aussuchen basiert auf den Ergebnissen von 1. und 2., dh.h man such einen alten Sachverhalt mimt der Bedingung, dass dessen relevante Eigenschaften des neu aufgetrenen Sachverhaltes übereinstimmt.
1. Charakterisierung des neu aufgetretenen Sachverhaltes und Ermittlung von relevanten Eigenschaften dieses neu aufgetrenen Sachverhalts.
2. Ermittlung der Ursache (illa) für jedes bekannte Paar (Sachverhalt+zugehörige durch Offenbarungstext bekannte Bestimmung:Zu einem großen Teil ist diese Vorarbeit, die unabhängig von neu auftretenden Sachverhalte ist, bereits von früheren Gelehrten gemacht worden-wobie sie z.T. Zu unterschiedlichen Ergenissen kamen.
3. Aussuchen eines passenden ursprünglichen Sachverhaltes mit aus Offenbarungstext bekannter Bestimmung, der zur Aufgabenstellung-dem neu aufgetrenen Sachverhalt-passt: Das Aussuchen basiert auf den Ergebnissen von 1. und 2., dh.h man such einen alten Sachverhalt mimt der Bedingung, dass dessen relevante Eigenschaften des neu aufgetrenen Sachverhaltes übereinstimmt.
10.) Erläutere die Bedingungen für einen ursprünglichen Sachverhalt und dessen rechtlicher Bestimmung, damit dieser für einen Analogieschluss ausgewählt werden darf (arab. schurut hukm alasl)
1. Es muss eine Bestimmung sein, die von einem OT abgleitet wurde.
- Ob es auch eine Bestimmung sein kann, die aufgrund von idschma zustande kam, gibt es 2 Ansichten:
a.ein Teil der Gelehrten sagt: Nein, es darf nicht eine Bestimmung sein, die über idschma' zustande kam.
b. ein anderer Teil der Gelehrten sagt: Ja, auf Basis einer idschma'-Bestimmung kann man einen Analogieschluss ableiten. Schaukani sagt: Dies ist die richtigere der beden Ansichten.
2. Es muss eine Bestimmung sein, bei der man die Ursache verstandesmäßig erfassen kann. D.h. Es darf keine reine gottesdienstliche Handlung (ibada) im engeren Sinne sein, wo die Ursache nicht für den Menschen nachvollziehbar ist. Somit kann man folgende Bestimmungen nicht als Basis für einen Analogieschluss nehmen und auf etwas Anderes übertragen:
-reine gottesdienstliche Handlungen (ibada) wie z.B. die Festlegung der Anzahl der Gebetsabschnitte (ruku) beim rituellen Gebet.
-Das Strafmaß, welches für bestimmte Verbrechen durch Offenbarungstext festgesetzt ist (hudud/Hadd-Gesetze).
-durch Quran und Sunna explizit festgelegte Erbanteile (furud) im islamischen Erbrecht.
3. Die Bestimmung darf nicht eine Sonderregelung sein wie z.B. die Erlaubnis für den Propheten sas, mehr als 4 Frauen zu heiraten oder dass seine Frauen nach seinem Tod nicht mehr heiraten dürfen. Ein weiteres Bsp. Ist die Sonderregelung für den Prophetengefährten Zaid ibn Thabit ®, über den der Prophet sas gesagt hat, dass es genügt, wenn er als Zeuge anstatt zweier männlihcer Zeugen auftritt.
(Dies berichtete Abu Dawud.Albani sagt, dass der entsprechende Hadith authentisch ist.)
- Ob es auch eine Bestimmung sein kann, die aufgrund von idschma zustande kam, gibt es 2 Ansichten:
a.ein Teil der Gelehrten sagt: Nein, es darf nicht eine Bestimmung sein, die über idschma' zustande kam.
b. ein anderer Teil der Gelehrten sagt: Ja, auf Basis einer idschma'-Bestimmung kann man einen Analogieschluss ableiten. Schaukani sagt: Dies ist die richtigere der beden Ansichten.
2. Es muss eine Bestimmung sein, bei der man die Ursache verstandesmäßig erfassen kann. D.h. Es darf keine reine gottesdienstliche Handlung (ibada) im engeren Sinne sein, wo die Ursache nicht für den Menschen nachvollziehbar ist. Somit kann man folgende Bestimmungen nicht als Basis für einen Analogieschluss nehmen und auf etwas Anderes übertragen:
-reine gottesdienstliche Handlungen (ibada) wie z.B. die Festlegung der Anzahl der Gebetsabschnitte (ruku) beim rituellen Gebet.
-Das Strafmaß, welches für bestimmte Verbrechen durch Offenbarungstext festgesetzt ist (hudud/Hadd-Gesetze).
-durch Quran und Sunna explizit festgelegte Erbanteile (furud) im islamischen Erbrecht.
3. Die Bestimmung darf nicht eine Sonderregelung sein wie z.B. die Erlaubnis für den Propheten sas, mehr als 4 Frauen zu heiraten oder dass seine Frauen nach seinem Tod nicht mehr heiraten dürfen. Ein weiteres Bsp. Ist die Sonderregelung für den Prophetengefährten Zaid ibn Thabit ®, über den der Prophet sas gesagt hat, dass es genügt, wenn er als Zeuge anstatt zweier männlihcer Zeugen auftritt.
(Dies berichtete Abu Dawud.Albani sagt, dass der entsprechende Hadith authentisch ist.)
3.) Warum hat Allah alle Bestimmungen erlassen?
Die Allgemeinheit (dschumhur) der Gelehrten stimmt darin überein, dass Allah der Erhabene alle Bestimmungen nur deswegen erlassen hat, damit die Menschen einen Vorteil haben-entweder dass sie etw. Nützliches dadurch erreichen oder aber dass dadurch ein Schaden von ihnen abgewendet wird. In diesem Ziel besteht die Weisheit der Bestimmung.
4.) Führe einige Beispiele für deine Aussage an
Die Erlaubnis des Nicht-Fastens für einen Kranken oder einen Reisenden im Ramadan besteht, um eine große Belastung von ihm abzuwenden.
Die Strafe des Handabhackens für Diebstahl besteht, um das Hab und Gut der Menschen in der Gesellschaft zu bewahren.
Die Strafe des Handabhackens für Diebstahl besteht, um das Hab und Gut der Menschen in der Gesellschaft zu bewahren.
5.) Was muss ein Gelehrter, der einen Analogieschluss für einen neu aufgetretenen Sachverhalt durchführen will, tun?
Er muss nach einem bereits bekannten Sachverhalt mit bekannter Bestimmung suchen, deren Ursache und wesentliche äußerlich klar definierbare Eigenschaft (illa) auch bei dem neu aufgetretenen Sachverhalt vorhanden ist-und nicht wo die Weisheit hinter der Bestimmung des alten Sachverhaltes und die Weisheit hinter derselben Bestimmung, wenn sie auf den neu aufgetretenen Sachverhalt angewandt würde, gleich wären.
6.) Was sind die Bedingungen dafür, dass eine Eigenschaft des Sachverhalts die Ursache für die entsprechende Bestimmung (arab. schurut al-'illa) ist?
Die Gelehrten sind sich einig ausser im Punkt vier, dass
1. es muss eine KLAR ERKENNBARE-NICHT EINE VERBORGENE EIGENSCHAFT- sein muss.
Z.B. ist die Eigenschaft, des Hervorrufens eines Rauschzustandes von Wein und anderen alk. Getränken klar nach außen erkennbar.
Andererseits kann nicht die Ursache für rechtsgültige Anerkennung der Abstammung im Islam die Vereinigung des Samens des Ehemannes mit der Eizelle der Ehefrau sein, da dies etwas Verborgenes ist . Vielmehr wir die rechtsgültige Anerkennung der Abstammung durch das Vorhandensein eines rechtsgültigen Ehevertrages verursacht.
2. Es muss eine KLAR DEFINIERTE UND EINGEGRENZTE EIGENSCHAFT sein, so dass man im neu aufgetrenen, dem abgeleiteten Sachverhalt (far) , verifizieren kann, ob diese Eigenschaft vorhanden ist oder nicht.
3. Es muss eine Eigenschaft sein, die GEEIGNET ist. Geeignet bedeutet, dass MAN HINTER DIESER EIGENSCHAFT DIE WEISHEIT DES SCHÖPFERS VERMUTEN KANN, um deren Willen Er die Bestimmung erlassen hat.
D.h. Dass bei Vorhandensein dieser Eigenschaft vermutlich der Vorteil für die Menschen , der sich aus der Bestimmung ergibt, umgesetzt wird. (Jede isl. Bestimmung hat die Aufgabe, einen Vorteil für die Menschen herbeizubringen, indem entweder ein Nutzen herbeigeführt wird oder ein Schaden abgewendet wird.)Z.B. Ist die Weisheit , die hinter dem Verbot von Wein steht, dass dadruch der Verstand bewahrt wird. Somit wird als Ursache für das Verbot von Wein die Eigenschaft des Hervorrufens eines Rauschzustandes angesehen und nicht etwas die Farbe des Weins.
4. Es muss eine Eigenschaft sein, DIE NICHT AUF DEN URSPRÜNGLICHEN SACHVERHALT BESCHRÄNKT IST, da der Sinn der Ursachenermittlung bzgl. des Analogieschlusses die Übertragung der Bestimmung auf einen abgeleiteten Sachverhalt ist. Wenn man als Ursache eine auf den ursprünglichen Sachverhalt beschränkte Eigenschaft angeben würde, könnte man keinen Analogieschluss durchführen. Z.b. kann man nicht als Ursache fürs Weinverbot angeben, dass es sich hier um gegorenen Traubensaft handelt.
Einige Usul Gelehrte sehen dies nicht als Bedingung an! Jedoch ist das Argument, dass ohne diese Eigenschaft ein Analogieschluss nicht durchführbar ist, einleuchtend. Somit könnte man eine solche auf den ursprünglichen Sachverhalt beschränkte Eigenschaft dafür verwenden, um zu verifizieren, ob die Bestimmung umgesetzt werden soll oder nicht. Jedoch ist solche Ursachenangabe nicht für die Durchführung eines Analogieschlusses geeignet.
1. es muss eine KLAR ERKENNBARE-NICHT EINE VERBORGENE EIGENSCHAFT- sein muss.
Z.B. ist die Eigenschaft, des Hervorrufens eines Rauschzustandes von Wein und anderen alk. Getränken klar nach außen erkennbar.
Andererseits kann nicht die Ursache für rechtsgültige Anerkennung der Abstammung im Islam die Vereinigung des Samens des Ehemannes mit der Eizelle der Ehefrau sein, da dies etwas Verborgenes ist . Vielmehr wir die rechtsgültige Anerkennung der Abstammung durch das Vorhandensein eines rechtsgültigen Ehevertrages verursacht.
2. Es muss eine KLAR DEFINIERTE UND EINGEGRENZTE EIGENSCHAFT sein, so dass man im neu aufgetrenen, dem abgeleiteten Sachverhalt (far) , verifizieren kann, ob diese Eigenschaft vorhanden ist oder nicht.
3. Es muss eine Eigenschaft sein, die GEEIGNET ist. Geeignet bedeutet, dass MAN HINTER DIESER EIGENSCHAFT DIE WEISHEIT DES SCHÖPFERS VERMUTEN KANN, um deren Willen Er die Bestimmung erlassen hat.
D.h. Dass bei Vorhandensein dieser Eigenschaft vermutlich der Vorteil für die Menschen , der sich aus der Bestimmung ergibt, umgesetzt wird. (Jede isl. Bestimmung hat die Aufgabe, einen Vorteil für die Menschen herbeizubringen, indem entweder ein Nutzen herbeigeführt wird oder ein Schaden abgewendet wird.)Z.B. Ist die Weisheit , die hinter dem Verbot von Wein steht, dass dadruch der Verstand bewahrt wird. Somit wird als Ursache für das Verbot von Wein die Eigenschaft des Hervorrufens eines Rauschzustandes angesehen und nicht etwas die Farbe des Weins.
4. Es muss eine Eigenschaft sein, DIE NICHT AUF DEN URSPRÜNGLICHEN SACHVERHALT BESCHRÄNKT IST, da der Sinn der Ursachenermittlung bzgl. des Analogieschlusses die Übertragung der Bestimmung auf einen abgeleiteten Sachverhalt ist. Wenn man als Ursache eine auf den ursprünglichen Sachverhalt beschränkte Eigenschaft angeben würde, könnte man keinen Analogieschluss durchführen. Z.b. kann man nicht als Ursache fürs Weinverbot angeben, dass es sich hier um gegorenen Traubensaft handelt.
Einige Usul Gelehrte sehen dies nicht als Bedingung an! Jedoch ist das Argument, dass ohne diese Eigenschaft ein Analogieschluss nicht durchführbar ist, einleuchtend. Somit könnte man eine solche auf den ursprünglichen Sachverhalt beschränkte Eigenschaft dafür verwenden, um zu verifizieren, ob die Bestimmung umgesetzt werden soll oder nicht. Jedoch ist solche Ursachenangabe nicht für die Durchführung eines Analogieschlusses geeignet.
7.) Was sind die Wege, auf denen die Ursache für eine Bestimmung ermittelt wird
(arab. masalik al-'illa)?
(arab. masalik al-'illa)?
1. durch Offenbarungstext: explizit oder durch Hinweis, d.h. Wenn Allah oder Sein Gesandter die Ursache für eine Bestimmung benennen.
2. Durch Übereinkunft aller Gelehrten (idschma), d.h. Wenn alle Geelehrten für eine Bestimmung die Ursache sehen und
3. durch Analyse der Eigenschaften der Bestimmung.
2. Durch Übereinkunft aller Gelehrten (idschma), d.h. Wenn alle Geelehrten für eine Bestimmung die Ursache sehen und
3. durch Analyse der Eigenschaften der Bestimmung.
8.) Wie kann die Bestimmung durch Aussagen aus Quran und Sunna ermittelt werden? Wie kann diese sein? Nenne ein Beispiel
a.explizit und unmissverständlich -dann gilt diese Ursache als gesichert
Bsp:
Der Grund für die Entsendung des Propheten sas: (4:163-165)
b. Als Nebenaussage des Offenbarungstextes, wobei dieser aber auch etw Anderes als die Begründung für die Bestimmung bedeuten kann-in diesem Fall gilt diese Ursache nicht als gesichert festgestellt, sondern nur als wahrscheinlich.
Bsp:
„Und sie fragen dich wg der monatl. Regelblutung . Sprich: Das ist Schaden bringend, so haltet euch fern von den Frauen während der monatlichen Regelblutung, und geht nicht ein zu ihnen, ehe sie sich gereinigt haben.“ (2:222)
Des Weiteren wird manchmal aus der Reihenfolge der Information bzw. aus dem Zusammenhang in einem Offenbarungstext der Grund sicher oder auch nur mit Wahrscheinlichkeit ersichtlich.
Bsp:
-Die Aussage des Propheten sas: „Ein Richter soll nicht richten, während er wütend ist.“
-Die Aussage des Propheten sas: „Derjenige, der getötet hat, erbt nicht (vom Getöteten).“
9.) Wie verläuft die tatsächliche Durchführung der Analyse der Ursache (arab.'illa) einer Bestimmung(tanqih al-manat, tahqiq al-manat und takhridsch almanat)?
Es kann dazu drei Arten von Aufgaben in diesem Zusammenhang geben. Erläutere diese jeweils anhand eines Beispieles
Es kann dazu drei Arten von Aufgaben in diesem Zusammenhang geben. Erläutere diese jeweils anhand eines Beispieles
1. Ein Text ist vorhanden, in dem etw. Über einen Sachverhalt berichtet wird.In diesem Text wird auch die Bestimmung erwähnt. Die Aufgabe besteht nun darin, aus mehreren Charakterisierungen des Sachverhalts genau die Ursache für die Bestimmung herauszusieben: TANQIH AL MANAT.
BSP:
Im Hadith wird berichtet, dass ein Wüstenaraber zum Propheten sas kam und sagte: „Ich bin verloren.“ Da sagte der Gesandte Allahs sas zu ihm: „Was hast du gemacht?“ Da sagte der WA: „Ich habe absichtlich mit meiner Frau am Tag eines Ramadantages Geschlechtsverkehr gehabt.“Da sagte zu ihm der Gesandte Allahs (sas): „Mach eine kaffara (Sühne)...“...“
In diesem Text wird allg. aufgezeigt, dass die Ursache für die Bestimmung , dass der WA eine kaffara geben bzw. machen muss, das war, was ihm passiert ist.
Jedoch gibt es einige Eigenschaften dieser Begebenheit, die zwar Eigenschaften desSachverhaltes sind, die aber keine Ursache für die Bestimmung darstellen. Dazu gehört z.B. die Tatsache, dass der Meann ein WA und icht etwa ein röm. Muslim war. Oder etwa, dass er genau im betreffenden Jahr im Ramadan am Tag diese Tat beging und nicht ein Jahr später.
Bei diesem Bsp. Sind die schaffiitische und die hanaf. Rechtsschulen zu untersch. Ergebnissen gekommen bei der Analyse der Ursache für die Bestimmung, dass eine kaffara entrichtet werden muss.
Die schaffiit. Rechtsschule sagt, dass nur bei absichtlichem Geschlechtsverkehr und nicht z.B bei absichtlichem Essen diese kaffara entrichten muss.
Die hanafitische Rechtsschule kam zum Ergebnis, dass es nicht auf die konkrete Form des Brechens des Fastens am Tag des Ramadans ankommt, sondern dass jegliche Art-wie z.B. absichtlich essen-auch die Pflicht zur kaffara nach sich zieht.
2. ein neuer Sachverhalt ist vorhanden. Die Aufgabe ist nun zu analysieren, ob bei diesem neuen Sachverhalt auch die gleiche Ursache (illa) für eine Bestimmung vorhanden wäre, wenn man diese aus einem Text bekannte Bestimmung übertragen würde. Auf Arabisch wird dies TAHQIQ AL MANAT genannt.
Bsp:
Allah verbietet den Geschlechtsverkehr mit der Ehefrau während ihrer Regelblutung im Koranvers (2:222)und sagt, dass dies Schaden bringed ist.
Man hat nun einen neuen Sachverhalt, über den es noch keinen Text gibt, nämlich die Frage, ob Geschlechtsverkehr mit der Ehefrau während des Wochenbettes nach der Entbindung erlaubt ist.
Die Aufgabe besteht nun darin, festzustellen, ob die Ursache des Verbotes von Geschlechtsverkehr während der Regelblutung auch hier vorhanden ist.D.h. Man muss schauen, ob es auch Schaden bringend ist, während des Wochenbettes Geschlechtsverkehr mit der Ehefrau zu haben.
3. Ein Text für die Bestimmung ist vorhanden. Jedoch wird nichts über die Ursache gesagt-wie unter 1.(TANQIH AL MANAT). Die Aufgabe besteht nun darin, alle Eigenschaften des Sachverhaltes aufzulisten und nacheinander diejenigen Eigenschaften auszuschließen, die nicht als Ursache für die Bestimmung in Betracht kommen, bis nur noch die Ursache vorhanden ist. Auf Arabisch wird dies TAKHRIDSCH AL MANAT genannt.
BSP:
Im Hadith wird berichtet, dass ein Wüstenaraber zum Propheten sas kam und sagte: „Ich bin verloren.“ Da sagte der Gesandte Allahs sas zu ihm: „Was hast du gemacht?“ Da sagte der WA: „Ich habe absichtlich mit meiner Frau am Tag eines Ramadantages Geschlechtsverkehr gehabt.“Da sagte zu ihm der Gesandte Allahs (sas): „Mach eine kaffara (Sühne)...“...“
In diesem Text wird allg. aufgezeigt, dass die Ursache für die Bestimmung , dass der WA eine kaffara geben bzw. machen muss, das war, was ihm passiert ist.
Jedoch gibt es einige Eigenschaften dieser Begebenheit, die zwar Eigenschaften desSachverhaltes sind, die aber keine Ursache für die Bestimmung darstellen. Dazu gehört z.B. die Tatsache, dass der Meann ein WA und icht etwa ein röm. Muslim war. Oder etwa, dass er genau im betreffenden Jahr im Ramadan am Tag diese Tat beging und nicht ein Jahr später.
Bei diesem Bsp. Sind die schaffiitische und die hanaf. Rechtsschulen zu untersch. Ergebnissen gekommen bei der Analyse der Ursache für die Bestimmung, dass eine kaffara entrichtet werden muss.
Die schaffiit. Rechtsschule sagt, dass nur bei absichtlichem Geschlechtsverkehr und nicht z.B bei absichtlichem Essen diese kaffara entrichten muss.
Die hanafitische Rechtsschule kam zum Ergebnis, dass es nicht auf die konkrete Form des Brechens des Fastens am Tag des Ramadans ankommt, sondern dass jegliche Art-wie z.B. absichtlich essen-auch die Pflicht zur kaffara nach sich zieht.
2. ein neuer Sachverhalt ist vorhanden. Die Aufgabe ist nun zu analysieren, ob bei diesem neuen Sachverhalt auch die gleiche Ursache (illa) für eine Bestimmung vorhanden wäre, wenn man diese aus einem Text bekannte Bestimmung übertragen würde. Auf Arabisch wird dies TAHQIQ AL MANAT genannt.
Bsp:
Allah verbietet den Geschlechtsverkehr mit der Ehefrau während ihrer Regelblutung im Koranvers (2:222)und sagt, dass dies Schaden bringed ist.
Man hat nun einen neuen Sachverhalt, über den es noch keinen Text gibt, nämlich die Frage, ob Geschlechtsverkehr mit der Ehefrau während des Wochenbettes nach der Entbindung erlaubt ist.
Die Aufgabe besteht nun darin, festzustellen, ob die Ursache des Verbotes von Geschlechtsverkehr während der Regelblutung auch hier vorhanden ist.D.h. Man muss schauen, ob es auch Schaden bringend ist, während des Wochenbettes Geschlechtsverkehr mit der Ehefrau zu haben.
3. Ein Text für die Bestimmung ist vorhanden. Jedoch wird nichts über die Ursache gesagt-wie unter 1.(TANQIH AL MANAT). Die Aufgabe besteht nun darin, alle Eigenschaften des Sachverhaltes aufzulisten und nacheinander diejenigen Eigenschaften auszuschließen, die nicht als Ursache für die Bestimmung in Betracht kommen, bis nur noch die Ursache vorhanden ist. Auf Arabisch wird dies TAKHRIDSCH AL MANAT genannt.
Antwortbogen zum FK 3
Fach: Usul al Fiqh 3
Äußerlich widersprüchliche Belege (arab. ta'ārud) - Auflösung der Widersprüche durch in Einklangbringen (arab. dscham' wa taufiq) bzw. Bevorzugung einer der Belege (arab. tardschih)
1.) Welche Gründe für das Vorkommen von äußerlichen Widersprüchen kennst du?
Fach: Usul al Fiqh 3
Äußerlich widersprüchliche Belege (arab. ta'ārud) - Auflösung der Widersprüche durch in Einklangbringen (arab. dscham' wa taufiq) bzw. Bevorzugung einer der Belege (arab. tardschih)
1.) Welche Gründe für das Vorkommen von äußerlichen Widersprüchen kennst du?
Der größte Teil der Sunna ist nicht hundertprozentrig sicher überliefert.
Durch die Abrogationen. Dh. eine abrogierende Bestimmung hebt die abrogierte auf und ist damit selbstverständlich vom Inhalt her nicht gleich und damit gegensätzlich, weil sie für den gleichen Sachverhalt eine neue Bestimmung brachte. Der entsprechende Hadith der abrogierten, d.h. alten Bestimmung, ist aber manchmal auch überliefert, ohne dass dabei hingewiesen ist, dass diese Bestimmung abrogiert wurde.
Z.b. ist es möglich, dass der entsprechende Prophetengefährte nicht wusste, dass der Prophet saw inzwischen eine neue Bestimmung für den entsprechenden Sachverhalt erlassen hatte, die die frühere, von ihm überlieferte, außer Kraft setzte.
Durch die Abrogationen. Dh. eine abrogierende Bestimmung hebt die abrogierte auf und ist damit selbstverständlich vom Inhalt her nicht gleich und damit gegensätzlich, weil sie für den gleichen Sachverhalt eine neue Bestimmung brachte. Der entsprechende Hadith der abrogierten, d.h. alten Bestimmung, ist aber manchmal auch überliefert, ohne dass dabei hingewiesen ist, dass diese Bestimmung abrogiert wurde.
Z.b. ist es möglich, dass der entsprechende Prophetengefährte nicht wusste, dass der Prophet saw inzwischen eine neue Bestimmung für den entsprechenden Sachverhalt erlassen hatte, die die frühere, von ihm überlieferte, außer Kraft setzte.
2. Welche algemeinen Regeln kann man dazu formulieren?
a. Wenn zwei Offenbarungstexte sich dem Anschein nach widersprechen, muss man sich bemühen, die beiden auf korrekte Weise miteinander in Einklang zu bringen (dscham'wa taufiq). (Z.B. dass die beiden Offenbarungstexte für zwei versch. Situationen herbgesandt wurden).
b.Wenn dies nicht geht, muss man sich bemühen, Gründe zu finden, den einen dem anderen vorzuziehen (tardschih).
c. Wenn dies nicht möglich ist und der Zeitpunkt der Offenbarung der beiden Texte bekannt ist, geht man davon aus, dass der zuletzt geoffenbarte den ersteren Text abrogiert. Falls man die Reihenfolge der Offenbarung der beiden Texte nicht kennt, nimmt man Abstand davon, danach zu handeln.
Dass man im Fall der Gleichgewichtigkeit zweier Belege dann nach keinem der beiden Belege handelt ist die Ansicht der Mehrzahl der Gelehrten der hanafitischen und der schafiitischen Rechtsschule. Ein Teil der schafiitischen und ein Teil der hanafitischen Gelehrten jdoch sagen, dass man in diesem Fall gemäß einem der beiden Belege handeln soll, dh. dass man es sich aussuchen kann.
d. Falls es Widersprüche in zwei Analogieschlüssen gibt und man keinen der beiden vor dem anderen bevorzugen kann, kann man die beiden nicht als Belege heranziehen.“
b.Wenn dies nicht geht, muss man sich bemühen, Gründe zu finden, den einen dem anderen vorzuziehen (tardschih).
c. Wenn dies nicht möglich ist und der Zeitpunkt der Offenbarung der beiden Texte bekannt ist, geht man davon aus, dass der zuletzt geoffenbarte den ersteren Text abrogiert. Falls man die Reihenfolge der Offenbarung der beiden Texte nicht kennt, nimmt man Abstand davon, danach zu handeln.
Dass man im Fall der Gleichgewichtigkeit zweier Belege dann nach keinem der beiden Belege handelt ist die Ansicht der Mehrzahl der Gelehrten der hanafitischen und der schafiitischen Rechtsschule. Ein Teil der schafiitischen und ein Teil der hanafitischen Gelehrten jdoch sagen, dass man in diesem Fall gemäß einem der beiden Belege handeln soll, dh. dass man es sich aussuchen kann.
d. Falls es Widersprüche in zwei Analogieschlüssen gibt und man keinen der beiden vor dem anderen bevorzugen kann, kann man die beiden nicht als Belege heranziehen.“
3. 3.) Wie ist die genaue Definition von Widersprüchlichkeit (arab. ta'ārud) in der islamischen Fachterminologie?
Dass für einen konkreten Sachverhalt aus dem einen Beleg eine andere Bestimmung als aus dem anderen Beleg folgt. (Dabei müssen die Arten der Belege von gleicher Beweisstärke sein. Wenn einer der beiden Belege stärker ist als der andere wird die Bestimmung agenommen, die aus dem stärkeren folgt. D.h. Man spricht z.B. nicht von Widersprüchlichkeit, wenn ein nicht mutawatir überlieferteer Hadith einem Koranvers gegenübersteht.
5.) Erläutere Frage 4.) anhand eines Beispieles
Erster Text:
„und wenn welche unter euch sterben und Gattinnen hinterlassen, so sollen diese in Bezug auf sich selbst vier Monate und zehn Tage warten.“ (2:234)
Aus diesem Offenbarungstext folgt, wenn man ihn uneingeschränkt , dh allgemein (am) anwendet, dass jede Witwe-egal ob schwanger oder nicht-eine Wartezeit von 4 Monaten und 10 Tagen einzuhalten hat, bevor sie wieder heiraten darf.
Zweiter Text:
„Und für die Schwangeren soll ihre Frist so lange währen, bis sie sich ihreer Bürde entledigt haben.“ (65:4)
Aus diesem Offenbarungstext folgt, wenn man ihn uneingeschränkt/allgemein/am anwendet, dass jede schwangere Frau, von der sich ihr Mann trennt-egal ob durch Schceidung oder Tod -eine Wartezeit einzuhaltne hat, bis sie gebärt, bevor sie wieder heiraten darf.
Bei der Anwendung für den Fall, dass der Ehemann einer schwangeren Frau stirbt, ergibt sich zunächst ein Konflikt zw. Den beiden Offenbarungstexten._
Gemäß dem ersten Text wäre ihre Wartezeit 4 Monate und 10 Tage.
Gemäß dem zweiten Text wäre ihre Wartezeit solange, bis sie gebärt, was nicht unbedingt erst nach (oder bereits nach) 4 Monaten und 10 Tagen der Fall ist.
„und wenn welche unter euch sterben und Gattinnen hinterlassen, so sollen diese in Bezug auf sich selbst vier Monate und zehn Tage warten.“ (2:234)
Aus diesem Offenbarungstext folgt, wenn man ihn uneingeschränkt , dh allgemein (am) anwendet, dass jede Witwe-egal ob schwanger oder nicht-eine Wartezeit von 4 Monaten und 10 Tagen einzuhalten hat, bevor sie wieder heiraten darf.
Zweiter Text:
„Und für die Schwangeren soll ihre Frist so lange währen, bis sie sich ihreer Bürde entledigt haben.“ (65:4)
Aus diesem Offenbarungstext folgt, wenn man ihn uneingeschränkt/allgemein/am anwendet, dass jede schwangere Frau, von der sich ihr Mann trennt-egal ob durch Schceidung oder Tod -eine Wartezeit einzuhaltne hat, bis sie gebärt, bevor sie wieder heiraten darf.
Bei der Anwendung für den Fall, dass der Ehemann einer schwangeren Frau stirbt, ergibt sich zunächst ein Konflikt zw. Den beiden Offenbarungstexten._
Gemäß dem ersten Text wäre ihre Wartezeit 4 Monate und 10 Tage.
Gemäß dem zweiten Text wäre ihre Wartezeit solange, bis sie gebärt, was nicht unbedingt erst nach (oder bereits nach) 4 Monaten und 10 Tagen der Fall ist.
6.) Wie können die äußerlichen Widersprüche durch Ineinklangbringen (arab. dscham' wa taufiq aufgelöst werden?
Indem man einen der beiden Texte nicht nach dem äußeren Wortlaut versteht, sondern so interpretiert, dass er nicht dem anderen widerspricht.
Indem man den Text 1 als Sonderfall der allgemeinen Bestimmung ansieht, die durch den Text 2 gegeben ist bzw. dass Text 1 eine Einschränkung der allgemeinen Bestimmung darstellt, die durch Text 2 gegeben ist. IN diesem Fall handelt man nach Text 1, wenn die speziellen Bedingungen von diesem gegeben sind und gemäß Text 2 in allen übrigen Fällen.
Falls der Versuch, beide Stellen in Einklang zu bringen, nicht geklappt hat, muss man nun versuchen, eine der anderen vorzuziehen, indem man Argumente sucht, die das rechtfertigen.
Indem man den Text 1 als Sonderfall der allgemeinen Bestimmung ansieht, die durch den Text 2 gegeben ist bzw. dass Text 1 eine Einschränkung der allgemeinen Bestimmung darstellt, die durch Text 2 gegeben ist. IN diesem Fall handelt man nach Text 1, wenn die speziellen Bedingungen von diesem gegeben sind und gemäß Text 2 in allen übrigen Fällen.
Falls der Versuch, beide Stellen in Einklang zu bringen, nicht geklappt hat, muss man nun versuchen, eine der anderen vorzuziehen, indem man Argumente sucht, die das rechtfertigen.
7.) Welche Stufen der Stärke von verschiedenen Arten von Belegen gibt es und wie bevorzugt man einen vor dem anderen (arab. Tardschih)?
Wenn man einen Sachverhalt untersuchen will, geht man folgendermaßen vor:
1. zunächst schaut man, ob es diesbezüglich einen IDSCHMA gibt. Falls dies der Fall ist, dann hat man bereits die Lösung gefunden. Denn wenn auch eine Stelle aus dem Koran oder der Sunna diesem idschma widerspricht, so weiss man, dass diese Stelle aus Koran oder Sunna abrogiert ist odr man sie auf eine andere Weise verstehen muss, dh dass sie durch eine andere Stelle richtig erläutert (muawwal) wird.
Dies ist so, dass ein idschma ein hundertprozentiger Beleg ist, für den es weder eine Abrogation gibt, und der auch nicht auf eine andere Weise zu verstehen ist, da das genaue Verständnis eines Idschma bereits klar ist-dh er wird nicht erst durch einen Offenbarungstext oder einen anderen idschma richtig erläutert.
2. Wenn durch 1 noch keine Lösung gefunden wurde, schaut man in den KORAN und in die MUTAWATIR HADITHE
Diese beiden Quelle stehen auf einer Stufe der Stärke, weil beide huntertprozentige Beweise sind. Unauflösbare Widersprüchlichkeiten zwischen zwei dieser hundertprozentigen Beweise sind nur vorstellbar, wenn einer der beiden abrogiert ist.
Ein Widerspruch zw. Einer dieser beiden Quellenarten (Koran und mutawatir Sunna) und einem Sunna-Text, der nicht mutawatir überliefert ist, der also keinen hundertprozentigen Beleg darstellt, ist nicht als Widerspruch zu beachten, da hier ein sicherer Beleg einem nicht hundertprozentigen sicheren Beleg gegenübersteht. Damit würde Wissen Zweifel gegenüberstehen (Dies ist die Aussage von Ibn Qudama al Maqdisi , es gibt dazu aber auch andere Ansichten)
In solch einem Fall wir der sichere Beleg genommen und der nicht hundertprozentig sichere verworfen.
Allerdings kann man noch eine Bevorzugung machen aufgrund der Art und Weise, wie eine Bestimmung aus dem einen und auf welche Art und Weise eine Bestimmung aus dem anderen Koranvers gemacht wurde.So wiegt z.B. die ibarat an nass-Bedeutung des einen Koranverses stärker als die iqtida an-nass-Bedeutung es anderen.
3. Wenn durch 2. noch kene Lösung gefunden wurde , schaut man sich die NICHT MUTAWATIR HADITHE an, dh.h die ncht in allen Überlieferergenerationen von vielen verschiedenen Personen überliefert wurden. (ahad Hadith)
Falls ein solcher Hadith die Bestimmung für einen Spezialfall (khass) beschreibt und einer allgemein gehaltenen (am) Bestimmung aus Koran und mutawatir Sunna dem Äußeren nach widerspicht, so geht man entsprechend dem vor, wie es in Abschnitt 1.5.6.3.“Allgemeingültig formulierte (am) text aus mutawatir-Offenbarungstexten und als nur für eingeschränkte Fälle gültig formulierte (khass) Texte aus der nicht-mutawatir überlieferten Sunna“ beschrieben wurde.
Falls man sich zwei widersprechende ahad Hadithe hat, gibt es folgende Möglichkeiten:
a. Einer der beiden Hadithe ist eine Lüge, dh. Es war ein erfundener Hadith, den der Überlieferer erfunden hat und dem Propheten sas in den Mund gelegt hat.
b. Man kann die beiden Hadithe dadurch in Einklang bringen, indem man sie dahingehend betrachtet, dass sie für versch. Fälle herabgesandt wurden.
c. Einer der beiden zugrunde liegenden Offenbarungstexte ist abrogiert.
Wenn man die beiden Hadithe weder in Einkalng bringen noch eine Abrogation nachweisen kann muss man versuchen, einen Hadith dem anderen vorzuziehen (tardschih), dh nachweisen, dass ein Hadith ein stärkeres Gewicht hat als der andere.
4. Falls durch 3. noch keine Lösung gefunden wurde, schaut man sich vorhandene ANALOGIESCHLÜSSE an, die aus den Offenbarungstexten abgeleitet wurden bzw. man versucht selber einen Analogieschluß aufgrund von Offenbarungstexte zu machen.
Falls sich zwei Analogieschlüsse finden bzw. man zwei versch. Analogieschlüsse machen kann, die sich widersprechen, versucht man einen dem anderen vorzuziehen.
Zu erwähnen ist,dass es unter den Gelehrten in Details unterschiedliche Ansichten gibt, wie man den Vorzug eines Belegs vor dem anderen vornimmt. Deswegen kann es durchaus sein, dass die oben beschriebene Vorgehensweise leicht von der in anderen Büchern des Usul al Fiqh beschriebenen Vorgehensweise abweicht.
1. zunächst schaut man, ob es diesbezüglich einen IDSCHMA gibt. Falls dies der Fall ist, dann hat man bereits die Lösung gefunden. Denn wenn auch eine Stelle aus dem Koran oder der Sunna diesem idschma widerspricht, so weiss man, dass diese Stelle aus Koran oder Sunna abrogiert ist odr man sie auf eine andere Weise verstehen muss, dh dass sie durch eine andere Stelle richtig erläutert (muawwal) wird.
Dies ist so, dass ein idschma ein hundertprozentiger Beleg ist, für den es weder eine Abrogation gibt, und der auch nicht auf eine andere Weise zu verstehen ist, da das genaue Verständnis eines Idschma bereits klar ist-dh er wird nicht erst durch einen Offenbarungstext oder einen anderen idschma richtig erläutert.
2. Wenn durch 1 noch keine Lösung gefunden wurde, schaut man in den KORAN und in die MUTAWATIR HADITHE
Diese beiden Quelle stehen auf einer Stufe der Stärke, weil beide huntertprozentige Beweise sind. Unauflösbare Widersprüchlichkeiten zwischen zwei dieser hundertprozentigen Beweise sind nur vorstellbar, wenn einer der beiden abrogiert ist.
Ein Widerspruch zw. Einer dieser beiden Quellenarten (Koran und mutawatir Sunna) und einem Sunna-Text, der nicht mutawatir überliefert ist, der also keinen hundertprozentigen Beleg darstellt, ist nicht als Widerspruch zu beachten, da hier ein sicherer Beleg einem nicht hundertprozentigen sicheren Beleg gegenübersteht. Damit würde Wissen Zweifel gegenüberstehen (Dies ist die Aussage von Ibn Qudama al Maqdisi , es gibt dazu aber auch andere Ansichten)
In solch einem Fall wir der sichere Beleg genommen und der nicht hundertprozentig sichere verworfen.
Allerdings kann man noch eine Bevorzugung machen aufgrund der Art und Weise, wie eine Bestimmung aus dem einen und auf welche Art und Weise eine Bestimmung aus dem anderen Koranvers gemacht wurde.So wiegt z.B. die ibarat an nass-Bedeutung des einen Koranverses stärker als die iqtida an-nass-Bedeutung es anderen.
3. Wenn durch 2. noch kene Lösung gefunden wurde , schaut man sich die NICHT MUTAWATIR HADITHE an, dh.h die ncht in allen Überlieferergenerationen von vielen verschiedenen Personen überliefert wurden. (ahad Hadith)
Falls ein solcher Hadith die Bestimmung für einen Spezialfall (khass) beschreibt und einer allgemein gehaltenen (am) Bestimmung aus Koran und mutawatir Sunna dem Äußeren nach widerspicht, so geht man entsprechend dem vor, wie es in Abschnitt 1.5.6.3.“Allgemeingültig formulierte (am) text aus mutawatir-Offenbarungstexten und als nur für eingeschränkte Fälle gültig formulierte (khass) Texte aus der nicht-mutawatir überlieferten Sunna“ beschrieben wurde.
Falls man sich zwei widersprechende ahad Hadithe hat, gibt es folgende Möglichkeiten:
a. Einer der beiden Hadithe ist eine Lüge, dh. Es war ein erfundener Hadith, den der Überlieferer erfunden hat und dem Propheten sas in den Mund gelegt hat.
b. Man kann die beiden Hadithe dadurch in Einklang bringen, indem man sie dahingehend betrachtet, dass sie für versch. Fälle herabgesandt wurden.
c. Einer der beiden zugrunde liegenden Offenbarungstexte ist abrogiert.
Wenn man die beiden Hadithe weder in Einkalng bringen noch eine Abrogation nachweisen kann muss man versuchen, einen Hadith dem anderen vorzuziehen (tardschih), dh nachweisen, dass ein Hadith ein stärkeres Gewicht hat als der andere.
4. Falls durch 3. noch keine Lösung gefunden wurde, schaut man sich vorhandene ANALOGIESCHLÜSSE an, die aus den Offenbarungstexten abgeleitet wurden bzw. man versucht selber einen Analogieschluß aufgrund von Offenbarungstexte zu machen.
Falls sich zwei Analogieschlüsse finden bzw. man zwei versch. Analogieschlüsse machen kann, die sich widersprechen, versucht man einen dem anderen vorzuziehen.
Zu erwähnen ist,dass es unter den Gelehrten in Details unterschiedliche Ansichten gibt, wie man den Vorzug eines Belegs vor dem anderen vornimmt. Deswegen kann es durchaus sein, dass die oben beschriebene Vorgehensweise leicht von der in anderen Büchern des Usul al Fiqh beschriebenen Vorgehensweise abweicht.
8.) Was macht man,zwei Hadithe weder in Einklang bringen noch eine Abrogation nachweisen kann?
Dann muss man versuchen, einen Hadith dem anderen vorzuziehen (tardschih), dh. Nachweisen, dass ein Hadith ein stärkeres Gewicht hat, als der andere. Dieser Vergleich zw. Zwei Hadithen geschieht anhand dreierlei Aspekte:
1. Der Überliefererkette (sanad)
2. Dem eigentlich überlieferten Text des Hadithes ohne Überliefererkette (matn)
3. Äußerer Einflüsse, die die Abwägung beeinflussen(z.B. Wenn es für den einen Hadith einen vom Inhalt ähnlihcne Koranvers gibt usw. )
Dabei gibt es unter den Gelehrten Meinungsunterschiede, denn viele dieser Regeln basieren auf dem Verständnis der Gelehrten, wie die Wahrheit einer Überlieferung am besten zu verifizieren ist.
1. Der Überliefererkette (sanad)
2. Dem eigentlich überlieferten Text des Hadithes ohne Überliefererkette (matn)
3. Äußerer Einflüsse, die die Abwägung beeinflussen(z.B. Wenn es für den einen Hadith einen vom Inhalt ähnlihcne Koranvers gibt usw. )
Dabei gibt es unter den Gelehrten Meinungsunterschiede, denn viele dieser Regeln basieren auf dem Verständnis der Gelehrten, wie die Wahrheit einer Überlieferung am besten zu verifizieren ist.
9.) Woran kann man die Güte einer Überliefererkette messen?
An 5 Kriterien:
a. Anzahl der Überlieferer:
Jeder Berichterstatter für sich ist ein nicht hundertprozentiger Beweis für ein Ereignis, da er sich z.B. irren kann. Je mehr aber das Gleiche berichten, umso sicherer wird es, dass sich tatsächlich ein bestimmtes Ereignis zugetragen hat.
b. Wenn vom Berichterstatter des einen der beiden Hadithe im Gegensatz zu dem anderen bekannt ist, dass er bei der Wiedergabe eines Berichtes GENAUER ist, dann ist das Vertrauen in seinen Bericht größer.
c.Wenn vom Berichterstatter des einen der beiden Hadithe im Gegensatz zu dem anderen des anderen bekannt ist, dass er GOTTESFÜRCHTIGER ist, dann wird er sich mehr davor hüten zu lügen oder einen Bericht weiterzugeben , über den er selbst Zweifel hat.
d.WEnn bei einem Hadith de Berichterstatter von sich selbst berichtet, hat dieser Hadith mehr Gewicht als ein Hadith, bei dem ein anderer Prophetengefährte über jemanden berichtet, weil möglicherweise eine nicht korrekte Annahme des Prophetengefährten im Sachverhalt vorliegt.
Bsp: Maimuna ® berichtet: „Der Prophet sas hat mich geheiratet, während wir beide nicht im Weihezustand (der Pilgerfahrt) waren.“ Dies berichteten Muslim und Abu Dawud.
Hadith 2: Ibn Abbas ® berichtet: „Er (d.h der Prophet sas hat sie (Maimuna) geheiratet, während er im Weihezustand (der Pilgerfahrt) war. „Dies berichteten Buchari, Muslim, Tirmidhi, Nasai und Darimi.
Hadith 1 wird vorgezogen, da Maimuna hier über sich selbst berichtet und Ibn Abbas nur ein Beobachter von außen war.
e) Wenn bei einem der beiden Hadithe der Berichterstatter an der Handlung, über die berichtet wurde, beteiligt und nicht nur ein außen stehender Beobachter war, da dem (am Rande ) Beteiligten eher die genauen, nicht ganz offensichtlichen Sachverhalte bekannt sind als einem völlig außen stehenden Beobachter.
Bsp:
Hadith 1: Abu Rafi' ® berichtet: „Der Prophet sas hat Maimuna geheiratet, während er nicht im Weihezustand (der Pilgerfahrt) war, und ich war der Bote zwischen ihnen beiden.“Dies berichteten Tirmidhi, Darimi und Malik.
Hadith 2: Der unter 4. erwähnte Hadith von Ibn Abbas r.“Er (Dh der Prophet sas) hat sie (Maimuna) geheiratet, während er im Weihezustand (der Pilgerfahrt) war.“ Dies berichtet Buchari, Muslim, Tirmidhi, Nasai und Darimi.
Hadiht 1 wird vorgezogen!
a. Anzahl der Überlieferer:
Jeder Berichterstatter für sich ist ein nicht hundertprozentiger Beweis für ein Ereignis, da er sich z.B. irren kann. Je mehr aber das Gleiche berichten, umso sicherer wird es, dass sich tatsächlich ein bestimmtes Ereignis zugetragen hat.
b. Wenn vom Berichterstatter des einen der beiden Hadithe im Gegensatz zu dem anderen bekannt ist, dass er bei der Wiedergabe eines Berichtes GENAUER ist, dann ist das Vertrauen in seinen Bericht größer.
c.Wenn vom Berichterstatter des einen der beiden Hadithe im Gegensatz zu dem anderen des anderen bekannt ist, dass er GOTTESFÜRCHTIGER ist, dann wird er sich mehr davor hüten zu lügen oder einen Bericht weiterzugeben , über den er selbst Zweifel hat.
d.WEnn bei einem Hadith de Berichterstatter von sich selbst berichtet, hat dieser Hadith mehr Gewicht als ein Hadith, bei dem ein anderer Prophetengefährte über jemanden berichtet, weil möglicherweise eine nicht korrekte Annahme des Prophetengefährten im Sachverhalt vorliegt.
Bsp: Maimuna ® berichtet: „Der Prophet sas hat mich geheiratet, während wir beide nicht im Weihezustand (der Pilgerfahrt) waren.“ Dies berichteten Muslim und Abu Dawud.
Hadith 2: Ibn Abbas ® berichtet: „Er (d.h der Prophet sas hat sie (Maimuna) geheiratet, während er im Weihezustand (der Pilgerfahrt) war. „Dies berichteten Buchari, Muslim, Tirmidhi, Nasai und Darimi.
Hadith 1 wird vorgezogen, da Maimuna hier über sich selbst berichtet und Ibn Abbas nur ein Beobachter von außen war.
e) Wenn bei einem der beiden Hadithe der Berichterstatter an der Handlung, über die berichtet wurde, beteiligt und nicht nur ein außen stehender Beobachter war, da dem (am Rande ) Beteiligten eher die genauen, nicht ganz offensichtlichen Sachverhalte bekannt sind als einem völlig außen stehenden Beobachter.
Bsp:
Hadith 1: Abu Rafi' ® berichtet: „Der Prophet sas hat Maimuna geheiratet, während er nicht im Weihezustand (der Pilgerfahrt) war, und ich war der Bote zwischen ihnen beiden.“Dies berichteten Tirmidhi, Darimi und Malik.
Hadith 2: Der unter 4. erwähnte Hadith von Ibn Abbas r.“Er (Dh der Prophet sas) hat sie (Maimuna) geheiratet, während er im Weihezustand (der Pilgerfahrt) war.“ Dies berichtet Buchari, Muslim, Tirmidhi, Nasai und Darimi.
Hadiht 1 wird vorgezogen!
10.) Welche Regeln wurden bezüglich des Matns von den Gelehrten aufgestellt, um einen Hadith vor dem anderen (aufgrund des Inhalts) vorzuziehen?
Wenn in Hadith 1 erwähnt wird, dass es Pflicht ist, etwas bestimmtes zu tun, dann wird dieser Hadith A Hadith B vorgezogen, wo ein Prophetengefährte sagt, dass nicht Pflicht ist, diese bestimmte Sache zu tun, da man davon ausgehen kann, dass der Prophetengefährte entsprechend seines allgemeinen Verständnises die Pflicht für den bestimmten Sachverhalt verneint hat (was in Hadith B erwähnt ist). Des Weiteren deutet die Erwähnung der Pflicht bzgl. einer Sache darauf hin, dass diese Verpflichtung später erfolgte und dass somit der Inhalt von Hadith A den Inhalt von Hadith B (der die Verpflichtung verneint ) abrogiert.
Wenn der eine Hadith ein VERBOT zum Inhalt hat und der andere ein Erlaubnis diesbezüglich, so sagen die meisten Gelehrten, dass als Vorsichtsmaßnahme der mit dem Verbot vorzuziehen ist. Jedoch gibt es auch die Meinung, dass im Zweifel nicht der schwieriger umzusetzende Hadith gilt.
Wenn der eine Hadith ein VERBOT zum Inhalt hat und der andere ein Erlaubnis diesbezüglich, so sagen die meisten Gelehrten, dass als Vorsichtsmaßnahme der mit dem Verbot vorzuziehen ist. Jedoch gibt es auch die Meinung, dass im Zweifel nicht der schwieriger umzusetzende Hadith gilt.
11.) Welche äußeren Einflüsse beeinflussen die Abwägung?
Zu den äußeren Einflüssen, die eine Abwägung beeinflussen, gehören:
1. Wenn der Inhalt des einen der beiden Hadithe durch Stellen aus dem Koran , feststehender Sunna oder idschma bestätigt wird oder gestärkt wird durch qiyas, Verhaltensweise der rechtgeleiteten Kalifen oder einer Aussage eines Prophetengefährten, dann ist er einem Hadith vorzuziehen, wo man das nicht sagen kann.
2. Wenn die Gelehrten übereingekommen sind, dass in Hadith 1 der Prophetengefährte vom Propheten sas berichtt, während bei Hadith 2 Meinungsunterschiede darüber bestehen, ob hier die Worte des Prophetengefährten überliefert werden oder die des Propheten sas (DH es besteht bei H2 Meinungsunterschied , ob es ein hadith marfu oder nur ein hadith mauquf ist), dann ist H1 vorzuziehen (wo sich die Gelehrten einige sind, dass ein ein hadith marfu'ist).
3. Wenn vom Berichterstatter von H1 auch noch ein anderer Hadith mit entgegengesetztem Inhalt überliefert wird und vom Berichterstatter von J2 nicht, dann ist H2 vorzuziehen.
1. Wenn der Inhalt des einen der beiden Hadithe durch Stellen aus dem Koran , feststehender Sunna oder idschma bestätigt wird oder gestärkt wird durch qiyas, Verhaltensweise der rechtgeleiteten Kalifen oder einer Aussage eines Prophetengefährten, dann ist er einem Hadith vorzuziehen, wo man das nicht sagen kann.
2. Wenn die Gelehrten übereingekommen sind, dass in Hadith 1 der Prophetengefährte vom Propheten sas berichtt, während bei Hadith 2 Meinungsunterschiede darüber bestehen, ob hier die Worte des Prophetengefährten überliefert werden oder die des Propheten sas (DH es besteht bei H2 Meinungsunterschied , ob es ein hadith marfu oder nur ein hadith mauquf ist), dann ist H1 vorzuziehen (wo sich die Gelehrten einige sind, dass ein ein hadith marfu'ist).
3. Wenn vom Berichterstatter von H1 auch noch ein anderer Hadith mit entgegengesetztem Inhalt überliefert wird und vom Berichterstatter von J2 nicht, dann ist H2 vorzuziehen.
13.) Wie kann man den Vorzug eines Analogieschlusses vor einem anderen begründen?
Man kann einen Vorzug eines Analogieschlusses vor einem anderen z.B. darauf begründen, dass man die Ursache (illa) bei dem einen durch einen anderen Offenbarungstext benannt wurde und bei dem anderen durch Interpretation mit dem Verstand gefunden wurde.Oder z.B. , dass die Ursache bei dem einen Analogieschluss durch die ibarat an nass -Bedeutung eines Offenbarungstextes angegeben wurde und die Ursache des anderen zwar auch durch einen Offenbarungstext, aber nur durch eine ischarat an nass-Bedeutung.
2. Wie lautet die Definition als islamischer Fachbegriff?
Anstrengung, die man in der Wissenschaft unternimmt, um islamische Bestimmungen herauszufinden.
(Als umfassender Idschtihad wird bezeichnet: Wenn man so eingehend in einer Sache forscht, bis man selbst das Gefühl hat, dass man nicht mehr weiter forschen kann, dh dass man das Thema gänzlich erforscht hat. )
(Als umfassender Idschtihad wird bezeichnet: Wenn man so eingehend in einer Sache forscht, bis man selbst das Gefühl hat, dass man nicht mehr weiter forschen kann, dh dass man das Thema gänzlich erforscht hat. )
3.) Welche wissenschaftlichen Voraussetzungen muss jemand erfüllen, um Idschtihad machen zu können?
1.Rechtschaffenheit (adala) des Mudschtahids.Dies ist Voraussetzung dafür, dass man eine Fatwa von dem Gelehrten annehmen darf.
2.Ausreichende Kenntnis des Korans: Ausreichend bedeutet , dass er all diejenigen Koranverse kennt, von denen Bestimmungen abgeleitet werden. Dies sind ca. 500 Koranverse. Des Weiteren muss er die abrogierenden und die abrogierten Koranverse kennen (nasikh und mansukh)
3.<b>Ausreichende Kenntnis der Sunna:
</b>
a. Er muss die Hadithe der rechtgeleiteten Bestimmungen (ahadith al ahkam) kennen, dh Hadithe von denen konkrete islamische Bestimmungen, -Handlungsanweisungen abgeleitet werden. Es gibt eine andere aber begrenzte Anzahl solcher Hadithe.
(Ihre Anzahl wird mit ca. 3000 , nach einer anderen Aussage mit ca. 1200 angegeben.
b. er muss die abrogierten und abroguerenden H. kennen.In dem Fall reicht es, wenn er weiss, ob der H., den er als Beleg heranziehen will, abrogiert ist.
3. er muss wissen, ob es in der Fragestellung, die er gerade untersucht, eine Übereinkunft aller Gelehrten einer Zeit, dh einen idschma , gab oder nicht.
4. Kenntnis dessen, auf welche Art potenzielle Belege aus Koran und Sunna abgeleitet werden und auf was für eine Bestimmung genau ein jeder dieser Belege weist. Dazu hat er auch über ausreichende Kenntnisse bzgl. der arabischen Grammatik und Rhetorik zu verfügen, um in den Offenbarungstexten (Koran und Sunna) genau erkennen zu können, was genau durch einen Satzteil ausgedrückt wird.(Er muss die ganze sprachtechnische Umfeld der potenziell heranzuziehenden Offenbarungstexte kennen, die er bei seiner Untersuchung -seinem Idschtihad heranziehn will.
5. Ausreichende Kenntnisse des aufgetretenen Sachverhaltes, den er aus isl. Sicht beurteilen will. Dh wenn jemand zB. einen Idschtihad durchführen will über Gentherapie und herausfinden will, ob es islamisch erlaubt oder verboten ist, dann muss er sich ausreichend in Molekularbiologie und Gentechnik auskennen, um überhaupt einen Vergleich anstellen zu können mit ähnlichen Sachverhalten, über die Offenbarungstexte existieren.
(Man kann also durchaus in einem gewissen Bereich der Religion, wo man ausreichend Kenntnisse hat (d.h. wo man u.a diesbezüglich alle Koranstellen und Hadithe kennt) selbst Idschtihad machen und in anderen Bereichen verlässt man sich auf die Aussagen von den Gelehrten.
Eine Zwischenstufe ist die Stufe der Fähigkeit zum Abwägen zwischen den versch. Ansichten. Sie wird nadhar** genannt.)
2.Ausreichende Kenntnis des Korans: Ausreichend bedeutet , dass er all diejenigen Koranverse kennt, von denen Bestimmungen abgeleitet werden. Dies sind ca. 500 Koranverse. Des Weiteren muss er die abrogierenden und die abrogierten Koranverse kennen (nasikh und mansukh)
3.<b>Ausreichende Kenntnis der Sunna:
</b>
a. Er muss die Hadithe der rechtgeleiteten Bestimmungen (ahadith al ahkam) kennen, dh Hadithe von denen konkrete islamische Bestimmungen, -Handlungsanweisungen abgeleitet werden. Es gibt eine andere aber begrenzte Anzahl solcher Hadithe.
(Ihre Anzahl wird mit ca. 3000 , nach einer anderen Aussage mit ca. 1200 angegeben.
b. er muss die abrogierten und abroguerenden H. kennen.In dem Fall reicht es, wenn er weiss, ob der H., den er als Beleg heranziehen will, abrogiert ist.
3. er muss wissen, ob es in der Fragestellung, die er gerade untersucht, eine Übereinkunft aller Gelehrten einer Zeit, dh einen idschma , gab oder nicht.
4. Kenntnis dessen, auf welche Art potenzielle Belege aus Koran und Sunna abgeleitet werden und auf was für eine Bestimmung genau ein jeder dieser Belege weist. Dazu hat er auch über ausreichende Kenntnisse bzgl. der arabischen Grammatik und Rhetorik zu verfügen, um in den Offenbarungstexten (Koran und Sunna) genau erkennen zu können, was genau durch einen Satzteil ausgedrückt wird.(Er muss die ganze sprachtechnische Umfeld der potenziell heranzuziehenden Offenbarungstexte kennen, die er bei seiner Untersuchung -seinem Idschtihad heranziehn will.
5. Ausreichende Kenntnisse des aufgetretenen Sachverhaltes, den er aus isl. Sicht beurteilen will. Dh wenn jemand zB. einen Idschtihad durchführen will über Gentherapie und herausfinden will, ob es islamisch erlaubt oder verboten ist, dann muss er sich ausreichend in Molekularbiologie und Gentechnik auskennen, um überhaupt einen Vergleich anstellen zu können mit ähnlichen Sachverhalten, über die Offenbarungstexte existieren.
(Man kann also durchaus in einem gewissen Bereich der Religion, wo man ausreichend Kenntnisse hat (d.h. wo man u.a diesbezüglich alle Koranstellen und Hadithe kennt) selbst Idschtihad machen und in anderen Bereichen verlässt man sich auf die Aussagen von den Gelehrten.
Eine Zwischenstufe ist die Stufe der Fähigkeit zum Abwägen zwischen den versch. Ansichten. Sie wird nadhar** genannt.)
4.) Wenn verschiedene Gelehrte zu unterschiedlichen Ansichten kommen, kann dann nur einer von ihnen Recht haben oder u. U. alle?
Die Mehrheit der shafiitischen Rechtsschule, ein Teil der hanaf. Rechtsschule und die Mehrzahl der Gelehrten der hanbalitischen Rechtsschule sagen:
Nur ein Gelehrter kann Recht haben, wenn versch. Gelehrte in einer Fragestellung zu untersch. Ergebnissen kommen-dies gilt gleichermaßen für Grundlagen (usul) der Religion als auch für untergeordnete Inhalte (furu: Detailinhalte).Wenn es sich aber um furu Inhalte handelt und es in dieser Fragestellung weder hundertprozentig eindeutige Belege aus den Offenbarungstexten gibt noch einen idschma, dann bekommt derjenige Gelehrte, der zwar ausführlich eine Untersuchung angestellt hat, aber zu einem falschen Ergebnis gekommen ist, trotzdem eine Belohnung von Allah.
Ein Teil der Scholastiker sagt, dass jeder Gelehrte u.U. Recht haben kann in einer Frage, wo es Meinungsunterschiede gibt. Es gibt unterschiedliche Ansichten darüber, welche Haltung in dieser Frage genau Imam Abu Hanifa und Imam Shafii einnahmen.
Scholastiker: Von der Philosophie beeinflusste Richtung, die in der muslimischen Welt entstand,vor allem nachdem die griechische Philosophie ins Arabische übertragen wurde. Zu dieser Richtung gehören u.a. die Mutaziliten. Auf Arabisch wird dieses Gebiet „Illm al -kalam“ genannt. Jedoch kann man nicht alles aus diesem Wissenschaftsgebiet als theologische Abweichung vom ursprünglichen Islam ansehen, da die theologische Argumentation mit philosophischen Werkzeugen zum Teil verwendet wurde, um Nichtmuslimen den Islam näher zu bringen wie z.B. einem nichtmuslimischen König an der östlichen Grenze des damaligen Kalifaats, zu dem der Kalif Wissenschaftler des „Ilm al-Kalam schickte.
Vielmehr muss man jeden Punkt untersuchen, um zu urteilen, ob dieser Punkt eine Abweichung vom Islam darstellt oder nicht.Zwei bekannte Punkte, die von Anhängern dieser Richtung vertreten wurden sind die Behauptung, dass der Koran erschaffen sei und dass alle Gelehrten, u.a. auch nichtmuslimische, in sich widersprechenden Aussagen Recht haben können. Der letztere Punkt wurde von Al-Dschahidh vertreten. Wenn man behauptet, dass auch Nichtmuslime Recht haben, wenn sie zu einem Ergebnis kommen, was klar den Grundlagen des Islams widerspricht, so ist eine solche Ansicht natürlich eine Abweichung vom Islam und nicht als noch innerhalb des Islams zu tolerieren. Denn Allah sagt z.B.: „Dies ist die Vermutung der Nichtmuslime. Drum wehe denen, die den Kafirun vor dem Feuer.“(38:27)
Bzgl. Abu Hanifa ist diese Unklarheit darauf zurückzuführen, dass es nicht ganz klar ist, was Abu Hanifa mit den folgenden Worten meinte, die er an Jusuf Ibn Khalid as-Samti richtete:“Jeder Mudschatahid kann u.a. Recht haben und die Wahrheit ist bei Allah eine einzige.“Abdulaziz al Buchari kommentierte diese Aussage in seinem Buch „Kaschf al-Asrar“ (4/1139)Bzgl. Schafii: siehe Al Ghazalis „Al-Mustafa“ (2/363)
Nur ein Gelehrter kann Recht haben, wenn versch. Gelehrte in einer Fragestellung zu untersch. Ergebnissen kommen-dies gilt gleichermaßen für Grundlagen (usul) der Religion als auch für untergeordnete Inhalte (furu: Detailinhalte).Wenn es sich aber um furu Inhalte handelt und es in dieser Fragestellung weder hundertprozentig eindeutige Belege aus den Offenbarungstexten gibt noch einen idschma, dann bekommt derjenige Gelehrte, der zwar ausführlich eine Untersuchung angestellt hat, aber zu einem falschen Ergebnis gekommen ist, trotzdem eine Belohnung von Allah.
Ein Teil der Scholastiker sagt, dass jeder Gelehrte u.U. Recht haben kann in einer Frage, wo es Meinungsunterschiede gibt. Es gibt unterschiedliche Ansichten darüber, welche Haltung in dieser Frage genau Imam Abu Hanifa und Imam Shafii einnahmen.
Scholastiker: Von der Philosophie beeinflusste Richtung, die in der muslimischen Welt entstand,vor allem nachdem die griechische Philosophie ins Arabische übertragen wurde. Zu dieser Richtung gehören u.a. die Mutaziliten. Auf Arabisch wird dieses Gebiet „Illm al -kalam“ genannt. Jedoch kann man nicht alles aus diesem Wissenschaftsgebiet als theologische Abweichung vom ursprünglichen Islam ansehen, da die theologische Argumentation mit philosophischen Werkzeugen zum Teil verwendet wurde, um Nichtmuslimen den Islam näher zu bringen wie z.B. einem nichtmuslimischen König an der östlichen Grenze des damaligen Kalifaats, zu dem der Kalif Wissenschaftler des „Ilm al-Kalam schickte.
Vielmehr muss man jeden Punkt untersuchen, um zu urteilen, ob dieser Punkt eine Abweichung vom Islam darstellt oder nicht.Zwei bekannte Punkte, die von Anhängern dieser Richtung vertreten wurden sind die Behauptung, dass der Koran erschaffen sei und dass alle Gelehrten, u.a. auch nichtmuslimische, in sich widersprechenden Aussagen Recht haben können. Der letztere Punkt wurde von Al-Dschahidh vertreten. Wenn man behauptet, dass auch Nichtmuslime Recht haben, wenn sie zu einem Ergebnis kommen, was klar den Grundlagen des Islams widerspricht, so ist eine solche Ansicht natürlich eine Abweichung vom Islam und nicht als noch innerhalb des Islams zu tolerieren. Denn Allah sagt z.B.: „Dies ist die Vermutung der Nichtmuslime. Drum wehe denen, die den Kafirun vor dem Feuer.“(38:27)
Bzgl. Abu Hanifa ist diese Unklarheit darauf zurückzuführen, dass es nicht ganz klar ist, was Abu Hanifa mit den folgenden Worten meinte, die er an Jusuf Ibn Khalid as-Samti richtete:“Jeder Mudschatahid kann u.a. Recht haben und die Wahrheit ist bei Allah eine einzige.“Abdulaziz al Buchari kommentierte diese Aussage in seinem Buch „Kaschf al-Asrar“ (4/1139)Bzgl. Schafii: siehe Al Ghazalis „Al-Mustafa“ (2/363)
5.) Wie verhält es sich bei unterschiedlichen Ansichten bzgl. Grundlagen der Religion (arab. usul ad-din)?
Die religiösen Sachverhalte und Inhalte kann man in zwei Gruppen einteilen:
1. Grundlagen der Religion (usul ad din) Bsp:es gibt nur einen Gott, Gott hat keinen Sohn, usw.
2. Untergeordnete Inhalte (furu: Detailinhalte). Bsp: welche genaue Körperhaltung man im rituellen Gebet einnehmen soll usw.
Bei Grundlagen der Religion :
a. nur einer kann Recht haben
b.wer eine andere als die richtige Ansicht vertritt, versündigt sich und ist aus dem Islam ausgetreten.
Was die Belege für Sachverhalte aus dieser Gruppe betrifft, sind sie klar und eindeutig in Koran und Sunna dargestellt und jede andere Meinung bzgl. dieser Inhalte ist als falsch abzuweisen.
1. Grundlagen der Religion (usul ad din) Bsp:es gibt nur einen Gott, Gott hat keinen Sohn, usw.
2. Untergeordnete Inhalte (furu: Detailinhalte). Bsp: welche genaue Körperhaltung man im rituellen Gebet einnehmen soll usw.
Bei Grundlagen der Religion :
a. nur einer kann Recht haben
b.wer eine andere als die richtige Ansicht vertritt, versündigt sich und ist aus dem Islam ausgetreten.
Was die Belege für Sachverhalte aus dieser Gruppe betrifft, sind sie klar und eindeutig in Koran und Sunna dargestellt und jede andere Meinung bzgl. dieser Inhalte ist als falsch abzuweisen.
6.) Wie verhält es sich bei Meinungsunterschiede in Detailangelegenheiten (arab. Furu')?
Hier gibt es zwei Ansichten unter den Gelehrten:
1. Die meisten Gelehrten sind der Ansicht: Bei Meinungsunterschieden kann nur einer Recht haben: Vertreter nicht gleicher Ansichten diesbezgl. versündigen sich aber nicht, sondern liegen eben nur nicht richtig. Und Allah weiß, welche Ansicht richtig ist.
Die Belege für diese Ansicht sind aus Koran, Sunna, idschma und allgemeinen Verständnis. Hier soll nur ein bekannter Hadith ausgeführt werden, der als einer der Belege aus der Sunna angeführt wird:
Ibn Umar ® Amr ibn Al Asr r, Abu Huraira r. und Andere berichten, dass der Prophet sas gesagt hat:
„Wenn der Herrscher Idschtihad macht und dabei zu einem richtigen Ergebnis kommt, bekommt er zweifachen Lohn (von Allah) und wenn er zu einem falschen Ergebnis kommt, bekommt er einen einfachen Lohn(von Allah). „Buchari, MuslimAbu Dawud, Tirmidhi, Ahmad.
2. Die zweite Ansicht , zu deren Vertretern Abu Hamed al Ghazali gehört: In solchen Detailangelegenheiten <b>können bei zwei sich widersprechenden Ansichten u.U. beide richtig sein.
</b>
Ibn Qudama al-Maqdisi zitiert in Raudatun-nadhir die Argumentation Al Ghazalis. Ghazali sagt, dass die nicht hundertprozentig eindeutigen Belege aus den Offenbarungstexten für den einen Gelehrten auf die eine Bestimmung deuten und für einen anderen Gelehrten auf eine andere Bestimmung und dass dies oft mit der charakterlichen Persönlichkeit des Gelehrten zu tun hat.
1. Die meisten Gelehrten sind der Ansicht: Bei Meinungsunterschieden kann nur einer Recht haben: Vertreter nicht gleicher Ansichten diesbezgl. versündigen sich aber nicht, sondern liegen eben nur nicht richtig. Und Allah weiß, welche Ansicht richtig ist.
Die Belege für diese Ansicht sind aus Koran, Sunna, idschma und allgemeinen Verständnis. Hier soll nur ein bekannter Hadith ausgeführt werden, der als einer der Belege aus der Sunna angeführt wird:
Ibn Umar ® Amr ibn Al Asr r, Abu Huraira r. und Andere berichten, dass der Prophet sas gesagt hat:
„Wenn der Herrscher Idschtihad macht und dabei zu einem richtigen Ergebnis kommt, bekommt er zweifachen Lohn (von Allah) und wenn er zu einem falschen Ergebnis kommt, bekommt er einen einfachen Lohn(von Allah). „Buchari, MuslimAbu Dawud, Tirmidhi, Ahmad.
2. Die zweite Ansicht , zu deren Vertretern Abu Hamed al Ghazali gehört: In solchen Detailangelegenheiten <b>können bei zwei sich widersprechenden Ansichten u.U. beide richtig sein.
</b>
Ibn Qudama al-Maqdisi zitiert in Raudatun-nadhir die Argumentation Al Ghazalis. Ghazali sagt, dass die nicht hundertprozentig eindeutigen Belege aus den Offenbarungstexten für den einen Gelehrten auf die eine Bestimmung deuten und für einen anderen Gelehrten auf eine andere Bestimmung und dass dies oft mit der charakterlichen Persönlichkeit des Gelehrten zu tun hat.
UAF 3Antwortbogen zum FK 5
Das Folgen einer Rechtsschule oder eines Mudschtahids (arab. Taqlid)
1.) Wie lautet die Definition von taqlid?
Das Folgen einer Rechtsschule oder eines Mudschtahids (arab. Taqlid)
1.) Wie lautet die Definition von taqlid?
Das Annehmen einer Aussage bzgl der Religion, ohne dass ein Beleg aus Koran und Sunna dafür gegeben wird.Blindes Folgen bzw. man vertraut auf denjenigen, von dem man die Aussage annimmt.
2.) Wo ist taqlid erlaubt und wo nicht? Stütze deine Behauptung auf die Aussage von Gelehrten
1. Taqlid nicht erlaubt: In den Grundlagen (usul ad din): Das Bezeugen , dass es Gott gibt dass Er ein Einziger ist, dass Muhammad wirklich ein Gesandter Gottes war, usw.
(Dies ist die Ansicht der Allgemeinheit (dschumhur) der Gelehrten. Ein Teil der schafiitischen Gelehrten erlaubt auch taqlid bzgl. dieser Inhalte.)
2. Taqlid erlaubt: In den Detailangelegenheiten (furu) der Religion. Dass dies erlaubt ist, ist die Ansicht fast aller Gelehrten.
Lediglich ein Teil de Mu'taziliten erlaubt dies von den früheren Gelehrten nicht. Jedoch ist diese letztere Ansicht zurückzuweisen, da die Prophetengefährten den nicht gelehrten Muslimen (ammi) Fatwas gaben und nicht von ihnen verlangten, auf die Stufe zu kommen, selbst Idschtihad machen zu können.(Dies ist vielfach von den Prophetengefährten überliefert).
Ibn Qudama al-Maqdisi sagt: Der Grund dafür, dass taqlid in den Detailangelegenheiten erlaubt ist, ist der, dass man beim Idschtihad in den Detailangelegenheiten entweder richtig liegt oder aber falsch. Jedoch liegt im Letzteren keine Sünde und man tritt erst recht nicht aus dem Islam aus-im Gegensatz zum Idschtihad bzgl. der Grundlagen der Religion.
Außerdem wäre der gewöhnliche Muslim auch überfordert, bei jeder religiösen Angelegenheiten selbst in den Quellen forschen zu müssen. Deswegen sagt Allah: „Fragt die Leute der Ermahnung (dh. Leute ,die sich im religiösen Wissen auskennen), wenn ihr (etwas)nicht wisst.“ (16:43). Würde von jedem gewöhnlichen Muslim verlangt werden, sich selbst mit Forschungen in Detailangelegenheiten der Religion zu beschäftigen, dann würden die meisten Menschen keine Zeit mehr für Beruf und andere wichtige Dinge haben.
(Dies ist die Ansicht der Allgemeinheit (dschumhur) der Gelehrten. Ein Teil der schafiitischen Gelehrten erlaubt auch taqlid bzgl. dieser Inhalte.)
2. Taqlid erlaubt: In den Detailangelegenheiten (furu) der Religion. Dass dies erlaubt ist, ist die Ansicht fast aller Gelehrten.
Lediglich ein Teil de Mu'taziliten erlaubt dies von den früheren Gelehrten nicht. Jedoch ist diese letztere Ansicht zurückzuweisen, da die Prophetengefährten den nicht gelehrten Muslimen (ammi) Fatwas gaben und nicht von ihnen verlangten, auf die Stufe zu kommen, selbst Idschtihad machen zu können.(Dies ist vielfach von den Prophetengefährten überliefert).
Ibn Qudama al-Maqdisi sagt: Der Grund dafür, dass taqlid in den Detailangelegenheiten erlaubt ist, ist der, dass man beim Idschtihad in den Detailangelegenheiten entweder richtig liegt oder aber falsch. Jedoch liegt im Letzteren keine Sünde und man tritt erst recht nicht aus dem Islam aus-im Gegensatz zum Idschtihad bzgl. der Grundlagen der Religion.
Außerdem wäre der gewöhnliche Muslim auch überfordert, bei jeder religiösen Angelegenheiten selbst in den Quellen forschen zu müssen. Deswegen sagt Allah: „Fragt die Leute der Ermahnung (dh. Leute ,die sich im religiösen Wissen auskennen), wenn ihr (etwas)nicht wisst.“ (16:43). Würde von jedem gewöhnlichen Muslim verlangt werden, sich selbst mit Forschungen in Detailangelegenheiten der Religion zu beschäftigen, dann würden die meisten Menschen keine Zeit mehr für Beruf und andere wichtige Dinge haben.
3.) Welche Punkte muss man beim Ersuchen einer Fatwa (Rechtsauskunft) beachten?
1. Man fragt nur jemanden, von dem man mit großer Wahrscheinlichkeit annimmt, dass er entweder selber Idschtihad machen kann oder aber verantwortungsvoll und mit Verständnis das Wissen weitergibt, wie er es von anderen Gelehrten erhalten hat, die selbst Idschtihad machen.
2. Wenn man von jemandem sicher weiß, dass er in der Religion kein richtiges Wissen hat, dann darf man ihm nicht in religiösen Dingen einfach folgen, dh taqlid machen.
3. Es gibt einleuchtendes Argument, warum man nicht einmal den einen anerkannten Gelehrten fragt und in einer anderen Fragestellung einen anderen. Die Prophetengefährten haben manchmal den einen Gelehrten unter ihnen und das andere mal den anderen gefragt. D.h. man kann durchaus in einer Frage, in der man sich nicht ausreichend auskennt, um selber zu den Quellen zu gehen, z.B der malikitischen Rechtsschule folgen und in einer anderen Frage der schafiitischen.
2. Wenn man von jemandem sicher weiß, dass er in der Religion kein richtiges Wissen hat, dann darf man ihm nicht in religiösen Dingen einfach folgen, dh taqlid machen.
3. Es gibt einleuchtendes Argument, warum man nicht einmal den einen anerkannten Gelehrten fragt und in einer anderen Fragestellung einen anderen. Die Prophetengefährten haben manchmal den einen Gelehrten unter ihnen und das andere mal den anderen gefragt. D.h. man kann durchaus in einer Frage, in der man sich nicht ausreichend auskennt, um selber zu den Quellen zu gehen, z.B der malikitischen Rechtsschule folgen und in einer anderen Frage der schafiitischen.
U3 Antwortbogen zu FK6
Mögliche grobe Fehler in der Herangehensweise an den Fiqh und seine Folgen,
wie sie tatsächlich in der Vergangenheit aufgetreten sind
1.) Es gibt zwei grobe Fehlermöglichkeiten im Bereich des Usul al-Fiqh. Welche
sind dies?
Mögliche grobe Fehler in der Herangehensweise an den Fiqh und seine Folgen,
wie sie tatsächlich in der Vergangenheit aufgetreten sind
1.) Es gibt zwei grobe Fehlermöglichkeiten im Bereich des Usul al-Fiqh. Welche
sind dies?
1.Rein äußerliches Verständnis der Offenbarungstexte, wobei nicht beachtet wird, dass die isl. Bestimmungen-abgesehen von den Bestimmungen für die reinen gottesdienstlichen Handlungen (ibadat) wie das rituelle Gebet oder die Pilgerfahrt -ein Ziel bzw. eine Ursache haben.
2.Starrer Taqlid (blindes Folgen) einer Rechtsschule von den vier klassischen Rechtsschulen.
2.Starrer Taqlid (blindes Folgen) einer Rechtsschule von den vier klassischen Rechtsschulen.
2.) Welche Fehler können bei rein äußerlichem Verständnis der Offenbarungstexte unterlaufen?
Genau die Eigenschafen (sifat) der damaligen Umstände des Offenbarungstextes treten in den Vordergrund: Es findet keine große Unterscheidung zw. den (nichtrelevanten) Umständen und der wirklichen Ursache einer islamischen Bestimmung statt.
Manche Leute , die den hier besprochenen Fehler machen, akzeptieren manchmal schon das Vorhandensein einer Ursache, aber nur dann, wenn diese explizit im Offenbarungstext angegeben ist. Ansonsten wird außer Acht gelassen, dass man diese Ursache verstandesmäßig suchen muss.
Ein Scheinargument , das in diesem Zusammenhang oft gemacht wird,ist, dass die religiösen Bestimmungen nicht mit dem Verstand gemacht werden, sondern per Offenbarung gekommen sind. Dies ist natürlich richtig, aber beim Finden von Ursachen der Bestimmungen geht es nicht um ein verstandesmäßiges Erfinden von Bestimmungen, sondern nur darum, mit dem Verstand die offenbarten Bestimmungen richtig zu verstehen, um sie auf neue auftretende Fälle anwenden zu können.
Manche Leute , die den hier besprochenen Fehler machen, akzeptieren manchmal schon das Vorhandensein einer Ursache, aber nur dann, wenn diese explizit im Offenbarungstext angegeben ist. Ansonsten wird außer Acht gelassen, dass man diese Ursache verstandesmäßig suchen muss.
Ein Scheinargument , das in diesem Zusammenhang oft gemacht wird,ist, dass die religiösen Bestimmungen nicht mit dem Verstand gemacht werden, sondern per Offenbarung gekommen sind. Dies ist natürlich richtig, aber beim Finden von Ursachen der Bestimmungen geht es nicht um ein verstandesmäßiges Erfinden von Bestimmungen, sondern nur darum, mit dem Verstand die offenbarten Bestimmungen richtig zu verstehen, um sie auf neue auftretende Fälle anwenden zu können.
4.) Welche Fehler können bei starrem Taqlid einer Rechtsschule (arab. madhhab) unterlaufen?
Die Muslime-speziell viele der Gelehrten- beschränkten sich darauf, Konzepte umzusetzen, die von früheren Gelehrten entwickelt wurden und verpassten es, immer wieder von neuem Lösungen für aktuelle Probleme direkt aus den muslimischen Quellen zu holen, die eine wirkliche Lösung für die auftretenden Probleme gaben.
Das Gleiche gilt für die Muslime im Westen, wo nicht einfache Konzepte und Fatwas importiert werden können, die für eine andere Zeit und einen anderen Ort passten. Vielmehr muss man wieder zu Koran und Sunna zurückgehen und Konzepte und Fatwas hervorbringen, die zur aktuellen Situation vor Ort passen.
Genau das war die Vorgehensweise der Prophetengefährten und der rechtschaffenen Nachfolgegenerationen – und auch der großen Gelehrten der islamischen Geschichte.
Das Gleiche gilt für die Muslime im Westen, wo nicht einfache Konzepte und Fatwas importiert werden können, die für eine andere Zeit und einen anderen Ort passten. Vielmehr muss man wieder zu Koran und Sunna zurückgehen und Konzepte und Fatwas hervorbringen, die zur aktuellen Situation vor Ort passen.
Genau das war die Vorgehensweise der Prophetengefährten und der rechtschaffenen Nachfolgegenerationen – und auch der großen Gelehrten der islamischen Geschichte.
5.) Welche Folgen ergeben sich daraus?
Dies hat einen großen Anteil an der Rückständigkeit der muslimischen Umma seit einigen hundert Jahren.Somit wurde aus der zivilisatorischen Weltführerschaft der muslimischen Umma eine auf vielen Sektoren rückständige Gemeinschaft.
Weil mit den alten Konzepten der früheren islamischen Gelehrten die neuen Herausforderungen oft nicht zu bewältigen waren, suchten die Muslime in den muslimischen Ländern zum Teil ihr Heil in nicht islamischen Konzepten wie Kommunismus und Nationalismus, die importiert wurden.
Weil mit den alten Konzepten der früheren islamischen Gelehrten die neuen Herausforderungen oft nicht zu bewältigen waren, suchten die Muslime in den muslimischen Ländern zum Teil ihr Heil in nicht islamischen Konzepten wie Kommunismus und Nationalismus, die importiert wurden.
6.) Erläutere einige Eckpunkte einer ausgeglichenen Herangehensweise, wie man die heutigen Probleme auf islamische Weise lösen kann
1.In recht unveränderlichen Fragestellungen, wie gottesdienstlichen Handlungen, muss man nicht unbedingt einen neuen Idschtihad machen. Die Gelehrten der muslimischen Denker müssen viel mehr auf Koran und Sunna beruhende Konzepte entwickeln, die die Herausforderungen der modernen Wirtschaft und Weltpolitik bewältigen.
2. Man muss nicht unbedingt nur starr einer Rechtsschule oder einem Gelehrten folgen. Man kann durchaus einmal dieser und das andere mal einer anderen Rechtsschule folgen. So haben dies auch die Prophetengefährten getan, die einmal den und einmal den anderen Gelehrten unter ihnen gefragt haben.
3. Es spricht nichts dagegen, dass man in Fragestellungen, in denen man sich genügend in den relevanten Quellen auskennt, direkt zu den Quellen gehen kann, und in anderen Fragestellungen sich ganz auf Aussagen von Gelehrten verlässt. Somit hat man die Möglichkeit, sich Schritt für Schritt vom Studenten zum reifen Gelehrten zu entwickeln, der fähig ist, den Menschen den richtigen Weg aufzuzeigen.
Diese Vorgehensweise hat den Vorteil,
dass die Grundprinzipien des Islams und das ständig Zurückgehen zu den Quellen Koran und Sunna bewahrt werden.
Diese Herangehensweise kann die Muslime wieder zu einer zivilisatorischen Führungsrolle zurückzubringen, indem die modernen Probleme auf islamische Weise gelöst werden.
2. Man muss nicht unbedingt nur starr einer Rechtsschule oder einem Gelehrten folgen. Man kann durchaus einmal dieser und das andere mal einer anderen Rechtsschule folgen. So haben dies auch die Prophetengefährten getan, die einmal den und einmal den anderen Gelehrten unter ihnen gefragt haben.
3. Es spricht nichts dagegen, dass man in Fragestellungen, in denen man sich genügend in den relevanten Quellen auskennt, direkt zu den Quellen gehen kann, und in anderen Fragestellungen sich ganz auf Aussagen von Gelehrten verlässt. Somit hat man die Möglichkeit, sich Schritt für Schritt vom Studenten zum reifen Gelehrten zu entwickeln, der fähig ist, den Menschen den richtigen Weg aufzuzeigen.
Diese Vorgehensweise hat den Vorteil,
dass die Grundprinzipien des Islams und das ständig Zurückgehen zu den Quellen Koran und Sunna bewahrt werden.
Diese Herangehensweise kann die Muslime wieder zu einer zivilisatorischen Führungsrolle zurückzubringen, indem die modernen Probleme auf islamische Weise gelöst werden.
Antwortbogen FK 1
Fach : Maqasid as Sharia
1. Womit beschäftigt sich Usul al Fiqh?
Fach : Maqasid as Sharia
1. Womit beschäftigt sich Usul al Fiqh?
Mit der Methodik, wie aus den beiden Grundquellen des Islam (Koran und Sunna) Rechtsbestimmungen (Fiqh-Bestimmungen) abgeleitet werden.
Somit ist die Beziehung zw beiden eine Beziehung zw Theorie und praktischer Anwendung, da die allgemeinen Theorien des Usul al Fiqh für versch. Angelegenheiten des Fiqh angewendet werden.
Somit ist die Beziehung zw beiden eine Beziehung zw Theorie und praktischer Anwendung, da die allgemeinen Theorien des Usul al Fiqh für versch. Angelegenheiten des Fiqh angewendet werden.
3. )Worauf sind die Meinungsunterschiede zurückzuführen?
Bei der Wissenschaft des Usul al Fiqh wurde erst zwei Jahrhunderte später begonnen, diese in Büchern festzuhalten.Deswegen gibt es Meinungsverschiedenheiten in den meisten Fragestellungen des Usul al Fiqh.
Diese basieren auf den Meinungsverschiedenheiten, die die Gelehrten in den Detailangelegenheiten (furu) des Fiqh haben, da die Regeln des Usul al Fiqh von den Eigenschaften dieser bereits vorhandenen Fiqh Detailangelegenheiten abgeleitet wurden.
Die Belege für die Richtigkeit der meisten bekannten Regeln des Usul al Fiqh haben keine hundertprozentige Beweiskraft,so dass es zahlreiche Meinungsunterschiede unter den Gelehrten im Bereich des Usul al Fiqh gibt.
Diese basieren auf den Meinungsverschiedenheiten, die die Gelehrten in den Detailangelegenheiten (furu) des Fiqh haben, da die Regeln des Usul al Fiqh von den Eigenschaften dieser bereits vorhandenen Fiqh Detailangelegenheiten abgeleitet wurden.
Die Belege für die Richtigkeit der meisten bekannten Regeln des Usul al Fiqh haben keine hundertprozentige Beweiskraft,so dass es zahlreiche Meinungsunterschiede unter den Gelehrten im Bereich des Usul al Fiqh gibt.
4.Welche Wesentlichen Inhalte behandelt das Werk „Muwafaqat“ von Schatibi (gest. 790 nH.)?
Idschtihad als einem verstandesmäßigen Vorgang basierend auf zwei Säulen.
1. Säule: vollständiges Wissen über Grammatik und Syntax der arabischen Sprache.Er überließ dieses Thema den Gelehrten der arabischen Sprache und anderen Usul Gelehrten.
2. Säule: Das Wissen über den Zweck der Gesetzgebung Allahs, dem allweisen Gesetzgeber.
1. Säule: vollständiges Wissen über Grammatik und Syntax der arabischen Sprache.Er überließ dieses Thema den Gelehrten der arabischen Sprache und anderen Usul Gelehrten.
2. Säule: Das Wissen über den Zweck der Gesetzgebung Allahs, dem allweisen Gesetzgeber.
Antwortbogen zum FK 2
Fach : Maqasid as Sharia
1.) Nenne einen Beleg dafür, dass die rechtlichen Bestimmungen äußerlich
feststellbare Ursachen (arab. 'ilal, Pl. von 'illa) und Weisheiten, die das Wohl des Einzelnen und der Gemeinschaft bezwecken, haben
Fach : Maqasid as Sharia
1.) Nenne einen Beleg dafür, dass die rechtlichen Bestimmungen äußerlich
feststellbare Ursachen (arab. 'ilal, Pl. von 'illa) und Weisheiten, die das Wohl des Einzelnen und der Gemeinschaft bezwecken, haben
„Allah will euch keine Bedrängnis auferlegen, sondern Er will euch reinigen und Seine Gunst an euch vollenden, auf dass ihr dankbar sein möget.“(5:69)
„In der Wiedervergeltung liegt Leben für euch, o die ihr Verstand besitzt, auf dass ihr gottesfürchtig werden möget.“(2:179)
„In der Wiedervergeltung liegt Leben für euch, o die ihr Verstand besitzt, auf dass ihr gottesfürchtig werden möget.“(2:179)
2.) Wie viele und welche Arbeitsschritte gibt es für die Herangehensweise der Rechtsgelehrten an neu auftretende Rechtsfragen der Scharia?
4 Arbeitschritte:
1. Zunächst sammeln sie die bereits bekannten Bestimmungen der Sharia, die Belege dafür und die Offenbarungstexte, die mit dieser neu auftretenden Rechtsfrage zu tun haben.
Diese versuchen sie genau zu verstehen, u.a. durch die genaue Kenntnis der sprachlichen Ausdrücke dieser Texte.
Folgerungen aus diesen Texten werden aufgelistet dh es findet eine semantische Analyse der Texte statt.
Wichtige Bemerkung:
Bei manchen durch Offenbarungstexte festgelegte Bestimmungen für bestimmte Sachverhalte kann man prinzipiell weder eine Weisheit noch eine Ursache (illa) angeben: ibadat.
Bsp: Die Anzahl der Gebetsabschnitte beim Abendgebet.
Diese ibadat bezieht also ein Mudschatahid nicht in seinen Prozess des Idschtihad mit ein. Vielmehr ist das einzige, was er bzgl. dieser gottesdienstlichen Handlungen zu tun hat, dass er diese Handlung kennt, als so gegeben annimmt und umsetzt.
2. Verifizierung der oben gefundenen bekannten Bestimmung durch Suchen von evlt. Gegenargumenten, die aufzeigen könnten, dass die oben gefundenen bekannten Bestimmungen nicht korrekt sind. Falls solche Gegenargumente gefunden werden und diese stärker als die unter 1. gefundenen Belege für bekannte Bestimmungen sind, hat er die gefundenen Bestimmungen zu korrigieren.
3. Durchführung eines qiyas für die neu aufgetretene Fragestellung anhand der unter 1 und 2 gefundenen bekannten Aussagen , falls dies möglich ist.
4. Falls unter 3. kein qiyas durchführbar war, weil der neue Sachverhalt an keinen der bekannten Sachverhalte anlehnbar war:Angabe einer rechtlichen Bestimmung für den neu aufgetretenen Sachverhalt nur aufgrund der Kenntnis der bekannten Ziele der Sharia.
1. Zunächst sammeln sie die bereits bekannten Bestimmungen der Sharia, die Belege dafür und die Offenbarungstexte, die mit dieser neu auftretenden Rechtsfrage zu tun haben.
Diese versuchen sie genau zu verstehen, u.a. durch die genaue Kenntnis der sprachlichen Ausdrücke dieser Texte.
Folgerungen aus diesen Texten werden aufgelistet dh es findet eine semantische Analyse der Texte statt.
Wichtige Bemerkung:
Bei manchen durch Offenbarungstexte festgelegte Bestimmungen für bestimmte Sachverhalte kann man prinzipiell weder eine Weisheit noch eine Ursache (illa) angeben: ibadat.
Bsp: Die Anzahl der Gebetsabschnitte beim Abendgebet.
Diese ibadat bezieht also ein Mudschatahid nicht in seinen Prozess des Idschtihad mit ein. Vielmehr ist das einzige, was er bzgl. dieser gottesdienstlichen Handlungen zu tun hat, dass er diese Handlung kennt, als so gegeben annimmt und umsetzt.
2. Verifizierung der oben gefundenen bekannten Bestimmung durch Suchen von evlt. Gegenargumenten, die aufzeigen könnten, dass die oben gefundenen bekannten Bestimmungen nicht korrekt sind. Falls solche Gegenargumente gefunden werden und diese stärker als die unter 1. gefundenen Belege für bekannte Bestimmungen sind, hat er die gefundenen Bestimmungen zu korrigieren.
3. Durchführung eines qiyas für die neu aufgetretene Fragestellung anhand der unter 1 und 2 gefundenen bekannten Aussagen , falls dies möglich ist.
4. Falls unter 3. kein qiyas durchführbar war, weil der neue Sachverhalt an keinen der bekannten Sachverhalte anlehnbar war:Angabe einer rechtlichen Bestimmung für den neu aufgetretenen Sachverhalt nur aufgrund der Kenntnis der bekannten Ziele der Sharia.
3.) Warum braucht ein Rechtsgelehrter Kenntnis über die allgemeinen Ziele der Scharia (arab. maqasid asch-scharia)?
Besonders wichtig ist die Kenntnis der maqasid asch Sharia für Punkt 4, nämlich wenn beim idschtihad kein Analogieschluss durchführbar ist. Dann bleibt dem Rechtsgelehren nur ein Zurückgreifen auf die maqasid ash sharia. Falls er dies nicht tun sollte und einfach gar keine Antwort gibt, läuft die isl. Gesellschaft Gefahr, ohne Rechtleitung in aktuellen Fragen zu bleiben, die möglicherweise sehr wichtig für die muslimische Gemeinschaft sind.
Manchmal ist die Kenntnis der maqasid asch sharia also nötig, um überhaupt eine islamische Rechtssprechung in einer modernen Gesellschaft zu bewahren.
Bei Punkt 2(Verifizierung der beim idschtihad gefundenen bekannten Bestimmung durch Suchen von evtl. Gegenargumenten, die aufzeigen könnten, dass die oben gefundenen bekannten Bestimmungen nicht korrekt sind) ist die Kenntnis der MAS aus folgendem Grund wichtig:
Meistens ist es so, dass der Grund dafür,dass man an den Beweisen für eine isl. Bestimmung zweifelt, der ist, dass einem die Beweise nicht klar sind, dh man Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beweisführung hat. Aus diesem Grund sucht man nach Gegenbeweisen, die möglicherweise klarer nachzuvollziehen sind.
Die Kenntnis der MAS hilft dem Rechtsgelehrten, die Gewichtigkeit von Beweisen, die auf äußerlichen sprachlichen Ausdrücken beruhen, abzuwägen, da er nun nicht mehr nur ihr äußeres Wesen bezwecken, dh, zu welchem allgemeinen Ergebnis ein jeder dieser Beweise führt.
Manchmal ist die Kenntnis der maqasid asch sharia also nötig, um überhaupt eine islamische Rechtssprechung in einer modernen Gesellschaft zu bewahren.
Bei Punkt 2(Verifizierung der beim idschtihad gefundenen bekannten Bestimmung durch Suchen von evtl. Gegenargumenten, die aufzeigen könnten, dass die oben gefundenen bekannten Bestimmungen nicht korrekt sind) ist die Kenntnis der MAS aus folgendem Grund wichtig:
Meistens ist es so, dass der Grund dafür,dass man an den Beweisen für eine isl. Bestimmung zweifelt, der ist, dass einem die Beweise nicht klar sind, dh man Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beweisführung hat. Aus diesem Grund sucht man nach Gegenbeweisen, die möglicherweise klarer nachzuvollziehen sind.
Die Kenntnis der MAS hilft dem Rechtsgelehrten, die Gewichtigkeit von Beweisen, die auf äußerlichen sprachlichen Ausdrücken beruhen, abzuwägen, da er nun nicht mehr nur ihr äußeres Wesen bezwecken, dh, zu welchem allgemeinen Ergebnis ein jeder dieser Beweise führt.
4.) Müssen alle Muslime Kenntnisse bezüglich maqasid asch-scharia haben?
Als muslimischer Laie,der sich nicht ausführlich mit islamischer Rechtswissenschaft beschäftigt, muss man nicht unbedingt die MAS kennen.Würde dies von jedem Muslim verlangt, so wären viele Muslime überfordert. Somit kann man den Bereich der maqasid asch-sharia eher in den Bereich des isl. Fachwissens ansiedeln, mit dem sich in erster Linie die muslimischen Rechtsgelehrten beschäftigen.
Man ist erst dann in der Lage , die allgemeinen Ziele der Sharia zu erfassen bzw abzuleiten, wenn man ein sehr weites Wissen im Bereich der isl. Rechtswissenschaft hat.
Man ist erst dann in der Lage , die allgemeinen Ziele der Sharia zu erfassen bzw abzuleiten, wenn man ein sehr weites Wissen im Bereich der isl. Rechtswissenschaft hat.
5.) Auf welche Art und Weise können wir ein bestimmtes Ziel der Scharia ermitteln, so dass die Anerkennung dieses bestimmten Zieles von allen Gelehrten mitgetragen wird? Erläutere die Vorgehensweisen
Einige Ziele der Sharia lassen sich eindeutig identifizieren, indem man eine große Menge von Offenbarungstexten liest (istiqra) und die Ziele der beschriebenen Bestimmungen immer sicher erfasst.
A) Erster Weg der Umsetzung dieses Prinzips
1. Sammeln von vielen isl. Bestimmungen mit den zugehörigen Ursachen (ilal) deren Ursachen ähnlich sind.
2. Studium diesre ähnlichen Ursachen aus 1. und Ableitung eines allgemeinen Zeils (Maqsad) der Sharia daraus.
B) Zweiter Weg der Umsetzung dieses Prinzips:
1. Sammeln von vielen isl. Bestimmungen mit den zugehörigen Ursachen , deren Ursachen gleich sind.(Man kann sicher davon ausgehen, dass diese gemeinsame Ursache ein allgemeines Ziel der Sharia darstellt.)
Ein anderer Teil der Sharia lässt sich eindeutig erfassen, indem man diejenigen Korantexte zur Identifizierung von Zielen der Sharia heranzieht, die von der SPRACHLICHEN BEDEUTUNG her eindeutig sind.
Ein weiterer Teil der Ziele der Sharia lässt sich eindeutig erfassen, indem man die mutawatir überlieferte Sunna heranzieht. Hierbei gibt es:
a. mutawatir ma'nawi ( Die Prophetengefährten, die den Propheten sas vielmals beobachtet haben, haben aus seiner Verhaltensweise gewisse Ziele abgeleitet.
b.mutawatir ' amali: Ein Prophetengefährte hat den Propheten sas vielmals beobachtet, und aus seiner Verhaltensweise ein bestimmtes Ziel mit Sicherheit abgeleitet.
A) Erster Weg der Umsetzung dieses Prinzips
1. Sammeln von vielen isl. Bestimmungen mit den zugehörigen Ursachen (ilal) deren Ursachen ähnlich sind.
2. Studium diesre ähnlichen Ursachen aus 1. und Ableitung eines allgemeinen Zeils (Maqsad) der Sharia daraus.
B) Zweiter Weg der Umsetzung dieses Prinzips:
1. Sammeln von vielen isl. Bestimmungen mit den zugehörigen Ursachen , deren Ursachen gleich sind.(Man kann sicher davon ausgehen, dass diese gemeinsame Ursache ein allgemeines Ziel der Sharia darstellt.)
Ein anderer Teil der Sharia lässt sich eindeutig erfassen, indem man diejenigen Korantexte zur Identifizierung von Zielen der Sharia heranzieht, die von der SPRACHLICHEN BEDEUTUNG her eindeutig sind.
Ein weiterer Teil der Ziele der Sharia lässt sich eindeutig erfassen, indem man die mutawatir überlieferte Sunna heranzieht. Hierbei gibt es:
a. mutawatir ma'nawi ( Die Prophetengefährten, die den Propheten sas vielmals beobachtet haben, haben aus seiner Verhaltensweise gewisse Ziele abgeleitet.
b.mutawatir ' amali: Ein Prophetengefährte hat den Propheten sas vielmals beobachtet, und aus seiner Verhaltensweise ein bestimmtes Ziel mit Sicherheit abgeleitet.
MAS Antwortbogen zu FK 3
Fach : Maqasid asch Sharia
1.) Wie gingen die ersten Generationen von Muslimen mit den Zielen der
Scharia (arab. maqasid aschscharia) um?
Fach : Maqasid asch Sharia
1.) Wie gingen die ersten Generationen von Muslimen mit den Zielen der
Scharia (arab. maqasid aschscharia) um?
Wie auch bei anderen Vorgehensweisen und Methodiken, wie z.B pädagogisches oder politisches Vorgehen, wurden zur Zeit der Prophetengefährten die allgemeinen Ziel der Sharia beachtete, ohne dies jedoch explizit so zu benennen.
2.) Was ist für das richtige Verständnis eines Textes nötig? Was ist besonders
zu beachten?
zu beachten?
Die Umstände und den Kontext dieses Textes zu beachten. Da die allgemeinen Ziele der Sharia den Kontext aller überlieferten islamischen Texte bilden ist es nötig, diese immer zu beachten, wenn man einen neuen Text vor sich hat, dessen Bedeutung man richtig verstehen will.
Somit kann man feststellen, dass diejenigen, die versuchen, die isl. Bestimmungen ausschließlich aus der äußeren Bedeutung (dhahir) der Offenbarungstexte zu erschließen, einen Fehler machen, wenn sie nicht den allgemeinen Kontext beachten.
Aus diesem Grund reisten die Gelehrten zur Zeit der tabi'un (Nachfolgegeneration der Prophetengefährten) und der darauf folgenden Generation nach Medina, um die Atmosphäre mitzubekommen, in der der Prophet sas und seine Gefährten r.a. ihre Taten vollbrachten und ihre Aussagen machten.
Somit kann man feststellen, dass diejenigen, die versuchen, die isl. Bestimmungen ausschließlich aus der äußeren Bedeutung (dhahir) der Offenbarungstexte zu erschließen, einen Fehler machen, wenn sie nicht den allgemeinen Kontext beachten.
Aus diesem Grund reisten die Gelehrten zur Zeit der tabi'un (Nachfolgegeneration der Prophetengefährten) und der darauf folgenden Generation nach Medina, um die Atmosphäre mitzubekommen, in der der Prophet sas und seine Gefährten r.a. ihre Taten vollbrachten und ihre Aussagen machten.
Erläutere diese Kategorien ausführlich
1. Solche, die er als Gesandter Gottes bzw. als Rechtsgelehrter getätigt hat-im letzteren Fall hat Allah ihn gegebenenfalls korrigiert, nämlich, dass er einen Fehler bzgl. einer Fatwa gemacht hat: Diese Taten und Aussagen des Prophetne sas sind verbindlich für alle Muslime und sind Teil der göttlichen Rechtleitung. Man muss niemanden um Erlaubnis fragen, in diesen Taten und Aussagen dem Propheten sas zu folgen. Bsp: Gottesdienstliche Handlungen und alle anderen religiösen Fiqhhandlungen.
2. Solche, die er als Führer(imam) getätigt hat. Hierbei hat er als gewöhnlicher Mensch in einer Position des Führers einer Gemeinschaft gehandelt. Diese Taten darf man als Muslim nur dann dem Propheten sas nachmachen, wenn der Führer der isl. Gemeinschaft, in der man ist, die Erlaubnis dazu gibt, da es sich um organisatorische Vorgehensweisen handelt, bei denen der Prophet sas als oberster Führer die Freiheit des Handelns hatte, wobei er nur an die Gesetze Allahs gebunden war und keinem Befehlshaber untergeordnet war. Will aber ein Muslim,der nicht der oberste Führer ist, ebenso handeln, muss er vorher die Erlaubnis seines Führers einholen. Bsp. : Das Aussehen von Armeen, das Verteilen von Staatsgeldern, das Einsetzen von Statthaltern usw.
3. Solche , die der Prophet saw. Als Richter tätigte. Hier gilt entsprechend das , was unter 2 gesagt wurde.
Bsp: Wenn der Prophet sas bzgl. Streitigkeiten zw. den Prophetengefährten gerichtet hat aufgrund des Wissens, das er im Rahmen einer Gerichtsverhandlung hatte.
2. Solche, die er als Führer(imam) getätigt hat. Hierbei hat er als gewöhnlicher Mensch in einer Position des Führers einer Gemeinschaft gehandelt. Diese Taten darf man als Muslim nur dann dem Propheten sas nachmachen, wenn der Führer der isl. Gemeinschaft, in der man ist, die Erlaubnis dazu gibt, da es sich um organisatorische Vorgehensweisen handelt, bei denen der Prophet sas als oberster Führer die Freiheit des Handelns hatte, wobei er nur an die Gesetze Allahs gebunden war und keinem Befehlshaber untergeordnet war. Will aber ein Muslim,der nicht der oberste Führer ist, ebenso handeln, muss er vorher die Erlaubnis seines Führers einholen. Bsp. : Das Aussehen von Armeen, das Verteilen von Staatsgeldern, das Einsetzen von Statthaltern usw.
3. Solche , die der Prophet saw. Als Richter tätigte. Hier gilt entsprechend das , was unter 2 gesagt wurde.
Bsp: Wenn der Prophet sas bzgl. Streitigkeiten zw. den Prophetengefährten gerichtet hat aufgrund des Wissens, das er im Rahmen einer Gerichtsverhandlung hatte.
5.) Welchen Fehler soll man nicht machen, wenn man der Sunna folgt?
Man macht einen Fehler, wenn man persönliche Taten und nicht Taten , die Teile der Botschaft sind als verbindliche Sunna betrachtet.z.B.Wie der Prophet sas sich genau gekleidet hat , dass er einen arabischen Gewand trug usw.. Das würde bedeuten,dass ein muslimischer Eskimo genau dann der Sunna folgen würde, wenn er ein arabisches Gewand trägt, was natürlich nicht richtig ist, da Gott die Menschen mit verschiedenen Geschmäckern geschaffen hat und sich somit verschiedene Völker auch verschieden kleiden können, solange z.B. die Schamhaftigkeit gewahrt ist.
Antwortbogen zum FK 4
Fach: Maqasid asch Sharia
1.) Wann kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass der betreffende Inhalt oder die betreffende Handlungsanweisung zu den Zielen der Scharia gehören?
Fach: Maqasid asch Sharia
1.) Wann kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass der betreffende Inhalt oder die betreffende Handlungsanweisung zu den Zielen der Scharia gehören?
Wenn die Beweise dafür sehr stark und sehr zahlreich sind.Gibt es z.B. sehr viele Koranverse, die die gleiche Kernaussage haben, die überall unmissverständlich und eindeutig ist, so kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass der betreffende Inhalt oder die betreffende Handlungsanweisung zu den Zielen der Sharia gehört.
2.) Die islamischen Bestimmungen teilen sich hinsichtlich ihrer verstandesmäßig nachvollziehbaren Begründbarkeit in drei Gruppen. Welche sind dies?
1. Bestimmungen , deren Begründung in einem Offenbarungstext direkt oder indirekt erwähnt ist.
2. Bestimmungen bzgl. Detailabläufen der reinen gottesdienstlichen Handlungen (ibadat), wo keine Weisheit für den Menschen nachvollziehbar ist.
3. Bestimmungen, die zw. denen aus 1. und denen aus 2. liegen. Bei dieser Gruppe ist die Ursache (illa) für eine Bestimmung aus dieser Gruppe nicht offensichtlich. Die Gelehrten versuchen, eine Ursache dafür herauszufinden, haben jedoch möglicherweise Meinungsunterschiede hierüber.
2. Bestimmungen bzgl. Detailabläufen der reinen gottesdienstlichen Handlungen (ibadat), wo keine Weisheit für den Menschen nachvollziehbar ist.
3. Bestimmungen, die zw. denen aus 1. und denen aus 2. liegen. Bei dieser Gruppe ist die Ursache (illa) für eine Bestimmung aus dieser Gruppe nicht offensichtlich. Die Gelehrten versuchen, eine Ursache dafür herauszufinden, haben jedoch möglicherweise Meinungsunterschiede hierüber.
3.) Man kann die Ziele der Scharia unter verschiedenen Aspekten einteilen:
Erläutere diese
Erläutere diese
1.a. Grundsätzliche Ziele einer Gesetzgebung, die von allen Menschen mit gesundem Verstand anerkannt werden.
Bsp: Das eine Gesetzgebung gerecht sein muss.
b. Erfahrungsziele (Ziele einer Gesetzgebung, die als Reaktion auf Erfahrungswerte einer Gruppe von Menschen entstanden sind).
Bsp: Dass ein Straftäter bestraft werden muss. Würde niemand jemals eine Straftat begangen haben, wäre ein solches Ziel innerhalb einer Gesetzgebung nicht nötig.
2.a.) allgemeine Ziele der Sharia:
Randbedingungen , die alle speziellen Bestimmungen begleiten.
Bsp: das Ziel der Erleichterung für die Menschen.Allah sagt:
„Allah möchte es für euch leicht machen und Er möchte es nicht für euch schwer machen.“ (2:185)
b.) spezielle Ziele der Sharia: Handlungsanweisungen, die für eingeschränkte Situationen gelten.z.B. Im Bereich des Familienrechts, Handelsrechts usw.
Die durch die Umsetzung der Bestimmungen in den einzelnen Bereichen des isl. Rechts erreicht werden sollen.
Bsp: Das eine Gesetzgebung gerecht sein muss.
b. Erfahrungsziele (Ziele einer Gesetzgebung, die als Reaktion auf Erfahrungswerte einer Gruppe von Menschen entstanden sind).
Bsp: Dass ein Straftäter bestraft werden muss. Würde niemand jemals eine Straftat begangen haben, wäre ein solches Ziel innerhalb einer Gesetzgebung nicht nötig.
2.a.) allgemeine Ziele der Sharia:
Randbedingungen , die alle speziellen Bestimmungen begleiten.
Bsp: das Ziel der Erleichterung für die Menschen.Allah sagt:
„Allah möchte es für euch leicht machen und Er möchte es nicht für euch schwer machen.“ (2:185)
b.) spezielle Ziele der Sharia: Handlungsanweisungen, die für eingeschränkte Situationen gelten.z.B. Im Bereich des Familienrechts, Handelsrechts usw.
Die durch die Umsetzung der Bestimmungen in den einzelnen Bereichen des isl. Rechts erreicht werden sollen.
4.) Welche notwendigen Bedingungen gibt es für ein Ziel der Scharia?
Erläutere anhand eines Beispiels
Erläutere anhand eines Beispiels
1. Das Ziel muss eine sichere Grundlage aus Koran und Sunna haben.
2. Die Bedeutung des Ziels muss klar und eindeutig definiert sein.
3. Es muss allgemeingültig für alle Situationen und alle Zeiten und Orte sei.
Bsp: Das Sichanstrengen kann kein Ziel der Scharia sei, da man sich sowohl in guten Taten als auch bei der Verrichtung von schlechten Taten anstrengen kann.
2. Die Bedeutung des Ziels muss klar und eindeutig definiert sein.
3. Es muss allgemeingültig für alle Situationen und alle Zeiten und Orte sei.
Bsp: Das Sichanstrengen kann kein Ziel der Scharia sei, da man sich sowohl in guten Taten als auch bei der Verrichtung von schlechten Taten anstrengen kann.
Antwortbogen zum FK 5
Fach : Maqasid ash Sharia
1.) Was sind die allgemeinen Ziele der Scharia`?
Fach : Maqasid ash Sharia
1.) Was sind die allgemeinen Ziele der Scharia`?
1. Die Bewahrung der natürlichen Wesensart des Menschen (fitra) so, wie Allah ihn erschaffen hat, ohne dass er schlechten Einflüssen ausgesetzt ist.
2. Die Sharia ist leicht und nicht streng-und eines ihrer größten Ziele ist es, den Menschen den Weg zur Ausgeglichenheit zw. Strenge und Fahrlässigkeit aufzuzeigen.
3. Bewahrung der Ordnung der muslimischen Gemeinschaft, indem der Mensch bewahrt wird.
4. Herbeiführung einer Wohlfahrt bzw. eines Vorteils und Abwendung eines Schadens für den Einzelnen und die Gesellschaft.
5. Unbedingt erforderliche Unverletzlichkeiten (masalih darurijja), ohne die keine Gesellschaftsordnung funktionsfähig ist: Bewahrung der Religion, Bewahrung des Verstandes, Unversehrtheit des Lebens und des Körpers, Unverletzlichkeit der Ehre, Unverletzlichkeit des Besitzes.
2. Die Sharia ist leicht und nicht streng-und eines ihrer größten Ziele ist es, den Menschen den Weg zur Ausgeglichenheit zw. Strenge und Fahrlässigkeit aufzuzeigen.
3. Bewahrung der Ordnung der muslimischen Gemeinschaft, indem der Mensch bewahrt wird.
4. Herbeiführung einer Wohlfahrt bzw. eines Vorteils und Abwendung eines Schadens für den Einzelnen und die Gesellschaft.
5. Unbedingt erforderliche Unverletzlichkeiten (masalih darurijja), ohne die keine Gesellschaftsordnung funktionsfähig ist: Bewahrung der Religion, Bewahrung des Verstandes, Unversehrtheit des Lebens und des Körpers, Unverletzlichkeit der Ehre, Unverletzlichkeit des Besitzes.
2.) Was versteht man unter „Bewahrung der natürlichen Wesensart des Menschen (arab. Fitra)“?
Allah hat gesagt: „So richte dein Antlitz auf den Glauben wie ein Aufrechter (und folge) der Natur, mit welcher Allah die Menschen erschaffen hat. Es gibt kein Ändern an Allahs Schöpfung. Das ist der beständige Glaube.“ (30:30)
3.) Was bedeutet die Aussage: „Die Scharia ist leicht und nicht streng – und eines ihrer größten Ziele ist es, den Menschen den Weg zur Ausgeglichenheit zwischen Strenge und Fahrlässigkeit aufzuzeigen.
Allah hat gesagt:
„Allah möchte es euch leicht machen und Er möchte es euch nicht schwer machen.“ (2:185)
„Allah hat euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt.“(22:78)
„Allah möchte euch die Last leichter machen. Denn der Mensch ist schwach erschaffen.“ (4:28)
So ist die Sharia für alle Menschen geeignet und nicht nur für besonders starke, da es zur nat. Veranlagung des Menschen gehört, das leicht zu Ertragende zu lieben.
Die Menschen zeigen den Menschen ein solches leichtes Bild vom Islam auf und vermitteln ihnen nicht den Eindruck, dass der Islam streng sei und schrecken sie somit nicht von der Religion Gottes ab.
Der Prophet sas sagte zu Abu Musa als Asch'ari r. Und Muadh (r.), als er sie in den Jemen schickte: „Macht es (den Menschen ) leicht und nicht schwer. Und überbringt frohe Kunde und schreckt nicht (die Leute) ab.“buchari
„Allah möchte es euch leicht machen und Er möchte es euch nicht schwer machen.“ (2:185)
„Allah hat euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt.“(22:78)
„Allah möchte euch die Last leichter machen. Denn der Mensch ist schwach erschaffen.“ (4:28)
So ist die Sharia für alle Menschen geeignet und nicht nur für besonders starke, da es zur nat. Veranlagung des Menschen gehört, das leicht zu Ertragende zu lieben.
Die Menschen zeigen den Menschen ein solches leichtes Bild vom Islam auf und vermitteln ihnen nicht den Eindruck, dass der Islam streng sei und schrecken sie somit nicht von der Religion Gottes ab.
Der Prophet sas sagte zu Abu Musa als Asch'ari r. Und Muadh (r.), als er sie in den Jemen schickte: „Macht es (den Menschen ) leicht und nicht schwer. Und überbringt frohe Kunde und schreckt nicht (die Leute) ab.“buchari
4.) Erkläre das Ziel: „Bewahrung der Ordnung der muslimischen Gemeinschaft, indem der Mensch bewahrt wird“
Dazu gehört die Bewahrung seines Verstandes, seiner Ehre, und dass dafür gesorgt wird, dass es ihm wohl ergeht und von ihm Schaden abgewendet wird.
Allah hat gesagt: „unter den Leuten ist einer , dessen Rede über dieses Leben dir gefallen möchte, und er nimmt Allah zum Zeugen für das, was in seinem Herzen ist, und doch ist er der streitsüchtigste Zänker.
Und wenn er an der Macht ist, so läuft er im Land umher, um Unfrieden darin zu stiften und die Frucht und den Nachwuchs zu verwüsten; aber Allah liebt nicht die Verderbnis.“ (2:204-205)
Es ist zu beachten, dass die Sharia sowohl für das Wohl des Einzelnen als auch für das Wohl der Gesellschaft sorgt. Im Konfliktfall steht jedoch das Wohl der Gesellschaft vor dem Wohl des Einzelnen.
Allah hat gesagt: „unter den Leuten ist einer , dessen Rede über dieses Leben dir gefallen möchte, und er nimmt Allah zum Zeugen für das, was in seinem Herzen ist, und doch ist er der streitsüchtigste Zänker.
Und wenn er an der Macht ist, so läuft er im Land umher, um Unfrieden darin zu stiften und die Frucht und den Nachwuchs zu verwüsten; aber Allah liebt nicht die Verderbnis.“ (2:204-205)
Es ist zu beachten, dass die Sharia sowohl für das Wohl des Einzelnen als auch für das Wohl der Gesellschaft sorgt. Im Konfliktfall steht jedoch das Wohl der Gesellschaft vor dem Wohl des Einzelnen.
5.) Nenne Beispiele, die folgenden Sachverhalt erläutern: Falls mit einer Angelegenheit sowohl eine Wohlfahrt bzw. Vorteil, aber auch ein Schaden verbunden ist, wird diejenige Handlung zu einer islamischen Handlungsanweisung, welche den größeren Vorteil und den kleineren Schaden hat.
Bsp:
Bei der Schlacht von Uhud haben die Prophetengefährten und speziell Abu Talha die Unversehrtheit ihres Körpers aufs Spiel gesetzt, um den Propheten sas vor Ermordung zu schützen, da es ein größerer allgemeiner Vorteil ist, wenn der Prophet sas unversehrt bleibt, als wenn einer der Prophetengefährten unversehrt bleibt.
Wenn jemand einem Ertrinkenden zu Hilfe kommt und ihn rettet-was eine islamische Pflicht ist , ist damit gleichzeitig ein gewisser Schaden verbunden, nämlich der, dass der Retter sich selbst sehr belastet. Dieser Schaden ist aber in keinster Weise so stark wie der Vorteil für den Ertrinkenden, der dadurch gerettet wird.
Bei der Schlacht von Uhud haben die Prophetengefährten und speziell Abu Talha die Unversehrtheit ihres Körpers aufs Spiel gesetzt, um den Propheten sas vor Ermordung zu schützen, da es ein größerer allgemeiner Vorteil ist, wenn der Prophet sas unversehrt bleibt, als wenn einer der Prophetengefährten unversehrt bleibt.
Wenn jemand einem Ertrinkenden zu Hilfe kommt und ihn rettet-was eine islamische Pflicht ist , ist damit gleichzeitig ein gewisser Schaden verbunden, nämlich der, dass der Retter sich selbst sehr belastet. Dieser Schaden ist aber in keinster Weise so stark wie der Vorteil für den Ertrinkenden, der dadurch gerettet wird.
6.) Was sind unbedingt erforderliche Unverletzlichkeiten (arab. masalih darurijja), ohne die keine Gesellschaftsordnung funktionsfähig ist?
1. Die Religion zu bewahren und zu schützen
2. Den Verstand des Menschen zu bewahren (deshalb sind z.b. Wein und Drogen im Islam verboten)
3. Die Bewahrung der Ehre und der Abstammung zu garantieren (deshalb ist u.a. Unzucht verboten).
4. Die Unversehrtheit des Lebens zu schützen
5. Die Unantastbarkeit des Besitzes zu garantieren.
Dies ist auch in der Reihenfolge der Wichtigkeit zu sehen.
2. Den Verstand des Menschen zu bewahren (deshalb sind z.b. Wein und Drogen im Islam verboten)
3. Die Bewahrung der Ehre und der Abstammung zu garantieren (deshalb ist u.a. Unzucht verboten).
4. Die Unversehrtheit des Lebens zu schützen
5. Die Unantastbarkeit des Besitzes zu garantieren.
Dies ist auch in der Reihenfolge der Wichtigkeit zu sehen.
7.) Was sind Forderungen an eine Gesellschaft, ohne deren Anwesenheit das gesellschaftliche Leben für die Menschen mit großen Schwierigkeiten verbunden wäre (arab. masalih hadschijja)?
1.Das Heiraten entsprechend der isl. Gesetze
2. Das Treiben von Handel entsprechend der gerechten isl. Handelsgesetze, die 1. die Klarheit beim Handeln fordern, um Streit zw. den Menschen zu vermeiden und 2. Unterdrückung, Ungerechtigkeit und Betrug zu unterbinden.
(Der Unterschied zu den unbedingt erforderlichen Erfordernissen ist der, dass zwar ein gesellschaftliches Leben möglich ist. Es wäre aber ohne diese Dinge nur mit Schwierigkeiten möglich.
Bsp . So ist es unbedingt erforderlich, dass in einer Gesellschaft keine Unzucht stattfindet. Dies gehört zu unbedingt erforderlichen Unverletzlichkeiten, die im vorigen Abschnitt beschrieben sind.
Heiraten an sich ist nicht unbedingt für jeden Menschen eine absolute Pflicht. Allerdings haben die meisten Menschen große Schwierigkeiten, wenn sie einerseits keine Unzucht treiben können, aber andererseits auch nicht heiraten.
2. Das Treiben von Handel entsprechend der gerechten isl. Handelsgesetze, die 1. die Klarheit beim Handeln fordern, um Streit zw. den Menschen zu vermeiden und 2. Unterdrückung, Ungerechtigkeit und Betrug zu unterbinden.
(Der Unterschied zu den unbedingt erforderlichen Erfordernissen ist der, dass zwar ein gesellschaftliches Leben möglich ist. Es wäre aber ohne diese Dinge nur mit Schwierigkeiten möglich.
Bsp . So ist es unbedingt erforderlich, dass in einer Gesellschaft keine Unzucht stattfindet. Dies gehört zu unbedingt erforderlichen Unverletzlichkeiten, die im vorigen Abschnitt beschrieben sind.
Heiraten an sich ist nicht unbedingt für jeden Menschen eine absolute Pflicht. Allerdings haben die meisten Menschen große Schwierigkeiten, wenn sie einerseits keine Unzucht treiben können, aber andererseits auch nicht heiraten.
8.) Es gibt gesellschaftliche Forderungen, die jedoch weniger wichtig sind, da bei Abwesenheit dieser Forderungen kein Chaos entsteht und auch keine besondere Schwierigkeit. Es sind Forderungen, die zur Vervollkommnung einer Gesellschaft beitragen. Nenne einige Beispiele
1.Vorbeugungsmaßnahmen, die möglicher Verderbnis vorbeugen. Solche VM sind Inhalt de Scharia, weil es besser ist, dem Verderben vorzubeugen, als darauf zu warten, dass wirklich Verderbnis stattfindet und diese dann zu beseitigen.
Bsp: Bezüglich der Unzucht hat Allah gesagt: „Und kommt nicht der Unzucht nahe.“
(17:32)
2.Der schöne Umgang zw. den Menschen.
Bsp: Allah hat gesagt: „Und sprecht zu den Menschen auf gute Art und Weise.“ (2:83)
Bsp: Bezüglich der Unzucht hat Allah gesagt: „Und kommt nicht der Unzucht nahe.“
(17:32)
2.Der schöne Umgang zw. den Menschen.
Bsp: Allah hat gesagt: „Und sprecht zu den Menschen auf gute Art und Weise.“ (2:83)
Antwortbogen zum FK 6
Fach: Maqasid asch Sharia
1.) Was bedeutet, dass die Scharia universell gültig ist?
Fach: Maqasid asch Sharia
1.) Was bedeutet, dass die Scharia universell gültig ist?
Die Sharia ist das Gesetz Allahs, welches für jeden Ort und jede Zeit umsetzbar ist.(Denn nach dem Propheten sas kommt kein Prophet mehr, der ein neues Gesetz bringt-lediglich Jesus wird noch einmal auf die Erde kommen , aber dann gemäß dem Gesetz des Korans und der Sunna des Propheten Muhammad sas richten.
Daher ist wichtig nur die Verhaltensweisen des Propheten sas als verbindlich anzusehen, die nichtpersönlicher oder lokalkultureller Art waren.
Daher ist wichtig nur die Verhaltensweisen des Propheten sas als verbindlich anzusehen, die nichtpersönlicher oder lokalkultureller Art waren.
2.) Was ist die Basis des islamischen Gesetzes? Gib dazu einen Beleg aus Quran und Sunna an
Gleichbehandlung aller Menschen
Allah sagt:
„Wahrlich , die Gläubigen sind Brüder.“ (49:10)
„O die ihr glaubt, seid fest in Wahrung der Gerechtigkeit und Zeugen für Allah, mag es auch gegen euch selbst oder Eltern und Verwandte sein. Ob Reicher oder Armer, Allah hat über beide mehr Rechte.“ (4:135)
In einem islamischen Staat , in dem die Scharia gilt, werden auch die nichtmuslimischen Staatsbürger von der Basis her gleich wie die Muslime behandelt.
Der Prophet saw. sagte: „Sie haben die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten wie wir.“
Allah sagt:
„Wahrlich , die Gläubigen sind Brüder.“ (49:10)
„O die ihr glaubt, seid fest in Wahrung der Gerechtigkeit und Zeugen für Allah, mag es auch gegen euch selbst oder Eltern und Verwandte sein. Ob Reicher oder Armer, Allah hat über beide mehr Rechte.“ (4:135)
In einem islamischen Staat , in dem die Scharia gilt, werden auch die nichtmuslimischen Staatsbürger von der Basis her gleich wie die Muslime behandelt.
Der Prophet saw. sagte: „Sie haben die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten wie wir.“
3.) Gibt es für die Gleichbehandlung aller Menschen Ausnahmen? Wenn ja, welche?
Lediglich in religionsspezifischen Dingen, welche Umstände darstellen, die eine Nichtgleichbehandlung veranlassen , wird von diesem Prinzip abgewichen.Wenn die Umstände dies nötig machen. Dabei ist diese Ungleichbehandlung lediglich auf die Umstände beschränkt, die diese Ungleichbehandlung veranlassen. Würde trotzdem eine Gleichbehandlung stattfinden, so würde dies einer „Gleichmacherei“ entsprechen, die nicht angebracht und nicht gerecht ist.
(Bsp: Biologischer Unterschied zwischen Mann und Frau:
Ein Mann darf bis zu vier Frauen heiraten, eine Frau darf jedoch nur mit einem Mann verheiratet sein.
Andererseits hat im Scheidungsfall die Frau und nicht der Mann das Fürsorgerecht für die kleinen Kinder.
Diese Ungleichbehandlung von Mann und Frau ist aber auch nur auf solche Dinge beschränkt, in denen die versch. biologische Voraussetzung dies veranlasst. Bzgl. des Rechts auf Besitz, der freien Meinungsäußerung usw, wo es keine biologischen Unterschiede gibt, werden Männer und Frauen von der Scharia gleich behandelt.
Ali r. sagte: „..Es ist jedoch so, dass das Blut dessen, der durch das Dhimma Abkommen unter unserem Schutz steht, so behandelt wird, wie unser eigenes Blut, und dass das für ihn zu entrichtende Blutgeld so wie das für uns zu entrichtende Blutgeld ist. „ (dies berichteten Tabarani und Bayhaqi)
Zu erwähnen ist, dass politische Gründe, die den Erhalt des isl.Staates und seiner Grundordnung bezwecken, einen Grund für Ungleichbehandlung darstellen. So ist es z.B. einem Nichtmuslim verwehrt, das oberste Staatsamt auszuüben. Sehr wohl kann ein Nichtmuslim aber Minister in einem islamischen Staat werden. )
(Bsp: Biologischer Unterschied zwischen Mann und Frau:
Ein Mann darf bis zu vier Frauen heiraten, eine Frau darf jedoch nur mit einem Mann verheiratet sein.
Andererseits hat im Scheidungsfall die Frau und nicht der Mann das Fürsorgerecht für die kleinen Kinder.
Diese Ungleichbehandlung von Mann und Frau ist aber auch nur auf solche Dinge beschränkt, in denen die versch. biologische Voraussetzung dies veranlasst. Bzgl. des Rechts auf Besitz, der freien Meinungsäußerung usw, wo es keine biologischen Unterschiede gibt, werden Männer und Frauen von der Scharia gleich behandelt.
Ali r. sagte: „..Es ist jedoch so, dass das Blut dessen, der durch das Dhimma Abkommen unter unserem Schutz steht, so behandelt wird, wie unser eigenes Blut, und dass das für ihn zu entrichtende Blutgeld so wie das für uns zu entrichtende Blutgeld ist. „ (dies berichteten Tabarani und Bayhaqi)
Zu erwähnen ist, dass politische Gründe, die den Erhalt des isl.Staates und seiner Grundordnung bezwecken, einen Grund für Ungleichbehandlung darstellen. So ist es z.B. einem Nichtmuslim verwehrt, das oberste Staatsamt auszuüben. Sehr wohl kann ein Nichtmuslim aber Minister in einem islamischen Staat werden. )
4.) Die islamischen Bestimmungen zielen darauf ab, entweder vorhandene gute gesellschaftliche Gegebenheiten zu bestätigen und zu festigen oder aber aktiv eine Änderung von schlechten, schwierigen oder ungünstigen Gegebenheiten herbeizuführen. Kannst du dafür 1 Beispiel anführen?
Die Verbindung zw. einem Mann und einer Frau durch Heirat, die es schon aus vorislamischer Zeit gab, wurde im Prinzip durch die Scharia bestätigt. Lediglich üble Begleitumstände wie z.B. , dass ein Mann sehr viele Frauen heiraten durfte, denen er nicht ihre Rechte geben konnte oder aber, dass der Vater gegen den Willen seiner Tochter die Morgengabe (mahr) einbehielt, wurden abgeschafft:
„Und wenn ihr fürchtet, nicht gerecht gegen die Waisen zu sein, so heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier ; und wenn ihr fürchtet, nicht billig zu sein, (heiratet) eine oder was im Besitz eurer rechten (Hand ist). So könnt ihr am ehesten Ungerechtigkeit vermeiden.
Und gebt den Frauen ihre Morgengabe als Schenkung. Und wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum Wohlsein verbrauchen.“ (4:3-4)
„Und wenn ihr fürchtet, nicht gerecht gegen die Waisen zu sein, so heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier ; und wenn ihr fürchtet, nicht billig zu sein, (heiratet) eine oder was im Besitz eurer rechten (Hand ist). So könnt ihr am ehesten Ungerechtigkeit vermeiden.
Und gebt den Frauen ihre Morgengabe als Schenkung. Und wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum Wohlsein verbrauchen.“ (4:3-4)
6.) Das Wichtige bei den islamischen Bestimmungen ist der Inhalt und nicht die äußere Form. Das bedeutet, dass Rechtsbeugung (arab. tahajul) (durch einen „Trick“ Bedingungen für Scharia-Bestimmungen zu umgehen)
verboten ist. Nenne dafür ein Beispiel
verboten ist. Nenne dafür ein Beispiel
-Für die Leute vom Volk Israel war es streng verboten, am Sabbat (Samstag) zu arbeiten. Um dieses Gebot zu umgehen, legten die Fischer des Ortes Elat am Roten Meer ihre Netze bereits am Freitag aus, damit die Fische am Samstag hineingehen würden. Für diese Tat-mit einer List den Sabbat zu umgehen-verfluchte Allah diese Leute.
(7:163):
„Und frage sie nach der Stadt, die am Meer lag, und (danach)wie sie den Sabbat entweihten, wie ihre Fische scharenweise an ihrem Sabbattage zu ihnen kamen. Doch an dem Tage, da sie den Sabbat nicht feierten, da kamen sie nicht zu ihnen. So prüften Wir sie, weil sie zu freveln pflegten.“
Abu Bakrata r. trat in die Moschee ein und fand vor, dass der Prophet sas im Gebet gerade bei der Verbeugung war. Da hatte er Angst, diesen Gebetsabschnitt zu verpassen, er wollte aber auch in der ersten Reihe stehen , um die Vorzüglichkeit des Stehens in der ersten Reihe zu erreichen. Da machte er die Verbeugung und ging so (nach vorne gebeugt), bis er die erste Reihe erreichte. Da sagte der Gesandte Allahs sas. „Möge Allah es machen,dass du noch mehr engagiert bist. Aber mach das nicht nochmal so.“ Buchari
(7:163):
„Und frage sie nach der Stadt, die am Meer lag, und (danach)wie sie den Sabbat entweihten, wie ihre Fische scharenweise an ihrem Sabbattage zu ihnen kamen. Doch an dem Tage, da sie den Sabbat nicht feierten, da kamen sie nicht zu ihnen. So prüften Wir sie, weil sie zu freveln pflegten.“
Abu Bakrata r. trat in die Moschee ein und fand vor, dass der Prophet sas im Gebet gerade bei der Verbeugung war. Da hatte er Angst, diesen Gebetsabschnitt zu verpassen, er wollte aber auch in der ersten Reihe stehen , um die Vorzüglichkeit des Stehens in der ersten Reihe zu erreichen. Da machte er die Verbeugung und ging so (nach vorne gebeugt), bis er die erste Reihe erreichte. Da sagte der Gesandte Allahs sas. „Möge Allah es machen,dass du noch mehr engagiert bist. Aber mach das nicht nochmal so.“ Buchari
8.) Was ist der Unterschied zwischen Vorbeugungsmaßnahmen und
Übertreibung in der Religion?
Übertreibung in der Religion?
Dass bei einer Vorbeugungsmaßnahme dadurch ein Übel verhindert wird. Bei Übertreibung in der Religion wird die Religion unnötig schwer gemacht, obwohl keine Gefahr besteht, dass sich ein Übel in der betreffenden Beziehung ereignen würde.
10.) Auf welchen Maßnahmen basiert die Exaktheit der Scharia?
1. Begriffe und Bedeutungen sind exakt definiert.(2:275)
2. Damit eine Bestimmung zum Tragen kommt, muss die Bedingung prinzipiell erfüllt sein, nicht eine unscharfe mengenmäßige.
Bsp: Im Strafrecht ist der Tatbestand des öffentlichen Trinkens von Alkohol erfüllt, wenn man überhaupt etwas getrunken hat, und nicht etwa, wenn man betrunken ist- in letzterem Fall wäre es schwer abzuschätzen, ab wann genau der Tatbestand vorliegt.
1. Zahlenmäßig und zeitmäßige Festsetzung von Inhalten von Bestimmungen..
Bsp:
-Zakah für aufgespartes Geld ist 2,5 %
-Ein Mann darf max. 4 Frauen heiraten.
-Genaue Fesetzung der Wartezeit für eine Witwe, nämlich 4 Monate und 10 Tage.
2. Damit eine Bestimmung zum Tragen kommt, muss die Bedingung prinzipiell erfüllt sein, nicht eine unscharfe mengenmäßige.
Bsp: Im Strafrecht ist der Tatbestand des öffentlichen Trinkens von Alkohol erfüllt, wenn man überhaupt etwas getrunken hat, und nicht etwa, wenn man betrunken ist- in letzterem Fall wäre es schwer abzuschätzen, ab wann genau der Tatbestand vorliegt.
1. Zahlenmäßig und zeitmäßige Festsetzung von Inhalten von Bestimmungen..
Bsp:
-Zakah für aufgespartes Geld ist 2,5 %
-Ein Mann darf max. 4 Frauen heiraten.
-Genaue Fesetzung der Wartezeit für eine Witwe, nämlich 4 Monate und 10 Tage.
11.) Wenn durch aktuelle Umstände die Umsetzung von Schariabestimmungen in der normalen Form mit großer Schwierigkeit verbunden ist, dann ist automatisch eine gewisse Erleichterung rechtmäßig. Auf welchen 3 Ebenen können sich diese Erleichterungen
abspielen?
abspielen?
*Allgemeine und spezielle Erleichterungen (rukhas, Pl von rukhsa)
1.Eine allgemeine Erleichterung für die gesamte muslimische Gemeinschaft-dann , wenn allgemein widrige Umstände vorhanden sind, jedoch die Allgemeinheit einen Vorteil von einer entsprechenden Erleichterung hat, und diese Erleichterung unter normalen Umständen ein gewisses Verbot in sich birgt.
2. eine allgemeine, jedoch zeitlich begrenzte Erleichterung.
3. Eine Erleichterung für ein spezielles Individuum, wenn dieses Individuum besonders widrige Umstände hat.
Bsp: Ein Mann befindet sich im Wald zur Winterszeit, und hat seit drei Tagen nichts zu essen. Dann ist es ihm auch erlaubt, ein Wildschwein zu erlegen, um davon zu essen, bevor er verhungert.
1.Eine allgemeine Erleichterung für die gesamte muslimische Gemeinschaft-dann , wenn allgemein widrige Umstände vorhanden sind, jedoch die Allgemeinheit einen Vorteil von einer entsprechenden Erleichterung hat, und diese Erleichterung unter normalen Umständen ein gewisses Verbot in sich birgt.
2. eine allgemeine, jedoch zeitlich begrenzte Erleichterung.
3. Eine Erleichterung für ein spezielles Individuum, wenn dieses Individuum besonders widrige Umstände hat.
Bsp: Ein Mann befindet sich im Wald zur Winterszeit, und hat seit drei Tagen nichts zu essen. Dann ist es ihm auch erlaubt, ein Wildschwein zu erlegen, um davon zu essen, bevor er verhungert.
12.) Was garantiert die Scharia dem Menschen bezüglich seiner Lebensweise?
Frei über seine Lebensweise und seine Taten, die er ausführen will, entscheiden zu können-solange er dabei keinem anderen Unrecht tut.
(Für diese freie Entscheidung muss sich dann jeder Mensch einzeln am Jüngsten Tag vor seinem Schöpfer verantworten.. Darin besteht die Prüfung des Diesseits.
(Für diese freie Entscheidung muss sich dann jeder Mensch einzeln am Jüngsten Tag vor seinem Schöpfer verantworten.. Darin besteht die Prüfung des Diesseits.
13.) Welche 2 Arten von Recht werden in der Scharia unterschieden und was fällt in welchen Bereich?
Zivilrecht ( haqqul' ibad) und Recht Allahs (haqqullah)
1. Zivilrecht (haqqul'ibad):
Das eine ist das Recht einer Einzelperson. Wenn jemand das Recht dieser Einzelperson verletzt hat, hat diese Person das Recht, diesem zu verzeihen. Dies entspricht in etwa dem deutschen Zivilrecht.
2. Recht Allahs (haqqullah):
Diese Rechte sind die der Allgemeinheit. Dazu gehören auch die Rechte der Armen , Waisen usw. Falls jemand eines dieser Recht verletzt hat, kann nicht irgendjemand, noch nicht einmal das Staatsoberhaupt, eine ungesühnte Verzeihung anordnen. Dies entspricht in etwa dem deutschen Strafrecht, wo man eine Anzeige nicht mehr zurückziehen kann.
In manchen Fällen sind beide Bereiche betroffen.
1. Zivilrecht (haqqul'ibad):
Das eine ist das Recht einer Einzelperson. Wenn jemand das Recht dieser Einzelperson verletzt hat, hat diese Person das Recht, diesem zu verzeihen. Dies entspricht in etwa dem deutschen Zivilrecht.
2. Recht Allahs (haqqullah):
Diese Rechte sind die der Allgemeinheit. Dazu gehören auch die Rechte der Armen , Waisen usw. Falls jemand eines dieser Recht verletzt hat, kann nicht irgendjemand, noch nicht einmal das Staatsoberhaupt, eine ungesühnte Verzeihung anordnen. Dies entspricht in etwa dem deutschen Strafrecht, wo man eine Anzeige nicht mehr zurückziehen kann.
In manchen Fällen sind beide Bereiche betroffen.
Antwortbogen zum FK 7
Fach : Maqasid ash Sharia
1.) Erkläre die 2 Arten der rechtlichen Bestimmungen – eigentliche
Zielhandlungen und mittelbare Handlungen – anhand eines Beispiels
Fach : Maqasid ash Sharia
1.) Erkläre die 2 Arten der rechtlichen Bestimmungen – eigentliche
Zielhandlungen und mittelbare Handlungen – anhand eines Beispiels
Unzucht treiben gehört zu dem eigentlich Verbotenem. z.B Dass ein Mann allein und ungestört an einem Ort mit einer fremden Frau ist (khulwa)-die mittelbare Handlung- kann mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Unzucht führen,und ist deshalb also auch verboten.
2.) Was sind die wesentlichen Ziele der Scharia im Bereich des
Familienrechts?
Familienrechts?
1. Eine Familie zu gründen, um den Fortbestand der Menschen zu sichern und
2. Die Beziehung zw. einem Mann und einer Frau auf eine geordnete Ebene zu bringen und zu schützen:
„Und die, die ihre Sexualität (wörtl. Geschlechsorgane) im Zaum halten, es sei denn mit ihren Ehefrauen...denn da sind sie nicht zu tadeln.Die aber mehr als das suchen, sind Übertreter. „ (70:29-31)
2. Die Beziehung zw. einem Mann und einer Frau auf eine geordnete Ebene zu bringen und zu schützen:
„Und die, die ihre Sexualität (wörtl. Geschlechsorgane) im Zaum halten, es sei denn mit ihren Ehefrauen...denn da sind sie nicht zu tadeln.Die aber mehr als das suchen, sind Übertreter. „ (70:29-31)
3.) Das Band der Ehe wird vor allem durch den Quran als starke und unantastbare Bindung dargestellt. Welche zwei Ayat (bzw. die Wahl welches Wortes) hebt dies hervor?
„Wo ihr eins miteinander geworden seid und sie (die Frauen) einen starken (ghalidh) Vertrag von euch abgenommen haben?“ (4:21)
Dieser Begriff des starken (ghalidh)Vertrags wird im Koran noch für den Vertrag zw. Gott und seinen Gesandten verwendet:
„Und (gedenke der Zeit) da Wir mit den Propheten den Bund eingingen, und mit dir, und mit Noah und Abraham und Moses und mit Jesus, dem Sohn der Maria. Wir haben von ihnen eine starken (ghalidh) Vertrag abgenommen“ (33:7)
Dieser Begriff des starken (ghalidh)Vertrags wird im Koran noch für den Vertrag zw. Gott und seinen Gesandten verwendet:
„Und (gedenke der Zeit) da Wir mit den Propheten den Bund eingingen, und mit dir, und mit Noah und Abraham und Moses und mit Jesus, dem Sohn der Maria. Wir haben von ihnen eine starken (ghalidh) Vertrag abgenommen“ (33:7)
4.) Die Ehe muss sich von anderen, unerlaubten Unzuchtsbeziehungen unterscheiden. Deshalb gehören gewisse Umstände zum Vertragsabschluss dazu wie:
1- Die Einwilligung des Vaters bzw. Walijjs der Frau.
2-Morgengabe : „und gebt den Frauen ihre Brautgabe als Schenkung. Und wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum Wohlsein verbrauchen.“(4:4)
3-Bekanntmachung- und nicht Geheimhaltung der Beziehung -durch Anwesenheit von Zeugen beim Vertragsabschluss und durch eine Hochzeitsfeier.
(Der Ehevertrag ist auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen.
Die Auflösung des Ehebandes geschieht durch Scheidung. Die Scharia erlaubt die Scheidung, um das kleinere Übel in Kauf zu nehmen, wenn die Bindung durch das Eheband für die Ehepartner ein größeres Übel darstellt.)
2-Morgengabe : „und gebt den Frauen ihre Brautgabe als Schenkung. Und wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum Wohlsein verbrauchen.“(4:4)
3-Bekanntmachung- und nicht Geheimhaltung der Beziehung -durch Anwesenheit von Zeugen beim Vertragsabschluss und durch eine Hochzeitsfeier.
(Der Ehevertrag ist auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen.
Die Auflösung des Ehebandes geschieht durch Scheidung. Die Scharia erlaubt die Scheidung, um das kleinere Übel in Kauf zu nehmen, wenn die Bindung durch das Eheband für die Ehepartner ein größeres Übel darstellt.)
5.) Was sind die Ziele der Ehe bezüglich
a.) der Ehepartner
b.) der Nachkommenschaft
Die Ziele der Ehe bzgl. der Ehepartner:
Die Ehe ist dazu da, dass die Ehepartner auf rechtmäßige Art und Weise RUHE UND BEFRIEDIGUNG erfahren:
„Und unter Seinen Zeichen ist dies, dass Er Gattinnen für euch schuf aus euch selber, auf dass ihr Frieden in ihnen fändet, und Er hat Liebe und Zärtlichkeit zw. Euch gesetzt. Hierin sind wahrlich Zeichen für ein Volk, das nachdenkt.“ (30:21)
„Er ist es, Der euch erschuf auf einem einzigen Menschen, und von ihm machte Er sein Weib, dass er an ihr Erquickung finde.“ (7:179)
Die Ziele der Ehe bezgl. Der Nachkommenschaft:
Durch die Ehe wird die Verwandtschaft zw. Vater und Kindern rechtmäßig , da sie damit als gesichert gilt-außer wenn Ehebruch erwiesen ist.
Der Prophet sas hat gesagt: „Das Kind gehört zum Ehebett.“Abu Dawud. Albani erklärte den Hadith für sahih.
Die Nichtanerkennung der Vaterschaft geschieht durch den sog. „Verfluchungseid“ (arab. Li'an) (siehe (26:6-9)), denn jeder Mensch hat ein Recht darauf, dass die Zuschreibung seiner Nachkommenschaft und seiner Abstammung den Tatsachen entspricht.
b.) der Nachkommenschaft
Die Ziele der Ehe bzgl. der Ehepartner:
Die Ehe ist dazu da, dass die Ehepartner auf rechtmäßige Art und Weise RUHE UND BEFRIEDIGUNG erfahren:
„Und unter Seinen Zeichen ist dies, dass Er Gattinnen für euch schuf aus euch selber, auf dass ihr Frieden in ihnen fändet, und Er hat Liebe und Zärtlichkeit zw. Euch gesetzt. Hierin sind wahrlich Zeichen für ein Volk, das nachdenkt.“ (30:21)
„Er ist es, Der euch erschuf auf einem einzigen Menschen, und von ihm machte Er sein Weib, dass er an ihr Erquickung finde.“ (7:179)
Die Ziele der Ehe bezgl. Der Nachkommenschaft:
Durch die Ehe wird die Verwandtschaft zw. Vater und Kindern rechtmäßig , da sie damit als gesichert gilt-außer wenn Ehebruch erwiesen ist.
Der Prophet sas hat gesagt: „Das Kind gehört zum Ehebett.“Abu Dawud. Albani erklärte den Hadith für sahih.
Die Nichtanerkennung der Vaterschaft geschieht durch den sog. „Verfluchungseid“ (arab. Li'an) (siehe (26:6-9)), denn jeder Mensch hat ein Recht darauf, dass die Zuschreibung seiner Nachkommenschaft und seiner Abstammung den Tatsachen entspricht.
6.) Was sind die Ziele der Scharia im Bereich des Handels- und Arbeitsrechts?
Erläutere die einzelnen Punkte.
Erläutere die einzelnen Punkte.
1. Förderung des Güteraustausches. Durch die Einrichtung der Zakat, die auf unangetastete aufgesparte Güter einmal im Jahr anfällt, wird gefördert, dass man sein Geld arbeiten lässt und es nicht aus dem Verkehr zieht. Im Gegensatz also zum Zinssystem wird man nicht für das Sparen belohnt, sondern dafür, dass man mit dem Geld arbeitet.
„Die Zins verschlingen, stehen nicht anders auf, als einer aufsteht, den Satan mit Wahnsinn geschlagen hat. Dies, weil sie sagen: „Handel ist gleich Zinsnehmen“, während Allah doch Handel erlaubt und Zinsnehmen untersagt hat.“ (2:275)
2. Förderung von eigener Arbeit , so dass man selbst unbedürftig ist. Diese Pflicht zum Erwerb des eigenen Lebensunterhalts steht vor freiwilligem Gottesdienst:
„...Traget denn so viel vom Koran vor, wie (euch) leicht fällt. Er weiss, dass einige unter euch sein werden, die krank sind, und andere, die im Lande umher reisen, nach Allahs Gnadenfülle strebend, und wieder andere,die für Allahs Sache kämpfen. So traget von ihm das vor, was (euch) leicht fällt, und verrichtet das Gebet und zahlet die Zakat...“ (73:20)
3. Bewahrung der Unantastbarkeit des individuellen Besitzes: „O die ihr glaubt, zehrt euren Besitz nicht untereinander auf durch Falsches, es sei denn, dass ihr im Handel (verdient) mit gegenseitigem Einverständnis.“ (4:29)
4. KLARHEIT UND KEINE UNGERECHTIGKEIT beim Austausch von Wirtschaftsgütern. Die Klarheit und Eindeutigkeit ist deswegen gefordert, um Streit zwischen den Handelspartnern zu vermeiden.
Abu Huraira r. berichtete: „Der Gesandte Allahs sas verbot den „Kieselstein-Zufallsverkauf“ und den betrügerischen Verkauf.“ Muslim.
*Kieselstein-Zufallsverkauf: (bai' al-hasat) Eine Verkaufsart der dschahilijja, die der Islam verbot. Es gibt u.a. folgende Meinungen unter den Gelehrten, was dies genau ist.
1. Wenn der Verkäufer sagt: „Wirf mit diesem Stein. Auf welches Kleidungsstück er fällt, das gehört dir für einen Dirham.(d.h. Fester Preis+zufällige Ware)
2. Wenn jemand einem anderen soviel von seinem Landstück verkauft, wie weit der Stein fällt, den man geworfen hat (dh zufälliger Warenumfang)
All diese Arten beinhalten eine Art der Täuschung bzw. ein des Betrugs, da Preis und Ware bzw. Warenumfang nicht bekannt sind.
BETRÜGERISCHER VERKAUF (bai' al -gharar)-Ein Verkauf, mit dem eine Täuschung bzw. ein Betrug verbunden ist:
entweder, dass eine unsichere Warenübergabe da ist, wie z.B. wenn jemand ein Pferd verkauft, welches geflohen ist;
oder wenn der Umfang der Verkaufsware unbekannt ist (wie beim Kieselstein-Verkauf)
5. Streben nach wirtschaftlicher Unabhängigkeit der muslimischen Gemeinschaft als Ganzes, damit die muslimische Gemeinschaft als Ganzes nicht unter wirtschaftlichen Druck gesetzt werden kann.
Zu erwähnen ist, dass das Anbieten der eigenen Arbeitskraft auch zu den Gütern gehört, mit denen man wirtschaftet. D.h. genauso wie Verträge, die den Austausch von materiellen Gütern zum Inhalt haben, klar und frei von Ungerechtigkeit sein müssen, muss auch ein Arbeitsverhältnis klar definiert und frei von Ungerechtigkeit sein.
„Die Zins verschlingen, stehen nicht anders auf, als einer aufsteht, den Satan mit Wahnsinn geschlagen hat. Dies, weil sie sagen: „Handel ist gleich Zinsnehmen“, während Allah doch Handel erlaubt und Zinsnehmen untersagt hat.“ (2:275)
2. Förderung von eigener Arbeit , so dass man selbst unbedürftig ist. Diese Pflicht zum Erwerb des eigenen Lebensunterhalts steht vor freiwilligem Gottesdienst:
„...Traget denn so viel vom Koran vor, wie (euch) leicht fällt. Er weiss, dass einige unter euch sein werden, die krank sind, und andere, die im Lande umher reisen, nach Allahs Gnadenfülle strebend, und wieder andere,die für Allahs Sache kämpfen. So traget von ihm das vor, was (euch) leicht fällt, und verrichtet das Gebet und zahlet die Zakat...“ (73:20)
3. Bewahrung der Unantastbarkeit des individuellen Besitzes: „O die ihr glaubt, zehrt euren Besitz nicht untereinander auf durch Falsches, es sei denn, dass ihr im Handel (verdient) mit gegenseitigem Einverständnis.“ (4:29)
4. KLARHEIT UND KEINE UNGERECHTIGKEIT beim Austausch von Wirtschaftsgütern. Die Klarheit und Eindeutigkeit ist deswegen gefordert, um Streit zwischen den Handelspartnern zu vermeiden.
Abu Huraira r. berichtete: „Der Gesandte Allahs sas verbot den „Kieselstein-Zufallsverkauf“ und den betrügerischen Verkauf.“ Muslim.
*Kieselstein-Zufallsverkauf: (bai' al-hasat) Eine Verkaufsart der dschahilijja, die der Islam verbot. Es gibt u.a. folgende Meinungen unter den Gelehrten, was dies genau ist.
1. Wenn der Verkäufer sagt: „Wirf mit diesem Stein. Auf welches Kleidungsstück er fällt, das gehört dir für einen Dirham.(d.h. Fester Preis+zufällige Ware)
2. Wenn jemand einem anderen soviel von seinem Landstück verkauft, wie weit der Stein fällt, den man geworfen hat (dh zufälliger Warenumfang)
All diese Arten beinhalten eine Art der Täuschung bzw. ein des Betrugs, da Preis und Ware bzw. Warenumfang nicht bekannt sind.
BETRÜGERISCHER VERKAUF (bai' al -gharar)-Ein Verkauf, mit dem eine Täuschung bzw. ein Betrug verbunden ist:
entweder, dass eine unsichere Warenübergabe da ist, wie z.B. wenn jemand ein Pferd verkauft, welches geflohen ist;
oder wenn der Umfang der Verkaufsware unbekannt ist (wie beim Kieselstein-Verkauf)
5. Streben nach wirtschaftlicher Unabhängigkeit der muslimischen Gemeinschaft als Ganzes, damit die muslimische Gemeinschaft als Ganzes nicht unter wirtschaftlichen Druck gesetzt werden kann.
Zu erwähnen ist, dass das Anbieten der eigenen Arbeitskraft auch zu den Gütern gehört, mit denen man wirtschaftet. D.h. genauso wie Verträge, die den Austausch von materiellen Gütern zum Inhalt haben, klar und frei von Ungerechtigkeit sein müssen, muss auch ein Arbeitsverhältnis klar definiert und frei von Ungerechtigkeit sein.
9.) Wie lauten die Forderungen an die judikative Macht? Erläutere dies anhand eines Beleges aus der Sunna.
Dass die Richter unabhängig und gerecht sein müssen und genug Wissen über Sharia haben müssen, um einerseits Kontrolle der Staatsmacht darzustellen und andererseits Gerechtigkeit zw. den Menschen herzustellen, unabhängig von Herkunft der Ankläger und Angeklagten.
10.) Welche Aufgaben haben die Zeugen und welche Anforderungen müssen sie erfüllen?
Sie haben die Aufgabe den Sachverhalt zu klären. Die Anforderung an sie ist, dass sie unabhängig und wahrhaftig sind. Sie müssen möglichst exakt die Wahrheit wiedergeben können.
„ O die ihr glaubt, seid fest in Wahrung der Gerechtigkeit und Zeugen für Allah, mag es auch gegen euch selbst oder gegen Eltern und Verwandte sein. Ob Reicher oder Armer,Allah hat über beide mehr Rechte.“ (4:135)
„O die ihr glaubt! Seid standhaft in Allahs Sache, bezeugend in Gerechtigkeit! Und die Feindseligkeit eines Volkes soll euch nicht verleiten, anders denn gerecht zu handeln. Seid gerecht, das ist näher der Gottesfurcht.Und fürchtet Allah; wahrlich, Allah ist kundig eures Tuns.“ (5:8)
„ O die ihr glaubt, seid fest in Wahrung der Gerechtigkeit und Zeugen für Allah, mag es auch gegen euch selbst oder gegen Eltern und Verwandte sein. Ob Reicher oder Armer,Allah hat über beide mehr Rechte.“ (4:135)
„O die ihr glaubt! Seid standhaft in Allahs Sache, bezeugend in Gerechtigkeit! Und die Feindseligkeit eines Volkes soll euch nicht verleiten, anders denn gerecht zu handeln. Seid gerecht, das ist näher der Gottesfurcht.Und fürchtet Allah; wahrlich, Allah ist kundig eures Tuns.“ (5:8)
12.) Was bezweckt das islamische Strafrecht? Führe dazu Belege an.
1. Vergeltende Strafmaßnahme für den Täter und dass er abgeschreckt ist, so etwas nochmal zu tun:
„Der Dieb und die Diebin-schneidet ihnen die Hände ab, als Vergeltung für das, was sie begangen, und als abschreckende Strafe von Allah. Und Allah ist allmächtig, allweise. Wer aber nach seiner Sünde bereut und sich bessert, gewiss, ihm wird Sich Allah gnädig zukehren, denn Allah ist allvergebend, barmherzig.“ (5:38)
*Diebstahl liegt gemäß der Sharia vor, wenn man -nicht aus Hunger-einen größeren Betrag (heute ab ca. 10-50 € ) stiehlt.
2. Bewahrung der öffentlichen Sicherheit durch Abschreckung von potentiellen Tätern durch öffentliche Durchführung der Strafe:
„Und eine Anzahl der Gläubigen soll ihrer Strafe beiwohnen.“ (24:2)
3. Tröstung des Opfers und Eingrenzung der Vergeltungsmaßnahmen durch staatliche Strafumsetzung, damit nicht vom Opfer bzw. seinen Angehörigen übermäßige Vergeltung geübt wird:
„...Doch soll er bei der Tötung die (vorgeschriebenen) Grenzen nicht überschreiten, denn er findet Hilfe (durch die staatliche Umsetzung des Strafrechts).“ (17:33)
„Der Dieb und die Diebin-schneidet ihnen die Hände ab, als Vergeltung für das, was sie begangen, und als abschreckende Strafe von Allah. Und Allah ist allmächtig, allweise. Wer aber nach seiner Sünde bereut und sich bessert, gewiss, ihm wird Sich Allah gnädig zukehren, denn Allah ist allvergebend, barmherzig.“ (5:38)
*Diebstahl liegt gemäß der Sharia vor, wenn man -nicht aus Hunger-einen größeren Betrag (heute ab ca. 10-50 € ) stiehlt.
2. Bewahrung der öffentlichen Sicherheit durch Abschreckung von potentiellen Tätern durch öffentliche Durchführung der Strafe:
„Und eine Anzahl der Gläubigen soll ihrer Strafe beiwohnen.“ (24:2)
3. Tröstung des Opfers und Eingrenzung der Vergeltungsmaßnahmen durch staatliche Strafumsetzung, damit nicht vom Opfer bzw. seinen Angehörigen übermäßige Vergeltung geübt wird:
„...Doch soll er bei der Tötung die (vorgeschriebenen) Grenzen nicht überschreiten, denn er findet Hilfe (durch die staatliche Umsetzung des Strafrechts).“ (17:33)
Antwortbogen zum FK
Fach: Qawaid al Fiqhijja
1. Welche 5 Grundbestimmungen der Islamischen Bestimmungen gibt es?
Fach: Qawaid al Fiqhijja
1. Welche 5 Grundbestimmungen der Islamischen Bestimmungen gibt es?
1. Die Dinge werden entsprechende dem behandelt, was der Mensch wirklich beabsichtigt.
2. Auf einer sicheren Basis beruhende Verhältnisse ändern sich nicht durch nicht mit Sicherheit ereignete Änderungen
3. Wenn die Ausführung von Bestimmungen der Sharia mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, dann kommt automatisch eine gewisse Erleichterung zur Geltung.
4. Gewohnheitsrecht gilt solange keine anderen Shariaregeln verletzt werden.
5. Keinen Schaden zufügen und keinen Schaden mit Schadenszufügung beantworten.
2. Auf einer sicheren Basis beruhende Verhältnisse ändern sich nicht durch nicht mit Sicherheit ereignete Änderungen
3. Wenn die Ausführung von Bestimmungen der Sharia mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, dann kommt automatisch eine gewisse Erleichterung zur Geltung.
4. Gewohnheitsrecht gilt solange keine anderen Shariaregeln verletzt werden.
5. Keinen Schaden zufügen und keinen Schaden mit Schadenszufügung beantworten.
„Die Dinge werden entsprechend dem behandelt, was der Mensch wirklich
beabsichtigt“
1.) Erläutere dieses Grundprinzip:
beabsichtigt“
1.) Erläutere dieses Grundprinzip:
„Die Absichten der Menschen bei ihren Handlungen sind das auf was Allah schaut. Er weiß, was die Folge dessen ist, was er Seinen Dienern, den Menschen befiehlt zu tun.
Somit haben die äußeren Handlungen eines Menschen nur dann einen Wert , wenn sie mit einer guten inneren Absicht verbunden sind. Ansonsten sind sie vor Allah wertlos und sie zählen vor Ihm nicht. Denn das eigentlich Wichtige ist das Herz und die Taten sind direkt mit dem Herz verbunden, wobei schlechte Taten das Herz blind machen.“
Somit haben die äußeren Handlungen eines Menschen nur dann einen Wert , wenn sie mit einer guten inneren Absicht verbunden sind. Ansonsten sind sie vor Allah wertlos und sie zählen vor Ihm nicht. Denn das eigentlich Wichtige ist das Herz und die Taten sind direkt mit dem Herz verbunden, wobei schlechte Taten das Herz blind machen.“
3.) Welche Prinzipien leiten sich dadurch für die Scharia ab?
Die Bedingungen für die Gültigkeit einer Tat vor Allah sind:
1. Richtige Absicht
2. Die Tat muss im Einklang mit der Sunna des Propheten sas sein.
Ibn Masud r. hat gesagt: „Reden ohne darauf folgende Taten nützt nichts , und Reden zusammen mit Taten nützt nichts ohne die gute Absicht. Und Reden zusammen mit Taten und der guten Absicht ist nutzlos, wenn dies nicht im Einklang mit der sicher überlieferten Sunna des Propheten sas. ist.“
1. Richtige Absicht
2. Die Tat muss im Einklang mit der Sunna des Propheten sas sein.
Ibn Masud r. hat gesagt: „Reden ohne darauf folgende Taten nützt nichts , und Reden zusammen mit Taten nützt nichts ohne die gute Absicht. Und Reden zusammen mit Taten und der guten Absicht ist nutzlos, wenn dies nicht im Einklang mit der sicher überlieferten Sunna des Propheten sas. ist.“
4.) Was ist mit „der Absicht (arab. nijja) in Bezug auf gottesdienstliche Handlungen gemeint“?
1. Die Tat muss absichtlich von einer Gewohnheit abgesetzt sein. Z.B. kann man in der Moschee zum Ausruhen sitzen, wobei das Ausruhen eine gewöhnliche, alltägliche Tat ist. Wenn man sich hingegen in der Moschee mit der Absicht des i'tikaf aufhält, so ist mit dem Aufenthalt in der Moschee eine gottesdienstliche Handlung entstanden, die vor Allah zählt.
2. Die Absichten unterscheiden zw. den versch. Graden des Gottesdienstes-einer Pflichttat oder einer freiwilligen . Z.B. kann man 2 rak'a beten mit der Absicht, das morgendliche Pflichtgebet zu verrichten, man kann aber auch 2 rak'a freiwilliges Gebet vollziehen. Das, was die beiden Taten unterscheidet, ist lediglich die innere Absicht des Betenden.
2. Die Absichten unterscheiden zw. den versch. Graden des Gottesdienstes-einer Pflichttat oder einer freiwilligen . Z.B. kann man 2 rak'a beten mit der Absicht, das morgendliche Pflichtgebet zu verrichten, man kann aber auch 2 rak'a freiwilliges Gebet vollziehen. Das, was die beiden Taten unterscheidet, ist lediglich die innere Absicht des Betenden.
5.) Welche weiteren Prinzipien bzgl. der Absicht gibt es zu berücksichtigen?
1. Die Taten, bei denen man eine innere Absicht hat, sind entweder ibadat Handlungen (wie Gebet, Pilgerfahrt usw.) oder aber von der Art der alltäglichen Handlungen, wie z.B., dass man seine Ehefrau anlächelt. Nimmt man sich vor, dies für Allah zu tun, dann wird daraus eine gottesdienstliche Handlung.
2. Bei ibadat braucht man nicht extra die Absicht zu fassen, dass es eine ibadat ist. Hier muss man jedoch die Absicht fassen, dass man es für Allah und nicht aus rija.
3. Wer etw. übereilt haben will, bevor die Zeit dazu gekommen ist, wird damit bestraft, dass er es gar nicht bekommt. Hiermit ist gemeint, dass wenn man durch List ein religiöses Verbot umgehen will, man von Allah bestraft wird. Bsp: Leute vom Volk Israel, denen verboten war, Sabbat zu arbeiten. Um dieses Verbot zu umgehen, legten sie die Fischnetze schon am Freitag aus, damit am Samstag (Sabbat) die Fische reingehen. Daraufhin bestrafte Allah sie.
4. Die Gewichtigkeit der eigentlichen Zielhandlungen unterscheidet sich von der Gewichtigkeit des Mittels. Ein Bsp dafür ist das Erlaubtsein von Lügen, um Frieden zu stiften, obwohl normalerweise Lügen streng verboten ist. In diesem Fall geht es aber um ein höheres Gut, nämlich den Frieden zw. den Muslimen.
5. Beim Abschluss von Verträgen ob auch der äußere Wortlaut oder nur der Sinn, der damit gemeint ist, entscheidend ist, gibt es unter den Rechtsgelehrten unterschiedliche Meinungen. Allerdings ist die richtige Absicht in manchen Fällen des Vertragsabschlusses unvermeidlich, weil ein äußerer Wortlaut nicht eindeutig ist.
2. Bei ibadat braucht man nicht extra die Absicht zu fassen, dass es eine ibadat ist. Hier muss man jedoch die Absicht fassen, dass man es für Allah und nicht aus rija.
3. Wer etw. übereilt haben will, bevor die Zeit dazu gekommen ist, wird damit bestraft, dass er es gar nicht bekommt. Hiermit ist gemeint, dass wenn man durch List ein religiöses Verbot umgehen will, man von Allah bestraft wird. Bsp: Leute vom Volk Israel, denen verboten war, Sabbat zu arbeiten. Um dieses Verbot zu umgehen, legten sie die Fischnetze schon am Freitag aus, damit am Samstag (Sabbat) die Fische reingehen. Daraufhin bestrafte Allah sie.
4. Die Gewichtigkeit der eigentlichen Zielhandlungen unterscheidet sich von der Gewichtigkeit des Mittels. Ein Bsp dafür ist das Erlaubtsein von Lügen, um Frieden zu stiften, obwohl normalerweise Lügen streng verboten ist. In diesem Fall geht es aber um ein höheres Gut, nämlich den Frieden zw. den Muslimen.
5. Beim Abschluss von Verträgen ob auch der äußere Wortlaut oder nur der Sinn, der damit gemeint ist, entscheidend ist, gibt es unter den Rechtsgelehrten unterschiedliche Meinungen. Allerdings ist die richtige Absicht in manchen Fällen des Vertragsabschlusses unvermeidlich, weil ein äußerer Wortlaut nicht eindeutig ist.
„Auf einer sicheren Basis beruhende Verhältnisse ändern sich nicht durch nicht
mit Sicherheit ereignete Änderungen“
1.) Erläutere dieses Grundprinzip
mit Sicherheit ereignete Änderungen“
1.) Erläutere dieses Grundprinzip
„Die Sicherheit wird nicht durch den Zweifel verdrängt“
Bsp: Man verliert die wudu nicht, wenn man nicht sicher ist, ob etw. eingetreten ist, was sie ungültig macht. (Geruch, Geräusch)
Wenn man während des Gebetes nicht sicher ist, ob man erst bei der 3. oder schon 4. rak'a ist, geht man davon aus, dass man bei der 3. ist, da man in jedem Fall schon bis dahin das Gebet vollzogen hat, über das Vollziehen des weiteren Verlaufs aber nicht sicher ist.
Es gibt konkrete Ausnahmen zu diesem Grundprinzip:
1. Wenn jd mash über die Schuhe gemacht hat und nicht sicher ist, ob die Zeit (drei Tage bei einem Reisenden) bereits abgelaufen ist oder nicht, so geht er davon aus, dass sie abgelaufen ist.
2. Wenn eine Frau nicht sicher ist, ob ihre Periode bereits vorbei ist oder nicht, weil immer noch etw. Restblut sichtbar ist, und sie unsicher ist, ob es als nichtzubeachtende istihada zu behandeln ist, muss sie vor jedem rituellen Gebet gusl machen.
3. Wenn jd wudu vollzieht und ihn dann Zweifel überkommt, ob er über seinen Kopf gestrichen hat oder nicht: die Sache kann man von zwei Gesichtspunkten aus sehen. Jedoch ist der vorzuziehende, dass sein wudu in Ordnung ist.
4. Wenn jd. bereits mit dem Salam das Gebet abgeschlossen hat, ihn aber dann Zweifel überkommen, ob er drei oder vier ruku'as gebetet hat: diese Sache kann man von drei Gesichtspunkten aus sehen. Jedoch ist der vorzuziehende, dass er nichts mehr machen muss und dass er sein Gebet als gültig betrachten kann.
Bsp: Man verliert die wudu nicht, wenn man nicht sicher ist, ob etw. eingetreten ist, was sie ungültig macht. (Geruch, Geräusch)
Wenn man während des Gebetes nicht sicher ist, ob man erst bei der 3. oder schon 4. rak'a ist, geht man davon aus, dass man bei der 3. ist, da man in jedem Fall schon bis dahin das Gebet vollzogen hat, über das Vollziehen des weiteren Verlaufs aber nicht sicher ist.
Es gibt konkrete Ausnahmen zu diesem Grundprinzip:
1. Wenn jd mash über die Schuhe gemacht hat und nicht sicher ist, ob die Zeit (drei Tage bei einem Reisenden) bereits abgelaufen ist oder nicht, so geht er davon aus, dass sie abgelaufen ist.
2. Wenn eine Frau nicht sicher ist, ob ihre Periode bereits vorbei ist oder nicht, weil immer noch etw. Restblut sichtbar ist, und sie unsicher ist, ob es als nichtzubeachtende istihada zu behandeln ist, muss sie vor jedem rituellen Gebet gusl machen.
3. Wenn jd wudu vollzieht und ihn dann Zweifel überkommt, ob er über seinen Kopf gestrichen hat oder nicht: die Sache kann man von zwei Gesichtspunkten aus sehen. Jedoch ist der vorzuziehende, dass sein wudu in Ordnung ist.
4. Wenn jd. bereits mit dem Salam das Gebet abgeschlossen hat, ihn aber dann Zweifel überkommen, ob er drei oder vier ruku'as gebetet hat: diese Sache kann man von drei Gesichtspunkten aus sehen. Jedoch ist der vorzuziehende, dass er nichts mehr machen muss und dass er sein Gebet als gültig betrachten kann.
2.) Was sind die Belege für die Gültigkeit dieses Prinzips?
Buchari berichtet:
Ubbad ibn Tamim berichtet von seinem Onkel, der dem Propheten sas Folgendes geklagt hat: „Was soll ein Mann machen, wenn er das Gefühl hat, während des Gebetes durch Blähungen seine Gebetsvorwaschung zu verlieren (wörtl. Wenn er im Gebet sich etw. einbildet)? Da sagte der Prophet sas: „Er soll nicht das Gebet verlassen, es sei denn, er hört etw. und riecht einen Geruch“.
Hadith weist darauf hin: Gebet ist gültig solange nicht mit Sicherheit etw. passiert ist, was wudu ungültig macht. Im Hadith sind nicht nur die beiden explizit erwähnten Dinge (Geräusch und Geruch) gemeint, weil es bekannt ist, dass wenn der Sinn einer Aussage umfassender ist als sein Wortlaut, dann die rechtliche Bestimmung entsprechend der inneren Bedeutung ist. Imam an Nawawi sagt: „Dieser Hadith ist eine der Grundlagen für die Shariaregel, dass die Dinge bei ihrem ursprünglichen Sachverhalt bleiben, solange nicht mit Sicherheit eine Änderung aufgetreten ist. Ein vorübergehender Zweifel an einer möglicherweise stattgefundenen Änderung hat nichts zu bedeuten. „ Das, was Imam an Nawawi gesagt hat, ist ein Fiqh Grundprinzip, welches man auch so ausdrücken kann, wie die hanafitische Rechtsschule es formuliert hat. „Die Sicherheit wird nicht durch den Zweifel verdrängt.“
Ubbad ibn Tamim berichtet von seinem Onkel, der dem Propheten sas Folgendes geklagt hat: „Was soll ein Mann machen, wenn er das Gefühl hat, während des Gebetes durch Blähungen seine Gebetsvorwaschung zu verlieren (wörtl. Wenn er im Gebet sich etw. einbildet)? Da sagte der Prophet sas: „Er soll nicht das Gebet verlassen, es sei denn, er hört etw. und riecht einen Geruch“.
Hadith weist darauf hin: Gebet ist gültig solange nicht mit Sicherheit etw. passiert ist, was wudu ungültig macht. Im Hadith sind nicht nur die beiden explizit erwähnten Dinge (Geräusch und Geruch) gemeint, weil es bekannt ist, dass wenn der Sinn einer Aussage umfassender ist als sein Wortlaut, dann die rechtliche Bestimmung entsprechend der inneren Bedeutung ist. Imam an Nawawi sagt: „Dieser Hadith ist eine der Grundlagen für die Shariaregel, dass die Dinge bei ihrem ursprünglichen Sachverhalt bleiben, solange nicht mit Sicherheit eine Änderung aufgetreten ist. Ein vorübergehender Zweifel an einer möglicherweise stattgefundenen Änderung hat nichts zu bedeuten. „ Das, was Imam an Nawawi gesagt hat, ist ein Fiqh Grundprinzip, welches man auch so ausdrücken kann, wie die hanafitische Rechtsschule es formuliert hat. „Die Sicherheit wird nicht durch den Zweifel verdrängt.“
3.) Welche Prinzipien leiten sich dadurch für die Scharia ab?
u.a.:
1 Das Prinzip „Die Grundlage ist die, dass man keine Pflicht vor Allah hat-außer wenn dies explizit durch die Religion angegeben ist. (bara atu adh dhimma)
2. In den Dingen geht man zunächst davon aus, dass sie erlaubt sind. Erst wenn ein Beleg für ein Verbot da ist, wird es als verboten behandelt.
Der Beleg für dieses Prinzip:
„Er ist Der, Der für euch alles auf der Erde erschaffen hat.“
(2:29)
Die Aussage des Gesandten Allahs sas: „Das Erlaubte ist das, was Allah in Seinem Buch für erlaubt erklärt hat, und das Verbotene ist das, was Allah in Seinem Buch für verboten erklärt hat. Über was Er aber geschwiegen hat, ist das, über was er hinwegsieht (afa'anhu) Ibn Madscha. Albani hat den H für hasan erklärt.
1 Das Prinzip „Die Grundlage ist die, dass man keine Pflicht vor Allah hat-außer wenn dies explizit durch die Religion angegeben ist. (bara atu adh dhimma)
2. In den Dingen geht man zunächst davon aus, dass sie erlaubt sind. Erst wenn ein Beleg für ein Verbot da ist, wird es als verboten behandelt.
Der Beleg für dieses Prinzip:
„Er ist Der, Der für euch alles auf der Erde erschaffen hat.“
(2:29)
Die Aussage des Gesandten Allahs sas: „Das Erlaubte ist das, was Allah in Seinem Buch für erlaubt erklärt hat, und das Verbotene ist das, was Allah in Seinem Buch für verboten erklärt hat. Über was Er aber geschwiegen hat, ist das, über was er hinwegsieht (afa'anhu) Ibn Madscha. Albani hat den H für hasan erklärt.
„Wenn die Ausführung von Bestimmungen der Scharia mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, dann kommt automatisch eine gewisse Erleichterung zur Geltung“
1.) Erläutere dieses Grundprinzip:
1.) Erläutere dieses Grundprinzip:
„Wenn eine Drangsal vorhanden ist, kommt eine Erleichterung in den isl. Bestimmungen diesbezüglich zur Geltung.“
Die isl. Bestimmungen sollen keine Drangsal mit sich bringen . Dh. also wenn durch aktuelle Umstände die Umsetzung von Shariabestimmungen in der normalen Form mit großer Schwierigkeit verbunden ist, dann automatisch eine gewisse Erleichterung rechtmäßig ist.
Die isl. Bestimmungen sollen keine Drangsal mit sich bringen . Dh. also wenn durch aktuelle Umstände die Umsetzung von Shariabestimmungen in der normalen Form mit großer Schwierigkeit verbunden ist, dann automatisch eine gewisse Erleichterung rechtmäßig ist.
2.) Welche Belege für die Gültigkeit dieses Grundprinzips kennst du?
u.a.
Allah hat gesagt: „Allah belastet niemanden über sein Vermögen.Ihm wird, was er verdient, und über ihn kommt, was er gesündigt.“Unser Herr, strafe uns nicht, wenn wir uns vergessen oder vergangen haben;unser Herr, lege uns nicht eine Verantwortung auf, wie Du sie denen auferlegtes, die vor uns waren. Unser Herr, bürde uns nicht auf, wozu wir nicht die Kraft haben.“ (2:286)
Allah sagt: „Allah möchte es euch leicht und nicht schwer machen.“ (2:185)
As-Sujuti sagt zu diesem Koranvers: „Dieser Koranvers ist die Grundlage für ein Grundprinzip bzgl. der isl. Pflichten und für ein Grundprinzip, von dem viele Detailangelegenheiten abgeleitet werden. Dieses Grundprinzip lautet: „Wenn eine Drangsal vorhanden ist, kommt eine Erleichterung (in den isl. Bestimmungen diesbezüglich)“
Dies ist eines von 5 Grundprinzipien, auf denen der Fiqh basiert. Von diesem Grundprinzip sind unzählige Prinzipien abgeleitet.“
Allah sagt: „Und er hat euch in der Religion keine Drangsal (Bedrängnis) auferlegt.“ (22:78)
Muslim berichtet in seinem Sahih Werk von Ibn Abbas r., dass der Prophet sas das Mittags- und Nachtmittagsgebet und das Abend- und das Nachtgebet zusammenlegt ohne im Krieg (wörtl. Angst) zu sein oder dass es regnete. Ibn Abbas wurde danach gefragt, was der Prophet sas damit beabsichtigte, worauf Ibn Abbas antwortete: „Er wollte die Bedrängnis von seiner Gemeinde nehmen.“
Allah hat gesagt: „Allah belastet niemanden über sein Vermögen.Ihm wird, was er verdient, und über ihn kommt, was er gesündigt.“Unser Herr, strafe uns nicht, wenn wir uns vergessen oder vergangen haben;unser Herr, lege uns nicht eine Verantwortung auf, wie Du sie denen auferlegtes, die vor uns waren. Unser Herr, bürde uns nicht auf, wozu wir nicht die Kraft haben.“ (2:286)
Allah sagt: „Allah möchte es euch leicht und nicht schwer machen.“ (2:185)
As-Sujuti sagt zu diesem Koranvers: „Dieser Koranvers ist die Grundlage für ein Grundprinzip bzgl. der isl. Pflichten und für ein Grundprinzip, von dem viele Detailangelegenheiten abgeleitet werden. Dieses Grundprinzip lautet: „Wenn eine Drangsal vorhanden ist, kommt eine Erleichterung (in den isl. Bestimmungen diesbezüglich)“
Dies ist eines von 5 Grundprinzipien, auf denen der Fiqh basiert. Von diesem Grundprinzip sind unzählige Prinzipien abgeleitet.“
Allah sagt: „Und er hat euch in der Religion keine Drangsal (Bedrängnis) auferlegt.“ (22:78)
Muslim berichtet in seinem Sahih Werk von Ibn Abbas r., dass der Prophet sas das Mittags- und Nachtmittagsgebet und das Abend- und das Nachtgebet zusammenlegt ohne im Krieg (wörtl. Angst) zu sein oder dass es regnete. Ibn Abbas wurde danach gefragt, was der Prophet sas damit beabsichtigte, worauf Ibn Abbas antwortete: „Er wollte die Bedrängnis von seiner Gemeinde nehmen.“
3.) Welche aus diesem Grundprinzip abgeleiteten Prinzipien für die Scharia kennst du?
a.In Notsituationen(darurat, PL von darura) wird ein Teil der verbotenen Dinge erlaubt.
b.Bei speziellen und allgemeinen Notwendigkeiten verlieren Verbote die Vorbeugungsmaßnahmen sind, ihr absolutes Untersagtsein.
b.Bei speziellen und allgemeinen Notwendigkeiten verlieren Verbote die Vorbeugungsmaßnahmen sind, ihr absolutes Untersagtsein.
4.) Was sind Bedingungen dafür, dass eine Notsituation (arab. darura) vorliegt und dass man etwas normalerweise Verbotenes tun darf?
Die Gefahr bzgl. der 5 von der Sharia geschützten Dinge (Religion, Leben, Ehre bzw. Nachkommenschaft, Verstand, Besitz) muss wirklich unmittelbar da sein. Es genügt nicht, dass man nur eine vage Angst hat.
Man darf nur dann dieses normalerweise Verbotene tun, wenn es keine andere , unter normalen Umständen erlaubte Möglichkeit gibt, den Schaden abzuwenden.
Um selbst einen Ausweg aus einer Notsituation zu finden, dürfen die Grundrechte anderer Menschen nicht beschnitten werden und auch nicht die Grundprinzipien der Religion gebrochen werden.
(Wenn man Angst hat zu verhungern, darf man jedoch auch Geld von anderen nehmen, wenn diese es nach Anfrage verwehrt haben)
Man darf nur dann dieses normalerweise Verbotene tun, wenn es keine andere , unter normalen Umständen erlaubte Möglichkeit gibt, den Schaden abzuwenden.
Um selbst einen Ausweg aus einer Notsituation zu finden, dürfen die Grundrechte anderer Menschen nicht beschnitten werden und auch nicht die Grundprinzipien der Religion gebrochen werden.
(Wenn man Angst hat zu verhungern, darf man jedoch auch Geld von anderen nehmen, wenn diese es nach Anfrage verwehrt haben)
5.) Welche Verbote darf man in einer Notsituation brechen?
Alle normalerweise verbotenen Dinge werden erlaubt, außer die Folgenden : Abfall vom Islam, Mord und Unzucht.
Das normal Verbotene, das man in der betreffenden Notsituation tun will, darf aber nicht einen größeren Schaden hervorbringen als den Schaden, den man verhindern will.
Das normal Verbotene, das man in der betreffenden Notsituation tun will, darf aber nicht einen größeren Schaden hervorbringen als den Schaden, den man verhindern will.
6.) Welche Belege für dieses Umgehen der Verbote in Notsituationen gibt es im Quran?
Es gibt dazu 5 Stellen im Koran:
1.“Verwehrt hat Er euch nur das von selbst Verendete und Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name als Allahs angerufen worden ist. Wer aber durch Not getrieben wird-nicht ungehorsam und das Maß überschreitend, für ihn soll es keine Sünde sein. Allah ist allvergebend, barmherzig.(2:173)
(5:3)
(6:145)
(16:115)
(6:119)
1.“Verwehrt hat Er euch nur das von selbst Verendete und Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name als Allahs angerufen worden ist. Wer aber durch Not getrieben wird-nicht ungehorsam und das Maß überschreitend, für ihn soll es keine Sünde sein. Allah ist allvergebend, barmherzig.(2:173)
(5:3)
(6:145)
(16:115)
(6:119)
7.) Welche Belege für dieses Umgehen von Verboten in Notsituationen gibt es in der Sunna?
-Hadithe bzgl. der Erlaubnis, Verendetes zu essen, um zu überleben.
-Hadithe bzgl. der Erlaubnis, aus einem fremden Garten zu essen, wenn man sehr bedürftig ist, jedoch ohne etwas mitzunehmen.
-Hadithe bzgl. der Notwehr, um sein Leben, Hab und Gut und seine Ehre zu verteidigen, wenn man unmittelbar angegriffen ist : Verteidigung der Ehre heißt, dass man einen gewaltsamen Eindringling mit Gewalt zurückdrängen darf-nicht etwa Ehrenmord.“:
Der Prophet sas hat gesagt: „Wenn sich einfach jemand in den geschützten Bereich des Heims von Leuten ohne deren Erlaubnis Einblick verschafft, so ist es ihnen erlaubt, sein Auge auszustechen. „ (Ahmad)
Buchari , Muslim u.a. berichten, dass der Prophet sas gesagt hat: „Wenn sich jemand einfach in den geschützten Bereich des Heims von Leuten ohne deren Erlaubnis Einblick verschafft, und sie ihm sein Auge ausstechen, so müssen sie kein Schmerzensgeld (dijat) bezahlen, und es gibt auch keine Vergeltung (qisas).“
-Hadithe bzgl. der Erlaubnis, aus einem fremden Garten zu essen, wenn man sehr bedürftig ist, jedoch ohne etwas mitzunehmen.
-Hadithe bzgl. der Notwehr, um sein Leben, Hab und Gut und seine Ehre zu verteidigen, wenn man unmittelbar angegriffen ist : Verteidigung der Ehre heißt, dass man einen gewaltsamen Eindringling mit Gewalt zurückdrängen darf-nicht etwa Ehrenmord.“:
Der Prophet sas hat gesagt: „Wenn sich einfach jemand in den geschützten Bereich des Heims von Leuten ohne deren Erlaubnis Einblick verschafft, so ist es ihnen erlaubt, sein Auge auszustechen. „ (Ahmad)
Buchari , Muslim u.a. berichten, dass der Prophet sas gesagt hat: „Wenn sich jemand einfach in den geschützten Bereich des Heims von Leuten ohne deren Erlaubnis Einblick verschafft, und sie ihm sein Auge ausstechen, so müssen sie kein Schmerzensgeld (dijat) bezahlen, und es gibt auch keine Vergeltung (qisas).“
„Gewohnheitsrecht gilt, solange keine anderen Schariaregeln verletzt werden“
1.) Erläutere dieses Grundprinzip:
1.) Erläutere dieses Grundprinzip:
„Die Sitten und Gebräuche haben im Sinne des isl. Rechts insofern rechtliche Gültigkeit, dass die isl. Bestimmungen hierdurch festgelegt werden, solange es keinen Offenbarungstext gibt, der dem entsprechenden Brauch widerspricht.“
Die Sitten und Gebräuche, die es in einem Volk gibt, und die nicht dem Islam widersprechen, haben einen großen Einfluss auf die rechtl. Bestimmungen des Islams. Die Rechtsgelehrten sagen: „Wenn man den Menschen ihre Sitten und Gebräuche nehmen will, so ist dies mit großen Schwierigkeiten verbunden, weil diese Sitten und Gebräuche stark in den Köpfen der Menschen verankert sind.“
Die Sitten und Gebräuche, die es in einem Volk gibt, und die nicht dem Islam widersprechen, haben einen großen Einfluss auf die rechtl. Bestimmungen des Islams. Die Rechtsgelehrten sagen: „Wenn man den Menschen ihre Sitten und Gebräuche nehmen will, so ist dies mit großen Schwierigkeiten verbunden, weil diese Sitten und Gebräuche stark in den Köpfen der Menschen verankert sind.“
2.) Welche Belege für die Gültigkeit dieses Grundprinzips kennst du?
Allah hat gesagt: „Übe Nachsicht und gebiete entsprechend der Gewohnheit (wamur bil urfi) und wende dich ab von den Unwissenden.“ (7:199)
Buchari und Muslim berichten, dass Aisha sagte:
„Hind bint Utba sagte: „ O Gesandter Allahs, (mein Ehemann (Abu Sufjan ist ein geiziger Mann und er gibt mir und meinem Kind nicht genügend Geld, so dass es nur dann genug ist, wenn ich ohne sein Wissen etwas von ihm nehme. Da sagte der Prophet sas: Nimm soviel entsprechend dem, was üblich ist (oder: im Guten, arab. Bil ma'ruf), so dass es dir und deinem Kind genügt“
.An Nawawi sagt in seinen Erläuterungen zu Sahih Muslim zu diesem Hadith: „Aus diesem Hadith kann man u.a. ableiten, dass man auf das Gewohnheitsrecht zurückgreift in Dingen, wo es in der Scharia keine genaue Festlegung gibt.“
Der Prophet sas hat in vielen Dingen die Menschen einfach in ihren Sitten und Gebräuchen belassen. Dies war dann, wenn diese Sitten und Gebräuche kein Übel darstellten und es somit nicht durch die Scharia beseitigt werden musste.
Buchari und Muslim berichten, dass Aisha sagte:
„Hind bint Utba sagte: „ O Gesandter Allahs, (mein Ehemann (Abu Sufjan ist ein geiziger Mann und er gibt mir und meinem Kind nicht genügend Geld, so dass es nur dann genug ist, wenn ich ohne sein Wissen etwas von ihm nehme. Da sagte der Prophet sas: Nimm soviel entsprechend dem, was üblich ist (oder: im Guten, arab. Bil ma'ruf), so dass es dir und deinem Kind genügt“
.An Nawawi sagt in seinen Erläuterungen zu Sahih Muslim zu diesem Hadith: „Aus diesem Hadith kann man u.a. ableiten, dass man auf das Gewohnheitsrecht zurückgreift in Dingen, wo es in der Scharia keine genaue Festlegung gibt.“
Der Prophet sas hat in vielen Dingen die Menschen einfach in ihren Sitten und Gebräuchen belassen. Dies war dann, wenn diese Sitten und Gebräuche kein Übel darstellten und es somit nicht durch die Scharia beseitigt werden musste.
3.) Welche Prinzipien leiten sich dadurch für die Scharia ab?
U.a.:
1. Das Prinzip „Man geht davon aus, dass Kinder nicht selbständig handlungsfähig sind. Deswegen ist es nicht rechtmäßig, dass Verträge von Kindern abgeschlossen werden. Wenn manche wenige Kinder auch schon selbständig sind, so kann man diese Ausnahmen nicht als Grundlage für eine allgemeine Festlegung nehmen.
Ausnahmen zu diesem Prinzip, dass man doch das Seltene zur Grundlage nimmt: dann, wenn dies eine Erleichterung mit sich bringt. Z.B. ist es erlaubt, dass man barfuß auf der Straße laufen kann, obwohl eigentlich normalerweise Schmutz (nadschasa) auf der Straße ist. Man kann dann auch einfach so beten, ohne die Füße zu reinigen, solange man nicht sicher ist, dass man wirklich in Schmutz getreten ist.
1. Das Prinzip „Man geht davon aus, dass Kinder nicht selbständig handlungsfähig sind. Deswegen ist es nicht rechtmäßig, dass Verträge von Kindern abgeschlossen werden. Wenn manche wenige Kinder auch schon selbständig sind, so kann man diese Ausnahmen nicht als Grundlage für eine allgemeine Festlegung nehmen.
Ausnahmen zu diesem Prinzip, dass man doch das Seltene zur Grundlage nimmt: dann, wenn dies eine Erleichterung mit sich bringt. Z.B. ist es erlaubt, dass man barfuß auf der Straße laufen kann, obwohl eigentlich normalerweise Schmutz (nadschasa) auf der Straße ist. Man kann dann auch einfach so beten, ohne die Füße zu reinigen, solange man nicht sicher ist, dass man wirklich in Schmutz getreten ist.
2. Das Prinzip „Die islamischen Bestimmungen ändern sich im Detail, wenn örtliche zeitliche und andere Umstände sich ändern“
Entsprechend örtlicher, zeitlicher und anderer Umstände können Vorbeugungsmaßnahmen vor Schaden an der Gesellschaft oder Bestimmungen , die einen Vorteil für die Gesellschaft bringen, sich ändern.
Bsp: Charakterliche Verderbnis der Gesellschaft: Wenn die Gesellschaft verderbt ist, dann kann es dahin kommen, dass es islamisch gesehen verboten ist für junge Frauen , in die Moschee zu gehen. Es wird berichtet, dass Umar r. Und sein Sohn Ibn Umar eine Auseinandersetzung hatten, weil Ibn Umar r. Trotz des Hadithes „Hindert die Frauen (wörtli.) die Dienerinnen Allahs) nicht daran, in die Moschee zu gehen...“seine Frau nicht in die Moschee gehen liess mit dem Argument, dass die Menschen jetzt (dh zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung)verderbter geworden sind. Als sie es zur Zeit der Aussage des Propheten sas gewesen sind.
Bsp: Charakterliche Verderbnis der Gesellschaft: Wenn die Gesellschaft verderbt ist, dann kann es dahin kommen, dass es islamisch gesehen verboten ist für junge Frauen , in die Moschee zu gehen. Es wird berichtet, dass Umar r. Und sein Sohn Ibn Umar eine Auseinandersetzung hatten, weil Ibn Umar r. Trotz des Hadithes „Hindert die Frauen (wörtli.) die Dienerinnen Allahs) nicht daran, in die Moschee zu gehen...“seine Frau nicht in die Moschee gehen liess mit dem Argument, dass die Menschen jetzt (dh zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung)verderbter geworden sind. Als sie es zur Zeit der Aussage des Propheten sas gewesen sind.
4. Gibt es dazu Ausnahmen?
Ausnahmen zum Prinzip 1 sind:
dass man doch das Seltene zur Grundlage nimmt: dann, wenn dies eine Erleichterung mit sich bringt. Z.B. ist es erlaubt, dass man barfuß auf der Straße laufen kann, obwohl eigentlich normalerweise Schmutz (nadschasa) auf der Straße ist. Man kann dann auch einfach so beten, ohne die Füße zu reinigen, solange man nicht sicher ist, dass man wirklich in Schmutz getreten ist.
dass man doch das Seltene zur Grundlage nimmt: dann, wenn dies eine Erleichterung mit sich bringt. Z.B. ist es erlaubt, dass man barfuß auf der Straße laufen kann, obwohl eigentlich normalerweise Schmutz (nadschasa) auf der Straße ist. Man kann dann auch einfach so beten, ohne die Füße zu reinigen, solange man nicht sicher ist, dass man wirklich in Schmutz getreten ist.
„Keinen Schaden zufügen und keinen Schaden mit Schadenszufügung beantworten“
1.) Erläutere dieses Grundprinzip
1.) Erläutere dieses Grundprinzip
Man darf grundsätzlich keinem Menschen oder Tier einen Schaden gleich welcher Art zufügen, es sein denn, es gibt eine rechtliche Grundlage dafür, wie z.B. Verteidigung seines Lebens unter Gewaltanwendung, wenn man angegriffen wird o.ä.
2.) Welche Belege aus Quran und Sunna kennst du für dieses Grundprinzip?
Der Prophet sas sagte:
„Keinen Schaden zufügen und keinen Schaden mit Schadenszufügung beantworten. Wer (jemandem) Schaden zufügt, dem fügt Allah Schaden zu. „
„Und wenn ihr euch von den Frauen scheidet und sie nähern sich dem Ende ihrer Wartefrist, dann sollt ihr sie entweder auf geziemene Art behalten oder auf geziemende Art entlassen; doch haltet sie nicht zu (ihrem) Schaden zurück, um ungerecht zu handeln. „ (2:231)
„Und (die geschiedenen) Mütter sollen ihre Kinder zwei volle Jahre säugen, so jemand will,
die Säugung vollständig zu machen. Und der Vater soll für ihre (der Mütter) Nahrung und Kleidung aufkommen nach Billigkeit. Niemand werde belastet über sein Vermögen. Die Mutter soll nicht bedrängt werden (bzw. es soll ihr kein Schaden zugefügt werden) wegen ihres Kindes, noch soll der Vater bedrängt werden wegen seines Kindes...“ (2:223)
„Keinen Schaden zufügen und keinen Schaden mit Schadenszufügung beantworten. Wer (jemandem) Schaden zufügt, dem fügt Allah Schaden zu. „
„Und wenn ihr euch von den Frauen scheidet und sie nähern sich dem Ende ihrer Wartefrist, dann sollt ihr sie entweder auf geziemene Art behalten oder auf geziemende Art entlassen; doch haltet sie nicht zu (ihrem) Schaden zurück, um ungerecht zu handeln. „ (2:231)
„Und (die geschiedenen) Mütter sollen ihre Kinder zwei volle Jahre säugen, so jemand will,
die Säugung vollständig zu machen. Und der Vater soll für ihre (der Mütter) Nahrung und Kleidung aufkommen nach Billigkeit. Niemand werde belastet über sein Vermögen. Die Mutter soll nicht bedrängt werden (bzw. es soll ihr kein Schaden zugefügt werden) wegen ihres Kindes, noch soll der Vater bedrängt werden wegen seines Kindes...“ (2:223)
3.) Welche Prinzipien leiten sich daraus für die Scharia ab?
U.a.:
1. „Ein Schaden muss so gut es geht abgewendet werden“
2. „Ein Schaden darf nicht damit abgewendet werden, dass dadurch ein ebenso großer oder noch größerer Schaden entsteht.“
3. „Schaden abzuwenden hat Priorität vor der Herbeiführung eines Vorteils“
1. „Ein Schaden muss so gut es geht abgewendet werden“
2. „Ein Schaden darf nicht damit abgewendet werden, dass dadurch ein ebenso großer oder noch größerer Schaden entsteht.“
3. „Schaden abzuwenden hat Priorität vor der Herbeiführung eines Vorteils“
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Author: CoboCards-User
Main topic: Usul al Fiqh
Topic: Teil 2 & 3
School / Univ.: Dafk
Published: 21.08.2017
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